Abschaffung des Wahlrechtsausschlusses

Das hessische Landtagswahlgesetz sowie die hessische Gemeindeordnung sehen den Wahlrechtsausschluss von Menschen mit umfassender rechtlicher Betreuung vor.

Werden Sie auch diesen Menschen die Teilnahme an Wahlen in Hessen ermöglichen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Bei einem Wahlrechtsausschluss handelt es sich um einen schwerwiegenden Grundrechtsengriff und wir sind uns der Auswirkungen dieser Regelung sehr bewusst. Trotzdem sind wir der Meinung, dass ein Streichung dieser Regelung nicht zielführend wäre. Menschen, die aufgrund richterlicher Entscheidung als entscheidungsunfähig anzusehen sind, können in Übereinstimmung mit der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung und entsprechender Studien von der Wahl ausgeschlossen werden. Für eine Änderung des Wahlrechts sehen wir daher aktuell keinen Raum – im Übrigen gilt es, die in diesem Zusammenhang aktuell noch ausstehende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes abzuwarten.

Wir haben uns im Landtag für ein Wahlrecht für alle Menschen, also auch für vollbetreute Menschen eingesetzt. Leider hat die Mehrheit aus CDU und Grünen diesen Gesetzesvorstoß abgelehnt.

Ja, wir setzen uns dafür ein, den Wahlrechtsausschluss von Menschen mit Behinderung zu beenden.

DIE LINKE hat rechtzeitig vor der Landtagswahl einen Gesetzentwurf eingebracht, der den Wahlrechtsausschluss für Menschen unter Vollbetreuung abschaffen sollte (DrS.19/5271). CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP haben den Entwurf abgelehnt – es sei noch nicht der richtige Zeitpunkt. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass diese unsägliche Ungleichbehandlung abgeschafft wird. Wir haben auch eine Initiative für ein Wahlrecht für Alle eingebracht. Nach unserem Antrag (DrS. 19/5272) sollten alle Menschen, die ihren Aufenthalt dauerhaft in Hessen haben, auch hier wählen dürfen – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.

Wir Freie Demokraten sprechen uns gegen das Wahlrecht für vollbetreute Menschen aus und sehen daher keine Notwendigkeit für eine Änderung der Gesetzeslage. Etwaige Gesetze können keinerlei Vorkehrungen schaffen, den vollbetreuten Menschen die tatsächliche Ausübung ihres Wahlrechts zu ermöglichen, ohne dabei die demokratischen Grundsätze für Wahlen zu wahren.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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