Stärkung von Frauen mit Migrationshintergrund

Frauen, die aus Ländern, wie Syrien, dem Irak oder Äthiopien geflohen sind, hatten oft nicht die Chance, eine umfassende Schulbildung zu erwerben. Dies zwingt sie, auch in Deutschland in eine Abhängigkeit von ihrer*ihrem Partner*in oder macht es schwierig für sie, sich als alleinstehende Frau in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren.

Was werden Sie speziell für die Förderung von geflohenen Frauen tun?

Die CDU-geführte Hessische Landesregierung fördert seit Ende 2017 vier Beratungszentren, die sich in Hessen um traumatisierte und psychisch belastete Geflüchtete sowie Opfer von Folter und Gewalt kümmern. Für jedes Zentrum stellt das Land Hessen bis zu 400.000 Euro pro Jahr zur Verfügung.

Die Unterstützung der Frauen in allen Landesteilen durch Frauenhäuser, Interventionsstellen und Beratung für Frauen nach sexualisierter Gewalt ist zudem ein wichtiger Schwerpunkt des 2015 ins Leben gerufenen Sozialbudgets. Im Jahr 2018 werden die freiwilligen Leistungen im Rahmen des Sozialbudgets um etwa 43 Prozent auf rund 100 Millionen Euro und im Jahr 2019 auf 118,5 Millionen Euro erhöht. Mit zusätzlichen Mitteln für die Intervention bei häuslicher Gewalt, der Unterstützung von Beratungsstellen nach sexueller Gewalt und für Frauenhäuser kommt Hessen seiner Verantwortung nach, Maßnahmen gegen Gewalt zu ergreifen und Hilfsangebote für Frauen dauerhaft zu erhalten und zu etablieren sowie eine fachkundige Versorgung der Betroffenen zu gewährleisten.

Zugewanderte und geflüchtete Frauen sind oftmals in mehrfacher Hinsicht benachteiligt. Wir werden diese Frauen deshalb gezielt fördern. Sie sollen ein selbstbestimmtes Leben führen können und am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dazu gehören neben der Sprachförderung Aus- und Weiterbildung sowie Partizipationsangebote und Nachbarschaftsprojekte. Damit die Frauen diese Angebote auch nutzen können, muss es eine gute soziale Infrastruktur und kostenfreie frühkindliche Bildungsangebote geben. Die zum Teil nur schwer erreichbaren Frauen brauchen niederschwellige Angebote wie z.B. Familienzentren, die an Kitas angesiedelt sind.

In der vergangenen Legislaturperiode haben wir mit den beiden Aktionsplänen zur Integration von Flüchtlingen und Bewahrung des gesellschaftlichen Zusammenhalts mit einem umfangreichen finanziellen Volumen von 2,9 Milliarden Euro bundesweit einzigartig auf die neue Migrationssituation reagiert. Dabei haben wir uns auch dafür eingesetzt, die Integrationsprogramme für Geflüchtete auch für Frauen attraktiv zu gestalten. So wurde bei den Arbeits-, Ausbildungs- und Sprachprogrammen Kinderbetreuung während der Kurse ermöglicht, damit auch Eltern an den Kursen teilnehmen können. Außerdem fördern wir im Rahmen des Landesprogramms WIR Modellprojekte, die sich mit der spezifischen Lebenssituation geflüchteter Frauen auseinandersetzen und Konzepte für bessere Integrationschancen erarbeiten. Wir wollen dieses Engagement ausbauen und weiterhin dafür sorgen, dass Frauen und Mädchen mit Fluchthintergrund gleiche Integrationsbedingungen erhalten.

Der Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten soll Frauen, die Kinder haben, die Teilnahme an Fortbildungen ermöglichen, insbesondere zum Spracherwerb. Mit flexiblen Qualifikationsanalysen – etwa durch Arbeitsproben – müssen auch informell erworbene Qualifikationen gewürdigt werden. Hierzu ist das hessische Anerkennungsgesetz ggf. zu überarbeiten. Frauen, die bereits über eine berufliche Qualifikation verfügen, benötigen Unterstützung durch Fachsprachenkurse und fachspezifische Fortbildungsangebote.

Wir Freie Demokraten sehen im Spracherwerb und in der Aus- und Weiterbildung von Migranten den Schlüssel für eine gelingende Integration. Dies gilt selbstverständlich auch für die zugewanderten Frauen. Das hessische InteA-Programm an Berufsschulen bietet leider nur Jugendlichen im Alter von 16 bis 18 Jahren ein auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Lernprogramm an. Wir Freie Demokraten fordern, InteA bis zum Alter von 25 Jahren zu öffnen. Wir wollen verhindern, dass junge Menschen, die die Zugangskriterien nicht erfüllen, keine Chance auf Bildung und einen Arbeitsplatz haben. Dazu gehören selbstverständlich auch die geflohenen Frauen. Darüber hinaus wollen wir die verschiedenen Förderprogramme in diesem Bereich so verzahnen und ergänzen, dass niemand aufgrund seines Alters oder seiner Vorbildung von einem selbstbestimmten Leben ausgeschlossen wird. Wir Freie Demokraten stehen für Chancengerechtigkeit und diese wollen wir auch umsetzen.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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