Erfassung islamfeindlicher Straftaten

Seit 2017 werden islamfeindliche Straftaten in den Kriminalstatistiken gesondert erfasst. In ganz Hessen sollen sich gemäß dieser Statistik im Jahr 2017 lediglich 30 islamfeindliche Straftaten ereignet haben.

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um Polizei und Staatsanwaltschaften für Islamfeindlichkeit zu sensibilisieren, damit islamfeindliche Straftaten als solche erkannt und erfasst werden?

Die im Zuständigkeitsbereich des CDU-geführten Innenministeriums angebotenen Ausbildungs-, Fortbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen sind bereits dargestellt worden und führen zu einem hohen Maß an Bewusstsein in der hessischen Polizei für rassistische oder religionsfeindliche Straftaten. Islamfeindliche Straftaten werden – wie alle Straftaten mit rassistischem Hintergrund – mit besonderer Sorgfalt verfolgt. Hier machen unsere Beamtinnen und Beamten einen bewundernswerten Job in meist sehr schwierigen Situationen.

Wir wollen Polizeibeamtinnen und –beamte in ihrer Aus- und Fortbildung schulen, um islamfeindliche Straftaten als solche zu erkennen. Siehe auch Antwort auf Frage 4.5.

Im Bereich von Polizei und Justiz – also auch für Richter, Staatsanwälte und Strafvollzugbedienstete – müssen die Aus- und Fortbildungsangebote im Phänomenbereich Islamfeindlichkeit verstetigt und vertieft werden. Hervorzuheben ist dabei die Herausbildung und Weiterentwicklung der Fähigkeit der Bediensteten in Justiz- und Maßregelvollzugsanstalten, Radikalisierungstendenzen, politisch motivierte Verhaltensweisen, extremistische Auffälligkeiten oder den Aufbau besonderer Hierarchiestrukturen bei Gefangenen schon in ihren Ansätzen zu erkennen.

Polizeibeamte, Staatsanwaltschaften, Gerichte und die öffentliche Verwaltung müssen durch Aus- und Fortbildung mögliche politisch motivierte Straftaten und Hasskriminalität besser erkennen lernen. Bei der Personalauswahl braucht es höhere Diversität im Landesdienst.

Zudem ist es gut möglich, dass sich Opfer von Islamfeindlichkeit nicht an die Polizei wenden, entweder weil sie die Strafbarkeit entsprechender Handlungen nicht kennen oder Ihnen das Vertrauen in Polizei und Justiz fehlt. Dunkelfeldstudien können helfen, das Verhältnis zwischen tatsächlich
begangenen Straftaten und den eingegangenen Strafanzeigen aufzuhellen. Bekannt wurden derartige Studien in den Medien beispielsweise im Dunkelfeld häuslicher und sexueller Gewalt.

Bzgl. der Erfassung von Straftaten in der Kriminalstatistik setzt sich die FDP-Fraktion für Transparenz ein. Je genauer die Straftaten einzelnen Milieus oder Gruppierungen zugeordnet werden können, desto eher können präventive Maßnahmen vorgenommen werden.
Für uns gilt der Grundsatz „keine Toleranz für die Feinde unserer freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung“ – unabhängig davon, ob diese aus dem rechten, linken oder islamistischen Spektrum, aus dem Inland oder Ausland kommen.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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