Das Hessische Schulgesetz enthält in § 10 ein Diskriminierungsverbot für Lehrwerke. Um eine ausgewogene und diskriminierungsfreie Auswahl zu gewährleisten, müssen die Perspektiven und Erfahrungen der von Diskriminierung betroffenen Gruppen berücksichtigt werden.
Wie werden Sie die Mitwirkung von gesellschaftlichen Gruppen, die Diskriminierung erfahren, bei der Zulassung von Lehrmaterialien sicherstellen?
Über die Zulassung von Schulbüchern und digitalen Lehrwerken entscheidet das Kultusministerium, sofern dessen Befugnis nicht allgemein für bestimmte Verwendungszwecke, Fachbereiche oder Schulformen oder im Einzelfall den Schulaufsichtsbehörden oder den Schulleitern übertragen worden ist. Schulbücher und digitale Lehrwerke sind dabei zuzulassen, wenn sie allgemeinen Verfassungsgrundsätzen und Rechtsvorschriften nicht widersprechen, keine schwerwiegenden Fehler in der Sachdarstellung aufweisen und insbesondere nicht ein geschlechts-, behinderten-, religions- oder rassendiskriminierendes Verständnis fördern. Die bestehende gesetzliche Regelung gewährleistet dabei in hinreichender Form eine ausgewogene, objektive und von Partikularinteressen einzelner Gruppierungen unberührte Auswahl. |
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Wir wollen einen Buch- und Medieneinsatz im Unterricht, der die Darstellung verschiedener Lebensweisen und Identitätsmerkmale berücksichtigt. Um dies zu erreichen, wollen wir die Verordnung über die Zulassung von Schulbüchern und digitalen Lernwerken um folgenden Satz ergänzen: „Alle Lebensrealitäten in Bezug auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sind wiederzugeben.“ |
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Ausgrenzung und Diskriminierung haben in Schulbüchern nichts zu suchen. Um Diskriminierungen in Lehrwerken zukünftig noch besser vermeiden zu können, wollen wir Lehrmaterialien gemeinsam mit den gesellschaftlichen Gruppen auf eventuell vorhandene Diskriminierungen hin analysieren und bei der Zulassung verstärkt auf diskriminierungsfreie Materialien achten. |
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Schulleitungen und Lehrkräfte sollen schon in ihrer Ausbildung sensibilisiert werden und die Notwendigkeit von Antidiskriminierungsstrategien im Unterricht erkennen und entsprechende Erkenntnisse umsetzen. Fort- und Weiterbildungen stellen sicher, dass auch moderne pädagogische Erkenntnisse und Strategien genutzt sowie gesellschaftliche Veränderungen berücksichtigt werden. Lehrmaterialien spielen da eine große Rolle, das Kultusministerium sollte entsprechende Empfehlungen an die Lehrenden herantragen. |
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Wir sehen derzeit keinen konkreten Änderungsbedarf, aber sind der Überzeugung, dass dieses Thema im Dialog mit den beteiligten gesellschaftlichen Gruppen erörtert werden sollte. Ggf. können in diesem Rahmen Änderungsvorschläge erarbeitet werden. |
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Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen. |
Bewertung
So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.
CDU | SPD | GRÜNE | DIE LINKE | FDP | AfD | |
Sensibilität für Problemlage | ||||||
Konkretion der Maßnahme | ||||||
Effektivität der Maßnahme | ||||||
Bewertung insgesamt |