Schulen und Hochschulen sind für Schüler*innen und Studierende in vielerlei Hinsicht vergleichbar mit einem Arbeitsplatz. Hier verbringen sie viel Zeit in sozialen Bezügen, die sie sich nur begrenzt aussuchen können. Anders als im Arbeitsbereich ist im Bildungsbereich die Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Umfeldes weit weniger klar geregelt: Schulen verfügen in der Regel über keine expliziten Anlaufstellen und klar geregelten Verfahren – Betroffenen ist nicht bekannt, an wen sie sich wenden können und was die nächsten Schritte sind. Lehrer*innen sind in der Bewältigung oftmals auf sich gestellt. In Bereich der Hochschulen werden Anlauf- und Beratungsstrukturen teilweise gerade erst aufgebaut.
- Werden Sie Schulen und Hochschulen verpflichten, Konzepte zum Beschwerdemanagement für Diskriminierung zu entwickeln und bei der Umsetzung unterstützen?
- Wie stellen Sie sicher, dass Schüler*innen und Eltern, Studierende und Mitarbeiter*innen von Bildungseinrichtungen wissen, an wen sie sich im Falle einer Diskriminierungserfahrung wenden können?
Zu Frage 1: Nein. Die CDU tritt dafür ein, Schulen von entbehrlichen bürokratischen Belastungen zu befreien und Lehrkräften und Schulleitungen durch die Straffung und Abschaffung von Berichtspflichten größere Freiräume für ihre originären pädagogischen Aufgaben zu ermöglichen. Zu Frage 2: Wie in allen schulischen Angelegenheiten stehen Schulleiter und Lehrkräfte den Schülern und Eltern auch im Falle einer Diskriminierungserfahrung als vertrauensvolle Ansprechpartner zur Verfügung. Die hessischen Schulen sind nach ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag grundsätzlich verpflichtet dafür Sorge zu tragen, jegliche Form der Ausgrenzung sowie verbale und non-verbale Gewalt zwischen Schülern zu verhindern und für deren seelische und körperliche Unversehrtheit zu sorgen. Die gesetzliche Stellung der verbeamteten und angestellten Lehrer begründet dabei ein besonderes Vertrauens-, Obhuts- und Schutzverhältnis zwischen Lehrkräften und Schülern. |
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Wir halten es für erforderlich, dass Hochschulen über eine Beschwerde- oder Antidiskriminierungsstelle verfügen und Schulen eine/n Verantwortliche/n für Vielfalt benennen, an die sich Betroffene wenden können. Sofern es keine Konzepte zum Beschwerdemanagement für Diskriminierung gibt, werden wir Schulen und Hochschulen dabei unterstützen, diese zu entwickeln. Für Schulen wollen wir ein Programm zur Implementierung eines Vielfaltkonzepts auflegen. In diesem Rahmen werden wir ein Gütesiegel „Schule der Vielfalt“ einführen, für das sich Schulen bewerben können. Angelehnt an bestehende Initiativen unterzeichnen Projektschulen eine Selbstverpflichtungserklärung. Die von den Schulen beauftragten Lehrkräfte für Vielfalt werden wir fortbilden, vernetzen und für ihre Arbeit entlasten. |
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An Universitäten gibt es bereits jetzt durch entsprechende Landesgesetze eine Schwerbehindertenvertretung und eine Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte. An diese Stellen können sich Studierende wenden, wenn sie sich diskriminiert fühlen. Im Land wollen wir weiterhin die Arbeit der von uns eingerichteten Antidiskriminierungsstelle und des externen Beratungsangebotes g stärken, die für alle Menschen offen stehen. Zusätzlich bieten die Asten in der Regel Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen zu verschiedenen Formen der Diskriminierung an, z.B. zu LSBT*IQ-Themen. Wir GRÜNE finden, dass die Selbstverwaltung an den Universitäten eine gute Grundlage bietet, die entsprechenden Angebote für von Diskriminierung betroffenen Menschen zu gestalten. Ein gutes Beispiel ist die Initiative ArbeiterKind.de, die sich für Studierende aus Nichtakademiker-Haushalten stark macht. |
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1. Es gibt bereits Schulen und Hochschulen, die Beschwerdestellen eingerichtet haben. Dies begrüßt DIE LINKE außerordentlich. Nicht nur wünschenswert, sondern notwendig wäre die Einrichtung von Antidiskriminierungsstellen an allen Bildungseinrichtungen. Das Kultusministerium und das Ministerium für Wissenschaft und Kunst sind an dieser Stelle aufgefordert, entsprechende Konzepte zu entwickeln und Ressourcen bereit zu stellen. |
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Eine Verpflichtung allein wird die vorangestellten Probleme nicht beheben. Vielmehr geht es doch um die Verbesserung von Kommunikationsstrukturen, die Bereitstellung von Informationen, das Problembewusstsein vor Ort sowie die Realisierung eines positiven Schul- aber auch Hochschulklimas, das sich grundsätzlich mit den Thematiken auseinandersetzt und unter Einbeziehung von allen Beteiligten Wege findet, dass auf direktem Wege ein Beschwerdemanagement realisiert wird, welches nicht nur Informationen sammelt, sondern auch den Betroffenen weiterhelfen kann. Wir vertrauen darauf, dass die Schulen und Hochschulen auch mit Unterstützung und Vernetzung Konzepte und Maßnahmen auf den Weg bringen können, die die Informationen verbessern können. Hier kann das Kultusministerium unterstützend tätig werden. |
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Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen. |
Bewertung
So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.
CDU | SPD | GRÜNE | DIE LINKE | FDP | AfD | |
Sensibilität für Problemlage | ||||||
Konkretion der Maßnahme | ||||||
Effektivität der Maßnahme | ||||||
Bewertung insgesamt |