Sicherheit von lesbischen Frauen

Statistiken zeigen, dass Frauen sich erheblich unsicherer im öffentlichen Raum fühlen als Männer. Dies gilt in besonderem Maße für lesbische Frauen, die auf Grund ihrer sexuellen Orientierung Opfer von Gewalt werden.

Wie werden Sie – speziell für lesbische Frauen – die Sicherheit erhöhen?

Die Präventionsförderung und der Gewaltschutz zählen aber auch grundsätzlich zu den wichtigsten staatlichen Aufgaben überhaupt. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, Frauen und deren Kinder präventiv zu schützen, sie aber auch zu unterstützen, wenn sie Opfer von Gewalt – egal welcher Form – geworden sind und traumatisierende Erfahrungen innerhalb oder außerhalb ihrer Familienstrukturen erleiden mussten. Dieser Bereich ist und bleibt ein Schwerpunkt unserer Arbeit. Häusliche Gewalt ist im Bereich der Gewalt gegen Frauen leider weiterhin ein großes Thema, das wir weiter konsequent bekämpfen werden. Hier möchten wir unsere Beamtinnen und Beamten weiter sensibilisieren. Der Arbeitskreis Häusliche Gewalt der hessischen Polizei hat die Überarbeitung der Handlungsleitlinien „Häusliche Gewalt und Gewalt im sozialen Nahraum“ abgeschlossen und mit der Umsetzung und damit einhergehenden Sensibilisierung der Polizeibeamtinnen und -beamten in den Polizeipräsidien begonnen. Die Leitlinien informieren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im schwierigen Arbeitsfeld der Bekämpfung von Häuslicher Gewalt und Gewalt im sozialen Nahraum über Intervention und Ermittlung, gesetzliche Regelungen, insbesondere HSOG und GewSchG, Verhinderung von (weiteren) Gewalttätigkeiten, Sicherung der Strafverfolgung, Hilfe für die Opfer und Abstimmung polizeilicher Maßnahmen und zivilgerichtlicher Hilfe. Darüber hinaus sensibilisieren sie zu einem professionellen Umgang mit Opfern und Zeugen, bieten gezielte Hilfestellungen als Grundlage für effektives Handeln und setzen ein klares Signal für gewalttätige Personen und die Gesellschaft.

Darüber hinaus werden vielfältige Modellprojekte finanziert, die sich für einen besseren Schutz von Frauen vor Gewalt und für die gesundheitliche Versorgung von Gewaltopfern einsetzen und an unterschiedlichen Zeitpunkten der präventiven Intervention ansetzen , wie beispielsweise die Analyse und der Ausbau der Präventionsarbeit im Bereich der Cyberkriminalität, von der insbesondere auch Frauen betroffen sind. Hessen war unter Führung der CDU treibende Kraft bei der Einführung einer Strafbarkeit für „Stalking“. Unsere eben formulierten Bemühungen sind natürlich unabhängig von sexueller Orientierung. In Bezug auf die spezifische Situation lesbischer Frauen innerhalb und außerhalb der hessischen Polizei wurde schon im Jahre 2010 die „Rahmenkonzeption für die Einrichtung von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen bei der hessischen Polizei“ umgesetzt und damit die Funktion der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen (AgL) geschaffen. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen (AgL) sollen homosexuellen Polizeibediensteten in dienstlichen Zusammenhängen, insbesondere bei Diskriminierungen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, vertrauensvoll zur Seite stehen und sie bei der Wahrnehmung ihrer Interessen innerhalb der Behörde unterstützen. Sie leisten darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zur Offenheit und Toleranz der hessischen Polizei und ihrer Bediensteten gegenüber homosexuellen Lebensweisen und einen diskriminierungsfreien Umgang mit Homosexuellen.

Neben dieser nach innen gerichteten Zielstellung fungieren die AgL als Bindeglied zwischen homosexuellen Bürgerinnen und Bürgern und der hessischen Polizei. In dieser Rolle arbeiten sie aktiv darauf hin, innerhalb der schwul-lesbischen Bevölkerung sowie entsprechenden Initiativen und Organisationen („Gay-Community“) für Vertrauen gegenüber der Polizei zu werben und Vorbehalte auszuräumen. Sie stehen auch Opfern antilesbisch / antischwuler Gewalt als Ansprechpartner zur Verfügung und bieten zugleich allen Organisationseinheiten der Polizei Unterstützung bei der Bearbeitung von Vorgängen im Zusammenhang mit antischwuler/-lesbischer Gewalt bzw. im Zusammenhang mit gleichgeschlechtlicher Lebensweise.

Für uns ist es wichtig, dass wir keinen Raum für Diskriminierung lassen. Lesbische Frauen sind an dieser Stelle doppelt betroffen. Auch deshalb haben wir in unser Wahlprogramm aufgenommen, dass Hessen ein Landesdiskriminierungsgesetz braucht. Uns geht es darum, ein gesellschaftliches Klima zu schaffen, in dem Gewalt gegen Frauen geächtet wird. Zeitgleich wollen wir eine stärkere Unterstützung der Frauenhäuser, Frauennotrufe und Beratungsstellen, wie durch Haushaltsanträge im Hessischen Landtag belegt.

Wie bereits beschrieben haben wir viel erreicht, um Frauen besser vor Gewalt zu schützen. Speziell für lesbische Frauen fördern wir eine Beratungsstelle, die Lesben und transidente Frauen bei häuslicher Gewalt unterstützt. Diese wollen wir auch in der nächsten Wahlperiode weiter fördern.

Wir wollen, dass die vielfältigen Lebensweisen rechtlich gleichgestellt werden und setzen uns für ihre gesellschaftliche Akzeptanz ein. Alle Formen von Gewalt und Gewaltverherrlichungen gegen Frauen, Kinder und LSBTIQ-Menschen – in den unterschiedlichsten Medien – müssen konsequent geahndet werden.

Wir Freie Demokraten sehen ein Sicherheitsbedürfnis – sowohl bei Bürgerinnen als auch bei Bürgern in Hessen. Wir unterscheiden daher nicht in Personengruppen, in weiblich oder männlich, in jung oder alt, in homo- oder heterosexuell, da wir glauben, dass alle Bürgerinnen und Bürger durch den Wunsch, in Sicherheit und in Freiheit leben zu können, vereint sind.
Um dies zu gewährleisten, fordert die FDP-Fraktion in Hessen 1500 neue Polizeistellen bis 2022 sowie eine deutlich verbesserte Ausrüstung der Polizeikräfte. Darüber hinaus stehen wir für die Videoüberwachung an neuralgischen Punkten, um die Verfolgung und Aufklärung von Straftaten zu verbessern.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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