Bleiberecht und historische Verantwortung gegenüber Rom*nja

Die kumulative Diskriminierung und Verfolgung von Rom*nja durch nichtstaatliche Akteure wird in Deutschland nicht als Asylgrund anerkannt. Geflüchtete Rom*nja werden, teilweise nach jahrzehntelangem Aufenthalt in Deutschland, in Länder abgeschoben, in denen sie erneuter Verfolgung und massiven Diskriminierungen in allen Lebensbereichen ausgesetzt sind. Dasselbe gilt für ihre in Deutschland geborenen Kinder. „Durch die Verfolgung und den Völkermord während der Herrschaft der Nationalsozialisten ergibt sich eine historische und politische Verantwortung gegenüber den Angehörigen der Minderheit“, heißt es in der Präambel des Staatsvertrags zwischen dem Land Hessen und dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Hessen vom 22.9.2017.

Werden Sie sich dafür einsetzen, der historischen Verantwortung gerechter zu werden, indem Sie sich für eine Verbesserung der Bleibeperspektiven geflüchteter Rom*nja in Hessen einsetzen?

Der Schutz von Minderheiten und die Anwendung des grundgesetzlichen Asylrechts sind Grundlagen unserer Rechts- und Werteordnung. Die CDU bekennt sich selbstverständlich zu den verfassungsrechtlichen Verpflichtungen dieses Landes. Mit dem Staatsvertrags zwischen dem Land Hessen und dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Hessen haben wir unsere besondere Verantwortung dieser Bevölkerungsgruppe gegenüber dokumentiert und wahrgenommen. Diskriminierungen von Sinti und Roma treten wir entschieden entgegen..
Im Bereich des Aufenthaltsrechtes der Sinti und Roma geht es um verschiedene Konstellationen. Oft handelt es sich zu einem großen Teil um EU-Bürger aus Rumänien und Bulgarien mit einem grundsätzlichen Recht auf Freizügigkeit. Dazu gehört aber nicht das Recht zur Einwanderung in unsere Sozialsysteme. Das Thema „Bleibeperspektive“ stellt sich bei diesem Personenkreis daher nur in bestimmten arbeits- und sozialhilferechtlichen Konstellationen, die kein Gegenstand landesrechtlicher Regelungen sind.
Soweit es sich bei den Menschen um Drittstaatsangehörige handelt, die in der EU/ Deutschland Asyl suchen, sind die nationalen bzw. europarechtlichen Asylregelungen anwendbar. Dabei werden wir selbstverständlich auch in Zukunft unsere humanitären und rechtlichen Verpflichtungen bei der Aufnahme von Menschen in Not achten – ohne Ansehen der Person oder Herkunft sondern klar auf Grundlage des Asyl- und Aufenthaltsrechts und der Genfer Flüchtlingskonvention. Eine Bevorzugung oder spezielle Bearbeitung von Asylgesuchen von Sinti und Roma durch das BAMF wäre europarechts- und verfassungswidrig.

Das Bleiberecht für Geflüchtete ist Bundesrecht. Wir werden uns in Regierungsverantwortung in Hessen dafür einsetzen, unserer besonderen Verantwortung für Roma gerecht zu werden.

Wir GRÜNE setzen uns für faire und schnelle Asylverfahren ein. Wir wollen die Rechtsberatung für alle Asylsuchenden ermöglichen, indem wir sie finanziell fördern. Wir setzen uns dafür ein, dass individuelle Fluchtgründe, mögliche politische Verfolgung durch einen Staat oder eine Gruppe gemäß dem Asylgesetz und der Genfer Flüchtlingskonvention genau im Asylgespräch erfasst wird und anerkannt wird. Dies gilt folgegemäß auch für geflüchtete Rom*nja. Mit dem Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Verband Deutscher Sinti und Roma hat die Landesregierung gezeigt, dass sie sich strukturell und dauerhaft für die Rechte von Sinti und Roma einsetzt. Wir wollen daran festhalten und werden den Landesverband entsprechend weiter fördern.

Ja, wir haben in zahlreichen parlamentarischen Initiativen gegen die Abschiebung von Roma in die angeblich sicheren Westbalkanstaaten protestiert und ein dauerhaftes Bleiberecht für die Betroffenen gefordert. Die Abschiebung von Angehörigen der Roma entspringt einer Atmosphäre des Antiziganismus und blendet die besondere historische Verantwortung Deutschlands für den Schutz von Sinti und Roma komplett aus. Roma müssen als verfolgte Bevölkerungsgruppe in Europa anerkannt werden und als solche Schutz erhalten. Die westlichen Balkanstaaten sind keine sicheren Herkunftsländer!

Die historische Verantwortung Deutschlands gegenüber allen Verfolgten während der Herrschaft des Nationalsozialismus steht für uns Freien Demokraten außer Frage. Dies vorausgeschickt, lässt sich feststellen, dass die Bleibeperspektiven geflüchteter Rom*nja in Hessen schlecht sind, weil sie in der Regel keinen Anspruch auf Asyl haben, sie in ihren Herkunftsländern nicht politisch verfolgt werden und auch nicht aus Kriegsgebieten zu uns kommen. Sie werden allerdings nach wie vor in ihren Herkunftsländern diskriminiert. Für alle Mitgliedstaaten der EU ist die Achtung der Minderheiten-Rechte ein Beitrittskriterium. Darüber hinaus müssen alle Mitgliedstaaten, in denen Rom*nja ansässig sind, bis zum Jahr 2020 Reformprogramme vorlegen, wie sie dieser Minderheit den Zugang zu Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsvorsorge und Wohnraum gewährleisten werden. Insofern bleibt zu hoffen, dass der Reformdruck der EU Wirkung zeigen wird. Davon abgesehen setzen wir Freie Demokraten uns schon sehr lange für ein Einwanderungsgesetz ein, das nach bestimmten Kriterien die reguläre Einwanderung in unseren Arbeitsmarkt zulässt.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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