Sexuelle Orientierung, sexuelle Identität und Geschlecht als Fluchtgrund

Viele Menschen fliehen vor Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung, der sexuellen Identität oder des Geschlechts nach Deutschland.

  1. Welche Schritte werden Sie unternehmen, um die Anerkennung von LGBTI-Identität als Asylgrund in Hessen sicherzustellen?
  2. Geflüchtete Menschen mit LGBTI*-Hintergrund erfahren teilweise auch in Unterkünften Diskriminierung. Wie stellen sie sicher, dass geflüchtete Menschen mit LGBTI*-Hintergrund sich in Deutschland sicher fühlen können?

Zu Frage 1: Ein „eigener Asylgrund für die LGBTI-Community“ ist aus unserer Sicht in der Praxis und rechtlich nicht erforderlich, da das europäische Flüchtlingsrecht die Flüchtlingseigenschaft nach Art. 2 Buchstabe d) der Qualifikationsrichtlinie 2011/95/EU auch in Bezug auf die Zugehörigkeit zu einer bestimmten „sozialen Gruppe“ gewährt und darüber auch auf geschlechtliche Identität und die sexuelle Orientierung (Erwägungsgrund 30). Bei Vorliegen einer entsprechenden Verfolgung wird demnach Flüchtlingsschutz bzw. mindestens subsidiärer Schutz gewährt.

Zu Frage 2: Als freiheitliche Gesellschaft dulden wir keine Gewalt und Hetze gegen Flüchtlinge. Wir akzeptieren keinen Fremdenhass. Die hessischen Sicherheitsbehörden treten jeglicher Form von rechtsextremistischer Hetze oder Gewalt mit aller Entschlossenheit und Härte entgegen. Gleiches gilt für Diskriminierung und Gewalt bestimmter Personengruppen in den Flüchtlingsunterkünften.
Um dies sicherzustellen und das Recht durchzusetzen, werden wir u.a. dafür sorgen, dass in den Gemeinschaftsunterkünften und Einrichtungen des Landes dauerhaft Polizei vor Ort ist. Darüber hinaus werden die Landesbediensteten weiterhin entsprechend dem Hausrecht in Einrichtungen gegenüber aggressiven und randalierenden Asylantragstellern angemessene Maßnahmen ergreifen. Dies dient auch dem Schutz der großen Mehrheit der Geflüchteten in den Einrichtungen, die sich rechtskonform verhalten und insb. dem Minderheitenschutz.

Auch das Asylrecht ist Bundesrecht. Die derzeitige Rechtslage gibt Homosexuellen das Recht auf Asyl, wenn sie in ihrem Herkunftsland wegen ihrer sexuellen Identität verfolgt werden und ihnen gravierende Folgen drohen, so dass eine Menschenrechtsverletzung vorliegt.
Vulnerable Gruppen unter Geflüchteten, zu denen auch Menschen mit LGBTI-Identität gehören, wollen wir in besonders geschützten Einrichtungen unterbringen.

Wir GRÜNE wollen faire und transparente Asylverfahren. Bereits jetzt ist im Asylgesetz durch die Genfer Flüchtlingskonvention geregelt, dass auch die sexuelle Orientierung ein individueller Verfolgungsgrund sein kann. Das heißt, dass das Bundesamt für Migration und Flucht (BAMF) dieses Merkmal als Fluchtgrund anerkennen kann. Auch wir wissen, dass es in der Praxis hier noch oft zu Problemen kommt. Auch deshalb setzen wir uns für eine unabhängige Verfahrensberatung ein, um die Asylverfahren besser und die Asylentscheidungen rechtssicherer zu machen. Außerdem wollen wir die Fürsorge für queere Geflüchtete weiter verstärken, die gewachsene und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Rainbow Refugees fortsetzen und uns für eigene Schutzräume für diese besonders gefährdete Gruppen einsetzen. Bereits jetzt haben wir erreicht, dass die Beschäftigten der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen und der Asylverwaltung zu diesem Thema sensibilisiert und qualifiziert werden. Unterstützung für queere Geflüchtete leistet in Hessen das Beratungsnetzwerk für LSBT*IQ-Geflüchtete der hessischen AIDS-Hilfen und Rainbow-Refugee-Gruppen. Diese Arbeit fördert das Land aktuell mit 150.000 Euro.

Schwule, lesbische und transsexuelle Flüchtlinge werden vielfach in ihren Herkunftsländern verfolgt, diskriminiert und gesellschaftlich und familiär geächtet. Immer noch wird Homosexualität in mehr als 75 Ländern strafrechtlich verfolgt und in acht Ländern steht auf gleichgeschlechtliche Liebe die Todesstrafe. Sexuelle Orientierung muss als Fluchtgrund umfassend akzeptiert werden. Das Grundrecht auf Asyl muss wiederhergestellt werden!
Bei den hessischen Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete fordern wir schon seit Jahren verbindliche Mindeststandards für eine menschenwürdige Unterbringung und ein wirksames Gewaltschutzkonzept. Die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften darf nur eine temporäre Lösung sein. Geflüchtete haben ein Recht auf angemessenen Wohnraum!

Der Asylanspruch von geflüchteten Personen wird durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf Bundesebene geprüft. Die Mitarbeiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge werden für diese besonderen Fluchtgründe sensibilisiert. Wir Freie Demokraten fordern in diesem Zusammenhang eine(n) Sonderbeauftragte(n) für LSBTI beim BAMF, die/der entsprechend ausgebildet ist und mit der nötigen Sensibilität diese Funktion ausübt.
Für die Sicherheit in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes wurden Standards definiert, erarbeitet und umgesetzt, die die Sicherheit in den Aufnahmeeinrichtungen erhöht haben. Dabei ging es auch um eine geeignete Unterbringung und Betreuung besonders schutzbedürftiger Personen in z.B. geschlechtergetrennten Wohnräume und sanitären Einrichtungen sowie Rückzugsmöglichkeiten. All dies gehört seit Jahren zu den Standards der Erstaufnahme in Hessen. Auch wenn es für geflüchtete Personen, die zu der Personengruppe der LSBT*IQ gehören, eine große Überwindung kostet, sich fremden Menschen in der Aufnahmeeinrichtung anzuvertrauen, gibt es jedoch keine andere Möglichkeit, als beispielsweise das medizinische Personal auf die besondere eigene Situation hinzuweisen.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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