LGBTI*-Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt

In der aktuellen Legislaturperiode wurde der Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt in Zusammenarbeit mit der LGBTI*-Community erarbeitet und teilweise durch Projekte umgesetzt.

  1. Wie werden Sie gewährleisten, dass die Ziele des Aktionsplans weiterhin umgesetzt werden?
  2. Welche Maßnahmen werden Sie für eine Verstetigung des Aktionsplans treffen?
  3. Wie werden Sie deutlich machen, dass das Themenfeld „Sexuelle Vielfalt – sexuelle Orientierung + Identität“ eine hohe Priorität für sie hat?

Die Hessische Landesregierung hat den Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt sukzessive umgesetzt und dies dokumentiert. Darüber hinaus wird der Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt als offener Prozess verstanden, der fortgeschrieben und gegebenenfalls nachjustiert werden muss. Auch dieser Weg soll partizipativ und unter Einbeziehung weiterer zivilgesellschaftlicher Gruppen und engagierter Einzelpersonen beschritten werden, um gemeinsam einen Beitrag zu einem respektvollen Miteinander zu leisten.
Das Land Hessen investiert in den Jahren 2018 und 2019 insgesamt 500.000 Euro zusätzlich zu den Mitteln des Aktionsplans für Akzeptanz und Vielfalt für die Schaffung von vier regionalen Netzwerken mit Standorten in Nord-, Süd und Mittelhessen sowie im Rhein-Main-Gebiet. Diese Netzwerke werden einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Selbstorganisation zu stärken und die Kooperationen mit öffentlichen und privaten Trägern, z. B. aus den Bereichen psychosoziale Beratung, Gesundheitsversorgung und Pädagogik in allen Teilen Hessens auf eine stabile Grundlage zu stellen.

Die finanziellen Mittel für die Umsetzung des Aktionsplans belaufen sich in den Haushalten für 2018 bzw. 2019 auf 1,1 bzw. 1,25 Mio. €. Diesen Mittelansatz halten wir für ausreichend, werden aber prüfen, inwieweit es sinnvoll ist, Maßnahmen und Projekte zu verstetigen. Eine reine Projektfinanzierung halten wir auch an dieser Stelle für nicht zielführend.

Wir wollen den erfolgreichen Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt, den wir durchgesetzt haben und der in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl von Forschungsvorhaben, Unterstützungsmaßnahmen und Förderprojekten ermöglicht hat, in bewährter Weise gemeinsam mit der Community weiter entwickeln und finanziell bedarfsgerecht ausstatten. Das Themenfeld „Sexuelle Vielfalt – sexuelle Orientierung + Identität“ als Teil der gesellschaftlichen Emanzipationsbewegungen ist seit unserer Gründung für uns besonders relevant und wird auch weiterhin hohe Priorität genießen.

DIE LINKE will den Aktionsplan in Zusammenarbeit mit der LGBTI* Community weiter entwickeln und für schnellere Umsetzung sorgen. Viele Handlungsfelder wurden noch nicht berücksichtigt. Bundes- und kommunalpolitische Fragen wurden ausgeklammert. Und ein Plan hat wenig Wirkung, wenn er nicht umgesetzt wird. Der Plan muss evaluiert und zusammen mit der Community weiterentwickelt werden. Hier werden wir in der nächsten Legislaturperiode Druck machen. Allerdings brauchen wir tragfähige rechtliche Regelungen. Ein Aktionsplan kann ein Landesantidiskriminierungsgesetz nicht ersetzen.

Für uns Freie Demokraten steht es außer Frage, dass wir in der nächsten Legislaturperiode den Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt fortschreiben wollen. Wir betrachten den Aktionsplan nicht als einen statischen, unveränderlichen Katalog von Vorhaben. Unsere Gesellschaft entwickelt sich weiter, sie ist dynamisch und deshalb muss Politik in allen Bereichen diesen Prozess widerspiegeln. Aus diesem Grund wollen wir zusammen mit der Community auf diese gesellschaftlichen Entwicklungen reagieren und sind selbstverständlich auch offen für Anregungen, in welcher Art und Wiese der Aktionsplan noch verbessert werden kann.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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