Gewichtsvielfalt als Teil des Diversity-Ansatzes verstehen und kommunizieren

Das Land Hessen ist 2011 der Charta der Vielfalt beigetreten. „Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen Wertschätzung erfahren“, so das Ziel der Charta und dies „unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität.“ Das äußere Erscheinungsbild, insbesondere in Form von Gewicht, wird hierbei nicht berücksichtigt.

  1. Als Mitglied der Charta der Vielfalt hat das Land Hessen die Möglichkeit, die inhaltliche Ausrichtung über die Mitgliederversammlung mitzugestalten. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Charta Gewichtsvielfalt berücksichtigt?
  2. Über die von ihnen ausgerichteten Fachveranstaltungen und Informationsmaterialien bestimmen die Ministerien und die Landesantidiskriminierungsstelle das Verständnis von Diversity in Hessen maßgeblich mit. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um Botschafter für ein um Gewichtsvielfalt erweitertes Verständnis von Diversity zu sein?

Bereits 2011 ist Hessen der „Charta der Vielfalt“ beigetreten und übernahm damit die Verantwortung dafür, die freie Entfaltung der Persönlichkeit des Einzelnen zu fördern und zu achten. Aus unserer Sicht sollte hierbei auch das äußere Erscheinungsbild eines jeden Menschen als wesentliches Merkmal berücksichtigt werden. Entsprechende Bestrebungen unterstützen wir gerne.

Wir werden alle Formen von Diskriminierung in unsere Aktionsplänen und andere Maßnahmen einbeziehen.

Wir setzen wir uns als Bundesland aktiv für Akzeptanz und Vielfalt ein. Dazu gehört auch, Gewichtsvielfalt entsprechend anzuerkennen. Die genannten Diskriminierungsformen, die in der Charta erwähnt werden, sind vor allem aus historisch ungleicher rechtlicher Behandlung entstanden. Wir setzen uns dafür ein, alle Formen von Diskriminierung zu bekämpfen, wollen den Diversity-Begriff aber nicht auf bestimmte Formen eingrenzen. Jeder Mensch ist anders, aber jeder Mensch ist gleich viel wert – das ist unsere Prämisse.

DIE LINKE spricht sich gegen jede Diskriminierung aus, so werden wir uns dafür einsetzen, dass die Charta auch Gewichtsvielfalt berücksichtigt.

Von sehr starkem Übergewicht Betroffene sind in ihrer Lebensführung und insbesondere in ihrer Mobilität stark eingeschränkt und in vielfacher Weise behindert, auch wenn sie kein oder noch kein offizielles Merkmal der Behinderung als Bestätigung erhalten haben. In der öffentlichen Wahrnehmung, auch im ÖPNV, wie bereits angesprochen, wird die Einschränkung ihrer Mobilität deutlich sichtbar. Insofern sehen wir Freie Demokraten auch das Merkmal des stark übergewichtigen Körpers über das Merkmal der Behinderung, das in der Aufzählung der Charta der Vielfalt enthalten ist, als durchaus abdeckt.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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