Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteure in die politische Entscheidungsfindung

Wenn ein politischer Prozess diskriminierungssensibel sein soll, ist es unabdingbar, die Perspektiven marginalisierter Bevölkerungsgruppen wahrzunehmen und aktiv einzubeziehen.

Wie stellen Sie die systematische Einbindung marginalisierter Bevölkerungsgruppen bei der Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen sicher, um mögliche Diskriminierungsrisiken frühzeitig zu erkennen und zu berücksichtigen?

Als große Volkspartei befinden wir uns im permanenten Austausch mit allen möglichen gesellschaftlichen Gruppen, Vereinen, Verbänden und den Menschen in unserem Land. Durch unsere breite Verankerung auf allen politischen Ebenen und in allen Teilen unseres Landes binden wir tagtäglich sämtliche Bevölkerungsgruppen in unsere Entscheidungsprozesse mit ein. Dies gilt selbstverständlich auch für unsere Mandats- und Entscheidungsträger in den unterschiedlichen parteiinternen und staatlichen Gremien.

Wir haben im Entstehungsprozess unseres Programms zur Landtagswahl die gesellschaftlichen Gruppen, Verbände und Organisationen beteiligt und darüber eine Vielzahl von Anregungen bekommen, die wir teilweise eingearbeitet haben. Wir halten viel von solchen Diskussionsprozessen, beide Seiten profitieren davon. Das gilt gerade für Bevölkerungsgruppen, die am Rande stehen und die keine große Lobby haben. Wir werden in Regierungsverantwortung dafür sorgen, dass auch diese Gruppen im Rahmen von Gesetzesberatungen gehört werden.

Seit unserer Regierungsbeteiligung wird in Hessen jedes Gesetz auch auf Vereinbarkeit mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen geprüft. Seit langem bereits wird die Wirkung von Gesetzesentwürfen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern geprüft. Außerdem sichern wir durch parlamentarische Anhörungsverfahren, dass jede Fraktion zivilgesellschaftliche Verbände dazu einladen kann, zu Gesetzesentwürfen mündlich und schriftlich Stellung zu beziehen. Über diese Regularien hinaus arbeiten wir GRÜNE sehr eng mit den fachlichen Arbeitsgemeinschaften unserer Partei zusammen. Dies fließt auch in die Arbeit der Fraktion mit ein.

Ein zentrales Instrument ist das Anhörungsverfahren im Gesetzgebungsverfahren, zu dem wir die Verbände möglicherweise betroffener Bevölkerungsgruppen benennen und deren Einschätzung wichtig nehmen.

Vor der Verabschiedung von Gesetzen finden Anhörungen statt, in denen Betroffene sowie Verbände Bedenken und Anregungen hinsichtlich der Umsetzung dieser Gesetze äußern können. Die FDP-Fraktion wertet diese Stellungnahmen intensiv aus und befasst sich mit den Bedenken und Anregungen, ggfs. werden im weiteren Verlauf Änderungsanträge eingebracht.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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