Umgang mit den Folgen von #metoo in Hessen

Die Vorwürfe vieler Frauen gegen den Produzenten Harvey Weinstein haben über die Grenzen Hollywoods hinaus, die #metoo-Debatte ausgelöst. Hierbei ging es um Sexismus und um Gewalt von Männern gegen Frauen. In den sozialen Netwerken wurden zahlreiche Fälle mit einem Bezug zu Hessen öffentlich gemacht.

Werden Sie die #metoo-Debatte in Hessen aufbereiten und wenn ja, wie?

Millionen Frauen sind weltweit von Gewalt betroffen. Wir wollen diesen Frauen Mut machen, sich Hilfe zu holen. Die Kultur des Schweigens und des Wegsehens muss überwunden und das Thema weiter in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt werden. Jede Form von Gewalt gegen Frauen oder Diskriminierung muss nämlich bekämpft werden.

Die Unterstützung von Frauen in allen Landesteilen durch Frauenhäuser, Interventionsstellen und Beratung für Frauen nach sexualisierter Gewalt ist ein wichtiger Schwerpunkt des 2015 ins Leben gerufenen Sozialbudgets. Mit zusätzlichen Mitteln für die Intervention bei häuslicher Gewalt, der Unterstützung von Beratungsstellen nach sexueller Gewalt und für Frauenhäuser kommt Hessen seiner Verantwortung nach, Maßnahmen gegen Gewalt zu ergreifen und Hilfsangebote für Frauen dauerhaft zu erhalten und zu etablieren sowie eine fachkundige Versorgung der Betroffenen zu gewährleisten.

Die SPD befindet sich in regelmäßigen Gesprächen mit Beratungs- und Interventionsstellen, die im Bereich sexuelle Gewalt tätig sind. Niemand, der sich hier im regelmäßigem Austausch befindet, kann davon überrascht sein, dass Sexismus, aber auch Gewalt gegen Frauen, insbesondere bei einem vorhandenen Machtgefälle auf der Tagesordnung stehen. Die Fraktion der SPD hat in der letzten Legislaturperiode zahlreiche Initiativen in den Hessischen Landtag eingebracht, die wir als Partei vollends unterstützen. Enttäuscht waren wir insbesondere, dass unser Haushaltsantrag zur Verbesserung der finanziellen Situation von Frauenhäusern, Beratungs- und Interventionsstellen sowie zur Unterstützung der Frauennotrufe und zur Ermöglichung der flächendeckenden medizinischen Soforthilfe nach Vergewaltigung von der schwarz-grünen Mehrheit im Landtag abgelehnt wurde. Wir begrüßen und unterstützen die #metoo-Debatte, die einen Beitrag dazu leisten kann, dass Sexismus und Gewalt gegen Frauen gesellschaftlich geächtet wird.

Die #metoo-Debatte hat viele Arten sexualisierter Diskriminierung und Gewalt mit großer medialer Präsenz offen gelegt. Studien zeigen, dass fast jede dritte Frau Erfahrungen mit sexualisierter Gewalt hatte – und wiederum fast jede Frau kennt anzügliche Sprüche und übergreifende Anmache aus ihrem Alltag. Wir haben dafür gesorgt, dass Frauen, die von Gewalt betroffen sind, besser geholfen wird und sie in ihren Rechten gestärkt werden. In der zu Ende gehenden Legislaturperiode haben wir durchgesetzt, dass landesweit Frauenhäuser und Interventionsstellen finanziell besser ausgestattet werden, im Bundesrat die „Nein heißt Nein“-Debatte voran getrieben und uns immer wieder auch in Landtagsdebatten für die Rechte von Frauen öffentlich eingesetzt und diese stark gemacht, so haben wir z.B. die „Pink Pussy Hat“-Aktion begleitet.

Wir müssen das System sexualisierter Machtausübung aufbrechen und patriarchale Strukturen überwinden. Viele Frauen und Mädchen unterliegen patriarchalen Gesellschafts- und Familienverhältnissen und erleben Zwang und Gewalt bis hin zu Vergewaltigung und Mord. Frauen müssen vor Diskriminierung und Gewalt geschützt werden. Zur Förderung der Gleichberechtigung muss Frauen- und Gleichstellungspolitik weiterhin ein eigenständiger Politikbereich bleiben, mit entsprechenden personellen materiellen und finanziellen Ressourcen. Selbstverwaltete Frauenprojekte sind unverzichtbar.

Fälle von sexuellen Übergriffen an Frauen in Hessen in der Vergangenheit, müssen auf zwei verschiedenen Ebenen geklärt und ggf. geahndet werden. Sofern es sich um beweisbare strafrechtliche Tatbestände handelt, die noch nicht verjährt sind, sind unsere Ermittlungsbehörden dafür zuständig. Darüber hinaus müssen diese Fälle von Sexismus und Gewalt von den Institutionen und Unternehmen aufgearbeitet werden, in denen sie stattgefunden haben.
Die Politik sollte hier nur eingreifen, wenn staatliche Institutionen betroffen sind.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
vollständige Detailansicht