Landesverwaltung als Arbeitgeberin

Die Hessische Verwaltung ist eine große Arbeitgeberin. Als solche ist sie für einen effektiven Diskriminierungsschutz ihrer Mitarbeiter*innen und für Chancengleichheit von Bewerber*innen verantwortlich. Damit hat sie eine Vorbildfunktion für andere Arbeitgeber*innen.

  1. Wie beurteilen Sie die aktuelle Qualität des Diskriminierungsschutzes für Mitarbeiter*innen der Hessischen Verwaltung und Landesbetriebe?
  2. Welche Schritte planen Sie, um die Schutzgebote und weiterführenden Handlungsmöglichkeiten wie Positive Maßnahmen, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) angelegt sind, umzusetzen?
  3. Werden Sie AGG-Beschwerdestellen in den Landesverwaltungen und -betrieben flächendeckend einrichten und ihre Arbeit evaluieren?
  4. Werden Sie in der Landesverwaltung und den Landesbetrieben anonymisierte Bewerbungsverfahren einführen?
  5. Was sind die Eckpunkte Ihres ministerienübergreifenden Diversity Mainstreaming Konzeptes?

Die Bekämpfung von Diskriminierung ist ein wichtiges Anliegen der CDU-geführten Landesregierung. Selbstverständlich gilt dies auch für den effektiven Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes. Aus Sicht der CDU Hessen handelt das Land Hessen hier vorbildhaft. Das Land setzt aus unserer Sicht bereits heute alle erforderlichen Maßnahmen um, die im AGG angelegt sind, so dass es hier keinen Nachholbedarf gibt. Dies gilt auch für das Beschwerdemanagement.
Gesonderte Beratungs-, Unterstützung- und Förderangebote gibt es zudem unter anderem für Frauen und Menschen mit Behinderung. Das Land Hessen organisiert regelmäßig interne Fortbildungen und weitere öffentliche Veranstaltungen zur Charta der Vielfalt und ihren Dimensionen Geschlecht, Nationalität, ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Orientierung und Identität. Anonymisierte Bewerbungsverfahren sind derzeit nicht geplant.

Aktuell lässt der Diskriminierungsschutz sehr zu wünschen übrig. Allein die Tatsachen, dass es kein wirksames Hessisches Gleichberechtigungsgesetz gibt und in manchen Ministerien die Führungsebenen frauenfreie Zonen sind, belegen, dass Hessen beim Diskriminierungsschutz innerhalb der eigenen Belegschaft großen Nachholbedarf hat. Wir werden sowohl ein wirksames Gleichberechtigungsgesetz als auch ein Landesantidiskriminierungsgesetz auf den Weg bringen, damit Hessen in diesem Bereich nach vorne kommt. Beide Gesetze werden Beschwerdestellen vorsehen, in beiden Gesetzen werden Evaluierungsvorschriften verankert. Anonymisierte Bewerbungsverfahren werden wir einführen.
Eckpunkte eines Diversity Mainstreaming Konzeptes sind für uns die Definition von Zielen, Vorgaben für die Personalauswahl zur Vermeidung von Diskriminierung und Sicherung bzw. Ausbau der Vielfalt, die Evaluierung von Maßnahmen und die Verankerung der Verantwortung der Führungsebene.

Für uns ist Antidiskriminierungspolitik Menschenrechtspolitik. Deshalb haben wir in Regierungsverantwortung viel dafür getan, den Diskriminierungsschutz auszubauen und hessenweit auf ein gutes Niveau zu bringen. Auch die Mitarbeiter*innen der hessischen Verwaltung profitieren davon, z.B. durch das Gleichberechtigungsgesetz, durch die Unterzeichnung der Charta der Vielfalt, durch den Beitritt zur Koalition gegen Diskriminierung etc. Mit der Vorlage der Antidiskriminierungsstrategie der Landesregierung haben wir einen weiteren wichtigen Schritt getan, um Maßnahmen und Programme der Antidiskriminierung fest in der Verwaltung zu verankern. In allen hessischen Ressorts und der Staatskanzlei gibt es bereits Beschwerdestellen im Sinne des AGG. Darüber hinaus können sich die Beschäftigten auch an die Antidiskriminierungsstelle wenden oder das externe Beratungsangebot nutzen Wir GRÜNE setzen uns dafür ein, mehr anonymisierte Bewerbungsverfahren zu nutzen. Wichtiges Element unserer Antidiskriminierungsstrategie ist ihr horizontaler Ansatz, mit dem verschiedene Diskriminierungsformen gleichrangig behandelt werden. Dafür stehen die verschiedenen Vielfaltsdimensionen wie die interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung, die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen oder auch die Erarbeitung und Umsetzung des Aktionsplans für Akzeptanz und Vielfalt. Weitere Projekte sind das audit Familie und Beruf, das nicht gezielt eine Dimension adressiert, sondern auf mehrere Vielfaltsmerkmale der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zielt.

Diversity Mainstreaming dient dem Ziel eine Kultur der Wertschätzung von Vielfalt zu schaffen und ist Teil des Prozesses einer notwendigen Verwaltungsreform. Als proaktives Instrument reagiert Diversity Mainstreaming nicht auf Diskriminierungen im Einzelfall, sondern zielt auf die Veränderung sozialer Prozesse. Ziel ist die Stärkung der Kompetenzen der Verwaltung im Umgang mit vielfältigen Beschäftigten und Kund/innen. Zu diesem Zweck sind Strukturen und Machtverhältnisse in den Blick zu nehmen, die zur Unterrepräsentanz bestimmter Gruppen, insbesondere in Führungspositionen, und zur einseitigen Ausrichtung von Angeboten an bestimmten Gruppen geführt haben. Nur auf diese Weise lassen sich strukturelle und institutionelle Diskriminierungen wirksam abbauen. Adressat*innen sind daher nicht Diskriminierende und Diskriminierte, sondern Personen, die aufgrund ihrer institutionellen Stellung in der Lage sind, die genannten Strukturen zu beeinflussen.
Solange die Strukturen noch sind, wie sie sind, bieten sich anonymisierte Bewerbungsverfahren an, um Diskriminierungen im Bewerbungsverfahren zu verhindern.

Wir Freie Demokraten setzen uns bzgl. der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie der Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen für eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein – diesbezüglich fordern wir Flexibilität, beispielsweise hinsichtlich des Anbietens von Teilzeitregelungen, Home-Office oder Kinderbetreuung in der Nähe des Arbeitsplatzes. Dies hilft besonders auch Frauen, Vollzeit tätig sein zu können.
Darüber hinaus hat Diskriminierung in der öffentlichen Verwaltung keinen Platz – da wir freiheitlich denken, setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass religiöse Symbole jeglicher Art im öffentlichen Dienst nicht vorhanden sind. Wir fordern darüber hinaus, dass das Land im Bereich „Diversity“ Vorreiter ist. Hessen muss dabei nicht nur Vorbildcharakter z.B. für ein verbindlich implementiertes Diversity Management übernehmen – es ist eben auch selbst ein wichtiger Arbeitgeber. Neben der allgemeinen Verwaltung betrifft dies ausdrücklich auch die hessische Polizei.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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