Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes

Ein wirksamer Diskriminierungsschutz braucht eine stabile rechtliche Grundlage. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das den Schutz vor Diskriminierung vor allem in den Bereichen Arbeit sowie Güter / Dienstleistungen regelt, war ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Gleichzeitig bestehen relevante rechtliche Schutzlücken in zentralen Lebensbereichen, die in den Regelungsbereich der Länder fallen. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Bildung und staatliches Handeln. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) kann hier einen wichtigen Beitrag leisten.

  1. Werden Sie in der kommenden Legislaturperiode ein Landesantidiskriminierungsgesetz erarbeiten und verabschieden?
  2. Welche inhaltlichen Eckpunkte soll dieses LADG haben?
  3. Wie werden Sie dabei die Ergebnisse verschiedener Evaluationen des AGG und die darin formulierten Verbesserungsbedarfe berücksichtigen (u.a. Fristenregelung, Verbandsklagerecht, offene Merkmalsliste, einheitliches Schutzniveau)?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Wir als CDU wenden uns entschieden gegen Rassismus und jede Form der Diskriminierung. Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt in 2011, dem Beitritt zur Koalition gegen Diskriminierung 2014 und der Einrichtung der Antidiskriminierungsstelle in 2015 haben wir erste wichtige antidiskriminierungspolitische Schritte unternommen. Mit der Hessischen Antidiskriminierungsstrategie haben wir zudem ein erstes strategisches Papier vorgelegt, das die Aktivitäten der Landesregierung bündelt und auf die Zukunft ausrichtet. Ein eigenes LADG steht gegenwärtig nicht zur Debatte.

Wir wollen ein hessisches Landesantidiskriminierungsgesetz auf den Weg bringen, das die Verwaltungsbehörden an die Gleichbehandlungsgrundsätze bindet, mit dem Ziel der Verhinderung und Beseitigung jeder Form von Diskriminierung sowie die Förderung der Wertschätzung einer Kultur der Vielfalt.
Dieses Gesetz muss eine deutliche Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Landes sowie flächendeckende Anlauf- und Beratungsstellen im ganzen Land vorsehen. Darüber hinaus muss es ein Screening aller Rechtsvorschriften vorsehen, die Beteiligung von Verbänden und ein Verbandsklagerecht regeln. Wir wollen darüber hinaus Schadenersatzregelungen treffen und Antidiskriminierung als Führungsaufgabe verankern. Wir halten es für sinnvoll, ein Landesantidiskriminierungsgesetz zu schaffen, das sowohl für den öffentlichen als auch für den privaten Bereich Wirkung entfaltet.

Wir GRÜNE haben in der vergangenen Legislaturperiode die erste hessische Antidiskriminierungsstelle eingerichtet und arbeiten eng mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zusammen. Mit unserem Bevollmächtigten für Antidiskriminierung und Integration, Staatssekretär Kai Klose, bearbeiten wir das Thema intensiv als Querschnittsaufgabe in der Landesregierung. Mit der Antidiskriminierungsstrategie der Landesregierung haben wir ein ressortübergreifendes Leitbild vorgelegt, das jetzt mit Leben gefüllt wird. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz kann eine Möglichkeit sein, Regelungslücken zu schließen. Bisher hat kein Bundesland ein solches Gesetz.

Ein Landesantidiskriminierungsgesetz ist dringend notwendig um die eklatanten Lücken zu schließen, die das AGG lässt. Wir werden in der nächsten Legislaturperiode eine Initiative hierzu einbringen. Über ein Diskriminierungsverbot mit offener Merkmalsliste hinaus sollen Maßnahmen zu dessen Durchsetzung (Maßregelungsverbot, Sanktionen, Beweislastregelung, Prozessstandschaft und Klagerecht für Antidiskriminierungsverbände)
vorgesehen sein. Außerdem sollten „positive Maßnahmen“ vorgesehen sein: Dazu gehören neben der Verpflichtung der Landesverwaltung zur Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt auch Pflichten für Unternehmen und Organisationen, die staatliche Aufträge ausführen oder staatliche Leistungen in Anspruch nehmen wollen. DIE LINKE will ein flächendeckendes Angebot an Beratungsstellen gegen Diskriminierung schaffen. Ein Rechtshilfefonds soll dabei helfen, dass Betroffene ihre Rechte durchsetzen können. Selbstverständlich sollen auch die Evaluationsergebnisse zum AGG Berücksichtigung finden.

Wir Freie Demokraten vertreten die Ansicht, dass neue Gesetze nur dann notwendig sind, wenn die untergesetzlichen Regelungen sowie die bereits bestehenden Gesetze, nicht ausreichen. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz halten wir für nicht zweckmäßig, weil zum einen die gesetzlichen Regelungen ausreichend sind, um Diskriminierung zu ahnden, insbesondere durch das AGG, und zum anderen Diskriminierung oft so subtil geschieht, z.B. in Form von Mobbing, dass ein gerichtsfester Nachweis gar nicht möglich ist.
Das Wichtigste ist nach unserer Auffassung, das Thema kontinuierlich durch offene Diskussionen in die Gesellschaft zu tragen, um die persönliche Einstellung der Menschen positiv zu beeinflussen und gesellschaftliche Vorbehalte zu beseitigen.
Dies ist ein Prozess, der durch ein spezielles Gesetz nicht erreicht werden kann.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Perspektive der Landesantidiskriminierungsstelle

Hessen verfügt mit der Stabsstelle Antidiskriminierung über eine Landesantidiskriminierungsstelle, die an das Ministerium für Soziales und Integration angebunden ist. Das Mandat der Stelle umfasst Öffentlichkeitsarbeit, Prävention, Sensibilisierung, Erst- und Verweisberatung für Betroffene, Vernetzung und Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Akteuren.

  1. Wie schätzen Sie das Mandat und die aktuelle Ausstattung der Stelle ein?
  2. Wie werden Sie die Arbeit der Landesantidiskriminierungsstelle fortführen?
  3. Welche Pläne haben Sie bezüglich der institutionellen Anbindung, Ausstattung und des Mandates der Landesantidiskriminierungsstelle für die kommende Legislatur?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Wir als CDU Hessen werden den begonnenen Prozess fortführen und die zivilgesellschaftlichen Organisationen in die Weiterentwicklung der Antidiskriminierungsstrategie einbeziehen. Wichtige Akzente in der Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen haben wir bereits gesetzt, indem wir beispielsweise seit 2016 mit ADiBe ein externes hessenweites Antidiskriminierungsberatungsangebot finanzieren. Die vom ADiBe Netzwerk getragene Antidiskriminierungsberatung ergänzt die Beratung unserer Landesantidiskriminierungsstelle, indem sie rechtliche, psychosoziale und auch persönliche Beratungsleistungen anbietet. Diese Zusammenarbeit mit ADiBe aus 2016 und 2017 setzen wir auch in 2018 und 2019 fort und es erfolgt sogar eine Erweiterung, indem ADiBe künftig auch in Nordhessen vertreten sein wird.

Die Antidiskriminierungsstelle ist derzeit völlig unzureichend ausgestattet. Wir werden sie besser ausstatten, sowohl in personeller Hinsicht als auch mit finanziellen Mitteln. Wenn wir die unter 1.1 genannten Ziele erreichen wollen, ist dies mit der derzeitigen Personalausstattung nicht zu schaffen. Daher streben wir eine möglichst rasche Personalaufstockung an und wollen flächendeckende Anlauf- und Beratungsstellen fördern.

Wir GRÜNE haben lange für die Einführung einer Antidiskriminierungsstelle des Landes gekämpft und sie im Koalitionsvertrag durchgesetzt. Ebenso haben wir dafür gesorgt, dass dieses Hilfsangebot durch eine externe Beratung ergänzt wird. Wir wollen das Angebot der Landesantidiskriminierungsstelle in der nächsten Legislaturperiode und die externe Beratung weiterhin fördern und weiter ausbauen, um dem wachsenden Bedarf gerecht zu werden. Die Antidiskriminierungsstrategie ist unser Leitbild für unsere weitere Antidiskriminierungsarbeit. Wir wollen sie konsequent und ressortübergreifend umsetzen und gemeinsam mit der Zivilgesellschaft weiterentwickeln. Die Arbeit der bisherigen ehrenamtlichen Landesbehindertenbeauftragten wollen wir zudem professionalisieren und bei der Antidiskriminierungsstelle verankern.

Antidiskriminierungsberatung muss nicht-staatlich/unabhängig sein, weil nur so sichergestellt werden kann, dass die verschiedenen rechtlichen und außergerichtlichen, vermittelnden und konfrontativen, einzelfallbezogenen und strukturellen Handlungsmöglichkeiten im Interesse der Betroffenen genutzt werden können und Ratsuchende das notwendige Vertrauen entwickeln. Die Landesantidiskriminierungsstelle und die Zusammenarbeit mit ADiBe sind eine sinnvolle Flankierung zu einem unabhängigen Netzwerk. Sie sollten erhalten bleiben und mit den notwendigen Mitteln ausgestattet werden. Denn es muss auch politisch strukturell an dem Thema gearbeitet werden.

Wir Freie Demokraten werden die Landesantidiskriminierungsstelle wie auch die ADiBe weiter führen und finanziell absichern.
Inwiefern es an der einen oder anderen Stelle weiterer Maßnahmen bedarf, werden wir prüfen.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Flächendeckende Beratung und Unterstützung für Betroffene

Ein effektiver Diskriminierungsschutz braucht wohnortnahe, barrierefreie, unabhängige und professionelle Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen, die Diskriminierung erleben und ihr Recht auf Gleichbehandlung einfordern wollen. In Hessen wird, finanziert über das Hessische Ministerium für Soziales und Integration, seit 2016 eine solche Struktur aufgebaut. Darüber hinaus gibt es nur wenige Angebote auf kommunaler Ebene.

  1. Wie werden Sie den schrittweisen Aufbau einer flächendeckenden Beratungs- und Unterstützungsstruktur voranbringen?
  2. Welche Mittel werden Sie hierfür im Landeshaushalt bereitstellen?
  3. Welche konkreten Ziele und Eckpunkte haben Sie für die Entwicklung des Beratungsangebotes bis zum Ende der kommenden Legislatur?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Wir setzen uns für eine Fortsetzung und den weiteren Ausbau des ADiBe-Beratungsnetzwerkes ein. Die CDU verfolgt seit Jahren einen ganzheitlichen Ansatz aus Prävention und Repression in der Bekämpfung von jeder Art von Diskriminierung und Extremismus. So stehen im Doppelhaushalt 2018/2019 pro Jahr rund 4,7 Millionen Euro zur Verfügung. Hinzu kommt rund eine Million aus Bundesmitteln.

Der schrittweise Aufbau einer flächendeckenden Infrastruktur zur Prävention und Bekämpfung von Diskriminierung gleich welcher Art setzt voraus, dass wir zunächst die Antidiskriminierungsstelle im Ministerium entsprechend ausstatten, damit diese in der Lage ist, die regionale Struktur beim Aufbau zu unterstützen. Welche Mittel dafür erforderlich sind, können wir derzeit nicht beziffern. Wir streben an, bis zum Ende der Legislaturperiode in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt wenigstens eine Anlauf- und Beratungsstelle einzurichten.

Wir GRÜNE werden auch in der nächsten Legislaturperiode am Ausbau der flächendeckenden Beratungs- und Unterstützungsstruktur die externe Beratung als Angebot der Antidiskriminierungsstelle aufrecht erhalten. Wir haben im aktuellen Doppelhaushalt die Förderung regionaler Antidiskriminierungsnetzwerke verankert. So werden Antidiskriminierungs-Netzwerkstellen in Nord-, Mittel-, und Südhessen sowie im Rhein-Main-Gebiet eingerichtet, um die Antidiskriminierungsarbeit in die Fläche zu tragen. Dies werden wir auch in der kommenden Legislatur weiter unterstützen und fördern.

Es müssen die notwendigen Mittel in die Hand genommen werden, um flächendeckend unabhängige Beratungsstellen mit hauptamtlich arbeitenden Teams zu schaffen. Damit dies gelingt, sollten zunächst zentrale Beratungsstellen und – um diese herum in der Fläche – Anlaufstellen geschaffen werden, die die Betroffenen erstberaten und dann weiter vermitteln können. Es dürfen keine Hürden bestehen, die Wege müssen kurz sein. Bei der Einrichtung des Beratungsangebotes sollten alle Diskriminierungsmerkmale und Zielgruppen berücksichtigt werden.

Seit dem Jahr 2016 wird eine Beratungs- und Unterstützungsstruktur aufgebaut, die zwar erreichbar ist, aber in der Regel nicht als wohnortnah bezeichnet werden kann. Diese Struktur muss nach einiger Zeit evaluiert werden, d.h. es wird zu überprüfen sein, in welchem Umfang die Beratungsstellen genutzt werden und wo die Personen wohnen, die die Beratungsstellen aufsuchen. Ferner muss auch überprüft werden, wie viele Personen sich per Telefon oder per E-Mail an die Beratungsstellen wenden und ob die Beratungsstellen letztendlich ausreichend sind oder nicht. In einer Zeit, in der sich im medizinischen Bereich die Telemedizin zunehmend als unterstützendes Angebot etabliert, muss in diesem Zusammenhang dann auch geprüft werden, ob es sinnvoll und möglich ist, auch hier digitale Beratungsstunden anzubieten.

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Wissen über Diskriminierung

Empirisch fundiertes Wissen über Diskriminierung in Hessen ist unabdingbar, um eine informierte Antidiskriminierungspolitik umsetzen zu können. Für Hessen gibt es aktuell nur wenige Studien und / oder Statistiken. Wichtige Fragen, wie die folgenden, können aktuell nur zum Teil beantwortet werden:

  • Wo, in welcher Form und warum erleben Menschen in Hessen Diskriminierung?
  • Welche diskriminierenden Praxen und Strukturen existieren in konkreten Lebensbereichen wie Arbeit, Gesundheit, Bildung, Behörden – bezogen auf welche Merkmale?
  • Was wissen von Diskriminierung Betroffene über ihre Rechte und wie nutzen sie diese?
  • Wie gut funktioniert der faktische Zugang zu einem rechtlichen Diskriminierungsschutz?
  • Wie gehen Hessische Gerichte mit Klagen wegen Diskriminierung um?
  1. Wie wird Ihre Partei vorgehen, um fundierte Informationen als Grundlage der eigenen Politik zu erhalten?
  2. Welche inhaltlichen Schwerpunkte werden Sie setzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu Frage 1: Als CDU Hessen befinden wir uns zu allen möglichen Themen im permanenten Austausch mit den unterschiedlichsten Vereinen, Verbänden, Gruppierungen in unserem Land. Dazu gehört selbstverständlich auch der fundierte Informationsaustausch zum Thema Antidiskriminierung. Mit der Hessischen Antidiskriminierungsstelle haben wir hier einen Ansprechpartner, der für dieses Thema sensibilisiert und gut informiert ist. Menschen, die in Hessen Diskriminierungen erfahren – aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechtes, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität – haben hier eine zuverlässige Anlaufstelle.

Zu Frage 2: Für die CDU steht die Würde des einzelnen Menschen im Mittelpunkt. Deshalb treten wir jeder Form der Diskriminierung entschieden entgegen. Solidarität ist für uns Ausdruck des christlichen Menschenbildes. Wer sich nicht aus eigener Verantwortung helfen kann, erfährt Hilfe von Staat und Gesellschaft. Wir stehen zu sozialer Sicherheit und einem Leben in Würde, gerade auch für ältere und pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung.

Fundierte Informationen bekommt man am besten, wenn man mit Betroffenen spricht. Wir werden daher nicht nur eigene Kenntnisse über Diskriminierung zur Grundlage unseres politischen Handelns verwenden, sondern vor allem den Dialog mit Betroffenen und deren Verbänden bzw. Organisationen suchen. Wir werden prüfen, ob eine wissenschaftliche Studie initiiert werden kann. Für uns wäre es wichtig, vor allem zu erfahren, wie man eine präventive Antidiskriminierungspolitik betreiben kann, z.B. durch entsprechende Ansätze in Kitas und Schulen.

Darüber hinaus werden wir Ergebnisse einer Studie über Diskriminierung im Hochschulalltag, die die Technische Hochschule Mittelhessen im Jahr 2014 vorgelegt hat, auswerten und Erfahrungen daraus in unser Handeln übernehmen.

Die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle ist eine der vielen Informationsquellen zum Thema Diskriminierung. Die Beratungsarbeit der Stelle wird dokumentiert, um zu sehen, in welchen Bereichen Diskriminierung besonders häufig vorkommt und so Bedarfe zu ermitteln. Die Antidiskriminierungsstelle fördert und unterstützt darüber hinaus den Erfahrungs- und Wissensaustausch aller wichtigen Akteure der Antidiskriminierungsarbeit. Eine enge Kooperation mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes wird ebenfalls gepflegt. Durch den intensiven Austausch mit nichtstaatlichen Organisationen und Verbänden sind die Mandatsträger*innen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bestrebt, noch mehr über die Belange und Probleme in verschiedenen Lebensbereichen zu erfahren und entsprechende Lösungen zu entwickeln.

Wir sind gut vernetzt, in ständigem Kontakt mit Verbänden und Bürgerinnen und Bürgern und stehen jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung, sodass wir um viele Formen der alltäglichen Diskriminierungen wissen. Zudem bedarf es aber stichhaltiger Studien, die auch der Landesregierung belegen, dass hier sehr viel im Argen liegt. Diese müssen in der kommenden Legislatur in Auftrag gegeben werden. Welche inhaltlichen Schwerpunkte dabei gesetzt werden, müssen wir noch prüfen. Wo, wie und warum Diskriminierung passiert, welche diskriminierenden Strukturenbestehen, wie gut die Hilfestrukturen sind und was auf rechtlicher Ebene noch getan werden muss… All diese Fragen werden Leitlinien sein.

Empirische Untersuchungen zu Art und Umfang von Diskriminierungen in Hessen sehen wir als einen Themenbereich an, der sich für Studien an den Hochschulen unseres Landes eignet. Wir werden dies in unseren Gesprächen mit den Hochschulen thematisieren.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Antidiskriminierung

Das Wissen um individuelle Rechte und Handlungs- bzw. Unterstützungsmöglichkeiten ist in der Bevölkerung noch immer gering. Diskriminierung wird oftmals als eine persönliche, moralische Verfehlung und die Thematisierung von Diskriminierung als Angriff verstanden. Auch fehlt in der Öffentlichkeit noch immer ein Verständnis für institutionelle und indirekte Formen von Diskriminierung. Eine gelebte Antidiskriminierungskultur ist eine Frage der Haltung: Offenheit, Perspektivwechsel, Selbstreflexion und Verantwortungsübernahme sind dabei wichtige Stichworte.

  1. Werden Sie eine Kampagne oder vergleichbare Formen der öffentlichkeitswirksamen Kommunikation zu den Themen Diskriminierung, Diskriminierungsschutz und Teilhabe umsetzen?
  2. Was sind deren zentrale Eckpunkte?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Mit der Respekt-Kampagne hat die CDU-geführte Landesregierung ein Zeichen für Rücksichtnahme, Toleranz, Achtung und Respekt im Miteinander gesetzt. Das erfolgreiche Kampagnenjahr ist ein Beleg dafür, dass sich die Arbeit gelohnt hat. Die Respekt-Kampagne hat mit unterschiedlichen Begegnungs- und Beteiligungsprojekten gezeigt, wie eine Kultur der Achtsamkeit, des Miteinanders und des Zusammenhalts in Hessen aussehen kann, zum Beispiel gegenüber Polizei und Rettungskräften, älteren Menschen oder Flüchtlingen. Es wurden Bürgerinnen und Bürger, gesellschaftliche Institutionen und Akteure eingeladen, sich daran zu beteiligen – egal, von woher sie kommen. Dies hat sich in jedem Fall gelohnt. Wir setzen uns dafür ein, dass es auch künftig solche oder ähnliche erfolgreiche öffentlichkeitswirksame Kommunikationskampagnen zu vergleichbaren Themen geben wird.

Ja, wir werden eine entsprechende Kampagne initiieren. Zentrale Eckpunkte sind für uns, dass wir Hessen als ein Land der Vielfalt sehen, dass wir Toleranz und Akzeptanz fördern, dass wir Hass und Diskriminierung keinen Raum geben wollen.

Die Antidiskriminierungsstrategie des Landes ist eine gute Grundlage, öffentlichkeitswirksam für einen wertschätzenden und diskriminierungsfreien Umgang aller zu werben. Die Landesantidiskriminierungsstrategie soll in einem nächsten Schritt partizipativ mit der Zivilgesellschaft weiterentwickelt werden. Es ist eine grundlegende Aufgabe der Antidiskriminierungsstelle, sensibilisierend tätig zu sein.

DIE LINKE steht für die Respektierung und Gleichbehandlung aller Menschen unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft, der Weltanschauung oder Religion, des Alters, des Geschlechts, der sexuellen Identität und Orientierung oder psychischer, geistlicher oder körperlicher Beeinträchtigungen.
Die Beseitigung aller Barrieren – wie z.B. in der Mobilität, in schulischer und beruflicher Bildung, im Beruf, in der Kommunikation – ist eine unserer zentralen Forderungen. Selbstverständlich werden wir weiter mit aller Kraft hierfür kämpfen und die Gesellschaft für Antidiskriminierung sensibilisieren. Dazu gehört auch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit.

Zunächst ist es für uns Freie Demokraten wichtig festzustellen, wie sich die Arbeit der Landesantidiskriminierungsstelle auswirkt und welche Resonanz sie erfährt, welche Probleme in welcher Größenordnung in die ADiBe getragen werden und wie viele Fälle und welche Arten von Diskriminierung durch die Polizeidienststellen gemeldet werden.
Eine Kampagne sollte möglichst zielgerichtet geplant werden und eine valide Basis an Erkenntnissen beinhalten.

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Diskriminierung als Ordnungswidrigkeit im Gaststättengesetz

Diskriminierende Einlasspraxen in Diskotheken haben vielerorts eine strukturelle Qualität. Neben der Möglichkeit der Individualklage, die eine hohe Hürde für Betroffene darstellt, haben andere Bundesländer (Niedersachsen, Bremen) ihr Gaststättengesetz erweitert und Diskriminierung als Ordnungswidrigkeit aufgenommen.

Werden Sie das Hessische Gaststättengesetz um einen Passus erweitern, der die Diskriminierung aufgrund eines der Merkmale aus §1 AGG beim Zugang zu oder während des Aufenthaltes in einer Diskothek als Ordnungswidrigkeit bewertet?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Verschiedene Gerichte haben sich bereits mit dieser Fragestellung befasst und teilweise Ansprüche auf Entschädigung bzw. Schmerzensgeld auf Grundlage der Regelungen des AGG zuerkannt. Aufgrund der Systematik des Hessischen Gaststättengesetzes (HGastG), das eine klare Zuständigkeitstrennung mit der Folge vorsieht, dass keine Fragen geregelt werden, die bereits Gegenstand von anderen spezialgesetzlichen Normen sind, und mit Blick auf die hinreichende Regelung des AGG ist aus unserer Sicht eine entsprechende Änderung nicht erforderlich.

Wir werden eine Änderung des Hessischen Gaststättengesetzes prüfen, um auf allen Ebenen Diskriminierung Einhalt zu gebieten.

Wir GRÜNE werden prüfen, in welcher Weise Diskriminierung als Ordnungswidrigkeit aufgenommen werden kann. Bereits jetzt ist Diskriminierung nach dem AGG nicht zulässig. Wir wollen, dass Diskriminierungen aller Art konsequent auf rechtssicherer Grundlage nachgegangen wird.

Ja.

Wir Freie Demokraten sehen die Problematik, die damit verbunden ist, das Gaststättengesetz zu ändern und den Tatbestand einer Diskriminierung beim Zugang einer vom Gaststättengesetz erfassten Einrichtung mit einer Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Hier kollidiert das Recht jedes Inhabers einer Gaststätte, zu bestimmen, wer Zugang zu seinen Gasträumen hat und wer nicht. Die Gründe, die z.B. einen Diskothekenbesitzer dazu bewegen, Personen den Zutritt zu verweigern, können sehr vielfältige Ursachen haben und es ist auch nicht möglich, ihn zu zwingen, ehrlich darüber zu informieren, aus welchem tatsächlichen Grund er die eine oder andere Person oder gar Gruppen vom Zugang ausschließt.. Sollte es sich eindeutig um eine offene Diskriminierung handeln, so greifen hier die bereits bestehenden Gesetze.

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Verwaltungen als Schnittstelle zu den Bürger*innen

Die Entscheidungen und das Verhalten von Verwaltungen haben einen großen Einfluss auf das Leben von Menschen. In Studien und in der Antidiskriminierungsberatung wird regelmäßig von Diskriminierungserfahrungen im Kontakt mit staatlichen Stellen berichtet. Gleichzeitig fällt es Betroffenen gerade in diesem Lebensbereich schwer, ihre Rechte einzufordern.

  1. Welches Konzept verfolgt Ihre Partei, um einen diskriminierungssensiblen Umgang der Verwaltung in ihren Abläufen und Strukturen sowie in der Interaktion mit den Bürger*innen sicherzustellen?
  2. Wo sehen Sie Regelungsbedarfe und welche konkreten Maßnahmen planen Sie in der kommenden Legislatur?
  3. Werden Sie ein Beschwerdemanagement für Diskriminierung mit Eckpunkten wie konkrete und qualifizierte Ansprechpartner*innen, transparentes Verfahren, proaktive Bewerbung für Verwaltungen und Behörden mit direktem Kund*innenkontakt einführen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Bekämpfung von allen Formen der Diskriminierung ist ein wichtiges Anliegen der CDU Hessen und der CDU-geführten Landesregierung und unmittelbarer Ausdruck unseres christlichen Menschenbildes und der unveräußerlichen Würde jedes Menschen.

In diesem Sinne wurde unlängst die Hessische Antidiskriminierungsstrategie beschlossen, die eine Vielzahl an ressortübergreifenden und –spezifischen Maßnahmen in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung umfasst. Die Landesverwaltung wird damit ihrer Vorbildfunktion zur Bekämpfung jeder Form von Diskriminierung gerecht. Wir verfolgen dabei einen ganzheitlichen Ansatz, der neben dem Verwaltungshandeln auf aktive Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit setzt, um jeder Form von Diskriminierung, Hass und Ausgrenzung entgegenzuwirken. Der Kampf gegegn Diskriminierung ist und bleibt eine Daueraufgabe. Die Umsetzung und Weiterentwicklung aller diskriminierungsbekämpfender Maßnahmen bleibt integraler Teil unserer Politik.

Was das Beschwerdemanagement anbelangt, ist mit der Hessischen Antidiskriminierungsstelle eine Anlaufstelle geschaffen worden, die den Betroffenen in ihrer jeweiligen Situation Unterstützung bietet. Durch die Implementierung eines Bevollmächtigten für Integration und Antidiskriminierung der Landesregierung mit Kabinettsrang wird eine ständige Verzahnung mit den politischen Entscheidungsträgern sichergestellt.

Wir werden ein hessisches Landesantidiskriminierungsgesetz auf den Weg bringen, das die Verwaltungsbehörden an die Gleichbehandlungsgrundsätze bindet, mit dem Ziel der Verhinderung und Beseitigung jeder Form von Diskriminierung sowie die Förderung der Wertschätzung einer Kultur der Vielfalt.
Dieses Gesetz muss eine deutliche Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Landes sowie flächendeckende Anlauf- und Beratungsstellen im ganzen Land vorsehen. Darüber hinaus muss es ein Screening aller Rechtsvorschriften vorsehen, die Beteiligung von Verbänden und ein Verbandsklagerecht regeln. Wir wollen darüber hinaus Schadenersatzregelungen treffen und Antidiskriminierung als Führungsaufgabe sowie in einem Leitfaden für den Umgang mit BürgerInnen verankern.

Mit der Antidiskriminierungsstrategie der Landesregierung haben sich alle Ministerien und die Staatskanzlei auf ein Leitbild und Konzept zur konkreten Umsetzung hessischer Antidiskriminierungsmaßnahmen verständigt. Die Bestandsaufnahme der Ressorts hat gezeigt, dass sich die Landesverwaltung bereits heute bewusst mit den verschiedenen Diskriminierungsformen auseinandersetzt. Die Antidiskriminierungsstrategie muss konsequent und ressortübergreifend umgesetzt werden. Wir haben mit der Antidiskriminierungsstelle zudem eine zentrale Anlaufstelle, an die sich auch Behörden, die Hilfestellungbenötigen und alle Bürger*innen, wenn sie sich diskriminiert fühlen, wenden können. Diese Arbeit wollen wir in der nächsten Legislaturperiode weiter ausbauen.

Hier wird das Landesantidiskriminierungsgesetz hineinwirken. Bei der Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt hat die öffentliche Verwaltung Vorbildfunktion. Auch ein gutes Beschwerdemanagement und transparente Verfahren sind in einer modernen Verwaltung unabdingbar.

Wir Freie Demokraten setzen uns bzgl. der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie der Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen für eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein – diesbezüglich fordern wir Flexibilität, beispielsweise hinsichtlich des Anbietens von Teilzeitregelungen, Home-Office oder Kinderbetreuung in der Nähe des Arbeitsplatzes. Dies hilft besonders auch Frauen, Vollzeit tätig sein zu können.
Darüber hinaus hat Diskriminierung in der öffentlichen Verwaltung keinen Platz – da wir freiheitlich denken, setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass religiöse Symbole jeglicher Art im öffentlichen Dienst nicht vorhanden sind. Wir fordern darüber hinaus, dass das Land im Bereich „Diversity“ Vorreiter ist. Hessen muss dabei nicht nur Vorbildcharakter z.B. für ein verbindlich implementiertes Diversity Management übernehmen – es ist eben auch selbst ein wichtiger Arbeitgeber. Neben der allgemeinen Verwaltung betrifft dies ausdrücklich auch die hessische Polizei.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Landesverwaltung als Arbeitgeberin

Die Hessische Verwaltung ist eine große Arbeitgeberin. Als solche ist sie für einen effektiven Diskriminierungsschutz ihrer Mitarbeiter*innen und für Chancengleichheit von Bewerber*innen verantwortlich. Damit hat sie eine Vorbildfunktion für andere Arbeitgeber*innen.

  1. Wie beurteilen Sie die aktuelle Qualität des Diskriminierungsschutzes für Mitarbeiter*innen der Hessischen Verwaltung und Landesbetriebe?
  2. Welche Schritte planen Sie, um die Schutzgebote und weiterführenden Handlungsmöglichkeiten wie Positive Maßnahmen, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) angelegt sind, umzusetzen?
  3. Werden Sie AGG-Beschwerdestellen in den Landesverwaltungen und -betrieben flächendeckend einrichten und ihre Arbeit evaluieren?
  4. Werden Sie in der Landesverwaltung und den Landesbetrieben anonymisierte Bewerbungsverfahren einführen?
  5. Was sind die Eckpunkte Ihres ministerienübergreifenden Diversity Mainstreaming Konzeptes?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Bekämpfung von Diskriminierung ist ein wichtiges Anliegen der CDU-geführten Landesregierung. Selbstverständlich gilt dies auch für den effektiven Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes. Aus Sicht der CDU Hessen handelt das Land Hessen hier vorbildhaft. Das Land setzt aus unserer Sicht bereits heute alle erforderlichen Maßnahmen um, die im AGG angelegt sind, so dass es hier keinen Nachholbedarf gibt. Dies gilt auch für das Beschwerdemanagement.
Gesonderte Beratungs-, Unterstützung- und Förderangebote gibt es zudem unter anderem für Frauen und Menschen mit Behinderung. Das Land Hessen organisiert regelmäßig interne Fortbildungen und weitere öffentliche Veranstaltungen zur Charta der Vielfalt und ihren Dimensionen Geschlecht, Nationalität, ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Orientierung und Identität. Anonymisierte Bewerbungsverfahren sind derzeit nicht geplant.

Aktuell lässt der Diskriminierungsschutz sehr zu wünschen übrig. Allein die Tatsachen, dass es kein wirksames Hessisches Gleichberechtigungsgesetz gibt und in manchen Ministerien die Führungsebenen frauenfreie Zonen sind, belegen, dass Hessen beim Diskriminierungsschutz innerhalb der eigenen Belegschaft großen Nachholbedarf hat. Wir werden sowohl ein wirksames Gleichberechtigungsgesetz als auch ein Landesantidiskriminierungsgesetz auf den Weg bringen, damit Hessen in diesem Bereich nach vorne kommt. Beide Gesetze werden Beschwerdestellen vorsehen, in beiden Gesetzen werden Evaluierungsvorschriften verankert. Anonymisierte Bewerbungsverfahren werden wir einführen.
Eckpunkte eines Diversity Mainstreaming Konzeptes sind für uns die Definition von Zielen, Vorgaben für die Personalauswahl zur Vermeidung von Diskriminierung und Sicherung bzw. Ausbau der Vielfalt, die Evaluierung von Maßnahmen und die Verankerung der Verantwortung der Führungsebene.

Für uns ist Antidiskriminierungspolitik Menschenrechtspolitik. Deshalb haben wir in Regierungsverantwortung viel dafür getan, den Diskriminierungsschutz auszubauen und hessenweit auf ein gutes Niveau zu bringen. Auch die Mitarbeiter*innen der hessischen Verwaltung profitieren davon, z.B. durch das Gleichberechtigungsgesetz, durch die Unterzeichnung der Charta der Vielfalt, durch den Beitritt zur Koalition gegen Diskriminierung etc. Mit der Vorlage der Antidiskriminierungsstrategie der Landesregierung haben wir einen weiteren wichtigen Schritt getan, um Maßnahmen und Programme der Antidiskriminierung fest in der Verwaltung zu verankern. In allen hessischen Ressorts und der Staatskanzlei gibt es bereits Beschwerdestellen im Sinne des AGG. Darüber hinaus können sich die Beschäftigten auch an die Antidiskriminierungsstelle wenden oder das externe Beratungsangebot nutzen Wir GRÜNE setzen uns dafür ein, mehr anonymisierte Bewerbungsverfahren zu nutzen. Wichtiges Element unserer Antidiskriminierungsstrategie ist ihr horizontaler Ansatz, mit dem verschiedene Diskriminierungsformen gleichrangig behandelt werden. Dafür stehen die verschiedenen Vielfaltsdimensionen wie die interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung, die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen oder auch die Erarbeitung und Umsetzung des Aktionsplans für Akzeptanz und Vielfalt. Weitere Projekte sind das audit Familie und Beruf, das nicht gezielt eine Dimension adressiert, sondern auf mehrere Vielfaltsmerkmale der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zielt.

Diversity Mainstreaming dient dem Ziel eine Kultur der Wertschätzung von Vielfalt zu schaffen und ist Teil des Prozesses einer notwendigen Verwaltungsreform. Als proaktives Instrument reagiert Diversity Mainstreaming nicht auf Diskriminierungen im Einzelfall, sondern zielt auf die Veränderung sozialer Prozesse. Ziel ist die Stärkung der Kompetenzen der Verwaltung im Umgang mit vielfältigen Beschäftigten und Kund/innen. Zu diesem Zweck sind Strukturen und Machtverhältnisse in den Blick zu nehmen, die zur Unterrepräsentanz bestimmter Gruppen, insbesondere in Führungspositionen, und zur einseitigen Ausrichtung von Angeboten an bestimmten Gruppen geführt haben. Nur auf diese Weise lassen sich strukturelle und institutionelle Diskriminierungen wirksam abbauen. Adressat*innen sind daher nicht Diskriminierende und Diskriminierte, sondern Personen, die aufgrund ihrer institutionellen Stellung in der Lage sind, die genannten Strukturen zu beeinflussen.
Solange die Strukturen noch sind, wie sie sind, bieten sich anonymisierte Bewerbungsverfahren an, um Diskriminierungen im Bewerbungsverfahren zu verhindern.

Wir Freie Demokraten setzen uns bzgl. der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie der Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen für eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein – diesbezüglich fordern wir Flexibilität, beispielsweise hinsichtlich des Anbietens von Teilzeitregelungen, Home-Office oder Kinderbetreuung in der Nähe des Arbeitsplatzes. Dies hilft besonders auch Frauen, Vollzeit tätig sein zu können.
Darüber hinaus hat Diskriminierung in der öffentlichen Verwaltung keinen Platz – da wir freiheitlich denken, setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass religiöse Symbole jeglicher Art im öffentlichen Dienst nicht vorhanden sind. Wir fordern darüber hinaus, dass das Land im Bereich „Diversity“ Vorreiter ist. Hessen muss dabei nicht nur Vorbildcharakter z.B. für ein verbindlich implementiertes Diversity Management übernehmen – es ist eben auch selbst ein wichtiger Arbeitgeber. Neben der allgemeinen Verwaltung betrifft dies ausdrücklich auch die hessische Polizei.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Verwaltung als Auftraggeberin und Vertragspartnerin

Das Land Hessen ist ein bedeutsamer Auftrag- und Fördermittelgeber, beispielsweise in den Bereichen Infrastruktur, Wohnungsbau, Forschung, Soziale Hilfen und Kultur. Durch die Gestaltung von Ausschreibungen, Förderrichtlinien, vertragliche Rahmenbedingungen etc. kann das Land Anreize zur Umsetzung und Sicherstellung eines wirksamen Diskriminierungsschutzes auf Seiten der Auftragnehmenden und Fördermittelempfänger*innen setzen.

Werden Sie Aspekte des Diskriminierungsschutzes im Hessischen Vergabegesetz sowie in Förderrichtlinien und Ausschreibungen verankern?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU Hessen setzt sich gegen jede Form von Diskriminierung ein – dies gilt auch für die hessische Wirtschaft im Allgemeinen und Auftragnehmer des Landes im Besonderen. Die gesetzlichen Vorschriften diesbezüglich sind eng und stellen einen hohen Schutz aller Beschäftigten vor Diskriminierung am Arbeitsplatz sicher.
Aufträge des Landes, der Kommunen und ihrer Betriebe sind ein bedeutender Wirtschaftsfaktor – gerade für mittelständische Unternehmen – und müssen natürlich transparent und fair ausgeschrieben werden. Dafür sind im Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz alle Voraussetzungen geschaffen. Mehr Wachstum, größeren Wohlstand und zusätzliche Beschäftigung wird es jedoch nur geben, wenn Unternehmen geeignete Rahmenbedingungen haben und nicht von staatlicher Einflussnahme und Bürokratie gegängelt werden. Eine noch stärkere Kontrolle und Einflussnahme des Staates auf den Mittelstand lehnen wir ab.
Praxisferne Vorschriften, vergabefremden Kriterien und zusätzliche Bürokratie würden die Unternehmen überlasten und ihre Arbeit massiv erschweren. Das schadet dem Mittelstand – es schadet aber auch dem Land. Deshalb werden wir das geltende Vergaberecht in der neuen Legislaturperiode einer eingehenden Prüfung mit dem Ziel unterziehen, Fragen, die sich aus der praktischen Anwendung ergeben haben, gemeinsam mit allen Akteuren zu lösen. Wir brauchen ein Vergaberecht, das die Umsetzung von Investitionen ermöglicht, das Transparenz aufweist und das vor allem mit viel weniger Bürokratie auskommt.

Das hessische Vergabegesetz sieht derzeit nur einige wenige Vorgaben vor und diese auch nur als Kann-Vorschrift (z.B. die Berücksichtigung von Ausbildung). Wir werden das Vergabegesetz novellieren und prüfen, welche Vorgaben – unter Berücksichtigung europarechtlicher und anderer Vorschriften – möglich sind.

Bereits heute sind Aspekte des Diskriminierungsschutzes im Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) verankert. Durch das HVTG haben wir alle Unternehmen und ihre Subunternehmen, die in Hessen öffentliche Aufträge erhalten wollen, verpflichtet, die Tarifbedingungen ihrer Branche einzuhalten. Das Land berücksichtigt insbesondere ökologische und soziale Kriterien bei seinen Auftragsvergaben, die Kommunen können sie zum Teil ihrer Ausschreibungen machen. Dazu gehört beispielsweise, ob das auftragnehmende Unternehmen ausbildet, innerbetrieblich Chancengleichheit gewährleistet, Langzeitarbeitslose beschäftigt, Frauen fördert, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht oder Menschen mit Behinderung im Unternehmen tätig sind. Wie vereinbart werden wir das Gesetz bis Jahresende 2018 evaluieren und dann insbesondere die weiterhin hohen hessischen Vergabegrenzen, die Wirksamkeit der Tariftreueregelungen und deren Kontrollmöglichkeiten sowie die auf Nachhaltigkeit bezogenen Bestimmungen weiterentwickeln. Bei gewichtigen Verletzungen sollen Wirtschaftsunternehmen in Hessen von öffentlichen Ausschreibungen und Förderungen ausgeschlossen werden können.

Ja.

Wir Freie Demokraten setzen uns bzgl. der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie der Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen für eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein – diesbezüglich fordern wir Flexibilität, beispielsweise hinsichtlich des Anbietens von Teilzeitregelungen, Home-Office oder Kinderbetreuung in der Nähe des Arbeitsplatzes. Dies hilft besonders auch Frauen, Vollzeit tätig sein zu können.
Darüber hinaus hat Diskriminierung in der öffentlichen Verwaltung keinen Platz – da wir freiheitlich denken, setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass religiöse Symbole jeglicher Art im öffentlichen Dienst nicht vorhanden sind. Wir fordern darüber hinaus, dass das Land im Bereich „Diversity“ Vorreiter ist. Hessen muss dabei nicht nur Vorbildcharakter z.B. für ein verbindlich implementiertes Diversity Management übernehmen – es ist eben auch selbst ein wichtiger Arbeitgeber. Neben der allgemeinen Verwaltung betrifft dies ausdrücklich auch die hessische Polizei.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Beschwerdemanagement für Diskriminierung an Schulen und Hochschulen

Schulen und Hochschulen sind für Schüler*innen und Studierende in vielerlei Hinsicht vergleichbar mit einem Arbeitsplatz. Hier verbringen sie viel Zeit in sozialen Bezügen, die sie sich nur begrenzt aussuchen können. Anders als im Arbeitsbereich ist im Bildungsbereich die Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Umfeldes weit weniger klar geregelt: Schulen verfügen in der Regel über keine expliziten Anlaufstellen und klar geregelten Verfahren – Betroffenen ist nicht bekannt, an wen sie sich wenden können und was die nächsten Schritte sind. Lehrer*innen sind in der Bewältigung oftmals auf sich gestellt. In Bereich der Hochschulen werden Anlauf- und Beratungsstrukturen teilweise gerade erst aufgebaut.

  1. Werden Sie Schulen und Hochschulen verpflichten, Konzepte zum Beschwerdemanagement für Diskriminierung zu entwickeln und bei der Umsetzung unterstützen?
  2. Wie stellen Sie sicher, dass Schüler*innen und Eltern, Studierende und Mitarbeiter*innen von Bildungseinrichtungen wissen, an wen sie sich im Falle einer Diskriminierungserfahrung wenden können?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu Frage 1: Nein. Die CDU tritt dafür ein, Schulen von entbehrlichen bürokratischen Belastungen zu befreien und Lehrkräften und Schulleitungen durch die Straffung und Abschaffung von Berichtspflichten größere Freiräume für ihre originären pädagogischen Aufgaben zu ermöglichen.

Zu Frage 2: Wie in allen schulischen Angelegenheiten stehen Schulleiter und Lehrkräfte den Schülern und Eltern auch im Falle einer Diskriminierungserfahrung als vertrauensvolle Ansprechpartner zur Verfügung. Die hessischen Schulen sind nach ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag grundsätzlich verpflichtet dafür Sorge zu tragen, jegliche Form der Ausgrenzung sowie verbale und non-verbale Gewalt zwischen Schülern zu verhindern und für deren seelische und körperliche Unversehrtheit zu sorgen. Die gesetzliche Stellung der verbeamteten und angestellten Lehrer begründet dabei ein besonderes Vertrauens-, Obhuts- und Schutzverhältnis zwischen Lehrkräften und Schülern.

Wir halten es für erforderlich, dass Hochschulen über eine Beschwerde- oder Antidiskriminierungsstelle verfügen und Schulen eine/n Verantwortliche/n für Vielfalt benennen, an die sich Betroffene wenden können. Sofern es keine Konzepte zum Beschwerdemanagement für Diskriminierung gibt, werden wir Schulen und Hochschulen dabei unterstützen, diese zu entwickeln. Für Schulen wollen wir ein Programm zur Implementierung eines Vielfaltkonzepts auflegen. In diesem Rahmen werden wir ein Gütesiegel „Schule der Vielfalt“ einführen, für das sich Schulen bewerben können. Angelehnt an bestehende Initiativen unterzeichnen Projektschulen eine Selbstverpflichtungserklärung. Die von den Schulen beauftragten Lehrkräfte für Vielfalt werden wir fortbilden, vernetzen und für ihre Arbeit entlasten.

An Universitäten gibt es bereits jetzt durch entsprechende Landesgesetze eine Schwerbehindertenvertretung und eine Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte. An diese Stellen können sich Studierende wenden, wenn sie sich diskriminiert fühlen. Im Land wollen wir weiterhin die Arbeit der von uns eingerichteten Antidiskriminierungsstelle und des externen Beratungsangebotes g stärken, die für alle Menschen offen stehen. Zusätzlich bieten die Asten in der Regel Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen zu verschiedenen Formen der Diskriminierung an, z.B. zu LSBT*IQ-Themen. Wir GRÜNE finden, dass die Selbstverwaltung an den Universitäten eine gute Grundlage bietet, die entsprechenden Angebote für von Diskriminierung betroffenen Menschen zu gestalten. Ein gutes Beispiel ist die Initiative ArbeiterKind.de, die sich für Studierende aus Nichtakademiker-Haushalten stark macht.

1. Es gibt bereits Schulen und Hochschulen, die Beschwerdestellen eingerichtet haben. Dies begrüßt DIE LINKE außerordentlich. Nicht nur wünschenswert, sondern notwendig wäre die Einrichtung von Antidiskriminierungsstellen an allen Bildungseinrichtungen. Das Kultusministerium und das Ministerium für Wissenschaft und Kunst sind an dieser Stelle aufgefordert, entsprechende Konzepte zu entwickeln und Ressourcen bereit zu stellen.
2. Bildungseinrichtungen müssen ihre Antidiskriminierungskonzepte und Anlaufstellen natürlich bewerben und offensiv anbieten.

Eine Verpflichtung allein wird die vorangestellten Probleme nicht beheben. Vielmehr geht es doch um die Verbesserung von Kommunikationsstrukturen, die Bereitstellung von Informationen, das Problembewusstsein vor Ort sowie die Realisierung eines positiven Schul- aber auch Hochschulklimas, das sich grundsätzlich mit den Thematiken auseinandersetzt und unter Einbeziehung von allen Beteiligten Wege findet, dass auf direktem Wege ein Beschwerdemanagement realisiert wird, welches nicht nur Informationen sammelt, sondern auch den Betroffenen weiterhelfen kann. Wir vertrauen darauf, dass die Schulen und Hochschulen auch mit Unterstützung und Vernetzung Konzepte und Maßnahmen auf den Weg bringen können, die die Informationen verbessern können. Hier kann das Kultusministerium unterstützend tätig werden.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Diskriminierungsfreie und Vielfalt repräsentierende Lehrmaterialien

Das Hessische Schulgesetz enthält in § 10 ein Diskriminierungsverbot für Lehrwerke. Um eine ausgewogene und diskriminierungsfreie Auswahl zu gewährleisten, müssen die Perspektiven und Erfahrungen der von Diskriminierung betroffenen Gruppen berücksichtigt werden.

Wie werden Sie die Mitwirkung von gesellschaftlichen Gruppen, die Diskriminierung erfahren, bei der Zulassung von Lehrmaterialien sicherstellen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Über die Zulassung von Schulbüchern und digitalen Lehrwerken entscheidet das Kultusministerium, sofern dessen Befugnis nicht allgemein für bestimmte Verwendungszwecke, Fachbereiche oder Schulformen oder im Einzelfall den Schulaufsichtsbehörden oder den Schulleitern übertragen worden ist. Schulbücher und digitale Lehrwerke sind dabei zuzulassen, wenn sie allgemeinen Verfassungsgrundsätzen und Rechtsvorschriften nicht widersprechen, keine schwerwiegenden Fehler in der Sachdarstellung aufweisen und insbesondere nicht ein geschlechts-, behinderten-, religions- oder rassendiskriminierendes Verständnis fördern. Die bestehende gesetzliche Regelung gewährleistet dabei in hinreichender Form eine ausgewogene, objektive und von Partikularinteressen einzelner Gruppierungen unberührte Auswahl.

Wir wollen einen Buch- und Medieneinsatz im Unterricht, der die Darstellung verschiedener Lebensweisen und Identitätsmerkmale berücksichtigt. Um dies zu erreichen, wollen wir die Verordnung über die Zulassung von Schulbüchern und digitalen Lernwerken um folgenden Satz ergänzen: „Alle Lebensrealitäten in Bezug auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sind wiederzugeben.“
Um Maßnahmen zielgenauer planen zu können, wollen wir eine wissenschaftliche Untersuchung initiieren, die ermittelt, welche Haltungen gegenüber vielfältigen Lebensweisen und Identitätsmerkmalen an hessischen Schulen in welchem Umfang verbreitet sind. Wir werden dabei wie auch bei der Erstellung einer Zusammenstellung der im Unterricht verwendeten Bücher und Medien auf die Mitwirkung von Gruppen achten, die Diskriminierung erfahren.

Ausgrenzung und Diskriminierung haben in Schulbüchern nichts zu suchen. Um Diskriminierungen in Lehrwerken zukünftig noch besser vermeiden zu können, wollen wir Lehrmaterialien gemeinsam mit den gesellschaftlichen Gruppen auf eventuell vorhandene Diskriminierungen hin analysieren und bei der Zulassung verstärkt auf diskriminierungsfreie Materialien achten.

Schulleitungen und Lehrkräfte sollen schon in ihrer Ausbildung sensibilisiert werden und die Notwendigkeit von Antidiskriminierungsstrategien im Unterricht erkennen und entsprechende Erkenntnisse umsetzen. Fort- und Weiterbildungen stellen sicher, dass auch moderne pädagogische Erkenntnisse und Strategien genutzt sowie gesellschaftliche Veränderungen berücksichtigt werden. Lehrmaterialien spielen da eine große Rolle, das Kultusministerium sollte entsprechende Empfehlungen an die Lehrenden herantragen.
Eine offene und diskriminierungsfreie Schule kann nur in einer offenen und diskriminierungsfreien Gesellschaft verankert sein, daher sind Inklusion, Integration, Diversität und Vielfalt auch gesamtgesellschaftliche Themen. Leider ist das deutsche Schulsystem auf Homogenität ausgelegt, doch gerade Kinder und Jugendliche sollten „von Beginn an“ die Heterogenität leben und schätzen.

Wir sehen derzeit keinen konkreten Änderungsbedarf, aber sind der Überzeugung, dass dieses Thema im Dialog mit den beteiligten gesellschaftlichen Gruppen erörtert werden sollte. Ggf. können in diesem Rahmen Änderungsvorschläge erarbeitet werden.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Inklusion und Bildungsgerechtigkeit

Vielfalt im Klassenzimmer ist Ziel und Realität zugleich. Kinder mit unterschiedlichen sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Zugehörigkeiten und Zuschreibungen kommen hier während einer prägenden Lebensphase zusammen. Wie Kinder diese Phase erleben, welche Möglichkeiten sie erhalten oder ihnen versagt bleiben, stellt die Weichen für ihr weiteres Leben.

  1. Wie stellen Sie sicher, dass die verschiedenen Hintergründe und Eigenschaften nicht zu unterschiedlichen Empfehlungen und Erfolgschancen beim Zugang zu Schule und Schulübergängen, insbesondere ins Gymnasium, führen?
  2. Wie verhindern Sie, dass Kinder aufgrund ihrer sozialen oder ethnischen Herkunft, einer Behinderung oder wegen fehlender Deutschkenntnisse unzutreffende Förderdiagnosen bekommen? Planen Sie Maßnahmen für eine diskriminierungssensible Förderdiagnostik?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu Frage 1: Mit einem begabungs- und leistungsgerecht differenzierenden Schulsystem gilt es den vielfältigen Veranlagungen und Talenten, aber auch den individuellen Defiziten und Förderansprüchen aller Schüler umfassend Rechnung zu tragen. Die beiden tragenden Säulen der Schulvielfalt und Wahlfreiheit sind vor diesem Hintergrund der Garant dafür, dass Kinder entsprechend ihrer vielfältigen Begabungen auch vielfältig gefördert und gefordert werden und Chancengerechtigkeit und Chancengleichheit optimal gemäß den individuellen Veranlagungen der Schüler verwirklicht werden können. Die Ziffernoten als objektiv nachprüfbares Instrument der Messung von Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft sowie das von der CDU eingeführte Elternwahlrecht beim Übergang auf die weiterführende Schule gewährleisten dabei einen den jeweils individuellen Begabungen entsprechenden Zugang zu den unterschiedlichen Schulformen.

Zu Frage 2: Die qualifizierte pädagogische Ausbildung und die hohe fachliche Kompetenz der Lehrkräfte in Hessen bieten eine ausreichende Gewähr für eine dem tatsächlichen Leistungsniveau und Leistungsvermögen des jeweiligen Schülers entsprechende Beurteilung. So erfolgt beispielsweise die sonderpädagogische Förderung für jeden Schüler auf der Grundlage eines individuellen Förderplanes, der Art und Umfang der Förderung darstellt und regelmäßig fortgeschrieben wird. Dieser wird entworfen von einem Förderausschuss, dem der Schulleiter, eine Lehrkraft der allgemeinen Schule, eine Lehrkraft des sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentrums oder der zuständigen Förderschule sowie die Eltern des Kindes angehören. Mit beratender Stimme wirken zudem bei vorheriger Teilnahme des Schülers in der Primarstufe der Leiter des Vorlaufkurses, eine Lehrkraft für den herkunftssprachlichen Unterricht und ein Vertreter aus dem Bereich der Frühförderung oder des Kindergartens an der Empfehlung über den individuellen Förderplan mit.

Wir wollen inklusive Bildung für alle Bildungseinrichtungen ohne Qualitätsverlust und Nachteile ermöglichen. Chancengleichheit heißt für uns, dass der Bildungsabschluss weder von der kulturellen noch sozialen Herkunft oder dem Geschlecht oder anderen äußeren Faktoren abhängen darf. Die Aufnahme in die weiterführende Schule erfolgt durch direkte Anmeldung durch die Eltern. Zur Stärkung des Elternwahlrechts wollen wir erreichen, dass jede Schule jede Schülerin und jeden Schüler zu einem Abschluss führt, die sie aufgenommen hat. Das erfordert neben der Barrierefreiheit in jeglicher Hinsicht auch eine besondere Ausstattung der Bildungseinrichtungen mit den notwendigen therapeutischen, pflegerischen und sächlichen Mitteln und auch eine am tatsächlichen Bedarf orientierte Personalausstattung. Unzutreffende Diagnosen sollten in jedem Fall verhindert und jedes Kind entsprechend seiner besonderen Begabungen gefördert werden. Um individuell auf das einzelne Kind eingehen zu können, wollen wir erstens Möglichkeiten zur Erfassung der Lernvoraussetzungen für jedes einzelne Kind zur Verfügung stellen. Zweitens wollen wir auch die Rahmenbedingungen zur schulischen Umsetzung (Lernumgebung, Unterrichtsplanung und -gestaltung) schaffen. Die Beratungs- und Förderzentren werden wir deshalb zu „Zentren für besondere pädagogische Förderung“ weiterentwickeln.
Auch durch den Ausbau echter und vor allem kostenfreier Ganztagsschulen wollen wir für mehr Bildungsgerechtigkeit sorgen. Es darf nicht sein, dass durch Betreuungsangebote wie den „Pakt für den Nachmittag“ ein Schulgeld durch die Hintertür in Hessen gilt.

Das Ziel unserer Bildungspolitik ist es, gleiche Bildungschancen für alle Schülerinnen und Schüler zu schaffen – unabhängig vom sozialen Status, ihrer Herkunft oder dem Einkommen ihrer Eltern. Wir GRÜNE legen den Schwerpunkt auf die individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler. Wir begreifen die Vielfalt von Kindern und Jugendlichen als Chance. Wir sind der Überzeugung, dass kein Kind im Bildungssystem zurückgelassen werden darf. Aus diesem Grund setzen wir uns dafür ein, dass die Förderung aller Kinder den Mittelpunkt der Arbeit von Kindergärten und Schulen bildet. Hierfür setzen wir u.a. auf mehr Zeit zum Lernen und zur individuellen Förderung durch Ganztagsschulen; Erweiterung des Kollegiums einer Schule um Sozialpädagog*innen und Förderpädagog*innen, um auf die Vielfalt der Schüler*innen besser eingehen zu können; systematische Sprachförderung von Anfang an; ein wertschätzendes Schulklima, das Vielfalt als Bereicherung erfahrbar macht. In der Lehreraus- und –weiterbildung wollen wir zudem die Themen Förderdiagnostik, Umgang mit Vielfalt, interkulturelle Kompetenz und Anti-Diskriminierung stärken.

1. DIE LINKE weiß um die Abhängigkeit der Schulempfehlungen vom finanziellen und sozialen Hintergrund der Kinder. Auch aus diesem Grund fordern wir die Abschaffung des mehrgliedrigen Schulsystems zugunsten einer Schule für Alle, in der Kinder und Jugendliche von der ersten bis zur zehnten Klasse gemeinsam lernen.
2. Unbedingt. Und diese muss verpflichtender Bestandteil der Lehrer*innenausbildung sein.

Kinder sollen unabhängig ihrer Herkunft die besten Chancen erhalten und deswegen wollen wir, dass von Beginn an jeder entsprechend seiner Fähigkeiten und Begabungen unterstützt und begleitet werden kann. Wir setzen daher auf den Ausbau der beziehungsvollen Betreuung und frühkindlichen Bildung. Dazu brauchen wir beste Arbeits- und Rahmenbedingungen, so dass die pädagogischen Fachkräfte und Lehrkräfte bestmöglich ausgebildet werden und die Arbeit in multiprofessionellen Teams verstärkt wird. Und dazu gehören selbstverständlich auch die diagnostischen Fähigkeiten, die im Rahmen der Aus- und Weiterbildung vermittelt werden müssen und den Blick auf das jeweilige Kind mit seinen Bedürfnissen und am Kindeswohl richten müssen. Darüber hinaus brauchen wir eine individuelle Förderung, die sich an den besonderen Herausforderungen, Fähigkeiten und Begabungen des Kindes orientiert, so dass alle Kinder davon profitieren.
Für nicht zweckdienlich halten wir jedoch die Forderungen, Empfehlungen oder Zugangskriterien abzuschaffen, denn diese sind nicht das zentrale Problem und ein Verzicht darauf garantiert auch nicht bessere Chancen im Bildungssystem. Vielmehr muss jedes Kind die beste Bildung erhalten und zwar ungleich seiner sozialen oder ethnischen Herkunft. Dafür zu sorgen, ist die zentrale Aufgabe der Bildungspolitik in Hessen. Dafür benötigen wir ausreichend hochqualifizierte Lehrkräfte, die sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können und die Zusammenarbeit mit anderen Professionen.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Diskriminierungssensibilität in der Justiz und Rechtsprechung

Der rechtliche Diskriminierungsschutz bedarf der praktischen Umsetzung in der Rechtsprechung durch die Gerichte. In Fachdebatten wird immer wieder kritisiert, dass Richter*innen als Gruppe „soziodemografisch nicht über die Erfahrungsbreite der Bevölkerung verfügen“ (Susanne Baer, Bundesverfassungsrichterin) und dass eine grundlegende Sensibilität für die Themen Diskriminierung und Vielfalt kein fester Bestandteil der Aus- und Weiterbildung sind.

  1. Werden Sie Schritte ergreifen, um die Repräsentation gesellschaftlicher Vielfalt in der Richter*innenschaft zu vergrößern?
  2. Werden Sie die Auseinandersetzung mit den Themen Vielfalt, Diskriminierung und rechtlicher Diskriminierungsschutz als Bestandteil der Richter*innenaus- und -weiterbildung verankern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu Frage 1: In unserer Regierungsverantwortung hat die hessische Justiz immer aktiv im Sinne der Repräsentation gesellschaftlicher Vielfalt alle Menschen unabhängig von Geschlecht, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung ausdrücklich aufgefordert, sich für den Richterdienst zu bewerben. Neben der Befähigung und dem Vorliegen der vorgegebenen Voraussetzungen für das Richteramt, wird jeweils auch die soziale Kompetenz der Bewerberinnen und Bewerber überprüft. Jede einzelne Einstellungsentscheidung wird durch den Richterwahlausschuss vorgenommen. Das Gremium ist breit zusammengesetzt, sodass diskriminierende Tendenzen ausgeschlossen sind. Aufgrund der vielfältigen und komplexen Rechtsgebiete ist es systemimmanent, dass Richterinnen und Richter sich in ihrem jeweiligen Fachgebiet stärker fortbilden, als in anderen. Daraus den allgemeinen Vorwurf – von dem aus der Fragestellung auch nicht klar ist, in welchem Zusammenhang erhoben wurde – abzuleiten, unsere hessischen Richterinnen und Richter würden „als Gruppe“ „soziodemografisch nicht über die Erfahrungsbreite der Bevölkerung verfügen“, können wir daher nicht nachvollziehen. Aus unserer Sicht versieht die hessische Justiz – hier schließen wir ausdrückliche andere Berufsgruppen wie bspw. Rechtspfleger, Amtsanwälte usw. mit ein – ihre Tätigkeit sehr verantwortungsbewusst und mit großem Engagement.

Zu Frage 2: Aufgrund des Umfangs der Ausbildung mit dem Ziel der Befähigung als Richterin oder Richter tätig sein zu können, gibt der Gesetzgeber nur einen gewissen Rahmen vor, der zur Erfüllung der Voraussetzungen für die Befähigung für dieses Amt erforderlich ist. In der Fort- und Weiterbildung gibt es Angebote zu denen von Ihnen genannten Themenbereichen. Da die richterliche Unabhängigkeit – auch vor dem Hintergrund unserer Geschichte – einen ganz besonderen Stellenwert einnimmt, können die Fort- und Weiterbildungsangebote zu einem gewissen Teil nur freiwilliger Natur sein.

Wir streben eine Verbesserung der Fort- und Weiterbildung von Juristinnen und Juristen im Bereich Opferschutz an. Die SPD-Fraktion ist zu dieser Forderung bereits parlamentarisch tätig geworden Die Initiative wurde allerdings von schwarz-grün abgelehnt.

Wir setzen wir uns dafür ein, die Aus-, Fort- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst durch Module der Antidiskriminierung zu verstärken, wo nicht bereits geschehen.

Die Vielfalt der Gesellschaft bildet sich in juristischen Berufen nicht ab. Juristinnen und Juristen sind eine relativ homogene Gruppe, zum Beispiel in Bezug auf die (soziale) Herkunft. Das Auseinanderfallen von gesellschaftlicher Vielfalt und unter Juristinnen und Juristen gegebener und sichtbarer Vielfalt ist problematisch. Studien zeigen, dass Verfahrensbeteiligte der Justiz mehr vertrauen, wenn sie „ihre Gruppe“ auch in der Justiz repräsentiert sehen, vor allem in Positionen mit Entscheidungsgewalt. Die Diskrepanz zwischen der Vielfalt der Gesellschaft und derjenigen in juristischen Institutionen muss aufgelöst werden. Auch die Richterschaft selbst anerkennt inzwischen die Bedeutung von Diversity-Kompetenz und den damit verbundenen dringenden Fortbildungsbedarf. So forderten der Deutsche Richterbund und die Neue Richtervereinigung gemeinsam mit dem Bundesverband der Übersetzer und Dolmetscher, dem Deutschen Anwaltverein und dem Deutschen Juristinnenbund, in der Bad Boller Erklärung zur interkulturellen Kompetenz in der deutschen Justiz, Diversity-Management in die Personalentwicklungsgrundsätze der Justiz aufzunehmen und interkulturelle Kompetenz verpflichtend in die juristische Aus- und Fortbildung einzubinden.

Die Auswahl von Richterinnen und Richtern in Hessen erfolgt zunächst durch eine Vorauswahl, die von den erbrachten Punktzahlen in der 1. und 2. Juristischen Staatsprüfung abhängt. Darauf basierend werden Bewerberinnen und Bewerber zu einem persönlichen Kennenlernen eingeladen, bei dem neben einem fachlichen Gespräch auch die Persönlichkeit der Bewerberin oder des Bewerbers eine große Rolle spielt. Hier kommt es vorrangig darauf an, dass sich die Bewerberin oder der Bewerber fachlich eignet und mit den Arbeitsbelastungen und den Herausforderungen, die mit einer Stelle im Bereich der Justiz einhergehen, umgehen können. Wir sind der Auffassung, dass durch dieses transparente und für jeden qualifizierten Bewerber offene Auswahlverfahren eine gesellschaftliche Vielfalt im Hinblick auf die Einstellung von Richterinnen und Richtern beim Land Hessen gewährleistet ist.

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Sensibilität der Landespolizei für Diskriminierung

Polizeibeamt*innen sind nicht frei davon, diskriminierende Zuschreibungen zu reproduzieren und sich in ihrem Handeln und Urteilen davon beeinflussen zu lassen. Aufgrund ihrer wichtigen gesellschaftlichen Aufgaben und ihrer besonderen Stellung ist eine Auseinandersetzung mit dem Thema Diskriminierung und der eigenen Rolle für Polizist*innen besonders wichtig insbesondere, weil sie häufig als Ansprechpartner*innen bei Diskriminierung wahrgenommen und um Unterstützung gebeten werden.

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Polizeibeamt*innen in der Ausbildung Diskriminierungssensibilität als Kernkompetenz vermittelt und die Sensibilität kontinuierlich im Rahmen von Fortbildungen erweitert wird?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Hessischen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten leisten hervorragende Arbeit und sind sich ihrer Verantwortung insbesondere auch im Umgang mit sehr unterschiedlichen Menschen im Rahmen ihrer Arbeit bewusst. Leitbild und verbindliches Ziel ist es, dass sich die Angehörigen der hessischen Polizei keiner Stigmatisierung, Kategorisierung oder pauschalen Bezeichnung von Menschen bedienen und keine Ersatzbezeichnungen oder Begriffe, die tatsächlich oder subjektiv geeignet sind, einen Menschen, eine Ethnie, eine Volkszugehörigkeit oder eine Minderheit zu diskriminieren, zu stigmatisieren oder abzuqualifizieren, verwenden. Welchen Stellenwert diese Zielsetzung für uns hat, zeigen die Vielzahl der Angebote und Schulungen, die in diesem Bereich unter der CDU-geführten Landesregierung in Hessen stattfinden. Ein diskriminierungsfreier Umgang innerhalb der Polizei und im Umgang der Polizei mit den Bürgerinnen und Bürger in Hessen ist ein selbstverständliches Kernanliegen der CDU.

In diesem Sinne wird das Thema Schutz von Minderheiten bspw. in der polizeilichen Fortbildung an der Polizeiakademie Hessen (HPA) u.a. in den Seminaren des Fachbereichs Einsatzmanagement /Recht umfassend thematisiert. Hierbei wird auch das Thema „Schutz vor der Verwendung diskriminierender Minderheitenkennzeichnungen durch Beschäftigte von Polizeibehörden“ intensiv erörtert. Im Fachbereich Führungsmanagement/Personalentwicklung werden zudem spezielle Seminare zum Themenfeld „Interkulturelle Kompetenz“ angeboten. Fester Bestandteil dieser Veranstaltungen sind Lehrgespräche und Diskussionen über Stereotype, Vorurteile, „racial profiling“ und den sogenannten „labeling approach“ bzw. Stigmatisierung. Ziel ist die Sensibilisierung aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Hinblick auf die entsprechenden Begriffe, um damit zusammenhängende psychologische Dynamiken, Verhaltensweisen und letztlich auch die Risiken für ein professionelles und ethisch korrektes Polizeihandeln bewusst zu machen. Das zugehörige Konzept sieht darüber hinaus die Qualifizierung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und sukzessive die dezentralisierte Vermittlung der Inhalte bei den Behörden vor. Außerdem haben sich alle Polizeibehörden Hessens zur Ausbildung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für das Thema „Interkulturelle Kompetenz“ entschieden, im Rahmen der kriminalpolizeilichen Spezialfortbildung besitzt die Thematik „Interkulturelle Kompetenz“ einen hohen Stellenwert und wird in verschiedenen Fortbildungsveranstaltungen – auch unter Einsatz von Fremdreferentinnen und Fremdreferenten aus unterschiedlichen Kulturkreisen – im Kontext der jeweiligen Fachspezifik behandelt (z. B. in den Seminaren Urkundendelikte, Jugendsachbearbeitung, Häusliche Gewalt oder Kriminalpolizeiliche Kompetenz).

Das von uns geplante hessische Landesantidiskriminierungsgesetz wird alle staatlichen Institutionen zu diskriminierungsfreiem Handeln verpflichten, auch die Polizei. Das Gesetz wird auch entsprechende Regelungen in Bezug auf die Aus- und Fortbildung im Themenfeld Antidiskriminierung vorsehen.

Wie bereits beschrieben, setzen wir uns dafür ein, die Aus-, Fort- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst durch Module der Antidiskriminierung zu ergänzen, wo es nicht bereits geschehen ist.

Ja, denn zum Beispiel im NSU-Komplex, in der Debatte über sogenanntes “Racial Profiling” und in der allgemeinen Berichterstattung wurden und werden immer wieder diskriminierende Strukturen und Fälle deutlich, denen mit folgenden Maßnahmen begegnet werden muss:
– Interkulturelle und soziale Kompetenz müssen im Aus- und Weiterbildungskonzept der Polizei fest verankert werden.
– Anlasslose Personenkontrollen dürfen nicht allein aufgrund äußerer Erscheinungsmerkmale durchgeführt werden („Racial Profiling“).
– Es bedarf einer ständigen Bereitschaft, Fehler im Dienst und in Dienststrukturen zu benennen und ihnen zu begegnen („Fehlerkultur“).
– Es bedarf einer unabhängigen Beschwerdestelle für mögliches Fehlverhalten der Polizei und unabhängige Verfahren.
– Es bedarf eines Whistle-Blower Schutzes für Polizeikräfte, damit Missstände ohne Nachteile der Person gemeldet werden können.
– Es müssen Menschen unterschiedlicher Herkunft für alle Ebenen des Polizeidienstes gewonnen werden.

Wir Freie Demokraten sind der Überzeugung, dass diese Grundsätze des freiheitlichen und toleranten Zusammenlebens im Rahmen der Aus- und Weiterbildung vermittelt werden müssen, es jedoch nicht zwingend neuer Module bedarf.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Erfassung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in der Kriminalstatistik

Die polizeiliche Kriminalstatistik versucht strafrechtliche relevante Vorfälle zu erfassen um daraus gesellschaftliche Problemlagen identifizieren zu können. Das setzt jedoch voraus, dass Hasskriminalität und diskriminierende Vorfälle auch als solche erkannt werden und als rechte, politisch motivierte Kriminalität eingeordnet werden. Hierbei sollten die Stimmen der betroffenen Personen besonders relevant sein, wie aus dem Abschlussbericht des NSU – Untersuchungsausschusses des Bundestags hervorgeht.

Werden Sie Schulungen für Polizeibeamte durchführen, die stärker als bisher für politisch motivierte Kriminalität (PMK), Rassismus und menschenfeindliche Ideologien sensibilisieren?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Hessischen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten leisten hervorragende Arbeit und sind sich ihrer Verantwortung insbesondere auch im Umgang mit sehr unterschiedlichen Menschen im Rahmen ihrer Arbeit bewusst. Leitbild und verbindliches Ziel ist es, dass sich die Angehörigen der hessischen Polizei keiner Stigmatisierung, Kategorisierung oder pauschalen Bezeichnung von Menschen bedienen und keine Ersatzbezeichnungen oder Begriffe, die tatsächlich oder subjektiv geeignet sind, einen Menschen, eine Ethnie, eine Volkszugehörigkeit oder eine Minderheit zu diskriminieren, zu stigmatisieren oder abzuqualifizieren, verwenden. Welchen Stellenwert diese Zielsetzung für uns hat, zeigen die Vielzahl der Angebote und Schulungen, die in diesem Bereich unter der CDU-geführten Landesregierung in Hessen stattfinden. Ein diskriminierungsfreier Umgang innerhalb der Polizei und im Umgang der Polizei mit den Bürgerinnen und Bürger in Hessen ist ein selbstverständliches Kernanliegen der CDU.

In diesem Sinne wird das Thema Schutz von Minderheiten bspw. in der polizeilichen Fortbildung an der Polizeiakademie Hessen (HPA) u.a. in den Seminaren des Fachbereichs Einsatzmanagement /Recht umfassend thematisiert. Hierbei wird auch das Thema „Schutz vor der Verwendung diskriminierender Minderheitenkennzeichnungen durch Beschäftigte von Polizeibehörden“ intensiv erörtert. Im Fachbereich Führungsmanagement/Personalentwicklung werden zudem spezielle Seminare zum Themenfeld „Interkulturelle Kompetenz“ angeboten. Fester Bestandteil dieser Veranstaltungen sind Lehrgespräche und Diskussionen über Stereotype, Vorurteile, „racial profiling“ und den sogenannten „labeling approach“ bzw. Stigmatisierung. Ziel ist die Sensibilisierung aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Hinblick auf die entsprechenden Begriffe, um damit zusammenhängende psychologische Dynamiken, Verhaltensweisen und letztlich auch die Risiken für ein professionelles und ethisch korrektes Polizeihandeln bewusst zu machen. Das zugehörige Konzept sieht darüber hinaus die Qualifizierung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und sukzessive die dezentralisierte Vermittlung der Inhalte bei den Behörden vor. Außerdem haben sich alle Polizeibehörden Hessens zur Ausbildung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für das Thema „Interkulturelle Kompetenz“ entschieden, im Rahmen der kriminalpolizeilichen Spezialfortbildung besitzt die Thematik „Interkulturelle Kompetenz“ einen hohen Stellenwert und wird in verschiedenen Fortbildungsveranstaltungen – auch unter Einsatz von Fremdreferentinnen und Fremdreferenten aus unterschiedlichen Kulturkreisen – im Kontext der jeweiligen Fachspezifik behandelt (z. B. in den Seminaren Urkundendelikte, Jugendsachbearbeitung, Häusliche Gewalt oder Kriminalpolizeiliche Kompetenz).

Polizeibeamtinnen und –beamte, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte müssen in der Lage sein, rassistische und fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtenden Motive bei Gewalttaten zu erkennen und Delikte entsprechend einzuordnen. Dies erfordert, dass die beteiligten Stellen dauerhaft in Aus- und Fortbildung im Bereich Rechtsextremismus und Hasskriminalität sensibilisiert werden, ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch stattfindet und die fachübergreifende Zusammenarbeit verbessert wird. Die SPD plädiert dafür, das Strafanzeigenformular durch die Aufnahme einer Frage nach Anzeichen für extremistische Motive zu ergänzen, um auch Anzeigestellerinnen und –steller explizit nach ihren Wahrnehmungen und möglichen Motivlagen zu befragen.

Wir setzen uns dafür ein, dass das bestehende Aus- und Weiterbildungskonzept für hessische Polizeibeamte im Bereich interkultureller Kompetenz gefestigt und verstetigt wird. Die Fähigkeit der Beamt*innen, im Polizeialltag die verschiedenen Auswirkungen auf Menschen mit und ohne Migrationshintergrund beurteilen und entsprechend handeln zu können, wirkt gleichzeitig integrierend und deeskalierend. Kein Bürger, der mit der Polizei in Kontakt kommt, soll den Eindruck haben, wegen seiner Herkunft oder kulturellen Eigenart anders behandelt zu werden als Bürger anderer Bevölkerungsgruppen. Wir werden uns auch dafür einsetzen, dass die interkulturelle Kompetenz bei der Beurteilung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung im Rahmen von Einstellungen und Beförderungen stärker berücksichtigt wird als bisher

Im NSU-Komplex wurde deutlich: Zusammenhänge zwischen organisierter Kriminalität, wie z.B. Waffen-, Menschen-, Musik- und Szenehandel sowie
Banküberfällen, Raub und Eigentumsdelikten als mögliche Finanzierungsquellen rechter, rassistischer und menschenfeindlicher Täter, Gruppen und Milieus wurden entweder nicht erkannt, oder keine Rückschlüsse gezogen, obwohl die Rückschlüsse so naheliegend waren. Erst jetzt wird die Sensibilität gegenüber Waffenbesitzern, untergetauchten Straftätern und einer internationalen Szene etwas größer.

Polizeibeamte, Gerichte und die öffentliche Verwaltung müssen durch Aus- und Fortbildung mögliche politisch motivierte Straftaten besser erkennen lernen. Bei der Personalauswahl muss die Diversität im Landesdienst erhöht werden. Die Einführung des Tatmotivs „Hasskriminalität“ war ein richtiger Schritt, die Einführung, Erfassung und Auswertung des Tatmotivs „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ wäre folgerichtig und würde endlich eine Erkenntnis über die Dimension des Phänomens auch aus polizeilicher Sicht ermöglichen.

Bzgl. der Erfassung von Straftaten in der Kriminalstatistik setzt sich die FDP-Fraktion für Transparenz ein. Je genauer die Straftaten einzelnen Milieus oder Gruppierungen zugeordnet werden können, desto eher können präventive Maßnahmen vorgenommen werden.
Für uns gilt der Grundsatz „keine Toleranz für die Feinde unserer freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung“ – unabhängig davon, ob diese aus dem rechten, linken oder islamistischen Spektrum, aus dem Inland oder Ausland kommen.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Förderung eines diskriminierungssensiblen und vielfaltsbewussten Kulturbetriebs

Kulturelle Einrichtungen haben die Möglichkeit, auf künstlerische und informative Weise gesellschaftliche Missstände und Diskriminierungen zu thematisieren. Gleichzeitig werden auch innerhalb des Kulturbetriebs diskriminierende Praxen reproduziert. Dazu gehört etwa, dass Menschen aus marginalisierten Bevölkerungsgruppen in Filmen, auf Bühnen oder in Museen personell wie thematisch unterrepräsentiert sind und /oder Zugangsmöglichkeiten fehlen.

  1. Werden Sie Fördermittel für Kulturbeiträge bereitstellen, die sich kritisch mit Vorurteilen auseinandersetzen, für Diskriminierung sensibilisieren oder gesellschaftliche Vielfalt in nicht stereotyper Weise darstellen?
  2. Wie werden Sie fördern, dass Kulturinstitutionen marginalisierte Bevölkerungsgruppen in ihrer Personalstruktur angemessen abbilden, ihre Perspektiven in den Angeboten und Inhalten repräsentieren und gruppenspezifische Zugangsbarrieren abbauen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu Frage 1: Wir bekennen uns zur einzigartigen Kulturlandschaft unserer Heimat: und zur großen Vielfalt des Kunst- und Kulturschaffens in Hessen. Die Kunst- und Kulturförderung des Landes folgt dem hohen Wert der Kunstfreiheit und verzichtet richtigerweise weitgehend auf eine gezielte Allokation der Fördermittel in bestimmte gesellschaftliche Lebensbereiche. Für die genannten Zwecke oder Projekte werden wir daher keine gesonderten Mittel bereitstellen, uns einer Förderung aber selbstverständlich auch nicht im Grundsatz verschließen, sofern entsprechende Beiträge förderungswürdig sind.

Zu Frage 2: Kunst und Kultur in Hessen sind abwechslungsreich und breit aufgestellt. Eingebettet ist diese hessische Kulturlandschaft in eine aktive Bürgergesellschaft, die in vielfältigen kulturellen Aktivitäten ein großes ehrenamtliches Engagement entfaltet. Kulturpolitik hat daher nach unserer Auffassung u. a. die Aufgabe, die Grundlagen für die freie Entfaltung von Kunst und Kultur zu sichern, allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu kulturellen Inhalten und Institutionen zu ermöglichen sowie Anstöße für die Weiterentwicklung zu geben. Vorgaben des Landes bzw. der Politik für die konkrete Ausgestaltung von Projekten oder auch die Besetzung von Kulturinstitutionen vertragen sich hingegen unserer Ansicht nach nicht mit der grundgesetzlich geschützten Freiheit der Kunst.

Die SPD in Hessen hat sich zum Ziel gesetzt, jede Form von Diskriminierung, egal in welchem Kontext, zu verhindern bzw. zu beseitigen. Wir wollen die Wertschätzung einer Kultur der Vielfalt fördern. Die Aufgabe von Kulturpolitik in Hessen sehen wir darin, eine vielfältige, produktive und kreative Kulturlandschaft auf anspruchsvollem Niveau zu erhalten und zu fördern. Unser Leitbild ist geprägt durch Offenheit gegenüber allen Äußerungsformen der Kreativität und der Gesprächsbereitschaft gegenüber Künstlerinnen und Künstlern sowie kulturellen Einrichtungen.
Die kritische Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Missständen und Diskriminierungen an den hessischen Bühnen, in Filmtheatern, Museen und vielen anderen Kultureinrichtungen unterstützen wir und werden uns für eine Sensibilisierung innerhalb des Kulturbetriebs einsetzen. Wie einer marginalisierten Bevölkerungsgruppe der Zugang ermöglicht werden kann, muss vor Ort und im Dialog mit den jeweiligen Kultureinrichtungen erörtert werden.

Wir wollen, dass alle Menschen in Hessen an Kunst und Kultur teilhaben und sie auch selbst gestalten können. Kultur ist kein elitäres Vergnügen, sondern wichtig für alle. Wir fördern bereits zahlreiche Antidiskriminierungsprojekte und werden das auch weiter tun. Wir haben die Landesförderung für die Soziokultur mehr als verdoppelt und auch die freien Theater durch eine deutlich höhere Förderung gestärkt. Gerade in diesen Bereichen setzen sich Künstler*innen und Kulturschaffende von sich aus kritisch mit gesellschaftlichen Themen auseinander und wenden sich gegen Diskriminierungstendenzen. Zur Förderung vielfaltsbewusster Kulturbetriebe haben wir schon einiges getan und noch viel vor. Beispielsweise erleichtern wir Kindern und Jugendlichen mit dem Kulturkoffer den Zugang zur Kultur – gerade auch denen, die auf kostenlose oder vergünstigte Angebote angewiesen sind oder einen Fluchthintergrund haben. Dieses Projekt wollen wir fortführen. Auch im Kulturbereich sind Frauen und Männer am Arbeitsplatz noch nicht gleichberechtigt. Wir wollen deshalb einen Kulturpreis für weibliche Kulturschaffende ins Leben rufen. Jurys, Gremien und Führungspositionen im Kultursektor wollen wir geschlechtergerecht besetzen. Beim Ankauf von Kunst durch das Land sollen die Werke weiblicher Künstler stärker Berücksichtigung finden. Künstler*innen mit Behinderung wollen wir bei Ausbildung und Arbeit besonders unterstützen. Damit ihre Projekte stärkere Beachtung finden, wollen wir für Aktivitäten im Bereich Inklusion einen neuen Preis schaffen. Außerdem werden wir der Herstellung der Barrierefreiheit in noch mehr Museen und Ausstellungsorten besondere Aufmerksamkeit widmen.

Grundsätzlich sollen durch Landesmittel geförderter Kulturbeiträge keine stereotype Darstellung oder eindimensionale Präsentation der tatsächlichen gesellschaftlichen Vielfalt enthalten. Die diesbezüglichen Förderrichtlinien sollten daraufhin überprüft werden. Viele Kulturinstitutionen sind bei der Berücksichtigung marginalisierter Bevölkerungsgruppen schon weiter, als es das Land Hessen selbst ist. Das Land sollte die Aufgeschlossenheit der Institutionen fördern, Förderrichtlinien stärker auf diese Frage ausrichten, gezielt finanzielle Mittel hierfür bereit stellen und seine eigene Personalpolitik entsprechend steuern. Wo dies nicht ausreicht wären Quotenvorgaben, wie sie etwas für die Berücksichtigung für Frauen in der Filmbranche diskutiert werden, ein weiteres Mittel.

Wir Freie Demokraten sehen die grundsätzliche Notwendigkeit, die Fördermittelgabe und das damit verbundende –systems zu evaluieren. Die Förderinstrumente und Förderregularien sind weiterzuentwickeln, um unnötige Bürokratie abzubauen und Schwerpunkte zu setzen. Neben den überregionalen Kulturangeboten gilt es auch, die regionale, kulturelle Vielfalt zu stärken. Sowohl die öffentlichen als auch die privaten Einrichtungen sind angehalten, eine Grundversorgung mit Kunst und Kultur sowie kultureller Bildung aufrechtzuerhalten. Auch vor diesem Hintergrund müssen die Förderrichtlinien angepasst und Förderschwerpunkte seitens der Hessischen Landesregierung weiterentwickelt werden. Wir setzen darauf, dass die Diversität auch im Bereich der Kulturförderung in den Vordergrund rücken wird, ohne das ein staatliches Eingreifen erforderlich ist. Vielmehr setzen wir auch hier auf den Dialog mit den betreffenden Verbänden.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Innerparteiliche Teilhabe

Personengruppen, die von Diskriminierung betroffen sind, sind in politischen Entscheidungsprozessen oftmals unterrepräsentiert. Ausschlussmechanismen werden dabei teilweise bereits beim Zugang zu Informationen und zu Veranstaltungen wirksam. Sie zeigen sich aber vor allem bei der Partizipation in Parteien sowie in der Vergabe von Mandaten und hauptamtlichen Positionen innerhalb der Partei.

  1. Wie stellen Sie in Ihrer Öffentlichkeitsarbeit, Ihren Entscheidungsfindungsprozessen und Abläufen sowie in Ihrer Personalstruktur Zugang und Teilhabe für alle Menschen sicher?
  2. Welche Personengruppen rücken Sie dabei ins Zentrum Ihrer Bemühungen?
  3. Wo nehmen Sie noch Lücken in der Partizipation wahr?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Als große Volkspartei sind wir als CDU Hessen die Integrationskraft im politischen Prozess auf allen Ebenen, Ideenwerkstatt für die Zukunft unseres Landes und eine politische Sammlungsbewegung von hunderttausenden Bürgerinnen und Bürgern, die Mitglied der CDU sind. Es hat die CDU immer ausgezeichnet, dass wir uns Herausforderungen gestellt und zeitgemäße Antworten gegeben haben. Das gilt auch für unsere parteiinternen Strukturen, unsere Arbeitsweise und unsere Kommunikation. Seit unserem Beschluss „Bürgerpartei CDU“ aus dem Jahr 2003 haben sich die Rahmenbedingungen politischer Arbeit noch einmal wesentlich verändert: Digitalisierung und Soziale Netzwerke im Internet haben völlig neue Formen des Dialogs und der Willensbildung entstehen lassen. Die CDU bleibt Bürgerpartei. Sie stellt sich in den Dienst der Bürgerinnen und Bürger und hat immer ein offenes Ohr für deren Anliegen. Sie ist neugierig und aufmerksam gegenüber gesellschaftlichen Entwicklungen.

In den letzten zehn Jahren haben sich die vorher schon vorhandenen Trends zunehmender Individualisierung und wachsender Dialog- und Beteiligungswünsche weiter verstärkt. Im Zuge der Digitalisierung sind kommunikative Möglichkeiten entstanden, die in Teilen der Gesellschaft eine völlig neue politische Diskussions- und Partizipationskultur hervorgebracht haben. Gleichzeitig fühlen sich viele Menschen durch diese Entwicklungen zum Teil überfordert und ausgegrenzt. Die CDU bietet deshalb schon heute ein größeres Spektrum an Informations- und Beteiligungsangeboten, um die ganze Breite der Gesellschaft zu erreichen.

In der SPD gibt es eine Vielzahl von Arbeitsgemeinschaften, die sich für besondere Personengruppen einsetzen. Dazu zählt die AG selbst aktiv, die sich den Fragen von Menschen mit Behinderungen widmet. Dazu zählt auch die SPDQueer, die Arbeitsgemeinschaft der SPD für Akzeptanz und Gleichstellung und weitere AGs. Die Arbeitsgemeinschaften haben in der SPD traditionell großen Einfluss, sowohl auf die inhaltliche Diskussion als auch auf Personalentscheidungen. Darüber hinaus sind es die Ortsvereine, die allen Mitgliedern offen stehen und in denen die politischen Entscheidungsprozesse mitgestaltet werden können.
Für uns stehen keine bestimmten Personengruppen im Zentrum unserer Bemühungen. Wir sind eine Volkspartei, die allen Menschen offen steht, die sich zu den Zielen der sozialdemokratischen Partei bekennen.
Partizipation ist immer mit einem gewissen Aufwand verbunden. Das ist z.B. für junge Eltern schwerer machbar, aber auch in Regionen, in denen der ÖPNV nicht ausreichend verfügbar ist, nicht so leicht zu bewerkstelligen. Partizipation in einer politischen Partei ist auch für Menschen schwerer, die die deutsche Sprache nicht oder nicht sicher beherrschen oder es nicht gewohnt sind, in einer größeren Runde das Wort zu ergreifen. In diesem Sinne wird es immer Lücken geben, aber wir sind bemüht, sie kleiner zu machen.

Als GRÜNE ergreifen wir bereits heute zahlreiche Maßnahmen, allen gesellschaftlichen Gruppen die Teilnahme an unseren Entscheidungsprozessen und Abläufen zu ermöglichen. So sorgen wir beispielsweise für barrierefreie Zugänge und organisieren Gebärdendolmetscher. Ebenso veröffentlichen wir Wahlprogramme in einfacher oder leichter Sprache, um sie mehr Menschen zugänglich zu machen. Für uns ist die Quote das entscheidende Instrument, um Frauen und Männer in politischen Prozessen zu gleichen Teilen zu berücksichtigen. Bei Listenaufstellungen sind alle ungeraden Plätze Frauen vorbehalten, Platz 1 ist also immer weiblich besetzt. Außerdem haben wir spezielle Mentoring-Programme für Frauen und für junge Nachwuchstalente.

Unsere Strukturen stehen allen Menschen offen und wir ermutigen speziell diejenigen Menschen, die unterrepräsentierten Gruppen angehören, sich bei uns zu engagieren. Als die Partei, die sich konsequent für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung einsetzt, ist unser politisches Programm auch für unsere Abläufe Leitlinie. Für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern haben wir eine festgelegte Quotierung zum Beispiel bei Vorstandspositionen, Redelisten und auf unserer Landesliste für den Hessischen Landtag. Uns ist eine große Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund wichtig.

Wir Freie Demokraten haben zum Ziel, Politik für alle Menschen zu machen. Dazu stehen wir Freie Demokraten für alle Bürgerinnen und Bürger als Ansprechpartner zur Verfügung und freuen uns über den Austausch mit ihnen, sei es im persönlichen Gespräch, auf Veranstaltungen oder durch Kommunikation auf anderen Wegen.
Hinsichtlich der Personalstruktur begrüßen wir Diversität, ebenso wie die Abbildung der Vielfalt der Bevölkerung in der FDP.
Die FDP-Fraktion möchte Politik für alle Menschen machen und allen die Teilhabe an politischen Prozessen ermöglichen, sodass wir keine spezifischen Personengruppen in das Zentrum dieser Bemühungen setzen.
Lücken in der Partizipation sehen wir momentan nicht als gegeben an. Wir setzen uns jedoch dafür ein, dass Menschen noch mehr Zugang zur Politik finden und wollen Politik erlebbar und verständlich für alle Bürgerinnen und Bürger machen.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteure in die politische Entscheidungsfindung

Wenn ein politischer Prozess diskriminierungssensibel sein soll, ist es unabdingbar, die Perspektiven marginalisierter Bevölkerungsgruppen wahrzunehmen und aktiv einzubeziehen.

Wie stellen Sie die systematische Einbindung marginalisierter Bevölkerungsgruppen bei der Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen sicher, um mögliche Diskriminierungsrisiken frühzeitig zu erkennen und zu berücksichtigen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Als große Volkspartei befinden wir uns im permanenten Austausch mit allen möglichen gesellschaftlichen Gruppen, Vereinen, Verbänden und den Menschen in unserem Land. Durch unsere breite Verankerung auf allen politischen Ebenen und in allen Teilen unseres Landes binden wir tagtäglich sämtliche Bevölkerungsgruppen in unsere Entscheidungsprozesse mit ein. Dies gilt selbstverständlich auch für unsere Mandats- und Entscheidungsträger in den unterschiedlichen parteiinternen und staatlichen Gremien.

Wir haben im Entstehungsprozess unseres Programms zur Landtagswahl die gesellschaftlichen Gruppen, Verbände und Organisationen beteiligt und darüber eine Vielzahl von Anregungen bekommen, die wir teilweise eingearbeitet haben. Wir halten viel von solchen Diskussionsprozessen, beide Seiten profitieren davon. Das gilt gerade für Bevölkerungsgruppen, die am Rande stehen und die keine große Lobby haben. Wir werden in Regierungsverantwortung dafür sorgen, dass auch diese Gruppen im Rahmen von Gesetzesberatungen gehört werden.

Seit unserer Regierungsbeteiligung wird in Hessen jedes Gesetz auch auf Vereinbarkeit mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen geprüft. Seit langem bereits wird die Wirkung von Gesetzesentwürfen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern geprüft. Außerdem sichern wir durch parlamentarische Anhörungsverfahren, dass jede Fraktion zivilgesellschaftliche Verbände dazu einladen kann, zu Gesetzesentwürfen mündlich und schriftlich Stellung zu beziehen. Über diese Regularien hinaus arbeiten wir GRÜNE sehr eng mit den fachlichen Arbeitsgemeinschaften unserer Partei zusammen. Dies fließt auch in die Arbeit der Fraktion mit ein.

Ein zentrales Instrument ist das Anhörungsverfahren im Gesetzgebungsverfahren, zu dem wir die Verbände möglicherweise betroffener Bevölkerungsgruppen benennen und deren Einschätzung wichtig nehmen.

Vor der Verabschiedung von Gesetzen finden Anhörungen statt, in denen Betroffene sowie Verbände Bedenken und Anregungen hinsichtlich der Umsetzung dieser Gesetze äußern können. Die FDP-Fraktion wertet diese Stellungnahmen intensiv aus und befasst sich mit den Bedenken und Anregungen, ggfs. werden im weiteren Verlauf Änderungsanträge eingebracht.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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