Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes

Ein wirksamer Diskriminierungsschutz braucht eine stabile rechtliche Grundlage. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das den Schutz vor Diskriminierung vor allem in den Bereichen Arbeit sowie Güter / Dienstleistungen regelt, war ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Gleichzeitig bestehen relevante rechtliche Schutzlücken in zentralen Lebensbereichen, die in den Regelungsbereich der Länder fallen. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Bildung und staatliches Handeln. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) kann hier einen wichtigen Beitrag leisten.

  1. Werden Sie in der kommenden Legislaturperiode ein Landesantidiskriminierungsgesetz erarbeiten und verabschieden?
  2. Welche inhaltlichen Eckpunkte soll dieses LADG haben?
  3. Wie werden Sie dabei die Ergebnisse verschiedener Evaluationen des AGG und die darin formulierten Verbesserungsbedarfe berücksichtigen (u.a. Fristenregelung, Verbandsklagerecht, offene Merkmalsliste, einheitliches Schutzniveau)?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Wir als CDU wenden uns entschieden gegen Rassismus und jede Form der Diskriminierung. Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt in 2011, dem Beitritt zur Koalition gegen Diskriminierung 2014 und der Einrichtung der Antidiskriminierungsstelle in 2015 haben wir erste wichtige antidiskriminierungspolitische Schritte unternommen. Mit der Hessischen Antidiskriminierungsstrategie haben wir zudem ein erstes strategisches Papier vorgelegt, das die Aktivitäten der Landesregierung bündelt und auf die Zukunft ausrichtet. Ein eigenes LADG steht gegenwärtig nicht zur Debatte.

Wir wollen ein hessisches Landesantidiskriminierungsgesetz auf den Weg bringen, das die Verwaltungsbehörden an die Gleichbehandlungsgrundsätze bindet, mit dem Ziel der Verhinderung und Beseitigung jeder Form von Diskriminierung sowie die Förderung der Wertschätzung einer Kultur der Vielfalt.
Dieses Gesetz muss eine deutliche Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Landes sowie flächendeckende Anlauf- und Beratungsstellen im ganzen Land vorsehen. Darüber hinaus muss es ein Screening aller Rechtsvorschriften vorsehen, die Beteiligung von Verbänden und ein Verbandsklagerecht regeln. Wir wollen darüber hinaus Schadenersatzregelungen treffen und Antidiskriminierung als Führungsaufgabe verankern. Wir halten es für sinnvoll, ein Landesantidiskriminierungsgesetz zu schaffen, das sowohl für den öffentlichen als auch für den privaten Bereich Wirkung entfaltet.

Wir GRÜNE haben in der vergangenen Legislaturperiode die erste hessische Antidiskriminierungsstelle eingerichtet und arbeiten eng mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zusammen. Mit unserem Bevollmächtigten für Antidiskriminierung und Integration, Staatssekretär Kai Klose, bearbeiten wir das Thema intensiv als Querschnittsaufgabe in der Landesregierung. Mit der Antidiskriminierungsstrategie der Landesregierung haben wir ein ressortübergreifendes Leitbild vorgelegt, das jetzt mit Leben gefüllt wird. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz kann eine Möglichkeit sein, Regelungslücken zu schließen. Bisher hat kein Bundesland ein solches Gesetz.

Ein Landesantidiskriminierungsgesetz ist dringend notwendig um die eklatanten Lücken zu schließen, die das AGG lässt. Wir werden in der nächsten Legislaturperiode eine Initiative hierzu einbringen. Über ein Diskriminierungsverbot mit offener Merkmalsliste hinaus sollen Maßnahmen zu dessen Durchsetzung (Maßregelungsverbot, Sanktionen, Beweislastregelung, Prozessstandschaft und Klagerecht für Antidiskriminierungsverbände)
vorgesehen sein. Außerdem sollten „positive Maßnahmen“ vorgesehen sein: Dazu gehören neben der Verpflichtung der Landesverwaltung zur Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt auch Pflichten für Unternehmen und Organisationen, die staatliche Aufträge ausführen oder staatliche Leistungen in Anspruch nehmen wollen. DIE LINKE will ein flächendeckendes Angebot an Beratungsstellen gegen Diskriminierung schaffen. Ein Rechtshilfefonds soll dabei helfen, dass Betroffene ihre Rechte durchsetzen können. Selbstverständlich sollen auch die Evaluationsergebnisse zum AGG Berücksichtigung finden.

Wir Freie Demokraten vertreten die Ansicht, dass neue Gesetze nur dann notwendig sind, wenn die untergesetzlichen Regelungen sowie die bereits bestehenden Gesetze, nicht ausreichen. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz halten wir für nicht zweckmäßig, weil zum einen die gesetzlichen Regelungen ausreichend sind, um Diskriminierung zu ahnden, insbesondere durch das AGG, und zum anderen Diskriminierung oft so subtil geschieht, z.B. in Form von Mobbing, dass ein gerichtsfester Nachweis gar nicht möglich ist.
Das Wichtigste ist nach unserer Auffassung, das Thema kontinuierlich durch offene Diskussionen in die Gesellschaft zu tragen, um die persönliche Einstellung der Menschen positiv zu beeinflussen und gesellschaftliche Vorbehalte zu beseitigen.
Dies ist ein Prozess, der durch ein spezielles Gesetz nicht erreicht werden kann.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Perspektive der Landesantidiskriminierungsstelle

Hessen verfügt mit der Stabsstelle Antidiskriminierung über eine Landesantidiskriminierungsstelle, die an das Ministerium für Soziales und Integration angebunden ist. Das Mandat der Stelle umfasst Öffentlichkeitsarbeit, Prävention, Sensibilisierung, Erst- und Verweisberatung für Betroffene, Vernetzung und Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Akteuren.

  1. Wie schätzen Sie das Mandat und die aktuelle Ausstattung der Stelle ein?
  2. Wie werden Sie die Arbeit der Landesantidiskriminierungsstelle fortführen?
  3. Welche Pläne haben Sie bezüglich der institutionellen Anbindung, Ausstattung und des Mandates der Landesantidiskriminierungsstelle für die kommende Legislatur?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Wir als CDU Hessen werden den begonnenen Prozess fortführen und die zivilgesellschaftlichen Organisationen in die Weiterentwicklung der Antidiskriminierungsstrategie einbeziehen. Wichtige Akzente in der Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen haben wir bereits gesetzt, indem wir beispielsweise seit 2016 mit ADiBe ein externes hessenweites Antidiskriminierungsberatungsangebot finanzieren. Die vom ADiBe Netzwerk getragene Antidiskriminierungsberatung ergänzt die Beratung unserer Landesantidiskriminierungsstelle, indem sie rechtliche, psychosoziale und auch persönliche Beratungsleistungen anbietet. Diese Zusammenarbeit mit ADiBe aus 2016 und 2017 setzen wir auch in 2018 und 2019 fort und es erfolgt sogar eine Erweiterung, indem ADiBe künftig auch in Nordhessen vertreten sein wird.

Die Antidiskriminierungsstelle ist derzeit völlig unzureichend ausgestattet. Wir werden sie besser ausstatten, sowohl in personeller Hinsicht als auch mit finanziellen Mitteln. Wenn wir die unter 1.1 genannten Ziele erreichen wollen, ist dies mit der derzeitigen Personalausstattung nicht zu schaffen. Daher streben wir eine möglichst rasche Personalaufstockung an und wollen flächendeckende Anlauf- und Beratungsstellen fördern.

Wir GRÜNE haben lange für die Einführung einer Antidiskriminierungsstelle des Landes gekämpft und sie im Koalitionsvertrag durchgesetzt. Ebenso haben wir dafür gesorgt, dass dieses Hilfsangebot durch eine externe Beratung ergänzt wird. Wir wollen das Angebot der Landesantidiskriminierungsstelle in der nächsten Legislaturperiode und die externe Beratung weiterhin fördern und weiter ausbauen, um dem wachsenden Bedarf gerecht zu werden. Die Antidiskriminierungsstrategie ist unser Leitbild für unsere weitere Antidiskriminierungsarbeit. Wir wollen sie konsequent und ressortübergreifend umsetzen und gemeinsam mit der Zivilgesellschaft weiterentwickeln. Die Arbeit der bisherigen ehrenamtlichen Landesbehindertenbeauftragten wollen wir zudem professionalisieren und bei der Antidiskriminierungsstelle verankern.

Antidiskriminierungsberatung muss nicht-staatlich/unabhängig sein, weil nur so sichergestellt werden kann, dass die verschiedenen rechtlichen und außergerichtlichen, vermittelnden und konfrontativen, einzelfallbezogenen und strukturellen Handlungsmöglichkeiten im Interesse der Betroffenen genutzt werden können und Ratsuchende das notwendige Vertrauen entwickeln. Die Landesantidiskriminierungsstelle und die Zusammenarbeit mit ADiBe sind eine sinnvolle Flankierung zu einem unabhängigen Netzwerk. Sie sollten erhalten bleiben und mit den notwendigen Mitteln ausgestattet werden. Denn es muss auch politisch strukturell an dem Thema gearbeitet werden.

Wir Freie Demokraten werden die Landesantidiskriminierungsstelle wie auch die ADiBe weiter führen und finanziell absichern.
Inwiefern es an der einen oder anderen Stelle weiterer Maßnahmen bedarf, werden wir prüfen.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Flächendeckende Beratung und Unterstützung für Betroffene

Ein effektiver Diskriminierungsschutz braucht wohnortnahe, barrierefreie, unabhängige und professionelle Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen, die Diskriminierung erleben und ihr Recht auf Gleichbehandlung einfordern wollen. In Hessen wird, finanziert über das Hessische Ministerium für Soziales und Integration, seit 2016 eine solche Struktur aufgebaut. Darüber hinaus gibt es nur wenige Angebote auf kommunaler Ebene.

  1. Wie werden Sie den schrittweisen Aufbau einer flächendeckenden Beratungs- und Unterstützungsstruktur voranbringen?
  2. Welche Mittel werden Sie hierfür im Landeshaushalt bereitstellen?
  3. Welche konkreten Ziele und Eckpunkte haben Sie für die Entwicklung des Beratungsangebotes bis zum Ende der kommenden Legislatur?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Wir setzen uns für eine Fortsetzung und den weiteren Ausbau des ADiBe-Beratungsnetzwerkes ein. Die CDU verfolgt seit Jahren einen ganzheitlichen Ansatz aus Prävention und Repression in der Bekämpfung von jeder Art von Diskriminierung und Extremismus. So stehen im Doppelhaushalt 2018/2019 pro Jahr rund 4,7 Millionen Euro zur Verfügung. Hinzu kommt rund eine Million aus Bundesmitteln.

Der schrittweise Aufbau einer flächendeckenden Infrastruktur zur Prävention und Bekämpfung von Diskriminierung gleich welcher Art setzt voraus, dass wir zunächst die Antidiskriminierungsstelle im Ministerium entsprechend ausstatten, damit diese in der Lage ist, die regionale Struktur beim Aufbau zu unterstützen. Welche Mittel dafür erforderlich sind, können wir derzeit nicht beziffern. Wir streben an, bis zum Ende der Legislaturperiode in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt wenigstens eine Anlauf- und Beratungsstelle einzurichten.

Wir GRÜNE werden auch in der nächsten Legislaturperiode am Ausbau der flächendeckenden Beratungs- und Unterstützungsstruktur die externe Beratung als Angebot der Antidiskriminierungsstelle aufrecht erhalten. Wir haben im aktuellen Doppelhaushalt die Förderung regionaler Antidiskriminierungsnetzwerke verankert. So werden Antidiskriminierungs-Netzwerkstellen in Nord-, Mittel-, und Südhessen sowie im Rhein-Main-Gebiet eingerichtet, um die Antidiskriminierungsarbeit in die Fläche zu tragen. Dies werden wir auch in der kommenden Legislatur weiter unterstützen und fördern.

Es müssen die notwendigen Mittel in die Hand genommen werden, um flächendeckend unabhängige Beratungsstellen mit hauptamtlich arbeitenden Teams zu schaffen. Damit dies gelingt, sollten zunächst zentrale Beratungsstellen und – um diese herum in der Fläche – Anlaufstellen geschaffen werden, die die Betroffenen erstberaten und dann weiter vermitteln können. Es dürfen keine Hürden bestehen, die Wege müssen kurz sein. Bei der Einrichtung des Beratungsangebotes sollten alle Diskriminierungsmerkmale und Zielgruppen berücksichtigt werden.

Seit dem Jahr 2016 wird eine Beratungs- und Unterstützungsstruktur aufgebaut, die zwar erreichbar ist, aber in der Regel nicht als wohnortnah bezeichnet werden kann. Diese Struktur muss nach einiger Zeit evaluiert werden, d.h. es wird zu überprüfen sein, in welchem Umfang die Beratungsstellen genutzt werden und wo die Personen wohnen, die die Beratungsstellen aufsuchen. Ferner muss auch überprüft werden, wie viele Personen sich per Telefon oder per E-Mail an die Beratungsstellen wenden und ob die Beratungsstellen letztendlich ausreichend sind oder nicht. In einer Zeit, in der sich im medizinischen Bereich die Telemedizin zunehmend als unterstützendes Angebot etabliert, muss in diesem Zusammenhang dann auch geprüft werden, ob es sinnvoll und möglich ist, auch hier digitale Beratungsstunden anzubieten.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Wissen über Diskriminierung

Empirisch fundiertes Wissen über Diskriminierung in Hessen ist unabdingbar, um eine informierte Antidiskriminierungspolitik umsetzen zu können. Für Hessen gibt es aktuell nur wenige Studien und / oder Statistiken. Wichtige Fragen, wie die folgenden, können aktuell nur zum Teil beantwortet werden:

  • Wo, in welcher Form und warum erleben Menschen in Hessen Diskriminierung?
  • Welche diskriminierenden Praxen und Strukturen existieren in konkreten Lebensbereichen wie Arbeit, Gesundheit, Bildung, Behörden – bezogen auf welche Merkmale?
  • Was wissen von Diskriminierung Betroffene über ihre Rechte und wie nutzen sie diese?
  • Wie gut funktioniert der faktische Zugang zu einem rechtlichen Diskriminierungsschutz?
  • Wie gehen Hessische Gerichte mit Klagen wegen Diskriminierung um?
  1. Wie wird Ihre Partei vorgehen, um fundierte Informationen als Grundlage der eigenen Politik zu erhalten?
  2. Welche inhaltlichen Schwerpunkte werden Sie setzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu Frage 1: Als CDU Hessen befinden wir uns zu allen möglichen Themen im permanenten Austausch mit den unterschiedlichsten Vereinen, Verbänden, Gruppierungen in unserem Land. Dazu gehört selbstverständlich auch der fundierte Informationsaustausch zum Thema Antidiskriminierung. Mit der Hessischen Antidiskriminierungsstelle haben wir hier einen Ansprechpartner, der für dieses Thema sensibilisiert und gut informiert ist. Menschen, die in Hessen Diskriminierungen erfahren – aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechtes, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität – haben hier eine zuverlässige Anlaufstelle.

Zu Frage 2: Für die CDU steht die Würde des einzelnen Menschen im Mittelpunkt. Deshalb treten wir jeder Form der Diskriminierung entschieden entgegen. Solidarität ist für uns Ausdruck des christlichen Menschenbildes. Wer sich nicht aus eigener Verantwortung helfen kann, erfährt Hilfe von Staat und Gesellschaft. Wir stehen zu sozialer Sicherheit und einem Leben in Würde, gerade auch für ältere und pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung.

Fundierte Informationen bekommt man am besten, wenn man mit Betroffenen spricht. Wir werden daher nicht nur eigene Kenntnisse über Diskriminierung zur Grundlage unseres politischen Handelns verwenden, sondern vor allem den Dialog mit Betroffenen und deren Verbänden bzw. Organisationen suchen. Wir werden prüfen, ob eine wissenschaftliche Studie initiiert werden kann. Für uns wäre es wichtig, vor allem zu erfahren, wie man eine präventive Antidiskriminierungspolitik betreiben kann, z.B. durch entsprechende Ansätze in Kitas und Schulen.

Darüber hinaus werden wir Ergebnisse einer Studie über Diskriminierung im Hochschulalltag, die die Technische Hochschule Mittelhessen im Jahr 2014 vorgelegt hat, auswerten und Erfahrungen daraus in unser Handeln übernehmen.

Die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle ist eine der vielen Informationsquellen zum Thema Diskriminierung. Die Beratungsarbeit der Stelle wird dokumentiert, um zu sehen, in welchen Bereichen Diskriminierung besonders häufig vorkommt und so Bedarfe zu ermitteln. Die Antidiskriminierungsstelle fördert und unterstützt darüber hinaus den Erfahrungs- und Wissensaustausch aller wichtigen Akteure der Antidiskriminierungsarbeit. Eine enge Kooperation mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes wird ebenfalls gepflegt. Durch den intensiven Austausch mit nichtstaatlichen Organisationen und Verbänden sind die Mandatsträger*innen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bestrebt, noch mehr über die Belange und Probleme in verschiedenen Lebensbereichen zu erfahren und entsprechende Lösungen zu entwickeln.

Wir sind gut vernetzt, in ständigem Kontakt mit Verbänden und Bürgerinnen und Bürgern und stehen jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung, sodass wir um viele Formen der alltäglichen Diskriminierungen wissen. Zudem bedarf es aber stichhaltiger Studien, die auch der Landesregierung belegen, dass hier sehr viel im Argen liegt. Diese müssen in der kommenden Legislatur in Auftrag gegeben werden. Welche inhaltlichen Schwerpunkte dabei gesetzt werden, müssen wir noch prüfen. Wo, wie und warum Diskriminierung passiert, welche diskriminierenden Strukturenbestehen, wie gut die Hilfestrukturen sind und was auf rechtlicher Ebene noch getan werden muss… All diese Fragen werden Leitlinien sein.

Empirische Untersuchungen zu Art und Umfang von Diskriminierungen in Hessen sehen wir als einen Themenbereich an, der sich für Studien an den Hochschulen unseres Landes eignet. Wir werden dies in unseren Gesprächen mit den Hochschulen thematisieren.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Antidiskriminierung

Das Wissen um individuelle Rechte und Handlungs- bzw. Unterstützungsmöglichkeiten ist in der Bevölkerung noch immer gering. Diskriminierung wird oftmals als eine persönliche, moralische Verfehlung und die Thematisierung von Diskriminierung als Angriff verstanden. Auch fehlt in der Öffentlichkeit noch immer ein Verständnis für institutionelle und indirekte Formen von Diskriminierung. Eine gelebte Antidiskriminierungskultur ist eine Frage der Haltung: Offenheit, Perspektivwechsel, Selbstreflexion und Verantwortungsübernahme sind dabei wichtige Stichworte.

  1. Werden Sie eine Kampagne oder vergleichbare Formen der öffentlichkeitswirksamen Kommunikation zu den Themen Diskriminierung, Diskriminierungsschutz und Teilhabe umsetzen?
  2. Was sind deren zentrale Eckpunkte?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Mit der Respekt-Kampagne hat die CDU-geführte Landesregierung ein Zeichen für Rücksichtnahme, Toleranz, Achtung und Respekt im Miteinander gesetzt. Das erfolgreiche Kampagnenjahr ist ein Beleg dafür, dass sich die Arbeit gelohnt hat. Die Respekt-Kampagne hat mit unterschiedlichen Begegnungs- und Beteiligungsprojekten gezeigt, wie eine Kultur der Achtsamkeit, des Miteinanders und des Zusammenhalts in Hessen aussehen kann, zum Beispiel gegenüber Polizei und Rettungskräften, älteren Menschen oder Flüchtlingen. Es wurden Bürgerinnen und Bürger, gesellschaftliche Institutionen und Akteure eingeladen, sich daran zu beteiligen – egal, von woher sie kommen. Dies hat sich in jedem Fall gelohnt. Wir setzen uns dafür ein, dass es auch künftig solche oder ähnliche erfolgreiche öffentlichkeitswirksame Kommunikationskampagnen zu vergleichbaren Themen geben wird.

Ja, wir werden eine entsprechende Kampagne initiieren. Zentrale Eckpunkte sind für uns, dass wir Hessen als ein Land der Vielfalt sehen, dass wir Toleranz und Akzeptanz fördern, dass wir Hass und Diskriminierung keinen Raum geben wollen.

Die Antidiskriminierungsstrategie des Landes ist eine gute Grundlage, öffentlichkeitswirksam für einen wertschätzenden und diskriminierungsfreien Umgang aller zu werben. Die Landesantidiskriminierungsstrategie soll in einem nächsten Schritt partizipativ mit der Zivilgesellschaft weiterentwickelt werden. Es ist eine grundlegende Aufgabe der Antidiskriminierungsstelle, sensibilisierend tätig zu sein.

DIE LINKE steht für die Respektierung und Gleichbehandlung aller Menschen unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft, der Weltanschauung oder Religion, des Alters, des Geschlechts, der sexuellen Identität und Orientierung oder psychischer, geistlicher oder körperlicher Beeinträchtigungen.
Die Beseitigung aller Barrieren – wie z.B. in der Mobilität, in schulischer und beruflicher Bildung, im Beruf, in der Kommunikation – ist eine unserer zentralen Forderungen. Selbstverständlich werden wir weiter mit aller Kraft hierfür kämpfen und die Gesellschaft für Antidiskriminierung sensibilisieren. Dazu gehört auch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit.

Zunächst ist es für uns Freie Demokraten wichtig festzustellen, wie sich die Arbeit der Landesantidiskriminierungsstelle auswirkt und welche Resonanz sie erfährt, welche Probleme in welcher Größenordnung in die ADiBe getragen werden und wie viele Fälle und welche Arten von Diskriminierung durch die Polizeidienststellen gemeldet werden.
Eine Kampagne sollte möglichst zielgerichtet geplant werden und eine valide Basis an Erkenntnissen beinhalten.

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Diskriminierung als Ordnungswidrigkeit im Gaststättengesetz

Diskriminierende Einlasspraxen in Diskotheken haben vielerorts eine strukturelle Qualität. Neben der Möglichkeit der Individualklage, die eine hohe Hürde für Betroffene darstellt, haben andere Bundesländer (Niedersachsen, Bremen) ihr Gaststättengesetz erweitert und Diskriminierung als Ordnungswidrigkeit aufgenommen.

Werden Sie das Hessische Gaststättengesetz um einen Passus erweitern, der die Diskriminierung aufgrund eines der Merkmale aus §1 AGG beim Zugang zu oder während des Aufenthaltes in einer Diskothek als Ordnungswidrigkeit bewertet?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Verschiedene Gerichte haben sich bereits mit dieser Fragestellung befasst und teilweise Ansprüche auf Entschädigung bzw. Schmerzensgeld auf Grundlage der Regelungen des AGG zuerkannt. Aufgrund der Systematik des Hessischen Gaststättengesetzes (HGastG), das eine klare Zuständigkeitstrennung mit der Folge vorsieht, dass keine Fragen geregelt werden, die bereits Gegenstand von anderen spezialgesetzlichen Normen sind, und mit Blick auf die hinreichende Regelung des AGG ist aus unserer Sicht eine entsprechende Änderung nicht erforderlich.

Wir werden eine Änderung des Hessischen Gaststättengesetzes prüfen, um auf allen Ebenen Diskriminierung Einhalt zu gebieten.

Wir GRÜNE werden prüfen, in welcher Weise Diskriminierung als Ordnungswidrigkeit aufgenommen werden kann. Bereits jetzt ist Diskriminierung nach dem AGG nicht zulässig. Wir wollen, dass Diskriminierungen aller Art konsequent auf rechtssicherer Grundlage nachgegangen wird.

Ja.

Wir Freie Demokraten sehen die Problematik, die damit verbunden ist, das Gaststättengesetz zu ändern und den Tatbestand einer Diskriminierung beim Zugang einer vom Gaststättengesetz erfassten Einrichtung mit einer Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Hier kollidiert das Recht jedes Inhabers einer Gaststätte, zu bestimmen, wer Zugang zu seinen Gasträumen hat und wer nicht. Die Gründe, die z.B. einen Diskothekenbesitzer dazu bewegen, Personen den Zutritt zu verweigern, können sehr vielfältige Ursachen haben und es ist auch nicht möglich, ihn zu zwingen, ehrlich darüber zu informieren, aus welchem tatsächlichen Grund er die eine oder andere Person oder gar Gruppen vom Zugang ausschließt.. Sollte es sich eindeutig um eine offene Diskriminierung handeln, so greifen hier die bereits bestehenden Gesetze.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Gewährleistung der Mobilität hochgewichtiger Menschen im Nahbereich

Breite Gänge und geeignete Sitzmöglichkeiten sind ein entscheidender Faktor dafür, dass hochgewichtige Menschen den öffentlichen Personennahverkehr uneingeschränkt nutzen können. Armlehnen, die nicht hochgeklappt werden können, Ritzen oder Giebel, wie sie sich beispielsweise zwischen Kunststoffschalensitzen ergeben, können ein schmerzhaftes Hindernis darstellen. In § 8 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ist das Ziel festgeschrieben, „bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.“ Bisher werden beim Begriff der Barrierefreiheit die Bedürfnisse des hochgewichtigen Körpers nicht mitgedacht, weshalb sich im Nahverkehrsplan des Landes Hessen keine entsprechenden Vorgaben finden.

  1. Wie werden Sie die Mobilität hochgewichtiger Menschen im Nahbereich sicherstellen?
  2. Wie werden Sie dafür Sorge tragen, dass beim Begriff der Barrierefreiheit über den Bereich des ÖPNV hinaus die Bedürfnisse des hochgewichtigen Körpers immer mitgedacht werden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU Hessen spricht sich für einen weitestgehenden Abbau von Barrieren aus, wie ihn auch Art. 9 UN- Behindertenrechtskonvention vorsieht. Entsprechende Regelungen existieren auf Landesebene bereits (HessBGG bzw. HBO).

Alle Formen des ÖPNV müssen nach Möglichkeit in Verantwortung der Verkehrsverbünde/Aufgabenträger barrierefrei ausgestattet sein. Die jeweilige Ausgestaltung, z. B. gleichschwellige bzw. ausreichend breite Einstiege, mehrerer Rollstuhlstellplätze oder Aufzüge, kommt hierbei nicht nur körperlich eingeschränkten Menschen, sondern z. B. auch Familien mit Kindern zugute. Die Herstellung der Barrierefreiheit im ÖPNV wird dementsprechend mit höchster Priorität mit Fördersätzen zwischen 75 bis 85 Prozent (je nach Finanzkraft der Kommune) an den zuwendungsfähigen Baukosten gefördert. Die derzeitige bis 2019 laufende Rahmenvereinbarung über die Modernisierung und Qualitätsverbesserung von Personenbahnhöfen in Hessen sieht zudem vor, dass mit einem rund hälftig von DB Station & Service einerseits und Land, Verbünden und lokalen Aufgabenträgern andererseits bereitgestellten 258 Millionen Euro rund 90 Verkehrsstationen u. a. mit neuen Bahnsteigen, Aufzügen und Rampen ausgestattet werden. § 4 Abs. 6 Hessisches ÖPNVG legt u. a. fest, dass Fahrzeuge so gestaltet werden sollen, dass sie die Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung berücksichtigen und den Anforderungen an die Barrierefreiheit soweit wie möglich entsprechen. Auch vor dem Hintergrund des in § 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) formulierten Zieles, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 grundsätzlich eine vollständige Barrierefreiheit erreichen zu wollen, sehen wir keine Notwendigkeit, noch weiterreichende Anforderungen zu formulieren.

Im Nahverkehr gibt es bereits – jedoch nur in Einzelfällen – Sitze, die auf die Bedürfnisse hochgewichtiger Menschen ausgerichtet sind. Wir werden dafür sorgen, dass alle Anbieter des ÖPNV in Hessen bei zukünftigen Anschaffungen Barrierefreiheit in jeglicher Hinsicht mitdenken.

Wir wollen umfassende Barrierefreiheit, auch im ÖPNV, erreichen. Dabei sind die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung oftmals nicht weit von Bedürfnissen hochgewichtiger oder älterer Personen entfernt. Bereits jetzt sind in vielen Bussen breitere Sitze Standard, ebenso klappbare Armlehnen. Bei der Modernisierung der Busflotten ist uns wichtig, diese Bedürfnisse zu berücksichtigen.

Mobilität ist ein wichtiger Faktor bei der gesellschaftlichen Teilhabe. Selbstverständlich ist es notwendig, dass alle Menschen im öffentlichen Personennahverkehr bequem Platz finden. Darüber hinaus muss klar sein: Niemand darf von unserer Gesellschaft vor Barrieren gestellt werden. Dass hier auch hochgewichtige Menschen mitgedacht werden, hierfür setzen wir uns ein.

Es ist uns Freien Demokraten wichtig, dass jeder Einzelne eine selbstbestimmtes Leben führen kann, das gilt selbstverständlich auch für Menschen, die aufgrund ihres Körpergewichts Probleme haben, mobil zu bleiben. Wir werden deshalb bei allen Gesprächen und Initiativen, bei denen es um den Abbau von Barrieren geht, die Probleme schwergewichtiger Personen berücksichtigen. Dies gilt auch für den ÖPNV. Beim Personenbeförderungsgesetz handelt es sich um ein Bundesgesetz. Deshalb werden wir das Thema auf der Ebene unserer Bundestagsfraktion ansprechen.

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Beratungs- und Hilfsangebote für von Gewichtsdiskriminierung betroffene Menschen

Die Antwort des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main auf die Anfrage A 226 “Stigmatisierung übergewichtiger Menschen in Frankfurt?“ hat gezeigt, dass es keine spezialisierten Beratungs- und Hilfsangebote für von Gewichtdiskriminierung betroffene Menschen in der Kommune gibt. Es ist davon auszugehen, dass sich die Situation für Hessen insgesamt ähnlich darstellt.

  1. Wie werden Sie die Entstehung spezialisierter regionaler Träger in Hessen fördern?
  2. Wie werden Sie die Einrichtung von Beratungs- und Hilfsangeboten für von Gewichtdiskriminierung betroffene Menschen fördern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Einrichtung kommunaler Hilfs- und Beratungsaufgabe ist eine Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Auf Landesebene existiert mit der Hessischen Antidiskriminierungsstelle eine Anlaufstelle, die für alle Formen von Antidiskriminierung sensibilisiert und gut informiert ist. Die Förderung in diesem Bereich ist aus unserer Sicht auskömmlich.

Wir werden prüfen, ob die von uns geplanten regionalen Beratungs- und Anlaufstellen (siehe 1.3.) diese Aufgabe mit übernehmen können oder ob es spezieller Beratungs- und Hilfsangebote bedarf.

Alle Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, können sich an die Antidiskriminierungsstelle im Ministerium für Soziales und Integration oder an das externe Beratungsangebot wenden. Damit haben wir ein landesweites Beratungs- und Unterstützungsangebot für alle Menschen geschaffen, die sich von Diskriminierung betroffen fühlen. Beide Stellen beraten nach den Diskriminierungsmerkmalen des AGG.

Die einzurichtenden flächendeckenden Beratungsstellen sollen zwar zielgruppenspezifisch, aber insgesamt für jede Form der Diskriminierung zuständig sein und so auch Hilfe leisten bei wegen Gewichtsdiskriminierung betroffenen Menschen.

Auch Menschen, die unter einem starken Übergewicht leiden und deshalb von Diskriminierung betroffen sind, können sich an ADiBe-Stellen wenden und sich dort beraten und unterstützen lassen. Nach Auffassung der Freien Demokraten ist es nicht angezeigt, für jede der unterschiedlichen von Diskriminierung betroffenen Gruppen ein eigenes spezielles Beratungsnetz aufzubauen.

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Zielgruppenspezifische LGBTI*-Beratung

Die LGBTI*-Community ist durchaus heterogen und einzelne Gruppen haben mit unterschiedlichen Herausforderungen und spezifischen Diskriminierungsformen zu kämpfen.

Welche vom Land geförderten Strukturen werden Sie einsetzen, um Maßnahmen zu treffen gegen die jeweils spezifische Diskriminierung von a) lesbisch und bisexuell orientierten Frauen, b) schwul orientierten Männern, c) trans* Personen, d) intersexuellen Personen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Anfang des Jahres 2015 hat die Antidiskriminierungsstelle in Hessen ihre Arbeit mit dem Ziel aufgenommen, allen Menschen in Hessen ein diskriminierungsfreies und gleichberechtigtes Leben sowie Chancengleichheit zu ermöglichen. Mit der Antidiskriminierungsstelle wurden Beratungs-, Aufklärungs- und Präventionsangebote etabliert, um Diskriminierungen und Benachteiligungen zu verhindern und unbürokratische und schnelle Hilfe für betroffene Personen zu gewährleisten. Durch diese Angebote sowie durch Öffentlichkeitsarbeit wirkt die Antidiskriminierungsstelle aktiv in die Gesellschaft und fördert einen breiten gesellschaftlichen Konsens über die Akzeptanz verschiedener Lebensentwürfe, persönlicher Lebensumstände und individueller Merkmale. Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft oder aus rassistischen Gründen, wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität ist nicht hinnehmbar und muss auf allen gesellschaftlichen Ebenen begegnet werden.

Mit dem Hessischen Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt konnten zudem erstmals umfangreiche Handlungsempfehlungen vorgelegt werden, um einen wichtigen Beitrag gegen die Diskriminierung von Lebensentwürfen zu leisten.

Auch wenn alle Gruppen mit unterschiedlichen Herausforderungen zu kämpfen haben, so verläuft Diskriminierung in vielen Fällen gleich. Auch hier werden wir prüfen, ob die unter 1.3 genannten regionalen Stellen geeignet sind bzw. welche spezifischen Beratungs- und Unterstützungsangebote erforderlich sind.
Darüber hinaus wollen wir prüfen, inwieweit vorhandene spezifische Beratungs- und Selbsthilfeorganisationen mit entsprechender finanzieller und organisatorischer Unterstützung durch das Land solche Aufgaben übernehmen können.

Um der in vielen Feldern weiter bestehenden Diskriminierung von LSBT*IQ-Personen begegnen zu können, haben wir in Regierungsverantwortung den ersten Hessischen Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt gemeinsam mit Community erarbeitet und beschlossen. Zudem fördern wir mit insgesamt rund 500.000 Euro jährlich Projekte, die zum Abbau von Vorurteilen beitragen und die Akzeptanz von Vielfalt stärken. Noch in diesem Jahr wird das Kompetenzzentrum Trans* und Diversität unter der Trägerschaft der dgti die Arbeit aufnehmen um Trans*Personen und Intersexuellen Beratung und Unterstützung zu bieten. Darüber hinaus haben wir vier Stellen durchgesetzt, um ein Netzwerk LSBT*IQ n Hessen mit Stellen in Nord-, Mittel- und Südhessen sowie im Rhein-Main-Gebiet aufzubauen. So werden wir eine flächendeckende Beratungs- und Empowermentstruktur etablieren.

Klar ist: Eine lesbische Frau wird anders diskriminiert als eine trans*Person sodass hier differenzierte Beratungsangebote vorhanden sein müssen. Hierauf muss bei der Einrichtung der Beratungsstellen geachtet werden.

Wir Freie Demokraten lehnen jede Form der Diskriminierung ab, unabhängig davon, worauf sich Diskriminierung im Einzelfall bezieht. Deshalb ist es uns wichtig, keine der Gruppen, die von Diskriminierung betroffen sind, besonders hervorzuheben, sondern die Strukturen und Maßnahmen fortzuführen und ggf. auszubauen, die sich mit jeder Form der Diskriminierung auseinandersetzen. Einzelne Gruppen besonders hervorzuheben und ihr Recht auf ein diskriminierungsfreies Leben zu betonen, führt nach unserer Auffassung wiederum zu einer gewissen Diskriminierung zum einen derer, die besonders im Fokus stehen, als auch derer, die gerade nicht so sehr im Fokus stehen.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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LGBTI*-Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt

In der aktuellen Legislaturperiode wurde der Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt in Zusammenarbeit mit der LGBTI*-Community erarbeitet und teilweise durch Projekte umgesetzt.

  1. Wie werden Sie gewährleisten, dass die Ziele des Aktionsplans weiterhin umgesetzt werden?
  2. Welche Maßnahmen werden Sie für eine Verstetigung des Aktionsplans treffen?
  3. Wie werden Sie deutlich machen, dass das Themenfeld „Sexuelle Vielfalt – sexuelle Orientierung + Identität“ eine hohe Priorität für sie hat?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Hessische Landesregierung hat den Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt sukzessive umgesetzt und dies dokumentiert. Darüber hinaus wird der Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt als offener Prozess verstanden, der fortgeschrieben und gegebenenfalls nachjustiert werden muss. Auch dieser Weg soll partizipativ und unter Einbeziehung weiterer zivilgesellschaftlicher Gruppen und engagierter Einzelpersonen beschritten werden, um gemeinsam einen Beitrag zu einem respektvollen Miteinander zu leisten.
Das Land Hessen investiert in den Jahren 2018 und 2019 insgesamt 500.000 Euro zusätzlich zu den Mitteln des Aktionsplans für Akzeptanz und Vielfalt für die Schaffung von vier regionalen Netzwerken mit Standorten in Nord-, Süd und Mittelhessen sowie im Rhein-Main-Gebiet. Diese Netzwerke werden einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Selbstorganisation zu stärken und die Kooperationen mit öffentlichen und privaten Trägern, z. B. aus den Bereichen psychosoziale Beratung, Gesundheitsversorgung und Pädagogik in allen Teilen Hessens auf eine stabile Grundlage zu stellen.

Die finanziellen Mittel für die Umsetzung des Aktionsplans belaufen sich in den Haushalten für 2018 bzw. 2019 auf 1,1 bzw. 1,25 Mio. €. Diesen Mittelansatz halten wir für ausreichend, werden aber prüfen, inwieweit es sinnvoll ist, Maßnahmen und Projekte zu verstetigen. Eine reine Projektfinanzierung halten wir auch an dieser Stelle für nicht zielführend.

Wir wollen den erfolgreichen Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt, den wir durchgesetzt haben und der in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl von Forschungsvorhaben, Unterstützungsmaßnahmen und Förderprojekten ermöglicht hat, in bewährter Weise gemeinsam mit der Community weiter entwickeln und finanziell bedarfsgerecht ausstatten. Das Themenfeld „Sexuelle Vielfalt – sexuelle Orientierung + Identität“ als Teil der gesellschaftlichen Emanzipationsbewegungen ist seit unserer Gründung für uns besonders relevant und wird auch weiterhin hohe Priorität genießen.

DIE LINKE will den Aktionsplan in Zusammenarbeit mit der LGBTI* Community weiter entwickeln und für schnellere Umsetzung sorgen. Viele Handlungsfelder wurden noch nicht berücksichtigt. Bundes- und kommunalpolitische Fragen wurden ausgeklammert. Und ein Plan hat wenig Wirkung, wenn er nicht umgesetzt wird. Der Plan muss evaluiert und zusammen mit der Community weiterentwickelt werden. Hier werden wir in der nächsten Legislaturperiode Druck machen. Allerdings brauchen wir tragfähige rechtliche Regelungen. Ein Aktionsplan kann ein Landesantidiskriminierungsgesetz nicht ersetzen.

Für uns Freie Demokraten steht es außer Frage, dass wir in der nächsten Legislaturperiode den Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt fortschreiben wollen. Wir betrachten den Aktionsplan nicht als einen statischen, unveränderlichen Katalog von Vorhaben. Unsere Gesellschaft entwickelt sich weiter, sie ist dynamisch und deshalb muss Politik in allen Bereichen diesen Prozess widerspiegeln. Aus diesem Grund wollen wir zusammen mit der Community auf diese gesellschaftlichen Entwicklungen reagieren und sind selbstverständlich auch offen für Anregungen, in welcher Art und Wiese der Aktionsplan noch verbessert werden kann.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Sensibilisierung der Bevölkerung für Gewichtsdiskriminierung

Gewichtsdiskriminierung und stigmatisierende Vorurteile gegenüber dicken Menschen sind in unserer Gesellschaft stark verbreitet. Laut einer Studie der Philipps-Universität Marburg in Kooperation mit der Universität Leipzig haben 75 Prozent der deutschen Bevölkerung selbst Vorurteile dieser Art oder würden diesen zumindest nicht widersprechen. Gleichzeitig gibt es nur ein geringes gesellschaftliches Bewusstsein für Gewichtsdiskriminierung.

  1. Für welche Schulfächer werden Sie Gewichtsdiskriminierung als Thema auf den Lehrplan setzen?
  2. Werden Sie einen Aktionsplan zur Sensibilisierung der Bevölkerung für Gewichtsdiskriminierung auf Landesebene auf den Weg bringen?
  3. Was werden die wichtigsten Eckpunkte dieses Aktionsplans sein?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu Frage 1: Die hessischen Schulen sind nach ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag grundsätzlich verpflichtet dafür Sorge zu tragen, jeg-liche Form der Ausgrenzung sowie verbale und non-verbale Gewalt zwischen Schülern zu verhindern und für deren seelische und körperli-che Unversehrtheit zu sorgen. Die bestehenden Lehrpläne gewährleisten in hinreichender Form eine ausgewogene, objektive und von Parti-kularinteressen einzelner Gruppierungen unberührte Auswahl an Themen.

Zu Fragen 2 und 3: Nein. Eines solchen Aktionsplanes bedarf es aus Sicht der CDU Hessen nicht.

Vorurteile halten sich hartnäckig, sie betreffen ganz viele körperliche Merkmale. Wir werden eine wissenschaftliche Untersuchung initiieren, die ermittelt, welche Haltungen gegenüber vielfältigen Lebensweisen und Identitätsmerkmalen an hessischen Schulen in welchem Umfang verbreitet sind. Aus dieser Untersuchung versprechen wir uns Hinweise, wie man Diskriminierung aufgrund welcher Merkmale oder Lebensweisen auch immer vermeiden oder begegnen kann.

Wir GRÜNE werben für Respekt, die Akzeptanz gesellschaftlicher Vielfalt und setzen uns gegen Ausgrenzung und Diskriminierung. Fühlt sich jemand diskriminiert, muss das Umfeld damit sensibel umgehen. Das gilt generell auch für den Schulalltag, denn gerade dort sind viele, sehr unterschiedliche Schüler*innen jeden Tag zusammen und sollen respektvoll miteinander umgehen. Niemand sollte wegen ihres/seines Körpergewichts gemobbt werden. Deshalb halten wir es für wichtig, dass auch in der Schule das Thema Körperkult diskutiert und den Schüler*innen ein positives Körperbild vermittelt werden sollte. Wir sehen keine Notwendigkeit einen eigenen Aktionsplan speziell zu diesem Thema zu erstellen.

Die Bevölkerung muss für jede Art der Diskriminierung sensibilisiert werden. Hierfür treten wir ein und setzen uns auch dafür ein, dass in Schule und Kitas – fächerübergreifend – gegengesteuert wird. Ob wir einen Aktionsplan hierzu entwickeln werden, wird sich nach der Landtagswahl zeigen. Vom Ergebnis hängen wesentlich unsere Ressourcen ab.

Nach Auffassung der Freien Demokraten findet Diskriminierung in der Schule in vielerlei Hinsicht statt und dazu gehört auch diskriminierendes Verhalten gegenüber übergewichtigen Mitschülerinnen und Mitschülern. Die Diskriminierung äußert sich in der Regel in einem Mobbing und hier insbesondere im Cybermobbing. Wir haben zum Problem des Cybermobbings in dieser Legislaturperiode eine Fraktions-Anhörung durchgeführt und anschließend aufgrund der dort gewonnen Erkenntnisse einen Antrag mit Forderungen gegenüber der Landesregierung eingebracht. Wir wollen das Thema Cybermobbing in die Lehreraus- und –fortbildung integrieren, eine zentrale Anlaufstelle in einem Ministerium einrichten, eine statistische Datenerhebung der Fälle veranlassen u.v.m. Dies bedeutet, dass wir auch das Thema „Diskriminierung wegen Übergewicht“ in einem etwas größeren Zusammenhang mit denken und behandeln.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Gewichtsvielfalt als Teil des Diversity-Ansatzes verstehen und kommunizieren

Das Land Hessen ist 2011 der Charta der Vielfalt beigetreten. „Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen Wertschätzung erfahren“, so das Ziel der Charta und dies „unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität.“ Das äußere Erscheinungsbild, insbesondere in Form von Gewicht, wird hierbei nicht berücksichtigt.

  1. Als Mitglied der Charta der Vielfalt hat das Land Hessen die Möglichkeit, die inhaltliche Ausrichtung über die Mitgliederversammlung mitzugestalten. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Charta Gewichtsvielfalt berücksichtigt?
  2. Über die von ihnen ausgerichteten Fachveranstaltungen und Informationsmaterialien bestimmen die Ministerien und die Landesantidiskriminierungsstelle das Verständnis von Diversity in Hessen maßgeblich mit. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um Botschafter für ein um Gewichtsvielfalt erweitertes Verständnis von Diversity zu sein?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Bereits 2011 ist Hessen der „Charta der Vielfalt“ beigetreten und übernahm damit die Verantwortung dafür, die freie Entfaltung der Persönlichkeit des Einzelnen zu fördern und zu achten. Aus unserer Sicht sollte hierbei auch das äußere Erscheinungsbild eines jeden Menschen als wesentliches Merkmal berücksichtigt werden. Entsprechende Bestrebungen unterstützen wir gerne.

Wir werden alle Formen von Diskriminierung in unsere Aktionsplänen und andere Maßnahmen einbeziehen.

Wir setzen wir uns als Bundesland aktiv für Akzeptanz und Vielfalt ein. Dazu gehört auch, Gewichtsvielfalt entsprechend anzuerkennen. Die genannten Diskriminierungsformen, die in der Charta erwähnt werden, sind vor allem aus historisch ungleicher rechtlicher Behandlung entstanden. Wir setzen uns dafür ein, alle Formen von Diskriminierung zu bekämpfen, wollen den Diversity-Begriff aber nicht auf bestimmte Formen eingrenzen. Jeder Mensch ist anders, aber jeder Mensch ist gleich viel wert – das ist unsere Prämisse.

DIE LINKE spricht sich gegen jede Diskriminierung aus, so werden wir uns dafür einsetzen, dass die Charta auch Gewichtsvielfalt berücksichtigt.

Von sehr starkem Übergewicht Betroffene sind in ihrer Lebensführung und insbesondere in ihrer Mobilität stark eingeschränkt und in vielfacher Weise behindert, auch wenn sie kein oder noch kein offizielles Merkmal der Behinderung als Bestätigung erhalten haben. In der öffentlichen Wahrnehmung, auch im ÖPNV, wie bereits angesprochen, wird die Einschränkung ihrer Mobilität deutlich sichtbar. Insofern sehen wir Freie Demokraten auch das Merkmal des stark übergewichtigen Körpers über das Merkmal der Behinderung, das in der Aufzählung der Charta der Vielfalt enthalten ist, als durchaus abdeckt.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Programm zur Bekämpfung von antimuslimschem Rassismus

Die Islamfeindlichkeit und der antimuslimische Rassismus nehmen zu. Von verbalen Beschimpfungen über tätliche Angriffe, insbesondere auf Mädchen und Frauen, bis hin zu Anschlägen auf Moscheen nimmt antimuslimische Gewalt auch in Hessen zu. Bisher existiert in Hessen kein spezifisches Programm zur Bekämpfung des antimuslimischen Rassismus.

Werden Sie ein Programm zur Bekämpfung des antimuslimischen Rassismus in Hessen auf den Weg bringen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Als CDU Hessen unterstützen wir alle präventiven Ansätze zur Vermeidung und Bekämpfung von Extremismus. Jeder, der sich gar nicht erst radikalisiert, ist eine Gefahr weniger. Deswegen investiert die CDU-geführte Hessische Landesregierung in Prävention und hat die Mittel für Präventionsarbeit auf 5,7 Millionen Euro gesteigert. Dieses Engagement zeigt sich unter anderem in den verschiedenen Programmen der letzten Jahre. Angefangen bei den Aktionsplänen zur Integration von Flüchtlingen, der Förderung der Integrationsarbeit im Sport bis hin zur Respekt-Kampagne arbeitet die CDU-geführte Landesregierung für ein sicheres, friedliches und tolerantes Hessen. Dazu gehören neben umfangreicher Extremismusprävention (Salafismusprävention, Kampf gegen Antisemitismus, Prävention in Schulen, Aussteigerprogramme uvm.) die gute personelle, rechtliche und sachliche Ausstattung unserer Sicherheitsbehörden (inkl. des Verfassungsschutzes) und eine öffentliche, klare Positionierung gegen Has und Gewalt jeglicher Art. Die Bekämpfung des Extremismus und Rassismus ist aber nicht nur eine staatliche Aufgabe sondern eine Herausforderung, die von der Zivilgesellschaft in Hessen mit großem Einsatz und Förderung durch Land und Kommunen angegangen wird. Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte und Gewalt gegen Muslime und Moscheen sind absolut inakzeptabel. Wir werden deshalb auch künftig alle Anstrengungen unternehmen, um Extremismus und Rassismus jeglicher Art entschieden zu bekämpfen. Für ein weiteres Programm, das eine spezielle Erscheinungsform des Rechtsextremismus thematisieren würde, sehen wir neben den sehr erfolgreichen vorhandenen Instrumentarien und Programmen gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit aktuell keinen Bedarf.

Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus sind derzeit besonders aggressive und weit verbreitete Formen von Rassismus und Diskriminierung. Auch hier gilt, dass wir jegliche Form von Rassismus bzw. Diskriminierung bekämpfen werden. Unser Ansatz ist es, dass wir Vielfalt in Hessen leben wollen, egal ob jemand schwarz oder weiß, dick oder dünn, groß oder klein, gläubig oder ungläubig oder was auch immer ist. Wie bei allen Formen der Diskriminierung werden wir mit betroffenen Gruppen über geeignete Gegenstrategien intensiv reden.

Unter GRÜNER Beteiligung hat die Landesregierung die Projekte zur Demokratieförderung und Extremismusprävention mehrfach erheblich aufgestockt. Im Doppelhaushalt 2018/19 stehen für das Landesprogramm „Hessen – Aktiv für Demokratie und gegen Extremismus“ pro Jahr rund 4,7 Millionen Euro zur Verfügung. Hinzu kommen rund eine Million Euro an Bundesmitteln. Darüber hinaus sind Beratung und politische Bildungsarbeit ein entscheidender Schlüssel auch im Kampf gegen religionsbezogene Diskriminierung. Wir müssen uns damit auseinandersetzen, wo solche menschen- und demokratiefeindlichen Ideologien herkommen und wie wir ihnen begegnen. Daher unterstützen wir Projekte zur Demokratieförderung, die sich auch gegen jegliche Form von Rassismus einsetzen.

Wir setzen uns aktiv gegen Rassismus ein. Antisemitismus, antimuslimischer Rassismus und alle anderen Formen des Rassismus richten sich gegen ein friedliches Zusammenleben und verletzten die Würde der betroffenen Menschen. Wir wenden uns gegen alle Kräfte, die ethnische oder religiöse Minderheiten, Menschen mit Migrationshintergrund und Flüchtlinge zu Sündenböcken machen wollen. Wir wollen zivilgesellschaftliche Projekte gegen Rassismus fördern, statt sie mit Instrumenten wie der Extremismusklausel unter einen Generalverdacht zu stellen. Rassismus und die Gefahr von rechts lassen sich nur durch breite zivilgesellschaftliche Mobilisierung zurückdrängen, dafür beteiligen wir uns an breiten gesellschaftlichen Bündnissen.

Wir Freie Demokraten wenden uns gegen jede Form von Rassismus. Der Zunahme des antimuslimischen Rassismus muss die Politik durch verstärkte Maßnahmen der Integration der Flüchtlinge begegnen. Nach unserer Ansicht ist es hier insbesondere wichtig, die Sprachförderung auszuweiten und auch noch in der Ausbildung und nach Arbeitsaufnahme fortzuführen. Wenn die Integration in Ausbildung und Arbeitsmarkt gelingt, wird dem antimuslimischen Rassismus zum Teil der Boden entzogen.
Wir sehen hier auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe in der Weise, dass die Kräfte, die eine von Toleranz und Akzeptanz geprägte Lebenshaltung haben, nicht schweigen, sondern überall dort, wo Rassismus offenbar wird, ihm entschieden entgegen treten.

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Offenes und förderndes Neutralitätsverständnis

Immer wieder werden unter dem Hinweis auf die „staatliche Neutralität“ Einschränkungen der Rechte religiöser Minderheiten gefordert oder umgesetzt. Neutralität ist aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht als eine distanzierende Haltung zu verstehen, sondern als eine offene, allen Religionen und Weltanschauungen gegenüber gleichermaßen fördernde Haltung des Staates, bei der er sich mit keiner Religion oder Weltanschauung identifiziert oder sie privilegiert.

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um das verfassungsgemäße Neutralitätsverständnis in Hessen zu verbreiten und in der Praxis zu sichern und so der Fehldeutung, Neutralität sei nur bei der Abwesenheit alles Religiösen aus der staatlichen oder öffentlichen Sphäre gewährleistet, entgegenzutreten?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Wir als CDU Hessen setzen uns für gegenseitigen Respekt, für Toleranz und ein friedliches Miteinander der Nationen, Kulturen und Religionen in Hessen ein. Das erfordert von allen Offenheit füreinander und den Willen, sich gegenseitig verstehen zu wollen. Unsere Gesetze und Werte bilden hierfür das Fundament. Für uns gehören unsere freiheitliche Grundordnung, die christlich-abendländische Prägung, wie auch unsere kulturellen Umgangsformen dazu. Religiöse Symbole im öffentlichen Raum widersprechen nicht grundsätzlich der religiös weltanschaulichen Neutralität des Staates. Wir treten Bestrebungen entgegen, das Christliche aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen. Die Mehrheit der Menschen in Hessen bekennt sich zum christlichen Glauben. Die christlichen Kirchen, Feiertage und Tradition prägen unsere Kultur und unser Brauchtum. Wir setzen uns dafür ein, dies auch künftig zu schützen und zu bewahren. Wir wollen keine muslimischen staatlichen Feiertage einführen. Vollverschleierung lehnen wir überall dort ab, wo sie im Gegensatz zu einer offenen Kommunikationskultur steht.

Deutschland ist ein säkularer Staat. Staat und Kirchen pflegen eine partnerschaftliche Verbindung, viele – gerade soziale – Einrichtungen werden von Kirchen oder kirchennahen Organisationen getragen. Der Staat mischt sich nicht in individuelle und allgemeine Glaubensfragen und auch nicht innerkirchliche Angelegenheiten ein. Das gilt für alle Religionen sowie religiöse und weltanschauliche Überzeugungen, denn nach unserem Grundgesetz ist die freie Ausübung der eigenen Religion bzw. die Nicht-Ausübung einer Religion geschützt. Der Staat muss neutral sein, dennoch muss jedem Mitglied gleich welcher Religion (auch als Staatsbedienstete/r) die Ausübung seiner Religion gestattet sein.

Wir GRÜNE setzen uns für staatliche Neutralität ein, die gleichzeitig das Gebot der Religionsfreiheit achtet und unterstützt. Wir interpretieren die Neutralitätspflicht des Staates nicht als Verpflichtung, alle religiösen Symbole und Handlungsweisen z.B. in Schulen zu verhindern. Vielmehr zeigen wir beispielsweise durch den muslimischen Religionsunterricht in hessischen Schulen, dass wir auch bei der Vermittlung religiöser Werte die Religionsvielfalt in Deutschland berücksichtigen und alle Religionen – wie auch die Freiheit, nicht-religiös zu sein – gleichermaßen anerkennen. Auch in der nächsten Legislaturperiode werden wir uns dafür einsetzen, religiöse Vielfalt zu fördern.

DIE LINKE steht für staatliche Neutralität und individuelle Religionsfreiheit zugleich; denn beides gehört zusammen. Religions- und Weltanschauungsfreiheit sind elementare Menschenrechte. Sie gelten für alle. Dieser Neutralität widerspricht eine exzessive Einmischung in den öffentlichen Lebensraum durch christlich-motivierte Politiker wie zum Beispiel Herrn Söder in Bayern. In der Bundesrepublik leiden heute zumeist Musliminnen und Muslime unter der distanzierenden Haltung der Öffentlichkeit oder Behörden. Dies führt zur Ausgrenzung von hessischen Bürgerinnen und Bürgern und gilt es durch Aufklärung, Verständnis und Toleranz zu unterbinden.

Das Gebot staatlicher Neutralität gehört zum Selbstverständnis liberaler Politik. Daher sind wir auch der Auffassung, dass jegliche Form religiöser oder weltanschaulicher Symbole aus staatlichen Einrichtungen fern zu halten sind.
Durch die Einführung des islamischen Religionsunterrichts haben wir das Recht auf bekenntnisorientierten Religionsunterricht unabhängig von der Konfession auf der Grundlage von Artikel 7 Absatz 3 eingeführt und damit auch ein Zeichen für die neutrale Haltung des Landes Hessen gesetzt.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Subtile Formen der Diskriminierung von Frauen durch Rollenbilder

Eine subtile Spielart von Diskriminierung ist beispielsweise ein positiver-Sexismus, der Frauen in einem ‚mütterlich-warmherzigen‘ Rollenbild beschreibt und sie so in eine Rolle drängt, die nicht jeder Frau entspricht.

Wie werden Sie zur Verbreitung und Weiterentwicklung moderner Rollenbilder beitragen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Gleiche Verwirklichungschancen für Frauen und Männer auf allen politischen und beruflichen Ebenen und in allen gesellschaftlichen Bereichen sind uns besonders wichtig. Mit dem in dieser Legislaturperiode in Kraft getretenen modernen Hessischen Gleichberechtigungsgesetz leisten wir bereits einen wichtigen Beitrag zur konsequenten Frauenförderung in Hessen. Mit dem Gesetz stärken wir Frauen in der öffentlichen Verwaltung. Es ist wegweisend für den Aufstieg von Frauen in Führungspositionen und setzt einen besonderen Schwerpunkt bei der Vereinbarkeit von Familienaufgaben und Karriere. Die Gleichberechtigung von Mann und Frau und die Vermeidung von jeder Form der Diskriminierung sind unser Ziel – sowohl in der öffentlichen Verwaltung als auch sonst in unserer Gesellschaft. Wir haben in Hessen bereits zahlreiche Maßnahmen zur Verwirklichung der Gleichberechtigung erfolgreich umgesetzt. Dazu gehören auch das Netzwerk Wiedereinstieg, die Initiative „Beruf und Pflege vereinbaren“ sowie der Ausbau der Kinderbetreuung zur Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Karriere.

Auch „positiver“ Sexismus ist und bleibt Sexismus und muss als solcher auch benannt werden. Dies ist die Aufgabe jeder Einzelnen und jedes Einzelnen, aber selbstverständlich ist die Politik an dieser Stelle besonders gefordert. Auch „positiver“ Sexismus schränkt Frauen in ihrer Freiheit ein, da mit ihm eine bestimmte Erwartungshaltung und ein eng begrenztes, sogar klischeehaftes Rollenbild an Frauen gerichtet werden. Wesentlich für uns ist es daher, die Gleichberechtigung von Frau und Mann als Querschnittsaufgabe in allen Politikfeldern tatsächlich durchzusetzen. Das bedeutet für uns nicht nur die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern auch „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Nur wenn Frauen auch finanziell gleichberechtigt sind, wird ihnen nicht spätestens ab dem Zeitpunkt der Familiengründung der Hauptteil der so genannten „care“-Tätigkeiten aufgebürdet, da sie weniger zum Haushaltseinkommen beitragen.

Wir kämpfen für Gleichberechtigung – das bedeutet auch, traditionelle Rollenbilder von Frauen zu durchbrechen. Letztlich soll jeder Mensch innerhalb der Grenzen des Rechts so leben können, wie er möchte – unabhängig vom Geschlecht und ohne dabei Nachteile zu erfahren. Nach wie vor sind Frauen zu häufig beruflich benachteiligt. Deshalb haben wir in der vergangenen Legislaturperiode das Gleichberechtigungsgesetz modernisiert, um mehr Frauen in berufliche Führungspositionen zu bringen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Frauen in Führungspositionen sind wiederum positive Rollenvorbilder für andere Frauen, wodurch traditionelle Rollenbilder durchbrochen werden. Darüber hinaus werden wir uns auch weiterhin für eine bessere Sensibilisierung bei diesem Thema einsetzen. Der jährlich stattfindende Girls‘ Day bietet z.B. eine gute Gelegenheit, bei jungen Menschen dafür zu werben, aus tradierten Rollenbildern auszubrechen.

Voraussetzung für eine gleichberechtigte Gesellschaft ist es, alltägliche sexistische Diskriminierungen, Erwartungshaltungen, Zuschreibungen, genormte Bilder und Vorbilder zurück zu drängen. Wir werden in Bildung, Werbung, Berufsalltag und im öffentlichen Raum mit traditionellen Rollenbildern konfrontiert, die unser gesellschaftliches Zusammensein maßgeblich beeinflussen. Die einschränkdende Dominanz dieser Rollenbilder muss aufgebrochen werden, durch die Vermittlung moderner Rollenbilder in Bildung und Erziehung und der Abschaffung sexistischer Werbung.

Das Thema der tradierten Rollenbilder ist ein Thema, das unsere Gesellschaft schon viele Jahrzehnte beschäftigt. In dieser Zeit haben sich die Rollenbilder stark gewandelt, wenn auch nicht vollkommen aufgelöst. Das Rollenbild der Frau, das ursprünglich auf die drei „K“ beschränkt war, ist heute ein deutlich anderes. So nehmen heute Väter verstärkt an der Kindererziehung teil und wünschen sich, mehr Zeit für ihre Familie zu haben, während Frauen heutzutage überwiegend einer Berufstätigkeit nachgehen und sich die familiären Aufgaben mit ihrem Partner teilen wollen. Es steht natürlich außer Frage, dass dieser Prozess noch lange nicht abgeschlossen ist, aber der Weg dahin ist deutlich sichtbar. Die Politik setzt nach Auffassung der Freien Demokraten hier lediglich die Rahmenbedingungen, in denen dieser in erster Linie gesellschaftliche Prozess weiter fortschreiten kann. So wollen die Freien Demokraten die Kinderbetreuung auch für die unter Dreijährigen flächendeckend ausbauen und die Qualität der Betreuung verbessern. Ferner werben wir für flexiblere Arbeitszeiten und für mehr Home Office Arbeitsplätze. Dies alles sind unverzichtbare Rahmenbedingungen für eine tatsächliche Gleichstellung der Frauen.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Umgang mit den Folgen von #metoo in Hessen

Die Vorwürfe vieler Frauen gegen den Produzenten Harvey Weinstein haben über die Grenzen Hollywoods hinaus, die #metoo-Debatte ausgelöst. Hierbei ging es um Sexismus und um Gewalt von Männern gegen Frauen. In den sozialen Netwerken wurden zahlreiche Fälle mit einem Bezug zu Hessen öffentlich gemacht.

Werden Sie die #metoo-Debatte in Hessen aufbereiten und wenn ja, wie?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Millionen Frauen sind weltweit von Gewalt betroffen. Wir wollen diesen Frauen Mut machen, sich Hilfe zu holen. Die Kultur des Schweigens und des Wegsehens muss überwunden und das Thema weiter in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt werden. Jede Form von Gewalt gegen Frauen oder Diskriminierung muss nämlich bekämpft werden.

Die Unterstützung von Frauen in allen Landesteilen durch Frauenhäuser, Interventionsstellen und Beratung für Frauen nach sexualisierter Gewalt ist ein wichtiger Schwerpunkt des 2015 ins Leben gerufenen Sozialbudgets. Mit zusätzlichen Mitteln für die Intervention bei häuslicher Gewalt, der Unterstützung von Beratungsstellen nach sexueller Gewalt und für Frauenhäuser kommt Hessen seiner Verantwortung nach, Maßnahmen gegen Gewalt zu ergreifen und Hilfsangebote für Frauen dauerhaft zu erhalten und zu etablieren sowie eine fachkundige Versorgung der Betroffenen zu gewährleisten.

Die SPD befindet sich in regelmäßigen Gesprächen mit Beratungs- und Interventionsstellen, die im Bereich sexuelle Gewalt tätig sind. Niemand, der sich hier im regelmäßigem Austausch befindet, kann davon überrascht sein, dass Sexismus, aber auch Gewalt gegen Frauen, insbesondere bei einem vorhandenen Machtgefälle auf der Tagesordnung stehen. Die Fraktion der SPD hat in der letzten Legislaturperiode zahlreiche Initiativen in den Hessischen Landtag eingebracht, die wir als Partei vollends unterstützen. Enttäuscht waren wir insbesondere, dass unser Haushaltsantrag zur Verbesserung der finanziellen Situation von Frauenhäusern, Beratungs- und Interventionsstellen sowie zur Unterstützung der Frauennotrufe und zur Ermöglichung der flächendeckenden medizinischen Soforthilfe nach Vergewaltigung von der schwarz-grünen Mehrheit im Landtag abgelehnt wurde. Wir begrüßen und unterstützen die #metoo-Debatte, die einen Beitrag dazu leisten kann, dass Sexismus und Gewalt gegen Frauen gesellschaftlich geächtet wird.

Die #metoo-Debatte hat viele Arten sexualisierter Diskriminierung und Gewalt mit großer medialer Präsenz offen gelegt. Studien zeigen, dass fast jede dritte Frau Erfahrungen mit sexualisierter Gewalt hatte – und wiederum fast jede Frau kennt anzügliche Sprüche und übergreifende Anmache aus ihrem Alltag. Wir haben dafür gesorgt, dass Frauen, die von Gewalt betroffen sind, besser geholfen wird und sie in ihren Rechten gestärkt werden. In der zu Ende gehenden Legislaturperiode haben wir durchgesetzt, dass landesweit Frauenhäuser und Interventionsstellen finanziell besser ausgestattet werden, im Bundesrat die „Nein heißt Nein“-Debatte voran getrieben und uns immer wieder auch in Landtagsdebatten für die Rechte von Frauen öffentlich eingesetzt und diese stark gemacht, so haben wir z.B. die „Pink Pussy Hat“-Aktion begleitet.

Wir müssen das System sexualisierter Machtausübung aufbrechen und patriarchale Strukturen überwinden. Viele Frauen und Mädchen unterliegen patriarchalen Gesellschafts- und Familienverhältnissen und erleben Zwang und Gewalt bis hin zu Vergewaltigung und Mord. Frauen müssen vor Diskriminierung und Gewalt geschützt werden. Zur Förderung der Gleichberechtigung muss Frauen- und Gleichstellungspolitik weiterhin ein eigenständiger Politikbereich bleiben, mit entsprechenden personellen materiellen und finanziellen Ressourcen. Selbstverwaltete Frauenprojekte sind unverzichtbar.

Fälle von sexuellen Übergriffen an Frauen in Hessen in der Vergangenheit, müssen auf zwei verschiedenen Ebenen geklärt und ggf. geahndet werden. Sofern es sich um beweisbare strafrechtliche Tatbestände handelt, die noch nicht verjährt sind, sind unsere Ermittlungsbehörden dafür zuständig. Darüber hinaus müssen diese Fälle von Sexismus und Gewalt von den Institutionen und Unternehmen aufgearbeitet werden, in denen sie stattgefunden haben.
Die Politik sollte hier nur eingreifen, wenn staatliche Institutionen betroffen sind.

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Sichtbarkeit lesbischer Frauen

In Zeiten, in denen der Aktivismus Frauen-liebender Frauen zugenommen hat, dienen sogenannte Dyke Märsche dazu, die lesbische Sichtbarkeit zu erhöhen. Die lesbische Community wird gemeinhin als ‘häuslich’ bezeichnet. Dyke Märsche wollen mit diesem Klischee aufräumen. Dennoch: Im öffentlichen Leben sind lesbische Frauen kaum sichtbar, so dass es kaum Rollenbilder für junge Lesben gibt, wie diese ihr Leben gestalten können

Was werden Sie politikgesteuert zur Sichtbarkeit lesbischer Frauen beitragen, damit junge Lesben Vorbilder finden und lesbisches Leben ein selbstverständlicher Bestandteil des öffentlichen Lebens wird?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Mit der seit 2015 bestehenden Antidiskriminierungsstelle werden in Hessen verstärkt Beratungs-, Aufklärungs- und Präventionsangebote etabliert, um Diskriminierungen und Benachteiligungen zu verhindern und unbürokratische und schnelle Hilfe für betroffene Personen zu gewährleisten. Durch diese Angebote sowie durch Öffentlichkeitsarbeit wirkt die Antidiskriminierungsstelle aktiv in die Gesellschaft und fördert einen breiten gesellschaftlichen Konsens über die Akzeptanz verschiedener Lebensentwürfe, persönlicher Lebensumstände und individueller Merkmale. Diese wichtige Arbeit werden wir auch künftig nach Kräften unterstützen.

Lesbische Frauen sind oft doppelt von Diskriminierung betroffen, als Frau und aufgrund ihrer Homosexualität. Ziel muss es sein, Gleichberechtigung von Frauen so zu erzielen mit der Konsequenz, dass homosexuelle Frauen ihr Leben genauso frei gestalten können wie heterosexuelle Männer.

Der Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt wurde durch die GRÜNE Regierungsbeteiligung in Hessen beschlossen. Er stärkt die Sichtbarkeit von LSBT*IQ Personen und treibt die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in der Gesellschaft weiter voran. Durch die enge Zusammenarbeit mit der LSBT*IQ Community beim Erstellen und der Weiterentwicklung des Aktionsplans stellen wir sicher, dass niemand außen vor bleibt. Die Förderung einer Vielzahl lesbischer Projekte – z.B. von LIBS, Frauenmuseum, Broken Rainbow u.a. – trug bereits in den vergangenen Jahren bessere Sichtbarkeit lesbischer Lebensweisen bei. Auch bei der Aufarbeitung der Verfolgung und Repression lesbischer und schwuler Lebensweisen in Hessen wurde lesbisches Leben und die damit verbundene Unterdrückung in der Zeit von 1945 bis 1985 einbezogen, analysiert und beschrieben.

Die lesbische Community sollte selbstbestimmt über ihre Sichtbarkeit entscheiden. Eine politische Steuerung der Sichtbarkeit einer Community halten wir nicht für zielführend. Sollte Unterstützung in der Organisation erwünscht sein, sind wir aber jederzeit selbstverständlich ansprechbar.

Es ist nach Auffassung der Freien Demokraten nicht die Aufgabe der Politik, bestimmte Gruppen der Gesellschaft besonders hervorzuheben, mit dem Ziel, bestimmte Rollenbilder zu etablieren. Politik hat nach unserem Verständnis die Aufgabe, die Rahmenbedingungen dafür zu setzen, dass sich solche Rollenbilder in der Gesellschaft diskriminierungsfrei entwickeln können.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Verwaltungen als Schnittstelle zu den Bürger*innen

Die Entscheidungen und das Verhalten von Verwaltungen haben einen großen Einfluss auf das Leben von Menschen. In Studien und in der Antidiskriminierungsberatung wird regelmäßig von Diskriminierungserfahrungen im Kontakt mit staatlichen Stellen berichtet. Gleichzeitig fällt es Betroffenen gerade in diesem Lebensbereich schwer, ihre Rechte einzufordern.

  1. Welches Konzept verfolgt Ihre Partei, um einen diskriminierungssensiblen Umgang der Verwaltung in ihren Abläufen und Strukturen sowie in der Interaktion mit den Bürger*innen sicherzustellen?
  2. Wo sehen Sie Regelungsbedarfe und welche konkreten Maßnahmen planen Sie in der kommenden Legislatur?
  3. Werden Sie ein Beschwerdemanagement für Diskriminierung mit Eckpunkten wie konkrete und qualifizierte Ansprechpartner*innen, transparentes Verfahren, proaktive Bewerbung für Verwaltungen und Behörden mit direktem Kund*innenkontakt einführen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Bekämpfung von allen Formen der Diskriminierung ist ein wichtiges Anliegen der CDU Hessen und der CDU-geführten Landesregierung und unmittelbarer Ausdruck unseres christlichen Menschenbildes und der unveräußerlichen Würde jedes Menschen.

In diesem Sinne wurde unlängst die Hessische Antidiskriminierungsstrategie beschlossen, die eine Vielzahl an ressortübergreifenden und –spezifischen Maßnahmen in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung umfasst. Die Landesverwaltung wird damit ihrer Vorbildfunktion zur Bekämpfung jeder Form von Diskriminierung gerecht. Wir verfolgen dabei einen ganzheitlichen Ansatz, der neben dem Verwaltungshandeln auf aktive Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit setzt, um jeder Form von Diskriminierung, Hass und Ausgrenzung entgegenzuwirken. Der Kampf gegegn Diskriminierung ist und bleibt eine Daueraufgabe. Die Umsetzung und Weiterentwicklung aller diskriminierungsbekämpfender Maßnahmen bleibt integraler Teil unserer Politik.

Was das Beschwerdemanagement anbelangt, ist mit der Hessischen Antidiskriminierungsstelle eine Anlaufstelle geschaffen worden, die den Betroffenen in ihrer jeweiligen Situation Unterstützung bietet. Durch die Implementierung eines Bevollmächtigten für Integration und Antidiskriminierung der Landesregierung mit Kabinettsrang wird eine ständige Verzahnung mit den politischen Entscheidungsträgern sichergestellt.

Wir werden ein hessisches Landesantidiskriminierungsgesetz auf den Weg bringen, das die Verwaltungsbehörden an die Gleichbehandlungsgrundsätze bindet, mit dem Ziel der Verhinderung und Beseitigung jeder Form von Diskriminierung sowie die Förderung der Wertschätzung einer Kultur der Vielfalt.
Dieses Gesetz muss eine deutliche Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Landes sowie flächendeckende Anlauf- und Beratungsstellen im ganzen Land vorsehen. Darüber hinaus muss es ein Screening aller Rechtsvorschriften vorsehen, die Beteiligung von Verbänden und ein Verbandsklagerecht regeln. Wir wollen darüber hinaus Schadenersatzregelungen treffen und Antidiskriminierung als Führungsaufgabe sowie in einem Leitfaden für den Umgang mit BürgerInnen verankern.

Mit der Antidiskriminierungsstrategie der Landesregierung haben sich alle Ministerien und die Staatskanzlei auf ein Leitbild und Konzept zur konkreten Umsetzung hessischer Antidiskriminierungsmaßnahmen verständigt. Die Bestandsaufnahme der Ressorts hat gezeigt, dass sich die Landesverwaltung bereits heute bewusst mit den verschiedenen Diskriminierungsformen auseinandersetzt. Die Antidiskriminierungsstrategie muss konsequent und ressortübergreifend umgesetzt werden. Wir haben mit der Antidiskriminierungsstelle zudem eine zentrale Anlaufstelle, an die sich auch Behörden, die Hilfestellungbenötigen und alle Bürger*innen, wenn sie sich diskriminiert fühlen, wenden können. Diese Arbeit wollen wir in der nächsten Legislaturperiode weiter ausbauen.

Hier wird das Landesantidiskriminierungsgesetz hineinwirken. Bei der Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt hat die öffentliche Verwaltung Vorbildfunktion. Auch ein gutes Beschwerdemanagement und transparente Verfahren sind in einer modernen Verwaltung unabdingbar.

Wir Freie Demokraten setzen uns bzgl. der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie der Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen für eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein – diesbezüglich fordern wir Flexibilität, beispielsweise hinsichtlich des Anbietens von Teilzeitregelungen, Home-Office oder Kinderbetreuung in der Nähe des Arbeitsplatzes. Dies hilft besonders auch Frauen, Vollzeit tätig sein zu können.
Darüber hinaus hat Diskriminierung in der öffentlichen Verwaltung keinen Platz – da wir freiheitlich denken, setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass religiöse Symbole jeglicher Art im öffentlichen Dienst nicht vorhanden sind. Wir fordern darüber hinaus, dass das Land im Bereich „Diversity“ Vorreiter ist. Hessen muss dabei nicht nur Vorbildcharakter z.B. für ein verbindlich implementiertes Diversity Management übernehmen – es ist eben auch selbst ein wichtiger Arbeitgeber. Neben der allgemeinen Verwaltung betrifft dies ausdrücklich auch die hessische Polizei.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Landesverwaltung als Arbeitgeberin

Die Hessische Verwaltung ist eine große Arbeitgeberin. Als solche ist sie für einen effektiven Diskriminierungsschutz ihrer Mitarbeiter*innen und für Chancengleichheit von Bewerber*innen verantwortlich. Damit hat sie eine Vorbildfunktion für andere Arbeitgeber*innen.

  1. Wie beurteilen Sie die aktuelle Qualität des Diskriminierungsschutzes für Mitarbeiter*innen der Hessischen Verwaltung und Landesbetriebe?
  2. Welche Schritte planen Sie, um die Schutzgebote und weiterführenden Handlungsmöglichkeiten wie Positive Maßnahmen, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) angelegt sind, umzusetzen?
  3. Werden Sie AGG-Beschwerdestellen in den Landesverwaltungen und -betrieben flächendeckend einrichten und ihre Arbeit evaluieren?
  4. Werden Sie in der Landesverwaltung und den Landesbetrieben anonymisierte Bewerbungsverfahren einführen?
  5. Was sind die Eckpunkte Ihres ministerienübergreifenden Diversity Mainstreaming Konzeptes?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Bekämpfung von Diskriminierung ist ein wichtiges Anliegen der CDU-geführten Landesregierung. Selbstverständlich gilt dies auch für den effektiven Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes. Aus Sicht der CDU Hessen handelt das Land Hessen hier vorbildhaft. Das Land setzt aus unserer Sicht bereits heute alle erforderlichen Maßnahmen um, die im AGG angelegt sind, so dass es hier keinen Nachholbedarf gibt. Dies gilt auch für das Beschwerdemanagement.
Gesonderte Beratungs-, Unterstützung- und Förderangebote gibt es zudem unter anderem für Frauen und Menschen mit Behinderung. Das Land Hessen organisiert regelmäßig interne Fortbildungen und weitere öffentliche Veranstaltungen zur Charta der Vielfalt und ihren Dimensionen Geschlecht, Nationalität, ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Orientierung und Identität. Anonymisierte Bewerbungsverfahren sind derzeit nicht geplant.

Aktuell lässt der Diskriminierungsschutz sehr zu wünschen übrig. Allein die Tatsachen, dass es kein wirksames Hessisches Gleichberechtigungsgesetz gibt und in manchen Ministerien die Führungsebenen frauenfreie Zonen sind, belegen, dass Hessen beim Diskriminierungsschutz innerhalb der eigenen Belegschaft großen Nachholbedarf hat. Wir werden sowohl ein wirksames Gleichberechtigungsgesetz als auch ein Landesantidiskriminierungsgesetz auf den Weg bringen, damit Hessen in diesem Bereich nach vorne kommt. Beide Gesetze werden Beschwerdestellen vorsehen, in beiden Gesetzen werden Evaluierungsvorschriften verankert. Anonymisierte Bewerbungsverfahren werden wir einführen.
Eckpunkte eines Diversity Mainstreaming Konzeptes sind für uns die Definition von Zielen, Vorgaben für die Personalauswahl zur Vermeidung von Diskriminierung und Sicherung bzw. Ausbau der Vielfalt, die Evaluierung von Maßnahmen und die Verankerung der Verantwortung der Führungsebene.

Für uns ist Antidiskriminierungspolitik Menschenrechtspolitik. Deshalb haben wir in Regierungsverantwortung viel dafür getan, den Diskriminierungsschutz auszubauen und hessenweit auf ein gutes Niveau zu bringen. Auch die Mitarbeiter*innen der hessischen Verwaltung profitieren davon, z.B. durch das Gleichberechtigungsgesetz, durch die Unterzeichnung der Charta der Vielfalt, durch den Beitritt zur Koalition gegen Diskriminierung etc. Mit der Vorlage der Antidiskriminierungsstrategie der Landesregierung haben wir einen weiteren wichtigen Schritt getan, um Maßnahmen und Programme der Antidiskriminierung fest in der Verwaltung zu verankern. In allen hessischen Ressorts und der Staatskanzlei gibt es bereits Beschwerdestellen im Sinne des AGG. Darüber hinaus können sich die Beschäftigten auch an die Antidiskriminierungsstelle wenden oder das externe Beratungsangebot nutzen Wir GRÜNE setzen uns dafür ein, mehr anonymisierte Bewerbungsverfahren zu nutzen. Wichtiges Element unserer Antidiskriminierungsstrategie ist ihr horizontaler Ansatz, mit dem verschiedene Diskriminierungsformen gleichrangig behandelt werden. Dafür stehen die verschiedenen Vielfaltsdimensionen wie die interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung, die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen oder auch die Erarbeitung und Umsetzung des Aktionsplans für Akzeptanz und Vielfalt. Weitere Projekte sind das audit Familie und Beruf, das nicht gezielt eine Dimension adressiert, sondern auf mehrere Vielfaltsmerkmale der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zielt.

Diversity Mainstreaming dient dem Ziel eine Kultur der Wertschätzung von Vielfalt zu schaffen und ist Teil des Prozesses einer notwendigen Verwaltungsreform. Als proaktives Instrument reagiert Diversity Mainstreaming nicht auf Diskriminierungen im Einzelfall, sondern zielt auf die Veränderung sozialer Prozesse. Ziel ist die Stärkung der Kompetenzen der Verwaltung im Umgang mit vielfältigen Beschäftigten und Kund/innen. Zu diesem Zweck sind Strukturen und Machtverhältnisse in den Blick zu nehmen, die zur Unterrepräsentanz bestimmter Gruppen, insbesondere in Führungspositionen, und zur einseitigen Ausrichtung von Angeboten an bestimmten Gruppen geführt haben. Nur auf diese Weise lassen sich strukturelle und institutionelle Diskriminierungen wirksam abbauen. Adressat*innen sind daher nicht Diskriminierende und Diskriminierte, sondern Personen, die aufgrund ihrer institutionellen Stellung in der Lage sind, die genannten Strukturen zu beeinflussen.
Solange die Strukturen noch sind, wie sie sind, bieten sich anonymisierte Bewerbungsverfahren an, um Diskriminierungen im Bewerbungsverfahren zu verhindern.

Wir Freie Demokraten setzen uns bzgl. der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie der Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen für eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein – diesbezüglich fordern wir Flexibilität, beispielsweise hinsichtlich des Anbietens von Teilzeitregelungen, Home-Office oder Kinderbetreuung in der Nähe des Arbeitsplatzes. Dies hilft besonders auch Frauen, Vollzeit tätig sein zu können.
Darüber hinaus hat Diskriminierung in der öffentlichen Verwaltung keinen Platz – da wir freiheitlich denken, setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass religiöse Symbole jeglicher Art im öffentlichen Dienst nicht vorhanden sind. Wir fordern darüber hinaus, dass das Land im Bereich „Diversity“ Vorreiter ist. Hessen muss dabei nicht nur Vorbildcharakter z.B. für ein verbindlich implementiertes Diversity Management übernehmen – es ist eben auch selbst ein wichtiger Arbeitgeber. Neben der allgemeinen Verwaltung betrifft dies ausdrücklich auch die hessische Polizei.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Verwaltung als Auftraggeberin und Vertragspartnerin

Das Land Hessen ist ein bedeutsamer Auftrag- und Fördermittelgeber, beispielsweise in den Bereichen Infrastruktur, Wohnungsbau, Forschung, Soziale Hilfen und Kultur. Durch die Gestaltung von Ausschreibungen, Förderrichtlinien, vertragliche Rahmenbedingungen etc. kann das Land Anreize zur Umsetzung und Sicherstellung eines wirksamen Diskriminierungsschutzes auf Seiten der Auftragnehmenden und Fördermittelempfänger*innen setzen.

Werden Sie Aspekte des Diskriminierungsschutzes im Hessischen Vergabegesetz sowie in Förderrichtlinien und Ausschreibungen verankern?

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Die CDU Hessen setzt sich gegen jede Form von Diskriminierung ein – dies gilt auch für die hessische Wirtschaft im Allgemeinen und Auftragnehmer des Landes im Besonderen. Die gesetzlichen Vorschriften diesbezüglich sind eng und stellen einen hohen Schutz aller Beschäftigten vor Diskriminierung am Arbeitsplatz sicher.
Aufträge des Landes, der Kommunen und ihrer Betriebe sind ein bedeutender Wirtschaftsfaktor – gerade für mittelständische Unternehmen – und müssen natürlich transparent und fair ausgeschrieben werden. Dafür sind im Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz alle Voraussetzungen geschaffen. Mehr Wachstum, größeren Wohlstand und zusätzliche Beschäftigung wird es jedoch nur geben, wenn Unternehmen geeignete Rahmenbedingungen haben und nicht von staatlicher Einflussnahme und Bürokratie gegängelt werden. Eine noch stärkere Kontrolle und Einflussnahme des Staates auf den Mittelstand lehnen wir ab.
Praxisferne Vorschriften, vergabefremden Kriterien und zusätzliche Bürokratie würden die Unternehmen überlasten und ihre Arbeit massiv erschweren. Das schadet dem Mittelstand – es schadet aber auch dem Land. Deshalb werden wir das geltende Vergaberecht in der neuen Legislaturperiode einer eingehenden Prüfung mit dem Ziel unterziehen, Fragen, die sich aus der praktischen Anwendung ergeben haben, gemeinsam mit allen Akteuren zu lösen. Wir brauchen ein Vergaberecht, das die Umsetzung von Investitionen ermöglicht, das Transparenz aufweist und das vor allem mit viel weniger Bürokratie auskommt.

Das hessische Vergabegesetz sieht derzeit nur einige wenige Vorgaben vor und diese auch nur als Kann-Vorschrift (z.B. die Berücksichtigung von Ausbildung). Wir werden das Vergabegesetz novellieren und prüfen, welche Vorgaben – unter Berücksichtigung europarechtlicher und anderer Vorschriften – möglich sind.

Bereits heute sind Aspekte des Diskriminierungsschutzes im Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) verankert. Durch das HVTG haben wir alle Unternehmen und ihre Subunternehmen, die in Hessen öffentliche Aufträge erhalten wollen, verpflichtet, die Tarifbedingungen ihrer Branche einzuhalten. Das Land berücksichtigt insbesondere ökologische und soziale Kriterien bei seinen Auftragsvergaben, die Kommunen können sie zum Teil ihrer Ausschreibungen machen. Dazu gehört beispielsweise, ob das auftragnehmende Unternehmen ausbildet, innerbetrieblich Chancengleichheit gewährleistet, Langzeitarbeitslose beschäftigt, Frauen fördert, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht oder Menschen mit Behinderung im Unternehmen tätig sind. Wie vereinbart werden wir das Gesetz bis Jahresende 2018 evaluieren und dann insbesondere die weiterhin hohen hessischen Vergabegrenzen, die Wirksamkeit der Tariftreueregelungen und deren Kontrollmöglichkeiten sowie die auf Nachhaltigkeit bezogenen Bestimmungen weiterentwickeln. Bei gewichtigen Verletzungen sollen Wirtschaftsunternehmen in Hessen von öffentlichen Ausschreibungen und Förderungen ausgeschlossen werden können.

Ja.

Wir Freie Demokraten setzen uns bzgl. der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie der Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen für eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein – diesbezüglich fordern wir Flexibilität, beispielsweise hinsichtlich des Anbietens von Teilzeitregelungen, Home-Office oder Kinderbetreuung in der Nähe des Arbeitsplatzes. Dies hilft besonders auch Frauen, Vollzeit tätig sein zu können.
Darüber hinaus hat Diskriminierung in der öffentlichen Verwaltung keinen Platz – da wir freiheitlich denken, setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass religiöse Symbole jeglicher Art im öffentlichen Dienst nicht vorhanden sind. Wir fordern darüber hinaus, dass das Land im Bereich „Diversity“ Vorreiter ist. Hessen muss dabei nicht nur Vorbildcharakter z.B. für ein verbindlich implementiertes Diversity Management übernehmen – es ist eben auch selbst ein wichtiger Arbeitgeber. Neben der allgemeinen Verwaltung betrifft dies ausdrücklich auch die hessische Polizei.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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