Landesverwaltung als Arbeitgeberin

Die Hessische Verwaltung ist eine große Arbeitgeberin. Als solche ist sie für einen effektiven Diskriminierungsschutz ihrer Mitarbeiter*innen und für Chancengleichheit von Bewerber*innen verantwortlich. Damit hat sie eine Vorbildfunktion für andere Arbeitgeber*innen.

  1. Wie beurteilen Sie die aktuelle Qualität des Diskriminierungsschutzes für Mitarbeiter*innen der Hessischen Verwaltung und Landesbetriebe?
  2. Welche Schritte planen Sie, um die Schutzgebote und weiterführenden Handlungsmöglichkeiten wie Positive Maßnahmen, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) angelegt sind, umzusetzen?
  3. Werden Sie AGG-Beschwerdestellen in den Landesverwaltungen und -betrieben flächendeckend einrichten und ihre Arbeit evaluieren?
  4. Werden Sie in der Landesverwaltung und den Landesbetrieben anonymisierte Bewerbungsverfahren einführen?
  5. Was sind die Eckpunkte Ihres ministerienübergreifenden Diversity Mainstreaming Konzeptes?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Bekämpfung von Diskriminierung ist ein wichtiges Anliegen der CDU-geführten Landesregierung. Selbstverständlich gilt dies auch für den effektiven Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes. Aus Sicht der CDU Hessen handelt das Land Hessen hier vorbildhaft. Das Land setzt aus unserer Sicht bereits heute alle erforderlichen Maßnahmen um, die im AGG angelegt sind, so dass es hier keinen Nachholbedarf gibt. Dies gilt auch für das Beschwerdemanagement.
Gesonderte Beratungs-, Unterstützung- und Förderangebote gibt es zudem unter anderem für Frauen und Menschen mit Behinderung. Das Land Hessen organisiert regelmäßig interne Fortbildungen und weitere öffentliche Veranstaltungen zur Charta der Vielfalt und ihren Dimensionen Geschlecht, Nationalität, ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Orientierung und Identität. Anonymisierte Bewerbungsverfahren sind derzeit nicht geplant.

Aktuell lässt der Diskriminierungsschutz sehr zu wünschen übrig. Allein die Tatsachen, dass es kein wirksames Hessisches Gleichberechtigungsgesetz gibt und in manchen Ministerien die Führungsebenen frauenfreie Zonen sind, belegen, dass Hessen beim Diskriminierungsschutz innerhalb der eigenen Belegschaft großen Nachholbedarf hat. Wir werden sowohl ein wirksames Gleichberechtigungsgesetz als auch ein Landesantidiskriminierungsgesetz auf den Weg bringen, damit Hessen in diesem Bereich nach vorne kommt. Beide Gesetze werden Beschwerdestellen vorsehen, in beiden Gesetzen werden Evaluierungsvorschriften verankert. Anonymisierte Bewerbungsverfahren werden wir einführen.
Eckpunkte eines Diversity Mainstreaming Konzeptes sind für uns die Definition von Zielen, Vorgaben für die Personalauswahl zur Vermeidung von Diskriminierung und Sicherung bzw. Ausbau der Vielfalt, die Evaluierung von Maßnahmen und die Verankerung der Verantwortung der Führungsebene.

Für uns ist Antidiskriminierungspolitik Menschenrechtspolitik. Deshalb haben wir in Regierungsverantwortung viel dafür getan, den Diskriminierungsschutz auszubauen und hessenweit auf ein gutes Niveau zu bringen. Auch die Mitarbeiter*innen der hessischen Verwaltung profitieren davon, z.B. durch das Gleichberechtigungsgesetz, durch die Unterzeichnung der Charta der Vielfalt, durch den Beitritt zur Koalition gegen Diskriminierung etc. Mit der Vorlage der Antidiskriminierungsstrategie der Landesregierung haben wir einen weiteren wichtigen Schritt getan, um Maßnahmen und Programme der Antidiskriminierung fest in der Verwaltung zu verankern. In allen hessischen Ressorts und der Staatskanzlei gibt es bereits Beschwerdestellen im Sinne des AGG. Darüber hinaus können sich die Beschäftigten auch an die Antidiskriminierungsstelle wenden oder das externe Beratungsangebot nutzen Wir GRÜNE setzen uns dafür ein, mehr anonymisierte Bewerbungsverfahren zu nutzen. Wichtiges Element unserer Antidiskriminierungsstrategie ist ihr horizontaler Ansatz, mit dem verschiedene Diskriminierungsformen gleichrangig behandelt werden. Dafür stehen die verschiedenen Vielfaltsdimensionen wie die interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung, die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen oder auch die Erarbeitung und Umsetzung des Aktionsplans für Akzeptanz und Vielfalt. Weitere Projekte sind das audit Familie und Beruf, das nicht gezielt eine Dimension adressiert, sondern auf mehrere Vielfaltsmerkmale der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zielt.

Diversity Mainstreaming dient dem Ziel eine Kultur der Wertschätzung von Vielfalt zu schaffen und ist Teil des Prozesses einer notwendigen Verwaltungsreform. Als proaktives Instrument reagiert Diversity Mainstreaming nicht auf Diskriminierungen im Einzelfall, sondern zielt auf die Veränderung sozialer Prozesse. Ziel ist die Stärkung der Kompetenzen der Verwaltung im Umgang mit vielfältigen Beschäftigten und Kund/innen. Zu diesem Zweck sind Strukturen und Machtverhältnisse in den Blick zu nehmen, die zur Unterrepräsentanz bestimmter Gruppen, insbesondere in Führungspositionen, und zur einseitigen Ausrichtung von Angeboten an bestimmten Gruppen geführt haben. Nur auf diese Weise lassen sich strukturelle und institutionelle Diskriminierungen wirksam abbauen. Adressat*innen sind daher nicht Diskriminierende und Diskriminierte, sondern Personen, die aufgrund ihrer institutionellen Stellung in der Lage sind, die genannten Strukturen zu beeinflussen.
Solange die Strukturen noch sind, wie sie sind, bieten sich anonymisierte Bewerbungsverfahren an, um Diskriminierungen im Bewerbungsverfahren zu verhindern.

Wir Freie Demokraten setzen uns bzgl. der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie der Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen für eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein – diesbezüglich fordern wir Flexibilität, beispielsweise hinsichtlich des Anbietens von Teilzeitregelungen, Home-Office oder Kinderbetreuung in der Nähe des Arbeitsplatzes. Dies hilft besonders auch Frauen, Vollzeit tätig sein zu können.
Darüber hinaus hat Diskriminierung in der öffentlichen Verwaltung keinen Platz – da wir freiheitlich denken, setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass religiöse Symbole jeglicher Art im öffentlichen Dienst nicht vorhanden sind. Wir fordern darüber hinaus, dass das Land im Bereich „Diversity“ Vorreiter ist. Hessen muss dabei nicht nur Vorbildcharakter z.B. für ein verbindlich implementiertes Diversity Management übernehmen – es ist eben auch selbst ein wichtiger Arbeitgeber. Neben der allgemeinen Verwaltung betrifft dies ausdrücklich auch die hessische Polizei.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Abschaffung des Verbots religiöser Symbole für Beamt*innen

Das Hessische Beamtengesetz (§ 45 HBG) beinhaltet nach wie vor ein pauschales Verbot religiöser Symbole. Dies betrifft etwa das Kopftuch, die Kippa oder den Turban. Begründet wird das im Hinblick auf das Kopftuch damit, der bloße Anblick der Kopftuchträgerin sei objektiv dazu geeignet, das Vertrauen in die Neutralität ihrer Amtsführung zu beeinträchtigen. Dies diskreditiert die Qualität der verwaltungstechnischen Ausbildung sowie den Einsatz und die Fähigkeiten derer, die die Ausbildung leiten. Zudem objektiviert es den/die Träger*in eines religiös motivierten Schmuck- oder Kleidungsstückes, denn die tatsächliche Amtsführung wird ignoriert – die bloße Annahme, ein fiktiver, vorurteilsbelasteter Betrachter könne Zweifel an der Amtsführung haben, reicht als Grundlage für die Verweigerung der Verbeamtung. Nach den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichtes ist dieses pauschale Vorgehen als verfassungswidrig einzustufen. In ständiger Rechtsprechung wird zudem festgestellt, dass Beamt*innen Grundrechtsträger*innen sind, die ihre Grundrechte u.a. ihre Religionsfreiheit, nicht beim Eintritt in den Dienst ablegen müssen.

Werden Sie das Verbot religiöser Symbole aus dem Hessischen Beamtengesetz streichen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Nein. Im Rahmen des staatlichen Neutralitätsgebotes gilt es – insbesondere im Bereich der direkten Ausübung staatlicher Gewalt den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber – jeden Eindruck von Voreingenommenheit zu verhindern. Hier wird keine wahllose Diskriminierung im Hinblick auf einzelne Religionsgemeinschaften oder religiöse Symbole vorgenommen, sondern ein generelles Verbot in sorgfältiger Abwägung zwischen dem Neutralitätsgebotes und der Religionsfreiheit durchgesetzt.

Wir werden alle hessischen Gesetze an die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes anpassen. Ein pauschales Verbot religiöser Symbole ist nicht zulässig.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann der Staat, in dem Anhänger unterschiedlicher oder gar gegensätzlicher religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen zusammenleben, die friedliche Koexistenz nur gewährleisten, wenn er selbst in Glaubensfragen Neutralität bewahrt. Diese Neutralitätspflicht hat zur Folge, dass der Staat die Glaubensfreiheit seiner Beamten in letzter Konsequenz einschränken, ihnen also das Tragen religiöser Symbole bei der Dienstausübung untersagen kann. § 45 Hessisches Beamtengesetz trägt diesen verfassungsrechtlichen Vorgaben Rechnung. Religiöse Kleidungsstücke oder Symbole dürfen dann – und nur dann – nicht getragen oder verwendet werden, wenn sie im konkreten Fall „objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die Neutralität ihrer Amtsführung zu beeinträchtigen oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Frieden zu gefährden.“ Die Norm rechtfertigt deshalb gerade kein pauschales Verbot. Es besteht deshalb kein Bedürfnis, sie zu ändern.

Ja. Die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit darf auch vor dem öffentlichen Dienst nicht haltmachen. Das hessische Verbot sorgt nicht für einen neutralen Staat, sondern für eine Diskriminierung der muslimischen und jüdischen Minderheiten in Deutschland. Ein neutraler Staat darf allerdings seinen Angestellten nicht vorschreiben, wie sie ihre Religion ausüben sollen. Ein Kopftuch oder eine Kippa sagt etwas aus über das Verhältnis der Trägerin oder des Trägers zur Religion aus, nicht über deren Verhältnis zum Staat. DIE LINKE ist für die Aufhebung des Verbots.

Wir Freie Demokraten setzen uns bzgl. der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie der Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen für eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein – diesbezüglich fordern wir Flexibilität, beispielsweise hinsichtlich des Anbietens von Teilzeitregelungen, Home-Office oder Kinderbetreuung in der Nähe des Arbeitsplatzes. Dies hilft besonders auch Frauen, Vollzeit tätig sein zu können.
Darüber hinaus hat Diskriminierung in der öffentlichen Verwaltung keinen Platz – da wir freiheitlich denken, setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass religiöse Symbole jeglicher Art im öffentlichen Dienst nicht vorhanden sind. Wir fordern darüber hinaus, dass das Land im Bereich „Diversity“ Vorreiter ist. Hessen muss dabei nicht nur Vorbildcharakter z.B. für ein verbindlich implementiertes Diversity Management übernehmen – es ist eben auch selbst ein wichtiger Arbeitgeber. Neben der allgemeinen Verwaltung betrifft dies ausdrücklich auch die hessische Polizei.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Erhöhung der Diskriminierungssensibilität bei staatlichen Agenturen für Berufsberatung und Stellenvermittlung

Immer wieder berichten kopftuchtragende Frauen, dass einzelne Mitarbeiter*innen der Agentur für Arbeit ihnen raten, ihr Kopftuch in der Bewerbungsphase auszuziehen und es erst nach einem unterschriebenen Arbeitsvertrag wieder zu tragen. Dies wird teilweise damit gerechtfertigt, dass sich so ihre Arbeitsmarktchancen erhöhen würden und Arbeitgeber*innen mitunter gezielt nach Bewerberinnen ohne Kopftuch fragen. Werden Sie Maßnahmen ergreifen, welche die Mitarbeiter*innen der Agentur für Arbeit (Regionaldirektionen, früher Landesarbeitsämter) über die Rechtslage informieren und sie dazu verpflichten,

  1. ihren Kundinnen keinen Verzicht auf grundgesetzlich gewährte Rechte nahe zu legen und sie darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um eine Diskriminierung handelt, falls ein Arbeitgeber dies verlangt?
  2. Arbeitgeber*innen auf die Rechtswidrigkeit ihres Anliegens hinzuweisen und ihnen gegenüber die Rechtslage deutlich und nachdrücklich zu vertreten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Erhöhung der Diskriminierungssensibilität ist grundsätzlich richtig. Wie sie richtig darstellen, ist die Rechtslage in diesem Fall eindeutig, so dass eine Diskriminierung aus religiösen Gründen entschieden bekämpft wird.
Allerdings kann es in der Beratung Einzelsituationen geben, die in einem vertrauensvollen Beratungsgespräch zwischen Beraterin oder Berater und ihren Kundinnen besprochen werden, die nicht diskriminierend sein müssen. Die Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter obliegt dabei der Selbstverwaltung der Agenturen für Arbeit.

Die Landesregierung hat keine Möglichkeit, die Agentur für Arbeit bzw. deren Beschäftigte zu einem Verhalten zu verpflichten, da es sich um eine Bundesbehörde handelt. Allerdings werden wir im Rahmen unserer Möglichkeiten alle öffentlichen Stellen zu neutralem, diskriminierungsfreiem und rechtskonformem Verhalten auffordern.

Uns sind bisher keine solchen Fälle bekannt. Falls es zu solchen Beratungen käme, bitten wir die Betroffenen, sich an die Antidiskriminierungsstelle im Sozialministerium oder die externe Beratung durch ADiBe zu wenden. Auch kennen wir nicht den Kontext, in dem solche Bemerkungen gemacht worden sein könnten. Wir können deshalb nicht verlässlich einschätzen, ob es sich dabei um Verstöße gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) gehandelt hat. Gegebenenfalls wäre auf die Verpflichtung der Dienststellenleiterinnen und –leiter hinzuweisen, alle Bediensteten auf Inhalt und Geltung des AGG konkret hinzuweisen (§ 12 Abs. 2 AGG – Mitarbeiterschulung).

Diese Beispiele zeigen, wie weit der alltägliche Rassismus und die Diskriminierung von bestimmten Bevölkerungsgruppen in unserer Gesellschaft und den Behörden greift. DIE LINKE befürwortet eine weltanschaulich und religiös vielfältige Gesellschaft. Dies muss vor allem in unseren Behörden und staatlichen Agenturen gewährleistet sein. Zur Religionsfreiheit gehört auch, dass es keine Benachteiligung durch die mögliche Arbeitgeberin oder den möglichen Arbeitgeber aufgrund der Religionsausübung geben darf. Die gesellschaftliche Teilhabe kann nur ermöglicht werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber die eigenen Rechte kennt.

Wir Freie Demokraten setzen uns bzgl. der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie der Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen für eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein – diesbezüglich fordern wir Flexibilität, beispielsweise hinsichtlich des Anbietens von Teilzeitregelungen, Home-Office oder Kinderbetreuung in der Nähe des Arbeitsplatzes. Dies hilft besonders auch Frauen, Vollzeit tätig sein zu können.
Darüber hinaus hat Diskriminierung in der öffentlichen Verwaltung keinen Platz – da wir freiheitlich denken, setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass religiöse Symbole jeglicher Art im öffentlichen Dienst nicht vorhanden sind. Wir fordern darüber hinaus, dass das Land im Bereich „Diversity“ Vorreiter ist. Hessen muss dabei nicht nur Vorbildcharakter z.B. für ein verbindlich implementiertes Diversity Management übernehmen – es ist eben auch selbst ein wichtiger Arbeitgeber. Neben der allgemeinen Verwaltung betrifft dies ausdrücklich auch die hessische Polizei.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Frauen in Männer-dominierten Berufen

In Berufen im Handwerk, im IT-Bereich oder Ingenieurswesen, ist der Anteil von Frauen immer noch sehr niedrig und oft sind Frauen auf Konferenzen kaum sichtbar. Dies führt dazu, dass Frauen kaum ermutigt werden, sich diese Berufe zuzutrauen und einen solchen Beruf zu wählen.

  1. Wie werden Sie, Frauen in nicht-akademischen, in der Hauptsache durch Männer dominierten Berufen, wie im traditionellen Handwerk dabei unterstützen diese Berufswahl zu treffen?
  2. Wie werden Sie Frauen in MINT-Fächern dabei unterstützen, Professuren zu bekleiden zu können?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu Frage 1: Grundsätzlich gilt die Berufsfreiheit, die für uns ein hohes Gut darstellt. Männer und Frauen sollen die Karrierewege offenstehen, die ihren Interessen und Neigungen entsprechen. Dafür bietet unser Schul- und Ausbildungssystem die besten Voraussetzungen.
In diesem Rahmen ist uns insgesamt daran gelegen, die Anerkennung beruflicher Ausbildung – gerade auch im Handwerk – zu steigern und insgesamt mehr junge Menschen für diesen Berufszweig zu interessieren; unabhängig vom Geschlecht.

Da aber gerade bei jungen Frauen große Potenziale für die Nachwuchsgewinnung von Handwerk und MINT-Berufen liegen, haben wir vielfältige Maßnahmen ins Leben gerufen, um vor allem Mädchen für diese Berufe zu interessieren. Eine frühzeitige Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung, die Beratung und Veranstaltungen, die für Mädchen und Jungen ein breites Berufswahlspektrum eröffnen, werden bereitgestellt. In diesem Sinne wurde auf CDU-Initiative hin u.a. auch erstmals im Jahr 2002 der „Girls‘ Day“ in Hessen ins Leben gerufen. In dessen Rahmen vor allem technische und naturwissenschaftliche Unternehmen, und Betriebe mit technischen oder naturwissenschaftlichen Abteilungen und Ausbildungen, Hochschulen und Forschungszentren sowie Handwerksbetriebe ihre Türen öffnen, um den Mädchen Einblicke in die unterschiedlichsten Bereiche der oftmals männlich dominierten Berufsbilder zu gewähren. Diese Initiative fand dieses Jahr nun schon zum siebzehnten Mal statt.

Zu Frage 2: Die CDU fördert bereits seit vielen Jahren die vielfältigen Gleichstellungsmaßnahmen der Hochschulen: Wir haben in den Hochschulpakt 2011-2015 und auch in den aktuellen Hochschulpakt 2016-2020 sowie in die mit den Hochschulen geschlossenen Zielvereinbarungen gesonderte Vereinbarungen zur Frauenförderung aufgenommen. So verbessern wir weiter die Chancengleichheit. Ebenso honorieren wir Gleichstellungserfolge an den Hochschulen mit einer erhöhten Budgetierung, zum Beispiel für Absolventinnen und Promotionen von Frauen in MINT-Fächern. In jüngster Zeit haben wir hessische Hochschulen zusätzlich mit dem so genannten „Professorinnenprogramm“ in diesem Anliegen unterstützt.

Indem man Frauen fördert und versucht auf gesetzlichem Wege Gleichberechtigung herzustellen, soweit dies möglich ist. Auch hier kann der erste Anknüpfungspunkt nur sein, ein gesellschaftliches Klima zu schaffen, in dem sich Frauen frei fühlen, jeden Beruf zu ergreifen, der sie interessiert.

Wir GRÜNE führen seit vielen Jahren den Girls‘ Day durch, um junge Frauen und Mädchen für den oftmals noch männlich geprägten „Politiker“-Beruf zu begeistern. Außerdem wollen wir Angebote unterstützen, die das Selbstbewusstsein von Kindern fördern, ihr Rollenrepertoire erweitern und sie bestärken, für ihre Rechte und körperliche Selbstbestimmung einzutreten. Außerdem wollen wir, dass Frauen und Mädchen sich der Tragweite ihrer Berufswahl oder der Entscheidung für Teilzeitarbeit für ihre Altersversorgung bewusst sind. Daher wollen wir Jobcenter und Personalabteilungen sensibilisieren, die Existenzsicherung von Frauen bei Beratungsgesprächen in den Fokus zu stellen. Für Frauen sollen spezifische Qualifizierungen angeboten werden, die ihnen den beruflichen Aufstieg oder den Wechsel in besser bezahlte Berufsfelder ermöglichen. Mit entsprechenden Kampagnen, Curricula und Angeboten der Jugendberufshilfe wollen wir Mädchen und junge Frauen neugierig machen auf Technik, Naturwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Managementaufgaben, IT sowie neue Medien und Politik.

Die Stereotype von Männer- und Frauenberufen müssen aufgebrochen werden. Die Betriebe müssen Voraussetzungen schaffen, dass junge Frauen ihre Ausbildung in einem handwerklichen und männerdominierten Beruf machen können. Sie sollten bei ihren Ausschreibungen ganz besonders Wert auf weibliche Bewerber legen und deutlich machen, dass dieser Beruf genauso gut für sie geeignet ist. Ein wichtiges Kriterium bei der Berufswahl sind Vorbilder. Mädchen und Frauen in Handwerksberufen sollten bei Ausbildungsmessen, schulischen Veranstaltungen und in der Öffentlichkeitsarbeit präsent sein. Wesentlich ist eine gute Berufsvorbereitung. Diese sollte in der Schule im Rahmen eines polytechnischen Unterrichts beginnen. Nicht nur kognitive, sondern kreative, körperliche, handwerkliche, soziale Fähigkeiten sollten in der Schule entwickelt werden. Dies erweitert den Blick auf die eigenen Fähigkeiten. Praktika in unterschiedlichen Bereichen können wie der Girls‘ Day eine Hilfe sein. Die Berufsberatung sollte besonders das Augenmerk auf diese Thematik haben und die Eltern einbeziehen, die in der Berufswahl eine gewichtige Rolle spielen.
Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz wird uns erst in vielen Jahrzehnten zu annähernd gleichen beruflichen Situationen von Frauen und Männern bringen, wenn die Entwicklung in dem Tempo weiter geht. Deshalb brauchen wir bessere gesetzliche Grundlagen, u.a. eine 50-prozentige Quotierung auch an den Hochschulen. Frauenbeauftragte brauchen mehr Rechte. Es ist außerdem notwendig, unbefristete, existenzsichernde Arbeitsplätze für (Post)Doktorand*innen zu schaffen und eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen.

Der Anteil weiblicher Auszubildender stagniert im MINT-Bereich seit vielen Jahren um die 10 Prozent. Deshalb ist es positiv, dass es in vielen Schulen bereits gezielte Projekte gibt, insbesondere Mädchen und junge Frauen für IT-Technik und insgesamt für die sogenannten MINT-Berufe zu interessieren und mit veralteten Vorstellungen aufzuräumen. Diese Projekte an Schulen wollen wir ausweiten, auch im Hinblick darauf, diese Berufe in der Praxis kennenzulernen. Das Nachwuchsbarometer hat herausgefunden, dass bei jungen Frauen teils ganz falsche Vorstellungen bestehen, was die Arbeit im MINT-Bereich betrifft. Da hieß es zum Beispiel, dass die Arbeiten besonders unfallgefährdet und gesundheitsgefährlich seien. Außerdem sei es ständig kalt und die Jobs eher kontaktarm. Gerade bei jungen Frauen stecken viel zu viele archaische Bilder und Stereotypen über MINT in den Köpfen, die heute überholt sind. Darüber hinaus wollen wir berufliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten schaffe und die berufliche mit der akademischer Ausbildung besser verzahnen. Da gibt es bereits hochinteressante Modelle, wie das duale Studium oder beim Handwerk gar das triale Studium, also Geselle, Meister plus Bachelor-Studium.
An den Hochschulen wurden bereits mit Erfolg Maßnahmen ergriffen, um den exorbitanten Studienabbruch in den MINT-Fächern zu verringern. Wenn es gelingt, über den frühen Kontakt mit dem MINT-Bereich, verstärkt Frauen zu gewinnen, dann werden auch – bei entsprechender Qualifikation – künftig mehr Frauen mit Professuren zu finden sein.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Frauen in Führungspositionen

Weil Frauen durch die Erziehung von Kindern oft in die Teilzeitfalle geraten, steigen sie seltener in Führungspositionen auf. Andere Gründe hierfür sind beispielsweise die Nicht-Vereinbarkeit von Familie und Beruf, dass Frauen, wegen eines tradierten Rollenbildes oft nicht zugetraut wird, sich durchsetzen zu können und dass Frauen ihren Führungsanspruch aus Angst vor Anfeindungen oft nicht adäquat äußern können.

Wie werden Sie Frauen dabei unterstützen, in Führungspositionen zu gelangen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Als CDU Hessen setzen wir uns dafür ein, dass Frauen genauso oft in Führungspositionen vertreten sind wie Männer. Der öffentliche Dienst soll eine Vorreiterposition einnehmen. Klare rechtliche Rahmenbedingungen gegen jede Form der Diskriminierung bei der Arbeitsplatzvergabe werden im Zusammenspiel mit der hervorragenden Ausbildung gerade junger Frauen an unseren Schulen und Hochschulen und dem hohen Fachkräftebedarf am hessischen Arbeitsmarkt auf Grund der ausgezeichneten wirtschaftlichen Lage unseres Landes dazu führen, dass die Nachfrage privatwirtschaftlicher Unternehmen nach weiblichen Arbeits- und Führungskräften weiter steigt. Diesen Prozess wollen wir durch Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. von Familie und Pflege, die erfahrungsgemäß hauptsächlich Frauen vor besondere Herausforderungen stellt, unterstützten. Die Unterrichtsgarantie, der Pakt für den Nachmittag, die Beitragsfreistellung im Kindergarten, Maßnahmen zur Arbeitszeitflexibilisierung und viele weitere Maßnahmen tragen hierzu bei. Starre Quoten halten wir dabei nicht für das geeignete Mittel.

Siehe Antwort auf 2.7

Wir GRÜNE haben in der zu Ende gehenden Legislaturperiode gemeinsam mit unserem Koalitionspartner das Hessische Gleichberechtigungsgesetz erneuert. Dabei waren uns drei Punkte besonders wichtig: Mehr Frauen den Aufstieg in Führungspositionen zu ermöglichen, die Vereinbarkeit von Familie und Karriere zu erleichtern und die Rechte von Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten zu stärken. Mit verbindlichen Frauenförderplänen in den Behörden erreichen wir, dass sich früh und intensiv mit der Förderung von Arbeitnehmerinnen auseinander gesetzt wird. Durch Modelle wie „Führen in Teilzeit“, frühe Übertragung von Führungsaufgaben an Frauen und gezieltes Coaching wollen wir den Weg dafür ebnen, dass mehr Frauen in Führungspositionen gelangen. In der nächsten Legislaturperiode wollen wir diesen Weg weiter gehen: Wir setzen uns für eine geschlechtergerechte Leistungsbeurteilung ein, wollen die Kinderbetreuungsmöglichkeiten und die Flexibilität am Arbeitsplatz ausbauen und die Familienarbeit noch stärker anerkennen.

Zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf brauchen wir ein neues Normalarbeitsverhältnis mit einer verkürzten, familiengerechten Wochenarbeitszeit von 28 – 35 Stunden bei vollem Lohn- und notwendigem Personalausgleich. Dies gilt auch für Führungspositionen, die durchaus auch in Teilzeit oder durch Jobsharing ausgeübt werden können. Erziehungs- und Pflegearbeit müssen gesellschaftlich anerkannt und bei der Arbeitszeitgestaltung stärker berücksichtigt werden. Der Rechtsanspruch auf Rückkehr zur Vollzeitarbeit für Teilzeitbeschäftigte muss eingeführt werden.
Hessen braucht gute Kinderbetreuung mit ausreichenden Ganztagsplätzen und einem guten Personalschlüssel, so dass Eltern ohne schlechtes Gewissen sich den beruflichen Aufgaben zuwenden können. Echte Ganztagsschulen fördern darüber hinaus die umfassende Bildung und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und schaffen die Voraussetzungen für eine positive berufliche Entwicklung. Sie sind aber auch für die gleichberechtigte Berufsausübung von Frauen- und Männern wesentlich.
Wir brauchen ein Entgeltgleichheitsgesetz und nicht nur – wie heute – die Möglichkeit nach dem Gehalt von Kollegen fragen zu können. Führungspositionen sollten quotiert werden, Frauenförderpläne sollte es in allen Betrieben geben. Sie sollen nicht nur Zielzahlen enthalten, sondern auch die Maßnahmen, wie Frauen unterstützt werden können, um Führungspositionen zu besetzen. Die Rechte von Frauenbeauftragten sollten erweitert und auch in der Privatwirtschaft verankert werden.

In den letzten Jahren hat die Vollzeittätigkeit von Frauen deutlich zugenommen. Ein wichtiger Grund hierfür ist die demografische Entwicklung und die Situation der Rente. Die sog. Teilzeitfalle, in die Frauen geraten, nimmt tendenziell ab. Frauen setzen heute nicht mehr so lange wie früher nach einer Geburt mit ihrer beruflichen Tätigkeit aus und Männer haben heute den Wunsch, mehr für ihre Kinder da zu sein. Die tradierten Rollenbilder lösen sich nach und nach auf. Deutlich wird dies auch an dem steigenden Bedarf an Krippen- und Kitaplätzen mit längeren Öffnungszeiten. Wir Freie Demokraten vertreten die Auffassung, dass wir der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie den Aufstiegsmöglichkeiten von Frauen am besten damit dienen, indem wir uns für den vollständigen Ausbau der Krippenplätze einsetzen und für eine bessere qualitative Betreuung im Kita-Bereich mit einem besseren Personalschlüssel. Wenn Frauen ihre Kinder gut und auch so lange wie nötig gut betreut wissen, dann ist dies die beste Frauenförderung. Die Rahmenbedingungen müssen stimmen, damit Frauen, die heute besser denn je ausgebildet sind, ihre Karrierechancen auch nutzen können.

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Verbesserung der Chancen von dicken Menschen auf dem Arbeitsmarkt

Dicke Menschen haben bei gleicher Qualifikation und Leistungsfähigkeit erheblich schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Ihre Körperform ist mit einer Reihe von Vorurteilen verknüpft, die einer Wahrnehmung als Leistungsträger entgegenstehen. Frauen sind hiervon in besonderem Maße betroffen. In einer experimentellen Studie der Universität Tübingen trauten ihnen nur zwei Prozent der befragten Personaler*innen einen prestigeträchtigen Beruf wie Ärztin oder Architektin zu.

  1. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um bestehende Vorurteile auf Arbeitgeberseite abzubauen?
  2. Wie werden Sie die zusätzlichen Herausforderungen, denen sich dicke Frauen auf dem Arbeitsmarkt gegenübersehen, in den „Trialog Chancengleichheit Hessen“ einbringen?
  3. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass dicke Frauen durch die Beauftragten für Chancengleichheit (BCA) bei der Arbeitssuche zusätzlich unterstützt werden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Wir als CDU Hessen verurteilen Diskriminierung in jeder Form und halten den Diskriminierungskatalog des Art 3, Abs. 3 GG insoweit für nicht vollständig. Auch andere, real existierende Diskriminierungsgründe müssen abgebaut werden. Dies ist für uns Ausdruck unseres christlichen Menschenbildes und der unveräußerlichen Würde jedes Menschen. Inwieweit für besonders dicke Menschen weiterer Handlungsbedarf besteht, werden wir prüfen. Gesprächen über die Problematik im Trialog Chancengleichheit stehen wir offen gegenüber.

Die Benachteiligung bestimmter Menschen auf dem Arbeitsmarkt erfasst viele Gruppen. MigrantInnen, Frauen, Menschen mit Behinderungen, dicke Menschen und viele andere mehr haben bei Bewerbungen in aller Regel schlechtere Karten. Wir wollen ein hessisches Landesantidiskriminierungsgesetz, dass Benachteiligung im öffentlichen Dienst verhindert und das auch in den privaten Bereich hineinwirkt. Das Land muss hier Vorbildcharakter haben und auch öffentliche Stellen in Bundeszuständigkeit zu diskriminierungsfreiem Verhalten auffordern.
Wir setzen in diesem Zusammenhang auch auf eine Informationskampagne, die für ein Hessen der Vielfalt wirbt. Näheres werden wir mit den in diesem Bereich tätigen Organisationen und Verbänden erarbeiten.

Wir setzen uns dafür ein, mehr anonymisierte Bewerbungsverfahren zu nutzen. So können wir erreichen, dass Bewerber*innen nicht aufgrund ihres Aussehens, eines öffentlich getragenen religiösen Merkmals, ihres Namens oder Alters nicht zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden. Wir lehnen alle Formen der Diskriminierung ab, sehen aber auch in der Zivilgesellschaft die Notwendigkeit, sich stärker mit dem Thema zu befassen.

Die Festlegung eines Normgewichtes und eines Normaussehens hat viel mit wirtschaftlichen Interessen zu tun. Damit gewinnt man gerade Frauen, sich allen Mühen zu unterziehen, dieser Norm zu entsprechen und medizinische Produkte, Kleidung, etc. zu erwerben, um der Norm nahe zu kommen. Dies führt zu einem eingeschränkten Selbstbewusstsein.
Vorurteile bei Arbeitgeber*innen können in diesem Fall am ehesten mit Informationen aufgeweicht werden. Wichtig ist zu vermitteln, dass Dicksein nicht mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit zusammenhängt.
Insgesamt muss dieses Thema aus seiner tabuisierten Position herausgeholt werden. Über Gründe, Ursachen, Erkrankungen, Leistungen, Lebensfreude sollte umfassend informiert und diskutiert werden. Dies ist bereits in den Schulen erforderlich, wo es nicht nur darum gehen soll, Adipositas zu bekämpfen, sondern ein gutes Selbstgefühl zu seinem Körper zu entwickeln.
Es wäre günstig, wenn die im Trialog beteiligten Organisationen an Unterstützung von Frauen arbeiten würden, so dass diese selbstbewusst ihre Körperfülle thematisieren können. In einem Bewerbungsverfahren wird den Vorurteilen von Arbeitgebern damit die Spitze genommen.
Gleichzeitig sollten die Organisationen Arbeitgeber mit dieser Thematik konfrontieren. Dies wäre auch für die BCA eine sinnvolle Herangehensweise. Sie kann auch im Einzelfall Frauen im Bewerbungsverfahren mit Arbeitgebergesprächen unterstützen.

Nach wie vor muss es der Privatwirtschaft natürlich frei stehen, das Personal einzustellen, das sie für das geeignetste hält.
Doch viele Faktoren tragen heute dazu bei, dass Unternehmen in zunehmendem Maße offener dafür werden, auch solche Personen einzustellen, die mit Vorurteilen zu kämpfen haben. Einerseits sind dies ganz pragmatische Gründe, wie der zunehmende Fachkräftemangel, der den Unternehmen in vielen Branchen zu schaffen macht oder beispielsweise der Generationenwechsel an der Spitze der Unternehmen, der sich bemerkbar macht. Junge Unternehmer etablieren verstärkt eine andere, offenere Unternehmenskultur. Wir Freie Demokraten setzen uns sowohl in unseren Gesprächen mit der Privatwirtschaft, als auch in den verschiedenen Gremien auf Landesebene, grundsätzlich für den Abbau von Diskriminierungen ein. Im Übrigen sind wir der Auffassung, dass ein diskriminierungsfreier Umgang mit den Menschen in ihrer individuellen Unterschiedlichkeit einen gesamtgesellschaftlichen Dialog erfordert, um ein Umdenken zu bewirken.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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