Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Antidiskriminierung

Das Wissen um individuelle Rechte und Handlungs- bzw. Unterstützungsmöglichkeiten ist in der Bevölkerung noch immer gering. Diskriminierung wird oftmals als eine persönliche, moralische Verfehlung und die Thematisierung von Diskriminierung als Angriff verstanden. Auch fehlt in der Öffentlichkeit noch immer ein Verständnis für institutionelle und indirekte Formen von Diskriminierung. Eine gelebte Antidiskriminierungskultur ist eine Frage der Haltung: Offenheit, Perspektivwechsel, Selbstreflexion und Verantwortungsübernahme sind dabei wichtige Stichworte.

  1. Werden Sie eine Kampagne oder vergleichbare Formen der öffentlichkeitswirksamen Kommunikation zu den Themen Diskriminierung, Diskriminierungsschutz und Teilhabe umsetzen?
  2. Was sind deren zentrale Eckpunkte?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Mit der Respekt-Kampagne hat die CDU-geführte Landesregierung ein Zeichen für Rücksichtnahme, Toleranz, Achtung und Respekt im Miteinander gesetzt. Das erfolgreiche Kampagnenjahr ist ein Beleg dafür, dass sich die Arbeit gelohnt hat. Die Respekt-Kampagne hat mit unterschiedlichen Begegnungs- und Beteiligungsprojekten gezeigt, wie eine Kultur der Achtsamkeit, des Miteinanders und des Zusammenhalts in Hessen aussehen kann, zum Beispiel gegenüber Polizei und Rettungskräften, älteren Menschen oder Flüchtlingen. Es wurden Bürgerinnen und Bürger, gesellschaftliche Institutionen und Akteure eingeladen, sich daran zu beteiligen – egal, von woher sie kommen. Dies hat sich in jedem Fall gelohnt. Wir setzen uns dafür ein, dass es auch künftig solche oder ähnliche erfolgreiche öffentlichkeitswirksame Kommunikationskampagnen zu vergleichbaren Themen geben wird.

Ja, wir werden eine entsprechende Kampagne initiieren. Zentrale Eckpunkte sind für uns, dass wir Hessen als ein Land der Vielfalt sehen, dass wir Toleranz und Akzeptanz fördern, dass wir Hass und Diskriminierung keinen Raum geben wollen.

Die Antidiskriminierungsstrategie des Landes ist eine gute Grundlage, öffentlichkeitswirksam für einen wertschätzenden und diskriminierungsfreien Umgang aller zu werben. Die Landesantidiskriminierungsstrategie soll in einem nächsten Schritt partizipativ mit der Zivilgesellschaft weiterentwickelt werden. Es ist eine grundlegende Aufgabe der Antidiskriminierungsstelle, sensibilisierend tätig zu sein.

DIE LINKE steht für die Respektierung und Gleichbehandlung aller Menschen unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft, der Weltanschauung oder Religion, des Alters, des Geschlechts, der sexuellen Identität und Orientierung oder psychischer, geistlicher oder körperlicher Beeinträchtigungen.
Die Beseitigung aller Barrieren – wie z.B. in der Mobilität, in schulischer und beruflicher Bildung, im Beruf, in der Kommunikation – ist eine unserer zentralen Forderungen. Selbstverständlich werden wir weiter mit aller Kraft hierfür kämpfen und die Gesellschaft für Antidiskriminierung sensibilisieren. Dazu gehört auch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit.

Zunächst ist es für uns Freie Demokraten wichtig festzustellen, wie sich die Arbeit der Landesantidiskriminierungsstelle auswirkt und welche Resonanz sie erfährt, welche Probleme in welcher Größenordnung in die ADiBe getragen werden und wie viele Fälle und welche Arten von Diskriminierung durch die Polizeidienststellen gemeldet werden.
Eine Kampagne sollte möglichst zielgerichtet geplant werden und eine valide Basis an Erkenntnissen beinhalten.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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LGBTI*-Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt

In der aktuellen Legislaturperiode wurde der Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt in Zusammenarbeit mit der LGBTI*-Community erarbeitet und teilweise durch Projekte umgesetzt.

  1. Wie werden Sie gewährleisten, dass die Ziele des Aktionsplans weiterhin umgesetzt werden?
  2. Welche Maßnahmen werden Sie für eine Verstetigung des Aktionsplans treffen?
  3. Wie werden Sie deutlich machen, dass das Themenfeld „Sexuelle Vielfalt – sexuelle Orientierung + Identität“ eine hohe Priorität für sie hat?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Hessische Landesregierung hat den Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt sukzessive umgesetzt und dies dokumentiert. Darüber hinaus wird der Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt als offener Prozess verstanden, der fortgeschrieben und gegebenenfalls nachjustiert werden muss. Auch dieser Weg soll partizipativ und unter Einbeziehung weiterer zivilgesellschaftlicher Gruppen und engagierter Einzelpersonen beschritten werden, um gemeinsam einen Beitrag zu einem respektvollen Miteinander zu leisten.
Das Land Hessen investiert in den Jahren 2018 und 2019 insgesamt 500.000 Euro zusätzlich zu den Mitteln des Aktionsplans für Akzeptanz und Vielfalt für die Schaffung von vier regionalen Netzwerken mit Standorten in Nord-, Süd und Mittelhessen sowie im Rhein-Main-Gebiet. Diese Netzwerke werden einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Selbstorganisation zu stärken und die Kooperationen mit öffentlichen und privaten Trägern, z. B. aus den Bereichen psychosoziale Beratung, Gesundheitsversorgung und Pädagogik in allen Teilen Hessens auf eine stabile Grundlage zu stellen.

Die finanziellen Mittel für die Umsetzung des Aktionsplans belaufen sich in den Haushalten für 2018 bzw. 2019 auf 1,1 bzw. 1,25 Mio. €. Diesen Mittelansatz halten wir für ausreichend, werden aber prüfen, inwieweit es sinnvoll ist, Maßnahmen und Projekte zu verstetigen. Eine reine Projektfinanzierung halten wir auch an dieser Stelle für nicht zielführend.

Wir wollen den erfolgreichen Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt, den wir durchgesetzt haben und der in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl von Forschungsvorhaben, Unterstützungsmaßnahmen und Förderprojekten ermöglicht hat, in bewährter Weise gemeinsam mit der Community weiter entwickeln und finanziell bedarfsgerecht ausstatten. Das Themenfeld „Sexuelle Vielfalt – sexuelle Orientierung + Identität“ als Teil der gesellschaftlichen Emanzipationsbewegungen ist seit unserer Gründung für uns besonders relevant und wird auch weiterhin hohe Priorität genießen.

DIE LINKE will den Aktionsplan in Zusammenarbeit mit der LGBTI* Community weiter entwickeln und für schnellere Umsetzung sorgen. Viele Handlungsfelder wurden noch nicht berücksichtigt. Bundes- und kommunalpolitische Fragen wurden ausgeklammert. Und ein Plan hat wenig Wirkung, wenn er nicht umgesetzt wird. Der Plan muss evaluiert und zusammen mit der Community weiterentwickelt werden. Hier werden wir in der nächsten Legislaturperiode Druck machen. Allerdings brauchen wir tragfähige rechtliche Regelungen. Ein Aktionsplan kann ein Landesantidiskriminierungsgesetz nicht ersetzen.

Für uns Freie Demokraten steht es außer Frage, dass wir in der nächsten Legislaturperiode den Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt fortschreiben wollen. Wir betrachten den Aktionsplan nicht als einen statischen, unveränderlichen Katalog von Vorhaben. Unsere Gesellschaft entwickelt sich weiter, sie ist dynamisch und deshalb muss Politik in allen Bereichen diesen Prozess widerspiegeln. Aus diesem Grund wollen wir zusammen mit der Community auf diese gesellschaftlichen Entwicklungen reagieren und sind selbstverständlich auch offen für Anregungen, in welcher Art und Wiese der Aktionsplan noch verbessert werden kann.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Sensibilisierung der Bevölkerung für Gewichtsdiskriminierung

Gewichtsdiskriminierung und stigmatisierende Vorurteile gegenüber dicken Menschen sind in unserer Gesellschaft stark verbreitet. Laut einer Studie der Philipps-Universität Marburg in Kooperation mit der Universität Leipzig haben 75 Prozent der deutschen Bevölkerung selbst Vorurteile dieser Art oder würden diesen zumindest nicht widersprechen. Gleichzeitig gibt es nur ein geringes gesellschaftliches Bewusstsein für Gewichtsdiskriminierung.

  1. Für welche Schulfächer werden Sie Gewichtsdiskriminierung als Thema auf den Lehrplan setzen?
  2. Werden Sie einen Aktionsplan zur Sensibilisierung der Bevölkerung für Gewichtsdiskriminierung auf Landesebene auf den Weg bringen?
  3. Was werden die wichtigsten Eckpunkte dieses Aktionsplans sein?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu Frage 1: Die hessischen Schulen sind nach ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag grundsätzlich verpflichtet dafür Sorge zu tragen, jeg-liche Form der Ausgrenzung sowie verbale und non-verbale Gewalt zwischen Schülern zu verhindern und für deren seelische und körperli-che Unversehrtheit zu sorgen. Die bestehenden Lehrpläne gewährleisten in hinreichender Form eine ausgewogene, objektive und von Parti-kularinteressen einzelner Gruppierungen unberührte Auswahl an Themen.

Zu Fragen 2 und 3: Nein. Eines solchen Aktionsplanes bedarf es aus Sicht der CDU Hessen nicht.

Vorurteile halten sich hartnäckig, sie betreffen ganz viele körperliche Merkmale. Wir werden eine wissenschaftliche Untersuchung initiieren, die ermittelt, welche Haltungen gegenüber vielfältigen Lebensweisen und Identitätsmerkmalen an hessischen Schulen in welchem Umfang verbreitet sind. Aus dieser Untersuchung versprechen wir uns Hinweise, wie man Diskriminierung aufgrund welcher Merkmale oder Lebensweisen auch immer vermeiden oder begegnen kann.

Wir GRÜNE werben für Respekt, die Akzeptanz gesellschaftlicher Vielfalt und setzen uns gegen Ausgrenzung und Diskriminierung. Fühlt sich jemand diskriminiert, muss das Umfeld damit sensibel umgehen. Das gilt generell auch für den Schulalltag, denn gerade dort sind viele, sehr unterschiedliche Schüler*innen jeden Tag zusammen und sollen respektvoll miteinander umgehen. Niemand sollte wegen ihres/seines Körpergewichts gemobbt werden. Deshalb halten wir es für wichtig, dass auch in der Schule das Thema Körperkult diskutiert und den Schüler*innen ein positives Körperbild vermittelt werden sollte. Wir sehen keine Notwendigkeit einen eigenen Aktionsplan speziell zu diesem Thema zu erstellen.

Die Bevölkerung muss für jede Art der Diskriminierung sensibilisiert werden. Hierfür treten wir ein und setzen uns auch dafür ein, dass in Schule und Kitas – fächerübergreifend – gegengesteuert wird. Ob wir einen Aktionsplan hierzu entwickeln werden, wird sich nach der Landtagswahl zeigen. Vom Ergebnis hängen wesentlich unsere Ressourcen ab.

Nach Auffassung der Freien Demokraten findet Diskriminierung in der Schule in vielerlei Hinsicht statt und dazu gehört auch diskriminierendes Verhalten gegenüber übergewichtigen Mitschülerinnen und Mitschülern. Die Diskriminierung äußert sich in der Regel in einem Mobbing und hier insbesondere im Cybermobbing. Wir haben zum Problem des Cybermobbings in dieser Legislaturperiode eine Fraktions-Anhörung durchgeführt und anschließend aufgrund der dort gewonnen Erkenntnisse einen Antrag mit Forderungen gegenüber der Landesregierung eingebracht. Wir wollen das Thema Cybermobbing in die Lehreraus- und –fortbildung integrieren, eine zentrale Anlaufstelle in einem Ministerium einrichten, eine statistische Datenerhebung der Fälle veranlassen u.v.m. Dies bedeutet, dass wir auch das Thema „Diskriminierung wegen Übergewicht“ in einem etwas größeren Zusammenhang mit denken und behandeln.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Gewichtsvielfalt als Teil des Diversity-Ansatzes verstehen und kommunizieren

Das Land Hessen ist 2011 der Charta der Vielfalt beigetreten. „Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen Wertschätzung erfahren“, so das Ziel der Charta und dies „unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität.“ Das äußere Erscheinungsbild, insbesondere in Form von Gewicht, wird hierbei nicht berücksichtigt.

  1. Als Mitglied der Charta der Vielfalt hat das Land Hessen die Möglichkeit, die inhaltliche Ausrichtung über die Mitgliederversammlung mitzugestalten. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Charta Gewichtsvielfalt berücksichtigt?
  2. Über die von ihnen ausgerichteten Fachveranstaltungen und Informationsmaterialien bestimmen die Ministerien und die Landesantidiskriminierungsstelle das Verständnis von Diversity in Hessen maßgeblich mit. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um Botschafter für ein um Gewichtsvielfalt erweitertes Verständnis von Diversity zu sein?
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Bereits 2011 ist Hessen der „Charta der Vielfalt“ beigetreten und übernahm damit die Verantwortung dafür, die freie Entfaltung der Persönlichkeit des Einzelnen zu fördern und zu achten. Aus unserer Sicht sollte hierbei auch das äußere Erscheinungsbild eines jeden Menschen als wesentliches Merkmal berücksichtigt werden. Entsprechende Bestrebungen unterstützen wir gerne.

Wir werden alle Formen von Diskriminierung in unsere Aktionsplänen und andere Maßnahmen einbeziehen.

Wir setzen wir uns als Bundesland aktiv für Akzeptanz und Vielfalt ein. Dazu gehört auch, Gewichtsvielfalt entsprechend anzuerkennen. Die genannten Diskriminierungsformen, die in der Charta erwähnt werden, sind vor allem aus historisch ungleicher rechtlicher Behandlung entstanden. Wir setzen uns dafür ein, alle Formen von Diskriminierung zu bekämpfen, wollen den Diversity-Begriff aber nicht auf bestimmte Formen eingrenzen. Jeder Mensch ist anders, aber jeder Mensch ist gleich viel wert – das ist unsere Prämisse.

DIE LINKE spricht sich gegen jede Diskriminierung aus, so werden wir uns dafür einsetzen, dass die Charta auch Gewichtsvielfalt berücksichtigt.

Von sehr starkem Übergewicht Betroffene sind in ihrer Lebensführung und insbesondere in ihrer Mobilität stark eingeschränkt und in vielfacher Weise behindert, auch wenn sie kein oder noch kein offizielles Merkmal der Behinderung als Bestätigung erhalten haben. In der öffentlichen Wahrnehmung, auch im ÖPNV, wie bereits angesprochen, wird die Einschränkung ihrer Mobilität deutlich sichtbar. Insofern sehen wir Freie Demokraten auch das Merkmal des stark übergewichtigen Körpers über das Merkmal der Behinderung, das in der Aufzählung der Charta der Vielfalt enthalten ist, als durchaus abdeckt.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Programm zur Bekämpfung von antimuslimschem Rassismus

Die Islamfeindlichkeit und der antimuslimische Rassismus nehmen zu. Von verbalen Beschimpfungen über tätliche Angriffe, insbesondere auf Mädchen und Frauen, bis hin zu Anschlägen auf Moscheen nimmt antimuslimische Gewalt auch in Hessen zu. Bisher existiert in Hessen kein spezifisches Programm zur Bekämpfung des antimuslimischen Rassismus.

Werden Sie ein Programm zur Bekämpfung des antimuslimischen Rassismus in Hessen auf den Weg bringen?

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Als CDU Hessen unterstützen wir alle präventiven Ansätze zur Vermeidung und Bekämpfung von Extremismus. Jeder, der sich gar nicht erst radikalisiert, ist eine Gefahr weniger. Deswegen investiert die CDU-geführte Hessische Landesregierung in Prävention und hat die Mittel für Präventionsarbeit auf 5,7 Millionen Euro gesteigert. Dieses Engagement zeigt sich unter anderem in den verschiedenen Programmen der letzten Jahre. Angefangen bei den Aktionsplänen zur Integration von Flüchtlingen, der Förderung der Integrationsarbeit im Sport bis hin zur Respekt-Kampagne arbeitet die CDU-geführte Landesregierung für ein sicheres, friedliches und tolerantes Hessen. Dazu gehören neben umfangreicher Extremismusprävention (Salafismusprävention, Kampf gegen Antisemitismus, Prävention in Schulen, Aussteigerprogramme uvm.) die gute personelle, rechtliche und sachliche Ausstattung unserer Sicherheitsbehörden (inkl. des Verfassungsschutzes) und eine öffentliche, klare Positionierung gegen Has und Gewalt jeglicher Art. Die Bekämpfung des Extremismus und Rassismus ist aber nicht nur eine staatliche Aufgabe sondern eine Herausforderung, die von der Zivilgesellschaft in Hessen mit großem Einsatz und Förderung durch Land und Kommunen angegangen wird. Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte und Gewalt gegen Muslime und Moscheen sind absolut inakzeptabel. Wir werden deshalb auch künftig alle Anstrengungen unternehmen, um Extremismus und Rassismus jeglicher Art entschieden zu bekämpfen. Für ein weiteres Programm, das eine spezielle Erscheinungsform des Rechtsextremismus thematisieren würde, sehen wir neben den sehr erfolgreichen vorhandenen Instrumentarien und Programmen gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit aktuell keinen Bedarf.

Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus sind derzeit besonders aggressive und weit verbreitete Formen von Rassismus und Diskriminierung. Auch hier gilt, dass wir jegliche Form von Rassismus bzw. Diskriminierung bekämpfen werden. Unser Ansatz ist es, dass wir Vielfalt in Hessen leben wollen, egal ob jemand schwarz oder weiß, dick oder dünn, groß oder klein, gläubig oder ungläubig oder was auch immer ist. Wie bei allen Formen der Diskriminierung werden wir mit betroffenen Gruppen über geeignete Gegenstrategien intensiv reden.

Unter GRÜNER Beteiligung hat die Landesregierung die Projekte zur Demokratieförderung und Extremismusprävention mehrfach erheblich aufgestockt. Im Doppelhaushalt 2018/19 stehen für das Landesprogramm „Hessen – Aktiv für Demokratie und gegen Extremismus“ pro Jahr rund 4,7 Millionen Euro zur Verfügung. Hinzu kommen rund eine Million Euro an Bundesmitteln. Darüber hinaus sind Beratung und politische Bildungsarbeit ein entscheidender Schlüssel auch im Kampf gegen religionsbezogene Diskriminierung. Wir müssen uns damit auseinandersetzen, wo solche menschen- und demokratiefeindlichen Ideologien herkommen und wie wir ihnen begegnen. Daher unterstützen wir Projekte zur Demokratieförderung, die sich auch gegen jegliche Form von Rassismus einsetzen.

Wir setzen uns aktiv gegen Rassismus ein. Antisemitismus, antimuslimischer Rassismus und alle anderen Formen des Rassismus richten sich gegen ein friedliches Zusammenleben und verletzten die Würde der betroffenen Menschen. Wir wenden uns gegen alle Kräfte, die ethnische oder religiöse Minderheiten, Menschen mit Migrationshintergrund und Flüchtlinge zu Sündenböcken machen wollen. Wir wollen zivilgesellschaftliche Projekte gegen Rassismus fördern, statt sie mit Instrumenten wie der Extremismusklausel unter einen Generalverdacht zu stellen. Rassismus und die Gefahr von rechts lassen sich nur durch breite zivilgesellschaftliche Mobilisierung zurückdrängen, dafür beteiligen wir uns an breiten gesellschaftlichen Bündnissen.

Wir Freie Demokraten wenden uns gegen jede Form von Rassismus. Der Zunahme des antimuslimischen Rassismus muss die Politik durch verstärkte Maßnahmen der Integration der Flüchtlinge begegnen. Nach unserer Ansicht ist es hier insbesondere wichtig, die Sprachförderung auszuweiten und auch noch in der Ausbildung und nach Arbeitsaufnahme fortzuführen. Wenn die Integration in Ausbildung und Arbeitsmarkt gelingt, wird dem antimuslimischen Rassismus zum Teil der Boden entzogen.
Wir sehen hier auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe in der Weise, dass die Kräfte, die eine von Toleranz und Akzeptanz geprägte Lebenshaltung haben, nicht schweigen, sondern überall dort, wo Rassismus offenbar wird, ihm entschieden entgegen treten.

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Offenes und förderndes Neutralitätsverständnis

Immer wieder werden unter dem Hinweis auf die „staatliche Neutralität“ Einschränkungen der Rechte religiöser Minderheiten gefordert oder umgesetzt. Neutralität ist aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht als eine distanzierende Haltung zu verstehen, sondern als eine offene, allen Religionen und Weltanschauungen gegenüber gleichermaßen fördernde Haltung des Staates, bei der er sich mit keiner Religion oder Weltanschauung identifiziert oder sie privilegiert.

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um das verfassungsgemäße Neutralitätsverständnis in Hessen zu verbreiten und in der Praxis zu sichern und so der Fehldeutung, Neutralität sei nur bei der Abwesenheit alles Religiösen aus der staatlichen oder öffentlichen Sphäre gewährleistet, entgegenzutreten?

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Wir als CDU Hessen setzen uns für gegenseitigen Respekt, für Toleranz und ein friedliches Miteinander der Nationen, Kulturen und Religionen in Hessen ein. Das erfordert von allen Offenheit füreinander und den Willen, sich gegenseitig verstehen zu wollen. Unsere Gesetze und Werte bilden hierfür das Fundament. Für uns gehören unsere freiheitliche Grundordnung, die christlich-abendländische Prägung, wie auch unsere kulturellen Umgangsformen dazu. Religiöse Symbole im öffentlichen Raum widersprechen nicht grundsätzlich der religiös weltanschaulichen Neutralität des Staates. Wir treten Bestrebungen entgegen, das Christliche aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen. Die Mehrheit der Menschen in Hessen bekennt sich zum christlichen Glauben. Die christlichen Kirchen, Feiertage und Tradition prägen unsere Kultur und unser Brauchtum. Wir setzen uns dafür ein, dies auch künftig zu schützen und zu bewahren. Wir wollen keine muslimischen staatlichen Feiertage einführen. Vollverschleierung lehnen wir überall dort ab, wo sie im Gegensatz zu einer offenen Kommunikationskultur steht.

Deutschland ist ein säkularer Staat. Staat und Kirchen pflegen eine partnerschaftliche Verbindung, viele – gerade soziale – Einrichtungen werden von Kirchen oder kirchennahen Organisationen getragen. Der Staat mischt sich nicht in individuelle und allgemeine Glaubensfragen und auch nicht innerkirchliche Angelegenheiten ein. Das gilt für alle Religionen sowie religiöse und weltanschauliche Überzeugungen, denn nach unserem Grundgesetz ist die freie Ausübung der eigenen Religion bzw. die Nicht-Ausübung einer Religion geschützt. Der Staat muss neutral sein, dennoch muss jedem Mitglied gleich welcher Religion (auch als Staatsbedienstete/r) die Ausübung seiner Religion gestattet sein.

Wir GRÜNE setzen uns für staatliche Neutralität ein, die gleichzeitig das Gebot der Religionsfreiheit achtet und unterstützt. Wir interpretieren die Neutralitätspflicht des Staates nicht als Verpflichtung, alle religiösen Symbole und Handlungsweisen z.B. in Schulen zu verhindern. Vielmehr zeigen wir beispielsweise durch den muslimischen Religionsunterricht in hessischen Schulen, dass wir auch bei der Vermittlung religiöser Werte die Religionsvielfalt in Deutschland berücksichtigen und alle Religionen – wie auch die Freiheit, nicht-religiös zu sein – gleichermaßen anerkennen. Auch in der nächsten Legislaturperiode werden wir uns dafür einsetzen, religiöse Vielfalt zu fördern.

DIE LINKE steht für staatliche Neutralität und individuelle Religionsfreiheit zugleich; denn beides gehört zusammen. Religions- und Weltanschauungsfreiheit sind elementare Menschenrechte. Sie gelten für alle. Dieser Neutralität widerspricht eine exzessive Einmischung in den öffentlichen Lebensraum durch christlich-motivierte Politiker wie zum Beispiel Herrn Söder in Bayern. In der Bundesrepublik leiden heute zumeist Musliminnen und Muslime unter der distanzierenden Haltung der Öffentlichkeit oder Behörden. Dies führt zur Ausgrenzung von hessischen Bürgerinnen und Bürgern und gilt es durch Aufklärung, Verständnis und Toleranz zu unterbinden.

Das Gebot staatlicher Neutralität gehört zum Selbstverständnis liberaler Politik. Daher sind wir auch der Auffassung, dass jegliche Form religiöser oder weltanschaulicher Symbole aus staatlichen Einrichtungen fern zu halten sind.
Durch die Einführung des islamischen Religionsunterrichts haben wir das Recht auf bekenntnisorientierten Religionsunterricht unabhängig von der Konfession auf der Grundlage von Artikel 7 Absatz 3 eingeführt und damit auch ein Zeichen für die neutrale Haltung des Landes Hessen gesetzt.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Subtile Formen der Diskriminierung von Frauen durch Rollenbilder

Eine subtile Spielart von Diskriminierung ist beispielsweise ein positiver-Sexismus, der Frauen in einem ‚mütterlich-warmherzigen‘ Rollenbild beschreibt und sie so in eine Rolle drängt, die nicht jeder Frau entspricht.

Wie werden Sie zur Verbreitung und Weiterentwicklung moderner Rollenbilder beitragen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Gleiche Verwirklichungschancen für Frauen und Männer auf allen politischen und beruflichen Ebenen und in allen gesellschaftlichen Bereichen sind uns besonders wichtig. Mit dem in dieser Legislaturperiode in Kraft getretenen modernen Hessischen Gleichberechtigungsgesetz leisten wir bereits einen wichtigen Beitrag zur konsequenten Frauenförderung in Hessen. Mit dem Gesetz stärken wir Frauen in der öffentlichen Verwaltung. Es ist wegweisend für den Aufstieg von Frauen in Führungspositionen und setzt einen besonderen Schwerpunkt bei der Vereinbarkeit von Familienaufgaben und Karriere. Die Gleichberechtigung von Mann und Frau und die Vermeidung von jeder Form der Diskriminierung sind unser Ziel – sowohl in der öffentlichen Verwaltung als auch sonst in unserer Gesellschaft. Wir haben in Hessen bereits zahlreiche Maßnahmen zur Verwirklichung der Gleichberechtigung erfolgreich umgesetzt. Dazu gehören auch das Netzwerk Wiedereinstieg, die Initiative „Beruf und Pflege vereinbaren“ sowie der Ausbau der Kinderbetreuung zur Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Karriere.

Auch „positiver“ Sexismus ist und bleibt Sexismus und muss als solcher auch benannt werden. Dies ist die Aufgabe jeder Einzelnen und jedes Einzelnen, aber selbstverständlich ist die Politik an dieser Stelle besonders gefordert. Auch „positiver“ Sexismus schränkt Frauen in ihrer Freiheit ein, da mit ihm eine bestimmte Erwartungshaltung und ein eng begrenztes, sogar klischeehaftes Rollenbild an Frauen gerichtet werden. Wesentlich für uns ist es daher, die Gleichberechtigung von Frau und Mann als Querschnittsaufgabe in allen Politikfeldern tatsächlich durchzusetzen. Das bedeutet für uns nicht nur die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern auch „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Nur wenn Frauen auch finanziell gleichberechtigt sind, wird ihnen nicht spätestens ab dem Zeitpunkt der Familiengründung der Hauptteil der so genannten „care“-Tätigkeiten aufgebürdet, da sie weniger zum Haushaltseinkommen beitragen.

Wir kämpfen für Gleichberechtigung – das bedeutet auch, traditionelle Rollenbilder von Frauen zu durchbrechen. Letztlich soll jeder Mensch innerhalb der Grenzen des Rechts so leben können, wie er möchte – unabhängig vom Geschlecht und ohne dabei Nachteile zu erfahren. Nach wie vor sind Frauen zu häufig beruflich benachteiligt. Deshalb haben wir in der vergangenen Legislaturperiode das Gleichberechtigungsgesetz modernisiert, um mehr Frauen in berufliche Führungspositionen zu bringen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Frauen in Führungspositionen sind wiederum positive Rollenvorbilder für andere Frauen, wodurch traditionelle Rollenbilder durchbrochen werden. Darüber hinaus werden wir uns auch weiterhin für eine bessere Sensibilisierung bei diesem Thema einsetzen. Der jährlich stattfindende Girls‘ Day bietet z.B. eine gute Gelegenheit, bei jungen Menschen dafür zu werben, aus tradierten Rollenbildern auszubrechen.

Voraussetzung für eine gleichberechtigte Gesellschaft ist es, alltägliche sexistische Diskriminierungen, Erwartungshaltungen, Zuschreibungen, genormte Bilder und Vorbilder zurück zu drängen. Wir werden in Bildung, Werbung, Berufsalltag und im öffentlichen Raum mit traditionellen Rollenbildern konfrontiert, die unser gesellschaftliches Zusammensein maßgeblich beeinflussen. Die einschränkdende Dominanz dieser Rollenbilder muss aufgebrochen werden, durch die Vermittlung moderner Rollenbilder in Bildung und Erziehung und der Abschaffung sexistischer Werbung.

Das Thema der tradierten Rollenbilder ist ein Thema, das unsere Gesellschaft schon viele Jahrzehnte beschäftigt. In dieser Zeit haben sich die Rollenbilder stark gewandelt, wenn auch nicht vollkommen aufgelöst. Das Rollenbild der Frau, das ursprünglich auf die drei „K“ beschränkt war, ist heute ein deutlich anderes. So nehmen heute Väter verstärkt an der Kindererziehung teil und wünschen sich, mehr Zeit für ihre Familie zu haben, während Frauen heutzutage überwiegend einer Berufstätigkeit nachgehen und sich die familiären Aufgaben mit ihrem Partner teilen wollen. Es steht natürlich außer Frage, dass dieser Prozess noch lange nicht abgeschlossen ist, aber der Weg dahin ist deutlich sichtbar. Die Politik setzt nach Auffassung der Freien Demokraten hier lediglich die Rahmenbedingungen, in denen dieser in erster Linie gesellschaftliche Prozess weiter fortschreiten kann. So wollen die Freien Demokraten die Kinderbetreuung auch für die unter Dreijährigen flächendeckend ausbauen und die Qualität der Betreuung verbessern. Ferner werben wir für flexiblere Arbeitszeiten und für mehr Home Office Arbeitsplätze. Dies alles sind unverzichtbare Rahmenbedingungen für eine tatsächliche Gleichstellung der Frauen.

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Umgang mit den Folgen von #metoo in Hessen

Die Vorwürfe vieler Frauen gegen den Produzenten Harvey Weinstein haben über die Grenzen Hollywoods hinaus, die #metoo-Debatte ausgelöst. Hierbei ging es um Sexismus und um Gewalt von Männern gegen Frauen. In den sozialen Netwerken wurden zahlreiche Fälle mit einem Bezug zu Hessen öffentlich gemacht.

Werden Sie die #metoo-Debatte in Hessen aufbereiten und wenn ja, wie?

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Millionen Frauen sind weltweit von Gewalt betroffen. Wir wollen diesen Frauen Mut machen, sich Hilfe zu holen. Die Kultur des Schweigens und des Wegsehens muss überwunden und das Thema weiter in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt werden. Jede Form von Gewalt gegen Frauen oder Diskriminierung muss nämlich bekämpft werden.

Die Unterstützung von Frauen in allen Landesteilen durch Frauenhäuser, Interventionsstellen und Beratung für Frauen nach sexualisierter Gewalt ist ein wichtiger Schwerpunkt des 2015 ins Leben gerufenen Sozialbudgets. Mit zusätzlichen Mitteln für die Intervention bei häuslicher Gewalt, der Unterstützung von Beratungsstellen nach sexueller Gewalt und für Frauenhäuser kommt Hessen seiner Verantwortung nach, Maßnahmen gegen Gewalt zu ergreifen und Hilfsangebote für Frauen dauerhaft zu erhalten und zu etablieren sowie eine fachkundige Versorgung der Betroffenen zu gewährleisten.

Die SPD befindet sich in regelmäßigen Gesprächen mit Beratungs- und Interventionsstellen, die im Bereich sexuelle Gewalt tätig sind. Niemand, der sich hier im regelmäßigem Austausch befindet, kann davon überrascht sein, dass Sexismus, aber auch Gewalt gegen Frauen, insbesondere bei einem vorhandenen Machtgefälle auf der Tagesordnung stehen. Die Fraktion der SPD hat in der letzten Legislaturperiode zahlreiche Initiativen in den Hessischen Landtag eingebracht, die wir als Partei vollends unterstützen. Enttäuscht waren wir insbesondere, dass unser Haushaltsantrag zur Verbesserung der finanziellen Situation von Frauenhäusern, Beratungs- und Interventionsstellen sowie zur Unterstützung der Frauennotrufe und zur Ermöglichung der flächendeckenden medizinischen Soforthilfe nach Vergewaltigung von der schwarz-grünen Mehrheit im Landtag abgelehnt wurde. Wir begrüßen und unterstützen die #metoo-Debatte, die einen Beitrag dazu leisten kann, dass Sexismus und Gewalt gegen Frauen gesellschaftlich geächtet wird.

Die #metoo-Debatte hat viele Arten sexualisierter Diskriminierung und Gewalt mit großer medialer Präsenz offen gelegt. Studien zeigen, dass fast jede dritte Frau Erfahrungen mit sexualisierter Gewalt hatte – und wiederum fast jede Frau kennt anzügliche Sprüche und übergreifende Anmache aus ihrem Alltag. Wir haben dafür gesorgt, dass Frauen, die von Gewalt betroffen sind, besser geholfen wird und sie in ihren Rechten gestärkt werden. In der zu Ende gehenden Legislaturperiode haben wir durchgesetzt, dass landesweit Frauenhäuser und Interventionsstellen finanziell besser ausgestattet werden, im Bundesrat die „Nein heißt Nein“-Debatte voran getrieben und uns immer wieder auch in Landtagsdebatten für die Rechte von Frauen öffentlich eingesetzt und diese stark gemacht, so haben wir z.B. die „Pink Pussy Hat“-Aktion begleitet.

Wir müssen das System sexualisierter Machtausübung aufbrechen und patriarchale Strukturen überwinden. Viele Frauen und Mädchen unterliegen patriarchalen Gesellschafts- und Familienverhältnissen und erleben Zwang und Gewalt bis hin zu Vergewaltigung und Mord. Frauen müssen vor Diskriminierung und Gewalt geschützt werden. Zur Förderung der Gleichberechtigung muss Frauen- und Gleichstellungspolitik weiterhin ein eigenständiger Politikbereich bleiben, mit entsprechenden personellen materiellen und finanziellen Ressourcen. Selbstverwaltete Frauenprojekte sind unverzichtbar.

Fälle von sexuellen Übergriffen an Frauen in Hessen in der Vergangenheit, müssen auf zwei verschiedenen Ebenen geklärt und ggf. geahndet werden. Sofern es sich um beweisbare strafrechtliche Tatbestände handelt, die noch nicht verjährt sind, sind unsere Ermittlungsbehörden dafür zuständig. Darüber hinaus müssen diese Fälle von Sexismus und Gewalt von den Institutionen und Unternehmen aufgearbeitet werden, in denen sie stattgefunden haben.
Die Politik sollte hier nur eingreifen, wenn staatliche Institutionen betroffen sind.

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Sichtbarkeit lesbischer Frauen

In Zeiten, in denen der Aktivismus Frauen-liebender Frauen zugenommen hat, dienen sogenannte Dyke Märsche dazu, die lesbische Sichtbarkeit zu erhöhen. Die lesbische Community wird gemeinhin als ‘häuslich’ bezeichnet. Dyke Märsche wollen mit diesem Klischee aufräumen. Dennoch: Im öffentlichen Leben sind lesbische Frauen kaum sichtbar, so dass es kaum Rollenbilder für junge Lesben gibt, wie diese ihr Leben gestalten können

Was werden Sie politikgesteuert zur Sichtbarkeit lesbischer Frauen beitragen, damit junge Lesben Vorbilder finden und lesbisches Leben ein selbstverständlicher Bestandteil des öffentlichen Lebens wird?

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Mit der seit 2015 bestehenden Antidiskriminierungsstelle werden in Hessen verstärkt Beratungs-, Aufklärungs- und Präventionsangebote etabliert, um Diskriminierungen und Benachteiligungen zu verhindern und unbürokratische und schnelle Hilfe für betroffene Personen zu gewährleisten. Durch diese Angebote sowie durch Öffentlichkeitsarbeit wirkt die Antidiskriminierungsstelle aktiv in die Gesellschaft und fördert einen breiten gesellschaftlichen Konsens über die Akzeptanz verschiedener Lebensentwürfe, persönlicher Lebensumstände und individueller Merkmale. Diese wichtige Arbeit werden wir auch künftig nach Kräften unterstützen.

Lesbische Frauen sind oft doppelt von Diskriminierung betroffen, als Frau und aufgrund ihrer Homosexualität. Ziel muss es sein, Gleichberechtigung von Frauen so zu erzielen mit der Konsequenz, dass homosexuelle Frauen ihr Leben genauso frei gestalten können wie heterosexuelle Männer.

Der Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt wurde durch die GRÜNE Regierungsbeteiligung in Hessen beschlossen. Er stärkt die Sichtbarkeit von LSBT*IQ Personen und treibt die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in der Gesellschaft weiter voran. Durch die enge Zusammenarbeit mit der LSBT*IQ Community beim Erstellen und der Weiterentwicklung des Aktionsplans stellen wir sicher, dass niemand außen vor bleibt. Die Förderung einer Vielzahl lesbischer Projekte – z.B. von LIBS, Frauenmuseum, Broken Rainbow u.a. – trug bereits in den vergangenen Jahren bessere Sichtbarkeit lesbischer Lebensweisen bei. Auch bei der Aufarbeitung der Verfolgung und Repression lesbischer und schwuler Lebensweisen in Hessen wurde lesbisches Leben und die damit verbundene Unterdrückung in der Zeit von 1945 bis 1985 einbezogen, analysiert und beschrieben.

Die lesbische Community sollte selbstbestimmt über ihre Sichtbarkeit entscheiden. Eine politische Steuerung der Sichtbarkeit einer Community halten wir nicht für zielführend. Sollte Unterstützung in der Organisation erwünscht sein, sind wir aber jederzeit selbstverständlich ansprechbar.

Es ist nach Auffassung der Freien Demokraten nicht die Aufgabe der Politik, bestimmte Gruppen der Gesellschaft besonders hervorzuheben, mit dem Ziel, bestimmte Rollenbilder zu etablieren. Politik hat nach unserem Verständnis die Aufgabe, die Rahmenbedingungen dafür zu setzen, dass sich solche Rollenbilder in der Gesellschaft diskriminierungsfrei entwickeln können.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Erhöhung der Diskriminierungssensibilität bei staatlichen Agenturen für Berufsberatung und Stellenvermittlung

Immer wieder berichten kopftuchtragende Frauen, dass einzelne Mitarbeiter*innen der Agentur für Arbeit ihnen raten, ihr Kopftuch in der Bewerbungsphase auszuziehen und es erst nach einem unterschriebenen Arbeitsvertrag wieder zu tragen. Dies wird teilweise damit gerechtfertigt, dass sich so ihre Arbeitsmarktchancen erhöhen würden und Arbeitgeber*innen mitunter gezielt nach Bewerberinnen ohne Kopftuch fragen. Werden Sie Maßnahmen ergreifen, welche die Mitarbeiter*innen der Agentur für Arbeit (Regionaldirektionen, früher Landesarbeitsämter) über die Rechtslage informieren und sie dazu verpflichten,

  1. ihren Kundinnen keinen Verzicht auf grundgesetzlich gewährte Rechte nahe zu legen und sie darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um eine Diskriminierung handelt, falls ein Arbeitgeber dies verlangt?
  2. Arbeitgeber*innen auf die Rechtswidrigkeit ihres Anliegens hinzuweisen und ihnen gegenüber die Rechtslage deutlich und nachdrücklich zu vertreten?
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Die Erhöhung der Diskriminierungssensibilität ist grundsätzlich richtig. Wie sie richtig darstellen, ist die Rechtslage in diesem Fall eindeutig, so dass eine Diskriminierung aus religiösen Gründen entschieden bekämpft wird.
Allerdings kann es in der Beratung Einzelsituationen geben, die in einem vertrauensvollen Beratungsgespräch zwischen Beraterin oder Berater und ihren Kundinnen besprochen werden, die nicht diskriminierend sein müssen. Die Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter obliegt dabei der Selbstverwaltung der Agenturen für Arbeit.

Die Landesregierung hat keine Möglichkeit, die Agentur für Arbeit bzw. deren Beschäftigte zu einem Verhalten zu verpflichten, da es sich um eine Bundesbehörde handelt. Allerdings werden wir im Rahmen unserer Möglichkeiten alle öffentlichen Stellen zu neutralem, diskriminierungsfreiem und rechtskonformem Verhalten auffordern.

Uns sind bisher keine solchen Fälle bekannt. Falls es zu solchen Beratungen käme, bitten wir die Betroffenen, sich an die Antidiskriminierungsstelle im Sozialministerium oder die externe Beratung durch ADiBe zu wenden. Auch kennen wir nicht den Kontext, in dem solche Bemerkungen gemacht worden sein könnten. Wir können deshalb nicht verlässlich einschätzen, ob es sich dabei um Verstöße gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) gehandelt hat. Gegebenenfalls wäre auf die Verpflichtung der Dienststellenleiterinnen und –leiter hinzuweisen, alle Bediensteten auf Inhalt und Geltung des AGG konkret hinzuweisen (§ 12 Abs. 2 AGG – Mitarbeiterschulung).

Diese Beispiele zeigen, wie weit der alltägliche Rassismus und die Diskriminierung von bestimmten Bevölkerungsgruppen in unserer Gesellschaft und den Behörden greift. DIE LINKE befürwortet eine weltanschaulich und religiös vielfältige Gesellschaft. Dies muss vor allem in unseren Behörden und staatlichen Agenturen gewährleistet sein. Zur Religionsfreiheit gehört auch, dass es keine Benachteiligung durch die mögliche Arbeitgeberin oder den möglichen Arbeitgeber aufgrund der Religionsausübung geben darf. Die gesellschaftliche Teilhabe kann nur ermöglicht werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber die eigenen Rechte kennt.

Wir Freie Demokraten setzen uns bzgl. der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie der Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen für eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein – diesbezüglich fordern wir Flexibilität, beispielsweise hinsichtlich des Anbietens von Teilzeitregelungen, Home-Office oder Kinderbetreuung in der Nähe des Arbeitsplatzes. Dies hilft besonders auch Frauen, Vollzeit tätig sein zu können.
Darüber hinaus hat Diskriminierung in der öffentlichen Verwaltung keinen Platz – da wir freiheitlich denken, setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass religiöse Symbole jeglicher Art im öffentlichen Dienst nicht vorhanden sind. Wir fordern darüber hinaus, dass das Land im Bereich „Diversity“ Vorreiter ist. Hessen muss dabei nicht nur Vorbildcharakter z.B. für ein verbindlich implementiertes Diversity Management übernehmen – es ist eben auch selbst ein wichtiger Arbeitgeber. Neben der allgemeinen Verwaltung betrifft dies ausdrücklich auch die hessische Polizei.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Rassismuskritische Sensibilisierung in Bezug auf Sinti*zze und Rom*nja im Bereich Öffentlicher Dienst

Rassistische Einstellungen gegen Sinti*zze und Rom*nja sind unter Angehörigen der Mehrheitsbevölkerung stark verbreitet und weitgehend normalisiert. In staatlichen Behörden und Institutionen führt dieser unreflektierte Rassismus zu massiven Benachteiligungen und Diskriminierungen von Sinti*zze und Rom*nja. In Artikel 6 des Staatsvertrages zwischen dem Land Hessen und dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Hessen vom 22.9.2017 sind Maßnahmen gegen Diskriminierung und Vorurteile festgeschrieben.

Werden Sie den Artikel 6 Absatz 2 des Staatsvertrags umsetzen, indem Sie rassismuskritische Sensibilisierungsarbeit als verpflichtende Fortbildung im öffentlichen Dienst einführen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Der Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Verband Deutscher Sinti und Roma ist ein wichtiger Meilenstein, um jede Form von Diskriminierung von Sinti und Roma zu verhindern. Er ist klarer Ausdruck und Bekenntnis dazu, dass Sinti und Roma in unserer Gesellschaft selbstverständlich ihren Platz haben und eine Diskriminierung nicht geduldet wird.

Rassismuskritische Sensibilisierungsarbeit im öffentlichen Dienst findet umfassend statt. Es gibt bereits heute ein umfangreiches Fortbildungsangebot und auch teilweise verpflichtende Schulungsmaßnahmen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Hessen. Die Zentrale Fortbildung bietet im Jahresprogramm 2018 eine Vielzahl an Fortbildungsangeboten an, die die Umsetzung des Integrationsverständnisses der Hessischen Landesregierung und der interkulturellen Öffnung der Landesverwaltung unterstützen und die Kompetenz und Handlungsfähigkeit von Angehörigen der Landesverwaltung in interkulturellen Arbeitssituationen erhöhen. Führungskräfte haben durch ihre Vorbildfunktion und ihre Entscheidungsmöglichkeiten großen Einfluss auf das Klima und die zukünftige Aufstellung der Landesverwaltung. Deswegen ist für die Beschäftigten, die einen Lehrgang der Führungskräfteentwicklung (FKE) absolvieren, bereits seit 2015 das Fortbildungsmodul „Vielfalt und Unterschiedlichkeit als Führungsaufgabe“ bindend. Ziel ist, Führungskräfte für unterschiedliche Wahrnehmungen, kulturelle Werthaltungen und Prägungen zu sensibilisieren sowie die eigene Haltung im Umgang mit wachsender Unterschiedlichkeit und Vielfalt zu reflektieren und Vielfalt als Chance wahrzunehmen.

Wir stehen in ständigem Kontakt mit dem Landesverband der Sinti und Roma und werden uns selbstverständlich an die im Staatsvertrag festgehaltenen Vereinbarungen halten. Darüber hinaus streben wir an, den Einsatz der Handreichung „Sinti und Roma in Deutschland und die Rolle des Antiziganismus“ an hessischen Schulen verpflichtend zu machen.

Wir setzen uns dafür ein, in die Aus-, Fort- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst auch die Antidiskriminierungsarbeit zu integrieren. Wir haben bereits für einige Diskriminierungsmerkmale gezielt sensibilisiert.

Ja.

Wir Freie Demokraten setzen uns bzgl. der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie der Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen für eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein – diesbezüglich fordern wir Flexibilität, beispielsweise hinsichtlich des Anbietens von Teilzeitregelungen, Home-Office oder Kinderbetreuung in der Nähe des Arbeitsplatzes. Dies hilft besonders auch Frauen, Vollzeit tätig sein zu können.
Darüber hinaus hat Diskriminierung in der öffentlichen Verwaltung keinen Platz – da wir freiheitlich denken, setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass religiöse Symbole jeglicher Art im öffentlichen Dienst nicht vorhanden sind. Wir fordern darüber hinaus, dass das Land im Bereich „Diversity“ Vorreiter ist. Hessen muss dabei nicht nur Vorbildcharakter z.B. für ein verbindlich implementiertes Diversity Management übernehmen – es ist eben auch selbst ein wichtiger Arbeitgeber. Neben der allgemeinen Verwaltung betrifft dies ausdrücklich auch die hessische Polizei.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Weiterbildung des öffentlichen Dienstes bezüglich nicht-binärer Menschen

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Geschlechtseintrag für nicht-binäre Personen, sind die Bedürfnisse von intersexuellen Menschen stärker in die öffentliche Wahrnehmung gerückt. Trotzdem existieren innerhalb der Gesellschaft, aber auch im öffentlichen Dienst, noch große Unsicherheiten und nur wenig Wissen.

Werden Sie gemeinsam mit Vertreter*innen der Community Fortbildungen und Informationsmaterialen für den öffentlichen Dienst zum Umgang mit Menschen, die sich weder männlich noch weiblich verorten, entwickeln und anbieten?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Im Rahmen des Hessischen Aktionsplans für Akzeptanz und Vielfalt, der gemeinsam mit den Selbstvertretungsorganisationen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans* Inter* und queeren Personen erarbeitet wurde, wird aktuell an der Aufnahme der Themen Trans* und Inter* in die Verwaltungsausbildung gearbeitet. Diesen Prozess werden wir mit dem Ziel fortsetzen, dass eine Diskriminierung dieser Menschen im Allgemeinen und im öffentlichen Dienst im Besonderen verhindert wird.

Ja.

Wir setzen uns dafür ein, in die Aus-, Fort- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst auch die Antidiskriminierungsarbeit zu integrieren. Wir haben bereits für einige Diskriminierungsmerkmale gezielt sensibilisiert.

Ja.

Wir Freie Demokraten setzen uns bzgl. der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie der Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen für eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein – diesbezüglich fordern wir Flexibilität, beispielsweise hinsichtlich des Anbietens von Teilzeitregelungen, Home-Office oder Kinderbetreuung in der Nähe des Arbeitsplatzes. Dies hilft besonders auch Frauen, Vollzeit tätig sein zu können.
Darüber hinaus hat Diskriminierung in der öffentlichen Verwaltung keinen Platz – da wir freiheitlich denken, setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass religiöse Symbole jeglicher Art im öffentlichen Dienst nicht vorhanden sind. Wir fordern darüber hinaus, dass das Land im Bereich „Diversity“ Vorreiter ist. Hessen muss dabei nicht nur Vorbildcharakter z.B. für ein verbindlich implementiertes Diversity Management übernehmen – es ist eben auch selbst ein wichtiger Arbeitgeber. Neben der allgemeinen Verwaltung betrifft dies ausdrücklich auch die hessische Polizei.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Sensibilisierung von Lehrer*innen für Vielfalt und gegen Diskriminierung

Lehrer*innen kommt bei Diskriminierungen in der Schule eine entscheidende Rolle zu. Einerseits können sie selbst für Diskriminierungen verantwortlich sein, andererseits ist es ihre Aufgabe, Schüler*innen für Diskriminierung zu sensibilisieren, sowie bei konkreten Diskriminierungen zwischen Schüler*innen verbindlich und zugleich konstruktiv einzuschreiten.

  1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Lehrer*innen im Rahmen ihrer Hochschulausbildung Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität vermittelt werden?
  2. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität von Lehrer*innen kontinuierlich im Rahmen von zertifizierten Fortbildungen gestärkt werden und Anreizstrukturen für eine Teilnahme ausbauen?
  3. Werden Sie sich dafür einsetzen, die Diversität auf Seiten der Lehrer*innen explizit zu fördern und zu erhöhen, um die Vielfalt innerhalb der Bevölkerung abzubilden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu Frage 1: In der Hessischen Lehrkräfteakademie existiert bereits eine Arbeitsgruppe, die das Thema Vielfalt speziell für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst aufbereitet. Im Vordergrund des Lehramtsstudiums muss jedoch immer die fachwissenschaftliche, fachdidaktische und erziehungswissenschaftliche Ausbildung der angehenden Lehrkräfte stehen. Die Festlegung der hierfür erforderlichen Studieninhalte und Module obliegt dabei einer an den Vorgaben des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes orientierten und die unterschiedlichen Interessen sorgfältig abwägenden Entscheidungsfindung der pädagogisch einschlägig vorgebildeten Fachkräfte an den Schulen, Universitäten und Staatlichen Studienseminaren.

Zu Frage 2: Bereits heute ist die Thematik in ausreichendem Maße in Fortbildungsangeboten für Lehr- und Führungskräfte verankert. Grundsätzlich umfassen die Angebote der Lehrkräfteakademie und privater Anbieter eine große Bandbreite an gleichermaßen wichtigen Themen, die sich an der jeweiligen Bedarfslage der Schulen ausrichten. Für besondere Anreize zur Teilnahme an Fortbildungen in einem bestimmten Themenfeld besteht daher keine Veranlassung.

Zu Frage 3: Nein. Es wird in diesem Zusammenhang auf den verfassungsrechtlich verankerten Grundsatz der freien Studien- und Berufswahl verwiesen.

Wir setzen uns dafür ein, dass künftig der Umgang mit Vielfalt an Schulen verpflichtend in jeder Lehramtsausbildung vermittelt werden muss. Wir halten hierzu einen Wiederaufbau und Ausbau der staatlichen Lehrkräftefort- und Weiterbildung grundsätzlich für erforderlich. Dazu gehört, dass die Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität von Lehrer*innen gestärkt wird. Wir wollen Schulen in die Lage versetzen, sich auf die Vielfalt unserer Gesellschaft einzustellen. Deshalb setzen wir uns für die Verankerung eines Vielfaltansatzes im Schulprofil unter Beachtung der entsprechenden Kriterien des AGG und einer Willkommenskultur im schulischen Alltag ein, die für alle Schülerinnen und Schüler, alle Lehrkräfte und alle sonstigen an der Schule tätigen Personen gleichermaßen gilt.
Darüber hinaus befürworten wir die Erstellung von Nachweisen durch Schulleitungen über erfolgte Maßnahmen zur Sensibilisierung für Vielfalt und wollen die Inanspruchnahme von Fortbildungsmaßnahmen, die den Vielfaltansatz vermitteln, fördern.

Ausgrenzung und Diskriminierung haben an hessischen Schulen keinen Platz. Gerade Lehrkräfte stehen in der besonderen Verantwortung, die freie Entfaltung der Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen und Diskriminierungen jeder Art entgegenzutreten. Daher wollen wir in der Lehreraus- und -weiterbildung auch weiterhin verstärkt für das Thema Antidiskriminierung und für gesellschaftliche Vielfalt und Respekt sensibilisieren. Denn auch Schüler*innen machen die Erfahrung, dass Menschen vielfältig und unterschiedlich sind.

1. Natürlich müssen Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität schon in der Ausbildung vermittelt werden. Dies werden wir auch in der anstehenden Novellierung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes berücksichtigen.
2. Fort- und Weiterbildungen sind unerlässliche Bestandteile des Lehrberufs. Gesellschaftliche Veränderungen spiegeln sich auch in den Schulen, daher ist es wichtig und notwendig, dass Lehrkräfte durch Fortbildungen ständig in die Lage versetzt werden, diese Veränderungen zu verstehen und ihnen entsprechend zu begegnen.
3. DIE LINKE setzt sich in allen Bereichen für Gleichbehandlung, soziale Gerechtigkeit und Antidiskriminierung ein. Das Geschlecht und die sexuelle Ausrichtung dürfen keine Entscheidungskriterien für oder gegen Menschen sein. Auch im Lehrberufen nicht.

Wir Freien Demokraten sind der Überzeugung, dass diese Grundsätze des freiheitlichen und toleranten Zusammenlebens im Rahmen der Aus- und Weiterbildung vermittelt werden müssen, jedoch bedarf es nicht zwingend neuer Module oder zusätzlicher voneinander losgelöster Programmpunkte, sondern vielmehr müssen die Themen fächerübergreifend und interdisziplinär vermittelt werden. Zudem sind wir der Auffassung, dass diese wichtigen Anliegen in der Schule aber auch im Bereich der Hochschule gelebt werden müssen, denn hier bedarf es der konsequenten Verbindung von Theorie und Praxis.
Bezugnehmend auf die Diversität von Lehrkräften begrüßen wir, wenn sich die Vielfalt der Bevölkerung auch in den Schulen abbildet, aber wir sind Verfechter der im Grundgesetz verankerten Berufsfreiheit und möchten, dass der Lehrerberuf und die Ausbildung an sich so attraktiv gestaltet werden, dass er für viele aus Berufung und Interesse gewählt wird, denn hier geht es um die Zukunft der Kinder und Jugendlichen.

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Informationsverbreitung über die Rechtslage von Lehrerinnen mit Kopftuch

Bis heute erreichen uns Meldungen von Lehramtsstudentinnnen und Referendarinnen, dass ihnen von einzelnen Ausbildungsschulen mitgeteilt wird, sie könnten ihr Praktikum/Referendariat nicht mit Kopftuch ableisten. Weder die Universitäten noch die an der Ausbildung beteiligten Studienseminare schreiten gegen diese rechtswidrigen Praktiken ein – sei es mangels Kenntnissen, sei es, weil sie diese Praktiken inoffiziell gutheißen.

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die Universitäten, die Ausbildungsschulen und die Studienseminare über den verfassungsmäßigen Umgang mit dem Kopftuch im Schuldienst umfassend zu informieren und darauf zu verpflichten und so die diskriminierenden Praktiken zu unterbinden?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Mit dem Erlass „Hinweise zu den Auswirkungen auf die Rechtlage in Hessen“ vom 4. September 2015 wurden die hessischen Schulämter und Schulen durch das Hessische Kultusministerium über die geänderte Rechtslage als Folge des o.a. Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes informiert. In dem Erlass werden die wesentlichen Passagen aus der Entscheidung zur Glaubens- und Bekenntnisfreiheit einerseits sowie zum Schulfrieden und der staatlichen Neutralität andererseits wiedergegeben. Weiterhin werden die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Kriterien für die Anwendung im Sinne einer Einzelfallprüfung dargelegt. Diese Kriterien sind im Wesentlichen das Vorliegen einer konkreten Gefahr, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, das Verbot der Beeinflussung und der Grundsatz der negativen Glaubensfreiheit und die Störung des Schulfriedens oder die Beeinträchtigung der Erfüllung des staatlichen Erziehungsauftrags. Sollte die Prüfung ergeben, dass im Einzelfall ein Verbot eines Kleidungsstücks ausgesprochen werden sollte, wird diese Entscheidung in enger Abstimmung von Schule und Schulaufsicht getroffen werden. Eine ausführliche und die geltende Rechtslage beschreibende Information der zuständigen Dienststellen ist somit vollumfänglich gewährleistet.

Auch wir haben solche Fälle zur Kenntnis genommen und im Rahmen unserer parlamentarischen Möglichkeiten bereits jetzt auf die Unzulässigkeit hingewiesen. Durch eine klare gesetzliche Regelung (siehe Antworten zu 2.4. und 3.12.) werden alle staatlichen Stellen auf eine der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entsprechende Praxis verpflichtet.

Solche Fälle sind bisher nicht an uns herangetragen worden. Entsprechenden Hinweise werden wir nachgehen und die Rechtslage klarstellen.

Das Recht auf Religionsfreiheit ist zu wahren, ebenso wie jedes andere bürgerliche Recht.
Für die Durchsetzung der rechtlichen Vorgaben ist das Kultusministerium zuständig. Als Oppositionspartei können wir dem Ministerium „auf die Finger schauen“.

Diesbezüglich besteht die Notwendigkeit, im Rahmen der Aus- und Weiterbildung und der Informationen der Schulen z.B. durch Informationen durch das Ministerium und die Schulverwaltung auf die gültige Rechtslage hinzuweisen und dafür Sorge zu tragen, dass diese umgesetzt wird.

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Rassismuskritische Sensibilisierung bezüglich Sinti*zze und Rom*nja im Bereich Bildung

Rassistische Einstellungen gegen Sinti*zze und Rom*nja sind unter Angehörigen der Mehrheitsbevölkerung stark verbreitet und weitgehend normalisiert. In Bildungseinrichtungen führt dieser unreflektierte Rassismus zu massiven Benachteiligungen und Diskriminierungen von Sinti*zze und Rom*nja. In Artikel 6 des Staatsvertrages zwischen dem Land Hessen und dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Hessen vom 22.9.2017 sind Maßnahmen gegen Diskriminierung und Vorurteile festgeschrieben.

Werden Sie den Artikel 6 Absatz 2 des Staatsvertrags umsetzen, indem Sie rassismuskritische Sensibilisierungsarbeit als festen Bestandteil der Ausbildung von Lehrkräften, Erzieher*innen und anderen Bildungsarbeiter*innen einführen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Artikel 6 Absatz 2 des Vertrages zwischen dem Land Hessen und dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Hessen, lautet: „Das Land setzt sich zusammen mit dem Landesverband dafür ein, Diskriminierung und Ausgrenzung durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. Ziel ist, Wissensdefizite über die Geschichte der Sinti und Roma sowie die Verfolgungsmaßnahmen in der Zeit des Nationalsozialismus nach Möglichkeit auf allen Bildungsebenen und in Behörden abzubauen und einen Geist der Toleranz und der gegenseitigen Achtung herzustellen.“ Diese gemeinsame Aufgabe wird im schulischen Bereich durch vielfältige Projekte und Initiativen umgesetzt, beispielsweise die Lehrerhandreichung „Sinti und Roma in Deutschland und die Rolle des Antiziganismus“, die Berücksichtigung der Verfolgungsgeschichte der Sinti und Roma im Geschichts- bzw. Politik- und Wirtschaftsunterricht und der im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der Landesregierung und der Philipps-Universität Marburg angebotenen interdisziplinären Seminare zum Thema „Geschichte und Kultur der Sinti und Roma in Deutschland“. Die Einführung einer „rassismuskritischen Sensibilisierungsarbeit als fester Bestandteil der Ausbildung von Lehrkräften, Erziehern und anderen Bildungsarbeitern“ ist ausweislich des Vertragstextes kein konstitutiver Auftrag des Staatsvertrages.

Wie unter 2.9. bereits dargestellt haben wir vor, die Handreichung „Sinti und Roma in Deutschland und die Rolle des Antiziganismus“ verpflichtend in den Unterricht einzuführen. Dies setzt natürlich voraus, dass alle Lehrkräfte entsprechend fortgebildet sind.

Wir setzen wir uns dafür ein, die Aus-, Fort- und Weiterbildungen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, darunter auch Lehrkräfte, durch Module zur Antidiskriminierung zu erweitern, wenn nicht bereits geschehen.

Ja, unbedingt.

Wir begrüßen den Staatsvertrag und sind der Überzeugung, dass die Umsetzung der hinterlegten Zeile gemeinsam mit dem Verband der Sinti und Roma im Dialog erarbeitet werden müssen. Die von Ihnen angesprochenen Themen sind jedoch von grundsätzlicher Bedeutung und müssen vor diesem Hintergrund auch interdisziplinär angelegt sein. Es macht nach unserer Auffassung wenig Sinn, diesbezüglich gesonderte Module zu entwickeln, die nicht im Gesamtkontext gesehen werden.

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Diskriminierungssensibilität in der Justiz und Rechtsprechung

Der rechtliche Diskriminierungsschutz bedarf der praktischen Umsetzung in der Rechtsprechung durch die Gerichte. In Fachdebatten wird immer wieder kritisiert, dass Richter*innen als Gruppe „soziodemografisch nicht über die Erfahrungsbreite der Bevölkerung verfügen“ (Susanne Baer, Bundesverfassungsrichterin) und dass eine grundlegende Sensibilität für die Themen Diskriminierung und Vielfalt kein fester Bestandteil der Aus- und Weiterbildung sind.

  1. Werden Sie Schritte ergreifen, um die Repräsentation gesellschaftlicher Vielfalt in der Richter*innenschaft zu vergrößern?
  2. Werden Sie die Auseinandersetzung mit den Themen Vielfalt, Diskriminierung und rechtlicher Diskriminierungsschutz als Bestandteil der Richter*innenaus- und -weiterbildung verankern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu Frage 1: In unserer Regierungsverantwortung hat die hessische Justiz immer aktiv im Sinne der Repräsentation gesellschaftlicher Vielfalt alle Menschen unabhängig von Geschlecht, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung ausdrücklich aufgefordert, sich für den Richterdienst zu bewerben. Neben der Befähigung und dem Vorliegen der vorgegebenen Voraussetzungen für das Richteramt, wird jeweils auch die soziale Kompetenz der Bewerberinnen und Bewerber überprüft. Jede einzelne Einstellungsentscheidung wird durch den Richterwahlausschuss vorgenommen. Das Gremium ist breit zusammengesetzt, sodass diskriminierende Tendenzen ausgeschlossen sind. Aufgrund der vielfältigen und komplexen Rechtsgebiete ist es systemimmanent, dass Richterinnen und Richter sich in ihrem jeweiligen Fachgebiet stärker fortbilden, als in anderen. Daraus den allgemeinen Vorwurf – von dem aus der Fragestellung auch nicht klar ist, in welchem Zusammenhang erhoben wurde – abzuleiten, unsere hessischen Richterinnen und Richter würden „als Gruppe“ „soziodemografisch nicht über die Erfahrungsbreite der Bevölkerung verfügen“, können wir daher nicht nachvollziehen. Aus unserer Sicht versieht die hessische Justiz – hier schließen wir ausdrückliche andere Berufsgruppen wie bspw. Rechtspfleger, Amtsanwälte usw. mit ein – ihre Tätigkeit sehr verantwortungsbewusst und mit großem Engagement.

Zu Frage 2: Aufgrund des Umfangs der Ausbildung mit dem Ziel der Befähigung als Richterin oder Richter tätig sein zu können, gibt der Gesetzgeber nur einen gewissen Rahmen vor, der zur Erfüllung der Voraussetzungen für die Befähigung für dieses Amt erforderlich ist. In der Fort- und Weiterbildung gibt es Angebote zu denen von Ihnen genannten Themenbereichen. Da die richterliche Unabhängigkeit – auch vor dem Hintergrund unserer Geschichte – einen ganz besonderen Stellenwert einnimmt, können die Fort- und Weiterbildungsangebote zu einem gewissen Teil nur freiwilliger Natur sein.

Wir streben eine Verbesserung der Fort- und Weiterbildung von Juristinnen und Juristen im Bereich Opferschutz an. Die SPD-Fraktion ist zu dieser Forderung bereits parlamentarisch tätig geworden Die Initiative wurde allerdings von schwarz-grün abgelehnt.

Wir setzen wir uns dafür ein, die Aus-, Fort- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst durch Module der Antidiskriminierung zu verstärken, wo nicht bereits geschehen.

Die Vielfalt der Gesellschaft bildet sich in juristischen Berufen nicht ab. Juristinnen und Juristen sind eine relativ homogene Gruppe, zum Beispiel in Bezug auf die (soziale) Herkunft. Das Auseinanderfallen von gesellschaftlicher Vielfalt und unter Juristinnen und Juristen gegebener und sichtbarer Vielfalt ist problematisch. Studien zeigen, dass Verfahrensbeteiligte der Justiz mehr vertrauen, wenn sie „ihre Gruppe“ auch in der Justiz repräsentiert sehen, vor allem in Positionen mit Entscheidungsgewalt. Die Diskrepanz zwischen der Vielfalt der Gesellschaft und derjenigen in juristischen Institutionen muss aufgelöst werden. Auch die Richterschaft selbst anerkennt inzwischen die Bedeutung von Diversity-Kompetenz und den damit verbundenen dringenden Fortbildungsbedarf. So forderten der Deutsche Richterbund und die Neue Richtervereinigung gemeinsam mit dem Bundesverband der Übersetzer und Dolmetscher, dem Deutschen Anwaltverein und dem Deutschen Juristinnenbund, in der Bad Boller Erklärung zur interkulturellen Kompetenz in der deutschen Justiz, Diversity-Management in die Personalentwicklungsgrundsätze der Justiz aufzunehmen und interkulturelle Kompetenz verpflichtend in die juristische Aus- und Fortbildung einzubinden.

Die Auswahl von Richterinnen und Richtern in Hessen erfolgt zunächst durch eine Vorauswahl, die von den erbrachten Punktzahlen in der 1. und 2. Juristischen Staatsprüfung abhängt. Darauf basierend werden Bewerberinnen und Bewerber zu einem persönlichen Kennenlernen eingeladen, bei dem neben einem fachlichen Gespräch auch die Persönlichkeit der Bewerberin oder des Bewerbers eine große Rolle spielt. Hier kommt es vorrangig darauf an, dass sich die Bewerberin oder der Bewerber fachlich eignet und mit den Arbeitsbelastungen und den Herausforderungen, die mit einer Stelle im Bereich der Justiz einhergehen, umgehen können. Wir sind der Auffassung, dass durch dieses transparente und für jeden qualifizierten Bewerber offene Auswahlverfahren eine gesellschaftliche Vielfalt im Hinblick auf die Einstellung von Richterinnen und Richtern beim Land Hessen gewährleistet ist.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Sensibilität der Landespolizei für Diskriminierung

Polizeibeamt*innen sind nicht frei davon, diskriminierende Zuschreibungen zu reproduzieren und sich in ihrem Handeln und Urteilen davon beeinflussen zu lassen. Aufgrund ihrer wichtigen gesellschaftlichen Aufgaben und ihrer besonderen Stellung ist eine Auseinandersetzung mit dem Thema Diskriminierung und der eigenen Rolle für Polizist*innen besonders wichtig insbesondere, weil sie häufig als Ansprechpartner*innen bei Diskriminierung wahrgenommen und um Unterstützung gebeten werden.

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Polizeibeamt*innen in der Ausbildung Diskriminierungssensibilität als Kernkompetenz vermittelt und die Sensibilität kontinuierlich im Rahmen von Fortbildungen erweitert wird?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Hessischen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten leisten hervorragende Arbeit und sind sich ihrer Verantwortung insbesondere auch im Umgang mit sehr unterschiedlichen Menschen im Rahmen ihrer Arbeit bewusst. Leitbild und verbindliches Ziel ist es, dass sich die Angehörigen der hessischen Polizei keiner Stigmatisierung, Kategorisierung oder pauschalen Bezeichnung von Menschen bedienen und keine Ersatzbezeichnungen oder Begriffe, die tatsächlich oder subjektiv geeignet sind, einen Menschen, eine Ethnie, eine Volkszugehörigkeit oder eine Minderheit zu diskriminieren, zu stigmatisieren oder abzuqualifizieren, verwenden. Welchen Stellenwert diese Zielsetzung für uns hat, zeigen die Vielzahl der Angebote und Schulungen, die in diesem Bereich unter der CDU-geführten Landesregierung in Hessen stattfinden. Ein diskriminierungsfreier Umgang innerhalb der Polizei und im Umgang der Polizei mit den Bürgerinnen und Bürger in Hessen ist ein selbstverständliches Kernanliegen der CDU.

In diesem Sinne wird das Thema Schutz von Minderheiten bspw. in der polizeilichen Fortbildung an der Polizeiakademie Hessen (HPA) u.a. in den Seminaren des Fachbereichs Einsatzmanagement /Recht umfassend thematisiert. Hierbei wird auch das Thema „Schutz vor der Verwendung diskriminierender Minderheitenkennzeichnungen durch Beschäftigte von Polizeibehörden“ intensiv erörtert. Im Fachbereich Führungsmanagement/Personalentwicklung werden zudem spezielle Seminare zum Themenfeld „Interkulturelle Kompetenz“ angeboten. Fester Bestandteil dieser Veranstaltungen sind Lehrgespräche und Diskussionen über Stereotype, Vorurteile, „racial profiling“ und den sogenannten „labeling approach“ bzw. Stigmatisierung. Ziel ist die Sensibilisierung aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Hinblick auf die entsprechenden Begriffe, um damit zusammenhängende psychologische Dynamiken, Verhaltensweisen und letztlich auch die Risiken für ein professionelles und ethisch korrektes Polizeihandeln bewusst zu machen. Das zugehörige Konzept sieht darüber hinaus die Qualifizierung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und sukzessive die dezentralisierte Vermittlung der Inhalte bei den Behörden vor. Außerdem haben sich alle Polizeibehörden Hessens zur Ausbildung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für das Thema „Interkulturelle Kompetenz“ entschieden, im Rahmen der kriminalpolizeilichen Spezialfortbildung besitzt die Thematik „Interkulturelle Kompetenz“ einen hohen Stellenwert und wird in verschiedenen Fortbildungsveranstaltungen – auch unter Einsatz von Fremdreferentinnen und Fremdreferenten aus unterschiedlichen Kulturkreisen – im Kontext der jeweiligen Fachspezifik behandelt (z. B. in den Seminaren Urkundendelikte, Jugendsachbearbeitung, Häusliche Gewalt oder Kriminalpolizeiliche Kompetenz).

Das von uns geplante hessische Landesantidiskriminierungsgesetz wird alle staatlichen Institutionen zu diskriminierungsfreiem Handeln verpflichten, auch die Polizei. Das Gesetz wird auch entsprechende Regelungen in Bezug auf die Aus- und Fortbildung im Themenfeld Antidiskriminierung vorsehen.

Wie bereits beschrieben, setzen wir uns dafür ein, die Aus-, Fort- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst durch Module der Antidiskriminierung zu ergänzen, wo es nicht bereits geschehen ist.

Ja, denn zum Beispiel im NSU-Komplex, in der Debatte über sogenanntes “Racial Profiling” und in der allgemeinen Berichterstattung wurden und werden immer wieder diskriminierende Strukturen und Fälle deutlich, denen mit folgenden Maßnahmen begegnet werden muss:
– Interkulturelle und soziale Kompetenz müssen im Aus- und Weiterbildungskonzept der Polizei fest verankert werden.
– Anlasslose Personenkontrollen dürfen nicht allein aufgrund äußerer Erscheinungsmerkmale durchgeführt werden („Racial Profiling“).
– Es bedarf einer ständigen Bereitschaft, Fehler im Dienst und in Dienststrukturen zu benennen und ihnen zu begegnen („Fehlerkultur“).
– Es bedarf einer unabhängigen Beschwerdestelle für mögliches Fehlverhalten der Polizei und unabhängige Verfahren.
– Es bedarf eines Whistle-Blower Schutzes für Polizeikräfte, damit Missstände ohne Nachteile der Person gemeldet werden können.
– Es müssen Menschen unterschiedlicher Herkunft für alle Ebenen des Polizeidienstes gewonnen werden.

Wir Freie Demokraten sind der Überzeugung, dass diese Grundsätze des freiheitlichen und toleranten Zusammenlebens im Rahmen der Aus- und Weiterbildung vermittelt werden müssen, es jedoch nicht zwingend neuer Module bedarf.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Racial / Ethnic Profiling

„Racial / Ethnic Profiling“ steht für die Verdächtigung und Verfolgung von Menschen aufgrund sogenannter herkunftsbasierter Personenprofile durch die Polizei. Es beschreibt die diskriminierende Verwendung von Zuschreibungen, wie phänotypische Merkmale, tatsächliche oder angenommene ethnische oder religiöse Zugehörigkeit, Herkunft und Sprache, als Grundlage für Identitätskontrollen und Durchsuchungen ohne konkreten Verdachtsmoment. Diese polizeiliche Maßnahme ist nicht mit dem im Grundgesetz verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar und durch verschiedene internationale Rechtsnormen geächtet. Dennoch findet es immer wieder in der Öffentlichkeit statt, verletzt die Würde der Betroffenen und bestätigt rassistische Einstellungen in der Bevölkerung.

Wie planen Sie das sog. “Racial / Ethnic Profiling” in Zukunft zu verhindern bzw. zum Abbau beizutragen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Hessischen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten leisten hervorragende Arbeit und sind sich ihrer Verantwortung insbesondere auch im Umgang mit sehr unterschiedlichen Menschen im Rahmen ihrer Arbeit bewusst. Leitbild und verbindliches Ziel ist es, dass sich die Angehörigen der hessischen Polizei keiner Stigmatisierung, Kategorisierung oder pauschalen Bezeichnung von Menschen bedienen und keine Ersatzbezeichnungen oder Begriffe, die tatsächlich oder subjektiv geeignet sind, einen Menschen, eine Ethnie, eine Volkszugehörigkeit oder eine Minderheit zu diskriminieren, zu stigmatisieren oder abzuqualifizieren, verwenden. Welchen Stellenwert diese Zielsetzung für uns hat, zeigen die Vielzahl der Angebote und Schulungen, die in diesem Bereich unter der CDU-geführten Landesregierung in Hessen stattfinden. Ein diskriminierungsfreier Umgang innerhalb der Polizei und im Umgang der Polizei mit den Bürgerinnen und Bürger in Hessen ist ein selbstverständliches Kernanliegen der CDU.

In diesem Sinne wird das Thema Schutz von Minderheiten bspw. in der polizeilichen Fortbildung an der Polizeiakademie Hessen (HPA) u.a. in den Seminaren des Fachbereichs Einsatzmanagement /Recht umfassend thematisiert. Hierbei wird auch das Thema „Schutz vor der Verwendung diskriminierender Minderheitenkennzeichnungen durch Beschäftigte von Polizeibehörden“ intensiv erörtert. Im Fachbereich Führungsmanagement/Personalentwicklung werden zudem spezielle Seminare zum Themenfeld „Interkulturelle Kompetenz“ angeboten. Fester Bestandteil dieser Veranstaltungen sind Lehrgespräche und Diskussionen über Stereotype, Vorurteile, „racial profiling“ und den sogenannten „labeling approach“ bzw. Stigmatisierung. Ziel ist die Sensibilisierung aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Hinblick auf die entsprechenden Begriffe, um damit zusammenhängende psychologische Dynamiken, Verhaltensweisen und letztlich auch die Risiken für ein professionelles und ethisch korrektes Polizeihandeln bewusst zu machen. Das zugehörige Konzept sieht darüber hinaus die Qualifizierung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und sukzessive die dezentralisierte Vermittlung der Inhalte bei den Behörden vor. Außerdem haben sich alle Polizeibehörden Hessens zur Ausbildung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für das Thema „Interkulturelle Kompetenz“ entschieden, im Rahmen der kriminalpolizeilichen Spezialfortbildung besitzt die Thematik „Interkulturelle Kompetenz“ einen hohen Stellenwert und wird in verschiedenen Fortbildungsveranstaltungen – auch unter Einsatz von Fremdreferentinnen und Fremdreferenten aus unterschiedlichen Kulturkreisen – im Kontext der jeweiligen Fachspezifik behandelt (z. B. in den Seminaren Urkundendelikte, Jugendsachbearbeitung, Häusliche Gewalt oder Kriminalpolizeiliche Kompetenz).

Die Vermeidung von Racial/Ethnic-Profiling muss in der Aus- und Fortbildung der Polizei eine wichtige Rolle spielen. Polizeibeamtinnen und –beamte sollen immer wieder darauf hingewiesen werden, dass polizeiliche Maßnahmen, denen als Anknüpfungspunkt phänotypische Merkmale zugrunde liegen, gegen unsere verfassungsrechtliche Prinzipien und europäisches Recht verstoßen.

Die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2016 und des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zur Diskriminierung bei polizeilichen Personenkontrollen werfen ein Schlaglicht auf die Problematik des Racial Profiling im Polizeialltag. Wir nehmen dieses Problem sehr ernst. Unsere berufsständischen Verbände PolizeiGRÜN und RechtGRÜN tragen die Diskussionen darüber in die Polizei und in die Justiz. Wir setzen uns vor allem dafür ein, dass in den Aus- und Fortbildungsplänen der Angehörigen von Polizei und Justiz ein entsprechender Schwerpunkt gesetzt wird. In den Handlungsempfehlungen des Abschlussberichts des NSU-Untersuchungsausschusses wurden der Hessischen Landesregierung hierzu konkrete Vorschläge gemacht (Drs. 19/6611).

DIE LINKE vertritt die Haltung, dass Personenkontrollen nicht allein aufgrund äußerer Erscheinungsmerkmale durchgeführt werden dürfen („Racial Profiling“) und hat das Thema einige Male aufgegriffen, siehe z.B. Drucksachen 19/6121 und 19/4379 zu anlasslosen Kontrollen und Racial Profiling. Demnach gibt es laut Landesregierung in Hessen kein Racial Profiling: „Bei der hessischen Polizei sind keine Fälle im Sinne der Fragestellung bekannt. Gleichwohl sind äußerliche Merkmale einer Person in der täglichen Arbeit der Polizei, beispielhaft anlässlich von Personenfahndungen oder Ermittlungen bedeutsam.“ (Drucksache: 19/4379, Frage 6).
Obwohl es laut Landesregierung dennoch Beschwerden hierüber gibt, seien diese nicht nachzuweisen, denn: „Eine statistische/anonymisierte Erhebung zu Vorwürfen betreffend vermeintlicher oder tatsächlicher Racial-Profiling-Maßnahmen durch die hessische Polizei wird nicht
vorgehalten.“ (19/4379, Frage 7).

Racial Profiling sollte nach Auffassung der LINKEN per Dienstanordnung oder auf dem Erlasswege ausgeschlossen werden. Für mögliche Fälle von Diskriminierung muss endlich eine unabhängige Beschwerdestelle geschaffen werden – übrigens auch für Polizistinnen und Polizisten, die ebenfalls nicht frei von Diskriminierungserfahrungen sind.

Wir Freie Demokraten wünschen uns eine offene Gesellschaft, frei von Diskriminierungen. Die Polizistinnen und Polizisten des Landes Hessen werden in ihrer Ausbildung bzgl. verschiedenster Problematiken im gesellschaftlichen Zusammenhang geschult – dies wollen wir beibehalten. Wir Freie Demokraten stehen daher klar gegen Diskriminierungen in der Gesellschaft aber auch durch Polizistinnen und Polizisten gegenüber Bürgerinnen und Bürgern.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Erfassung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in der Kriminalstatistik

Die polizeiliche Kriminalstatistik versucht strafrechtliche relevante Vorfälle zu erfassen um daraus gesellschaftliche Problemlagen identifizieren zu können. Das setzt jedoch voraus, dass Hasskriminalität und diskriminierende Vorfälle auch als solche erkannt werden und als rechte, politisch motivierte Kriminalität eingeordnet werden. Hierbei sollten die Stimmen der betroffenen Personen besonders relevant sein, wie aus dem Abschlussbericht des NSU – Untersuchungsausschusses des Bundestags hervorgeht.

Werden Sie Schulungen für Polizeibeamte durchführen, die stärker als bisher für politisch motivierte Kriminalität (PMK), Rassismus und menschenfeindliche Ideologien sensibilisieren?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Hessischen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten leisten hervorragende Arbeit und sind sich ihrer Verantwortung insbesondere auch im Umgang mit sehr unterschiedlichen Menschen im Rahmen ihrer Arbeit bewusst. Leitbild und verbindliches Ziel ist es, dass sich die Angehörigen der hessischen Polizei keiner Stigmatisierung, Kategorisierung oder pauschalen Bezeichnung von Menschen bedienen und keine Ersatzbezeichnungen oder Begriffe, die tatsächlich oder subjektiv geeignet sind, einen Menschen, eine Ethnie, eine Volkszugehörigkeit oder eine Minderheit zu diskriminieren, zu stigmatisieren oder abzuqualifizieren, verwenden. Welchen Stellenwert diese Zielsetzung für uns hat, zeigen die Vielzahl der Angebote und Schulungen, die in diesem Bereich unter der CDU-geführten Landesregierung in Hessen stattfinden. Ein diskriminierungsfreier Umgang innerhalb der Polizei und im Umgang der Polizei mit den Bürgerinnen und Bürger in Hessen ist ein selbstverständliches Kernanliegen der CDU.

In diesem Sinne wird das Thema Schutz von Minderheiten bspw. in der polizeilichen Fortbildung an der Polizeiakademie Hessen (HPA) u.a. in den Seminaren des Fachbereichs Einsatzmanagement /Recht umfassend thematisiert. Hierbei wird auch das Thema „Schutz vor der Verwendung diskriminierender Minderheitenkennzeichnungen durch Beschäftigte von Polizeibehörden“ intensiv erörtert. Im Fachbereich Führungsmanagement/Personalentwicklung werden zudem spezielle Seminare zum Themenfeld „Interkulturelle Kompetenz“ angeboten. Fester Bestandteil dieser Veranstaltungen sind Lehrgespräche und Diskussionen über Stereotype, Vorurteile, „racial profiling“ und den sogenannten „labeling approach“ bzw. Stigmatisierung. Ziel ist die Sensibilisierung aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Hinblick auf die entsprechenden Begriffe, um damit zusammenhängende psychologische Dynamiken, Verhaltensweisen und letztlich auch die Risiken für ein professionelles und ethisch korrektes Polizeihandeln bewusst zu machen. Das zugehörige Konzept sieht darüber hinaus die Qualifizierung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und sukzessive die dezentralisierte Vermittlung der Inhalte bei den Behörden vor. Außerdem haben sich alle Polizeibehörden Hessens zur Ausbildung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für das Thema „Interkulturelle Kompetenz“ entschieden, im Rahmen der kriminalpolizeilichen Spezialfortbildung besitzt die Thematik „Interkulturelle Kompetenz“ einen hohen Stellenwert und wird in verschiedenen Fortbildungsveranstaltungen – auch unter Einsatz von Fremdreferentinnen und Fremdreferenten aus unterschiedlichen Kulturkreisen – im Kontext der jeweiligen Fachspezifik behandelt (z. B. in den Seminaren Urkundendelikte, Jugendsachbearbeitung, Häusliche Gewalt oder Kriminalpolizeiliche Kompetenz).

Polizeibeamtinnen und –beamte, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte müssen in der Lage sein, rassistische und fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtenden Motive bei Gewalttaten zu erkennen und Delikte entsprechend einzuordnen. Dies erfordert, dass die beteiligten Stellen dauerhaft in Aus- und Fortbildung im Bereich Rechtsextremismus und Hasskriminalität sensibilisiert werden, ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch stattfindet und die fachübergreifende Zusammenarbeit verbessert wird. Die SPD plädiert dafür, das Strafanzeigenformular durch die Aufnahme einer Frage nach Anzeichen für extremistische Motive zu ergänzen, um auch Anzeigestellerinnen und –steller explizit nach ihren Wahrnehmungen und möglichen Motivlagen zu befragen.

Wir setzen uns dafür ein, dass das bestehende Aus- und Weiterbildungskonzept für hessische Polizeibeamte im Bereich interkultureller Kompetenz gefestigt und verstetigt wird. Die Fähigkeit der Beamt*innen, im Polizeialltag die verschiedenen Auswirkungen auf Menschen mit und ohne Migrationshintergrund beurteilen und entsprechend handeln zu können, wirkt gleichzeitig integrierend und deeskalierend. Kein Bürger, der mit der Polizei in Kontakt kommt, soll den Eindruck haben, wegen seiner Herkunft oder kulturellen Eigenart anders behandelt zu werden als Bürger anderer Bevölkerungsgruppen. Wir werden uns auch dafür einsetzen, dass die interkulturelle Kompetenz bei der Beurteilung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung im Rahmen von Einstellungen und Beförderungen stärker berücksichtigt wird als bisher

Im NSU-Komplex wurde deutlich: Zusammenhänge zwischen organisierter Kriminalität, wie z.B. Waffen-, Menschen-, Musik- und Szenehandel sowie
Banküberfällen, Raub und Eigentumsdelikten als mögliche Finanzierungsquellen rechter, rassistischer und menschenfeindlicher Täter, Gruppen und Milieus wurden entweder nicht erkannt, oder keine Rückschlüsse gezogen, obwohl die Rückschlüsse so naheliegend waren. Erst jetzt wird die Sensibilität gegenüber Waffenbesitzern, untergetauchten Straftätern und einer internationalen Szene etwas größer.

Polizeibeamte, Gerichte und die öffentliche Verwaltung müssen durch Aus- und Fortbildung mögliche politisch motivierte Straftaten besser erkennen lernen. Bei der Personalauswahl muss die Diversität im Landesdienst erhöht werden. Die Einführung des Tatmotivs „Hasskriminalität“ war ein richtiger Schritt, die Einführung, Erfassung und Auswertung des Tatmotivs „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ wäre folgerichtig und würde endlich eine Erkenntnis über die Dimension des Phänomens auch aus polizeilicher Sicht ermöglichen.

Bzgl. der Erfassung von Straftaten in der Kriminalstatistik setzt sich die FDP-Fraktion für Transparenz ein. Je genauer die Straftaten einzelnen Milieus oder Gruppierungen zugeordnet werden können, desto eher können präventive Maßnahmen vorgenommen werden.
Für uns gilt der Grundsatz „keine Toleranz für die Feinde unserer freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung“ – unabhängig davon, ob diese aus dem rechten, linken oder islamistischen Spektrum, aus dem Inland oder Ausland kommen.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Erfassung islamfeindlicher Straftaten

Seit 2017 werden islamfeindliche Straftaten in den Kriminalstatistiken gesondert erfasst. In ganz Hessen sollen sich gemäß dieser Statistik im Jahr 2017 lediglich 30 islamfeindliche Straftaten ereignet haben.

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um Polizei und Staatsanwaltschaften für Islamfeindlichkeit zu sensibilisieren, damit islamfeindliche Straftaten als solche erkannt und erfasst werden?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die im Zuständigkeitsbereich des CDU-geführten Innenministeriums angebotenen Ausbildungs-, Fortbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen sind bereits dargestellt worden und führen zu einem hohen Maß an Bewusstsein in der hessischen Polizei für rassistische oder religionsfeindliche Straftaten. Islamfeindliche Straftaten werden – wie alle Straftaten mit rassistischem Hintergrund – mit besonderer Sorgfalt verfolgt. Hier machen unsere Beamtinnen und Beamten einen bewundernswerten Job in meist sehr schwierigen Situationen.

Wir wollen Polizeibeamtinnen und –beamte in ihrer Aus- und Fortbildung schulen, um islamfeindliche Straftaten als solche zu erkennen. Siehe auch Antwort auf Frage 4.5.

Im Bereich von Polizei und Justiz – also auch für Richter, Staatsanwälte und Strafvollzugbedienstete – müssen die Aus- und Fortbildungsangebote im Phänomenbereich Islamfeindlichkeit verstetigt und vertieft werden. Hervorzuheben ist dabei die Herausbildung und Weiterentwicklung der Fähigkeit der Bediensteten in Justiz- und Maßregelvollzugsanstalten, Radikalisierungstendenzen, politisch motivierte Verhaltensweisen, extremistische Auffälligkeiten oder den Aufbau besonderer Hierarchiestrukturen bei Gefangenen schon in ihren Ansätzen zu erkennen.

Polizeibeamte, Staatsanwaltschaften, Gerichte und die öffentliche Verwaltung müssen durch Aus- und Fortbildung mögliche politisch motivierte Straftaten und Hasskriminalität besser erkennen lernen. Bei der Personalauswahl braucht es höhere Diversität im Landesdienst.

Zudem ist es gut möglich, dass sich Opfer von Islamfeindlichkeit nicht an die Polizei wenden, entweder weil sie die Strafbarkeit entsprechender Handlungen nicht kennen oder Ihnen das Vertrauen in Polizei und Justiz fehlt. Dunkelfeldstudien können helfen, das Verhältnis zwischen tatsächlich
begangenen Straftaten und den eingegangenen Strafanzeigen aufzuhellen. Bekannt wurden derartige Studien in den Medien beispielsweise im Dunkelfeld häuslicher und sexueller Gewalt.

Bzgl. der Erfassung von Straftaten in der Kriminalstatistik setzt sich die FDP-Fraktion für Transparenz ein. Je genauer die Straftaten einzelnen Milieus oder Gruppierungen zugeordnet werden können, desto eher können präventive Maßnahmen vorgenommen werden.
Für uns gilt der Grundsatz „keine Toleranz für die Feinde unserer freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung“ – unabhängig davon, ob diese aus dem rechten, linken oder islamistischen Spektrum, aus dem Inland oder Ausland kommen.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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