Fortsetzung des bekenntnisgebundenen Islamischen Religionsunterrichts

In Hessen ist der islamische Religionsunterricht eingeführt. Es wurden hierzu speziell Lehrstühle für islamische Religionspädagogik in Frankfurt und Gießen eingerichtet. Dort werden Weiterbildungen für muslimische Lehrkräfte für das Fach Islamische Religion angeboten. Nunmehr hat das Kultusministerium mitgeteilt, dass es überlege, eine bekenntnisungebundene Islamkunde anzubieten, wenn die sunnitische Religionsgemeinschaft als Träger die Auflagenerfüllung bis Ende 2018 nicht bewerkstelligen würde. Damit ist die Zukunft der beiden Lehrstühle ebenso unklar wie die der bekenntnisgebundenen Lehrkräfte, aber auch der eingeschriebenen Studentinnen und Studenten der Weiterbildung für das Fach Islamische Religion.

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der bekenntnisgebundene Islamische Religionsunterricht durch beide bisher beteiligten Religionsgemeinschaften auch nach 2018 fortgesetzt und erweitert wird?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU Hessen begrüßt, dass das Hessische Kultusministerium die weitere Zusammenarbeit mit dem Moscheeverband DITIB bei der Umsetzung des bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichtes von der Erfüllung eines klaren Ultimatums zum Nachweis der organisatorisch-institutionellen und politisch-ideologischen Unabhängigkeit des Verbandes von der türkischen Regierung abhängig gemacht hat. Die Agitation radikaler Kräfte zugunsten eines türkischen Nationalismus auf deutschem Boden, der Verherrlichung eines diktatorischen Regimes in Ankara sowie eines rückwärtsgewandten Islamverständnisses sind ein Nährboden für die Verfestigung von Parallelgesellschaften. Angesichts dieser besorgniserregenden Entwicklungen darf nicht der Rest eines Zweifels bestehen bleiben, dass sich die personellen und strukturellen Verbindungen zwischen dem DITIB-Landesverband Hessen und der Regierung in Ankara nicht auch auf die Ausgestaltung des hiesigen Religionsunterrichtes auswirken. Eine sofortige Beendigung der Kooperation kann gegenwärtig nicht umgesetzt werden, da die auf Betreiben der FDP im Jahr 2012 eingegangene Kooperation mit dem DITIB-Landesverband Hessen durch die seinerzeitige Kultusministerin Beer mit diversen rechtlichen Garantien versehen wurde. Bis zum 31. Dezember 2018 sind jedoch durch den DITIB-Landesverband Hessen sowohl eine stärkere institutionelle Unabhängigkeit von der türkischen Religionsbehörde Diyanet und des ihr weisungsgebundenen DITIB-Dachverbandes in Köln, als auch ein bereits seit Jahren ausstehendes Mitgliedsregister und funktionsfähige Verwaltungsstrukturen nachzuweisen. Nach dem Ende der für die Erfüllung der Auflagen gesetzten Frist wird neuerlich darüber zu entscheiden sein, ob DITIB Hessen noch die verfassungsrechtlichen Anforderungen einer Religionsgemeinschaft erfüllt. Sollte dies nicht der Fall sein, werden wir als Alternative zum bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht ein staatliches und verfassungskonformes Angebot für muslimische Kinder sicherstellen. Das seitens der CDU von Beginn an präferierte Modell eines Faches Islamkunde bzw. eines Ethikunterrichtes mit islamkundlichem Schwerpunkt ist nach unserer Auffassung die am besten geeignete Variante, um bei der Erteilung des Unterrichtes ausländische Einflüsse ausschließen und zugleich die unterschiedlichen Glaubensrichtungen innerhalb des Islam berücksichtigen zu können.

Wir wollen die Fortsetzung und die Ausweitung des bekenntnisgebundenen islamischen Religionsunterrichts auf bisher noch nicht erreichte Jahrgangsstufen.

Wir stehen für die Gleichbehandlung der Weltreligionen. So wie es katholischen und evangelischen Religionsunterricht gibt, soll es auch islamischen Religionsunterricht an unseren Schulen geben. Das setzt neben entsprechenden Lehrplänen auch einen verlässlichen Partner auf Seiten der Kirchen und Religionsgemeinschaften voraus. Hessen hat sich während der Amtszeit der letzten Regierung u.a. für den Moscheeverband DITIB als Kooperationspartner für den islamischen Religionsunterricht entschieden. Angesichts der Verbindungen von DITIB zur türkischen Religionsbehörde und zur Regierung der Türkei hat die Landesregierung DITIB bis Ende 2018 Zeit gegeben, Auflagen zu erfüllen sowie ihre Unabhängigkeit und Verlässlichkeit unter Beweis zu stellen. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Für uns ist klar, dass es auch für den Fall, dass die Zusammenarbeit mit DITIB nicht fortgesetzt werden kann, weiterhin ein Unterrichtsangebot für Schüler*innen muslimischen Glaubens geben soll. Uns GRÜNEN ist es vor allem wichtig, dass es einen Religionsunterricht geben wird – unabhängig davon, ob es sich um ein bekenntnisgebundenes oder -ungebundenes Angebot handelt.

DIE LINKE setzt sich für Ethikunterricht an den Schulen ein. So sehen wir eine Erziehung zum gegenseitigen Verständnis verschiedener Lebens- und Glaubensformen am ehesten gewahrt.
Solange an hessischen Schulen Religionsunterricht gegeben wird, ist DIE LINKE dafür, dass Lehrstühle für Religionspädagogik – gleich welcher Religion – vom Land bereitgestellt werden. Diese Lehrstühle müssen dann entsprechend jedem anderen Lehrstuhl durch das Land finanziert sein.
Einen bekenntnisorientierten Religionsunterricht wünschen wir uns nicht! Solange dieser verfassungsrechtlich vorgeschrieben ist, gilt auch hier der Gleichheitsgrundsatz der Religionen.

Die beste Umsetzung der Verfassungsgebote ist ein bekenntnisorientierter Religionsunterricht und somit auch ein bekenntnisorientierter islamischer Religionsunterricht. Wir brauchen eine fundierte und an unserer freiheitlichen Gesellschaftsordnung orientierte religiöse Bildung. Deshalb dürfen wir die religiöse Unterweisung nicht wieder Hinterhofmoscheen und aus dem Ausland bezahlten Imamen überlassen, die keiner staatlichen Schulaufsicht unterliegen. Vor diesem Hintergrund sind wir nach wie vor der Überzeugung, dass Die Einführung des bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts als ordentliches Unterrichtsfach in staatlicher Verantwortung der richtige Schritt war und er heute wichtiger denn je ist. Es darf keine Einflussnahme von außen auf Ausbildungs- und Lehrinhalte und in den Unterricht geben.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Vollwertige Gefängnisseelsorge in Verantwortung der islamischen Religionsgemeinschaften

In Hessen ist das an das Justizministerium angesiedelte Netzwerk zur Deradikalisierung im Strafvollzug (NeDiS) für die muslimischen Seelsorger zuständig. NeDiS ist ein Programm des Landes Hessen und kümmert sich um die Auswahl und die Schulung der Seelsorger. Das Ministerium stuft die im Rahmen dieses Programms tätigen Imame allerdings in ihrem rechtlichen Status nicht als Seelsorger ein. So sind sie – und auch die Gefangenen – nicht geschützt, da ihnen kein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht. Zudem sind sie nicht angestellt, sondern erhalten lediglich auf Stundenbasis abgerechnete Honorarverträge.

Werden Sie Maßnahmen ergreifen, die die vollwertige Gefängnisseelsorge in Verantwortung der islamischen Religionsgemeinschaften zum Ziel hat?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Insgesamt ist festzustellen, dass Hessen im Bereich der muslimischen Anstaltsseelsorge – insbesondere im Vergleich mit anderen Bundesländern – durch unsere politische Schwerpunktsetzung bereits gut aufgestellt ist. Wir haben frühzeitig mit dem Aufbau entsprechender Angebote begonnen und die finanziellen Mittel für diesen Bereich stetig gesteigert, so auch wieder im Haushalt 2018/19. Während sich die christliche Gefängnisseelsorge über Jahrzehnte hinweg entwickelt hat und seit jeher von den christlichen Kirchen übernommen wurde, trifft dies für die religiöse Betreuung der muslimischen Gefangenen nicht zu. Im Islam gibt es keine vergleichbaren zentralen Strukturen; die vorhandenen muslimischen Verbände vertreten meist nur kleinere Gruppierungen der in Deutschland lebenden Muslime. Dies bedingt auch, dass bei den Imamen der „Dienstherr“ „Kirche“ fehlt, der die Bezahlung übernimmt. Daher schließen sie Dienstleistungsverträge mit der jeweiligen Anstalt. In dem besonders sensiblen Bereich des Strafvollzugs ist eine vergleichbare Ausgestaltung nur möglich, wenn auch die gleichen Voraussetzungen gegeben sind. Dies ist derzeit nicht der Fall. Im Dialog mit allen Beteiligten wirken wir darauf hin, diese Unterschiede abzubauen. Die in Hessen im stetigen Ausbau befindlichen Betreuungsangebote werden nach allen uns vorliegenden Rückmeldungen sehr gut angenommen. Bei unseren vielen Anstaltsbesuchen wurde noch nie an uns herangetragen, dass entsprechende Angebote aufgrund ihrer rechtlichen Ausgestaltung schlechter angenommen wurden, als andere seelsorgerische Angebote. Entgegen Ihrer Fragestellung ist die religiöse Betreuung kein Bestandteil von NeDiS. Die religiöse Betreuung von Muslimen im Strafvollzug und das Netzwerk Deradikalisierung im Strafvollzug (NeDiS) haben unterschiedliche Aufgabenstellungen. Es kommt aber zu einer punktuellen Abstimmung und Zusammenarbeit in den Fällen, in denen religiös motivierte, extremistische Einstellungen bei Inhaftierten vermutet werden.

Auf Initiative der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag wurden in dieser Legislaturperiode die in den Gefängnissen beschäftigt Imame angehört und das Thema bereits mehrfach im Unterausschuss Justizvollzug auf die Tagesordnung gebracht. Wir sind uns sehr bewusst, wie wichtig die Ausübung dieser Tätigkeit im Justizvollzug ist. Insbesondere die Schlechterstellung durch Honorarverträge wurde in der Anhörung durch die Imame deutlich kritisiert. Wir vertreten die Auffassung, dass den Imamen insgesamt mehr Wertschätzung und Anerkennung für die wesentliche Aufgabe in den Justizvollzugsanstalten entgegengebracht werden muss.
Zudem muss die religiöse Seelsorge durch Imame in den Gefängnissen weiter ausgebaut werden.

Die muslimische Seelsorge, die während unserer Regierungsbeteiligung in den Anstalten deutlich verbessert wurde, wollen wir weiter ausbauen. Damit wollen wir die Prävention von Straftaten auch durch Unterstützung des Resozialisierungsprozesses effektiver machen. Dies soll zum Beispiel durch das Angebot von Fortbildungsmaßnahmen auch für muslimische Seelsorger erfolgen. Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen muslimische Seelsorger als „Geistliche“ im Sinne des § 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StPO anzusehen sind und ihnen deshalb ein Aussageverweigerungsrecht zusteht, hängt von einer Reihe sachlicher Kriterien ab und kann deshalb nur im Einzelfall beantwortet werden. Letztlich können hierüber nur die Gerichte entscheiden.

Es darf kein Unterschied gemacht werden zwischen christlichen und muslimischen Gefangenenseelsorgern. Hierfür setzen wir uns ein.

Wir Freie Demokraten fordern eine vollwertige Gefängnisseelsorge, insbesondere auch für Musliminnen und Muslime.
Gefangenenseelsorge stellt ein wichtiges Instrument zur Resozialisierung Strafgefangener dar. Sie hilft den Häftlingen ihre Taten zu reflektieren, um Perspektiven für die Zeit nach ihrer Haft zu finden. Insbesondere bei Strafgefangenen aus fremden Kulturkreisen hilft die Gefangenenseelsorge, das Verständnis für den Rechtsstaat zu stärken. Daher begrüßen wir ausdrücklich, dass die Arbeit der Imame in deutscher Sprache erfolgt und sie sich für einen Islam einsetzen, der auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung steht. Zudem leisten die Imame durch ihre Präventionsarbeit einen wichtigen Beitrag zur Deradikalisierung, da sie Radikalisierungstendenzen frühzeitig erkennen und mit den Sicherheits- und Fachabteilungen der Justizvollzugsanstalten eng zusammenarbeiten. Wir Freie Demokraten begrüßen auch die Zusammenarbeit einiger Imame mit dem Violence Prevention Network (VPN) und sprechen uns ausdrücklich für eine Ausweitung der Zusammenarbeit aus. Denn durch eine enge Abstimmung zwischen Präventions- und Deradikalisierungsarbeit stärken wir die Sicherheit innerhalb und außerhalb der Justizvollzugsanstalten.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Anerkennung muslimischer Verbände als Körperschaft des öffentlichen Rechts

Ca. 7 % der in Hessen lebenden Menschen sind Muslime. Sie übernehmen mit ihren Moscheen und Einrichtungen vielfältige religiöse, karitative und gesellschaftliche Aufgaben. Dies erfolgt ehrenamtlich. Institutionalisierte bekenntnisgebundene Angebote im Bereich der Wohlfahrt, Seelsorge, Bestattung etc. fehlen hingegen, da die institutionalisierte Anerkennung der übergroßen Mehrheit der hessischen Muslime durch den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts für ihre Religionsgemeinschaft nach wie vor ausbleibt.

  1. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um muslimische Verbände als Körperschaften des öffentlichen Rechts anzuerkennen?
  2. Werden Sie bis zur Anerkennung der großen muslimischen Verbände als Körperschaften des öffentlichen Rechts Vertragsverhandlungen z.B. über Staatsverträge zur Sicherung gleicher Rechte auch für hessische Muslime führen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Das Religionsverfassungsrecht in Deutschland hat sich bewährt. Es bietet umfangreiche Möglichkeiten, mit denen Religionsgemeinschaften ihre Aufgaben erfüllen können. Der K.d.ö.R.-Status steht allen Religionsgemeinschaften offen, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Wir als CDU wollen helfen, dass sich der friedliche und integrationsbereite Islam in Deutschland auf dem Boden des Grundgesetzes so organisiert, dass er Verhandlungs- und Dialogpartner von Staat und Gesellschaft sein kann.

Wir würden es außerordentlich begrüßen, wenn es gelingen würde, weitere muslimische Verbände wie Verbände der christlichen Religionen zu institutionalisieren. Das ist allerdings aufgrund der Heterogenität der muslimischen Verbände sehr schwierig und muss von den Betroffenen selbst gewollt werden. Die Ahmadiyya-Gemeinde in Hessen ist Körperschaft des öffentlichen Rechts geworden.
Wir würden es außerdem begrüßen, wenn es auch einen muslimischen Verband der Wohlfahrtspflege geben würde, bisher gibt es das nur eingeschränkt auf örtlicher Ebene. Inwieweit Staatsverträge zur Lösung des Problems geeignet sind werden wir prüfen.
In beiden Fällen ist es eine eigene Entscheidung der betroffenen Verbände. Wir können die Institutionalisierung nicht anordnen und wollen dies auch nicht. Allerdings werden im Rahmen unserer Möglichkeiten eine entsprechende Unterstützung leisten.

Der Staat hat die Pflicht, alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gleich zu behandeln. Zu den rechtlichen Voraussetzungen zur Anerkennung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gehört eine auf Dauer angelegte Struktur, die der Ausübung der Religions- oder Weltanschauungsfreiheit dient. Islamische Gemeinden organisieren sich traditionell nach dem Vereinsrecht, da ihnen ursprünglich die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts verschlossen blieb. Mittlerweile wurde in Hessen die Ahmadiyya Muslim Jamaat als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt. Wir sind offen gegenüber weiteren Anerkennungen, sofern dies rechtlich möglich ist.

DIE LINKE befürwortet eine Debatte über die Gleichberechtigung und die Institutionalisierung des Islam gemeinsam mit muslimischen Gemeinden und Verbänden. Es braucht eine rechtliche Gleichstellung als Religionsgemeinschaft.

Die FDP setzt sich sehr für die Anerkennung von muslimischen Glaubensgemeinschaften ein. Dies haben wir beispielsweise im Rahmen der Durchsetzung eines islamischen Religionsunterrichts gezeigt.
Hinsichtlich der Maßnahmen zur Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts verweisen wir auf die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen, die eine solche Anerkennung möglich machen.
Zu 2: Wir sehen keinen konkreten Änderungsbedarf, sind aber der Überzeugung dass dieses Thema im Dialog erörtert werden sollte.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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