Stärkung von Frauen mit Migrationshintergrund

Frauen, die aus Ländern, wie Syrien, dem Irak oder Äthiopien geflohen sind, hatten oft nicht die Chance, eine umfassende Schulbildung zu erwerben. Dies zwingt sie, auch in Deutschland in eine Abhängigkeit von ihrer*ihrem Partner*in oder macht es schwierig für sie, sich als alleinstehende Frau in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren.

Was werden Sie speziell für die Förderung von geflohenen Frauen tun?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU-geführte Hessische Landesregierung fördert seit Ende 2017 vier Beratungszentren, die sich in Hessen um traumatisierte und psychisch belastete Geflüchtete sowie Opfer von Folter und Gewalt kümmern. Für jedes Zentrum stellt das Land Hessen bis zu 400.000 Euro pro Jahr zur Verfügung.

Die Unterstützung der Frauen in allen Landesteilen durch Frauenhäuser, Interventionsstellen und Beratung für Frauen nach sexualisierter Gewalt ist zudem ein wichtiger Schwerpunkt des 2015 ins Leben gerufenen Sozialbudgets. Im Jahr 2018 werden die freiwilligen Leistungen im Rahmen des Sozialbudgets um etwa 43 Prozent auf rund 100 Millionen Euro und im Jahr 2019 auf 118,5 Millionen Euro erhöht. Mit zusätzlichen Mitteln für die Intervention bei häuslicher Gewalt, der Unterstützung von Beratungsstellen nach sexueller Gewalt und für Frauenhäuser kommt Hessen seiner Verantwortung nach, Maßnahmen gegen Gewalt zu ergreifen und Hilfsangebote für Frauen dauerhaft zu erhalten und zu etablieren sowie eine fachkundige Versorgung der Betroffenen zu gewährleisten.

Zugewanderte und geflüchtete Frauen sind oftmals in mehrfacher Hinsicht benachteiligt. Wir werden diese Frauen deshalb gezielt fördern. Sie sollen ein selbstbestimmtes Leben führen können und am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dazu gehören neben der Sprachförderung Aus- und Weiterbildung sowie Partizipationsangebote und Nachbarschaftsprojekte. Damit die Frauen diese Angebote auch nutzen können, muss es eine gute soziale Infrastruktur und kostenfreie frühkindliche Bildungsangebote geben. Die zum Teil nur schwer erreichbaren Frauen brauchen niederschwellige Angebote wie z.B. Familienzentren, die an Kitas angesiedelt sind.

In der vergangenen Legislaturperiode haben wir mit den beiden Aktionsplänen zur Integration von Flüchtlingen und Bewahrung des gesellschaftlichen Zusammenhalts mit einem umfangreichen finanziellen Volumen von 2,9 Milliarden Euro bundesweit einzigartig auf die neue Migrationssituation reagiert. Dabei haben wir uns auch dafür eingesetzt, die Integrationsprogramme für Geflüchtete auch für Frauen attraktiv zu gestalten. So wurde bei den Arbeits-, Ausbildungs- und Sprachprogrammen Kinderbetreuung während der Kurse ermöglicht, damit auch Eltern an den Kursen teilnehmen können. Außerdem fördern wir im Rahmen des Landesprogramms WIR Modellprojekte, die sich mit der spezifischen Lebenssituation geflüchteter Frauen auseinandersetzen und Konzepte für bessere Integrationschancen erarbeiten. Wir wollen dieses Engagement ausbauen und weiterhin dafür sorgen, dass Frauen und Mädchen mit Fluchthintergrund gleiche Integrationsbedingungen erhalten.

Der Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten soll Frauen, die Kinder haben, die Teilnahme an Fortbildungen ermöglichen, insbesondere zum Spracherwerb. Mit flexiblen Qualifikationsanalysen – etwa durch Arbeitsproben – müssen auch informell erworbene Qualifikationen gewürdigt werden. Hierzu ist das hessische Anerkennungsgesetz ggf. zu überarbeiten. Frauen, die bereits über eine berufliche Qualifikation verfügen, benötigen Unterstützung durch Fachsprachenkurse und fachspezifische Fortbildungsangebote.

Wir Freie Demokraten sehen im Spracherwerb und in der Aus- und Weiterbildung von Migranten den Schlüssel für eine gelingende Integration. Dies gilt selbstverständlich auch für die zugewanderten Frauen. Das hessische InteA-Programm an Berufsschulen bietet leider nur Jugendlichen im Alter von 16 bis 18 Jahren ein auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Lernprogramm an. Wir Freie Demokraten fordern, InteA bis zum Alter von 25 Jahren zu öffnen. Wir wollen verhindern, dass junge Menschen, die die Zugangskriterien nicht erfüllen, keine Chance auf Bildung und einen Arbeitsplatz haben. Dazu gehören selbstverständlich auch die geflohenen Frauen. Darüber hinaus wollen wir die verschiedenen Förderprogramme in diesem Bereich so verzahnen und ergänzen, dass niemand aufgrund seines Alters oder seiner Vorbildung von einem selbstbestimmten Leben ausgeschlossen wird. Wir Freie Demokraten stehen für Chancengerechtigkeit und diese wollen wir auch umsetzen.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Situation alleinerziehender Mütter

Alleinerziehende Mütter sind in Deutschland besonders häufig von Armut betroffen. Dies liegt daran, dass es ihnen oft schwerfällt eine Arbeit zu finden, sie nicht die steuerlichen Vorteile voll ausschöpfen können, die Familien beanspruchen können und, wenn sie Arbeit haben, dann oft in der Teilzeitfalle stecken.

  1. Wie werden Sie, die Situation speziell für alleinerziehende Frauen verbessern?
  2. Ein großes Problem für alleinerziehende Frauen ist es, bezahlbaren Wohnraum für die Familie zu finden. Wie werden Sie diese Situation verbessern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu Frage 1: Für alleinerziehende Frauen ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine besondere Herausforderung und spielt eine entscheidende Rolle für die Möglichkeit, ein Beschäftigungsverhältnis eingehen zu können. Wir wollen, dass alleinerziehenden Frauen ein Angebot vorfinden, das ihnen diese Vereinbarkeit ermöglicht. Dazu gehört der entschlossene Ausbau des Betreuungsangebots für Kinder unter 3 Jahren, die sechsstündige Beitragsfreiheit in allen drei Kindergartenjahren in Hessen, die zum 1.8.18 eingeführt wurde und die wir weiter ausbauen möchten und die Unterrichtsgarantie und der Pakt für den Nachmittag sowie der Ausbau der Ganztagsschulen, die ein gutes und verlässliches Betreuungsangebot darstellen. Auf dieser Grundlage wollen wir die Potenziale alleinerziehender Mütter für den Arbeitsmarkt nutzen. Die hervorragende wirtschaftliche Lage in Hessen bringt weibliche Fachkräfte häufiger in die Position, mit ihren Arbeitgebern Arbeitszeitmodelle zu vereinbaren, die Kind und Beruf vereinbaren. Wir setzen uns dafür ein, dass noch mehr Arbeitgeber diese Möglichkeiten erkennen und flexiblere Arbeitszeitmodelle anbieten und die Chancen der Digitalisierung ergreifen. Das Land nimmt hierbei seine Vorbildrolle wahr.

Zu Frage 2: Unser Ziel bleibt, alle Menschen in Hessen mit angemessenem Wohnraum zu versorgen. Dafür brauchen wir in einigen Regionen ein breiteres Angebot, gerade an bezahlbarem Wohnraum. Nie hat eine Landesregierung mehr für bezahlbaren Wohnungsbau getan, als wir dies derzeit umsetzen. Mit rund 1,7 Milliarden Euro bis 2020 stehen in Hessen Fördermittel in historischen Höchstständen bereit. Durch die Umsetzung des Masterplan Wohnen werden wir den ganzheitlichen Ansatz zur Schaffung nachfragegerechten Wohnraums weiterverfolgen, damit für jeden Hessen ein passendes Angebot verfügbar ist.

Die Benachteiligung von alleinerziehenden Frauen hängt meist damit zusammen, dass sich Betreuungszeiten an Kitas und Schulen nicht mit den zur Verfügung stehenden Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten vereinbaren lassen. Hierfür wollen wir in Zusammenarbeit mit Kommunen und Jobcentern geeignete Möglichkeiten schaffen und Alleinerziehenden Vorrang bei der Auswahl passender Betreuungsangebote und Schulen mit entsprechenden Angeboten zu geben. Darüber hinaus wollen wir, dass auch die frühkindliche Bildung zukünftig kostenfrei ist und zwar für alle Kinder vom 1.Lebensjahr an und für alle Betreuungszeiten.

Will man Alleinerziehende stärken, bedarf es eines Bündels von Maßnahmen. Hohe Priorität hat, dass Alleinerziehende ihre eigene Existenz sichern können. Dazu gehören die Existenzsicherung während einer Ausbildung – auch in einer Teilzeitausbildung, das Ende der Minijobschleifen, ein starkes Gesetz gegen Lohnungerechtigkeit zwischen Frauen und Männern, echte Wiedereinstiegshilfen nach der Babypause und vor allem auch der flächendeckende Ausbau und die Verbesserung der Kitas und Ganztagsschulen. In Hessen haben wir bereits viel erreicht – vor allem in der Kinderbetreuung und der Nachmittagsbetreuung in der Grundschule haben wir in der zu Ende gehenden Legislatur viel bewegt – mehr Plätze, mehr Qualität und den Einstieg in die Beitragsfreiheit. Mit dem Pakt für den Nachmittag ermöglichen wir hessenweit die Nachmittagsbetreuung von Schulkindern. Wir haben den Verband alleinerziehender Mütter und Väter mit Landesgeldern unterstützt. Zur Frage des bezahlbaren Wohnraums siehe unten bzgl. der Verdrängung von Migrant*innen und geflüchteten Frauen* aus den Innenstädten.

Wir setzen uns für eine verkürzte, familiengerechte Wochenarbeitszeit mit 28 – 35 Stunden pro Woche als neue Regelarbeitszeit mit Lohn- und Personalausgleich ein. Wir wollen ein verbessertes Gleichstellungsgesetz in Hessen durchsetzen. In Behörden und in der Landesverwaltung wollen wir dafür sorgen, dass Benachteiligungen abgebaut werden und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert wird. Außerdem fordern wir das Recht der Rückkehr von Teilzeit in Vollzeit.
Die Familienleistungen müssen neu geregelt werden, es kann nicht sein, dass Paare ohne Kinder steuerlich besser gestellt sind als Einelternfamilien. Die Einführung einer Kindergrundsicherung, die garantiert, dass kein Kind unter dem Existenzminimum leben muss und weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut, wie die kostenlose oder kostengünstige Nutzung der Infrastruktur (Kitas, Bildung, Freizeit- und Kulturangebote, öffentlicher Nahverkehr, etc.), verringern deutlich die Sorgen von Alleinerziehenden.
Der soziale Wohnungsbau muss wieder belebt werden, mindestens 10.000 neue Sozial- und 2000 Studierendenwohnungen müssen jährlich in Hessen geschaffen werden, die Sozialbindung darf nicht mehr auslaufen. Das Land muss dafür Flächen zur Verfügung stellen, öffentliche Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften sollen gefördert werden.

Alleinerziehende gehören zu der Bevölkerungsgruppe mit dem höchsten Armutsrisiko. Wir Freie Demokraten wollen den flächendeckenden Ausbau der Krippenplätze vorantreiben, von denen in Hessen 23.000 Plätze fehlen, damit insbesondere die Alleinerziehenden die Möglichkeit haben, ganztags einer Berufstätigkeit nachzugehen. Darüber hinaus setzen wir uns für eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten und für die Nutzung der digitalen Möglichkeiten ein, die es in vielen Berufssparten erlauben, Zeiten auch an einem Home Office Arbeitsplatz zu verbringen.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Verdrängung von Migrantinnen* und geflüchteten Frauen* aus den Innenstädten

Unter den vorherrschenden Bedingungen auf den städtischen Wohnungsmärkten haben heute vor allem Migrantinnen* und insbesondere geflüchtete Frauen* keinen ausreichenden Zugang zu bezahlbarem Wohnraum. In der Folge von zunehmenden Gentrifizierungsprozessen wird einer Verdrängung in die städtischen Randgebiete Vorschub geleistet, die den Betroffenen die Möglichkeit auf soziale, kulturelle, politische sowie ökonomische Teilhabe erschwert. Die Konsequenzen dieses sozialen Ausschlusses führen beispielsweise zu einem eingeschränkten Zugang zu Sprachförderungsangeboten, Bildungsangeboten sowie sozialen, kulturellen und politischen Aktivitäten.

  1. Wie wird Ihre Partei soziales Wohnen für Migrantinnen* und geflüchtete Frauen* im Stadtinneren sicherstellen?
  2. Was unternehmen Sie konkret gegen die Privatisierung von Wohnraum und für den Ausbau des Sozialwohnraums?
  3. Wie werden Sie Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt auf Landesebene begegnen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU-geführte Landesregierung setzt sich besonders in den Ballungsgebieten und den Universitätsstädten für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ein. Privater und öffentlicher Wohnungsbau müssen dabei zusammen betrachtet werden, da die Herausforderung gemeinschaftliche Anstrengungen aller Akteure erfordert. Mit der Allianz für Wohnen hat die CDU-geführte Landesregierung daher ein Gremium geschaffen, dass alle Akteure des Wohnungsbaus auf das gemeinsame Ziel der Bereitstellung ausreichend Wohnraums ausrichtet. Durch die Umsetzung des Masterplan Wohnen, zudem unter anderem die Bereitstellung von Fördermitteln in Höhe von 1,7 Milliarden Euro gehört, werden wir den ganzheitlichen Ansatz zur Schaffung nachfragegerechten Wohnraums weiterverfolgen, damit für jeden Hessen ein passendes Angebot verfügbar ist. Dabei schaffen wir gemischte Strukturen mit Menschen unterschiedlichen Einkommens. Diese vielfältigen Angebote richten sich an alle Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen gleichermaßen. Eine Fixierung auf einen speziellen Personenkreis würden wir als unzulässige Diskriminierung anderer förderberechtigter Personengruppen. Betrachten und lehnen dies daher ab.
Diskriminierungen am Wohnungsmarkt lehnen wir – wie alle Formen der Diskriminierung – entschieden ab. Gerade in den öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften stellen wir sicher, dass Diskriminierungen nicht stattfinden. Bei privaten Vermietern ist die Kontrolle einzelner Vermietungsprozesse kaum leistbar. Neben der Stärkung der Nachfrageseite am Mietmarkt durch eine Verbreiterung des Angebots setzen wir daher hier vor allem auf Information und Sensibilisierung von Vermietern – unter anderem im Rahmen der RESPEKT-Kampagne der Landesregierung.

Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ist die soziale Frage des nächsten Jahrzehnts. Unter den CDU-Regierungen der letzten 19 Jahre wurde die Zahl der Sozialwohnungen in Hessen mehr als halbiert! Darüber hinaus fehlt Wohnraum für die Menschen, die über der Einkommensgrenze für Sozialwohnungen liegen, aber dennoch keine Reichtümer verdienen und die die im Ballungsraum heute geforderten Mietpreise nicht bezahlen können.
Wir werden eine Bauoffensive starten. Öffentliche Grundstücke wollen wir günstig für den Wohnungsbau zur Verfügung stellen. Wir werden mehr Mittel für den sozialen Wohnungsbau bereitstellen und dafür sorgen, dass der Anteil der Sozialwohnungen steigt und nicht sinkt.
Von diesen Maßnahmen werden alle Gruppen, die es derzeit auf dem Wohnungsmarkt besonders schwer haben (MigrantInnen, Behinderte, aber auch SeniorInnen, Alleinerziehende, Familien mit mehreren Kindern, Geringverdienende) profitieren.
Wir werden außerdem prüfen, ob mit einem Landesantidiskriminierungsgesetz im Bereich der Wohnungsraumversorgung trotz Bundeszuständigkeit für das Mietrecht Verbesserungen erzielt werden können.

Wir wollen, dass sich alle Menschen in Hessen mit gutem und bezahlbarem Wohnraum versorgen können. Deshalb hat die aktuelle Landesregierung mit zahlreichen Maßnahmen begonnen, für mehr bezahlbaren und angemessenen Wohnraum zu sorgen. Bis zum Jahr 2020 stehen insgesamt 1,7 Mrd. Euro für den sozialen Wohnungsbau bereit. Mit diesen Fördermitteln können rund 20.000 Wohnungen für insgesamt 60.000 Menschen gebaut werden. Auch die Nassauische Heimstätte, an er das Land maßgeblich beteiligt ist, trägt etwa durch geringe Durchschnittsmieten und energetische und soziale Quartiersentwicklung dazu bei. Wir haben ihr Eigenkapital um 50 Millionen Euro erhöht, sodass weitere bezahlbare Wohnungen geschaffen werden können. Es wird also mehr gebaut, es wird schneller gebaut und die Mittel aus der Sozialwohnraumförderung werden gut in Anspruch genommen. Dennoch muss hier weiterhin viel getan werden – deshalb werden wir uns für die Fortsetzung und weitere Verstärkung dieser Fördermaßnahmen einsetzen. Eine weitere Möglichkeit, um freie Wohnflächen zu aktivieren, ist ein Management für Wohnungstausch, von dem gerade ältere Menschen und Familien profitieren könnten. Wegen der weiterhin steigenden Preise bei Neuvermietungen bleiben oft besonders ältere Menschen in ihren Wohnungen oder Häusern wohnen, auch wenn diese für sie als Einzelperson inzwischen zu groß und oft auch zu teuer geworden sind. Die Nassauische Heimstätte bietet hier bereits entsprechende Programme an, die den Anreiz für einen Umzug erhöhen. Wir wollen diese Angebote entsprechend aufgreifen und ausweiten.

Der Bestand an Sozialwohnungen in Hessen stark gesunken, von 177.545 Ende 1999 auf gerade noch etwas mehr als 85.000 Wohnungen Ende 2017. Auch der Stand der offiziell registrierten anspruchsberechtigten Haushalte, die nicht mit einer Sozialwohnung versorgt werden können, ist mit über 51.000 so hoch wie nie. Wir fordern daher – für die Unterbringung geflüchteter Menschen und anderer bedürftiger Personen – in unseren Anträgen den Bau von 10.000 Sozialwohnungen sowie weiteren 2.000 Studierendenwohnungen pro Jahr. Zugleich fordern wir wirksame Maßnahmen gegen Zweckentfremdung, damit etwa leer stehende Büroräume in Wohnungen umgewandelt werden können, sowie eine verbesserte Mietpreisbremse.
Damit Flüchtlinge überhaupt die Möglichkeit haben, sich auch im städtischen Raum niederzulassen, wollen wir die diskriminierenden Wohnsitzauflagen abschaffen. Den Diskriminierungsschutz wollen wir durch einen Ausbau der Beratungsstellen gegen Diskriminierung und ein hessisches Antidiskriminierungsgesetz erweitern. Damit Betroffene ihre Rechte wahrnehmen können, wollen wir einen Rechtsmittelfonds einrichten. Nach dem Beispiel Berlins wollen wir zudem eine intervenierende Fach- und Koordinierungsstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt einrichten.

Der knappe und teure Wohnraum in den Ballungsgebieten trifft alle Bevölkerungsgruppen, die über geringe Einkommen verfügen.
Die Gründe für den fehlenden Wohnraum sind vielfältig und reichen von einem verstärkten Zuzug aus den ländlichen Regionen in die Städte über zu wenig ausgewiesene Baugebiete bis hin zu zahlreichen Bauauflagen, die das Bauen extrem verteuern. Für uns Freie Demokraten ist es wichtig, günstige Voraussetzungen für private Bauinvestitionen zu schaffen, ohne die die Nachfrage nach Wohnungen nicht im notwendigen Ausmaß befriedigt werden kann. Der soziale Wohnungsbau stellt für uns Freie Demokraten eine wichtige Ergänzung zum privaten Angebot dar.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Information von Arbeitgebern über das Verbot anhand eines Kopftuches zu diskriminieren

Der Europäische Gerichtshof hat im März 2017 unter eng definierten Bedingungen ein Kopftuchverbot in der Privatwirtschaft für zulässig erklärt. Durch die fehlende inhaltliche Differenzierung in der Berichterstattung hat dies bei einigen Arbeitgeber*innen zu dem Trugschluss geführt, dass jedwede Ablehnung einer Bewerberin aufgrund ihres Kopftuches keinen Verstoß gegen das AGG darstellt.

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um Arbeitgeber*innen in Hessen über die Rechtslage aufzuklären?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Da die Rechtslage eindeutig ist, wird seitens der CDU Hessen kein weiterer gesonderter politischer Handlungsspielraum und -bedarf gesehen. Für die Information der Unternehmen ist vor allem die Privatwirtschaft in der Pflicht, angemessene Antworten zu geben, die von Seiten der Politik nur begleitet werden können. Dies kann im Bedarfsfall z.B. in Form von Gesprächen mit Verbänden geschehen. Die Durchsetzung des Rechts erfolgt in den üblichen rechtsstaatlichen Verfahren.

Im Zusammenhang mit der Änderung der hessischen Gesetze, die wir unter 2.4. und anderen Punkten angeführt haben, sowie mit der Erarbeitung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes können wir uns vorstellen, eine Informationskampagne zu starten, die auch die oben genannte Problematik aufgreifen sollte. Näheres dazu werden wir mit den in diesem Bereich tätigen Organisationen besprechen.

Uns sind keine Fälle bekannt, wonach bei hessischen Arbeitgeber*innen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu dem Trugschluss geführt hat, dass jedwede Ablehnung einer Bewerberin aufgrund ihres Kopftuches keinen Verstoß gegen das AGG darstelle. Sollten uns aber konkrete Fälle bekannt werden, würden wir in geeigneter Form, beispielsweise durch Öffentlichkeitsarbeit der Partei oder durch parlamentarische Initiativen der Landtagsfraktion, auf die Pflicht zur Einhaltung geltender Gesetze aufmerksam machen.

Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände müssen über Formen der Diskriminierung bei der Personalauswahl – nicht nur bei Kopftuch tragenden Bewerberinnen – und über geeignete Gegenstrategien informiert werden. Dazu ist ein Dialogprozess erforderlich. Insbesondere muss die Privatwirtschaft aber für die Differenzierung in dem Urteil sensibilisiert werden. Das Tragen eines Kopftuches für sich alleine darf nicht verboten werden, nur unter bestimmten Voraussetzungen das Tragen aller sichtbaren religiösen und politischen Zeichen.

In den Medien wurde das Urteil des EuGH mit großem Interesse aufgenommen und durchaus differenziert dargestellt. Wir gehen davon aus, dass die Privatwirtschaft Urteile, die wichtig für sie sind, nicht nur zur Kenntnis nimmt, sondern sehr genau analysiert.

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Frauen in Männer-dominierten Berufen

In Berufen im Handwerk, im IT-Bereich oder Ingenieurswesen, ist der Anteil von Frauen immer noch sehr niedrig und oft sind Frauen auf Konferenzen kaum sichtbar. Dies führt dazu, dass Frauen kaum ermutigt werden, sich diese Berufe zuzutrauen und einen solchen Beruf zu wählen.

  1. Wie werden Sie, Frauen in nicht-akademischen, in der Hauptsache durch Männer dominierten Berufen, wie im traditionellen Handwerk dabei unterstützen diese Berufswahl zu treffen?
  2. Wie werden Sie Frauen in MINT-Fächern dabei unterstützen, Professuren zu bekleiden zu können?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu Frage 1: Grundsätzlich gilt die Berufsfreiheit, die für uns ein hohes Gut darstellt. Männer und Frauen sollen die Karrierewege offenstehen, die ihren Interessen und Neigungen entsprechen. Dafür bietet unser Schul- und Ausbildungssystem die besten Voraussetzungen.
In diesem Rahmen ist uns insgesamt daran gelegen, die Anerkennung beruflicher Ausbildung – gerade auch im Handwerk – zu steigern und insgesamt mehr junge Menschen für diesen Berufszweig zu interessieren; unabhängig vom Geschlecht.

Da aber gerade bei jungen Frauen große Potenziale für die Nachwuchsgewinnung von Handwerk und MINT-Berufen liegen, haben wir vielfältige Maßnahmen ins Leben gerufen, um vor allem Mädchen für diese Berufe zu interessieren. Eine frühzeitige Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung, die Beratung und Veranstaltungen, die für Mädchen und Jungen ein breites Berufswahlspektrum eröffnen, werden bereitgestellt. In diesem Sinne wurde auf CDU-Initiative hin u.a. auch erstmals im Jahr 2002 der „Girls‘ Day“ in Hessen ins Leben gerufen. In dessen Rahmen vor allem technische und naturwissenschaftliche Unternehmen, und Betriebe mit technischen oder naturwissenschaftlichen Abteilungen und Ausbildungen, Hochschulen und Forschungszentren sowie Handwerksbetriebe ihre Türen öffnen, um den Mädchen Einblicke in die unterschiedlichsten Bereiche der oftmals männlich dominierten Berufsbilder zu gewähren. Diese Initiative fand dieses Jahr nun schon zum siebzehnten Mal statt.

Zu Frage 2: Die CDU fördert bereits seit vielen Jahren die vielfältigen Gleichstellungsmaßnahmen der Hochschulen: Wir haben in den Hochschulpakt 2011-2015 und auch in den aktuellen Hochschulpakt 2016-2020 sowie in die mit den Hochschulen geschlossenen Zielvereinbarungen gesonderte Vereinbarungen zur Frauenförderung aufgenommen. So verbessern wir weiter die Chancengleichheit. Ebenso honorieren wir Gleichstellungserfolge an den Hochschulen mit einer erhöhten Budgetierung, zum Beispiel für Absolventinnen und Promotionen von Frauen in MINT-Fächern. In jüngster Zeit haben wir hessische Hochschulen zusätzlich mit dem so genannten „Professorinnenprogramm“ in diesem Anliegen unterstützt.

Indem man Frauen fördert und versucht auf gesetzlichem Wege Gleichberechtigung herzustellen, soweit dies möglich ist. Auch hier kann der erste Anknüpfungspunkt nur sein, ein gesellschaftliches Klima zu schaffen, in dem sich Frauen frei fühlen, jeden Beruf zu ergreifen, der sie interessiert.

Wir GRÜNE führen seit vielen Jahren den Girls‘ Day durch, um junge Frauen und Mädchen für den oftmals noch männlich geprägten „Politiker“-Beruf zu begeistern. Außerdem wollen wir Angebote unterstützen, die das Selbstbewusstsein von Kindern fördern, ihr Rollenrepertoire erweitern und sie bestärken, für ihre Rechte und körperliche Selbstbestimmung einzutreten. Außerdem wollen wir, dass Frauen und Mädchen sich der Tragweite ihrer Berufswahl oder der Entscheidung für Teilzeitarbeit für ihre Altersversorgung bewusst sind. Daher wollen wir Jobcenter und Personalabteilungen sensibilisieren, die Existenzsicherung von Frauen bei Beratungsgesprächen in den Fokus zu stellen. Für Frauen sollen spezifische Qualifizierungen angeboten werden, die ihnen den beruflichen Aufstieg oder den Wechsel in besser bezahlte Berufsfelder ermöglichen. Mit entsprechenden Kampagnen, Curricula und Angeboten der Jugendberufshilfe wollen wir Mädchen und junge Frauen neugierig machen auf Technik, Naturwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Managementaufgaben, IT sowie neue Medien und Politik.

Die Stereotype von Männer- und Frauenberufen müssen aufgebrochen werden. Die Betriebe müssen Voraussetzungen schaffen, dass junge Frauen ihre Ausbildung in einem handwerklichen und männerdominierten Beruf machen können. Sie sollten bei ihren Ausschreibungen ganz besonders Wert auf weibliche Bewerber legen und deutlich machen, dass dieser Beruf genauso gut für sie geeignet ist. Ein wichtiges Kriterium bei der Berufswahl sind Vorbilder. Mädchen und Frauen in Handwerksberufen sollten bei Ausbildungsmessen, schulischen Veranstaltungen und in der Öffentlichkeitsarbeit präsent sein. Wesentlich ist eine gute Berufsvorbereitung. Diese sollte in der Schule im Rahmen eines polytechnischen Unterrichts beginnen. Nicht nur kognitive, sondern kreative, körperliche, handwerkliche, soziale Fähigkeiten sollten in der Schule entwickelt werden. Dies erweitert den Blick auf die eigenen Fähigkeiten. Praktika in unterschiedlichen Bereichen können wie der Girls‘ Day eine Hilfe sein. Die Berufsberatung sollte besonders das Augenmerk auf diese Thematik haben und die Eltern einbeziehen, die in der Berufswahl eine gewichtige Rolle spielen.
Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz wird uns erst in vielen Jahrzehnten zu annähernd gleichen beruflichen Situationen von Frauen und Männern bringen, wenn die Entwicklung in dem Tempo weiter geht. Deshalb brauchen wir bessere gesetzliche Grundlagen, u.a. eine 50-prozentige Quotierung auch an den Hochschulen. Frauenbeauftragte brauchen mehr Rechte. Es ist außerdem notwendig, unbefristete, existenzsichernde Arbeitsplätze für (Post)Doktorand*innen zu schaffen und eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen.

Der Anteil weiblicher Auszubildender stagniert im MINT-Bereich seit vielen Jahren um die 10 Prozent. Deshalb ist es positiv, dass es in vielen Schulen bereits gezielte Projekte gibt, insbesondere Mädchen und junge Frauen für IT-Technik und insgesamt für die sogenannten MINT-Berufe zu interessieren und mit veralteten Vorstellungen aufzuräumen. Diese Projekte an Schulen wollen wir ausweiten, auch im Hinblick darauf, diese Berufe in der Praxis kennenzulernen. Das Nachwuchsbarometer hat herausgefunden, dass bei jungen Frauen teils ganz falsche Vorstellungen bestehen, was die Arbeit im MINT-Bereich betrifft. Da hieß es zum Beispiel, dass die Arbeiten besonders unfallgefährdet und gesundheitsgefährlich seien. Außerdem sei es ständig kalt und die Jobs eher kontaktarm. Gerade bei jungen Frauen stecken viel zu viele archaische Bilder und Stereotypen über MINT in den Köpfen, die heute überholt sind. Darüber hinaus wollen wir berufliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten schaffe und die berufliche mit der akademischer Ausbildung besser verzahnen. Da gibt es bereits hochinteressante Modelle, wie das duale Studium oder beim Handwerk gar das triale Studium, also Geselle, Meister plus Bachelor-Studium.
An den Hochschulen wurden bereits mit Erfolg Maßnahmen ergriffen, um den exorbitanten Studienabbruch in den MINT-Fächern zu verringern. Wenn es gelingt, über den frühen Kontakt mit dem MINT-Bereich, verstärkt Frauen zu gewinnen, dann werden auch – bei entsprechender Qualifikation – künftig mehr Frauen mit Professuren zu finden sein.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Frauen in Führungspositionen

Weil Frauen durch die Erziehung von Kindern oft in die Teilzeitfalle geraten, steigen sie seltener in Führungspositionen auf. Andere Gründe hierfür sind beispielsweise die Nicht-Vereinbarkeit von Familie und Beruf, dass Frauen, wegen eines tradierten Rollenbildes oft nicht zugetraut wird, sich durchsetzen zu können und dass Frauen ihren Führungsanspruch aus Angst vor Anfeindungen oft nicht adäquat äußern können.

Wie werden Sie Frauen dabei unterstützen, in Führungspositionen zu gelangen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Als CDU Hessen setzen wir uns dafür ein, dass Frauen genauso oft in Führungspositionen vertreten sind wie Männer. Der öffentliche Dienst soll eine Vorreiterposition einnehmen. Klare rechtliche Rahmenbedingungen gegen jede Form der Diskriminierung bei der Arbeitsplatzvergabe werden im Zusammenspiel mit der hervorragenden Ausbildung gerade junger Frauen an unseren Schulen und Hochschulen und dem hohen Fachkräftebedarf am hessischen Arbeitsmarkt auf Grund der ausgezeichneten wirtschaftlichen Lage unseres Landes dazu führen, dass die Nachfrage privatwirtschaftlicher Unternehmen nach weiblichen Arbeits- und Führungskräften weiter steigt. Diesen Prozess wollen wir durch Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. von Familie und Pflege, die erfahrungsgemäß hauptsächlich Frauen vor besondere Herausforderungen stellt, unterstützten. Die Unterrichtsgarantie, der Pakt für den Nachmittag, die Beitragsfreistellung im Kindergarten, Maßnahmen zur Arbeitszeitflexibilisierung und viele weitere Maßnahmen tragen hierzu bei. Starre Quoten halten wir dabei nicht für das geeignete Mittel.

Siehe Antwort auf 2.7

Wir GRÜNE haben in der zu Ende gehenden Legislaturperiode gemeinsam mit unserem Koalitionspartner das Hessische Gleichberechtigungsgesetz erneuert. Dabei waren uns drei Punkte besonders wichtig: Mehr Frauen den Aufstieg in Führungspositionen zu ermöglichen, die Vereinbarkeit von Familie und Karriere zu erleichtern und die Rechte von Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten zu stärken. Mit verbindlichen Frauenförderplänen in den Behörden erreichen wir, dass sich früh und intensiv mit der Förderung von Arbeitnehmerinnen auseinander gesetzt wird. Durch Modelle wie „Führen in Teilzeit“, frühe Übertragung von Führungsaufgaben an Frauen und gezieltes Coaching wollen wir den Weg dafür ebnen, dass mehr Frauen in Führungspositionen gelangen. In der nächsten Legislaturperiode wollen wir diesen Weg weiter gehen: Wir setzen uns für eine geschlechtergerechte Leistungsbeurteilung ein, wollen die Kinderbetreuungsmöglichkeiten und die Flexibilität am Arbeitsplatz ausbauen und die Familienarbeit noch stärker anerkennen.

Zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf brauchen wir ein neues Normalarbeitsverhältnis mit einer verkürzten, familiengerechten Wochenarbeitszeit von 28 – 35 Stunden bei vollem Lohn- und notwendigem Personalausgleich. Dies gilt auch für Führungspositionen, die durchaus auch in Teilzeit oder durch Jobsharing ausgeübt werden können. Erziehungs- und Pflegearbeit müssen gesellschaftlich anerkannt und bei der Arbeitszeitgestaltung stärker berücksichtigt werden. Der Rechtsanspruch auf Rückkehr zur Vollzeitarbeit für Teilzeitbeschäftigte muss eingeführt werden.
Hessen braucht gute Kinderbetreuung mit ausreichenden Ganztagsplätzen und einem guten Personalschlüssel, so dass Eltern ohne schlechtes Gewissen sich den beruflichen Aufgaben zuwenden können. Echte Ganztagsschulen fördern darüber hinaus die umfassende Bildung und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und schaffen die Voraussetzungen für eine positive berufliche Entwicklung. Sie sind aber auch für die gleichberechtigte Berufsausübung von Frauen- und Männern wesentlich.
Wir brauchen ein Entgeltgleichheitsgesetz und nicht nur – wie heute – die Möglichkeit nach dem Gehalt von Kollegen fragen zu können. Führungspositionen sollten quotiert werden, Frauenförderpläne sollte es in allen Betrieben geben. Sie sollen nicht nur Zielzahlen enthalten, sondern auch die Maßnahmen, wie Frauen unterstützt werden können, um Führungspositionen zu besetzen. Die Rechte von Frauenbeauftragten sollten erweitert und auch in der Privatwirtschaft verankert werden.

In den letzten Jahren hat die Vollzeittätigkeit von Frauen deutlich zugenommen. Ein wichtiger Grund hierfür ist die demografische Entwicklung und die Situation der Rente. Die sog. Teilzeitfalle, in die Frauen geraten, nimmt tendenziell ab. Frauen setzen heute nicht mehr so lange wie früher nach einer Geburt mit ihrer beruflichen Tätigkeit aus und Männer haben heute den Wunsch, mehr für ihre Kinder da zu sein. Die tradierten Rollenbilder lösen sich nach und nach auf. Deutlich wird dies auch an dem steigenden Bedarf an Krippen- und Kitaplätzen mit längeren Öffnungszeiten. Wir Freie Demokraten vertreten die Auffassung, dass wir der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie den Aufstiegsmöglichkeiten von Frauen am besten damit dienen, indem wir uns für den vollständigen Ausbau der Krippenplätze einsetzen und für eine bessere qualitative Betreuung im Kita-Bereich mit einem besseren Personalschlüssel. Wenn Frauen ihre Kinder gut und auch so lange wie nötig gut betreut wissen, dann ist dies die beste Frauenförderung. Die Rahmenbedingungen müssen stimmen, damit Frauen, die heute besser denn je ausgebildet sind, ihre Karrierechancen auch nutzen können.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Verbesserung der Chancen von dicken Menschen auf dem Arbeitsmarkt

Dicke Menschen haben bei gleicher Qualifikation und Leistungsfähigkeit erheblich schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Ihre Körperform ist mit einer Reihe von Vorurteilen verknüpft, die einer Wahrnehmung als Leistungsträger entgegenstehen. Frauen sind hiervon in besonderem Maße betroffen. In einer experimentellen Studie der Universität Tübingen trauten ihnen nur zwei Prozent der befragten Personaler*innen einen prestigeträchtigen Beruf wie Ärztin oder Architektin zu.

  1. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um bestehende Vorurteile auf Arbeitgeberseite abzubauen?
  2. Wie werden Sie die zusätzlichen Herausforderungen, denen sich dicke Frauen auf dem Arbeitsmarkt gegenübersehen, in den „Trialog Chancengleichheit Hessen“ einbringen?
  3. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass dicke Frauen durch die Beauftragten für Chancengleichheit (BCA) bei der Arbeitssuche zusätzlich unterstützt werden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Wir als CDU Hessen verurteilen Diskriminierung in jeder Form und halten den Diskriminierungskatalog des Art 3, Abs. 3 GG insoweit für nicht vollständig. Auch andere, real existierende Diskriminierungsgründe müssen abgebaut werden. Dies ist für uns Ausdruck unseres christlichen Menschenbildes und der unveräußerlichen Würde jedes Menschen. Inwieweit für besonders dicke Menschen weiterer Handlungsbedarf besteht, werden wir prüfen. Gesprächen über die Problematik im Trialog Chancengleichheit stehen wir offen gegenüber.

Die Benachteiligung bestimmter Menschen auf dem Arbeitsmarkt erfasst viele Gruppen. MigrantInnen, Frauen, Menschen mit Behinderungen, dicke Menschen und viele andere mehr haben bei Bewerbungen in aller Regel schlechtere Karten. Wir wollen ein hessisches Landesantidiskriminierungsgesetz, dass Benachteiligung im öffentlichen Dienst verhindert und das auch in den privaten Bereich hineinwirkt. Das Land muss hier Vorbildcharakter haben und auch öffentliche Stellen in Bundeszuständigkeit zu diskriminierungsfreiem Verhalten auffordern.
Wir setzen in diesem Zusammenhang auch auf eine Informationskampagne, die für ein Hessen der Vielfalt wirbt. Näheres werden wir mit den in diesem Bereich tätigen Organisationen und Verbänden erarbeiten.

Wir setzen uns dafür ein, mehr anonymisierte Bewerbungsverfahren zu nutzen. So können wir erreichen, dass Bewerber*innen nicht aufgrund ihres Aussehens, eines öffentlich getragenen religiösen Merkmals, ihres Namens oder Alters nicht zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden. Wir lehnen alle Formen der Diskriminierung ab, sehen aber auch in der Zivilgesellschaft die Notwendigkeit, sich stärker mit dem Thema zu befassen.

Die Festlegung eines Normgewichtes und eines Normaussehens hat viel mit wirtschaftlichen Interessen zu tun. Damit gewinnt man gerade Frauen, sich allen Mühen zu unterziehen, dieser Norm zu entsprechen und medizinische Produkte, Kleidung, etc. zu erwerben, um der Norm nahe zu kommen. Dies führt zu einem eingeschränkten Selbstbewusstsein.
Vorurteile bei Arbeitgeber*innen können in diesem Fall am ehesten mit Informationen aufgeweicht werden. Wichtig ist zu vermitteln, dass Dicksein nicht mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit zusammenhängt.
Insgesamt muss dieses Thema aus seiner tabuisierten Position herausgeholt werden. Über Gründe, Ursachen, Erkrankungen, Leistungen, Lebensfreude sollte umfassend informiert und diskutiert werden. Dies ist bereits in den Schulen erforderlich, wo es nicht nur darum gehen soll, Adipositas zu bekämpfen, sondern ein gutes Selbstgefühl zu seinem Körper zu entwickeln.
Es wäre günstig, wenn die im Trialog beteiligten Organisationen an Unterstützung von Frauen arbeiten würden, so dass diese selbstbewusst ihre Körperfülle thematisieren können. In einem Bewerbungsverfahren wird den Vorurteilen von Arbeitgebern damit die Spitze genommen.
Gleichzeitig sollten die Organisationen Arbeitgeber mit dieser Thematik konfrontieren. Dies wäre auch für die BCA eine sinnvolle Herangehensweise. Sie kann auch im Einzelfall Frauen im Bewerbungsverfahren mit Arbeitgebergesprächen unterstützen.

Nach wie vor muss es der Privatwirtschaft natürlich frei stehen, das Personal einzustellen, das sie für das geeignetste hält.
Doch viele Faktoren tragen heute dazu bei, dass Unternehmen in zunehmendem Maße offener dafür werden, auch solche Personen einzustellen, die mit Vorurteilen zu kämpfen haben. Einerseits sind dies ganz pragmatische Gründe, wie der zunehmende Fachkräftemangel, der den Unternehmen in vielen Branchen zu schaffen macht oder beispielsweise der Generationenwechsel an der Spitze der Unternehmen, der sich bemerkbar macht. Junge Unternehmer etablieren verstärkt eine andere, offenere Unternehmenskultur. Wir Freie Demokraten setzen uns sowohl in unseren Gesprächen mit der Privatwirtschaft, als auch in den verschiedenen Gremien auf Landesebene, grundsätzlich für den Abbau von Diskriminierungen ein. Im Übrigen sind wir der Auffassung, dass ein diskriminierungsfreier Umgang mit den Menschen in ihrer individuellen Unterschiedlichkeit einen gesamtgesellschaftlichen Dialog erfordert, um ein Umdenken zu bewirken.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Altern unterm Regenbogen

Im Rahmen der Ausbildung von Altenpfleger*innen wird nicht speziell auf die Pflege von Menschen des LGBTQI*-Spektrums eingegangen. Wenn Menschen des LGBTQI*-Spektrums in heteronormativ geprägte Altenheime einziehen, beispielsweise als Paar, kann dies zu Spannungen und homofeindlichen Reaktionen führen.

Wie werden Sie Pflegende auf die Pflege von Menschen des LGBTQI*-Spektrums vorbereiten?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Ein gutes und den persönlichen Lebensumständen des einzelnen pflegebedürftigen Menschen angemessenes Pflegeangebot ist Ziel unserer Anstrengungen. Wir wollen alles tun, um die Pflege zukunftsfähig zu machen. Die Verbesserung der Ausbildung, eine hohe Qualität und eine ausreichende Personalausstattung mit fairer Bezahlung stehen dabei im Fokus. Kultur- und Geschlechtersensibilität sind ergänzende besondere Herausforderungen, denen wir uns stellen.
Im Hessischen Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen werden Ziele und Anforderungen an eine zeitgemäße Leistungserbringung normiert. So wird in § 1 Abs. 1 Nr. 3 das Ziel formuliert, dass betreuungs- und pflegebedürftige Menschen „in ihrer Selbständigkeit und Selbstbestimmung, auch hinsichtlich Religion, Kultur und Weltanschauung sowie ihrer geschlechtsspezifischen Erfordernisse, zu achten und zu fördern“ sind. Dies schließt die besonderen Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen des LGBTQI*-Spektrums ausdrücklich mit ein. Entsprechende Anforderungen werden sowohl an die Leistungserbringer gestellt als auch im Rahmen der gebündelten Pflegeausbildung und Weiterbildung vermittelt.

Die Pflege steht vor großen Herausforderungen. Wir brauchen nicht nur dringend mehr Fachkräfte, wir brauchen vor allem Pflegekräfte, die die Bedürfnisse bei der Pflege von Migrantinnen und Migranten kennen und natürlich auch Pflegekräfte, die das LGBTQI*Spektrum kennen. Wir werden gemeinsam mit den Altenpflegeschulen entsprechende Rahmenrichtlinien für die Ausbildung von Pflegekräften entwickeln und die Altenpflegeeinrichtungen in Hessen entsprechend sensibilisieren.

Wir GRÜNE setzen uns für eine breite Sensibilisierung und Qualifizierung aller Berufsgruppen ein, die mit LSBT*IQ-Personen arbeiten. Deswegen wollen wir auch die Sensibilität für ihre spezifischen Bedarfe in Alter und Pflege erhöhen. Gleichzeitig sollen die Angebote auch für LSBT*IQ-Personen im Seniorenalter ausgebaut werden. Die Aufnahme des Themas in die Lehrpläne der Pflegeausbildung begrüßen wir. Die Broschüre „Anders altern“ des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration ist eine gute Information für Fachkräfte und Einrichtungsträger. Zudem wurde ein Projekt eines Altenheims aus Mitteln unseres Aktionsplans für Akzeptanz und Vielfalt gefördert, um die spezielle Pflegesituation von LSBT*IQ Personen zu bearbeiten.

Dies sollte Teil des Curriculums werden. Genauso wie andere Themen der Vielfalt, Gender, Kultur, Religion, etc. gehört dies in die Ausbildung. Heterosexuelle haben oft wenig Ahnung von Bedürfnissen und Gewohnheiten von Menschen des LGBTQI* Spektrums. Informationen helfen Vorurteile abzubauen und Sicherheit im Umgang aufzubauen. Allerdings ist es ebenfalls notwendig an der Haltung des Pflegepersonals zu arbeiten. Wenn diese sich – auch aus persönlichen Gründen – unsicher fühlen, kann es oft zu Ablehnung führen. Deshalb ist eine selbstreflexive Erarbeitung des Themas erforderlich. Dies gilt aber nicht nur für Altenpflegekräfte, sondern für alle Beteiligten im Altenhilfe- und Gesundheitswesen.

Auch im Bereich der Altenpflege ist die Auseinandersetzung mit der Unterschiedlichkeit der Menschen natürlich notwendig, so wie dies überall in unserer Gesellschaft stattfinden muss. Inwiefern es pflegebedürftige Personen aus dem LGBTQI-Spektrum gibt, die sich nicht korrekt betreut fühlen und dies darauf zurückführen ist, dass hier ein diskriminierendes Verhalten der Pflegekräfte vorliegt, ist uns nicht bekannt. Sollte dies der Fall sein, so bitten wir um entsprechende Hinweise. Die Ausbildung von Pflegehilfs- und Pflegefachkräften beinhaltet selbstverständlich auch die Anleitung zu einem sensiblen und wertschätzenden Umgang mit jedem Pflegebedürftigen.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Bleiberecht und historische Verantwortung gegenüber Rom*nja

Die kumulative Diskriminierung und Verfolgung von Rom*nja durch nichtstaatliche Akteure wird in Deutschland nicht als Asylgrund anerkannt. Geflüchtete Rom*nja werden, teilweise nach jahrzehntelangem Aufenthalt in Deutschland, in Länder abgeschoben, in denen sie erneuter Verfolgung und massiven Diskriminierungen in allen Lebensbereichen ausgesetzt sind. Dasselbe gilt für ihre in Deutschland geborenen Kinder. „Durch die Verfolgung und den Völkermord während der Herrschaft der Nationalsozialisten ergibt sich eine historische und politische Verantwortung gegenüber den Angehörigen der Minderheit“, heißt es in der Präambel des Staatsvertrags zwischen dem Land Hessen und dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Hessen vom 22.9.2017.

Werden Sie sich dafür einsetzen, der historischen Verantwortung gerechter zu werden, indem Sie sich für eine Verbesserung der Bleibeperspektiven geflüchteter Rom*nja in Hessen einsetzen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Der Schutz von Minderheiten und die Anwendung des grundgesetzlichen Asylrechts sind Grundlagen unserer Rechts- und Werteordnung. Die CDU bekennt sich selbstverständlich zu den verfassungsrechtlichen Verpflichtungen dieses Landes. Mit dem Staatsvertrags zwischen dem Land Hessen und dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Hessen haben wir unsere besondere Verantwortung dieser Bevölkerungsgruppe gegenüber dokumentiert und wahrgenommen. Diskriminierungen von Sinti und Roma treten wir entschieden entgegen..
Im Bereich des Aufenthaltsrechtes der Sinti und Roma geht es um verschiedene Konstellationen. Oft handelt es sich zu einem großen Teil um EU-Bürger aus Rumänien und Bulgarien mit einem grundsätzlichen Recht auf Freizügigkeit. Dazu gehört aber nicht das Recht zur Einwanderung in unsere Sozialsysteme. Das Thema „Bleibeperspektive“ stellt sich bei diesem Personenkreis daher nur in bestimmten arbeits- und sozialhilferechtlichen Konstellationen, die kein Gegenstand landesrechtlicher Regelungen sind.
Soweit es sich bei den Menschen um Drittstaatsangehörige handelt, die in der EU/ Deutschland Asyl suchen, sind die nationalen bzw. europarechtlichen Asylregelungen anwendbar. Dabei werden wir selbstverständlich auch in Zukunft unsere humanitären und rechtlichen Verpflichtungen bei der Aufnahme von Menschen in Not achten – ohne Ansehen der Person oder Herkunft sondern klar auf Grundlage des Asyl- und Aufenthaltsrechts und der Genfer Flüchtlingskonvention. Eine Bevorzugung oder spezielle Bearbeitung von Asylgesuchen von Sinti und Roma durch das BAMF wäre europarechts- und verfassungswidrig.

Das Bleiberecht für Geflüchtete ist Bundesrecht. Wir werden uns in Regierungsverantwortung in Hessen dafür einsetzen, unserer besonderen Verantwortung für Roma gerecht zu werden.

Wir GRÜNE setzen uns für faire und schnelle Asylverfahren ein. Wir wollen die Rechtsberatung für alle Asylsuchenden ermöglichen, indem wir sie finanziell fördern. Wir setzen uns dafür ein, dass individuelle Fluchtgründe, mögliche politische Verfolgung durch einen Staat oder eine Gruppe gemäß dem Asylgesetz und der Genfer Flüchtlingskonvention genau im Asylgespräch erfasst wird und anerkannt wird. Dies gilt folgegemäß auch für geflüchtete Rom*nja. Mit dem Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Verband Deutscher Sinti und Roma hat die Landesregierung gezeigt, dass sie sich strukturell und dauerhaft für die Rechte von Sinti und Roma einsetzt. Wir wollen daran festhalten und werden den Landesverband entsprechend weiter fördern.

Ja, wir haben in zahlreichen parlamentarischen Initiativen gegen die Abschiebung von Roma in die angeblich sicheren Westbalkanstaaten protestiert und ein dauerhaftes Bleiberecht für die Betroffenen gefordert. Die Abschiebung von Angehörigen der Roma entspringt einer Atmosphäre des Antiziganismus und blendet die besondere historische Verantwortung Deutschlands für den Schutz von Sinti und Roma komplett aus. Roma müssen als verfolgte Bevölkerungsgruppe in Europa anerkannt werden und als solche Schutz erhalten. Die westlichen Balkanstaaten sind keine sicheren Herkunftsländer!

Die historische Verantwortung Deutschlands gegenüber allen Verfolgten während der Herrschaft des Nationalsozialismus steht für uns Freien Demokraten außer Frage. Dies vorausgeschickt, lässt sich feststellen, dass die Bleibeperspektiven geflüchteter Rom*nja in Hessen schlecht sind, weil sie in der Regel keinen Anspruch auf Asyl haben, sie in ihren Herkunftsländern nicht politisch verfolgt werden und auch nicht aus Kriegsgebieten zu uns kommen. Sie werden allerdings nach wie vor in ihren Herkunftsländern diskriminiert. Für alle Mitgliedstaaten der EU ist die Achtung der Minderheiten-Rechte ein Beitrittskriterium. Darüber hinaus müssen alle Mitgliedstaaten, in denen Rom*nja ansässig sind, bis zum Jahr 2020 Reformprogramme vorlegen, wie sie dieser Minderheit den Zugang zu Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsvorsorge und Wohnraum gewährleisten werden. Insofern bleibt zu hoffen, dass der Reformdruck der EU Wirkung zeigen wird. Davon abgesehen setzen wir Freie Demokraten uns schon sehr lange für ein Einwanderungsgesetz ein, das nach bestimmten Kriterien die reguläre Einwanderung in unseren Arbeitsmarkt zulässt.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Sexuelle Orientierung, sexuelle Identität und Geschlecht als Fluchtgrund

Viele Menschen fliehen vor Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung, der sexuellen Identität oder des Geschlechts nach Deutschland.

  1. Welche Schritte werden Sie unternehmen, um die Anerkennung von LGBTI-Identität als Asylgrund in Hessen sicherzustellen?
  2. Geflüchtete Menschen mit LGBTI*-Hintergrund erfahren teilweise auch in Unterkünften Diskriminierung. Wie stellen sie sicher, dass geflüchtete Menschen mit LGBTI*-Hintergrund sich in Deutschland sicher fühlen können?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu Frage 1: Ein „eigener Asylgrund für die LGBTI-Community“ ist aus unserer Sicht in der Praxis und rechtlich nicht erforderlich, da das europäische Flüchtlingsrecht die Flüchtlingseigenschaft nach Art. 2 Buchstabe d) der Qualifikationsrichtlinie 2011/95/EU auch in Bezug auf die Zugehörigkeit zu einer bestimmten „sozialen Gruppe“ gewährt und darüber auch auf geschlechtliche Identität und die sexuelle Orientierung (Erwägungsgrund 30). Bei Vorliegen einer entsprechenden Verfolgung wird demnach Flüchtlingsschutz bzw. mindestens subsidiärer Schutz gewährt.

Zu Frage 2: Als freiheitliche Gesellschaft dulden wir keine Gewalt und Hetze gegen Flüchtlinge. Wir akzeptieren keinen Fremdenhass. Die hessischen Sicherheitsbehörden treten jeglicher Form von rechtsextremistischer Hetze oder Gewalt mit aller Entschlossenheit und Härte entgegen. Gleiches gilt für Diskriminierung und Gewalt bestimmter Personengruppen in den Flüchtlingsunterkünften.
Um dies sicherzustellen und das Recht durchzusetzen, werden wir u.a. dafür sorgen, dass in den Gemeinschaftsunterkünften und Einrichtungen des Landes dauerhaft Polizei vor Ort ist. Darüber hinaus werden die Landesbediensteten weiterhin entsprechend dem Hausrecht in Einrichtungen gegenüber aggressiven und randalierenden Asylantragstellern angemessene Maßnahmen ergreifen. Dies dient auch dem Schutz der großen Mehrheit der Geflüchteten in den Einrichtungen, die sich rechtskonform verhalten und insb. dem Minderheitenschutz.

Auch das Asylrecht ist Bundesrecht. Die derzeitige Rechtslage gibt Homosexuellen das Recht auf Asyl, wenn sie in ihrem Herkunftsland wegen ihrer sexuellen Identität verfolgt werden und ihnen gravierende Folgen drohen, so dass eine Menschenrechtsverletzung vorliegt.
Vulnerable Gruppen unter Geflüchteten, zu denen auch Menschen mit LGBTI-Identität gehören, wollen wir in besonders geschützten Einrichtungen unterbringen.

Wir GRÜNE wollen faire und transparente Asylverfahren. Bereits jetzt ist im Asylgesetz durch die Genfer Flüchtlingskonvention geregelt, dass auch die sexuelle Orientierung ein individueller Verfolgungsgrund sein kann. Das heißt, dass das Bundesamt für Migration und Flucht (BAMF) dieses Merkmal als Fluchtgrund anerkennen kann. Auch wir wissen, dass es in der Praxis hier noch oft zu Problemen kommt. Auch deshalb setzen wir uns für eine unabhängige Verfahrensberatung ein, um die Asylverfahren besser und die Asylentscheidungen rechtssicherer zu machen. Außerdem wollen wir die Fürsorge für queere Geflüchtete weiter verstärken, die gewachsene und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Rainbow Refugees fortsetzen und uns für eigene Schutzräume für diese besonders gefährdete Gruppen einsetzen. Bereits jetzt haben wir erreicht, dass die Beschäftigten der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen und der Asylverwaltung zu diesem Thema sensibilisiert und qualifiziert werden. Unterstützung für queere Geflüchtete leistet in Hessen das Beratungsnetzwerk für LSBT*IQ-Geflüchtete der hessischen AIDS-Hilfen und Rainbow-Refugee-Gruppen. Diese Arbeit fördert das Land aktuell mit 150.000 Euro.

Schwule, lesbische und transsexuelle Flüchtlinge werden vielfach in ihren Herkunftsländern verfolgt, diskriminiert und gesellschaftlich und familiär geächtet. Immer noch wird Homosexualität in mehr als 75 Ländern strafrechtlich verfolgt und in acht Ländern steht auf gleichgeschlechtliche Liebe die Todesstrafe. Sexuelle Orientierung muss als Fluchtgrund umfassend akzeptiert werden. Das Grundrecht auf Asyl muss wiederhergestellt werden!
Bei den hessischen Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete fordern wir schon seit Jahren verbindliche Mindeststandards für eine menschenwürdige Unterbringung und ein wirksames Gewaltschutzkonzept. Die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften darf nur eine temporäre Lösung sein. Geflüchtete haben ein Recht auf angemessenen Wohnraum!

Der Asylanspruch von geflüchteten Personen wird durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf Bundesebene geprüft. Die Mitarbeiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge werden für diese besonderen Fluchtgründe sensibilisiert. Wir Freie Demokraten fordern in diesem Zusammenhang eine(n) Sonderbeauftragte(n) für LSBTI beim BAMF, die/der entsprechend ausgebildet ist und mit der nötigen Sensibilität diese Funktion ausübt.
Für die Sicherheit in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes wurden Standards definiert, erarbeitet und umgesetzt, die die Sicherheit in den Aufnahmeeinrichtungen erhöht haben. Dabei ging es auch um eine geeignete Unterbringung und Betreuung besonders schutzbedürftiger Personen in z.B. geschlechtergetrennten Wohnräume und sanitären Einrichtungen sowie Rückzugsmöglichkeiten. All dies gehört seit Jahren zu den Standards der Erstaufnahme in Hessen. Auch wenn es für geflüchtete Personen, die zu der Personengruppe der LSBT*IQ gehören, eine große Überwindung kostet, sich fremden Menschen in der Aufnahmeeinrichtung anzuvertrauen, gibt es jedoch keine andere Möglichkeit, als beispielsweise das medizinische Personal auf die besondere eigene Situation hinzuweisen.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Geschlechtsspezifische Diskriminierung von Frauen* mit Migrations- und Fluchtgeschichte

Die Benachteiligung von Frauen* mit Migrations- und Fluchtgeschichte beschränkt sich oftmals nicht nur auf geschlechtsspezifische Diskriminierungen: Frau* zu sein, nicht-deutsch bzw. nicht weiß zu sein, einer benachteiligten sozialen Milieu anzugehören hohen Alters und/oder mit einer Behinderung zu leben, homo-, trans-, oder intersexuell zu sein, und andere Faktoren führen dazu, dass viele gesellschaftliche Ausschlüsse ineinander verschränkt bzw. intersektional erlebt werden und den Alltag der Frauen* prägen. Trotz des seit 2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) erleben Frauen* mit Flucht- und Migrationsgeschichte nach wie vor strukturelle und institutionelle  Diskriminierung die sich vor allem in diskriminierenden Gesetzgebungen wie z.B. der Residenzpflicht, verdachtsunabhängigen Polizeikontrollen, Asylgesetzverschärfungen oder dem eingeschränkten Zugang zum Bildungs-, Arbeits- und Gesundheitssystem zeigt. Die prekäre Situation der Frauen* verschärft sich durch einen Mangel an bedarfsorientierten Beratungs- und Begleitangeboten. Diese sollten auch integrierte Sprachmittlerinnen* und, bei Bedarf, Kinderbetreuung miteinschließen.

  1. Welche Maßnahmen zum Schutz von Frauen* mit Flucht- und Migrationsgeschichte vor geschlechtsspezifischer Diskriminierung werden Sie ergreifen?
  2. In welcher Form werden Organisationen von Frauen* mit Flucht- und Migrationserfahrung Teil des Monitoring-Prozesses dieser Maßnahmen sein?
  3. Wie werden Sie Organisationen von Frauen* mit Flucht- und Migrationserfahrung sowie Kontakt- und Beratungsstellen politisch und finanziell stärken?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Jede Form von Gewalt gegen Frauen oder Diskriminierung muss bekämpft werden. Es darf keine Toleranz geben, bei Menschenhandel, Zwangsverheiratung, Zwangsprostitution, Stalking oder häuslicher und sexualisierter Gewalt. Darüber hinaus ist die Unterstützung der Frauen in allen Landesteilen durch Frauenhäuser, Interventionsstellen und Beratung für Frauen nach sexualisierter Gewalt ein wichtiger Schwerpunkt des 2015 ins Leben gerufenen Sozialbudgets. Mit zusätzlichen Mitteln für die Intervention bei häuslicher Gewalt, der Unterstützung von Beratungsstellen nach sexueller Gewalt und für Frauenhäuser kommt Hessen seiner Verantwortung nach, Maßnahmen gegen Gewalt zu ergreifen und Hilfsangebote für Frauen dauerhaft zu erhalten und zu etablieren sowie eine fachkundige Versorgung der Betroffenen zu gewährleisten.

Die doppelte oder gar dreifache Diskriminierung von Frauen mit Migrations- und/oder Fluchtgeschichte ist uns bewusst. Wie unter 6.1. bereits dargestellt wollen wir diese Frauen besonders fördern.

In Hessen gibt es eine spezielle Erstaufnahmeeinrichtung in Rotenburg an der Fulda, in der Plätze für allein geflüchtete Frauen und ihre Kinder reserviert sind. Mit dem Projekt „Step by Step“ wurde gezielt traumatisierten weiblichen Geflüchteten und ihren Kindern Angebote der psychosozialen Hilfe gemacht. Dies wurde mittlerweile ausgeweitet, sodass es vier regionale psychosoziale Zentren gibt, die psychosoziale Unterstützungsangebote für Geflüchtete unterbreiten. Aus den Mitteln des Landesintegrationsprogrammes „WIR“ fördern wir speziell innovative Modellprojekte für geflüchtete Frauen. Wir GRÜNE halten an dieser Förderung fest und wollen uns auch in der nächsten Legislaturperiode dafür einsetzen, diese Angebote für noch mehr geflüchtete oder migrierte Frauen und Mädchen zu öffnen.

Mit Beratungsangeboten sowie effektiven Antidiskriminierungsmaßnahmen muss die Mehrheitsgesellschaft für das Problem der Mehrfachdiskriminierung sensibilisiert und die Betroffenen über ihre Rechte informiert werden. Auf die vielfältigen Diskriminierungsformen – sei es im Asylverfahren, bei der Wohnungs- oder Arbeitssuche oder durch widerrechtliches Racial Profiling durch die Polizei – muss mit Beratungsangeboten für die Betroffenen, aber auch mit Informations- und Fortbildungsangeboten etwa für Behörden sowie einem verbesserten Rechtsschutz reagiert werden. Dazu müssen auch bestehende Lücken im gesetzlichen Antidiskriminierungsschutz geschlossen und Migrantenorganisationen im Sinne eines Empowerments besser gefördert werden. Die vom Land eingerichtete Antidiskriminierungsstelle reicht wegen der personellen Unterbesetzung und der fehlenden Unabhängigkeit kaum aus, den vielfältigen Formen von Diskriminierung effektiv zu begegnen. Wir fordern daher unabhängige und regionale Beratungsstellen für einen einfacheren Zugang zur Antidiskriminierungsberatung. Zu einem effektiven Diskriminierungsschutz in Hessen gehört auch die Einrichtung eines Rechtshilfefonds für Betroffene von Diskriminierung.

Um dem erhöhten Schutzbedürfnis von Frauen und Kindern Rechnung zu tragen, wurde eine Unterkunft in Darmstadt speziell für allein geflüchtete Frauen und Kinder geschaffen. Darüber hinaus gibt es vielfältige Angebote des Landes sowie zahlreicher Organisationen, die sich speziell um Frauen mit Migrationshintergrund kümmern. Die Residenzpflicht und andere Vorschriften und gesetzlichen Regelungen beziehen sich gleichermaßen auf Männer wie Frauen, wobei hier keinesfalls diskriminierende Absichten dahinter stehen. Grund für diese und andere Regelungen sind meist verfahrenstechnischer Art oder haben mit der Zuständigkeit, auch in finanzieller Hinsicht, zu tun. Asylgesetzverschärfungen oder der Zugang zu Integrationsleistungen haben wiederum etwas mit den Bleiberechtsperspektiven zu tun. Denn es ist nicht sinnvoll, mit Integrationsleistungen zu beginnen, wenn Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten ohnehin keine Bleibeperspektive haben. Wir Freie Demokraten halten die derzeitige finanzielle Ausstattung von vom Land Hessen geförderten Kontakt- und Beratungsstellen für ausreichend, sind jedoch offen für konkrete Hinweise, falls dies an der ein oder anderen Stelle nicht der Fall sein sollte.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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