Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) und Amnesty International werfen deutschen Behörden immer wieder in ihren Berichten vor, nicht genug gegen institutionellen Rassismus und auch gegen rassistische Polizeigewalt zu tun. Insbesondere sei eine unabhängige Beschwerde- und Ermittlungsinstanz außerhalb der Polizei für Fälle von Diskriminierung und Gewalt notwendig.
- Werden Sie eine solche unabhängige Stelle einrichten?
- Werden Sie sich für eine Statistik von gemeldeten polizeilichen Übergriffen sowie deren Dokumentation einsetzen?
- Wie werden Sie Personen, die polizeiliche Übergriffe erleben, vor Einschüchterungsversuchen, etwa durch Gegenanzeigen, seitens einzelner Polizist*innen schützen?
Wir halten weder die Einrichtung einer eigenen Beschwerdestelle für Polizeigewalt, noch eine eigene Statistik zu dem Thema für angezeigt. Die überwältigende Mehrheit der hessischen Polizistinnen und Polizisten macht ihren wichtigen und anstrengenden Beruf tagtäglich verantwortungsvoll und mit Herzblut. Wie in allen Bereichen, gibt es auch hier Einzelfälle, die von diesem Ideal abweichen. In Fällen von Anzeigen oder Bekanntwerden von möglichem Fehlverhalten von Polizeivollzugsbeamten wird (bspw. in jedem Fall von Schusswaffengebrauch zum Nachteil von Personen) – wie in jedem anderen Fall auch – ein entsprechendes Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet und betrieben. Die Regelungen in den Polizeipräsidien sehen vor, dass eine interne unabhängige Stelle – in herausragenden Fällen ein anderes Präsidium oder das Hessische Landeskriminalamt (HLKA) – die Ermittlungen führt. Im HLKA ist zu diesem Zweck der Fachbereich Amtsdelikte eingerichtet worden. Im Übrigen erfasst die Polizeiliche Kriminalstatistik jeden polizeilichen Ermittlungsvorgang, auch solche, in denen Polizeivollzugsbeamte verdächtig sind. |
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Viele Menschen fühlen sich durch Verwaltungsentscheidungen ungerecht behandelt und können die Beweggründe der Behörden häufig nicht nachvollziehen. Die SPD will deshalb nach der Wahl eine Bürgerbeauftragte oder einen Bürgerbeauftragten einsetzen, um ein besseres Verhältnis zwischen Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung zu schaffen. Auch Bürgerinnen und Bürger, die sich gegen polizeiliche Maßnahmen wenden, können mit dieser Stelle in Kontakt treten. |
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Zur Beratung bei Problemen und für Beschwerden gegen behördliches Handeln (einschließlich der Polizei) wollen wir eine unabhängige Ombudsperson beim Hessischen Landtag einrichten. Wir gehen selbstverständlich davon aus, dass eine solche – mit Unabhängigkeit ausgestattete – Ombudsperson polizeiliche Übergriffe statistisch erfassen, dokumentieren und publizieren wird. Die Tätigkeit der Ombudsperson würde sich auch auf die Beratung und Betreuung der Petent*innen bei etwaigen Einschüchterungsversuchen erstrecken. |
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Ja. DIE LINKE will seit Jahren eine unabhängige Beschwerdestelle für mögliches Fehlverhalten der Polizei einrichten und hat dies auch immer im Ja. Seit Jahren gibt es eine Debatte und Gesetzesverschärfungen bei Gewalt gegen Polizeibeamte. Aber polizeiliche Übergriffe, die es ja de fakto gibt, werden statistisch nirgendwo erfasst. Eine Beschwerdestelle würde auch das lösen, denn sie könnte – unabhängig von der polizeilichen Kriminalstatistik – nicht nur die Fälle, sondern auch den Ablauf der Verfahren erfassen und mögliche Opfer beraten. Auch hier wäre eine unabhängige Beratungsstelle notwendig, die ja auch mit Anwälten zusammenarbeiten bzw. diese vermitteln würde. Gegenanzeigen gehören zum Standard-Prozedere bei Anzeigen gegen Polizeikräfte und sind weder rechtlich noch faktisch auszuschließen. Mögliche Betroffene tun gut daran, möglichst vieles zu dokumentieren und mögliche Zeugen anzusprechen. |
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Wir Freie Demokraten setzen uns für eine bessere Personal- und Sachausstattung der Landespolizei in Hessen ein. Nur durch eine Steigerung der Attraktivität des Polizeiberufes gelingt es uns, geeignete Bewerberinnen und Bewerber für die Ausübung dieser Tätigkeit zu interessieren. Die Einstellung von geeigneten Polizistinnen und Polizisten ist der wichtigste Schritt, um rechtsstaatliches Handeln zu garantieren. |
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Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen. |
Bewertung
So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.
CDU | SPD | GRÜNE | DIE LINKE | FDP | AfD | |
Sensibilität für Problemlage | ||||||
Konkretion der Maßnahme | ||||||
Effektivität der Maßnahme | ||||||
Bewertung insgesamt |