Anerkennung muslimischer Verbände als Körperschaft des öffentlichen Rechts

Ca. 7 % der in Hessen lebenden Menschen sind Muslime. Sie übernehmen mit ihren Moscheen und Einrichtungen vielfältige religiöse, karitative und gesellschaftliche Aufgaben. Dies erfolgt ehrenamtlich. Institutionalisierte bekenntnisgebundene Angebote im Bereich der Wohlfahrt, Seelsorge, Bestattung etc. fehlen hingegen, da die institutionalisierte Anerkennung der übergroßen Mehrheit der hessischen Muslime durch den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts für ihre Religionsgemeinschaft nach wie vor ausbleibt.

  1. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um muslimische Verbände als Körperschaften des öffentlichen Rechts anzuerkennen?
  2. Werden Sie bis zur Anerkennung der großen muslimischen Verbände als Körperschaften des öffentlichen Rechts Vertragsverhandlungen z.B. über Staatsverträge zur Sicherung gleicher Rechte auch für hessische Muslime führen?

Das Religionsverfassungsrecht in Deutschland hat sich bewährt. Es bietet umfangreiche Möglichkeiten, mit denen Religionsgemeinschaften ihre Aufgaben erfüllen können. Der K.d.ö.R.-Status steht allen Religionsgemeinschaften offen, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Wir als CDU wollen helfen, dass sich der friedliche und integrationsbereite Islam in Deutschland auf dem Boden des Grundgesetzes so organisiert, dass er Verhandlungs- und Dialogpartner von Staat und Gesellschaft sein kann.

Wir würden es außerordentlich begrüßen, wenn es gelingen würde, weitere muslimische Verbände wie Verbände der christlichen Religionen zu institutionalisieren. Das ist allerdings aufgrund der Heterogenität der muslimischen Verbände sehr schwierig und muss von den Betroffenen selbst gewollt werden. Die Ahmadiyya-Gemeinde in Hessen ist Körperschaft des öffentlichen Rechts geworden.
Wir würden es außerdem begrüßen, wenn es auch einen muslimischen Verband der Wohlfahrtspflege geben würde, bisher gibt es das nur eingeschränkt auf örtlicher Ebene. Inwieweit Staatsverträge zur Lösung des Problems geeignet sind werden wir prüfen.
In beiden Fällen ist es eine eigene Entscheidung der betroffenen Verbände. Wir können die Institutionalisierung nicht anordnen und wollen dies auch nicht. Allerdings werden im Rahmen unserer Möglichkeiten eine entsprechende Unterstützung leisten.

Der Staat hat die Pflicht, alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gleich zu behandeln. Zu den rechtlichen Voraussetzungen zur Anerkennung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gehört eine auf Dauer angelegte Struktur, die der Ausübung der Religions- oder Weltanschauungsfreiheit dient. Islamische Gemeinden organisieren sich traditionell nach dem Vereinsrecht, da ihnen ursprünglich die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts verschlossen blieb. Mittlerweile wurde in Hessen die Ahmadiyya Muslim Jamaat als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt. Wir sind offen gegenüber weiteren Anerkennungen, sofern dies rechtlich möglich ist.

DIE LINKE befürwortet eine Debatte über die Gleichberechtigung und die Institutionalisierung des Islam gemeinsam mit muslimischen Gemeinden und Verbänden. Es braucht eine rechtliche Gleichstellung als Religionsgemeinschaft.

Die FDP setzt sich sehr für die Anerkennung von muslimischen Glaubensgemeinschaften ein. Dies haben wir beispielsweise im Rahmen der Durchsetzung eines islamischen Religionsunterrichts gezeigt.
Hinsichtlich der Maßnahmen zur Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts verweisen wir auf die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen, die eine solche Anerkennung möglich machen.
Zu 2: Wir sehen keinen konkreten Änderungsbedarf, sind aber der Überzeugung dass dieses Thema im Dialog erörtert werden sollte.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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