Verwaltungen als Schnittstelle zu den Bürger*innen

Die Entscheidungen und das Verhalten von Verwaltungen haben einen großen Einfluss auf das Leben von Menschen. In Studien und in der Antidiskriminierungsberatung wird regelmäßig von Diskriminierungserfahrungen im Kontakt mit staatlichen Stellen berichtet. Gleichzeitig fällt es Betroffenen gerade in diesem Lebensbereich schwer, ihre Rechte einzufordern.

  1. Welches Konzept verfolgt Ihre Partei, um einen diskriminierungssensiblen Umgang der Verwaltung in ihren Abläufen und Strukturen sowie in der Interaktion mit den Bürger*innen sicherzustellen?
  2. Wo sehen Sie Regelungsbedarfe und welche konkreten Maßnahmen planen Sie in der kommenden Legislatur?
  3. Werden Sie ein Beschwerdemanagement für Diskriminierung mit Eckpunkten wie konkrete und qualifizierte Ansprechpartner*innen, transparentes Verfahren, proaktive Bewerbung für Verwaltungen und Behörden mit direktem Kund*innenkontakt einführen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Bekämpfung von allen Formen der Diskriminierung ist ein wichtiges Anliegen der CDU Hessen und der CDU-geführten Landesregierung und unmittelbarer Ausdruck unseres christlichen Menschenbildes und der unveräußerlichen Würde jedes Menschen.

In diesem Sinne wurde unlängst die Hessische Antidiskriminierungsstrategie beschlossen, die eine Vielzahl an ressortübergreifenden und –spezifischen Maßnahmen in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung umfasst. Die Landesverwaltung wird damit ihrer Vorbildfunktion zur Bekämpfung jeder Form von Diskriminierung gerecht. Wir verfolgen dabei einen ganzheitlichen Ansatz, der neben dem Verwaltungshandeln auf aktive Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit setzt, um jeder Form von Diskriminierung, Hass und Ausgrenzung entgegenzuwirken. Der Kampf gegegn Diskriminierung ist und bleibt eine Daueraufgabe. Die Umsetzung und Weiterentwicklung aller diskriminierungsbekämpfender Maßnahmen bleibt integraler Teil unserer Politik.

Was das Beschwerdemanagement anbelangt, ist mit der Hessischen Antidiskriminierungsstelle eine Anlaufstelle geschaffen worden, die den Betroffenen in ihrer jeweiligen Situation Unterstützung bietet. Durch die Implementierung eines Bevollmächtigten für Integration und Antidiskriminierung der Landesregierung mit Kabinettsrang wird eine ständige Verzahnung mit den politischen Entscheidungsträgern sichergestellt.

Wir werden ein hessisches Landesantidiskriminierungsgesetz auf den Weg bringen, das die Verwaltungsbehörden an die Gleichbehandlungsgrundsätze bindet, mit dem Ziel der Verhinderung und Beseitigung jeder Form von Diskriminierung sowie die Förderung der Wertschätzung einer Kultur der Vielfalt.
Dieses Gesetz muss eine deutliche Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Landes sowie flächendeckende Anlauf- und Beratungsstellen im ganzen Land vorsehen. Darüber hinaus muss es ein Screening aller Rechtsvorschriften vorsehen, die Beteiligung von Verbänden und ein Verbandsklagerecht regeln. Wir wollen darüber hinaus Schadenersatzregelungen treffen und Antidiskriminierung als Führungsaufgabe sowie in einem Leitfaden für den Umgang mit BürgerInnen verankern.

Mit der Antidiskriminierungsstrategie der Landesregierung haben sich alle Ministerien und die Staatskanzlei auf ein Leitbild und Konzept zur konkreten Umsetzung hessischer Antidiskriminierungsmaßnahmen verständigt. Die Bestandsaufnahme der Ressorts hat gezeigt, dass sich die Landesverwaltung bereits heute bewusst mit den verschiedenen Diskriminierungsformen auseinandersetzt. Die Antidiskriminierungsstrategie muss konsequent und ressortübergreifend umgesetzt werden. Wir haben mit der Antidiskriminierungsstelle zudem eine zentrale Anlaufstelle, an die sich auch Behörden, die Hilfestellungbenötigen und alle Bürger*innen, wenn sie sich diskriminiert fühlen, wenden können. Diese Arbeit wollen wir in der nächsten Legislaturperiode weiter ausbauen.

Hier wird das Landesantidiskriminierungsgesetz hineinwirken. Bei der Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt hat die öffentliche Verwaltung Vorbildfunktion. Auch ein gutes Beschwerdemanagement und transparente Verfahren sind in einer modernen Verwaltung unabdingbar.

Wir Freie Demokraten setzen uns bzgl. der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie der Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen für eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein – diesbezüglich fordern wir Flexibilität, beispielsweise hinsichtlich des Anbietens von Teilzeitregelungen, Home-Office oder Kinderbetreuung in der Nähe des Arbeitsplatzes. Dies hilft besonders auch Frauen, Vollzeit tätig sein zu können.
Darüber hinaus hat Diskriminierung in der öffentlichen Verwaltung keinen Platz – da wir freiheitlich denken, setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass religiöse Symbole jeglicher Art im öffentlichen Dienst nicht vorhanden sind. Wir fordern darüber hinaus, dass das Land im Bereich „Diversity“ Vorreiter ist. Hessen muss dabei nicht nur Vorbildcharakter z.B. für ein verbindlich implementiertes Diversity Management übernehmen – es ist eben auch selbst ein wichtiger Arbeitgeber. Neben der allgemeinen Verwaltung betrifft dies ausdrücklich auch die hessische Polizei.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Landesverwaltung als Arbeitgeberin

Die Hessische Verwaltung ist eine große Arbeitgeberin. Als solche ist sie für einen effektiven Diskriminierungsschutz ihrer Mitarbeiter*innen und für Chancengleichheit von Bewerber*innen verantwortlich. Damit hat sie eine Vorbildfunktion für andere Arbeitgeber*innen.

  1. Wie beurteilen Sie die aktuelle Qualität des Diskriminierungsschutzes für Mitarbeiter*innen der Hessischen Verwaltung und Landesbetriebe?
  2. Welche Schritte planen Sie, um die Schutzgebote und weiterführenden Handlungsmöglichkeiten wie Positive Maßnahmen, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) angelegt sind, umzusetzen?
  3. Werden Sie AGG-Beschwerdestellen in den Landesverwaltungen und -betrieben flächendeckend einrichten und ihre Arbeit evaluieren?
  4. Werden Sie in der Landesverwaltung und den Landesbetrieben anonymisierte Bewerbungsverfahren einführen?
  5. Was sind die Eckpunkte Ihres ministerienübergreifenden Diversity Mainstreaming Konzeptes?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Bekämpfung von Diskriminierung ist ein wichtiges Anliegen der CDU-geführten Landesregierung. Selbstverständlich gilt dies auch für den effektiven Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes. Aus Sicht der CDU Hessen handelt das Land Hessen hier vorbildhaft. Das Land setzt aus unserer Sicht bereits heute alle erforderlichen Maßnahmen um, die im AGG angelegt sind, so dass es hier keinen Nachholbedarf gibt. Dies gilt auch für das Beschwerdemanagement.
Gesonderte Beratungs-, Unterstützung- und Förderangebote gibt es zudem unter anderem für Frauen und Menschen mit Behinderung. Das Land Hessen organisiert regelmäßig interne Fortbildungen und weitere öffentliche Veranstaltungen zur Charta der Vielfalt und ihren Dimensionen Geschlecht, Nationalität, ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Orientierung und Identität. Anonymisierte Bewerbungsverfahren sind derzeit nicht geplant.

Aktuell lässt der Diskriminierungsschutz sehr zu wünschen übrig. Allein die Tatsachen, dass es kein wirksames Hessisches Gleichberechtigungsgesetz gibt und in manchen Ministerien die Führungsebenen frauenfreie Zonen sind, belegen, dass Hessen beim Diskriminierungsschutz innerhalb der eigenen Belegschaft großen Nachholbedarf hat. Wir werden sowohl ein wirksames Gleichberechtigungsgesetz als auch ein Landesantidiskriminierungsgesetz auf den Weg bringen, damit Hessen in diesem Bereich nach vorne kommt. Beide Gesetze werden Beschwerdestellen vorsehen, in beiden Gesetzen werden Evaluierungsvorschriften verankert. Anonymisierte Bewerbungsverfahren werden wir einführen.
Eckpunkte eines Diversity Mainstreaming Konzeptes sind für uns die Definition von Zielen, Vorgaben für die Personalauswahl zur Vermeidung von Diskriminierung und Sicherung bzw. Ausbau der Vielfalt, die Evaluierung von Maßnahmen und die Verankerung der Verantwortung der Führungsebene.

Für uns ist Antidiskriminierungspolitik Menschenrechtspolitik. Deshalb haben wir in Regierungsverantwortung viel dafür getan, den Diskriminierungsschutz auszubauen und hessenweit auf ein gutes Niveau zu bringen. Auch die Mitarbeiter*innen der hessischen Verwaltung profitieren davon, z.B. durch das Gleichberechtigungsgesetz, durch die Unterzeichnung der Charta der Vielfalt, durch den Beitritt zur Koalition gegen Diskriminierung etc. Mit der Vorlage der Antidiskriminierungsstrategie der Landesregierung haben wir einen weiteren wichtigen Schritt getan, um Maßnahmen und Programme der Antidiskriminierung fest in der Verwaltung zu verankern. In allen hessischen Ressorts und der Staatskanzlei gibt es bereits Beschwerdestellen im Sinne des AGG. Darüber hinaus können sich die Beschäftigten auch an die Antidiskriminierungsstelle wenden oder das externe Beratungsangebot nutzen Wir GRÜNE setzen uns dafür ein, mehr anonymisierte Bewerbungsverfahren zu nutzen. Wichtiges Element unserer Antidiskriminierungsstrategie ist ihr horizontaler Ansatz, mit dem verschiedene Diskriminierungsformen gleichrangig behandelt werden. Dafür stehen die verschiedenen Vielfaltsdimensionen wie die interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung, die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen oder auch die Erarbeitung und Umsetzung des Aktionsplans für Akzeptanz und Vielfalt. Weitere Projekte sind das audit Familie und Beruf, das nicht gezielt eine Dimension adressiert, sondern auf mehrere Vielfaltsmerkmale der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zielt.

Diversity Mainstreaming dient dem Ziel eine Kultur der Wertschätzung von Vielfalt zu schaffen und ist Teil des Prozesses einer notwendigen Verwaltungsreform. Als proaktives Instrument reagiert Diversity Mainstreaming nicht auf Diskriminierungen im Einzelfall, sondern zielt auf die Veränderung sozialer Prozesse. Ziel ist die Stärkung der Kompetenzen der Verwaltung im Umgang mit vielfältigen Beschäftigten und Kund/innen. Zu diesem Zweck sind Strukturen und Machtverhältnisse in den Blick zu nehmen, die zur Unterrepräsentanz bestimmter Gruppen, insbesondere in Führungspositionen, und zur einseitigen Ausrichtung von Angeboten an bestimmten Gruppen geführt haben. Nur auf diese Weise lassen sich strukturelle und institutionelle Diskriminierungen wirksam abbauen. Adressat*innen sind daher nicht Diskriminierende und Diskriminierte, sondern Personen, die aufgrund ihrer institutionellen Stellung in der Lage sind, die genannten Strukturen zu beeinflussen.
Solange die Strukturen noch sind, wie sie sind, bieten sich anonymisierte Bewerbungsverfahren an, um Diskriminierungen im Bewerbungsverfahren zu verhindern.

Wir Freie Demokraten setzen uns bzgl. der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie der Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen für eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein – diesbezüglich fordern wir Flexibilität, beispielsweise hinsichtlich des Anbietens von Teilzeitregelungen, Home-Office oder Kinderbetreuung in der Nähe des Arbeitsplatzes. Dies hilft besonders auch Frauen, Vollzeit tätig sein zu können.
Darüber hinaus hat Diskriminierung in der öffentlichen Verwaltung keinen Platz – da wir freiheitlich denken, setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass religiöse Symbole jeglicher Art im öffentlichen Dienst nicht vorhanden sind. Wir fordern darüber hinaus, dass das Land im Bereich „Diversity“ Vorreiter ist. Hessen muss dabei nicht nur Vorbildcharakter z.B. für ein verbindlich implementiertes Diversity Management übernehmen – es ist eben auch selbst ein wichtiger Arbeitgeber. Neben der allgemeinen Verwaltung betrifft dies ausdrücklich auch die hessische Polizei.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Verwaltung als Auftraggeberin und Vertragspartnerin

Das Land Hessen ist ein bedeutsamer Auftrag- und Fördermittelgeber, beispielsweise in den Bereichen Infrastruktur, Wohnungsbau, Forschung, Soziale Hilfen und Kultur. Durch die Gestaltung von Ausschreibungen, Förderrichtlinien, vertragliche Rahmenbedingungen etc. kann das Land Anreize zur Umsetzung und Sicherstellung eines wirksamen Diskriminierungsschutzes auf Seiten der Auftragnehmenden und Fördermittelempfänger*innen setzen.

Werden Sie Aspekte des Diskriminierungsschutzes im Hessischen Vergabegesetz sowie in Förderrichtlinien und Ausschreibungen verankern?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU Hessen setzt sich gegen jede Form von Diskriminierung ein – dies gilt auch für die hessische Wirtschaft im Allgemeinen und Auftragnehmer des Landes im Besonderen. Die gesetzlichen Vorschriften diesbezüglich sind eng und stellen einen hohen Schutz aller Beschäftigten vor Diskriminierung am Arbeitsplatz sicher.
Aufträge des Landes, der Kommunen und ihrer Betriebe sind ein bedeutender Wirtschaftsfaktor – gerade für mittelständische Unternehmen – und müssen natürlich transparent und fair ausgeschrieben werden. Dafür sind im Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz alle Voraussetzungen geschaffen. Mehr Wachstum, größeren Wohlstand und zusätzliche Beschäftigung wird es jedoch nur geben, wenn Unternehmen geeignete Rahmenbedingungen haben und nicht von staatlicher Einflussnahme und Bürokratie gegängelt werden. Eine noch stärkere Kontrolle und Einflussnahme des Staates auf den Mittelstand lehnen wir ab.
Praxisferne Vorschriften, vergabefremden Kriterien und zusätzliche Bürokratie würden die Unternehmen überlasten und ihre Arbeit massiv erschweren. Das schadet dem Mittelstand – es schadet aber auch dem Land. Deshalb werden wir das geltende Vergaberecht in der neuen Legislaturperiode einer eingehenden Prüfung mit dem Ziel unterziehen, Fragen, die sich aus der praktischen Anwendung ergeben haben, gemeinsam mit allen Akteuren zu lösen. Wir brauchen ein Vergaberecht, das die Umsetzung von Investitionen ermöglicht, das Transparenz aufweist und das vor allem mit viel weniger Bürokratie auskommt.

Das hessische Vergabegesetz sieht derzeit nur einige wenige Vorgaben vor und diese auch nur als Kann-Vorschrift (z.B. die Berücksichtigung von Ausbildung). Wir werden das Vergabegesetz novellieren und prüfen, welche Vorgaben – unter Berücksichtigung europarechtlicher und anderer Vorschriften – möglich sind.

Bereits heute sind Aspekte des Diskriminierungsschutzes im Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) verankert. Durch das HVTG haben wir alle Unternehmen und ihre Subunternehmen, die in Hessen öffentliche Aufträge erhalten wollen, verpflichtet, die Tarifbedingungen ihrer Branche einzuhalten. Das Land berücksichtigt insbesondere ökologische und soziale Kriterien bei seinen Auftragsvergaben, die Kommunen können sie zum Teil ihrer Ausschreibungen machen. Dazu gehört beispielsweise, ob das auftragnehmende Unternehmen ausbildet, innerbetrieblich Chancengleichheit gewährleistet, Langzeitarbeitslose beschäftigt, Frauen fördert, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht oder Menschen mit Behinderung im Unternehmen tätig sind. Wie vereinbart werden wir das Gesetz bis Jahresende 2018 evaluieren und dann insbesondere die weiterhin hohen hessischen Vergabegrenzen, die Wirksamkeit der Tariftreueregelungen und deren Kontrollmöglichkeiten sowie die auf Nachhaltigkeit bezogenen Bestimmungen weiterentwickeln. Bei gewichtigen Verletzungen sollen Wirtschaftsunternehmen in Hessen von öffentlichen Ausschreibungen und Förderungen ausgeschlossen werden können.

Ja.

Wir Freie Demokraten setzen uns bzgl. der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie der Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen für eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein – diesbezüglich fordern wir Flexibilität, beispielsweise hinsichtlich des Anbietens von Teilzeitregelungen, Home-Office oder Kinderbetreuung in der Nähe des Arbeitsplatzes. Dies hilft besonders auch Frauen, Vollzeit tätig sein zu können.
Darüber hinaus hat Diskriminierung in der öffentlichen Verwaltung keinen Platz – da wir freiheitlich denken, setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass religiöse Symbole jeglicher Art im öffentlichen Dienst nicht vorhanden sind. Wir fordern darüber hinaus, dass das Land im Bereich „Diversity“ Vorreiter ist. Hessen muss dabei nicht nur Vorbildcharakter z.B. für ein verbindlich implementiertes Diversity Management übernehmen – es ist eben auch selbst ein wichtiger Arbeitgeber. Neben der allgemeinen Verwaltung betrifft dies ausdrücklich auch die hessische Polizei.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Abschaffung des Verbots religiöser Symbole für Beamt*innen

Das Hessische Beamtengesetz (§ 45 HBG) beinhaltet nach wie vor ein pauschales Verbot religiöser Symbole. Dies betrifft etwa das Kopftuch, die Kippa oder den Turban. Begründet wird das im Hinblick auf das Kopftuch damit, der bloße Anblick der Kopftuchträgerin sei objektiv dazu geeignet, das Vertrauen in die Neutralität ihrer Amtsführung zu beeinträchtigen. Dies diskreditiert die Qualität der verwaltungstechnischen Ausbildung sowie den Einsatz und die Fähigkeiten derer, die die Ausbildung leiten. Zudem objektiviert es den/die Träger*in eines religiös motivierten Schmuck- oder Kleidungsstückes, denn die tatsächliche Amtsführung wird ignoriert – die bloße Annahme, ein fiktiver, vorurteilsbelasteter Betrachter könne Zweifel an der Amtsführung haben, reicht als Grundlage für die Verweigerung der Verbeamtung. Nach den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichtes ist dieses pauschale Vorgehen als verfassungswidrig einzustufen. In ständiger Rechtsprechung wird zudem festgestellt, dass Beamt*innen Grundrechtsträger*innen sind, die ihre Grundrechte u.a. ihre Religionsfreiheit, nicht beim Eintritt in den Dienst ablegen müssen.

Werden Sie das Verbot religiöser Symbole aus dem Hessischen Beamtengesetz streichen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Nein. Im Rahmen des staatlichen Neutralitätsgebotes gilt es – insbesondere im Bereich der direkten Ausübung staatlicher Gewalt den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber – jeden Eindruck von Voreingenommenheit zu verhindern. Hier wird keine wahllose Diskriminierung im Hinblick auf einzelne Religionsgemeinschaften oder religiöse Symbole vorgenommen, sondern ein generelles Verbot in sorgfältiger Abwägung zwischen dem Neutralitätsgebotes und der Religionsfreiheit durchgesetzt.

Wir werden alle hessischen Gesetze an die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes anpassen. Ein pauschales Verbot religiöser Symbole ist nicht zulässig.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann der Staat, in dem Anhänger unterschiedlicher oder gar gegensätzlicher religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen zusammenleben, die friedliche Koexistenz nur gewährleisten, wenn er selbst in Glaubensfragen Neutralität bewahrt. Diese Neutralitätspflicht hat zur Folge, dass der Staat die Glaubensfreiheit seiner Beamten in letzter Konsequenz einschränken, ihnen also das Tragen religiöser Symbole bei der Dienstausübung untersagen kann. § 45 Hessisches Beamtengesetz trägt diesen verfassungsrechtlichen Vorgaben Rechnung. Religiöse Kleidungsstücke oder Symbole dürfen dann – und nur dann – nicht getragen oder verwendet werden, wenn sie im konkreten Fall „objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die Neutralität ihrer Amtsführung zu beeinträchtigen oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Frieden zu gefährden.“ Die Norm rechtfertigt deshalb gerade kein pauschales Verbot. Es besteht deshalb kein Bedürfnis, sie zu ändern.

Ja. Die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit darf auch vor dem öffentlichen Dienst nicht haltmachen. Das hessische Verbot sorgt nicht für einen neutralen Staat, sondern für eine Diskriminierung der muslimischen und jüdischen Minderheiten in Deutschland. Ein neutraler Staat darf allerdings seinen Angestellten nicht vorschreiben, wie sie ihre Religion ausüben sollen. Ein Kopftuch oder eine Kippa sagt etwas aus über das Verhältnis der Trägerin oder des Trägers zur Religion aus, nicht über deren Verhältnis zum Staat. DIE LINKE ist für die Aufhebung des Verbots.

Wir Freie Demokraten setzen uns bzgl. der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie der Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen für eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein – diesbezüglich fordern wir Flexibilität, beispielsweise hinsichtlich des Anbietens von Teilzeitregelungen, Home-Office oder Kinderbetreuung in der Nähe des Arbeitsplatzes. Dies hilft besonders auch Frauen, Vollzeit tätig sein zu können.
Darüber hinaus hat Diskriminierung in der öffentlichen Verwaltung keinen Platz – da wir freiheitlich denken, setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass religiöse Symbole jeglicher Art im öffentlichen Dienst nicht vorhanden sind. Wir fordern darüber hinaus, dass das Land im Bereich „Diversity“ Vorreiter ist. Hessen muss dabei nicht nur Vorbildcharakter z.B. für ein verbindlich implementiertes Diversity Management übernehmen – es ist eben auch selbst ein wichtiger Arbeitgeber. Neben der allgemeinen Verwaltung betrifft dies ausdrücklich auch die hessische Polizei.

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Erhöhung der Diskriminierungssensibilität bei staatlichen Agenturen für Berufsberatung und Stellenvermittlung

Immer wieder berichten kopftuchtragende Frauen, dass einzelne Mitarbeiter*innen der Agentur für Arbeit ihnen raten, ihr Kopftuch in der Bewerbungsphase auszuziehen und es erst nach einem unterschriebenen Arbeitsvertrag wieder zu tragen. Dies wird teilweise damit gerechtfertigt, dass sich so ihre Arbeitsmarktchancen erhöhen würden und Arbeitgeber*innen mitunter gezielt nach Bewerberinnen ohne Kopftuch fragen. Werden Sie Maßnahmen ergreifen, welche die Mitarbeiter*innen der Agentur für Arbeit (Regionaldirektionen, früher Landesarbeitsämter) über die Rechtslage informieren und sie dazu verpflichten,

  1. ihren Kundinnen keinen Verzicht auf grundgesetzlich gewährte Rechte nahe zu legen und sie darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um eine Diskriminierung handelt, falls ein Arbeitgeber dies verlangt?
  2. Arbeitgeber*innen auf die Rechtswidrigkeit ihres Anliegens hinzuweisen und ihnen gegenüber die Rechtslage deutlich und nachdrücklich zu vertreten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Erhöhung der Diskriminierungssensibilität ist grundsätzlich richtig. Wie sie richtig darstellen, ist die Rechtslage in diesem Fall eindeutig, so dass eine Diskriminierung aus religiösen Gründen entschieden bekämpft wird.
Allerdings kann es in der Beratung Einzelsituationen geben, die in einem vertrauensvollen Beratungsgespräch zwischen Beraterin oder Berater und ihren Kundinnen besprochen werden, die nicht diskriminierend sein müssen. Die Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter obliegt dabei der Selbstverwaltung der Agenturen für Arbeit.

Die Landesregierung hat keine Möglichkeit, die Agentur für Arbeit bzw. deren Beschäftigte zu einem Verhalten zu verpflichten, da es sich um eine Bundesbehörde handelt. Allerdings werden wir im Rahmen unserer Möglichkeiten alle öffentlichen Stellen zu neutralem, diskriminierungsfreiem und rechtskonformem Verhalten auffordern.

Uns sind bisher keine solchen Fälle bekannt. Falls es zu solchen Beratungen käme, bitten wir die Betroffenen, sich an die Antidiskriminierungsstelle im Sozialministerium oder die externe Beratung durch ADiBe zu wenden. Auch kennen wir nicht den Kontext, in dem solche Bemerkungen gemacht worden sein könnten. Wir können deshalb nicht verlässlich einschätzen, ob es sich dabei um Verstöße gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) gehandelt hat. Gegebenenfalls wäre auf die Verpflichtung der Dienststellenleiterinnen und –leiter hinzuweisen, alle Bediensteten auf Inhalt und Geltung des AGG konkret hinzuweisen (§ 12 Abs. 2 AGG – Mitarbeiterschulung).

Diese Beispiele zeigen, wie weit der alltägliche Rassismus und die Diskriminierung von bestimmten Bevölkerungsgruppen in unserer Gesellschaft und den Behörden greift. DIE LINKE befürwortet eine weltanschaulich und religiös vielfältige Gesellschaft. Dies muss vor allem in unseren Behörden und staatlichen Agenturen gewährleistet sein. Zur Religionsfreiheit gehört auch, dass es keine Benachteiligung durch die mögliche Arbeitgeberin oder den möglichen Arbeitgeber aufgrund der Religionsausübung geben darf. Die gesellschaftliche Teilhabe kann nur ermöglicht werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber die eigenen Rechte kennt.

Wir Freie Demokraten setzen uns bzgl. der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie der Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen für eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein – diesbezüglich fordern wir Flexibilität, beispielsweise hinsichtlich des Anbietens von Teilzeitregelungen, Home-Office oder Kinderbetreuung in der Nähe des Arbeitsplatzes. Dies hilft besonders auch Frauen, Vollzeit tätig sein zu können.
Darüber hinaus hat Diskriminierung in der öffentlichen Verwaltung keinen Platz – da wir freiheitlich denken, setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass religiöse Symbole jeglicher Art im öffentlichen Dienst nicht vorhanden sind. Wir fordern darüber hinaus, dass das Land im Bereich „Diversity“ Vorreiter ist. Hessen muss dabei nicht nur Vorbildcharakter z.B. für ein verbindlich implementiertes Diversity Management übernehmen – es ist eben auch selbst ein wichtiger Arbeitgeber. Neben der allgemeinen Verwaltung betrifft dies ausdrücklich auch die hessische Polizei.

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Unisex-Toiletten in Schulen, Hochschulen und Landesbehörden

In vielen Schulen, Hochschulen und Landesbehörden gibt es bislang ausschließlich nach Geschlechtern getrennte Toiletten für Männer und Frauen sowie Behindertentoiletten. Menschen, die sich weder als männlich noch weiblich verorten, werden gezwungen hierbei doch eine Zuordnung vorzunehmen. Auch Personen, die sich in einem anderen Geschlecht verorten, als ihnen von ihren Mitmenschen zugeschrieben wird, erleben immer wieder Irritationen und Anfeindungen, wenn sie die für sie passende Toilette aufsuchen.

  1. Werden Sie sich dafür einsetzen, einige Toiletten in Hochschulen und Schulen so zu beschildern, dass diese von allen Geschlechtern benutzt werden könnten?
  2. Werden Sie das in den Ihnen unterstehenden Landesbehörden einzelne Toiletten als Unisex-Toiletten ausweisen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Beschilderung von Toiletten muss nicht landesweit für alle Institutionen von der Politik geregelt werden. Wir setzen hier auf die institutionelle Selbstverwaltung.
Die Hochschulen in Hessen können in eigener Zuständigkeit unter Berücksichtigung der Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung und der Technischen Regeln für Arbeitsstätten entscheiden, ob durch Umbenennung von Einzelpersonenanlagen, den Umbau von Mehrpersonenanlagen und/oder die Nutzung von Behindertentoiletten die Einrichtung entsprechender Sanitäranlagen möglich ist.
Träger der Schulen bzw. der Schulbauten sind i. d. R. die kreisfreien Städte und Landkreise. Die kommunalen Schulträger wiederum üben ihre Rechte und Pflichten als Selbstverwaltungsangelegenheiten aus.
Eine einheitliche Vorgabe für die Landesbehörden ist aufgrund der jeweils unterschiedlichen Standortgegebenheiten bzw. Gebäudevoraussetzungen nicht zweckmäßig.

Wir werden alle Landeseinrichtungen auffordern, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Toiletten als Unisex-Toiletten auszuweisen, soweit dies nicht mit einem zu großen Aufwand verbunden ist. Bei Neubauten sollten Unisex-Toiletten vorgesehen werden.

Wir treiben die bessere Verwirklichung des Persönlichkeitsrechts intersexueller Menschen seit langem voran. Auch im Hinblick auf die Einführung des dritten Geschlechts durch das Bundesverfassungsgericht muss diese Debatte noch stärker auch öffentlich geführt werden. Auch für Trans*personen sind Toiletten in öffentlichen Gebäuden ein Thema. In der Debatte sind unterschiedliche Lösungsansätze bekannt. Die Ausgestaltung von Toilettenräumen sollte so umgesetzt werden, dass die Interessen aller geschlechtlicher Identitäten gewahrt sind. Wir werben für mehr Akzeptanz und die Unisexnutzung von Toiletten, wie sie in Zügen und Flugzeugen längst üblich ist. Ein erster Schritt wurde von uns GRÜNEN bereits durch die Neuregelung des Hessischen Gaststättengesetz verwirklicht, das ausdrücklich Unisex-Toiletten als Möglichkeit in Gaststätten vorsieht.

Unisex-Toiletten sind in anderen Ländern Usus. Solange einzelne Toiletten in eigenen abschließbaren Räumen befindlich sind, gibt es keinen Grund diese einem bestimmten Geschlecht zu zuordnen. Für die Einrichtung von Unisex-Toiletten im öffentlichen Raum, den Behörden und in Unternehmen setzen wir uns ein.

Wir Freie Demokraten setzen uns bzgl. der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie der Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen für eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein – diesbezüglich fordern wir Flexibilität, beispielsweise hinsichtlich des Anbietens von Teilzeitregelungen, Home-Office oder Kinderbetreuung in der Nähe des Arbeitsplatzes. Dies hilft besonders auch Frauen, Vollzeit tätig sein zu können.
Darüber hinaus hat Diskriminierung in der öffentlichen Verwaltung keinen Platz – da wir freiheitlich denken, setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass religiöse Symbole jeglicher Art im öffentlichen Dienst nicht vorhanden sind. Wir fordern darüber hinaus, dass das Land im Bereich „Diversity“ Vorreiter ist. Hessen muss dabei nicht nur Vorbildcharakter z.B. für ein verbindlich implementiertes Diversity Management übernehmen – es ist eben auch selbst ein wichtiger Arbeitgeber. Neben der allgemeinen Verwaltung betrifft dies ausdrücklich auch die hessische Polizei.

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Frauen als Vollzeitbeschäftigte in der hessischen Verwaltung

Die Frauenquote im unmittelbaren öffentlichen Dienst ist von 26% im Jahr 1960 auf 48% im Jahr 2007 gestiegen. Bei den 1,15 Mio. Teilzeitbeschäftigten im unmittelbaren öffentlichen Dienst im Jahr 2007 beträgt der Frauenanteil 82%, während der Frauenanteil bei den Vollzeitbeschäftigten bei 37% liegt. Man erkennt daran, dass die höheren Frauenquoten im öffentlichen Dienst mit dem größeren Anteil an Teilzeitbeschäftigten verknüpft sind, damit hat sich der Frauenanteil in den hessischen Verwaltungen verbessert, allerdings auf Grund der Arbeit von Frauen in Teilzeit.

Wie werden Sie Frauen in der hessischen Verwaltung dabei unterstützen, in Vollzeit tätig zur werden?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Gleichberechtigung aller Menschen ist für die CDU Hessen ein wichtiges Anliegen. Insbesondere auch die Förderung von Frauen zur praktischen Umsetzung dieses Ziels soll nicht nur Teil der hessischen Verfassung werden, sondern ist zudem ein Leitbild der CDU-geführten Landesregierung. Die praktische Frauenförderung in der hessischen Landesverwaltung hat dazu geführt, dass der Anteil von Frauen in allen Positionen und vor allem auch in leitenden Funktionen stetig steigt. Diesen Prozess werden wir – vor allem durch konsequente Umsetzung des Hesssichen Gleichberechtigungsgesetzes, weiterführen.

Das Land Hessen ist ein moderner und familienfreundlicher Arbeitgeber und möchte das auch in Zukunft für junge, motivierte Frauen bleiben. Die Förderung von Vollzeitarbeit bei Frauen erfolgt in der Landesverwaltung z.B. durch das Angebot von Telearbeitsplätzen, Gleitzeit und der Möglichkeit der Rückkehr zur Vollzeit im Rahmen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Unter unserer Führung hat Hessen außerdem als einziges Bundesland mit dem „Gütesiegel familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“ ein eigenes Instrument geschaffen, das es den Dienststellen ermöglicht, sich strukturiert mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu befassen und somit den Landesbediensteten die Vereinbarkeit zu erleichtern. Diesen Weg wollen wir weiter gehen und u.a. das Gütesiegel weiter ausbauen.

Auch die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag hat sich in dieser Legislaturperiode mit der Problematik der Teilzeitbeschäftigten im öffentlichen Dienst befasst und dabei insbesondere die Hessische Landesverwaltung unter die Lupe genommen. Erschreckt hat uns als SPD dabei, dass auch nach Übernahme zweier Ministerien durch Bündnis90/Die Grünen nach wie vor in 3 Ministerien der Landesregierung keine einzige Abteilungsleiterin vorhanden ist. Wir sind der Auffassung, dass insbesondere die öffentliche Verwaltung einen Beitrag dazu leisten muss, Frauen beruflich zu fördern und sie auch in Führungspositionen zu bringen. Der hohe Anteil an Teilzeitbeschäftigten ist unserer Auffassung nach darin begründet, dass viele Frauen nach wie vor die Care-Tätigkeiten in der Familie wahrnehmen und ihre Arbeitszeiten damit in Einklang bringen müssen. Erstrebenswert sind an dieser Stelle flexiblere Arbeitszeiten (ohne dass der Arbeitgeber dies ausnutzen kann) und eine Verbesserung der home office-Zeiten, die es Frauen UND Männern ermöglicht, Vollzeit zu arbeiten und sich die Tätigkeiten zu Hause gleichberechtigt zu teilen.

In der zu Ende gehenden Legislaturperiode haben wir mit der Novelle des Gleichberechtigungsgesetzes dafür gesorgt, den Aufstieg von Frauen in Führungspositionen noch stärker zu fördern, die Vereinbarkeit von Familie und Karriere zu erleichtern und die Arbeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in den Behörden zu stärken. Die Gründe dafür, dass besonders häufig Frauen in Teilzeit arbeiten, sind vielfältig, daher müssen wir an vielen Stellen ansetzen: Wir wollen, dass Frauen besser verdienen und nicht aufgrund des geringeren Lohns gegenüber ihrem Partner zurückstecken; wir wollen, dass Eltern ein gutes Betreuungsangebot für ihre Kinder finden können und wir wollen das Rückkehrrecht auf Vollzeit auch auf kleinere Betriebe ausweiten. Wir werden uns auch in der nächsten Legislatur dafür einsetzen, Frauen umfassend zu fördern, vor allem beim Aufstieg in Führungspositionen. Gleichzeitig wollen wir auch das Führen in Teilzeit ermöglichen, um auch den Frauen ein gutes Angebot zu machen, die nicht in einem Vollzeitarbeitsverhältnis stehen wollen.

Unbedingt. Erziehungs- und Pflegearbeit müssen gesellschaftlich anerkannt und bei der Arbeitszeitgestaltung stärker berücksichtigt werden. Die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Rückkehr in Vollzeitarbeit für Teilzeitbeschäftigte kann dabei ebenso helfen wie eine verkürzte, familiengerechte Regelarbeitszeit von 28-35 Std. pro Woche mit Lohn- und Personalausgleich. Wir wollen ein verbessertes Gleichstellungsgesetz in Hessen durchsetzen.

Wir Freie Demokraten setzen uns bzgl. der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie der Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen für eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein – diesbezüglich fordern wir Flexibilität, beispielsweise hinsichtlich des Anbietens von Teilzeitregelungen, Home-Office oder Kinderbetreuung in der Nähe des Arbeitsplatzes. Dies hilft besonders auch Frauen, Vollzeit tätig sein zu können.
Darüber hinaus hat Diskriminierung in der öffentlichen Verwaltung keinen Platz – da wir freiheitlich denken, setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass religiöse Symbole jeglicher Art im öffentlichen Dienst nicht vorhanden sind. Wir fordern darüber hinaus, dass das Land im Bereich „Diversity“ Vorreiter ist. Hessen muss dabei nicht nur Vorbildcharakter z.B. für ein verbindlich implementiertes Diversity Management übernehmen – es ist eben auch selbst ein wichtiger Arbeitgeber. Neben der allgemeinen Verwaltung betrifft dies ausdrücklich auch die hessische Polizei.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Gendergerechte und inkludierende Sprache in Verwaltungsdokumenten

Die Sprache in Verwaltungsdokumenten verwendet anstelle von inkludierender Sprache, die alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigt, immer noch das generische Maskulinum.

Werden Sie in Verwaltungsdokumenten alle Geschlechter gleichermaßen zu berücksichtigen und wenn ja, wie?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU Hessen setzt sich dafür ein, dass Verwaltungsdokumente für alle Menschen gut lesbar und verständlich sind. Soweit dies im allgemeinen Sprachgebrauch die Verwendung des generischen Maskulinums erfordert, setzen wir uns dafür ein, diesen aus Gründen der allgemeinen Verständlichkeit von Sprache weiter zu verwenden.
Wir teilen diesbezüglich die Ansicht der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass es bei der Beurteilung eines Diskriminierungstatbestandes auf „die objektive Sicht eines verständigen Dritten [und] nicht die subjektive Sicht der betroffenen Person“ ankommt, so dass die Verwendung des generischen Maskulinums weder Persönlichkeitsrechte verletzt noch gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz oder den Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 des Grundgesetzes verstößt und auch „keine Geringschätzung gegenüber Personen zum Ausdruck [bringt], deren natürliches Geschlecht nicht männlich ist.“

Wir als SPD verwenden inkludierende Sprache und streben dies auch für Verwaltungsdokumente an.

Wir GRÜNE setzen uns für inkludierende Sprache ein. Deshalb verwenden wir als Partei den Gender-Star. Wir wollen weiterhin dafür werben, inkludierende Sprache zu nutzen und dies auch in der Öffentlichkeit besser bekannt zu machen. Dabei ist gerade in Verwaltungsdokumenten noch viel zu tun – hier wird zu oft nur das generische Maskulinum verwendet. Wir wollen dafür werben, verstärkt auf inkludierende Sprache zu achten.

Selbstverständlich.

Wir Freie Demokraten setzen uns bzgl. der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie der Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen für eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein – diesbezüglich fordern wir Flexibilität, beispielsweise hinsichtlich des Anbietens von Teilzeitregelungen, Home-Office oder Kinderbetreuung in der Nähe des Arbeitsplatzes. Dies hilft besonders auch Frauen, Vollzeit tätig sein zu können.
Darüber hinaus hat Diskriminierung in der öffentlichen Verwaltung keinen Platz – da wir freiheitlich denken, setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass religiöse Symbole jeglicher Art im öffentlichen Dienst nicht vorhanden sind. Wir fordern darüber hinaus, dass das Land im Bereich „Diversity“ Vorreiter ist. Hessen muss dabei nicht nur Vorbildcharakter z.B. für ein verbindlich implementiertes Diversity Management übernehmen – es ist eben auch selbst ein wichtiger Arbeitgeber. Neben der allgemeinen Verwaltung betrifft dies ausdrücklich auch die hessische Polizei.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Rassismuskritische Sensibilisierung in Bezug auf Sinti*zze und Rom*nja im Bereich Öffentlicher Dienst

Rassistische Einstellungen gegen Sinti*zze und Rom*nja sind unter Angehörigen der Mehrheitsbevölkerung stark verbreitet und weitgehend normalisiert. In staatlichen Behörden und Institutionen führt dieser unreflektierte Rassismus zu massiven Benachteiligungen und Diskriminierungen von Sinti*zze und Rom*nja. In Artikel 6 des Staatsvertrages zwischen dem Land Hessen und dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Hessen vom 22.9.2017 sind Maßnahmen gegen Diskriminierung und Vorurteile festgeschrieben.

Werden Sie den Artikel 6 Absatz 2 des Staatsvertrags umsetzen, indem Sie rassismuskritische Sensibilisierungsarbeit als verpflichtende Fortbildung im öffentlichen Dienst einführen?

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Der Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Verband Deutscher Sinti und Roma ist ein wichtiger Meilenstein, um jede Form von Diskriminierung von Sinti und Roma zu verhindern. Er ist klarer Ausdruck und Bekenntnis dazu, dass Sinti und Roma in unserer Gesellschaft selbstverständlich ihren Platz haben und eine Diskriminierung nicht geduldet wird.

Rassismuskritische Sensibilisierungsarbeit im öffentlichen Dienst findet umfassend statt. Es gibt bereits heute ein umfangreiches Fortbildungsangebot und auch teilweise verpflichtende Schulungsmaßnahmen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Hessen. Die Zentrale Fortbildung bietet im Jahresprogramm 2018 eine Vielzahl an Fortbildungsangeboten an, die die Umsetzung des Integrationsverständnisses der Hessischen Landesregierung und der interkulturellen Öffnung der Landesverwaltung unterstützen und die Kompetenz und Handlungsfähigkeit von Angehörigen der Landesverwaltung in interkulturellen Arbeitssituationen erhöhen. Führungskräfte haben durch ihre Vorbildfunktion und ihre Entscheidungsmöglichkeiten großen Einfluss auf das Klima und die zukünftige Aufstellung der Landesverwaltung. Deswegen ist für die Beschäftigten, die einen Lehrgang der Führungskräfteentwicklung (FKE) absolvieren, bereits seit 2015 das Fortbildungsmodul „Vielfalt und Unterschiedlichkeit als Führungsaufgabe“ bindend. Ziel ist, Führungskräfte für unterschiedliche Wahrnehmungen, kulturelle Werthaltungen und Prägungen zu sensibilisieren sowie die eigene Haltung im Umgang mit wachsender Unterschiedlichkeit und Vielfalt zu reflektieren und Vielfalt als Chance wahrzunehmen.

Wir stehen in ständigem Kontakt mit dem Landesverband der Sinti und Roma und werden uns selbstverständlich an die im Staatsvertrag festgehaltenen Vereinbarungen halten. Darüber hinaus streben wir an, den Einsatz der Handreichung „Sinti und Roma in Deutschland und die Rolle des Antiziganismus“ an hessischen Schulen verpflichtend zu machen.

Wir setzen uns dafür ein, in die Aus-, Fort- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst auch die Antidiskriminierungsarbeit zu integrieren. Wir haben bereits für einige Diskriminierungsmerkmale gezielt sensibilisiert.

Ja.

Wir Freie Demokraten setzen uns bzgl. der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie der Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen für eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein – diesbezüglich fordern wir Flexibilität, beispielsweise hinsichtlich des Anbietens von Teilzeitregelungen, Home-Office oder Kinderbetreuung in der Nähe des Arbeitsplatzes. Dies hilft besonders auch Frauen, Vollzeit tätig sein zu können.
Darüber hinaus hat Diskriminierung in der öffentlichen Verwaltung keinen Platz – da wir freiheitlich denken, setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass religiöse Symbole jeglicher Art im öffentlichen Dienst nicht vorhanden sind. Wir fordern darüber hinaus, dass das Land im Bereich „Diversity“ Vorreiter ist. Hessen muss dabei nicht nur Vorbildcharakter z.B. für ein verbindlich implementiertes Diversity Management übernehmen – es ist eben auch selbst ein wichtiger Arbeitgeber. Neben der allgemeinen Verwaltung betrifft dies ausdrücklich auch die hessische Polizei.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Weiterbildung des öffentlichen Dienstes bezüglich nicht-binärer Menschen

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Geschlechtseintrag für nicht-binäre Personen, sind die Bedürfnisse von intersexuellen Menschen stärker in die öffentliche Wahrnehmung gerückt. Trotzdem existieren innerhalb der Gesellschaft, aber auch im öffentlichen Dienst, noch große Unsicherheiten und nur wenig Wissen.

Werden Sie gemeinsam mit Vertreter*innen der Community Fortbildungen und Informationsmaterialen für den öffentlichen Dienst zum Umgang mit Menschen, die sich weder männlich noch weiblich verorten, entwickeln und anbieten?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Im Rahmen des Hessischen Aktionsplans für Akzeptanz und Vielfalt, der gemeinsam mit den Selbstvertretungsorganisationen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans* Inter* und queeren Personen erarbeitet wurde, wird aktuell an der Aufnahme der Themen Trans* und Inter* in die Verwaltungsausbildung gearbeitet. Diesen Prozess werden wir mit dem Ziel fortsetzen, dass eine Diskriminierung dieser Menschen im Allgemeinen und im öffentlichen Dienst im Besonderen verhindert wird.

Ja.

Wir setzen uns dafür ein, in die Aus-, Fort- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst auch die Antidiskriminierungsarbeit zu integrieren. Wir haben bereits für einige Diskriminierungsmerkmale gezielt sensibilisiert.

Ja.

Wir Freie Demokraten setzen uns bzgl. der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie der Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen für eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein – diesbezüglich fordern wir Flexibilität, beispielsweise hinsichtlich des Anbietens von Teilzeitregelungen, Home-Office oder Kinderbetreuung in der Nähe des Arbeitsplatzes. Dies hilft besonders auch Frauen, Vollzeit tätig sein zu können.
Darüber hinaus hat Diskriminierung in der öffentlichen Verwaltung keinen Platz – da wir freiheitlich denken, setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass religiöse Symbole jeglicher Art im öffentlichen Dienst nicht vorhanden sind. Wir fordern darüber hinaus, dass das Land im Bereich „Diversity“ Vorreiter ist. Hessen muss dabei nicht nur Vorbildcharakter z.B. für ein verbindlich implementiertes Diversity Management übernehmen – es ist eben auch selbst ein wichtiger Arbeitgeber. Neben der allgemeinen Verwaltung betrifft dies ausdrücklich auch die hessische Polizei.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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