Sichtbarkeit lesbischer Frauen

In Zeiten, in denen der Aktivismus Frauen-liebender Frauen zugenommen hat, dienen sogenannte Dyke Märsche dazu, die lesbische Sichtbarkeit zu erhöhen. Die lesbische Community wird gemeinhin als ‘häuslich’ bezeichnet. Dyke Märsche wollen mit diesem Klischee aufräumen. Dennoch: Im öffentlichen Leben sind lesbische Frauen kaum sichtbar, so dass es kaum Rollenbilder für junge Lesben gibt, wie diese ihr Leben gestalten können

Was werden Sie politikgesteuert zur Sichtbarkeit lesbischer Frauen beitragen, damit junge Lesben Vorbilder finden und lesbisches Leben ein selbstverständlicher Bestandteil des öffentlichen Lebens wird?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Mit der seit 2015 bestehenden Antidiskriminierungsstelle werden in Hessen verstärkt Beratungs-, Aufklärungs- und Präventionsangebote etabliert, um Diskriminierungen und Benachteiligungen zu verhindern und unbürokratische und schnelle Hilfe für betroffene Personen zu gewährleisten. Durch diese Angebote sowie durch Öffentlichkeitsarbeit wirkt die Antidiskriminierungsstelle aktiv in die Gesellschaft und fördert einen breiten gesellschaftlichen Konsens über die Akzeptanz verschiedener Lebensentwürfe, persönlicher Lebensumstände und individueller Merkmale. Diese wichtige Arbeit werden wir auch künftig nach Kräften unterstützen.

Lesbische Frauen sind oft doppelt von Diskriminierung betroffen, als Frau und aufgrund ihrer Homosexualität. Ziel muss es sein, Gleichberechtigung von Frauen so zu erzielen mit der Konsequenz, dass homosexuelle Frauen ihr Leben genauso frei gestalten können wie heterosexuelle Männer.

Der Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt wurde durch die GRÜNE Regierungsbeteiligung in Hessen beschlossen. Er stärkt die Sichtbarkeit von LSBT*IQ Personen und treibt die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in der Gesellschaft weiter voran. Durch die enge Zusammenarbeit mit der LSBT*IQ Community beim Erstellen und der Weiterentwicklung des Aktionsplans stellen wir sicher, dass niemand außen vor bleibt. Die Förderung einer Vielzahl lesbischer Projekte – z.B. von LIBS, Frauenmuseum, Broken Rainbow u.a. – trug bereits in den vergangenen Jahren bessere Sichtbarkeit lesbischer Lebensweisen bei. Auch bei der Aufarbeitung der Verfolgung und Repression lesbischer und schwuler Lebensweisen in Hessen wurde lesbisches Leben und die damit verbundene Unterdrückung in der Zeit von 1945 bis 1985 einbezogen, analysiert und beschrieben.

Die lesbische Community sollte selbstbestimmt über ihre Sichtbarkeit entscheiden. Eine politische Steuerung der Sichtbarkeit einer Community halten wir nicht für zielführend. Sollte Unterstützung in der Organisation erwünscht sein, sind wir aber jederzeit selbstverständlich ansprechbar.

Es ist nach Auffassung der Freien Demokraten nicht die Aufgabe der Politik, bestimmte Gruppen der Gesellschaft besonders hervorzuheben, mit dem Ziel, bestimmte Rollenbilder zu etablieren. Politik hat nach unserem Verständnis die Aufgabe, die Rahmenbedingungen dafür zu setzen, dass sich solche Rollenbilder in der Gesellschaft diskriminierungsfrei entwickeln können.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Änderung des Schulgesetzes gemäß Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht entschied 2015, dass ein pauschales Kopftuchverbot, d.h. aufgrund einer abstrakten Gefahr, verfassungswidrig sowie die Privilegierung christlich-abendländischer Traditionen nichtig ist. Nur eine konkrete Gefahr für den Schulfrieden lässt ein Kopftuchverbot unter eng begrenzten Bedingungen zu. Der entsprechende Gesetzestext im Schulgesetz Hessen (§ 86 Abs. 3) wurde in seinem Wortlaut bis jetzt nicht verändert und suggeriert so, dass sowohl die nichtige Privilegierung als auch das pauschale Verbot weiterhin Bestand hätten.

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Gesetzestext so verändert wird, dass sich darin die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts widerspiegelt (vergleichbar den Änderungen des Schulgesetzes von Nordrhein-Westfalen)?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Entgegen der Annahme des Fragestellers hat die CDU-geführte Landesregierung als Folge des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 27. Januar 2015 (Az. 1 BvR 471/10) bereits im Zuge der am 2. Mai 2017 verabschiedeten Novelle des Hessischen Schulgesetzes auch die Formulierung im einschlägigen § 86 Abs. 3 an die geänderte Rechtsprechung angepasst. Eine Änderung ist daher nicht mehr erforderlich.

Wie unter 2.4. bereits dargestellt, werden wir alle hessischen Gesetze an die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf das Tragen religiöser Symbole anpassen. Ein pauschales Verbot ist nicht zulässig.

Bei der letzten Änderung des Schulgesetzes wurde auch §86 Abs. 3 geändert und an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angepasst. Die neue Formulierung im Schulgesetz (in der Fassung vom 30. Juni 2017) sieht weder einer Privilegierung einzelner Religionen noch das pauschale Verbot des Tragens eines religiösen Kleidungsstücks vor.

Wir lehnen ein „Kopftuchverbot“ ab. Der pauschal formulierte Text im Schulgesetz ermöglicht eine Diskriminierung muslimischer Lehrerinnen. Deshalb werden wir für eine Änderung diese Paragraphen eintreten. DIE LINKE ist gegen die Beschränkung von religiöser Bekleidungen oder gar Berufsverbote. Das gebietet einerseits die Religionsfreiheit als auch das Recht auf Selbstbestimmung der Frau. DIE LINKE ist gegen jeden Zwang – gegen den Zwang, ein Kopftuch tragen zu müssen und dagegen, es ablegen zu müssen.

Wir sehen bisher keinen akuten Änderungsbedarf, jedoch sind wir der Überzeugung, dass der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen werden muss. Sollten diesbezüglich Änderungen notwendig sein, so stehen wir einer Prüfung offen und ergebnisorientiert gegenüber.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Abschaffung von Prognosen über die Gefährdung des Schulfriedens durch Lehrerinnen mit Kopftuch

Das Hessische Kultusministerium akzeptiert zwar, dass ein pauschales Kopftuchverbot an Schulen unzulässig ist, hat aber gleichzeitig ein gesondertes Verfahren eingeführt, anhand dessen die Schulleitung prognostizieren soll, ob eine Lehrerin mit Kopftuch (und ausschließlich sie) potentiell den Schulfrieden stören wird oder nicht. Details über das Verfahren und die Inhalte der Einschätzung werden dabei den betroffenen Frauen nicht mitgeteilt. Zudem ist nicht transparent, wo und über welchen Zeitraum die Daten gespeichert werden und wie oft dieses Prognoseverfahren wiederholt wird.

  1. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um den betroffenen Lehrerinnen Zugang zu ihren Daten zu gewähren?
  2. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um diese diskriminierende Praxis abzuschaffen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu Frage 1: Das bestehende Verfahren zur Prognose einer Störung des Schulfriedens durch eine Lehrerin mit Kopftuch steht im Einklang mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 27. Januar 2015 (Az. 1 BvR 471/10) und den allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorgaben. Weitergehende Maßnahmen sind daher nicht beabsichtigt.

Zu Frage 2: Die Frage beruht auf einer fehlerhaften Annahme. Die Umsetzung geltenden Rechtes im Sinne des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 27. Januar 2015 (Az. 1 BvR 471/10) ist keine diskriminierende Praxis und bedarf daher auch keiner Maßnahmen zur Änderung.

Eine „Prognose“ über eine angenommene Störung des Schulfriedens ist unserer Auffassung nach nicht möglich. Eine solche Störung kann nur festgestellt werden, wenn sie eingetreten ist. Dann ist es erforderlich, individuelle Maßnahmen einzuleiten, um den Schulfrieden wieder herzustellen, was aber nicht bedeuten darf, dass dies automatisch zur Folge hätte, dass die betroffene Lehrerin das Kopftuch abzulegen oder die Schule zu verlassen hätte.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass eine konkrete Gefahr vorliegen muss, die es rechtfertigen würde, das Tragen religiöser Symbole bei Lehrkräften zu verbieten. Unabhängig davon haben Lehrkräfte in Schule und Unterricht politische, religiöse und weltanschauliche Neutralität zu wahren. Etwaige Verstöße gegen diese Neutralitätspflicht und somit eine Störung des Schulfriedens müssen im Einzelfall geprüft und miteinander erörtert werden. Maßgeblich ist hierbei das Verhalten einer Person und nicht ihre Kleidung. Es muss also aus unserer Sicht um eine konkrete Situation und nicht um wie auch immer geartete Prognoseverfahren gehen.

Das Sammeln von Daten über die Kleidung von Lehrerinnen sehen wir als unzulässig an. Die generelle Kriminalisierung von muslimischen Lehrerinnen und die denunziatorische Praxis eines Generalverdachtes von Seiten der Schulleitung des Landes Hessen sind sofort zu beenden. Darüber hinaus muss allen betroffenen Lehrerinnen Einblick in die über sie gesammelten Daten und Einschätzungen gewährt werden. Eine solche Stimmung des Misstrauens ist eine enorme Gefahr für den Schulfrieden.

Ein derartiges dargestelltes Verfahren bedarf der Überprüfung. Eine pauschale Bewertung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Informationsverbreitung über die Rechtslage von Lehrerinnen mit Kopftuch

Bis heute erreichen uns Meldungen von Lehramtsstudentinnnen und Referendarinnen, dass ihnen von einzelnen Ausbildungsschulen mitgeteilt wird, sie könnten ihr Praktikum/Referendariat nicht mit Kopftuch ableisten. Weder die Universitäten noch die an der Ausbildung beteiligten Studienseminare schreiten gegen diese rechtswidrigen Praktiken ein – sei es mangels Kenntnissen, sei es, weil sie diese Praktiken inoffiziell gutheißen.

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die Universitäten, die Ausbildungsschulen und die Studienseminare über den verfassungsmäßigen Umgang mit dem Kopftuch im Schuldienst umfassend zu informieren und darauf zu verpflichten und so die diskriminierenden Praktiken zu unterbinden?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Mit dem Erlass „Hinweise zu den Auswirkungen auf die Rechtlage in Hessen“ vom 4. September 2015 wurden die hessischen Schulämter und Schulen durch das Hessische Kultusministerium über die geänderte Rechtslage als Folge des o.a. Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes informiert. In dem Erlass werden die wesentlichen Passagen aus der Entscheidung zur Glaubens- und Bekenntnisfreiheit einerseits sowie zum Schulfrieden und der staatlichen Neutralität andererseits wiedergegeben. Weiterhin werden die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Kriterien für die Anwendung im Sinne einer Einzelfallprüfung dargelegt. Diese Kriterien sind im Wesentlichen das Vorliegen einer konkreten Gefahr, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, das Verbot der Beeinflussung und der Grundsatz der negativen Glaubensfreiheit und die Störung des Schulfriedens oder die Beeinträchtigung der Erfüllung des staatlichen Erziehungsauftrags. Sollte die Prüfung ergeben, dass im Einzelfall ein Verbot eines Kleidungsstücks ausgesprochen werden sollte, wird diese Entscheidung in enger Abstimmung von Schule und Schulaufsicht getroffen werden. Eine ausführliche und die geltende Rechtslage beschreibende Information der zuständigen Dienststellen ist somit vollumfänglich gewährleistet.

Auch wir haben solche Fälle zur Kenntnis genommen und im Rahmen unserer parlamentarischen Möglichkeiten bereits jetzt auf die Unzulässigkeit hingewiesen. Durch eine klare gesetzliche Regelung (siehe Antworten zu 2.4. und 3.12.) werden alle staatlichen Stellen auf eine der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entsprechende Praxis verpflichtet.

Solche Fälle sind bisher nicht an uns herangetragen worden. Entsprechenden Hinweise werden wir nachgehen und die Rechtslage klarstellen.

Das Recht auf Religionsfreiheit ist zu wahren, ebenso wie jedes andere bürgerliche Recht.
Für die Durchsetzung der rechtlichen Vorgaben ist das Kultusministerium zuständig. Als Oppositionspartei können wir dem Ministerium „auf die Finger schauen“.

Diesbezüglich besteht die Notwendigkeit, im Rahmen der Aus- und Weiterbildung und der Informationen der Schulen z.B. durch Informationen durch das Ministerium und die Schulverwaltung auf die gültige Rechtslage hinzuweisen und dafür Sorge zu tragen, dass diese umgesetzt wird.

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Sicherheit von lesbischen Frauen

Statistiken zeigen, dass Frauen sich erheblich unsicherer im öffentlichen Raum fühlen als Männer. Dies gilt in besonderem Maße für lesbische Frauen, die auf Grund ihrer sexuellen Orientierung Opfer von Gewalt werden.

Wie werden Sie – speziell für lesbische Frauen – die Sicherheit erhöhen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Präventionsförderung und der Gewaltschutz zählen aber auch grundsätzlich zu den wichtigsten staatlichen Aufgaben überhaupt. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, Frauen und deren Kinder präventiv zu schützen, sie aber auch zu unterstützen, wenn sie Opfer von Gewalt – egal welcher Form – geworden sind und traumatisierende Erfahrungen innerhalb oder außerhalb ihrer Familienstrukturen erleiden mussten. Dieser Bereich ist und bleibt ein Schwerpunkt unserer Arbeit. Häusliche Gewalt ist im Bereich der Gewalt gegen Frauen leider weiterhin ein großes Thema, das wir weiter konsequent bekämpfen werden. Hier möchten wir unsere Beamtinnen und Beamten weiter sensibilisieren. Der Arbeitskreis Häusliche Gewalt der hessischen Polizei hat die Überarbeitung der Handlungsleitlinien „Häusliche Gewalt und Gewalt im sozialen Nahraum“ abgeschlossen und mit der Umsetzung und damit einhergehenden Sensibilisierung der Polizeibeamtinnen und -beamten in den Polizeipräsidien begonnen. Die Leitlinien informieren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im schwierigen Arbeitsfeld der Bekämpfung von Häuslicher Gewalt und Gewalt im sozialen Nahraum über Intervention und Ermittlung, gesetzliche Regelungen, insbesondere HSOG und GewSchG, Verhinderung von (weiteren) Gewalttätigkeiten, Sicherung der Strafverfolgung, Hilfe für die Opfer und Abstimmung polizeilicher Maßnahmen und zivilgerichtlicher Hilfe. Darüber hinaus sensibilisieren sie zu einem professionellen Umgang mit Opfern und Zeugen, bieten gezielte Hilfestellungen als Grundlage für effektives Handeln und setzen ein klares Signal für gewalttätige Personen und die Gesellschaft.

Darüber hinaus werden vielfältige Modellprojekte finanziert, die sich für einen besseren Schutz von Frauen vor Gewalt und für die gesundheitliche Versorgung von Gewaltopfern einsetzen und an unterschiedlichen Zeitpunkten der präventiven Intervention ansetzen , wie beispielsweise die Analyse und der Ausbau der Präventionsarbeit im Bereich der Cyberkriminalität, von der insbesondere auch Frauen betroffen sind. Hessen war unter Führung der CDU treibende Kraft bei der Einführung einer Strafbarkeit für „Stalking“. Unsere eben formulierten Bemühungen sind natürlich unabhängig von sexueller Orientierung. In Bezug auf die spezifische Situation lesbischer Frauen innerhalb und außerhalb der hessischen Polizei wurde schon im Jahre 2010 die „Rahmenkonzeption für die Einrichtung von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen bei der hessischen Polizei“ umgesetzt und damit die Funktion der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen (AgL) geschaffen. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen (AgL) sollen homosexuellen Polizeibediensteten in dienstlichen Zusammenhängen, insbesondere bei Diskriminierungen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, vertrauensvoll zur Seite stehen und sie bei der Wahrnehmung ihrer Interessen innerhalb der Behörde unterstützen. Sie leisten darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zur Offenheit und Toleranz der hessischen Polizei und ihrer Bediensteten gegenüber homosexuellen Lebensweisen und einen diskriminierungsfreien Umgang mit Homosexuellen.

Neben dieser nach innen gerichteten Zielstellung fungieren die AgL als Bindeglied zwischen homosexuellen Bürgerinnen und Bürgern und der hessischen Polizei. In dieser Rolle arbeiten sie aktiv darauf hin, innerhalb der schwul-lesbischen Bevölkerung sowie entsprechenden Initiativen und Organisationen („Gay-Community“) für Vertrauen gegenüber der Polizei zu werben und Vorbehalte auszuräumen. Sie stehen auch Opfern antilesbisch / antischwuler Gewalt als Ansprechpartner zur Verfügung und bieten zugleich allen Organisationseinheiten der Polizei Unterstützung bei der Bearbeitung von Vorgängen im Zusammenhang mit antischwuler/-lesbischer Gewalt bzw. im Zusammenhang mit gleichgeschlechtlicher Lebensweise.

Für uns ist es wichtig, dass wir keinen Raum für Diskriminierung lassen. Lesbische Frauen sind an dieser Stelle doppelt betroffen. Auch deshalb haben wir in unser Wahlprogramm aufgenommen, dass Hessen ein Landesdiskriminierungsgesetz braucht. Uns geht es darum, ein gesellschaftliches Klima zu schaffen, in dem Gewalt gegen Frauen geächtet wird. Zeitgleich wollen wir eine stärkere Unterstützung der Frauenhäuser, Frauennotrufe und Beratungsstellen, wie durch Haushaltsanträge im Hessischen Landtag belegt.

Wie bereits beschrieben haben wir viel erreicht, um Frauen besser vor Gewalt zu schützen. Speziell für lesbische Frauen fördern wir eine Beratungsstelle, die Lesben und transidente Frauen bei häuslicher Gewalt unterstützt. Diese wollen wir auch in der nächsten Wahlperiode weiter fördern.

Wir wollen, dass die vielfältigen Lebensweisen rechtlich gleichgestellt werden und setzen uns für ihre gesellschaftliche Akzeptanz ein. Alle Formen von Gewalt und Gewaltverherrlichungen gegen Frauen, Kinder und LSBTIQ-Menschen – in den unterschiedlichsten Medien – müssen konsequent geahndet werden.

Wir Freie Demokraten sehen ein Sicherheitsbedürfnis – sowohl bei Bürgerinnen als auch bei Bürgern in Hessen. Wir unterscheiden daher nicht in Personengruppen, in weiblich oder männlich, in jung oder alt, in homo- oder heterosexuell, da wir glauben, dass alle Bürgerinnen und Bürger durch den Wunsch, in Sicherheit und in Freiheit leben zu können, vereint sind.
Um dies zu gewährleisten, fordert die FDP-Fraktion in Hessen 1500 neue Polizeistellen bis 2022 sowie eine deutlich verbesserte Ausrüstung der Polizeikräfte. Darüber hinaus stehen wir für die Videoüberwachung an neuralgischen Punkten, um die Verfolgung und Aufklärung von Straftaten zu verbessern.

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Kopftuchtragende Rechtsrefendarinnen

Das Land Hessen verbietet Rechtsreferendarinnen im Vorbereitungsdienst an Gerichten mit dem Verweis auf das staatliche Neutralitätsgebot das Tragen eines Kopftuches bei Tätigkeiten die „nach Außen“ gerichtet sind. Diese Praxis wird als einseitig und diskriminierend kritisiert. Das Tragen eines Kopftuches sei ein Glaubensgebot, das mit der Neutralität des Gerichtes und der Unabhängigkeit der Entscheidungsfindung nicht im Konflikt stehe.

Werden Sie diese diskriminierende Praxis beenden?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hält das Kopftuchverbot für Referendarinnen für gerechtfertigt, weil nur dadurch die Neutralität des Rechtsstaats gewahrt werden kann. Eine diskriminierende Praxis gibt es in Hessen nicht. Eine Diskriminierung wäre nur gegeben, wenn diese Regelung ohne sachlichen Grund getroffen worden wäre oder aufgrund sachfremder Erwägungen erfolgen würde. Wie in vielen Bereichen unseres Rechtsstaats müssen auch hier verschiedene Rechte mit Verfassungsrang gegeneinander abgewogen werden. Auf der einen Seite steht die Religionsfreiheit. An dieser Stelle kann dahinstehen, ob das Kopftuch ein ausschließlich religiöse Zeichen ist oder, wie von vielen Frauenrechtlerinnen und auch Islamwissenschaftlerinnen und – wissenschaftlern bewertet, ein Symbol patriarchischer Strukturen, das über eine religiöse Auslegungen legitimiert wird. Denn auf der anderen Seite stehen wichtige Rechtsgüter wie die Neutralitätspflicht des Staates und auch die negative Religionsfreiheit gegenüber, die im hier beschriebenen Fall überwiegen. Der von Ihnen beschriebene Eingriff wird zudem auf ein Minimum begrenzt. So besteht ein Verbot zum Tragen des Kopftuchs nur in den seltenen Konstellationen, in denen die betroffene Referendarin als Vertreterin des Staates auftritt, beispielsweise beim Sitzungsdienst für die Staatsanwaltschaft oder im Rahmen einer durch sie durchgeführten Beweisaufnahme. Die entsprechende Regelung wurde vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof und vom Bundesverfassungsgericht überprüft. Nach Auffassung der Gerichte gilt das staatliche Neutralitätsgebot ausnahmslos auch für Rechtsreferendarinnen. Wenn also das höchste deutsche Gericht als Hüterin unserer Verfassung eine solche Entscheidung trifft, können wir nicht nachvollziehen, wie man von einer diskriminierenden Praxis sprechen kann.

Wie oben bereits mehrfach ausgeführt, werden wir alle hessischen Gesetze an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts anpassen.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Fall der hessischen Rechtsreferendarin entschieden, dass das Tragen eines Kopftuchs im Gerichtssaal sowohl den Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Gerichts als auch deren negative Glaubensfreiheit beeinträchtigt. Es hat also das Recht, aus Glaubensgründen ein Kopftuch zu tragen, in diesem Fall als nachrangig gegenüber den verfassungsrechtlich geschützten Rechten anderer Personen angesehen. Es handelt sich bei dieser Entscheidung um das Ergebnis einer Abwägung gegenläufiger Verfassungsgüter durch das höchste deutsche Gericht. Von einer „diskriminierenden Praxis“ kann deshalb nicht gesprochen werden.

Der politische Streit um das Kopftuchverbot im Öffentlichen Dienst ist eine Schaufenster-Debatte: Es gab bisher lediglich zwei bekannte Fälle, in denen im Öffentlichen Dienst in Hessen ein Kopftuch getragen wurde. Dennoch war die Frage sofort Gegenstand von ministeriellen Verordnungen und Landtagsdebatten. Aktuell will die FDP ein Burka-Verbot im Schulgesetz verankern, obwohl noch nie in Hessen ein Mädchen vollverschleiert zum Unterricht erschienen ist. Als LINKE wollen wir einen säkularen, weltanschaulich neutralen Staat – auch in Bayern, wo nun per Dekret in allen öffentlichen Gebäuden Kreuze aufgehängt werden müssen. Diese Form des Religions- und Kulturkampfes lehnen wir ab. Entscheidend ist für uns nicht, was Menschen glauben oder auf dem Kopf tragen, sondern ihr Verhalten und was sie im Kopf haben. Es gibt aus unserer Sicht mangels Problem keinen Grund für ein Kopftuch- oder Burka-Verbot. Es ist schade, dass hierüber so viel und so erfolgreich anti-muslimische Stimmung gemacht wird.

Die Objektivität und die Unabhängigkeit sind wesentliche Eckpfeiler unserer Justiz. Um diese Eckpfeiler gegenüber allen Verfahrensbeteiligten zu wahren, fordern wir ein Verbot des offenen Zeigens religiöser Symbole aller Verfahrensbeteiligten vor Gericht. Um den Eindruck zu vermeiden, andere Aspekte als die objektive Betrachtung des Rechts könnten Einfluss auf die Rechtsfindung haben, lehnen wir daher Kopftücher auf der Richterbank ab – dies betrifft dann auch Rechtsreferendarinnen, die im Rahmen des Vorbereitungsdienstes auf der Richterbank sitzen oder die staatsanwaltliche Sitzungsvertretung wahrnehmen.

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Stärkung von Frauen mit Migrationshintergrund

Frauen, die aus Ländern, wie Syrien, dem Irak oder Äthiopien geflohen sind, hatten oft nicht die Chance, eine umfassende Schulbildung zu erwerben. Dies zwingt sie, auch in Deutschland in eine Abhängigkeit von ihrer*ihrem Partner*in oder macht es schwierig für sie, sich als alleinstehende Frau in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren.

Was werden Sie speziell für die Förderung von geflohenen Frauen tun?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU-geführte Hessische Landesregierung fördert seit Ende 2017 vier Beratungszentren, die sich in Hessen um traumatisierte und psychisch belastete Geflüchtete sowie Opfer von Folter und Gewalt kümmern. Für jedes Zentrum stellt das Land Hessen bis zu 400.000 Euro pro Jahr zur Verfügung.

Die Unterstützung der Frauen in allen Landesteilen durch Frauenhäuser, Interventionsstellen und Beratung für Frauen nach sexualisierter Gewalt ist zudem ein wichtiger Schwerpunkt des 2015 ins Leben gerufenen Sozialbudgets. Im Jahr 2018 werden die freiwilligen Leistungen im Rahmen des Sozialbudgets um etwa 43 Prozent auf rund 100 Millionen Euro und im Jahr 2019 auf 118,5 Millionen Euro erhöht. Mit zusätzlichen Mitteln für die Intervention bei häuslicher Gewalt, der Unterstützung von Beratungsstellen nach sexueller Gewalt und für Frauenhäuser kommt Hessen seiner Verantwortung nach, Maßnahmen gegen Gewalt zu ergreifen und Hilfsangebote für Frauen dauerhaft zu erhalten und zu etablieren sowie eine fachkundige Versorgung der Betroffenen zu gewährleisten.

Zugewanderte und geflüchtete Frauen sind oftmals in mehrfacher Hinsicht benachteiligt. Wir werden diese Frauen deshalb gezielt fördern. Sie sollen ein selbstbestimmtes Leben führen können und am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dazu gehören neben der Sprachförderung Aus- und Weiterbildung sowie Partizipationsangebote und Nachbarschaftsprojekte. Damit die Frauen diese Angebote auch nutzen können, muss es eine gute soziale Infrastruktur und kostenfreie frühkindliche Bildungsangebote geben. Die zum Teil nur schwer erreichbaren Frauen brauchen niederschwellige Angebote wie z.B. Familienzentren, die an Kitas angesiedelt sind.

In der vergangenen Legislaturperiode haben wir mit den beiden Aktionsplänen zur Integration von Flüchtlingen und Bewahrung des gesellschaftlichen Zusammenhalts mit einem umfangreichen finanziellen Volumen von 2,9 Milliarden Euro bundesweit einzigartig auf die neue Migrationssituation reagiert. Dabei haben wir uns auch dafür eingesetzt, die Integrationsprogramme für Geflüchtete auch für Frauen attraktiv zu gestalten. So wurde bei den Arbeits-, Ausbildungs- und Sprachprogrammen Kinderbetreuung während der Kurse ermöglicht, damit auch Eltern an den Kursen teilnehmen können. Außerdem fördern wir im Rahmen des Landesprogramms WIR Modellprojekte, die sich mit der spezifischen Lebenssituation geflüchteter Frauen auseinandersetzen und Konzepte für bessere Integrationschancen erarbeiten. Wir wollen dieses Engagement ausbauen und weiterhin dafür sorgen, dass Frauen und Mädchen mit Fluchthintergrund gleiche Integrationsbedingungen erhalten.

Der Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten soll Frauen, die Kinder haben, die Teilnahme an Fortbildungen ermöglichen, insbesondere zum Spracherwerb. Mit flexiblen Qualifikationsanalysen – etwa durch Arbeitsproben – müssen auch informell erworbene Qualifikationen gewürdigt werden. Hierzu ist das hessische Anerkennungsgesetz ggf. zu überarbeiten. Frauen, die bereits über eine berufliche Qualifikation verfügen, benötigen Unterstützung durch Fachsprachenkurse und fachspezifische Fortbildungsangebote.

Wir Freie Demokraten sehen im Spracherwerb und in der Aus- und Weiterbildung von Migranten den Schlüssel für eine gelingende Integration. Dies gilt selbstverständlich auch für die zugewanderten Frauen. Das hessische InteA-Programm an Berufsschulen bietet leider nur Jugendlichen im Alter von 16 bis 18 Jahren ein auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Lernprogramm an. Wir Freie Demokraten fordern, InteA bis zum Alter von 25 Jahren zu öffnen. Wir wollen verhindern, dass junge Menschen, die die Zugangskriterien nicht erfüllen, keine Chance auf Bildung und einen Arbeitsplatz haben. Dazu gehören selbstverständlich auch die geflohenen Frauen. Darüber hinaus wollen wir die verschiedenen Förderprogramme in diesem Bereich so verzahnen und ergänzen, dass niemand aufgrund seines Alters oder seiner Vorbildung von einem selbstbestimmten Leben ausgeschlossen wird. Wir Freie Demokraten stehen für Chancengerechtigkeit und diese wollen wir auch umsetzen.

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Situation alleinerziehender Mütter

Alleinerziehende Mütter sind in Deutschland besonders häufig von Armut betroffen. Dies liegt daran, dass es ihnen oft schwerfällt eine Arbeit zu finden, sie nicht die steuerlichen Vorteile voll ausschöpfen können, die Familien beanspruchen können und, wenn sie Arbeit haben, dann oft in der Teilzeitfalle stecken.

  1. Wie werden Sie, die Situation speziell für alleinerziehende Frauen verbessern?
  2. Ein großes Problem für alleinerziehende Frauen ist es, bezahlbaren Wohnraum für die Familie zu finden. Wie werden Sie diese Situation verbessern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu Frage 1: Für alleinerziehende Frauen ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine besondere Herausforderung und spielt eine entscheidende Rolle für die Möglichkeit, ein Beschäftigungsverhältnis eingehen zu können. Wir wollen, dass alleinerziehenden Frauen ein Angebot vorfinden, das ihnen diese Vereinbarkeit ermöglicht. Dazu gehört der entschlossene Ausbau des Betreuungsangebots für Kinder unter 3 Jahren, die sechsstündige Beitragsfreiheit in allen drei Kindergartenjahren in Hessen, die zum 1.8.18 eingeführt wurde und die wir weiter ausbauen möchten und die Unterrichtsgarantie und der Pakt für den Nachmittag sowie der Ausbau der Ganztagsschulen, die ein gutes und verlässliches Betreuungsangebot darstellen. Auf dieser Grundlage wollen wir die Potenziale alleinerziehender Mütter für den Arbeitsmarkt nutzen. Die hervorragende wirtschaftliche Lage in Hessen bringt weibliche Fachkräfte häufiger in die Position, mit ihren Arbeitgebern Arbeitszeitmodelle zu vereinbaren, die Kind und Beruf vereinbaren. Wir setzen uns dafür ein, dass noch mehr Arbeitgeber diese Möglichkeiten erkennen und flexiblere Arbeitszeitmodelle anbieten und die Chancen der Digitalisierung ergreifen. Das Land nimmt hierbei seine Vorbildrolle wahr.

Zu Frage 2: Unser Ziel bleibt, alle Menschen in Hessen mit angemessenem Wohnraum zu versorgen. Dafür brauchen wir in einigen Regionen ein breiteres Angebot, gerade an bezahlbarem Wohnraum. Nie hat eine Landesregierung mehr für bezahlbaren Wohnungsbau getan, als wir dies derzeit umsetzen. Mit rund 1,7 Milliarden Euro bis 2020 stehen in Hessen Fördermittel in historischen Höchstständen bereit. Durch die Umsetzung des Masterplan Wohnen werden wir den ganzheitlichen Ansatz zur Schaffung nachfragegerechten Wohnraums weiterverfolgen, damit für jeden Hessen ein passendes Angebot verfügbar ist.

Die Benachteiligung von alleinerziehenden Frauen hängt meist damit zusammen, dass sich Betreuungszeiten an Kitas und Schulen nicht mit den zur Verfügung stehenden Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten vereinbaren lassen. Hierfür wollen wir in Zusammenarbeit mit Kommunen und Jobcentern geeignete Möglichkeiten schaffen und Alleinerziehenden Vorrang bei der Auswahl passender Betreuungsangebote und Schulen mit entsprechenden Angeboten zu geben. Darüber hinaus wollen wir, dass auch die frühkindliche Bildung zukünftig kostenfrei ist und zwar für alle Kinder vom 1.Lebensjahr an und für alle Betreuungszeiten.

Will man Alleinerziehende stärken, bedarf es eines Bündels von Maßnahmen. Hohe Priorität hat, dass Alleinerziehende ihre eigene Existenz sichern können. Dazu gehören die Existenzsicherung während einer Ausbildung – auch in einer Teilzeitausbildung, das Ende der Minijobschleifen, ein starkes Gesetz gegen Lohnungerechtigkeit zwischen Frauen und Männern, echte Wiedereinstiegshilfen nach der Babypause und vor allem auch der flächendeckende Ausbau und die Verbesserung der Kitas und Ganztagsschulen. In Hessen haben wir bereits viel erreicht – vor allem in der Kinderbetreuung und der Nachmittagsbetreuung in der Grundschule haben wir in der zu Ende gehenden Legislatur viel bewegt – mehr Plätze, mehr Qualität und den Einstieg in die Beitragsfreiheit. Mit dem Pakt für den Nachmittag ermöglichen wir hessenweit die Nachmittagsbetreuung von Schulkindern. Wir haben den Verband alleinerziehender Mütter und Väter mit Landesgeldern unterstützt. Zur Frage des bezahlbaren Wohnraums siehe unten bzgl. der Verdrängung von Migrant*innen und geflüchteten Frauen* aus den Innenstädten.

Wir setzen uns für eine verkürzte, familiengerechte Wochenarbeitszeit mit 28 – 35 Stunden pro Woche als neue Regelarbeitszeit mit Lohn- und Personalausgleich ein. Wir wollen ein verbessertes Gleichstellungsgesetz in Hessen durchsetzen. In Behörden und in der Landesverwaltung wollen wir dafür sorgen, dass Benachteiligungen abgebaut werden und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert wird. Außerdem fordern wir das Recht der Rückkehr von Teilzeit in Vollzeit.
Die Familienleistungen müssen neu geregelt werden, es kann nicht sein, dass Paare ohne Kinder steuerlich besser gestellt sind als Einelternfamilien. Die Einführung einer Kindergrundsicherung, die garantiert, dass kein Kind unter dem Existenzminimum leben muss und weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut, wie die kostenlose oder kostengünstige Nutzung der Infrastruktur (Kitas, Bildung, Freizeit- und Kulturangebote, öffentlicher Nahverkehr, etc.), verringern deutlich die Sorgen von Alleinerziehenden.
Der soziale Wohnungsbau muss wieder belebt werden, mindestens 10.000 neue Sozial- und 2000 Studierendenwohnungen müssen jährlich in Hessen geschaffen werden, die Sozialbindung darf nicht mehr auslaufen. Das Land muss dafür Flächen zur Verfügung stellen, öffentliche Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften sollen gefördert werden.

Alleinerziehende gehören zu der Bevölkerungsgruppe mit dem höchsten Armutsrisiko. Wir Freie Demokraten wollen den flächendeckenden Ausbau der Krippenplätze vorantreiben, von denen in Hessen 23.000 Plätze fehlen, damit insbesondere die Alleinerziehenden die Möglichkeit haben, ganztags einer Berufstätigkeit nachzugehen. Darüber hinaus setzen wir uns für eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten und für die Nutzung der digitalen Möglichkeiten ein, die es in vielen Berufssparten erlauben, Zeiten auch an einem Home Office Arbeitsplatz zu verbringen.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Verdrängung von Migrantinnen* und geflüchteten Frauen* aus den Innenstädten

Unter den vorherrschenden Bedingungen auf den städtischen Wohnungsmärkten haben heute vor allem Migrantinnen* und insbesondere geflüchtete Frauen* keinen ausreichenden Zugang zu bezahlbarem Wohnraum. In der Folge von zunehmenden Gentrifizierungsprozessen wird einer Verdrängung in die städtischen Randgebiete Vorschub geleistet, die den Betroffenen die Möglichkeit auf soziale, kulturelle, politische sowie ökonomische Teilhabe erschwert. Die Konsequenzen dieses sozialen Ausschlusses führen beispielsweise zu einem eingeschränkten Zugang zu Sprachförderungsangeboten, Bildungsangeboten sowie sozialen, kulturellen und politischen Aktivitäten.

  1. Wie wird Ihre Partei soziales Wohnen für Migrantinnen* und geflüchtete Frauen* im Stadtinneren sicherstellen?
  2. Was unternehmen Sie konkret gegen die Privatisierung von Wohnraum und für den Ausbau des Sozialwohnraums?
  3. Wie werden Sie Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt auf Landesebene begegnen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU-geführte Landesregierung setzt sich besonders in den Ballungsgebieten und den Universitätsstädten für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ein. Privater und öffentlicher Wohnungsbau müssen dabei zusammen betrachtet werden, da die Herausforderung gemeinschaftliche Anstrengungen aller Akteure erfordert. Mit der Allianz für Wohnen hat die CDU-geführte Landesregierung daher ein Gremium geschaffen, dass alle Akteure des Wohnungsbaus auf das gemeinsame Ziel der Bereitstellung ausreichend Wohnraums ausrichtet. Durch die Umsetzung des Masterplan Wohnen, zudem unter anderem die Bereitstellung von Fördermitteln in Höhe von 1,7 Milliarden Euro gehört, werden wir den ganzheitlichen Ansatz zur Schaffung nachfragegerechten Wohnraums weiterverfolgen, damit für jeden Hessen ein passendes Angebot verfügbar ist. Dabei schaffen wir gemischte Strukturen mit Menschen unterschiedlichen Einkommens. Diese vielfältigen Angebote richten sich an alle Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen gleichermaßen. Eine Fixierung auf einen speziellen Personenkreis würden wir als unzulässige Diskriminierung anderer förderberechtigter Personengruppen. Betrachten und lehnen dies daher ab.
Diskriminierungen am Wohnungsmarkt lehnen wir – wie alle Formen der Diskriminierung – entschieden ab. Gerade in den öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften stellen wir sicher, dass Diskriminierungen nicht stattfinden. Bei privaten Vermietern ist die Kontrolle einzelner Vermietungsprozesse kaum leistbar. Neben der Stärkung der Nachfrageseite am Mietmarkt durch eine Verbreiterung des Angebots setzen wir daher hier vor allem auf Information und Sensibilisierung von Vermietern – unter anderem im Rahmen der RESPEKT-Kampagne der Landesregierung.

Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ist die soziale Frage des nächsten Jahrzehnts. Unter den CDU-Regierungen der letzten 19 Jahre wurde die Zahl der Sozialwohnungen in Hessen mehr als halbiert! Darüber hinaus fehlt Wohnraum für die Menschen, die über der Einkommensgrenze für Sozialwohnungen liegen, aber dennoch keine Reichtümer verdienen und die die im Ballungsraum heute geforderten Mietpreise nicht bezahlen können.
Wir werden eine Bauoffensive starten. Öffentliche Grundstücke wollen wir günstig für den Wohnungsbau zur Verfügung stellen. Wir werden mehr Mittel für den sozialen Wohnungsbau bereitstellen und dafür sorgen, dass der Anteil der Sozialwohnungen steigt und nicht sinkt.
Von diesen Maßnahmen werden alle Gruppen, die es derzeit auf dem Wohnungsmarkt besonders schwer haben (MigrantInnen, Behinderte, aber auch SeniorInnen, Alleinerziehende, Familien mit mehreren Kindern, Geringverdienende) profitieren.
Wir werden außerdem prüfen, ob mit einem Landesantidiskriminierungsgesetz im Bereich der Wohnungsraumversorgung trotz Bundeszuständigkeit für das Mietrecht Verbesserungen erzielt werden können.

Wir wollen, dass sich alle Menschen in Hessen mit gutem und bezahlbarem Wohnraum versorgen können. Deshalb hat die aktuelle Landesregierung mit zahlreichen Maßnahmen begonnen, für mehr bezahlbaren und angemessenen Wohnraum zu sorgen. Bis zum Jahr 2020 stehen insgesamt 1,7 Mrd. Euro für den sozialen Wohnungsbau bereit. Mit diesen Fördermitteln können rund 20.000 Wohnungen für insgesamt 60.000 Menschen gebaut werden. Auch die Nassauische Heimstätte, an er das Land maßgeblich beteiligt ist, trägt etwa durch geringe Durchschnittsmieten und energetische und soziale Quartiersentwicklung dazu bei. Wir haben ihr Eigenkapital um 50 Millionen Euro erhöht, sodass weitere bezahlbare Wohnungen geschaffen werden können. Es wird also mehr gebaut, es wird schneller gebaut und die Mittel aus der Sozialwohnraumförderung werden gut in Anspruch genommen. Dennoch muss hier weiterhin viel getan werden – deshalb werden wir uns für die Fortsetzung und weitere Verstärkung dieser Fördermaßnahmen einsetzen. Eine weitere Möglichkeit, um freie Wohnflächen zu aktivieren, ist ein Management für Wohnungstausch, von dem gerade ältere Menschen und Familien profitieren könnten. Wegen der weiterhin steigenden Preise bei Neuvermietungen bleiben oft besonders ältere Menschen in ihren Wohnungen oder Häusern wohnen, auch wenn diese für sie als Einzelperson inzwischen zu groß und oft auch zu teuer geworden sind. Die Nassauische Heimstätte bietet hier bereits entsprechende Programme an, die den Anreiz für einen Umzug erhöhen. Wir wollen diese Angebote entsprechend aufgreifen und ausweiten.

Der Bestand an Sozialwohnungen in Hessen stark gesunken, von 177.545 Ende 1999 auf gerade noch etwas mehr als 85.000 Wohnungen Ende 2017. Auch der Stand der offiziell registrierten anspruchsberechtigten Haushalte, die nicht mit einer Sozialwohnung versorgt werden können, ist mit über 51.000 so hoch wie nie. Wir fordern daher – für die Unterbringung geflüchteter Menschen und anderer bedürftiger Personen – in unseren Anträgen den Bau von 10.000 Sozialwohnungen sowie weiteren 2.000 Studierendenwohnungen pro Jahr. Zugleich fordern wir wirksame Maßnahmen gegen Zweckentfremdung, damit etwa leer stehende Büroräume in Wohnungen umgewandelt werden können, sowie eine verbesserte Mietpreisbremse.
Damit Flüchtlinge überhaupt die Möglichkeit haben, sich auch im städtischen Raum niederzulassen, wollen wir die diskriminierenden Wohnsitzauflagen abschaffen. Den Diskriminierungsschutz wollen wir durch einen Ausbau der Beratungsstellen gegen Diskriminierung und ein hessisches Antidiskriminierungsgesetz erweitern. Damit Betroffene ihre Rechte wahrnehmen können, wollen wir einen Rechtsmittelfonds einrichten. Nach dem Beispiel Berlins wollen wir zudem eine intervenierende Fach- und Koordinierungsstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt einrichten.

Der knappe und teure Wohnraum in den Ballungsgebieten trifft alle Bevölkerungsgruppen, die über geringe Einkommen verfügen.
Die Gründe für den fehlenden Wohnraum sind vielfältig und reichen von einem verstärkten Zuzug aus den ländlichen Regionen in die Städte über zu wenig ausgewiesene Baugebiete bis hin zu zahlreichen Bauauflagen, die das Bauen extrem verteuern. Für uns Freie Demokraten ist es wichtig, günstige Voraussetzungen für private Bauinvestitionen zu schaffen, ohne die die Nachfrage nach Wohnungen nicht im notwendigen Ausmaß befriedigt werden kann. Der soziale Wohnungsbau stellt für uns Freie Demokraten eine wichtige Ergänzung zum privaten Angebot dar.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Information von Arbeitgebern über das Verbot anhand eines Kopftuches zu diskriminieren

Der Europäische Gerichtshof hat im März 2017 unter eng definierten Bedingungen ein Kopftuchverbot in der Privatwirtschaft für zulässig erklärt. Durch die fehlende inhaltliche Differenzierung in der Berichterstattung hat dies bei einigen Arbeitgeber*innen zu dem Trugschluss geführt, dass jedwede Ablehnung einer Bewerberin aufgrund ihres Kopftuches keinen Verstoß gegen das AGG darstellt.

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um Arbeitgeber*innen in Hessen über die Rechtslage aufzuklären?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Da die Rechtslage eindeutig ist, wird seitens der CDU Hessen kein weiterer gesonderter politischer Handlungsspielraum und -bedarf gesehen. Für die Information der Unternehmen ist vor allem die Privatwirtschaft in der Pflicht, angemessene Antworten zu geben, die von Seiten der Politik nur begleitet werden können. Dies kann im Bedarfsfall z.B. in Form von Gesprächen mit Verbänden geschehen. Die Durchsetzung des Rechts erfolgt in den üblichen rechtsstaatlichen Verfahren.

Im Zusammenhang mit der Änderung der hessischen Gesetze, die wir unter 2.4. und anderen Punkten angeführt haben, sowie mit der Erarbeitung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes können wir uns vorstellen, eine Informationskampagne zu starten, die auch die oben genannte Problematik aufgreifen sollte. Näheres dazu werden wir mit den in diesem Bereich tätigen Organisationen besprechen.

Uns sind keine Fälle bekannt, wonach bei hessischen Arbeitgeber*innen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu dem Trugschluss geführt hat, dass jedwede Ablehnung einer Bewerberin aufgrund ihres Kopftuches keinen Verstoß gegen das AGG darstelle. Sollten uns aber konkrete Fälle bekannt werden, würden wir in geeigneter Form, beispielsweise durch Öffentlichkeitsarbeit der Partei oder durch parlamentarische Initiativen der Landtagsfraktion, auf die Pflicht zur Einhaltung geltender Gesetze aufmerksam machen.

Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände müssen über Formen der Diskriminierung bei der Personalauswahl – nicht nur bei Kopftuch tragenden Bewerberinnen – und über geeignete Gegenstrategien informiert werden. Dazu ist ein Dialogprozess erforderlich. Insbesondere muss die Privatwirtschaft aber für die Differenzierung in dem Urteil sensibilisiert werden. Das Tragen eines Kopftuches für sich alleine darf nicht verboten werden, nur unter bestimmten Voraussetzungen das Tragen aller sichtbaren religiösen und politischen Zeichen.

In den Medien wurde das Urteil des EuGH mit großem Interesse aufgenommen und durchaus differenziert dargestellt. Wir gehen davon aus, dass die Privatwirtschaft Urteile, die wichtig für sie sind, nicht nur zur Kenntnis nimmt, sondern sehr genau analysiert.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Bleiberecht und historische Verantwortung gegenüber Rom*nja

Die kumulative Diskriminierung und Verfolgung von Rom*nja durch nichtstaatliche Akteure wird in Deutschland nicht als Asylgrund anerkannt. Geflüchtete Rom*nja werden, teilweise nach jahrzehntelangem Aufenthalt in Deutschland, in Länder abgeschoben, in denen sie erneuter Verfolgung und massiven Diskriminierungen in allen Lebensbereichen ausgesetzt sind. Dasselbe gilt für ihre in Deutschland geborenen Kinder. „Durch die Verfolgung und den Völkermord während der Herrschaft der Nationalsozialisten ergibt sich eine historische und politische Verantwortung gegenüber den Angehörigen der Minderheit“, heißt es in der Präambel des Staatsvertrags zwischen dem Land Hessen und dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Hessen vom 22.9.2017.

Werden Sie sich dafür einsetzen, der historischen Verantwortung gerechter zu werden, indem Sie sich für eine Verbesserung der Bleibeperspektiven geflüchteter Rom*nja in Hessen einsetzen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Der Schutz von Minderheiten und die Anwendung des grundgesetzlichen Asylrechts sind Grundlagen unserer Rechts- und Werteordnung. Die CDU bekennt sich selbstverständlich zu den verfassungsrechtlichen Verpflichtungen dieses Landes. Mit dem Staatsvertrags zwischen dem Land Hessen und dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Hessen haben wir unsere besondere Verantwortung dieser Bevölkerungsgruppe gegenüber dokumentiert und wahrgenommen. Diskriminierungen von Sinti und Roma treten wir entschieden entgegen..
Im Bereich des Aufenthaltsrechtes der Sinti und Roma geht es um verschiedene Konstellationen. Oft handelt es sich zu einem großen Teil um EU-Bürger aus Rumänien und Bulgarien mit einem grundsätzlichen Recht auf Freizügigkeit. Dazu gehört aber nicht das Recht zur Einwanderung in unsere Sozialsysteme. Das Thema „Bleibeperspektive“ stellt sich bei diesem Personenkreis daher nur in bestimmten arbeits- und sozialhilferechtlichen Konstellationen, die kein Gegenstand landesrechtlicher Regelungen sind.
Soweit es sich bei den Menschen um Drittstaatsangehörige handelt, die in der EU/ Deutschland Asyl suchen, sind die nationalen bzw. europarechtlichen Asylregelungen anwendbar. Dabei werden wir selbstverständlich auch in Zukunft unsere humanitären und rechtlichen Verpflichtungen bei der Aufnahme von Menschen in Not achten – ohne Ansehen der Person oder Herkunft sondern klar auf Grundlage des Asyl- und Aufenthaltsrechts und der Genfer Flüchtlingskonvention. Eine Bevorzugung oder spezielle Bearbeitung von Asylgesuchen von Sinti und Roma durch das BAMF wäre europarechts- und verfassungswidrig.

Das Bleiberecht für Geflüchtete ist Bundesrecht. Wir werden uns in Regierungsverantwortung in Hessen dafür einsetzen, unserer besonderen Verantwortung für Roma gerecht zu werden.

Wir GRÜNE setzen uns für faire und schnelle Asylverfahren ein. Wir wollen die Rechtsberatung für alle Asylsuchenden ermöglichen, indem wir sie finanziell fördern. Wir setzen uns dafür ein, dass individuelle Fluchtgründe, mögliche politische Verfolgung durch einen Staat oder eine Gruppe gemäß dem Asylgesetz und der Genfer Flüchtlingskonvention genau im Asylgespräch erfasst wird und anerkannt wird. Dies gilt folgegemäß auch für geflüchtete Rom*nja. Mit dem Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Verband Deutscher Sinti und Roma hat die Landesregierung gezeigt, dass sie sich strukturell und dauerhaft für die Rechte von Sinti und Roma einsetzt. Wir wollen daran festhalten und werden den Landesverband entsprechend weiter fördern.

Ja, wir haben in zahlreichen parlamentarischen Initiativen gegen die Abschiebung von Roma in die angeblich sicheren Westbalkanstaaten protestiert und ein dauerhaftes Bleiberecht für die Betroffenen gefordert. Die Abschiebung von Angehörigen der Roma entspringt einer Atmosphäre des Antiziganismus und blendet die besondere historische Verantwortung Deutschlands für den Schutz von Sinti und Roma komplett aus. Roma müssen als verfolgte Bevölkerungsgruppe in Europa anerkannt werden und als solche Schutz erhalten. Die westlichen Balkanstaaten sind keine sicheren Herkunftsländer!

Die historische Verantwortung Deutschlands gegenüber allen Verfolgten während der Herrschaft des Nationalsozialismus steht für uns Freien Demokraten außer Frage. Dies vorausgeschickt, lässt sich feststellen, dass die Bleibeperspektiven geflüchteter Rom*nja in Hessen schlecht sind, weil sie in der Regel keinen Anspruch auf Asyl haben, sie in ihren Herkunftsländern nicht politisch verfolgt werden und auch nicht aus Kriegsgebieten zu uns kommen. Sie werden allerdings nach wie vor in ihren Herkunftsländern diskriminiert. Für alle Mitgliedstaaten der EU ist die Achtung der Minderheiten-Rechte ein Beitrittskriterium. Darüber hinaus müssen alle Mitgliedstaaten, in denen Rom*nja ansässig sind, bis zum Jahr 2020 Reformprogramme vorlegen, wie sie dieser Minderheit den Zugang zu Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsvorsorge und Wohnraum gewährleisten werden. Insofern bleibt zu hoffen, dass der Reformdruck der EU Wirkung zeigen wird. Davon abgesehen setzen wir Freie Demokraten uns schon sehr lange für ein Einwanderungsgesetz ein, das nach bestimmten Kriterien die reguläre Einwanderung in unseren Arbeitsmarkt zulässt.

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Sexuelle Orientierung, sexuelle Identität und Geschlecht als Fluchtgrund

Viele Menschen fliehen vor Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung, der sexuellen Identität oder des Geschlechts nach Deutschland.

  1. Welche Schritte werden Sie unternehmen, um die Anerkennung von LGBTI-Identität als Asylgrund in Hessen sicherzustellen?
  2. Geflüchtete Menschen mit LGBTI*-Hintergrund erfahren teilweise auch in Unterkünften Diskriminierung. Wie stellen sie sicher, dass geflüchtete Menschen mit LGBTI*-Hintergrund sich in Deutschland sicher fühlen können?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu Frage 1: Ein „eigener Asylgrund für die LGBTI-Community“ ist aus unserer Sicht in der Praxis und rechtlich nicht erforderlich, da das europäische Flüchtlingsrecht die Flüchtlingseigenschaft nach Art. 2 Buchstabe d) der Qualifikationsrichtlinie 2011/95/EU auch in Bezug auf die Zugehörigkeit zu einer bestimmten „sozialen Gruppe“ gewährt und darüber auch auf geschlechtliche Identität und die sexuelle Orientierung (Erwägungsgrund 30). Bei Vorliegen einer entsprechenden Verfolgung wird demnach Flüchtlingsschutz bzw. mindestens subsidiärer Schutz gewährt.

Zu Frage 2: Als freiheitliche Gesellschaft dulden wir keine Gewalt und Hetze gegen Flüchtlinge. Wir akzeptieren keinen Fremdenhass. Die hessischen Sicherheitsbehörden treten jeglicher Form von rechtsextremistischer Hetze oder Gewalt mit aller Entschlossenheit und Härte entgegen. Gleiches gilt für Diskriminierung und Gewalt bestimmter Personengruppen in den Flüchtlingsunterkünften.
Um dies sicherzustellen und das Recht durchzusetzen, werden wir u.a. dafür sorgen, dass in den Gemeinschaftsunterkünften und Einrichtungen des Landes dauerhaft Polizei vor Ort ist. Darüber hinaus werden die Landesbediensteten weiterhin entsprechend dem Hausrecht in Einrichtungen gegenüber aggressiven und randalierenden Asylantragstellern angemessene Maßnahmen ergreifen. Dies dient auch dem Schutz der großen Mehrheit der Geflüchteten in den Einrichtungen, die sich rechtskonform verhalten und insb. dem Minderheitenschutz.

Auch das Asylrecht ist Bundesrecht. Die derzeitige Rechtslage gibt Homosexuellen das Recht auf Asyl, wenn sie in ihrem Herkunftsland wegen ihrer sexuellen Identität verfolgt werden und ihnen gravierende Folgen drohen, so dass eine Menschenrechtsverletzung vorliegt.
Vulnerable Gruppen unter Geflüchteten, zu denen auch Menschen mit LGBTI-Identität gehören, wollen wir in besonders geschützten Einrichtungen unterbringen.

Wir GRÜNE wollen faire und transparente Asylverfahren. Bereits jetzt ist im Asylgesetz durch die Genfer Flüchtlingskonvention geregelt, dass auch die sexuelle Orientierung ein individueller Verfolgungsgrund sein kann. Das heißt, dass das Bundesamt für Migration und Flucht (BAMF) dieses Merkmal als Fluchtgrund anerkennen kann. Auch wir wissen, dass es in der Praxis hier noch oft zu Problemen kommt. Auch deshalb setzen wir uns für eine unabhängige Verfahrensberatung ein, um die Asylverfahren besser und die Asylentscheidungen rechtssicherer zu machen. Außerdem wollen wir die Fürsorge für queere Geflüchtete weiter verstärken, die gewachsene und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Rainbow Refugees fortsetzen und uns für eigene Schutzräume für diese besonders gefährdete Gruppen einsetzen. Bereits jetzt haben wir erreicht, dass die Beschäftigten der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen und der Asylverwaltung zu diesem Thema sensibilisiert und qualifiziert werden. Unterstützung für queere Geflüchtete leistet in Hessen das Beratungsnetzwerk für LSBT*IQ-Geflüchtete der hessischen AIDS-Hilfen und Rainbow-Refugee-Gruppen. Diese Arbeit fördert das Land aktuell mit 150.000 Euro.

Schwule, lesbische und transsexuelle Flüchtlinge werden vielfach in ihren Herkunftsländern verfolgt, diskriminiert und gesellschaftlich und familiär geächtet. Immer noch wird Homosexualität in mehr als 75 Ländern strafrechtlich verfolgt und in acht Ländern steht auf gleichgeschlechtliche Liebe die Todesstrafe. Sexuelle Orientierung muss als Fluchtgrund umfassend akzeptiert werden. Das Grundrecht auf Asyl muss wiederhergestellt werden!
Bei den hessischen Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete fordern wir schon seit Jahren verbindliche Mindeststandards für eine menschenwürdige Unterbringung und ein wirksames Gewaltschutzkonzept. Die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften darf nur eine temporäre Lösung sein. Geflüchtete haben ein Recht auf angemessenen Wohnraum!

Der Asylanspruch von geflüchteten Personen wird durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf Bundesebene geprüft. Die Mitarbeiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge werden für diese besonderen Fluchtgründe sensibilisiert. Wir Freie Demokraten fordern in diesem Zusammenhang eine(n) Sonderbeauftragte(n) für LSBTI beim BAMF, die/der entsprechend ausgebildet ist und mit der nötigen Sensibilität diese Funktion ausübt.
Für die Sicherheit in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes wurden Standards definiert, erarbeitet und umgesetzt, die die Sicherheit in den Aufnahmeeinrichtungen erhöht haben. Dabei ging es auch um eine geeignete Unterbringung und Betreuung besonders schutzbedürftiger Personen in z.B. geschlechtergetrennten Wohnräume und sanitären Einrichtungen sowie Rückzugsmöglichkeiten. All dies gehört seit Jahren zu den Standards der Erstaufnahme in Hessen. Auch wenn es für geflüchtete Personen, die zu der Personengruppe der LSBT*IQ gehören, eine große Überwindung kostet, sich fremden Menschen in der Aufnahmeeinrichtung anzuvertrauen, gibt es jedoch keine andere Möglichkeit, als beispielsweise das medizinische Personal auf die besondere eigene Situation hinzuweisen.

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Geschlechtsspezifische Diskriminierung von Frauen* mit Migrations- und Fluchtgeschichte

Die Benachteiligung von Frauen* mit Migrations- und Fluchtgeschichte beschränkt sich oftmals nicht nur auf geschlechtsspezifische Diskriminierungen: Frau* zu sein, nicht-deutsch bzw. nicht weiß zu sein, einer benachteiligten sozialen Milieu anzugehören hohen Alters und/oder mit einer Behinderung zu leben, homo-, trans-, oder intersexuell zu sein, und andere Faktoren führen dazu, dass viele gesellschaftliche Ausschlüsse ineinander verschränkt bzw. intersektional erlebt werden und den Alltag der Frauen* prägen. Trotz des seit 2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) erleben Frauen* mit Flucht- und Migrationsgeschichte nach wie vor strukturelle und institutionelle  Diskriminierung die sich vor allem in diskriminierenden Gesetzgebungen wie z.B. der Residenzpflicht, verdachtsunabhängigen Polizeikontrollen, Asylgesetzverschärfungen oder dem eingeschränkten Zugang zum Bildungs-, Arbeits- und Gesundheitssystem zeigt. Die prekäre Situation der Frauen* verschärft sich durch einen Mangel an bedarfsorientierten Beratungs- und Begleitangeboten. Diese sollten auch integrierte Sprachmittlerinnen* und, bei Bedarf, Kinderbetreuung miteinschließen.

  1. Welche Maßnahmen zum Schutz von Frauen* mit Flucht- und Migrationsgeschichte vor geschlechtsspezifischer Diskriminierung werden Sie ergreifen?
  2. In welcher Form werden Organisationen von Frauen* mit Flucht- und Migrationserfahrung Teil des Monitoring-Prozesses dieser Maßnahmen sein?
  3. Wie werden Sie Organisationen von Frauen* mit Flucht- und Migrationserfahrung sowie Kontakt- und Beratungsstellen politisch und finanziell stärken?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Jede Form von Gewalt gegen Frauen oder Diskriminierung muss bekämpft werden. Es darf keine Toleranz geben, bei Menschenhandel, Zwangsverheiratung, Zwangsprostitution, Stalking oder häuslicher und sexualisierter Gewalt. Darüber hinaus ist die Unterstützung der Frauen in allen Landesteilen durch Frauenhäuser, Interventionsstellen und Beratung für Frauen nach sexualisierter Gewalt ein wichtiger Schwerpunkt des 2015 ins Leben gerufenen Sozialbudgets. Mit zusätzlichen Mitteln für die Intervention bei häuslicher Gewalt, der Unterstützung von Beratungsstellen nach sexueller Gewalt und für Frauenhäuser kommt Hessen seiner Verantwortung nach, Maßnahmen gegen Gewalt zu ergreifen und Hilfsangebote für Frauen dauerhaft zu erhalten und zu etablieren sowie eine fachkundige Versorgung der Betroffenen zu gewährleisten.

Die doppelte oder gar dreifache Diskriminierung von Frauen mit Migrations- und/oder Fluchtgeschichte ist uns bewusst. Wie unter 6.1. bereits dargestellt wollen wir diese Frauen besonders fördern.

In Hessen gibt es eine spezielle Erstaufnahmeeinrichtung in Rotenburg an der Fulda, in der Plätze für allein geflüchtete Frauen und ihre Kinder reserviert sind. Mit dem Projekt „Step by Step“ wurde gezielt traumatisierten weiblichen Geflüchteten und ihren Kindern Angebote der psychosozialen Hilfe gemacht. Dies wurde mittlerweile ausgeweitet, sodass es vier regionale psychosoziale Zentren gibt, die psychosoziale Unterstützungsangebote für Geflüchtete unterbreiten. Aus den Mitteln des Landesintegrationsprogrammes „WIR“ fördern wir speziell innovative Modellprojekte für geflüchtete Frauen. Wir GRÜNE halten an dieser Förderung fest und wollen uns auch in der nächsten Legislaturperiode dafür einsetzen, diese Angebote für noch mehr geflüchtete oder migrierte Frauen und Mädchen zu öffnen.

Mit Beratungsangeboten sowie effektiven Antidiskriminierungsmaßnahmen muss die Mehrheitsgesellschaft für das Problem der Mehrfachdiskriminierung sensibilisiert und die Betroffenen über ihre Rechte informiert werden. Auf die vielfältigen Diskriminierungsformen – sei es im Asylverfahren, bei der Wohnungs- oder Arbeitssuche oder durch widerrechtliches Racial Profiling durch die Polizei – muss mit Beratungsangeboten für die Betroffenen, aber auch mit Informations- und Fortbildungsangeboten etwa für Behörden sowie einem verbesserten Rechtsschutz reagiert werden. Dazu müssen auch bestehende Lücken im gesetzlichen Antidiskriminierungsschutz geschlossen und Migrantenorganisationen im Sinne eines Empowerments besser gefördert werden. Die vom Land eingerichtete Antidiskriminierungsstelle reicht wegen der personellen Unterbesetzung und der fehlenden Unabhängigkeit kaum aus, den vielfältigen Formen von Diskriminierung effektiv zu begegnen. Wir fordern daher unabhängige und regionale Beratungsstellen für einen einfacheren Zugang zur Antidiskriminierungsberatung. Zu einem effektiven Diskriminierungsschutz in Hessen gehört auch die Einrichtung eines Rechtshilfefonds für Betroffene von Diskriminierung.

Um dem erhöhten Schutzbedürfnis von Frauen und Kindern Rechnung zu tragen, wurde eine Unterkunft in Darmstadt speziell für allein geflüchtete Frauen und Kinder geschaffen. Darüber hinaus gibt es vielfältige Angebote des Landes sowie zahlreicher Organisationen, die sich speziell um Frauen mit Migrationshintergrund kümmern. Die Residenzpflicht und andere Vorschriften und gesetzlichen Regelungen beziehen sich gleichermaßen auf Männer wie Frauen, wobei hier keinesfalls diskriminierende Absichten dahinter stehen. Grund für diese und andere Regelungen sind meist verfahrenstechnischer Art oder haben mit der Zuständigkeit, auch in finanzieller Hinsicht, zu tun. Asylgesetzverschärfungen oder der Zugang zu Integrationsleistungen haben wiederum etwas mit den Bleiberechtsperspektiven zu tun. Denn es ist nicht sinnvoll, mit Integrationsleistungen zu beginnen, wenn Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten ohnehin keine Bleibeperspektive haben. Wir Freie Demokraten halten die derzeitige finanzielle Ausstattung von vom Land Hessen geförderten Kontakt- und Beratungsstellen für ausreichend, sind jedoch offen für konkrete Hinweise, falls dies an der ein oder anderen Stelle nicht der Fall sein sollte.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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