Sensibilität der Landespolizei für Diskriminierung

Polizeibeamt*innen sind nicht frei davon, diskriminierende Zuschreibungen zu reproduzieren und sich in ihrem Handeln und Urteilen davon beeinflussen zu lassen. Aufgrund ihrer wichtigen gesellschaftlichen Aufgaben und ihrer besonderen Stellung ist eine Auseinandersetzung mit dem Thema Diskriminierung und der eigenen Rolle für Polizist*innen besonders wichtig insbesondere, weil sie häufig als Ansprechpartner*innen bei Diskriminierung wahrgenommen und um Unterstützung gebeten werden.

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Polizeibeamt*innen in der Ausbildung Diskriminierungssensibilität als Kernkompetenz vermittelt und die Sensibilität kontinuierlich im Rahmen von Fortbildungen erweitert wird?

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Die Hessischen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten leisten hervorragende Arbeit und sind sich ihrer Verantwortung insbesondere auch im Umgang mit sehr unterschiedlichen Menschen im Rahmen ihrer Arbeit bewusst. Leitbild und verbindliches Ziel ist es, dass sich die Angehörigen der hessischen Polizei keiner Stigmatisierung, Kategorisierung oder pauschalen Bezeichnung von Menschen bedienen und keine Ersatzbezeichnungen oder Begriffe, die tatsächlich oder subjektiv geeignet sind, einen Menschen, eine Ethnie, eine Volkszugehörigkeit oder eine Minderheit zu diskriminieren, zu stigmatisieren oder abzuqualifizieren, verwenden. Welchen Stellenwert diese Zielsetzung für uns hat, zeigen die Vielzahl der Angebote und Schulungen, die in diesem Bereich unter der CDU-geführten Landesregierung in Hessen stattfinden. Ein diskriminierungsfreier Umgang innerhalb der Polizei und im Umgang der Polizei mit den Bürgerinnen und Bürger in Hessen ist ein selbstverständliches Kernanliegen der CDU.

In diesem Sinne wird das Thema Schutz von Minderheiten bspw. in der polizeilichen Fortbildung an der Polizeiakademie Hessen (HPA) u.a. in den Seminaren des Fachbereichs Einsatzmanagement /Recht umfassend thematisiert. Hierbei wird auch das Thema „Schutz vor der Verwendung diskriminierender Minderheitenkennzeichnungen durch Beschäftigte von Polizeibehörden“ intensiv erörtert. Im Fachbereich Führungsmanagement/Personalentwicklung werden zudem spezielle Seminare zum Themenfeld „Interkulturelle Kompetenz“ angeboten. Fester Bestandteil dieser Veranstaltungen sind Lehrgespräche und Diskussionen über Stereotype, Vorurteile, „racial profiling“ und den sogenannten „labeling approach“ bzw. Stigmatisierung. Ziel ist die Sensibilisierung aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Hinblick auf die entsprechenden Begriffe, um damit zusammenhängende psychologische Dynamiken, Verhaltensweisen und letztlich auch die Risiken für ein professionelles und ethisch korrektes Polizeihandeln bewusst zu machen. Das zugehörige Konzept sieht darüber hinaus die Qualifizierung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und sukzessive die dezentralisierte Vermittlung der Inhalte bei den Behörden vor. Außerdem haben sich alle Polizeibehörden Hessens zur Ausbildung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für das Thema „Interkulturelle Kompetenz“ entschieden, im Rahmen der kriminalpolizeilichen Spezialfortbildung besitzt die Thematik „Interkulturelle Kompetenz“ einen hohen Stellenwert und wird in verschiedenen Fortbildungsveranstaltungen – auch unter Einsatz von Fremdreferentinnen und Fremdreferenten aus unterschiedlichen Kulturkreisen – im Kontext der jeweiligen Fachspezifik behandelt (z. B. in den Seminaren Urkundendelikte, Jugendsachbearbeitung, Häusliche Gewalt oder Kriminalpolizeiliche Kompetenz).

Das von uns geplante hessische Landesantidiskriminierungsgesetz wird alle staatlichen Institutionen zu diskriminierungsfreiem Handeln verpflichten, auch die Polizei. Das Gesetz wird auch entsprechende Regelungen in Bezug auf die Aus- und Fortbildung im Themenfeld Antidiskriminierung vorsehen.

Wie bereits beschrieben, setzen wir uns dafür ein, die Aus-, Fort- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst durch Module der Antidiskriminierung zu ergänzen, wo es nicht bereits geschehen ist.

Ja, denn zum Beispiel im NSU-Komplex, in der Debatte über sogenanntes “Racial Profiling” und in der allgemeinen Berichterstattung wurden und werden immer wieder diskriminierende Strukturen und Fälle deutlich, denen mit folgenden Maßnahmen begegnet werden muss:
– Interkulturelle und soziale Kompetenz müssen im Aus- und Weiterbildungskonzept der Polizei fest verankert werden.
– Anlasslose Personenkontrollen dürfen nicht allein aufgrund äußerer Erscheinungsmerkmale durchgeführt werden („Racial Profiling“).
– Es bedarf einer ständigen Bereitschaft, Fehler im Dienst und in Dienststrukturen zu benennen und ihnen zu begegnen („Fehlerkultur“).
– Es bedarf einer unabhängigen Beschwerdestelle für mögliches Fehlverhalten der Polizei und unabhängige Verfahren.
– Es bedarf eines Whistle-Blower Schutzes für Polizeikräfte, damit Missstände ohne Nachteile der Person gemeldet werden können.
– Es müssen Menschen unterschiedlicher Herkunft für alle Ebenen des Polizeidienstes gewonnen werden.

Wir Freie Demokraten sind der Überzeugung, dass diese Grundsätze des freiheitlichen und toleranten Zusammenlebens im Rahmen der Aus- und Weiterbildung vermittelt werden müssen, es jedoch nicht zwingend neuer Module bedarf.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Racial / Ethnic Profiling

„Racial / Ethnic Profiling“ steht für die Verdächtigung und Verfolgung von Menschen aufgrund sogenannter herkunftsbasierter Personenprofile durch die Polizei. Es beschreibt die diskriminierende Verwendung von Zuschreibungen, wie phänotypische Merkmale, tatsächliche oder angenommene ethnische oder religiöse Zugehörigkeit, Herkunft und Sprache, als Grundlage für Identitätskontrollen und Durchsuchungen ohne konkreten Verdachtsmoment. Diese polizeiliche Maßnahme ist nicht mit dem im Grundgesetz verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar und durch verschiedene internationale Rechtsnormen geächtet. Dennoch findet es immer wieder in der Öffentlichkeit statt, verletzt die Würde der Betroffenen und bestätigt rassistische Einstellungen in der Bevölkerung.

Wie planen Sie das sog. “Racial / Ethnic Profiling” in Zukunft zu verhindern bzw. zum Abbau beizutragen?

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Die Hessischen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten leisten hervorragende Arbeit und sind sich ihrer Verantwortung insbesondere auch im Umgang mit sehr unterschiedlichen Menschen im Rahmen ihrer Arbeit bewusst. Leitbild und verbindliches Ziel ist es, dass sich die Angehörigen der hessischen Polizei keiner Stigmatisierung, Kategorisierung oder pauschalen Bezeichnung von Menschen bedienen und keine Ersatzbezeichnungen oder Begriffe, die tatsächlich oder subjektiv geeignet sind, einen Menschen, eine Ethnie, eine Volkszugehörigkeit oder eine Minderheit zu diskriminieren, zu stigmatisieren oder abzuqualifizieren, verwenden. Welchen Stellenwert diese Zielsetzung für uns hat, zeigen die Vielzahl der Angebote und Schulungen, die in diesem Bereich unter der CDU-geführten Landesregierung in Hessen stattfinden. Ein diskriminierungsfreier Umgang innerhalb der Polizei und im Umgang der Polizei mit den Bürgerinnen und Bürger in Hessen ist ein selbstverständliches Kernanliegen der CDU.

In diesem Sinne wird das Thema Schutz von Minderheiten bspw. in der polizeilichen Fortbildung an der Polizeiakademie Hessen (HPA) u.a. in den Seminaren des Fachbereichs Einsatzmanagement /Recht umfassend thematisiert. Hierbei wird auch das Thema „Schutz vor der Verwendung diskriminierender Minderheitenkennzeichnungen durch Beschäftigte von Polizeibehörden“ intensiv erörtert. Im Fachbereich Führungsmanagement/Personalentwicklung werden zudem spezielle Seminare zum Themenfeld „Interkulturelle Kompetenz“ angeboten. Fester Bestandteil dieser Veranstaltungen sind Lehrgespräche und Diskussionen über Stereotype, Vorurteile, „racial profiling“ und den sogenannten „labeling approach“ bzw. Stigmatisierung. Ziel ist die Sensibilisierung aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Hinblick auf die entsprechenden Begriffe, um damit zusammenhängende psychologische Dynamiken, Verhaltensweisen und letztlich auch die Risiken für ein professionelles und ethisch korrektes Polizeihandeln bewusst zu machen. Das zugehörige Konzept sieht darüber hinaus die Qualifizierung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und sukzessive die dezentralisierte Vermittlung der Inhalte bei den Behörden vor. Außerdem haben sich alle Polizeibehörden Hessens zur Ausbildung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für das Thema „Interkulturelle Kompetenz“ entschieden, im Rahmen der kriminalpolizeilichen Spezialfortbildung besitzt die Thematik „Interkulturelle Kompetenz“ einen hohen Stellenwert und wird in verschiedenen Fortbildungsveranstaltungen – auch unter Einsatz von Fremdreferentinnen und Fremdreferenten aus unterschiedlichen Kulturkreisen – im Kontext der jeweiligen Fachspezifik behandelt (z. B. in den Seminaren Urkundendelikte, Jugendsachbearbeitung, Häusliche Gewalt oder Kriminalpolizeiliche Kompetenz).

Die Vermeidung von Racial/Ethnic-Profiling muss in der Aus- und Fortbildung der Polizei eine wichtige Rolle spielen. Polizeibeamtinnen und –beamte sollen immer wieder darauf hingewiesen werden, dass polizeiliche Maßnahmen, denen als Anknüpfungspunkt phänotypische Merkmale zugrunde liegen, gegen unsere verfassungsrechtliche Prinzipien und europäisches Recht verstoßen.

Die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2016 und des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zur Diskriminierung bei polizeilichen Personenkontrollen werfen ein Schlaglicht auf die Problematik des Racial Profiling im Polizeialltag. Wir nehmen dieses Problem sehr ernst. Unsere berufsständischen Verbände PolizeiGRÜN und RechtGRÜN tragen die Diskussionen darüber in die Polizei und in die Justiz. Wir setzen uns vor allem dafür ein, dass in den Aus- und Fortbildungsplänen der Angehörigen von Polizei und Justiz ein entsprechender Schwerpunkt gesetzt wird. In den Handlungsempfehlungen des Abschlussberichts des NSU-Untersuchungsausschusses wurden der Hessischen Landesregierung hierzu konkrete Vorschläge gemacht (Drs. 19/6611).

DIE LINKE vertritt die Haltung, dass Personenkontrollen nicht allein aufgrund äußerer Erscheinungsmerkmale durchgeführt werden dürfen („Racial Profiling“) und hat das Thema einige Male aufgegriffen, siehe z.B. Drucksachen 19/6121 und 19/4379 zu anlasslosen Kontrollen und Racial Profiling. Demnach gibt es laut Landesregierung in Hessen kein Racial Profiling: „Bei der hessischen Polizei sind keine Fälle im Sinne der Fragestellung bekannt. Gleichwohl sind äußerliche Merkmale einer Person in der täglichen Arbeit der Polizei, beispielhaft anlässlich von Personenfahndungen oder Ermittlungen bedeutsam.“ (Drucksache: 19/4379, Frage 6).
Obwohl es laut Landesregierung dennoch Beschwerden hierüber gibt, seien diese nicht nachzuweisen, denn: „Eine statistische/anonymisierte Erhebung zu Vorwürfen betreffend vermeintlicher oder tatsächlicher Racial-Profiling-Maßnahmen durch die hessische Polizei wird nicht
vorgehalten.“ (19/4379, Frage 7).

Racial Profiling sollte nach Auffassung der LINKEN per Dienstanordnung oder auf dem Erlasswege ausgeschlossen werden. Für mögliche Fälle von Diskriminierung muss endlich eine unabhängige Beschwerdestelle geschaffen werden – übrigens auch für Polizistinnen und Polizisten, die ebenfalls nicht frei von Diskriminierungserfahrungen sind.

Wir Freie Demokraten wünschen uns eine offene Gesellschaft, frei von Diskriminierungen. Die Polizistinnen und Polizisten des Landes Hessen werden in ihrer Ausbildung bzgl. verschiedenster Problematiken im gesellschaftlichen Zusammenhang geschult – dies wollen wir beibehalten. Wir Freie Demokraten stehen daher klar gegen Diskriminierungen in der Gesellschaft aber auch durch Polizistinnen und Polizisten gegenüber Bürgerinnen und Bürgern.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Unabhängige Beschwerde- und Ermittlungsstelle für Betroffene von Polizeigewalt

Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) und Amnesty International werfen deutschen Behörden immer wieder in ihren Berichten vor, nicht genug gegen institutionellen Rassismus und auch gegen rassistische Polizeigewalt zu tun. Insbesondere sei eine unabhängige Beschwerde- und Ermittlungsinstanz außerhalb der Polizei für Fälle von Diskriminierung und Gewalt notwendig.

  1. Werden Sie eine solche unabhängige Stelle einrichten?
  2. Werden Sie sich für eine Statistik von gemeldeten polizeilichen Übergriffen sowie deren Dokumentation einsetzen?
  3. Wie werden Sie Personen, die polizeiliche Übergriffe erleben, vor Einschüchterungsversuchen, etwa durch Gegenanzeigen, seitens einzelner Polizist*innen schützen?
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Wir halten weder die Einrichtung einer eigenen Beschwerdestelle für Polizeigewalt, noch eine eigene Statistik zu dem Thema für angezeigt. Die überwältigende Mehrheit der hessischen Polizistinnen und Polizisten macht ihren wichtigen und anstrengenden Beruf tagtäglich verantwortungsvoll und mit Herzblut. Wie in allen Bereichen, gibt es auch hier Einzelfälle, die von diesem Ideal abweichen. In Fällen von Anzeigen oder Bekanntwerden von möglichem Fehlverhalten von Polizeivollzugsbeamten wird (bspw. in jedem Fall von Schusswaffengebrauch zum Nachteil von Personen) – wie in jedem anderen Fall auch – ein entsprechendes Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet und betrieben. Die Regelungen in den Polizeipräsidien sehen vor, dass eine interne unabhängige Stelle – in herausragenden Fällen ein anderes Präsidium oder das Hessische Landeskriminalamt (HLKA) – die Ermittlungen führt. Im HLKA ist zu diesem Zweck der Fachbereich Amtsdelikte eingerichtet worden. Im Übrigen erfasst die Polizeiliche Kriminalstatistik jeden polizeilichen Ermittlungsvorgang, auch solche, in denen Polizeivollzugsbeamte verdächtig sind.
Die Möglichkeit, Anzeigen zu erstatten steht jedem Menschen in Hessen offen – dieses Recht darf und kann in keine Richtung beschnitten werden, unabhängig von der Person, dem Beruf oder der Rahmenbedingungen der/des Anzeigenden.

Viele Menschen fühlen sich durch Verwaltungsentscheidungen ungerecht behandelt und können die Beweggründe der Behörden häufig nicht nachvollziehen. Die SPD will deshalb nach der Wahl eine Bürgerbeauftragte oder einen Bürgerbeauftragten einsetzen, um ein besseres Verhältnis zwischen Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung zu schaffen. Auch Bürgerinnen und Bürger, die sich gegen polizeiliche Maßnahmen wenden, können mit dieser Stelle in Kontakt treten.

Zur Beratung bei Problemen und für Beschwerden gegen behördliches Handeln (einschließlich der Polizei) wollen wir eine unabhängige Ombudsperson beim Hessischen Landtag einrichten. Wir gehen selbstverständlich davon aus, dass eine solche – mit Unabhängigkeit ausgestattete – Ombudsperson polizeiliche Übergriffe statistisch erfassen, dokumentieren und publizieren wird. Die Tätigkeit der Ombudsperson würde sich auch auf die Beratung und Betreuung der Petent*innen bei etwaigen Einschüchterungsversuchen erstrecken.

Ja. DIE LINKE will seit Jahren eine unabhängige Beschwerdestelle für mögliches Fehlverhalten der Polizei einrichten und hat dies auch immer im
Programm zur Landtagswahl stehen. Es bedarf darüber hinaus auch eines Whistle-Blower-Schutzes für Polizeikräfte, damit interne Missstände ohne
Nachteil der Person gemeldet werden können.

Ja. Seit Jahren gibt es eine Debatte und Gesetzesverschärfungen bei Gewalt gegen Polizeibeamte. Aber polizeiliche Übergriffe, die es ja de fakto gibt, werden statistisch nirgendwo erfasst. Eine Beschwerdestelle würde auch das lösen, denn sie könnte – unabhängig von der polizeilichen Kriminalstatistik – nicht nur die Fälle, sondern auch den Ablauf der Verfahren erfassen und mögliche Opfer beraten.

Auch hier wäre eine unabhängige Beratungsstelle notwendig, die ja auch mit Anwälten zusammenarbeiten bzw. diese vermitteln würde. Gegenanzeigen gehören zum Standard-Prozedere bei Anzeigen gegen Polizeikräfte und sind weder rechtlich noch faktisch auszuschließen. Mögliche Betroffene tun gut daran, möglichst vieles zu dokumentieren und mögliche Zeugen anzusprechen.

Wir Freie Demokraten setzen uns für eine bessere Personal- und Sachausstattung der Landespolizei in Hessen ein. Nur durch eine Steigerung der Attraktivität des Polizeiberufes gelingt es uns, geeignete Bewerberinnen und Bewerber für die Ausübung dieser Tätigkeit zu interessieren. Die Einstellung von geeigneten Polizistinnen und Polizisten ist der wichtigste Schritt, um rechtsstaatliches Handeln zu garantieren.
Wir sprechen uns darüber hinaus gegen die Einrichtung einer Beschwerde- und Ermittlungsstelle außerhalb der Polizei aus, da durch die Errichtung einer solchen Stelle noch mehr Bürokratie geschaffen wird. Auch für interne Beschwerden ist eine solche Stelle nicht nötig, da es in Hessen bereits Ansprechpartner und Beratungsstellen hinsichtlich interner Polizeiangelegenheiten gibt. Bzgl. der Einführung einer Statistik von gemeldeten polizeilichen Übergriffen sehen wir keinen konkreten Änderungsbedarf.
Etwaige polizeiliche Übergriffe sowie Einschüchterungsversuche können je nach Sachlage durch strafrechtliche und/oder disziplinarrechtliche Ermittlungen untersucht und gegebenenfalls in einem rechtsstaatlichen Verfahren geahndet werden.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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