Racial / Ethnic Profiling

„Racial / Ethnic Profiling“ steht für die Verdächtigung und Verfolgung von Menschen aufgrund sogenannter herkunftsbasierter Personenprofile durch die Polizei. Es beschreibt die diskriminierende Verwendung von Zuschreibungen, wie phänotypische Merkmale, tatsächliche oder angenommene ethnische oder religiöse Zugehörigkeit, Herkunft und Sprache, als Grundlage für Identitätskontrollen und Durchsuchungen ohne konkreten Verdachtsmoment. Diese polizeiliche Maßnahme ist nicht mit dem im Grundgesetz verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar und durch verschiedene internationale Rechtsnormen geächtet. Dennoch findet es immer wieder in der Öffentlichkeit statt, verletzt die Würde der Betroffenen und bestätigt rassistische Einstellungen in der Bevölkerung.

Wie planen Sie das sog. “Racial / Ethnic Profiling” in Zukunft zu verhindern bzw. zum Abbau beizutragen?

Die Hessischen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten leisten hervorragende Arbeit und sind sich ihrer Verantwortung insbesondere auch im Umgang mit sehr unterschiedlichen Menschen im Rahmen ihrer Arbeit bewusst. Leitbild und verbindliches Ziel ist es, dass sich die Angehörigen der hessischen Polizei keiner Stigmatisierung, Kategorisierung oder pauschalen Bezeichnung von Menschen bedienen und keine Ersatzbezeichnungen oder Begriffe, die tatsächlich oder subjektiv geeignet sind, einen Menschen, eine Ethnie, eine Volkszugehörigkeit oder eine Minderheit zu diskriminieren, zu stigmatisieren oder abzuqualifizieren, verwenden. Welchen Stellenwert diese Zielsetzung für uns hat, zeigen die Vielzahl der Angebote und Schulungen, die in diesem Bereich unter der CDU-geführten Landesregierung in Hessen stattfinden. Ein diskriminierungsfreier Umgang innerhalb der Polizei und im Umgang der Polizei mit den Bürgerinnen und Bürger in Hessen ist ein selbstverständliches Kernanliegen der CDU.

In diesem Sinne wird das Thema Schutz von Minderheiten bspw. in der polizeilichen Fortbildung an der Polizeiakademie Hessen (HPA) u.a. in den Seminaren des Fachbereichs Einsatzmanagement /Recht umfassend thematisiert. Hierbei wird auch das Thema „Schutz vor der Verwendung diskriminierender Minderheitenkennzeichnungen durch Beschäftigte von Polizeibehörden“ intensiv erörtert. Im Fachbereich Führungsmanagement/Personalentwicklung werden zudem spezielle Seminare zum Themenfeld „Interkulturelle Kompetenz“ angeboten. Fester Bestandteil dieser Veranstaltungen sind Lehrgespräche und Diskussionen über Stereotype, Vorurteile, „racial profiling“ und den sogenannten „labeling approach“ bzw. Stigmatisierung. Ziel ist die Sensibilisierung aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Hinblick auf die entsprechenden Begriffe, um damit zusammenhängende psychologische Dynamiken, Verhaltensweisen und letztlich auch die Risiken für ein professionelles und ethisch korrektes Polizeihandeln bewusst zu machen. Das zugehörige Konzept sieht darüber hinaus die Qualifizierung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und sukzessive die dezentralisierte Vermittlung der Inhalte bei den Behörden vor. Außerdem haben sich alle Polizeibehörden Hessens zur Ausbildung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für das Thema „Interkulturelle Kompetenz“ entschieden, im Rahmen der kriminalpolizeilichen Spezialfortbildung besitzt die Thematik „Interkulturelle Kompetenz“ einen hohen Stellenwert und wird in verschiedenen Fortbildungsveranstaltungen – auch unter Einsatz von Fremdreferentinnen und Fremdreferenten aus unterschiedlichen Kulturkreisen – im Kontext der jeweiligen Fachspezifik behandelt (z. B. in den Seminaren Urkundendelikte, Jugendsachbearbeitung, Häusliche Gewalt oder Kriminalpolizeiliche Kompetenz).

Die Vermeidung von Racial/Ethnic-Profiling muss in der Aus- und Fortbildung der Polizei eine wichtige Rolle spielen. Polizeibeamtinnen und –beamte sollen immer wieder darauf hingewiesen werden, dass polizeiliche Maßnahmen, denen als Anknüpfungspunkt phänotypische Merkmale zugrunde liegen, gegen unsere verfassungsrechtliche Prinzipien und europäisches Recht verstoßen.

Die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2016 und des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zur Diskriminierung bei polizeilichen Personenkontrollen werfen ein Schlaglicht auf die Problematik des Racial Profiling im Polizeialltag. Wir nehmen dieses Problem sehr ernst. Unsere berufsständischen Verbände PolizeiGRÜN und RechtGRÜN tragen die Diskussionen darüber in die Polizei und in die Justiz. Wir setzen uns vor allem dafür ein, dass in den Aus- und Fortbildungsplänen der Angehörigen von Polizei und Justiz ein entsprechender Schwerpunkt gesetzt wird. In den Handlungsempfehlungen des Abschlussberichts des NSU-Untersuchungsausschusses wurden der Hessischen Landesregierung hierzu konkrete Vorschläge gemacht (Drs. 19/6611).

DIE LINKE vertritt die Haltung, dass Personenkontrollen nicht allein aufgrund äußerer Erscheinungsmerkmale durchgeführt werden dürfen („Racial Profiling“) und hat das Thema einige Male aufgegriffen, siehe z.B. Drucksachen 19/6121 und 19/4379 zu anlasslosen Kontrollen und Racial Profiling. Demnach gibt es laut Landesregierung in Hessen kein Racial Profiling: „Bei der hessischen Polizei sind keine Fälle im Sinne der Fragestellung bekannt. Gleichwohl sind äußerliche Merkmale einer Person in der täglichen Arbeit der Polizei, beispielhaft anlässlich von Personenfahndungen oder Ermittlungen bedeutsam.“ (Drucksache: 19/4379, Frage 6).
Obwohl es laut Landesregierung dennoch Beschwerden hierüber gibt, seien diese nicht nachzuweisen, denn: „Eine statistische/anonymisierte Erhebung zu Vorwürfen betreffend vermeintlicher oder tatsächlicher Racial-Profiling-Maßnahmen durch die hessische Polizei wird nicht
vorgehalten.“ (19/4379, Frage 7).

Racial Profiling sollte nach Auffassung der LINKEN per Dienstanordnung oder auf dem Erlasswege ausgeschlossen werden. Für mögliche Fälle von Diskriminierung muss endlich eine unabhängige Beschwerdestelle geschaffen werden – übrigens auch für Polizistinnen und Polizisten, die ebenfalls nicht frei von Diskriminierungserfahrungen sind.

Wir Freie Demokraten wünschen uns eine offene Gesellschaft, frei von Diskriminierungen. Die Polizistinnen und Polizisten des Landes Hessen werden in ihrer Ausbildung bzgl. verschiedenster Problematiken im gesellschaftlichen Zusammenhang geschult – dies wollen wir beibehalten. Wir Freie Demokraten stehen daher klar gegen Diskriminierungen in der Gesellschaft aber auch durch Polizistinnen und Polizisten gegenüber Bürgerinnen und Bürgern.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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