Offenes und förderndes Neutralitätsverständnis

Immer wieder werden unter dem Hinweis auf die „staatliche Neutralität“ Einschränkungen der Rechte religiöser Minderheiten gefordert oder umgesetzt. Neutralität ist aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht als eine distanzierende Haltung zu verstehen, sondern als eine offene, allen Religionen und Weltanschauungen gegenüber gleichermaßen fördernde Haltung des Staates, bei der er sich mit keiner Religion oder Weltanschauung identifiziert oder sie privilegiert.

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um das verfassungsgemäße Neutralitätsverständnis in Hessen zu verbreiten und in der Praxis zu sichern und so der Fehldeutung, Neutralität sei nur bei der Abwesenheit alles Religiösen aus der staatlichen oder öffentlichen Sphäre gewährleistet, entgegenzutreten?

Wir als CDU Hessen setzen uns für gegenseitigen Respekt, für Toleranz und ein friedliches Miteinander der Nationen, Kulturen und Religionen in Hessen ein. Das erfordert von allen Offenheit füreinander und den Willen, sich gegenseitig verstehen zu wollen. Unsere Gesetze und Werte bilden hierfür das Fundament. Für uns gehören unsere freiheitliche Grundordnung, die christlich-abendländische Prägung, wie auch unsere kulturellen Umgangsformen dazu. Religiöse Symbole im öffentlichen Raum widersprechen nicht grundsätzlich der religiös weltanschaulichen Neutralität des Staates. Wir treten Bestrebungen entgegen, das Christliche aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen. Die Mehrheit der Menschen in Hessen bekennt sich zum christlichen Glauben. Die christlichen Kirchen, Feiertage und Tradition prägen unsere Kultur und unser Brauchtum. Wir setzen uns dafür ein, dies auch künftig zu schützen und zu bewahren. Wir wollen keine muslimischen staatlichen Feiertage einführen. Vollverschleierung lehnen wir überall dort ab, wo sie im Gegensatz zu einer offenen Kommunikationskultur steht.

Deutschland ist ein säkularer Staat. Staat und Kirchen pflegen eine partnerschaftliche Verbindung, viele – gerade soziale – Einrichtungen werden von Kirchen oder kirchennahen Organisationen getragen. Der Staat mischt sich nicht in individuelle und allgemeine Glaubensfragen und auch nicht innerkirchliche Angelegenheiten ein. Das gilt für alle Religionen sowie religiöse und weltanschauliche Überzeugungen, denn nach unserem Grundgesetz ist die freie Ausübung der eigenen Religion bzw. die Nicht-Ausübung einer Religion geschützt. Der Staat muss neutral sein, dennoch muss jedem Mitglied gleich welcher Religion (auch als Staatsbedienstete/r) die Ausübung seiner Religion gestattet sein.

Wir GRÜNE setzen uns für staatliche Neutralität ein, die gleichzeitig das Gebot der Religionsfreiheit achtet und unterstützt. Wir interpretieren die Neutralitätspflicht des Staates nicht als Verpflichtung, alle religiösen Symbole und Handlungsweisen z.B. in Schulen zu verhindern. Vielmehr zeigen wir beispielsweise durch den muslimischen Religionsunterricht in hessischen Schulen, dass wir auch bei der Vermittlung religiöser Werte die Religionsvielfalt in Deutschland berücksichtigen und alle Religionen – wie auch die Freiheit, nicht-religiös zu sein – gleichermaßen anerkennen. Auch in der nächsten Legislaturperiode werden wir uns dafür einsetzen, religiöse Vielfalt zu fördern.

DIE LINKE steht für staatliche Neutralität und individuelle Religionsfreiheit zugleich; denn beides gehört zusammen. Religions- und Weltanschauungsfreiheit sind elementare Menschenrechte. Sie gelten für alle. Dieser Neutralität widerspricht eine exzessive Einmischung in den öffentlichen Lebensraum durch christlich-motivierte Politiker wie zum Beispiel Herrn Söder in Bayern. In der Bundesrepublik leiden heute zumeist Musliminnen und Muslime unter der distanzierenden Haltung der Öffentlichkeit oder Behörden. Dies führt zur Ausgrenzung von hessischen Bürgerinnen und Bürgern und gilt es durch Aufklärung, Verständnis und Toleranz zu unterbinden.

Das Gebot staatlicher Neutralität gehört zum Selbstverständnis liberaler Politik. Daher sind wir auch der Auffassung, dass jegliche Form religiöser oder weltanschaulicher Symbole aus staatlichen Einrichtungen fern zu halten sind.
Durch die Einführung des islamischen Religionsunterrichts haben wir das Recht auf bekenntnisorientierten Religionsunterricht unabhängig von der Konfession auf der Grundlage von Artikel 7 Absatz 3 eingeführt und damit auch ein Zeichen für die neutrale Haltung des Landes Hessen gesetzt.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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