Förderung eines diskriminierungssensiblen und vielfaltsbewussten Kulturbetriebs

Kulturelle Einrichtungen haben die Möglichkeit, auf künstlerische und informative Weise gesellschaftliche Missstände und Diskriminierungen zu thematisieren. Gleichzeitig werden auch innerhalb des Kulturbetriebs diskriminierende Praxen reproduziert. Dazu gehört etwa, dass Menschen aus marginalisierten Bevölkerungsgruppen in Filmen, auf Bühnen oder in Museen personell wie thematisch unterrepräsentiert sind und /oder Zugangsmöglichkeiten fehlen.

  1. Werden Sie Fördermittel für Kulturbeiträge bereitstellen, die sich kritisch mit Vorurteilen auseinandersetzen, für Diskriminierung sensibilisieren oder gesellschaftliche Vielfalt in nicht stereotyper Weise darstellen?
  2. Wie werden Sie fördern, dass Kulturinstitutionen marginalisierte Bevölkerungsgruppen in ihrer Personalstruktur angemessen abbilden, ihre Perspektiven in den Angeboten und Inhalten repräsentieren und gruppenspezifische Zugangsbarrieren abbauen?
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Zu Frage 1: Wir bekennen uns zur einzigartigen Kulturlandschaft unserer Heimat: und zur großen Vielfalt des Kunst- und Kulturschaffens in Hessen. Die Kunst- und Kulturförderung des Landes folgt dem hohen Wert der Kunstfreiheit und verzichtet richtigerweise weitgehend auf eine gezielte Allokation der Fördermittel in bestimmte gesellschaftliche Lebensbereiche. Für die genannten Zwecke oder Projekte werden wir daher keine gesonderten Mittel bereitstellen, uns einer Förderung aber selbstverständlich auch nicht im Grundsatz verschließen, sofern entsprechende Beiträge förderungswürdig sind.

Zu Frage 2: Kunst und Kultur in Hessen sind abwechslungsreich und breit aufgestellt. Eingebettet ist diese hessische Kulturlandschaft in eine aktive Bürgergesellschaft, die in vielfältigen kulturellen Aktivitäten ein großes ehrenamtliches Engagement entfaltet. Kulturpolitik hat daher nach unserer Auffassung u. a. die Aufgabe, die Grundlagen für die freie Entfaltung von Kunst und Kultur zu sichern, allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu kulturellen Inhalten und Institutionen zu ermöglichen sowie Anstöße für die Weiterentwicklung zu geben. Vorgaben des Landes bzw. der Politik für die konkrete Ausgestaltung von Projekten oder auch die Besetzung von Kulturinstitutionen vertragen sich hingegen unserer Ansicht nach nicht mit der grundgesetzlich geschützten Freiheit der Kunst.

Die SPD in Hessen hat sich zum Ziel gesetzt, jede Form von Diskriminierung, egal in welchem Kontext, zu verhindern bzw. zu beseitigen. Wir wollen die Wertschätzung einer Kultur der Vielfalt fördern. Die Aufgabe von Kulturpolitik in Hessen sehen wir darin, eine vielfältige, produktive und kreative Kulturlandschaft auf anspruchsvollem Niveau zu erhalten und zu fördern. Unser Leitbild ist geprägt durch Offenheit gegenüber allen Äußerungsformen der Kreativität und der Gesprächsbereitschaft gegenüber Künstlerinnen und Künstlern sowie kulturellen Einrichtungen.
Die kritische Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Missständen und Diskriminierungen an den hessischen Bühnen, in Filmtheatern, Museen und vielen anderen Kultureinrichtungen unterstützen wir und werden uns für eine Sensibilisierung innerhalb des Kulturbetriebs einsetzen. Wie einer marginalisierten Bevölkerungsgruppe der Zugang ermöglicht werden kann, muss vor Ort und im Dialog mit den jeweiligen Kultureinrichtungen erörtert werden.

Wir wollen, dass alle Menschen in Hessen an Kunst und Kultur teilhaben und sie auch selbst gestalten können. Kultur ist kein elitäres Vergnügen, sondern wichtig für alle. Wir fördern bereits zahlreiche Antidiskriminierungsprojekte und werden das auch weiter tun. Wir haben die Landesförderung für die Soziokultur mehr als verdoppelt und auch die freien Theater durch eine deutlich höhere Förderung gestärkt. Gerade in diesen Bereichen setzen sich Künstler*innen und Kulturschaffende von sich aus kritisch mit gesellschaftlichen Themen auseinander und wenden sich gegen Diskriminierungstendenzen. Zur Förderung vielfaltsbewusster Kulturbetriebe haben wir schon einiges getan und noch viel vor. Beispielsweise erleichtern wir Kindern und Jugendlichen mit dem Kulturkoffer den Zugang zur Kultur – gerade auch denen, die auf kostenlose oder vergünstigte Angebote angewiesen sind oder einen Fluchthintergrund haben. Dieses Projekt wollen wir fortführen. Auch im Kulturbereich sind Frauen und Männer am Arbeitsplatz noch nicht gleichberechtigt. Wir wollen deshalb einen Kulturpreis für weibliche Kulturschaffende ins Leben rufen. Jurys, Gremien und Führungspositionen im Kultursektor wollen wir geschlechtergerecht besetzen. Beim Ankauf von Kunst durch das Land sollen die Werke weiblicher Künstler stärker Berücksichtigung finden. Künstler*innen mit Behinderung wollen wir bei Ausbildung und Arbeit besonders unterstützen. Damit ihre Projekte stärkere Beachtung finden, wollen wir für Aktivitäten im Bereich Inklusion einen neuen Preis schaffen. Außerdem werden wir der Herstellung der Barrierefreiheit in noch mehr Museen und Ausstellungsorten besondere Aufmerksamkeit widmen.

Grundsätzlich sollen durch Landesmittel geförderter Kulturbeiträge keine stereotype Darstellung oder eindimensionale Präsentation der tatsächlichen gesellschaftlichen Vielfalt enthalten. Die diesbezüglichen Förderrichtlinien sollten daraufhin überprüft werden. Viele Kulturinstitutionen sind bei der Berücksichtigung marginalisierter Bevölkerungsgruppen schon weiter, als es das Land Hessen selbst ist. Das Land sollte die Aufgeschlossenheit der Institutionen fördern, Förderrichtlinien stärker auf diese Frage ausrichten, gezielt finanzielle Mittel hierfür bereit stellen und seine eigene Personalpolitik entsprechend steuern. Wo dies nicht ausreicht wären Quotenvorgaben, wie sie etwas für die Berücksichtigung für Frauen in der Filmbranche diskutiert werden, ein weiteres Mittel.

Wir Freie Demokraten sehen die grundsätzliche Notwendigkeit, die Fördermittelgabe und das damit verbundende –systems zu evaluieren. Die Förderinstrumente und Förderregularien sind weiterzuentwickeln, um unnötige Bürokratie abzubauen und Schwerpunkte zu setzen. Neben den überregionalen Kulturangeboten gilt es auch, die regionale, kulturelle Vielfalt zu stärken. Sowohl die öffentlichen als auch die privaten Einrichtungen sind angehalten, eine Grundversorgung mit Kunst und Kultur sowie kultureller Bildung aufrechtzuerhalten. Auch vor diesem Hintergrund müssen die Förderrichtlinien angepasst und Förderschwerpunkte seitens der Hessischen Landesregierung weiterentwickelt werden. Wir setzen darauf, dass die Diversität auch im Bereich der Kulturförderung in den Vordergrund rücken wird, ohne das ein staatliches Eingreifen erforderlich ist. Vielmehr setzen wir auch hier auf den Dialog mit den betreffenden Verbänden.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Geschlechtliche Vielfalt im Rundfunkrat

Der Rundfunkrat ist das wichtigste Kontrollgremium des Hessischen Rundfunks. Darüber hinaus berät er auch den*die Intendant*in bei der Programmgestaltung. Es ist daher wichtig, dass gesellschaftliche Vielfalt hier repräsentiert wird.

Setzen Sie sich dafür ein, dass der Rundfunkrat des Hessischen Rundfunk ein transidentes und/oder intersexuelles Mitglied bekommt?

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Der Rundfunkrat setzt sich aus Mitgliedern verschiedener Vereinigungen zusammen, die eine breite Repräsentanz verschiedener Gesellschaftsbereiche abbilden. Diese entsenden eigenständig und ohne spezielle Vorgaben ihre Vertreter. Dies hat sich bewährt und sollte weiterhin so betrieben werden.
Die CDU-geführte Landesregierung hat sich in der vergangenen Legislaturperiode entschieden, mit dem hessischen Jugendring und einem Vertreter der muslimischen Glaubensrichtungen zwei weitere Sitze im Rundfunkrat zu schaffen. Uns ist bewusst, dass eine Vielzahl weiterer Institutionen Interesse an der Mitarbeit im Rundfunkrat angemeldet haben.
Im Sinne der Arbeitsfähigkeit des Gremiums und vor dem Hintergrund, dass die zentralen Anliegen des Lesben- und Schwulenverbands, der sich ebenfalls um einen Sitz bemüht hat, auf Ziele wie die Verhinderung von Diskriminierung und die Förderung von Akzeptanz und Toleranz für Minderheiten zielen, die von der ganz überwiegenden Mehrheit der Mitglieder des Rundfunkrates (so zum Beispiel auch von den Vertretern der CDU-Landtagsfraktion) geteilt und vertreten werden, konnte dem Wunsch des Verbandes auf Mitgliedschaft nicht Rechnung getragen werden.

Wir werden die Zusammensetzung des Rundfunkrats einer grundsätzlichen Prüfung unterziehen. Eine erhebliche Erweiterung des Gremiums würde u.E. dazu führen, dass die Arbeitsfähigkeit gefährdet ist. Allerdings wollen wir sicherstellen, dass alle relevanten gesellschaftlichen Gruppen im Rundfunkrat vertreten sind. Dazu hätte u.E. unbedingt eine Vertretung der Behindertenorganisationen gehört und wir hatten deshalb eine entsprechende gesetzliche Änderung gefordert. Leider hat die Mehrheit aus CDU und Grünen diesen Antrag abgelehnt.

Wir GRÜNE treten für einen vielfältig besetzten Rundfunkrat ein, der unsere Gesellschaft widerspiegelt. Wir haben für neue Besetzungsregeln gesorgt, damit der Rundfunkrat künftig geschlechtergerechter besetzt wird. Zusätzlich sind als Ergebnis unseres Koalitionsvertrags eine Vertretung der muslimischen Glaubensgemeinschaften sowie der Hessische Jugendring aufgenommen worden. Die Amtszeit des aktuellen HR-Rundfunkrats endet am 31. Dezember 2020, sodass im Vorfeld sicherlich erneut über seine Besetzung diskutiert werden wird.

DIE LINKE setzt sich dafür ein, die Zusammensetzung des Rundfunkrates regelmäßig zu prüfen und anzupassen, um dem Prinzip der Vertretung durch relevante gesellschaftliche Gruppen zu entsprechen. Diese Grundsatzposition schließt ein, dass wir uns für ein transidentes und/oder intersexuelles Mitglied im Rundfunkrat einsetzen.

Die Freien Demokraten setzen sich für eine gesellschaftlich ausgewogene Zusammensetzung des Rundfunkrates ein. Dabei ist zu beachten, dass gemäß § 5 des HR Gesetzes der Rundfunkrat die Allgemeinheit vertritt und dessen Mitglieder nicht Vertreter einer Partei, einer Konfession, eines Standes oder einer Organisation sind und sie an Aufträge und Weisungen nicht gebunden sind. Eine Mitgliedschaft im Rundfunkrat ist nicht an eine bestimmte sexuelle Identität gebunden. Die FDP sieht eine weitere Aufstockung der Mitgliederzahl im Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks kritisch.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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