Sicherheit von Frauen

Frauen werden immer häufiger Opfer von häuslicher Gewalt. Zudem zeigen Statistiken, dass Frauen sich meistens erheblich unsicherer im öffentlichen Raum fühlen als Männer.

Wie werden Sie – speziell für Frauen – die Sicherheit erhöhen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Hessen ist sicher. Gemessen an den aktuellen Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das vergangene Jahr zeigt sich, dass Hessen bundesweit auf Platz 3 der sichersten Bundesländer ist und 2017 so wenig Straftaten wie noch nie und mit 62,8 % die höchste Aufklärungsquote seit Beginn der Polizeilichen Kriminalstatistik aufgezeichnet wurden. Trotzdem versuchen wir diese Zahlen noch weiter zu verbessern. Insbesondere in der Folge der Ereignisse in der Silvesternacht 2015/16 in Köln und anderen Großstädten ist das Thema der Sicherheit von Frauen u.a. bei Großveranstaltungen, aber auch ein eher subjektiv geprägtes Unsicherheitsgefühl in Teilen der Gesellschaft aufgekommen. Wir haben darauf mit verschiedenen Maßnahmen reagiert. Die hessische Polizei bspw. wirkt gemeinsam mit Veranstaltern darauf hin, dass u.a. bei Großveranstaltungen entsprechende Sicherheitserwägungen berücksichtigt werden. Instrumente sind hierbei auch die Nutzung von Videoüberwachungsanlagen oder die Be- und Ausleuchtung neuralgischer Punkte. Auch das Sicherheitsprogramm KOMPASS setzt dort an: Hier können Kommunen in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden, der Bevölkerung und weiteren Partnern, individuelle Lösungen für kommunale Sicherheitsfragen erarbeiten und umsetzen. So genannte „Angsträume“ – die gerade für Frauen oft ein Problem und alltägliche Einschränkungen bedeuten – können bspw. durch mehr Beleuchtung, regelmäßige Kontrollen oder Videoüberwachung verhindert werden.

Für uns ist es wichtig, dass wir keinen Raum für Diskriminierung lassen. Auch deshalb haben wir in unser Wahlprogramm aufgenommen, dass Hessen ein Landesdiskriminierungsgesetz braucht.
Uns geht es darum, ein gesellschaftliches Klima zu schaffen, in dem Gewalt gegen Frauen geächtet wird. Zeitgleich wollen wir eine stärkere Unterstützung der Frauenhäuser, Frauennotrufe und Beratungsstellen, wie durch Haushaltsanträge im Hessischen Landtag belegt.

Wir haben in Hessen bereits viel für den Schutz von Frauen vor Gewalt erreicht. Wir haben erstmals eine flächendeckende Förderung für Frauenhäuser und Interventionsstellen in ganz Hessen umgesetzt und sie finanziell besser ausgestattet. Zudem haben wir uns auf der Bundesebene für die Einführung des Prinzips „Nein heißt Nein“ im Sexualstrafrecht stark gemacht. Auch in der nächsten Wahlperiode setzen wir uns dafür ein, diese Angebote aufrechtzuerhalten. Außerdem wollen wir den Erhalt, die bauliche Erneuerung sowie den möglichst barrierefreien Ausbau von Frauenhäusern fördern und ein enges Beratungsnetz für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, weiter unterstützen. Nach sexueller Gewalt soll es eine öffentliche Finanzierung bei Behandlung, Beweisaufnahme und Beweissicherung auch ohne Anzeige geben.

Jeder Mensch ist – unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung und Lebensentwurf – effektiv vor Gewalt zu schützen. Dies muss als bundespolitische Pflichtaufgabe anerkannt und rechtlich verbindlich verankert werden. Sicherer, schneller und bedarfsgerechter Schutz und qualifizierte Hilfe, zum Beispiel in Frauenhäusern und anderen Schutzräumen sowie Beratungsstellen, müssen den Betroffenen zugänglich sein – unabhängig von körperlichen Beeinträchtigungen, ihrem Aufenthaltsstatus oder ihrer Lebenssituation. Staatliche Behörden wie Polizei, Gerichte und Ämter sowie die Notaufnahmen von Krankenhäusern müssen für das Thema Gewalt gegen Frauen noch stärker und intensiver durch kontinuierliche Fortbildungen sensibilisiert werden.

Wir Freie Demokraten sehen ein Sicherheitsbedürfnis – sowohl bei Bürgerinnen als auch bei Bürgern in Hessen. Wir unterscheiden daher nicht in Personengruppen, in weiblich oder männlich, in jung oder alt, in homo- oder heterosexuell, da wir glauben, dass alle Bürgerinnen und Bürger durch den Wunsch, in Sicherheit und in Freiheit leben zu können, vereint sind.
Um dies zu gewährleisten, fordert die FDP-Fraktion in Hessen 1500 neue Polizeistellen bis 2022 sowie eine deutlich verbesserte Ausrüstung der Polizeikräfte. Darüber hinaus stehen wir für die Videoüberwachung an neuralgischen Punkten, um die Verfolgung und Aufklärung von Straftaten zu verbessern.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

vollständige Detailansicht

Sicherheit von lesbischen Frauen

Statistiken zeigen, dass Frauen sich erheblich unsicherer im öffentlichen Raum fühlen als Männer. Dies gilt in besonderem Maße für lesbische Frauen, die auf Grund ihrer sexuellen Orientierung Opfer von Gewalt werden.

Wie werden Sie – speziell für lesbische Frauen – die Sicherheit erhöhen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die Präventionsförderung und der Gewaltschutz zählen aber auch grundsätzlich zu den wichtigsten staatlichen Aufgaben überhaupt. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, Frauen und deren Kinder präventiv zu schützen, sie aber auch zu unterstützen, wenn sie Opfer von Gewalt – egal welcher Form – geworden sind und traumatisierende Erfahrungen innerhalb oder außerhalb ihrer Familienstrukturen erleiden mussten. Dieser Bereich ist und bleibt ein Schwerpunkt unserer Arbeit. Häusliche Gewalt ist im Bereich der Gewalt gegen Frauen leider weiterhin ein großes Thema, das wir weiter konsequent bekämpfen werden. Hier möchten wir unsere Beamtinnen und Beamten weiter sensibilisieren. Der Arbeitskreis Häusliche Gewalt der hessischen Polizei hat die Überarbeitung der Handlungsleitlinien „Häusliche Gewalt und Gewalt im sozialen Nahraum“ abgeschlossen und mit der Umsetzung und damit einhergehenden Sensibilisierung der Polizeibeamtinnen und -beamten in den Polizeipräsidien begonnen. Die Leitlinien informieren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im schwierigen Arbeitsfeld der Bekämpfung von Häuslicher Gewalt und Gewalt im sozialen Nahraum über Intervention und Ermittlung, gesetzliche Regelungen, insbesondere HSOG und GewSchG, Verhinderung von (weiteren) Gewalttätigkeiten, Sicherung der Strafverfolgung, Hilfe für die Opfer und Abstimmung polizeilicher Maßnahmen und zivilgerichtlicher Hilfe. Darüber hinaus sensibilisieren sie zu einem professionellen Umgang mit Opfern und Zeugen, bieten gezielte Hilfestellungen als Grundlage für effektives Handeln und setzen ein klares Signal für gewalttätige Personen und die Gesellschaft.

Darüber hinaus werden vielfältige Modellprojekte finanziert, die sich für einen besseren Schutz von Frauen vor Gewalt und für die gesundheitliche Versorgung von Gewaltopfern einsetzen und an unterschiedlichen Zeitpunkten der präventiven Intervention ansetzen , wie beispielsweise die Analyse und der Ausbau der Präventionsarbeit im Bereich der Cyberkriminalität, von der insbesondere auch Frauen betroffen sind. Hessen war unter Führung der CDU treibende Kraft bei der Einführung einer Strafbarkeit für „Stalking“. Unsere eben formulierten Bemühungen sind natürlich unabhängig von sexueller Orientierung. In Bezug auf die spezifische Situation lesbischer Frauen innerhalb und außerhalb der hessischen Polizei wurde schon im Jahre 2010 die „Rahmenkonzeption für die Einrichtung von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen bei der hessischen Polizei“ umgesetzt und damit die Funktion der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen (AgL) geschaffen. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen (AgL) sollen homosexuellen Polizeibediensteten in dienstlichen Zusammenhängen, insbesondere bei Diskriminierungen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, vertrauensvoll zur Seite stehen und sie bei der Wahrnehmung ihrer Interessen innerhalb der Behörde unterstützen. Sie leisten darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zur Offenheit und Toleranz der hessischen Polizei und ihrer Bediensteten gegenüber homosexuellen Lebensweisen und einen diskriminierungsfreien Umgang mit Homosexuellen.

Neben dieser nach innen gerichteten Zielstellung fungieren die AgL als Bindeglied zwischen homosexuellen Bürgerinnen und Bürgern und der hessischen Polizei. In dieser Rolle arbeiten sie aktiv darauf hin, innerhalb der schwul-lesbischen Bevölkerung sowie entsprechenden Initiativen und Organisationen („Gay-Community“) für Vertrauen gegenüber der Polizei zu werben und Vorbehalte auszuräumen. Sie stehen auch Opfern antilesbisch / antischwuler Gewalt als Ansprechpartner zur Verfügung und bieten zugleich allen Organisationseinheiten der Polizei Unterstützung bei der Bearbeitung von Vorgängen im Zusammenhang mit antischwuler/-lesbischer Gewalt bzw. im Zusammenhang mit gleichgeschlechtlicher Lebensweise.

Für uns ist es wichtig, dass wir keinen Raum für Diskriminierung lassen. Lesbische Frauen sind an dieser Stelle doppelt betroffen. Auch deshalb haben wir in unser Wahlprogramm aufgenommen, dass Hessen ein Landesdiskriminierungsgesetz braucht. Uns geht es darum, ein gesellschaftliches Klima zu schaffen, in dem Gewalt gegen Frauen geächtet wird. Zeitgleich wollen wir eine stärkere Unterstützung der Frauenhäuser, Frauennotrufe und Beratungsstellen, wie durch Haushaltsanträge im Hessischen Landtag belegt.

Wie bereits beschrieben haben wir viel erreicht, um Frauen besser vor Gewalt zu schützen. Speziell für lesbische Frauen fördern wir eine Beratungsstelle, die Lesben und transidente Frauen bei häuslicher Gewalt unterstützt. Diese wollen wir auch in der nächsten Wahlperiode weiter fördern.

Wir wollen, dass die vielfältigen Lebensweisen rechtlich gleichgestellt werden und setzen uns für ihre gesellschaftliche Akzeptanz ein. Alle Formen von Gewalt und Gewaltverherrlichungen gegen Frauen, Kinder und LSBTIQ-Menschen – in den unterschiedlichsten Medien – müssen konsequent geahndet werden.

Wir Freie Demokraten sehen ein Sicherheitsbedürfnis – sowohl bei Bürgerinnen als auch bei Bürgern in Hessen. Wir unterscheiden daher nicht in Personengruppen, in weiblich oder männlich, in jung oder alt, in homo- oder heterosexuell, da wir glauben, dass alle Bürgerinnen und Bürger durch den Wunsch, in Sicherheit und in Freiheit leben zu können, vereint sind.
Um dies zu gewährleisten, fordert die FDP-Fraktion in Hessen 1500 neue Polizeistellen bis 2022 sowie eine deutlich verbesserte Ausrüstung der Polizeikräfte. Darüber hinaus stehen wir für die Videoüberwachung an neuralgischen Punkten, um die Verfolgung und Aufklärung von Straftaten zu verbessern.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

vollständige Detailansicht

Unabhängige Beschwerde- und Ermittlungsstelle für Betroffene von Polizeigewalt

Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) und Amnesty International werfen deutschen Behörden immer wieder in ihren Berichten vor, nicht genug gegen institutionellen Rassismus und auch gegen rassistische Polizeigewalt zu tun. Insbesondere sei eine unabhängige Beschwerde- und Ermittlungsinstanz außerhalb der Polizei für Fälle von Diskriminierung und Gewalt notwendig.

  1. Werden Sie eine solche unabhängige Stelle einrichten?
  2. Werden Sie sich für eine Statistik von gemeldeten polizeilichen Übergriffen sowie deren Dokumentation einsetzen?
  3. Wie werden Sie Personen, die polizeiliche Übergriffe erleben, vor Einschüchterungsversuchen, etwa durch Gegenanzeigen, seitens einzelner Polizist*innen schützen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Wir halten weder die Einrichtung einer eigenen Beschwerdestelle für Polizeigewalt, noch eine eigene Statistik zu dem Thema für angezeigt. Die überwältigende Mehrheit der hessischen Polizistinnen und Polizisten macht ihren wichtigen und anstrengenden Beruf tagtäglich verantwortungsvoll und mit Herzblut. Wie in allen Bereichen, gibt es auch hier Einzelfälle, die von diesem Ideal abweichen. In Fällen von Anzeigen oder Bekanntwerden von möglichem Fehlverhalten von Polizeivollzugsbeamten wird (bspw. in jedem Fall von Schusswaffengebrauch zum Nachteil von Personen) – wie in jedem anderen Fall auch – ein entsprechendes Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet und betrieben. Die Regelungen in den Polizeipräsidien sehen vor, dass eine interne unabhängige Stelle – in herausragenden Fällen ein anderes Präsidium oder das Hessische Landeskriminalamt (HLKA) – die Ermittlungen führt. Im HLKA ist zu diesem Zweck der Fachbereich Amtsdelikte eingerichtet worden. Im Übrigen erfasst die Polizeiliche Kriminalstatistik jeden polizeilichen Ermittlungsvorgang, auch solche, in denen Polizeivollzugsbeamte verdächtig sind.
Die Möglichkeit, Anzeigen zu erstatten steht jedem Menschen in Hessen offen – dieses Recht darf und kann in keine Richtung beschnitten werden, unabhängig von der Person, dem Beruf oder der Rahmenbedingungen der/des Anzeigenden.

Viele Menschen fühlen sich durch Verwaltungsentscheidungen ungerecht behandelt und können die Beweggründe der Behörden häufig nicht nachvollziehen. Die SPD will deshalb nach der Wahl eine Bürgerbeauftragte oder einen Bürgerbeauftragten einsetzen, um ein besseres Verhältnis zwischen Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung zu schaffen. Auch Bürgerinnen und Bürger, die sich gegen polizeiliche Maßnahmen wenden, können mit dieser Stelle in Kontakt treten.

Zur Beratung bei Problemen und für Beschwerden gegen behördliches Handeln (einschließlich der Polizei) wollen wir eine unabhängige Ombudsperson beim Hessischen Landtag einrichten. Wir gehen selbstverständlich davon aus, dass eine solche – mit Unabhängigkeit ausgestattete – Ombudsperson polizeiliche Übergriffe statistisch erfassen, dokumentieren und publizieren wird. Die Tätigkeit der Ombudsperson würde sich auch auf die Beratung und Betreuung der Petent*innen bei etwaigen Einschüchterungsversuchen erstrecken.

Ja. DIE LINKE will seit Jahren eine unabhängige Beschwerdestelle für mögliches Fehlverhalten der Polizei einrichten und hat dies auch immer im
Programm zur Landtagswahl stehen. Es bedarf darüber hinaus auch eines Whistle-Blower-Schutzes für Polizeikräfte, damit interne Missstände ohne
Nachteil der Person gemeldet werden können.

Ja. Seit Jahren gibt es eine Debatte und Gesetzesverschärfungen bei Gewalt gegen Polizeibeamte. Aber polizeiliche Übergriffe, die es ja de fakto gibt, werden statistisch nirgendwo erfasst. Eine Beschwerdestelle würde auch das lösen, denn sie könnte – unabhängig von der polizeilichen Kriminalstatistik – nicht nur die Fälle, sondern auch den Ablauf der Verfahren erfassen und mögliche Opfer beraten.

Auch hier wäre eine unabhängige Beratungsstelle notwendig, die ja auch mit Anwälten zusammenarbeiten bzw. diese vermitteln würde. Gegenanzeigen gehören zum Standard-Prozedere bei Anzeigen gegen Polizeikräfte und sind weder rechtlich noch faktisch auszuschließen. Mögliche Betroffene tun gut daran, möglichst vieles zu dokumentieren und mögliche Zeugen anzusprechen.

Wir Freie Demokraten setzen uns für eine bessere Personal- und Sachausstattung der Landespolizei in Hessen ein. Nur durch eine Steigerung der Attraktivität des Polizeiberufes gelingt es uns, geeignete Bewerberinnen und Bewerber für die Ausübung dieser Tätigkeit zu interessieren. Die Einstellung von geeigneten Polizistinnen und Polizisten ist der wichtigste Schritt, um rechtsstaatliches Handeln zu garantieren.
Wir sprechen uns darüber hinaus gegen die Einrichtung einer Beschwerde- und Ermittlungsstelle außerhalb der Polizei aus, da durch die Errichtung einer solchen Stelle noch mehr Bürokratie geschaffen wird. Auch für interne Beschwerden ist eine solche Stelle nicht nötig, da es in Hessen bereits Ansprechpartner und Beratungsstellen hinsichtlich interner Polizeiangelegenheiten gibt. Bzgl. der Einführung einer Statistik von gemeldeten polizeilichen Übergriffen sehen wir keinen konkreten Änderungsbedarf.
Etwaige polizeiliche Übergriffe sowie Einschüchterungsversuche können je nach Sachlage durch strafrechtliche und/oder disziplinarrechtliche Ermittlungen untersucht und gegebenenfalls in einem rechtsstaatlichen Verfahren geahndet werden.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

vollständige Detailansicht