Verdrängung von Migrantinnen* und geflüchteten Frauen* aus den Innenstädten

Unter den vorherrschenden Bedingungen auf den städtischen Wohnungsmärkten haben heute vor allem Migrantinnen* und insbesondere geflüchtete Frauen* keinen ausreichenden Zugang zu bezahlbarem Wohnraum. In der Folge von zunehmenden Gentrifizierungsprozessen wird einer Verdrängung in die städtischen Randgebiete Vorschub geleistet, die den Betroffenen die Möglichkeit auf soziale, kulturelle, politische sowie ökonomische Teilhabe erschwert. Die Konsequenzen dieses sozialen Ausschlusses führen beispielsweise zu einem eingeschränkten Zugang zu Sprachförderungsangeboten, Bildungsangeboten sowie sozialen, kulturellen und politischen Aktivitäten.

  1. Wie wird Ihre Partei soziales Wohnen für Migrantinnen* und geflüchtete Frauen* im Stadtinneren sicherstellen?
  2. Was unternehmen Sie konkret gegen die Privatisierung von Wohnraum und für den Ausbau des Sozialwohnraums?
  3. Wie werden Sie Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt auf Landesebene begegnen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU-geführte Landesregierung setzt sich besonders in den Ballungsgebieten und den Universitätsstädten für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ein. Privater und öffentlicher Wohnungsbau müssen dabei zusammen betrachtet werden, da die Herausforderung gemeinschaftliche Anstrengungen aller Akteure erfordert. Mit der Allianz für Wohnen hat die CDU-geführte Landesregierung daher ein Gremium geschaffen, dass alle Akteure des Wohnungsbaus auf das gemeinsame Ziel der Bereitstellung ausreichend Wohnraums ausrichtet. Durch die Umsetzung des Masterplan Wohnen, zudem unter anderem die Bereitstellung von Fördermitteln in Höhe von 1,7 Milliarden Euro gehört, werden wir den ganzheitlichen Ansatz zur Schaffung nachfragegerechten Wohnraums weiterverfolgen, damit für jeden Hessen ein passendes Angebot verfügbar ist. Dabei schaffen wir gemischte Strukturen mit Menschen unterschiedlichen Einkommens. Diese vielfältigen Angebote richten sich an alle Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen gleichermaßen. Eine Fixierung auf einen speziellen Personenkreis würden wir als unzulässige Diskriminierung anderer förderberechtigter Personengruppen. Betrachten und lehnen dies daher ab.
Diskriminierungen am Wohnungsmarkt lehnen wir – wie alle Formen der Diskriminierung – entschieden ab. Gerade in den öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften stellen wir sicher, dass Diskriminierungen nicht stattfinden. Bei privaten Vermietern ist die Kontrolle einzelner Vermietungsprozesse kaum leistbar. Neben der Stärkung der Nachfrageseite am Mietmarkt durch eine Verbreiterung des Angebots setzen wir daher hier vor allem auf Information und Sensibilisierung von Vermietern – unter anderem im Rahmen der RESPEKT-Kampagne der Landesregierung.

Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ist die soziale Frage des nächsten Jahrzehnts. Unter den CDU-Regierungen der letzten 19 Jahre wurde die Zahl der Sozialwohnungen in Hessen mehr als halbiert! Darüber hinaus fehlt Wohnraum für die Menschen, die über der Einkommensgrenze für Sozialwohnungen liegen, aber dennoch keine Reichtümer verdienen und die die im Ballungsraum heute geforderten Mietpreise nicht bezahlen können.
Wir werden eine Bauoffensive starten. Öffentliche Grundstücke wollen wir günstig für den Wohnungsbau zur Verfügung stellen. Wir werden mehr Mittel für den sozialen Wohnungsbau bereitstellen und dafür sorgen, dass der Anteil der Sozialwohnungen steigt und nicht sinkt.
Von diesen Maßnahmen werden alle Gruppen, die es derzeit auf dem Wohnungsmarkt besonders schwer haben (MigrantInnen, Behinderte, aber auch SeniorInnen, Alleinerziehende, Familien mit mehreren Kindern, Geringverdienende) profitieren.
Wir werden außerdem prüfen, ob mit einem Landesantidiskriminierungsgesetz im Bereich der Wohnungsraumversorgung trotz Bundeszuständigkeit für das Mietrecht Verbesserungen erzielt werden können.

Wir wollen, dass sich alle Menschen in Hessen mit gutem und bezahlbarem Wohnraum versorgen können. Deshalb hat die aktuelle Landesregierung mit zahlreichen Maßnahmen begonnen, für mehr bezahlbaren und angemessenen Wohnraum zu sorgen. Bis zum Jahr 2020 stehen insgesamt 1,7 Mrd. Euro für den sozialen Wohnungsbau bereit. Mit diesen Fördermitteln können rund 20.000 Wohnungen für insgesamt 60.000 Menschen gebaut werden. Auch die Nassauische Heimstätte, an er das Land maßgeblich beteiligt ist, trägt etwa durch geringe Durchschnittsmieten und energetische und soziale Quartiersentwicklung dazu bei. Wir haben ihr Eigenkapital um 50 Millionen Euro erhöht, sodass weitere bezahlbare Wohnungen geschaffen werden können. Es wird also mehr gebaut, es wird schneller gebaut und die Mittel aus der Sozialwohnraumförderung werden gut in Anspruch genommen. Dennoch muss hier weiterhin viel getan werden – deshalb werden wir uns für die Fortsetzung und weitere Verstärkung dieser Fördermaßnahmen einsetzen. Eine weitere Möglichkeit, um freie Wohnflächen zu aktivieren, ist ein Management für Wohnungstausch, von dem gerade ältere Menschen und Familien profitieren könnten. Wegen der weiterhin steigenden Preise bei Neuvermietungen bleiben oft besonders ältere Menschen in ihren Wohnungen oder Häusern wohnen, auch wenn diese für sie als Einzelperson inzwischen zu groß und oft auch zu teuer geworden sind. Die Nassauische Heimstätte bietet hier bereits entsprechende Programme an, die den Anreiz für einen Umzug erhöhen. Wir wollen diese Angebote entsprechend aufgreifen und ausweiten.

Der Bestand an Sozialwohnungen in Hessen stark gesunken, von 177.545 Ende 1999 auf gerade noch etwas mehr als 85.000 Wohnungen Ende 2017. Auch der Stand der offiziell registrierten anspruchsberechtigten Haushalte, die nicht mit einer Sozialwohnung versorgt werden können, ist mit über 51.000 so hoch wie nie. Wir fordern daher – für die Unterbringung geflüchteter Menschen und anderer bedürftiger Personen – in unseren Anträgen den Bau von 10.000 Sozialwohnungen sowie weiteren 2.000 Studierendenwohnungen pro Jahr. Zugleich fordern wir wirksame Maßnahmen gegen Zweckentfremdung, damit etwa leer stehende Büroräume in Wohnungen umgewandelt werden können, sowie eine verbesserte Mietpreisbremse.
Damit Flüchtlinge überhaupt die Möglichkeit haben, sich auch im städtischen Raum niederzulassen, wollen wir die diskriminierenden Wohnsitzauflagen abschaffen. Den Diskriminierungsschutz wollen wir durch einen Ausbau der Beratungsstellen gegen Diskriminierung und ein hessisches Antidiskriminierungsgesetz erweitern. Damit Betroffene ihre Rechte wahrnehmen können, wollen wir einen Rechtsmittelfonds einrichten. Nach dem Beispiel Berlins wollen wir zudem eine intervenierende Fach- und Koordinierungsstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt einrichten.

Der knappe und teure Wohnraum in den Ballungsgebieten trifft alle Bevölkerungsgruppen, die über geringe Einkommen verfügen.
Die Gründe für den fehlenden Wohnraum sind vielfältig und reichen von einem verstärkten Zuzug aus den ländlichen Regionen in die Städte über zu wenig ausgewiesene Baugebiete bis hin zu zahlreichen Bauauflagen, die das Bauen extrem verteuern. Für uns Freie Demokraten ist es wichtig, günstige Voraussetzungen für private Bauinvestitionen zu schaffen, ohne die die Nachfrage nach Wohnungen nicht im notwendigen Ausmaß befriedigt werden kann. Der soziale Wohnungsbau stellt für uns Freie Demokraten eine wichtige Ergänzung zum privaten Angebot dar.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Geschlechtsspezifische Diskriminierung von Frauen* mit Migrations- und Fluchtgeschichte

Die Benachteiligung von Frauen* mit Migrations- und Fluchtgeschichte beschränkt sich oftmals nicht nur auf geschlechtsspezifische Diskriminierungen: Frau* zu sein, nicht-deutsch bzw. nicht weiß zu sein, einer benachteiligten sozialen Milieu anzugehören hohen Alters und/oder mit einer Behinderung zu leben, homo-, trans-, oder intersexuell zu sein, und andere Faktoren führen dazu, dass viele gesellschaftliche Ausschlüsse ineinander verschränkt bzw. intersektional erlebt werden und den Alltag der Frauen* prägen. Trotz des seit 2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) erleben Frauen* mit Flucht- und Migrationsgeschichte nach wie vor strukturelle und institutionelle  Diskriminierung die sich vor allem in diskriminierenden Gesetzgebungen wie z.B. der Residenzpflicht, verdachtsunabhängigen Polizeikontrollen, Asylgesetzverschärfungen oder dem eingeschränkten Zugang zum Bildungs-, Arbeits- und Gesundheitssystem zeigt. Die prekäre Situation der Frauen* verschärft sich durch einen Mangel an bedarfsorientierten Beratungs- und Begleitangeboten. Diese sollten auch integrierte Sprachmittlerinnen* und, bei Bedarf, Kinderbetreuung miteinschließen.

  1. Welche Maßnahmen zum Schutz von Frauen* mit Flucht- und Migrationsgeschichte vor geschlechtsspezifischer Diskriminierung werden Sie ergreifen?
  2. In welcher Form werden Organisationen von Frauen* mit Flucht- und Migrationserfahrung Teil des Monitoring-Prozesses dieser Maßnahmen sein?
  3. Wie werden Sie Organisationen von Frauen* mit Flucht- und Migrationserfahrung sowie Kontakt- und Beratungsstellen politisch und finanziell stärken?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Jede Form von Gewalt gegen Frauen oder Diskriminierung muss bekämpft werden. Es darf keine Toleranz geben, bei Menschenhandel, Zwangsverheiratung, Zwangsprostitution, Stalking oder häuslicher und sexualisierter Gewalt. Darüber hinaus ist die Unterstützung der Frauen in allen Landesteilen durch Frauenhäuser, Interventionsstellen und Beratung für Frauen nach sexualisierter Gewalt ein wichtiger Schwerpunkt des 2015 ins Leben gerufenen Sozialbudgets. Mit zusätzlichen Mitteln für die Intervention bei häuslicher Gewalt, der Unterstützung von Beratungsstellen nach sexueller Gewalt und für Frauenhäuser kommt Hessen seiner Verantwortung nach, Maßnahmen gegen Gewalt zu ergreifen und Hilfsangebote für Frauen dauerhaft zu erhalten und zu etablieren sowie eine fachkundige Versorgung der Betroffenen zu gewährleisten.

Die doppelte oder gar dreifache Diskriminierung von Frauen mit Migrations- und/oder Fluchtgeschichte ist uns bewusst. Wie unter 6.1. bereits dargestellt wollen wir diese Frauen besonders fördern.

In Hessen gibt es eine spezielle Erstaufnahmeeinrichtung in Rotenburg an der Fulda, in der Plätze für allein geflüchtete Frauen und ihre Kinder reserviert sind. Mit dem Projekt „Step by Step“ wurde gezielt traumatisierten weiblichen Geflüchteten und ihren Kindern Angebote der psychosozialen Hilfe gemacht. Dies wurde mittlerweile ausgeweitet, sodass es vier regionale psychosoziale Zentren gibt, die psychosoziale Unterstützungsangebote für Geflüchtete unterbreiten. Aus den Mitteln des Landesintegrationsprogrammes „WIR“ fördern wir speziell innovative Modellprojekte für geflüchtete Frauen. Wir GRÜNE halten an dieser Förderung fest und wollen uns auch in der nächsten Legislaturperiode dafür einsetzen, diese Angebote für noch mehr geflüchtete oder migrierte Frauen und Mädchen zu öffnen.

Mit Beratungsangeboten sowie effektiven Antidiskriminierungsmaßnahmen muss die Mehrheitsgesellschaft für das Problem der Mehrfachdiskriminierung sensibilisiert und die Betroffenen über ihre Rechte informiert werden. Auf die vielfältigen Diskriminierungsformen – sei es im Asylverfahren, bei der Wohnungs- oder Arbeitssuche oder durch widerrechtliches Racial Profiling durch die Polizei – muss mit Beratungsangeboten für die Betroffenen, aber auch mit Informations- und Fortbildungsangeboten etwa für Behörden sowie einem verbesserten Rechtsschutz reagiert werden. Dazu müssen auch bestehende Lücken im gesetzlichen Antidiskriminierungsschutz geschlossen und Migrantenorganisationen im Sinne eines Empowerments besser gefördert werden. Die vom Land eingerichtete Antidiskriminierungsstelle reicht wegen der personellen Unterbesetzung und der fehlenden Unabhängigkeit kaum aus, den vielfältigen Formen von Diskriminierung effektiv zu begegnen. Wir fordern daher unabhängige und regionale Beratungsstellen für einen einfacheren Zugang zur Antidiskriminierungsberatung. Zu einem effektiven Diskriminierungsschutz in Hessen gehört auch die Einrichtung eines Rechtshilfefonds für Betroffene von Diskriminierung.

Um dem erhöhten Schutzbedürfnis von Frauen und Kindern Rechnung zu tragen, wurde eine Unterkunft in Darmstadt speziell für allein geflüchtete Frauen und Kinder geschaffen. Darüber hinaus gibt es vielfältige Angebote des Landes sowie zahlreicher Organisationen, die sich speziell um Frauen mit Migrationshintergrund kümmern. Die Residenzpflicht und andere Vorschriften und gesetzlichen Regelungen beziehen sich gleichermaßen auf Männer wie Frauen, wobei hier keinesfalls diskriminierende Absichten dahinter stehen. Grund für diese und andere Regelungen sind meist verfahrenstechnischer Art oder haben mit der Zuständigkeit, auch in finanzieller Hinsicht, zu tun. Asylgesetzverschärfungen oder der Zugang zu Integrationsleistungen haben wiederum etwas mit den Bleiberechtsperspektiven zu tun. Denn es ist nicht sinnvoll, mit Integrationsleistungen zu beginnen, wenn Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten ohnehin keine Bleibeperspektive haben. Wir Freie Demokraten halten die derzeitige finanzielle Ausstattung von vom Land Hessen geförderten Kontakt- und Beratungsstellen für ausreichend, sind jedoch offen für konkrete Hinweise, falls dies an der ein oder anderen Stelle nicht der Fall sein sollte.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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