Ein wirksamer Diskriminierungsschutz braucht eine stabile rechtliche Grundlage. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das den Schutz vor Diskriminierung vor allem in den Bereichen Arbeit sowie Güter / Dienstleistungen regelt, war ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Gleichzeitig bestehen relevante rechtliche Schutzlücken in zentralen Lebensbereichen, die in den Regelungsbereich der Länder fallen. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Bildung und staatliches Handeln. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) kann hier einen wichtigen Beitrag leisten.
- Werden Sie in der kommenden Legislaturperiode ein Landesantidiskriminierungsgesetz erarbeiten und verabschieden?
- Welche inhaltlichen Eckpunkte soll dieses LADG haben?
- Wie werden Sie dabei die Ergebnisse verschiedener Evaluationen des AGG und die darin formulierten Verbesserungsbedarfe berücksichtigen (u.a. Fristenregelung, Verbandsklagerecht, offene Merkmalsliste, einheitliches Schutzniveau)?
CDU | SPD | GRÜNE | DIE LINKE | FDP | AfD | |
Bewertung insgesamt |
Wir als CDU wenden uns entschieden gegen Rassismus und jede Form der Diskriminierung. Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt in 2011, dem Beitritt zur Koalition gegen Diskriminierung 2014 und der Einrichtung der Antidiskriminierungsstelle in 2015 haben wir erste wichtige antidiskriminierungspolitische Schritte unternommen. Mit der Hessischen Antidiskriminierungsstrategie haben wir zudem ein erstes strategisches Papier vorgelegt, das die Aktivitäten der Landesregierung bündelt und auf die Zukunft ausrichtet. Ein eigenes LADG steht gegenwärtig nicht zur Debatte. |
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Wir wollen ein hessisches Landesantidiskriminierungsgesetz auf den Weg bringen, das die Verwaltungsbehörden an die Gleichbehandlungsgrundsätze bindet, mit dem Ziel der Verhinderung und Beseitigung jeder Form von Diskriminierung sowie die Förderung der Wertschätzung einer Kultur der Vielfalt. |
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Wir GRÜNE haben in der vergangenen Legislaturperiode die erste hessische Antidiskriminierungsstelle eingerichtet und arbeiten eng mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zusammen. Mit unserem Bevollmächtigten für Antidiskriminierung und Integration, Staatssekretär Kai Klose, bearbeiten wir das Thema intensiv als Querschnittsaufgabe in der Landesregierung. Mit der Antidiskriminierungsstrategie der Landesregierung haben wir ein ressortübergreifendes Leitbild vorgelegt, das jetzt mit Leben gefüllt wird. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz kann eine Möglichkeit sein, Regelungslücken zu schließen. Bisher hat kein Bundesland ein solches Gesetz. |
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Ein Landesantidiskriminierungsgesetz ist dringend notwendig um die eklatanten Lücken zu schließen, die das AGG lässt. Wir werden in der nächsten Legislaturperiode eine Initiative hierzu einbringen. Über ein Diskriminierungsverbot mit offener Merkmalsliste hinaus sollen Maßnahmen zu dessen Durchsetzung (Maßregelungsverbot, Sanktionen, Beweislastregelung, Prozessstandschaft und Klagerecht für Antidiskriminierungsverbände) |
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Wir Freie Demokraten vertreten die Ansicht, dass neue Gesetze nur dann notwendig sind, wenn die untergesetzlichen Regelungen sowie die bereits bestehenden Gesetze, nicht ausreichen. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz halten wir für nicht zweckmäßig, weil zum einen die gesetzlichen Regelungen ausreichend sind, um Diskriminierung zu ahnden, insbesondere durch das AGG, und zum anderen Diskriminierung oft so subtil geschieht, z.B. in Form von Mobbing, dass ein gerichtsfester Nachweis gar nicht möglich ist. |
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Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen. |