Unisex-Toiletten in Schulen, Hochschulen und Landesbehörden

In vielen Schulen, Hochschulen und Landesbehörden gibt es bislang ausschließlich nach Geschlechtern getrennte Toiletten für Männer und Frauen sowie Behindertentoiletten. Menschen, die sich weder als männlich noch weiblich verorten, werden gezwungen hierbei doch eine Zuordnung vorzunehmen. Auch Personen, die sich in einem anderen Geschlecht verorten, als ihnen von ihren Mitmenschen zugeschrieben wird, erleben immer wieder Irritationen und Anfeindungen, wenn sie die für sie passende Toilette aufsuchen.

  1. Werden Sie sich dafür einsetzen, einige Toiletten in Hochschulen und Schulen so zu beschildern, dass diese von allen Geschlechtern benutzt werden könnten?
  2. Werden Sie das in den Ihnen unterstehenden Landesbehörden einzelne Toiletten als Unisex-Toiletten ausweisen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Beschilderung von Toiletten muss nicht landesweit für alle Institutionen von der Politik geregelt werden. Wir setzen hier auf die institutionelle Selbstverwaltung.
Die Hochschulen in Hessen können in eigener Zuständigkeit unter Berücksichtigung der Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung und der Technischen Regeln für Arbeitsstätten entscheiden, ob durch Umbenennung von Einzelpersonenanlagen, den Umbau von Mehrpersonenanlagen und/oder die Nutzung von Behindertentoiletten die Einrichtung entsprechender Sanitäranlagen möglich ist.
Träger der Schulen bzw. der Schulbauten sind i. d. R. die kreisfreien Städte und Landkreise. Die kommunalen Schulträger wiederum üben ihre Rechte und Pflichten als Selbstverwaltungsangelegenheiten aus.
Eine einheitliche Vorgabe für die Landesbehörden ist aufgrund der jeweils unterschiedlichen Standortgegebenheiten bzw. Gebäudevoraussetzungen nicht zweckmäßig.

Wir werden alle Landeseinrichtungen auffordern, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Toiletten als Unisex-Toiletten auszuweisen, soweit dies nicht mit einem zu großen Aufwand verbunden ist. Bei Neubauten sollten Unisex-Toiletten vorgesehen werden.

Wir treiben die bessere Verwirklichung des Persönlichkeitsrechts intersexueller Menschen seit langem voran. Auch im Hinblick auf die Einführung des dritten Geschlechts durch das Bundesverfassungsgericht muss diese Debatte noch stärker auch öffentlich geführt werden. Auch für Trans*personen sind Toiletten in öffentlichen Gebäuden ein Thema. In der Debatte sind unterschiedliche Lösungsansätze bekannt. Die Ausgestaltung von Toilettenräumen sollte so umgesetzt werden, dass die Interessen aller geschlechtlicher Identitäten gewahrt sind. Wir werben für mehr Akzeptanz und die Unisexnutzung von Toiletten, wie sie in Zügen und Flugzeugen längst üblich ist. Ein erster Schritt wurde von uns GRÜNEN bereits durch die Neuregelung des Hessischen Gaststättengesetz verwirklicht, das ausdrücklich Unisex-Toiletten als Möglichkeit in Gaststätten vorsieht.

Unisex-Toiletten sind in anderen Ländern Usus. Solange einzelne Toiletten in eigenen abschließbaren Räumen befindlich sind, gibt es keinen Grund diese einem bestimmten Geschlecht zu zuordnen. Für die Einrichtung von Unisex-Toiletten im öffentlichen Raum, den Behörden und in Unternehmen setzen wir uns ein.

Wir Freie Demokraten setzen uns bzgl. der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie der Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen für eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein – diesbezüglich fordern wir Flexibilität, beispielsweise hinsichtlich des Anbietens von Teilzeitregelungen, Home-Office oder Kinderbetreuung in der Nähe des Arbeitsplatzes. Dies hilft besonders auch Frauen, Vollzeit tätig sein zu können.
Darüber hinaus hat Diskriminierung in der öffentlichen Verwaltung keinen Platz – da wir freiheitlich denken, setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass religiöse Symbole jeglicher Art im öffentlichen Dienst nicht vorhanden sind. Wir fordern darüber hinaus, dass das Land im Bereich „Diversity“ Vorreiter ist. Hessen muss dabei nicht nur Vorbildcharakter z.B. für ein verbindlich implementiertes Diversity Management übernehmen – es ist eben auch selbst ein wichtiger Arbeitgeber. Neben der allgemeinen Verwaltung betrifft dies ausdrücklich auch die hessische Polizei.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Sensibilisierung von Lehrer*innen für Vielfalt und gegen Diskriminierung

Lehrer*innen kommt bei Diskriminierungen in der Schule eine entscheidende Rolle zu. Einerseits können sie selbst für Diskriminierungen verantwortlich sein, andererseits ist es ihre Aufgabe, Schüler*innen für Diskriminierung zu sensibilisieren, sowie bei konkreten Diskriminierungen zwischen Schüler*innen verbindlich und zugleich konstruktiv einzuschreiten.

  1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Lehrer*innen im Rahmen ihrer Hochschulausbildung Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität vermittelt werden?
  2. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität von Lehrer*innen kontinuierlich im Rahmen von zertifizierten Fortbildungen gestärkt werden und Anreizstrukturen für eine Teilnahme ausbauen?
  3. Werden Sie sich dafür einsetzen, die Diversität auf Seiten der Lehrer*innen explizit zu fördern und zu erhöhen, um die Vielfalt innerhalb der Bevölkerung abzubilden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu Frage 1: In der Hessischen Lehrkräfteakademie existiert bereits eine Arbeitsgruppe, die das Thema Vielfalt speziell für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst aufbereitet. Im Vordergrund des Lehramtsstudiums muss jedoch immer die fachwissenschaftliche, fachdidaktische und erziehungswissenschaftliche Ausbildung der angehenden Lehrkräfte stehen. Die Festlegung der hierfür erforderlichen Studieninhalte und Module obliegt dabei einer an den Vorgaben des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes orientierten und die unterschiedlichen Interessen sorgfältig abwägenden Entscheidungsfindung der pädagogisch einschlägig vorgebildeten Fachkräfte an den Schulen, Universitäten und Staatlichen Studienseminaren.

Zu Frage 2: Bereits heute ist die Thematik in ausreichendem Maße in Fortbildungsangeboten für Lehr- und Führungskräfte verankert. Grundsätzlich umfassen die Angebote der Lehrkräfteakademie und privater Anbieter eine große Bandbreite an gleichermaßen wichtigen Themen, die sich an der jeweiligen Bedarfslage der Schulen ausrichten. Für besondere Anreize zur Teilnahme an Fortbildungen in einem bestimmten Themenfeld besteht daher keine Veranlassung.

Zu Frage 3: Nein. Es wird in diesem Zusammenhang auf den verfassungsrechtlich verankerten Grundsatz der freien Studien- und Berufswahl verwiesen.

Wir setzen uns dafür ein, dass künftig der Umgang mit Vielfalt an Schulen verpflichtend in jeder Lehramtsausbildung vermittelt werden muss. Wir halten hierzu einen Wiederaufbau und Ausbau der staatlichen Lehrkräftefort- und Weiterbildung grundsätzlich für erforderlich. Dazu gehört, dass die Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität von Lehrer*innen gestärkt wird. Wir wollen Schulen in die Lage versetzen, sich auf die Vielfalt unserer Gesellschaft einzustellen. Deshalb setzen wir uns für die Verankerung eines Vielfaltansatzes im Schulprofil unter Beachtung der entsprechenden Kriterien des AGG und einer Willkommenskultur im schulischen Alltag ein, die für alle Schülerinnen und Schüler, alle Lehrkräfte und alle sonstigen an der Schule tätigen Personen gleichermaßen gilt.
Darüber hinaus befürworten wir die Erstellung von Nachweisen durch Schulleitungen über erfolgte Maßnahmen zur Sensibilisierung für Vielfalt und wollen die Inanspruchnahme von Fortbildungsmaßnahmen, die den Vielfaltansatz vermitteln, fördern.

Ausgrenzung und Diskriminierung haben an hessischen Schulen keinen Platz. Gerade Lehrkräfte stehen in der besonderen Verantwortung, die freie Entfaltung der Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen und Diskriminierungen jeder Art entgegenzutreten. Daher wollen wir in der Lehreraus- und -weiterbildung auch weiterhin verstärkt für das Thema Antidiskriminierung und für gesellschaftliche Vielfalt und Respekt sensibilisieren. Denn auch Schüler*innen machen die Erfahrung, dass Menschen vielfältig und unterschiedlich sind.

1. Natürlich müssen Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität schon in der Ausbildung vermittelt werden. Dies werden wir auch in der anstehenden Novellierung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes berücksichtigen.
2. Fort- und Weiterbildungen sind unerlässliche Bestandteile des Lehrberufs. Gesellschaftliche Veränderungen spiegeln sich auch in den Schulen, daher ist es wichtig und notwendig, dass Lehrkräfte durch Fortbildungen ständig in die Lage versetzt werden, diese Veränderungen zu verstehen und ihnen entsprechend zu begegnen.
3. DIE LINKE setzt sich in allen Bereichen für Gleichbehandlung, soziale Gerechtigkeit und Antidiskriminierung ein. Das Geschlecht und die sexuelle Ausrichtung dürfen keine Entscheidungskriterien für oder gegen Menschen sein. Auch im Lehrberufen nicht.

Wir Freien Demokraten sind der Überzeugung, dass diese Grundsätze des freiheitlichen und toleranten Zusammenlebens im Rahmen der Aus- und Weiterbildung vermittelt werden müssen, jedoch bedarf es nicht zwingend neuer Module oder zusätzlicher voneinander losgelöster Programmpunkte, sondern vielmehr müssen die Themen fächerübergreifend und interdisziplinär vermittelt werden. Zudem sind wir der Auffassung, dass diese wichtigen Anliegen in der Schule aber auch im Bereich der Hochschule gelebt werden müssen, denn hier bedarf es der konsequenten Verbindung von Theorie und Praxis.
Bezugnehmend auf die Diversität von Lehrkräften begrüßen wir, wenn sich die Vielfalt der Bevölkerung auch in den Schulen abbildet, aber wir sind Verfechter der im Grundgesetz verankerten Berufsfreiheit und möchten, dass der Lehrerberuf und die Ausbildung an sich so attraktiv gestaltet werden, dass er für viele aus Berufung und Interesse gewählt wird, denn hier geht es um die Zukunft der Kinder und Jugendlichen.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Beschwerdemanagement für Diskriminierung an Schulen und Hochschulen

Schulen und Hochschulen sind für Schüler*innen und Studierende in vielerlei Hinsicht vergleichbar mit einem Arbeitsplatz. Hier verbringen sie viel Zeit in sozialen Bezügen, die sie sich nur begrenzt aussuchen können. Anders als im Arbeitsbereich ist im Bildungsbereich die Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Umfeldes weit weniger klar geregelt: Schulen verfügen in der Regel über keine expliziten Anlaufstellen und klar geregelten Verfahren – Betroffenen ist nicht bekannt, an wen sie sich wenden können und was die nächsten Schritte sind. Lehrer*innen sind in der Bewältigung oftmals auf sich gestellt. In Bereich der Hochschulen werden Anlauf- und Beratungsstrukturen teilweise gerade erst aufgebaut.

  1. Werden Sie Schulen und Hochschulen verpflichten, Konzepte zum Beschwerdemanagement für Diskriminierung zu entwickeln und bei der Umsetzung unterstützen?
  2. Wie stellen Sie sicher, dass Schüler*innen und Eltern, Studierende und Mitarbeiter*innen von Bildungseinrichtungen wissen, an wen sie sich im Falle einer Diskriminierungserfahrung wenden können?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu Frage 1: Nein. Die CDU tritt dafür ein, Schulen von entbehrlichen bürokratischen Belastungen zu befreien und Lehrkräften und Schulleitungen durch die Straffung und Abschaffung von Berichtspflichten größere Freiräume für ihre originären pädagogischen Aufgaben zu ermöglichen.

Zu Frage 2: Wie in allen schulischen Angelegenheiten stehen Schulleiter und Lehrkräfte den Schülern und Eltern auch im Falle einer Diskriminierungserfahrung als vertrauensvolle Ansprechpartner zur Verfügung. Die hessischen Schulen sind nach ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag grundsätzlich verpflichtet dafür Sorge zu tragen, jegliche Form der Ausgrenzung sowie verbale und non-verbale Gewalt zwischen Schülern zu verhindern und für deren seelische und körperliche Unversehrtheit zu sorgen. Die gesetzliche Stellung der verbeamteten und angestellten Lehrer begründet dabei ein besonderes Vertrauens-, Obhuts- und Schutzverhältnis zwischen Lehrkräften und Schülern.

Wir halten es für erforderlich, dass Hochschulen über eine Beschwerde- oder Antidiskriminierungsstelle verfügen und Schulen eine/n Verantwortliche/n für Vielfalt benennen, an die sich Betroffene wenden können. Sofern es keine Konzepte zum Beschwerdemanagement für Diskriminierung gibt, werden wir Schulen und Hochschulen dabei unterstützen, diese zu entwickeln. Für Schulen wollen wir ein Programm zur Implementierung eines Vielfaltkonzepts auflegen. In diesem Rahmen werden wir ein Gütesiegel „Schule der Vielfalt“ einführen, für das sich Schulen bewerben können. Angelehnt an bestehende Initiativen unterzeichnen Projektschulen eine Selbstverpflichtungserklärung. Die von den Schulen beauftragten Lehrkräfte für Vielfalt werden wir fortbilden, vernetzen und für ihre Arbeit entlasten.

An Universitäten gibt es bereits jetzt durch entsprechende Landesgesetze eine Schwerbehindertenvertretung und eine Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte. An diese Stellen können sich Studierende wenden, wenn sie sich diskriminiert fühlen. Im Land wollen wir weiterhin die Arbeit der von uns eingerichteten Antidiskriminierungsstelle und des externen Beratungsangebotes g stärken, die für alle Menschen offen stehen. Zusätzlich bieten die Asten in der Regel Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen zu verschiedenen Formen der Diskriminierung an, z.B. zu LSBT*IQ-Themen. Wir GRÜNE finden, dass die Selbstverwaltung an den Universitäten eine gute Grundlage bietet, die entsprechenden Angebote für von Diskriminierung betroffenen Menschen zu gestalten. Ein gutes Beispiel ist die Initiative ArbeiterKind.de, die sich für Studierende aus Nichtakademiker-Haushalten stark macht.

1. Es gibt bereits Schulen und Hochschulen, die Beschwerdestellen eingerichtet haben. Dies begrüßt DIE LINKE außerordentlich. Nicht nur wünschenswert, sondern notwendig wäre die Einrichtung von Antidiskriminierungsstellen an allen Bildungseinrichtungen. Das Kultusministerium und das Ministerium für Wissenschaft und Kunst sind an dieser Stelle aufgefordert, entsprechende Konzepte zu entwickeln und Ressourcen bereit zu stellen.
2. Bildungseinrichtungen müssen ihre Antidiskriminierungskonzepte und Anlaufstellen natürlich bewerben und offensiv anbieten.

Eine Verpflichtung allein wird die vorangestellten Probleme nicht beheben. Vielmehr geht es doch um die Verbesserung von Kommunikationsstrukturen, die Bereitstellung von Informationen, das Problembewusstsein vor Ort sowie die Realisierung eines positiven Schul- aber auch Hochschulklimas, das sich grundsätzlich mit den Thematiken auseinandersetzt und unter Einbeziehung von allen Beteiligten Wege findet, dass auf direktem Wege ein Beschwerdemanagement realisiert wird, welches nicht nur Informationen sammelt, sondern auch den Betroffenen weiterhelfen kann. Wir vertrauen darauf, dass die Schulen und Hochschulen auch mit Unterstützung und Vernetzung Konzepte und Maßnahmen auf den Weg bringen können, die die Informationen verbessern können. Hier kann das Kultusministerium unterstützend tätig werden.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Diskriminierungsfreie und Vielfalt repräsentierende Lehrmaterialien

Das Hessische Schulgesetz enthält in § 10 ein Diskriminierungsverbot für Lehrwerke. Um eine ausgewogene und diskriminierungsfreie Auswahl zu gewährleisten, müssen die Perspektiven und Erfahrungen der von Diskriminierung betroffenen Gruppen berücksichtigt werden.

Wie werden Sie die Mitwirkung von gesellschaftlichen Gruppen, die Diskriminierung erfahren, bei der Zulassung von Lehrmaterialien sicherstellen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Über die Zulassung von Schulbüchern und digitalen Lehrwerken entscheidet das Kultusministerium, sofern dessen Befugnis nicht allgemein für bestimmte Verwendungszwecke, Fachbereiche oder Schulformen oder im Einzelfall den Schulaufsichtsbehörden oder den Schulleitern übertragen worden ist. Schulbücher und digitale Lehrwerke sind dabei zuzulassen, wenn sie allgemeinen Verfassungsgrundsätzen und Rechtsvorschriften nicht widersprechen, keine schwerwiegenden Fehler in der Sachdarstellung aufweisen und insbesondere nicht ein geschlechts-, behinderten-, religions- oder rassendiskriminierendes Verständnis fördern. Die bestehende gesetzliche Regelung gewährleistet dabei in hinreichender Form eine ausgewogene, objektive und von Partikularinteressen einzelner Gruppierungen unberührte Auswahl.

Wir wollen einen Buch- und Medieneinsatz im Unterricht, der die Darstellung verschiedener Lebensweisen und Identitätsmerkmale berücksichtigt. Um dies zu erreichen, wollen wir die Verordnung über die Zulassung von Schulbüchern und digitalen Lernwerken um folgenden Satz ergänzen: „Alle Lebensrealitäten in Bezug auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sind wiederzugeben.“
Um Maßnahmen zielgenauer planen zu können, wollen wir eine wissenschaftliche Untersuchung initiieren, die ermittelt, welche Haltungen gegenüber vielfältigen Lebensweisen und Identitätsmerkmalen an hessischen Schulen in welchem Umfang verbreitet sind. Wir werden dabei wie auch bei der Erstellung einer Zusammenstellung der im Unterricht verwendeten Bücher und Medien auf die Mitwirkung von Gruppen achten, die Diskriminierung erfahren.

Ausgrenzung und Diskriminierung haben in Schulbüchern nichts zu suchen. Um Diskriminierungen in Lehrwerken zukünftig noch besser vermeiden zu können, wollen wir Lehrmaterialien gemeinsam mit den gesellschaftlichen Gruppen auf eventuell vorhandene Diskriminierungen hin analysieren und bei der Zulassung verstärkt auf diskriminierungsfreie Materialien achten.

Schulleitungen und Lehrkräfte sollen schon in ihrer Ausbildung sensibilisiert werden und die Notwendigkeit von Antidiskriminierungsstrategien im Unterricht erkennen und entsprechende Erkenntnisse umsetzen. Fort- und Weiterbildungen stellen sicher, dass auch moderne pädagogische Erkenntnisse und Strategien genutzt sowie gesellschaftliche Veränderungen berücksichtigt werden. Lehrmaterialien spielen da eine große Rolle, das Kultusministerium sollte entsprechende Empfehlungen an die Lehrenden herantragen.
Eine offene und diskriminierungsfreie Schule kann nur in einer offenen und diskriminierungsfreien Gesellschaft verankert sein, daher sind Inklusion, Integration, Diversität und Vielfalt auch gesamtgesellschaftliche Themen. Leider ist das deutsche Schulsystem auf Homogenität ausgelegt, doch gerade Kinder und Jugendliche sollten „von Beginn an“ die Heterogenität leben und schätzen.

Wir sehen derzeit keinen konkreten Änderungsbedarf, aber sind der Überzeugung, dass dieses Thema im Dialog mit den beteiligten gesellschaftlichen Gruppen erörtert werden sollte. Ggf. können in diesem Rahmen Änderungsvorschläge erarbeitet werden.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Inklusion und Bildungsgerechtigkeit

Vielfalt im Klassenzimmer ist Ziel und Realität zugleich. Kinder mit unterschiedlichen sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Zugehörigkeiten und Zuschreibungen kommen hier während einer prägenden Lebensphase zusammen. Wie Kinder diese Phase erleben, welche Möglichkeiten sie erhalten oder ihnen versagt bleiben, stellt die Weichen für ihr weiteres Leben.

  1. Wie stellen Sie sicher, dass die verschiedenen Hintergründe und Eigenschaften nicht zu unterschiedlichen Empfehlungen und Erfolgschancen beim Zugang zu Schule und Schulübergängen, insbesondere ins Gymnasium, führen?
  2. Wie verhindern Sie, dass Kinder aufgrund ihrer sozialen oder ethnischen Herkunft, einer Behinderung oder wegen fehlender Deutschkenntnisse unzutreffende Förderdiagnosen bekommen? Planen Sie Maßnahmen für eine diskriminierungssensible Förderdiagnostik?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu Frage 1: Mit einem begabungs- und leistungsgerecht differenzierenden Schulsystem gilt es den vielfältigen Veranlagungen und Talenten, aber auch den individuellen Defiziten und Förderansprüchen aller Schüler umfassend Rechnung zu tragen. Die beiden tragenden Säulen der Schulvielfalt und Wahlfreiheit sind vor diesem Hintergrund der Garant dafür, dass Kinder entsprechend ihrer vielfältigen Begabungen auch vielfältig gefördert und gefordert werden und Chancengerechtigkeit und Chancengleichheit optimal gemäß den individuellen Veranlagungen der Schüler verwirklicht werden können. Die Ziffernoten als objektiv nachprüfbares Instrument der Messung von Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft sowie das von der CDU eingeführte Elternwahlrecht beim Übergang auf die weiterführende Schule gewährleisten dabei einen den jeweils individuellen Begabungen entsprechenden Zugang zu den unterschiedlichen Schulformen.

Zu Frage 2: Die qualifizierte pädagogische Ausbildung und die hohe fachliche Kompetenz der Lehrkräfte in Hessen bieten eine ausreichende Gewähr für eine dem tatsächlichen Leistungsniveau und Leistungsvermögen des jeweiligen Schülers entsprechende Beurteilung. So erfolgt beispielsweise die sonderpädagogische Förderung für jeden Schüler auf der Grundlage eines individuellen Förderplanes, der Art und Umfang der Förderung darstellt und regelmäßig fortgeschrieben wird. Dieser wird entworfen von einem Förderausschuss, dem der Schulleiter, eine Lehrkraft der allgemeinen Schule, eine Lehrkraft des sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentrums oder der zuständigen Förderschule sowie die Eltern des Kindes angehören. Mit beratender Stimme wirken zudem bei vorheriger Teilnahme des Schülers in der Primarstufe der Leiter des Vorlaufkurses, eine Lehrkraft für den herkunftssprachlichen Unterricht und ein Vertreter aus dem Bereich der Frühförderung oder des Kindergartens an der Empfehlung über den individuellen Förderplan mit.

Wir wollen inklusive Bildung für alle Bildungseinrichtungen ohne Qualitätsverlust und Nachteile ermöglichen. Chancengleichheit heißt für uns, dass der Bildungsabschluss weder von der kulturellen noch sozialen Herkunft oder dem Geschlecht oder anderen äußeren Faktoren abhängen darf. Die Aufnahme in die weiterführende Schule erfolgt durch direkte Anmeldung durch die Eltern. Zur Stärkung des Elternwahlrechts wollen wir erreichen, dass jede Schule jede Schülerin und jeden Schüler zu einem Abschluss führt, die sie aufgenommen hat. Das erfordert neben der Barrierefreiheit in jeglicher Hinsicht auch eine besondere Ausstattung der Bildungseinrichtungen mit den notwendigen therapeutischen, pflegerischen und sächlichen Mitteln und auch eine am tatsächlichen Bedarf orientierte Personalausstattung. Unzutreffende Diagnosen sollten in jedem Fall verhindert und jedes Kind entsprechend seiner besonderen Begabungen gefördert werden. Um individuell auf das einzelne Kind eingehen zu können, wollen wir erstens Möglichkeiten zur Erfassung der Lernvoraussetzungen für jedes einzelne Kind zur Verfügung stellen. Zweitens wollen wir auch die Rahmenbedingungen zur schulischen Umsetzung (Lernumgebung, Unterrichtsplanung und -gestaltung) schaffen. Die Beratungs- und Förderzentren werden wir deshalb zu „Zentren für besondere pädagogische Förderung“ weiterentwickeln.
Auch durch den Ausbau echter und vor allem kostenfreier Ganztagsschulen wollen wir für mehr Bildungsgerechtigkeit sorgen. Es darf nicht sein, dass durch Betreuungsangebote wie den „Pakt für den Nachmittag“ ein Schulgeld durch die Hintertür in Hessen gilt.

Das Ziel unserer Bildungspolitik ist es, gleiche Bildungschancen für alle Schülerinnen und Schüler zu schaffen – unabhängig vom sozialen Status, ihrer Herkunft oder dem Einkommen ihrer Eltern. Wir GRÜNE legen den Schwerpunkt auf die individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler. Wir begreifen die Vielfalt von Kindern und Jugendlichen als Chance. Wir sind der Überzeugung, dass kein Kind im Bildungssystem zurückgelassen werden darf. Aus diesem Grund setzen wir uns dafür ein, dass die Förderung aller Kinder den Mittelpunkt der Arbeit von Kindergärten und Schulen bildet. Hierfür setzen wir u.a. auf mehr Zeit zum Lernen und zur individuellen Förderung durch Ganztagsschulen; Erweiterung des Kollegiums einer Schule um Sozialpädagog*innen und Förderpädagog*innen, um auf die Vielfalt der Schüler*innen besser eingehen zu können; systematische Sprachförderung von Anfang an; ein wertschätzendes Schulklima, das Vielfalt als Bereicherung erfahrbar macht. In der Lehreraus- und –weiterbildung wollen wir zudem die Themen Förderdiagnostik, Umgang mit Vielfalt, interkulturelle Kompetenz und Anti-Diskriminierung stärken.

1. DIE LINKE weiß um die Abhängigkeit der Schulempfehlungen vom finanziellen und sozialen Hintergrund der Kinder. Auch aus diesem Grund fordern wir die Abschaffung des mehrgliedrigen Schulsystems zugunsten einer Schule für Alle, in der Kinder und Jugendliche von der ersten bis zur zehnten Klasse gemeinsam lernen.
2. Unbedingt. Und diese muss verpflichtender Bestandteil der Lehrer*innenausbildung sein.

Kinder sollen unabhängig ihrer Herkunft die besten Chancen erhalten und deswegen wollen wir, dass von Beginn an jeder entsprechend seiner Fähigkeiten und Begabungen unterstützt und begleitet werden kann. Wir setzen daher auf den Ausbau der beziehungsvollen Betreuung und frühkindlichen Bildung. Dazu brauchen wir beste Arbeits- und Rahmenbedingungen, so dass die pädagogischen Fachkräfte und Lehrkräfte bestmöglich ausgebildet werden und die Arbeit in multiprofessionellen Teams verstärkt wird. Und dazu gehören selbstverständlich auch die diagnostischen Fähigkeiten, die im Rahmen der Aus- und Weiterbildung vermittelt werden müssen und den Blick auf das jeweilige Kind mit seinen Bedürfnissen und am Kindeswohl richten müssen. Darüber hinaus brauchen wir eine individuelle Förderung, die sich an den besonderen Herausforderungen, Fähigkeiten und Begabungen des Kindes orientiert, so dass alle Kinder davon profitieren.
Für nicht zweckdienlich halten wir jedoch die Forderungen, Empfehlungen oder Zugangskriterien abzuschaffen, denn diese sind nicht das zentrale Problem und ein Verzicht darauf garantiert auch nicht bessere Chancen im Bildungssystem. Vielmehr muss jedes Kind die beste Bildung erhalten und zwar ungleich seiner sozialen oder ethnischen Herkunft. Dafür zu sorgen, ist die zentrale Aufgabe der Bildungspolitik in Hessen. Dafür benötigen wir ausreichend hochqualifizierte Lehrkräfte, die sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können und die Zusammenarbeit mit anderen Professionen.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Inklusive Bildung entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention

Die UN Behindertenrechtskonvention sieht vor, dass auch Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigung die örtliche Regelschule besuchen können. Dies ist in Hessen bislang nicht durchgehend umgesetzt.

  1. Werden Sie allen Schüler*innen ermöglichen eine Regelschule zu besuchen
  2. Wie werden Sie das Recht auf Inklusion in ihrer Bildungspolitik umsetzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Bei der kontinuierlichen Herausforderung einer am Wohl des Kindes orientierten Beschulung von Kindern mit Beeinträchtigungen und Behinderungen setzen wir als CDU auf eine ideologiefreie Inklusion mit Augenmaß und pädagogischen Grenzen sowie eine Stärkung der bewährten hessischen Förderschullandschaft. Inklusion in der Regelschule kann nach unserer Überzeugung nie für jeden Schüler die bedarfsgerechte Lösung sein. Bei Kindern, die an weiterführenden Schulen nicht lernzielgleich unterrichtet werden können oder die aufgrund von Misshandlungen und psychischen Beeinträchtigungen besonderer Schon- und Rückzugsräume bedürfen, stößt die Inklusion auf pädagogische Grenzen der Beschulbarkeit. Bei der jeweils individuell zu beantwortenden Frage nach einer inklusiven Beschulung müssen darüber hinaus auch das Wohl und die Lernziele der nicht-behinderten Kinder berücksichtigt werden – es gilt daher beispielsweise zu unterscheiden zwischen einer den Unterricht nicht beeinträchtigenden körperlichen Behinderung und schweren Verhaltensstörungen oder aggressivem Verhalten gegenüber Mitschülern und Lehrkräften. Oberstes Ziel der Beschulung von Kindern mit Behinderungen ist nach unserer Überzeugung deren Integration in die Gesellschaft und die Führung eines möglichst selbstbestimmten Lebens. Dieses Ziel kann bei der kognitiven Fähigkeit zu lernzielgleichem Unterricht die Erlangung eines regulären Schulabschlusses an der allgemeinen Schule darstellen. In anderen Fällen steht jedoch die Vermittlung lebenspraktischer Fähigkeiten im Vordergrund, die in entsprechend spezialisierten und qualifizierten Förderschulen in enger Kooperation mit Betreuungseinrichtungen oder Behindertenwerkstätten ungleich stärker im Sinne der künftigen Lebenswege der Betroffenen geleistet werden kann. Für uns als Union sind die Förderschulen somit ein wesentlicher und unverzichtbarer Bestandteil des hessischen Schulsystems. Sie stellen nach wie vor ein erfolgreiches und attraktives Bildungsangebot mit kleinen Klassen, optimaler Förderung und gesicherte Übergängen dar, leisten mit den sehr gut ausgebildeten Förderschullehrkräften eine hervorragende Arbeit und sind zum Erhalt von sonderpädagogischer Fachlichkeit unerlässlich. Dies steht im Übrigen auch im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention, die in Art. 5 Abs. 4 ausführt: „Besondere Maßnahmen, die zur Beschleunigung oder Herbeiführung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen erforderlich sind, gelten nicht als Diskriminierung im Sinne dieses Übereinkommens.“

Ja, denn es ist unser erklärtes Ziel, dass jedes Kind, das eine Regelschule am Wohnort besuchen möchte, diese Schule besuchen kann. Dafür müssen aber erst noch die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen werden, was unter den CDU-geführten Regierungen der letzten 19 Jahre versäumt wurde. Mit einem Masterplan Inklusion werden wir die verschiedenen Etappen auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem definieren. Dabei werden wir alle Schulsituationen eines Kindes mit Unterstützungsbedarf ins Auge fassen, insbesondere auch die Ganztagsangebote. Ein solcher Masterplan muss langfristig und somit über die nächste Wahlperiode hinaus angelegt sein.

Ja, wir werden das Recht auf inklusive Bildung umsetzen. Es ist uns ein grundsätzliches Anliegen, die Verpflichtungen, die Deutschland mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention, eingegangen ist, mit Leben zu erfüllen. Wir wollen, dass Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben führen können. Wir wollen eine alle Gesellschafts- und Lebensbereiche umfassende inklusive Gesellschaft aufbauen und erhalten. Das gilt für die Bildungspolitik wie für alle anderen Bereiche der UN-Konvention.

Wir wollen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass alle Schüler*innen mit und ohne Behinderung gemeinsam zur Schule gehen können. Die Einführung der inklusiven Schulbündnisse ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Es bleibt aber noch eine Menge zu tun. Unser Ziel sind multiprofessionelle Teams, in denen Lehrer*innen, Förderschulpädagog*innen und Teilhabeassistent*innen gemeinsam verlässlich an allgemeinen Schulen arbeiten. Wir wollen Förderschulpädagog*innen möglichst mit allen Stunden an nur einer allgemeinen Schule einsetzen. Für uns ist der Wunsch der Eltern maßgeblich dafür, ob Kinder mit Behinderungen inklusiv oder an einer Förderschule geschult werden. Die Beratung der Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf wollen wir ausbauend auf bestehenden Elterninitiativen (z.B. Gemeinsam leben – Gemeinsam lernen) besser unterstützen. Durch eine Rahmenvereinbarung mit den für die Eingliederungshilfe zuständigen Landkreisen und Städten wollen wir auch eine bessere Vernetzung, Versorgung und Qualifizierung der Teilhabeassistenz erreichen. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass Inklusion einen stärkeren Stellenwert in allen Phasen der Lehrer*innenbildung erhält.

1. DIE LINKE fordert ein wirklich inklusives und integratives Schulsystem. Nicht zuletzt durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich auch das Land Hessen verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem zu schaffen. Leider kommt das Land dieser Verpflichtung NICHT nach. An der Inklusion wird seit Jahrzehnten herumgedoktert, doch gute Ansätze fallen der Kürzungspolitik immer wieder zum Opfer. Damit muss Schluss sein!
2. Vor allem durch den Wegfall des Ressourcenvorbehalts im Schulgesetz. Alle Schulen müssen in die Lage versetzt werden, wirklich inklusiv zu arbeiten. Da darf nicht weiter an Mitteln gekürzt werden – da muss endlich investiert werden. Inklusion auf Sparflamme kann nicht gelingen!

Die Umsetzung der Inklusion muss sich unabhängig von den Schulformen nach den tatsächlichen Bedürfnissen richten. Demzufolge muss auch hier das Wohl der Schülerin oder des Schülers in den Mittelpunkt gestellt werden, es müssen die notwendigen räumlichen, sachlichen und personellen Ressourcen zur Verfügung stehen, und die Zusammenarbeit mit anderen Professionen erfolgen, um eine erfolgreiche Beschulung auch verwirklichen zu können. Aus diesem Grund kritisieren wir die momentane Situation, denn in den Schulen herrscht bei vielen Lehrkräften das Gefühl des Alleingelassenseins. Beklagt wird fehlende Unterstützung und fehlendes Wissen (diagnostische Fähigkeiten und Entwicklung sowie Umsetzung von individuellen Lernkonzepten). Hier bedarf es Veränderungen in der Aus-und Weiterbildung von Lehrkräften. Denn sollte der aktuelle Kurs weitergefahren werden, dann sind letztendlich alle Schüler die Verlierer und der Inklusion würde ein Bärendienst erwiesen.

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Selbstbestimmte Geschlechtsansprache und Namensverwendung in Schulen und Hochschulen

Namens- und Geschlechtseintragsänderungen sind äußerst langwierige Prozesse. Währenddessen werden Trans* und nicht-binäre Menschen an Hochschulen und Schulen häufig noch dem falschen Geschlecht und einem nicht selbstgewählten Namen angesprochen. Das wirkt sich negativ auf die Lebensqualität, den Studienalltag und damit die Leistungsfähigkeit der Personen aus.

Werden Sie Hochschulen und Schulen ermutigen und auffordern – soweit möglich – unabhängig vom Abschluss der formellen Namens- und/oder Geschlechtseintragsänderung Trans* und nicht-binäre Menschen bereits mit ihrem selbstgewählten Namen und in ihrem Geschlecht anzusprechen sowie Zeugnisse und Schüler- bzw. Studierendenausweise darauf auszustellen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Ansprache von Schülern und die Beurkundung von Zeugnissen und Schülerausweisen auf den Namen der betreffenden Person erfolgt in Hessen nach der allgemein verbindlichen Maßgabe des Personenstandsgesetzes (PStG) in seiner derzeit gültigen Fassung. Davon abweichende Maßnahmen sind nicht beabsichtigt.

Wir werden Schulen und Hochschulen ermutigen, auf die Bedürfnisse von trans*- und nicht-binären Menschen einzugehen und deren Wünsche möglichst zu berücksichtigen, beispielsweise bei der persönlichen Ansprache.

Zur Frage der Namens- bzw. Geschlechtseintragungsänderung vor Abschluss des formellen Verfahrens in offiziellen Dokumenten gibt es innerhalb der SPD keine abgestimmte Position. Die Angelegenheit betrifft Bundesrecht, wird aber von uns als Landespolitik begleitet. Nach einer Entscheidung auf Bundesebene werden wir selbstverständlich alle Schritte in die Wege leiten, um landesrechtliche Anpassungen vorzunehmen.

Wir GRÜNE setzen uns dafür ein, das Transsexuellengesetz auf Bundesebene zu ändern und den Namens- und Geschlechtseintragunsprozess zu erleichtern.

Ja. Es ist nicht nur rechtlich möglich, den Wunschnamen und sogar das Wunschgeschlecht von Kindern oder Hochschülern in Zeugnisse und andere (Hoch)schuldokumente einzutragen, sondern entspräche einem respektvollen Umgang und kann zum Schutz notwendig sein. Denn eine Person wird gegen deren Willen geoutet, wenn sie sich schon gemäß seines gefühlten Geschlechts nennt und kleidet, und andere gar nicht um dessen Transidentität wissen.

Eine Sensibilisierung kann durch Informationen und Zusammenarbeit erreicht werden. Dies beinhaltet jedoch eine gesamtgesellschaftliche Diskussion, die selbstverständlich auch Schulen und Hochschulen mit einbeziehen muss.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Berücksichtigung geschlechtlicher Vielfalt im Lehrplan Sexualerziehung

Der Hessische Lehrplan Sexualerziehung sieht die Behandlung der Bereiche Transsexualität, geschlechtliche Identität erst im Alter von 10-12 Jahren vor. Transidente Kinder haben ihre Selbsterkenntnis jedoch im Durchschnitt bereits in einem Alter von 8,5 Jahren. Intersexualität wird bei den Themen und Inhalten gar nicht erwähnt. Beim Thema Gleichberechtigung kommt der Teil transidenter/intersexueller Menschen, die sich als weder männlich noch weiblich verorten nicht vor. Gerade transidente und intersexuelle Kinder sind jedoch vor der Pubertät bei einem ablehnenden Umfeld in ihrer psychischen Gesundheit extrem gefährdet.

  1. Werden Sie den Lehrplan für Sexualerziehung bei den Themen Transidentität/Intersexualität um altersgerechte Lehrinhalte ab dem Einschulungsalter ergänzen?
  2. Werden Sie den Lehrplan für Sexualerziehung so anpassen, dass er Menschen, die sich weder als männlich noch weiblich verorten, ausdrücklich miteinschließt?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu Frage 1: Nein. Ein altersgerechter Lehrinhalt für sechsjährige Schüler schließt jede Form der Frühsexualisierung aus.

Zu Frage 2: Nein.

Die SPD Hessen hält den Lehrplan für Sexualerziehung für uneingeschränkt richtig und hat dies auch im Landtag immer wieder bekräftigt. Wir wollen ein Gütesiegel „Schule der Vielfalt“ einführen und an den Schulen endlich ein Klima der Offenheit und Akzeptanz für verschiedene Lebensentwürfe schaffen. Wichtig ist uns, dass das Thema Vielfalt auch tatsächlich in allen Facetten im Unterricht besprochen und alle im AGG genannten Merkmale behandelt werden. Die Umsetzung des Lehrplans für Sexualerziehung wollen wir evaluieren und auf dieser Basis über weitere Ergänzungen beraten.

Die behutsame Modernisierung des Hessischen Lehrplans Sexualerziehung ist unser Verdienst. Seither erst kommen andere Familienformen wie z.B. Alleinerziehende, Patchworkfamilien oder gleichgeschlechtliche Paare überhaupt vor. Als Ziel des Lehrplans ist ausgeführt, die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intersexuellen Menschen (LSBT*IQ) im Schulunterricht zu fördern. Über die Vielfalt sexueller Orientierungen und Geschlechtsidentitäten soll daher im Unterricht informiert werden. Ausdrücklich sind also auch Trans- und Intersexualität Teil des Lehrplans. Schülerinn*innen soll ein offenes, diskriminierungsfreies und wertschätzendes Verständnis für die Verschiedenheit und Vielfalt partnerschaftlicher Beziehungen, sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten in unserer Gesellschaft vermittelt werden. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass der Lehrplan Sexualerziehung die Breite der Gesellschaft vermittelt und aktuell bleibt.

1. Sexualerziehung in der ersten Klasse stehen wir skeptisch gegenüber. Schon Kinder in der dritten und vierten Klasse fühlen sich mit dem Thema „Sexualität“ oftmals noch überfordert. Aber wir stimmen uneingeschränkt zu, dass Transidentität und Intersexualität wichtiger Bestandteil des Lehrplans sein müssen.
2. Unbedingt!

Das Thema Sexualpädagogik sowie Aufklärung haben in der Grundschule ihre Berechtigung, da sie von den Kindern auf vielfältige Art und Weise in die Einrichtungen hineingetragen werden – und zwar mit einer ganz natürlichen Neugier und Wissbegierde. Deshalb müssen altersgerechte Angebote erarbeitet und ggf. auch anlassbezogen realisiert werden. Es ist dementsprechend notwendig, dass die pädagogischen Fachkräfte und Lehrerinnen und Lehrer auf diese Themen eingehen können und diese kindgerecht erklären und vermitteln können. Vor diesem Hintergrund ist auch notwendig, Materialien zu entwickeln, die die Vermittlung und Auseinandersetzung unterstützen. Im Zuge dessen gilt es auch die Lehrinhalte zu überprüfen und ggf. anzupassen, jedoch bedarf es unserer Ansicht nach nicht immer einer neuen Vorgabe, sondern viel wichtiger sind ein positives und offenen Schulklima und ein fächerübergreifender Ansatz, der Themen auch anlassbezogen aufgreifen und vermitteln kann.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Gleichwertigkeit des dicken Körpers als Lernziel schulischer Sexualerziehung

Der dicke Körper wird in unserer Gesellschaft als minderwertig betrachtet. Mitleid oder ein Fett-Fetisch werden häufig als Basis für Partnerschaften unterstellt, bei denen eine Person ein deutlich höheres Gewicht aufweist. Dies führt bereits bei dicken Kindern zu einem geringeren Selbstwertgefühl und mit Einsetzen des sexuellen Interesses zu einem starken Misstrauen bei positiven Körperansprachen bis hin zu einer vollständigen Ablehnung des eigenen Körpers.

  1. Werden Sie die Gleichwertigkeit von Körpern, insbesondere die des dicken Körpers, als Lernziel im Lehrplan Sexualerziehung verankern?
  2. Welche Themenblöcke schlagen Sie für die verschiedenen Altersstufen vor, um die Gleichwertigkeit aller Körper zu vermitteln?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Wir erachten die im Lehrplan Sexualerziehung für allgemeinbildende und berufliche Schulen in Hessen vom 16. August 2016 aufgeführten Themenblöcke als allgemein ausreichend.

Die SPD Hessen wendet sich gegen jede Form von Diskriminierung und tritt für die Förderung der Wertschätzung einer Kultur der Vielfalt ein. Schülerinnen und Schüler sollen Schule als einen Ort wahrnehmen, in dem sie frei von Diskriminierung, Gewalt und Angst ihre eigene Identität finden können. Es darf keine Toleranz für Mobbing geben. Betroffene Jungen und Mädchen brauchen Schutz und Verständnis sowie Hilfe.

Wir setzen wir uns für eine wertschätzende Haltung gegenüber allen Gewichtsformen, auch in der Schule ein. Ein positiver Umgang mit dem eigenen Körper, die Akzeptanz unterschiedlicher Gewichte und die Vermittlung eines stabilen Selbstwertgefühls sind wichtige Lernziele, die auch in der Schule vermittelt werden sollen. Dies kann auch durch entsprechende Bebilderung in Schulbüchern geschehen.

1. Jeder Mensch ist einzigartig und wertvoll. Dies ist die zentrale Botschaft, die Kindern und Jugendlichen auch in der Sexualkunde übermittelt werden müssen. Größe, Hautfarbe, Geschlecht, Gewicht, Behinderung – nichts davon macht einen Menschen besser, wertvoller oder liebenswerter als einen anderen.
2. Um diese Frage zu beantworten sind pädagogische Fachgespräche notwendig, da sie in unserer politischen Ausrichtung noch keine umfassende Berücksichtigung gefunden hat.

Das Thema Sexualpädagogik sowie Aufklärung haben in der Grundschule ihre Berechtigung, da sie von den Kindern auf vielfältige Art und Weise in die Einrichtungen hineingetragen werden – und zwar mit einer ganz natürlichen Neugier und Wissbegierde. Deshalb müssen altersgerechte Angebote erarbeitet und ggf. auch anlassbezogen realisiert werden. Es ist dementsprechend notwendig, dass die pädagogischen Fachkräfte und Lehrerinnen und Lehrer auf diese Themen eingehen können und diese kindgerecht erklären und vermitteln können. Vor diesem Hintergrund ist auch notwendig, Materialien zu entwickeln, die die Vermittlung und Auseinandersetzung unterstützen. Im Zuge dessen gilt es auch die Lehrinhalte zu überprüfen und ggf. anzupassen, jedoch bedarf es unserer Ansicht nach nicht immer einer neuen Vorgabe, sondern viel wichtiger sind ein positives und offenen Schulklima und ein fächerübergreifender Ansatz, der Themen auch anlassbezogen aufgreifen und vermitteln kann.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Geschlechtsspezifische Bildungsarbeit im Sportunterricht

Die geschlechterspezifische Sozialisation von Mädchen und Jungen wird in der Schule immer wieder reproduziert. So haben Mädchen im Sportunterricht Sportarten zu lernen, die gemeinhin als weiblich belegt gelten. Sie erhalten keine Möglichkeit, in der Schule mit Sportarten in Kontakt zu kommen, die gemeinhin als ‘männlich’ gelten, wie Boxen oder Ringen.

  1. Werden Sie beim Sportunterricht in Hessen sicherstellen, dass Mädchen und junge Frauen Zugang zu Sportarten haben, die gemeinhin als ‘männlich’ gelten?
  2. Werden Sie es Jungen ermöglichen, sich in Sportarten auszuprobieren, die häufig als ‚weiblich‘ gelten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Dem Fach Sport kommt eine besondere Rolle bei der Förderung der physischen Gesundheit der Schüler zu. Ausreichend Bewegung und sportliche Aktivität gehören zu den Grundlagen für eine ertragreiche geistige Entwicklung und das Erlernen sozialer Kompetenzen. Um diesen elementaren Bestandteil des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrages erfüllen zu können, stehen auf der Grundlage der entsprechenden Lehrpläne und Kerncurricula vielfältige und altersgerechte Unterrichtsinhalte für Jungen und Mädchen zur Verfügung. Die Erziehung von Schülern zu bestimmten Geschlechteridentitäten ist dagegen nicht Aufgabe des Sportunterrichtes an den Schulen.

Mädchen und junge Frauen sollten in der Schule Zugang zu allen Sportarten haben, auch zu solchen, die als „männlich“ gelten, ebenso wie Jungen sich in Sportarten ausprobieren sollten, die als „weiblich“ gelten.

Sportunterricht hat viele Lernziele, vor allem das Erlernen von Bewegung, motorischen Fähigkeiten, körperlicher Selbstbeherrschung und Gemeinschaftsgefühl. Die Auswahl von Sportarten, die Unterrichtsgegenstand sind, soll sich nicht an den Attributen „männlich“ oder „weiblich“ ausrichten. Vielmehr ist auch auf die Verletzungsgefahr zu achten – Boxen oder Ringen als zwei sehr körperintensive Sportarten sind allgemein selten im Unterricht vertreten, weil es viel Profession und Aufmerksamkeit erfordert, diese Sportarten verletzungsfrei mit vielen Kindern auf einmal durchzuführen.

DIE LINKE hält es für selbstverständlich, dass alle Schülerinnen und Schüler zu allen an den jeweiligen Bildungseinrichtungen angebotenen Sportarten gleichermaßen Zugang haben. Sollte dies nicht der Fall sein, so sieht DIE LINKE das Kultusministerium in der Pflicht, hier entsprechend einzugreifen.

Wir möchten, dass jedes Kind sich sportlich betätigen kann und halten eine derartige Unterteilung für kontraproduktiv. Hier gilt es Angebote zu schaffen, die es allen ermöglicht, eine Sportart kennenzulernen und diese auch auszuüben. Darüber hinaus bedarf es vielmehr einer gesamtgesellschaftlichen Auseinandersetzung, um die Einteilung, die vermehrt auf Stereotype abstellt, aufzubrechen und das Bewusstsein im Sinne der Zielsetzung zu verändern.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Fortsetzung des bekenntnisgebundenen Islamischen Religionsunterrichts

In Hessen ist der islamische Religionsunterricht eingeführt. Es wurden hierzu speziell Lehrstühle für islamische Religionspädagogik in Frankfurt und Gießen eingerichtet. Dort werden Weiterbildungen für muslimische Lehrkräfte für das Fach Islamische Religion angeboten. Nunmehr hat das Kultusministerium mitgeteilt, dass es überlege, eine bekenntnisungebundene Islamkunde anzubieten, wenn die sunnitische Religionsgemeinschaft als Träger die Auflagenerfüllung bis Ende 2018 nicht bewerkstelligen würde. Damit ist die Zukunft der beiden Lehrstühle ebenso unklar wie die der bekenntnisgebundenen Lehrkräfte, aber auch der eingeschriebenen Studentinnen und Studenten der Weiterbildung für das Fach Islamische Religion.

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der bekenntnisgebundene Islamische Religionsunterricht durch beide bisher beteiligten Religionsgemeinschaften auch nach 2018 fortgesetzt und erweitert wird?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU Hessen begrüßt, dass das Hessische Kultusministerium die weitere Zusammenarbeit mit dem Moscheeverband DITIB bei der Umsetzung des bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichtes von der Erfüllung eines klaren Ultimatums zum Nachweis der organisatorisch-institutionellen und politisch-ideologischen Unabhängigkeit des Verbandes von der türkischen Regierung abhängig gemacht hat. Die Agitation radikaler Kräfte zugunsten eines türkischen Nationalismus auf deutschem Boden, der Verherrlichung eines diktatorischen Regimes in Ankara sowie eines rückwärtsgewandten Islamverständnisses sind ein Nährboden für die Verfestigung von Parallelgesellschaften. Angesichts dieser besorgniserregenden Entwicklungen darf nicht der Rest eines Zweifels bestehen bleiben, dass sich die personellen und strukturellen Verbindungen zwischen dem DITIB-Landesverband Hessen und der Regierung in Ankara nicht auch auf die Ausgestaltung des hiesigen Religionsunterrichtes auswirken. Eine sofortige Beendigung der Kooperation kann gegenwärtig nicht umgesetzt werden, da die auf Betreiben der FDP im Jahr 2012 eingegangene Kooperation mit dem DITIB-Landesverband Hessen durch die seinerzeitige Kultusministerin Beer mit diversen rechtlichen Garantien versehen wurde. Bis zum 31. Dezember 2018 sind jedoch durch den DITIB-Landesverband Hessen sowohl eine stärkere institutionelle Unabhängigkeit von der türkischen Religionsbehörde Diyanet und des ihr weisungsgebundenen DITIB-Dachverbandes in Köln, als auch ein bereits seit Jahren ausstehendes Mitgliedsregister und funktionsfähige Verwaltungsstrukturen nachzuweisen. Nach dem Ende der für die Erfüllung der Auflagen gesetzten Frist wird neuerlich darüber zu entscheiden sein, ob DITIB Hessen noch die verfassungsrechtlichen Anforderungen einer Religionsgemeinschaft erfüllt. Sollte dies nicht der Fall sein, werden wir als Alternative zum bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht ein staatliches und verfassungskonformes Angebot für muslimische Kinder sicherstellen. Das seitens der CDU von Beginn an präferierte Modell eines Faches Islamkunde bzw. eines Ethikunterrichtes mit islamkundlichem Schwerpunkt ist nach unserer Auffassung die am besten geeignete Variante, um bei der Erteilung des Unterrichtes ausländische Einflüsse ausschließen und zugleich die unterschiedlichen Glaubensrichtungen innerhalb des Islam berücksichtigen zu können.

Wir wollen die Fortsetzung und die Ausweitung des bekenntnisgebundenen islamischen Religionsunterrichts auf bisher noch nicht erreichte Jahrgangsstufen.

Wir stehen für die Gleichbehandlung der Weltreligionen. So wie es katholischen und evangelischen Religionsunterricht gibt, soll es auch islamischen Religionsunterricht an unseren Schulen geben. Das setzt neben entsprechenden Lehrplänen auch einen verlässlichen Partner auf Seiten der Kirchen und Religionsgemeinschaften voraus. Hessen hat sich während der Amtszeit der letzten Regierung u.a. für den Moscheeverband DITIB als Kooperationspartner für den islamischen Religionsunterricht entschieden. Angesichts der Verbindungen von DITIB zur türkischen Religionsbehörde und zur Regierung der Türkei hat die Landesregierung DITIB bis Ende 2018 Zeit gegeben, Auflagen zu erfüllen sowie ihre Unabhängigkeit und Verlässlichkeit unter Beweis zu stellen. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Für uns ist klar, dass es auch für den Fall, dass die Zusammenarbeit mit DITIB nicht fortgesetzt werden kann, weiterhin ein Unterrichtsangebot für Schüler*innen muslimischen Glaubens geben soll. Uns GRÜNEN ist es vor allem wichtig, dass es einen Religionsunterricht geben wird – unabhängig davon, ob es sich um ein bekenntnisgebundenes oder -ungebundenes Angebot handelt.

DIE LINKE setzt sich für Ethikunterricht an den Schulen ein. So sehen wir eine Erziehung zum gegenseitigen Verständnis verschiedener Lebens- und Glaubensformen am ehesten gewahrt.
Solange an hessischen Schulen Religionsunterricht gegeben wird, ist DIE LINKE dafür, dass Lehrstühle für Religionspädagogik – gleich welcher Religion – vom Land bereitgestellt werden. Diese Lehrstühle müssen dann entsprechend jedem anderen Lehrstuhl durch das Land finanziert sein.
Einen bekenntnisorientierten Religionsunterricht wünschen wir uns nicht! Solange dieser verfassungsrechtlich vorgeschrieben ist, gilt auch hier der Gleichheitsgrundsatz der Religionen.

Die beste Umsetzung der Verfassungsgebote ist ein bekenntnisorientierter Religionsunterricht und somit auch ein bekenntnisorientierter islamischer Religionsunterricht. Wir brauchen eine fundierte und an unserer freiheitlichen Gesellschaftsordnung orientierte religiöse Bildung. Deshalb dürfen wir die religiöse Unterweisung nicht wieder Hinterhofmoscheen und aus dem Ausland bezahlten Imamen überlassen, die keiner staatlichen Schulaufsicht unterliegen. Vor diesem Hintergrund sind wir nach wie vor der Überzeugung, dass Die Einführung des bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts als ordentliches Unterrichtsfach in staatlicher Verantwortung der richtige Schritt war und er heute wichtiger denn je ist. Es darf keine Einflussnahme von außen auf Ausbildungs- und Lehrinhalte und in den Unterricht geben.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Änderung des Schulgesetzes gemäß Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht entschied 2015, dass ein pauschales Kopftuchverbot, d.h. aufgrund einer abstrakten Gefahr, verfassungswidrig sowie die Privilegierung christlich-abendländischer Traditionen nichtig ist. Nur eine konkrete Gefahr für den Schulfrieden lässt ein Kopftuchverbot unter eng begrenzten Bedingungen zu. Der entsprechende Gesetzestext im Schulgesetz Hessen (§ 86 Abs. 3) wurde in seinem Wortlaut bis jetzt nicht verändert und suggeriert so, dass sowohl die nichtige Privilegierung als auch das pauschale Verbot weiterhin Bestand hätten.

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Gesetzestext so verändert wird, dass sich darin die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts widerspiegelt (vergleichbar den Änderungen des Schulgesetzes von Nordrhein-Westfalen)?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Entgegen der Annahme des Fragestellers hat die CDU-geführte Landesregierung als Folge des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 27. Januar 2015 (Az. 1 BvR 471/10) bereits im Zuge der am 2. Mai 2017 verabschiedeten Novelle des Hessischen Schulgesetzes auch die Formulierung im einschlägigen § 86 Abs. 3 an die geänderte Rechtsprechung angepasst. Eine Änderung ist daher nicht mehr erforderlich.

Wie unter 2.4. bereits dargestellt, werden wir alle hessischen Gesetze an die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf das Tragen religiöser Symbole anpassen. Ein pauschales Verbot ist nicht zulässig.

Bei der letzten Änderung des Schulgesetzes wurde auch §86 Abs. 3 geändert und an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angepasst. Die neue Formulierung im Schulgesetz (in der Fassung vom 30. Juni 2017) sieht weder einer Privilegierung einzelner Religionen noch das pauschale Verbot des Tragens eines religiösen Kleidungsstücks vor.

Wir lehnen ein „Kopftuchverbot“ ab. Der pauschal formulierte Text im Schulgesetz ermöglicht eine Diskriminierung muslimischer Lehrerinnen. Deshalb werden wir für eine Änderung diese Paragraphen eintreten. DIE LINKE ist gegen die Beschränkung von religiöser Bekleidungen oder gar Berufsverbote. Das gebietet einerseits die Religionsfreiheit als auch das Recht auf Selbstbestimmung der Frau. DIE LINKE ist gegen jeden Zwang – gegen den Zwang, ein Kopftuch tragen zu müssen und dagegen, es ablegen zu müssen.

Wir sehen bisher keinen akuten Änderungsbedarf, jedoch sind wir der Überzeugung, dass der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen werden muss. Sollten diesbezüglich Änderungen notwendig sein, so stehen wir einer Prüfung offen und ergebnisorientiert gegenüber.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Abschaffung von Prognosen über die Gefährdung des Schulfriedens durch Lehrerinnen mit Kopftuch

Das Hessische Kultusministerium akzeptiert zwar, dass ein pauschales Kopftuchverbot an Schulen unzulässig ist, hat aber gleichzeitig ein gesondertes Verfahren eingeführt, anhand dessen die Schulleitung prognostizieren soll, ob eine Lehrerin mit Kopftuch (und ausschließlich sie) potentiell den Schulfrieden stören wird oder nicht. Details über das Verfahren und die Inhalte der Einschätzung werden dabei den betroffenen Frauen nicht mitgeteilt. Zudem ist nicht transparent, wo und über welchen Zeitraum die Daten gespeichert werden und wie oft dieses Prognoseverfahren wiederholt wird.

  1. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um den betroffenen Lehrerinnen Zugang zu ihren Daten zu gewähren?
  2. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um diese diskriminierende Praxis abzuschaffen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu Frage 1: Das bestehende Verfahren zur Prognose einer Störung des Schulfriedens durch eine Lehrerin mit Kopftuch steht im Einklang mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 27. Januar 2015 (Az. 1 BvR 471/10) und den allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorgaben. Weitergehende Maßnahmen sind daher nicht beabsichtigt.

Zu Frage 2: Die Frage beruht auf einer fehlerhaften Annahme. Die Umsetzung geltenden Rechtes im Sinne des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 27. Januar 2015 (Az. 1 BvR 471/10) ist keine diskriminierende Praxis und bedarf daher auch keiner Maßnahmen zur Änderung.

Eine „Prognose“ über eine angenommene Störung des Schulfriedens ist unserer Auffassung nach nicht möglich. Eine solche Störung kann nur festgestellt werden, wenn sie eingetreten ist. Dann ist es erforderlich, individuelle Maßnahmen einzuleiten, um den Schulfrieden wieder herzustellen, was aber nicht bedeuten darf, dass dies automatisch zur Folge hätte, dass die betroffene Lehrerin das Kopftuch abzulegen oder die Schule zu verlassen hätte.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass eine konkrete Gefahr vorliegen muss, die es rechtfertigen würde, das Tragen religiöser Symbole bei Lehrkräften zu verbieten. Unabhängig davon haben Lehrkräfte in Schule und Unterricht politische, religiöse und weltanschauliche Neutralität zu wahren. Etwaige Verstöße gegen diese Neutralitätspflicht und somit eine Störung des Schulfriedens müssen im Einzelfall geprüft und miteinander erörtert werden. Maßgeblich ist hierbei das Verhalten einer Person und nicht ihre Kleidung. Es muss also aus unserer Sicht um eine konkrete Situation und nicht um wie auch immer geartete Prognoseverfahren gehen.

Das Sammeln von Daten über die Kleidung von Lehrerinnen sehen wir als unzulässig an. Die generelle Kriminalisierung von muslimischen Lehrerinnen und die denunziatorische Praxis eines Generalverdachtes von Seiten der Schulleitung des Landes Hessen sind sofort zu beenden. Darüber hinaus muss allen betroffenen Lehrerinnen Einblick in die über sie gesammelten Daten und Einschätzungen gewährt werden. Eine solche Stimmung des Misstrauens ist eine enorme Gefahr für den Schulfrieden.

Ein derartiges dargestelltes Verfahren bedarf der Überprüfung. Eine pauschale Bewertung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Informationsverbreitung über die Rechtslage von Lehrerinnen mit Kopftuch

Bis heute erreichen uns Meldungen von Lehramtsstudentinnnen und Referendarinnen, dass ihnen von einzelnen Ausbildungsschulen mitgeteilt wird, sie könnten ihr Praktikum/Referendariat nicht mit Kopftuch ableisten. Weder die Universitäten noch die an der Ausbildung beteiligten Studienseminare schreiten gegen diese rechtswidrigen Praktiken ein – sei es mangels Kenntnissen, sei es, weil sie diese Praktiken inoffiziell gutheißen.

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die Universitäten, die Ausbildungsschulen und die Studienseminare über den verfassungsmäßigen Umgang mit dem Kopftuch im Schuldienst umfassend zu informieren und darauf zu verpflichten und so die diskriminierenden Praktiken zu unterbinden?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Mit dem Erlass „Hinweise zu den Auswirkungen auf die Rechtlage in Hessen“ vom 4. September 2015 wurden die hessischen Schulämter und Schulen durch das Hessische Kultusministerium über die geänderte Rechtslage als Folge des o.a. Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes informiert. In dem Erlass werden die wesentlichen Passagen aus der Entscheidung zur Glaubens- und Bekenntnisfreiheit einerseits sowie zum Schulfrieden und der staatlichen Neutralität andererseits wiedergegeben. Weiterhin werden die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Kriterien für die Anwendung im Sinne einer Einzelfallprüfung dargelegt. Diese Kriterien sind im Wesentlichen das Vorliegen einer konkreten Gefahr, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, das Verbot der Beeinflussung und der Grundsatz der negativen Glaubensfreiheit und die Störung des Schulfriedens oder die Beeinträchtigung der Erfüllung des staatlichen Erziehungsauftrags. Sollte die Prüfung ergeben, dass im Einzelfall ein Verbot eines Kleidungsstücks ausgesprochen werden sollte, wird diese Entscheidung in enger Abstimmung von Schule und Schulaufsicht getroffen werden. Eine ausführliche und die geltende Rechtslage beschreibende Information der zuständigen Dienststellen ist somit vollumfänglich gewährleistet.

Auch wir haben solche Fälle zur Kenntnis genommen und im Rahmen unserer parlamentarischen Möglichkeiten bereits jetzt auf die Unzulässigkeit hingewiesen. Durch eine klare gesetzliche Regelung (siehe Antworten zu 2.4. und 3.12.) werden alle staatlichen Stellen auf eine der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entsprechende Praxis verpflichtet.

Solche Fälle sind bisher nicht an uns herangetragen worden. Entsprechenden Hinweise werden wir nachgehen und die Rechtslage klarstellen.

Das Recht auf Religionsfreiheit ist zu wahren, ebenso wie jedes andere bürgerliche Recht.
Für die Durchsetzung der rechtlichen Vorgaben ist das Kultusministerium zuständig. Als Oppositionspartei können wir dem Ministerium „auf die Finger schauen“.

Diesbezüglich besteht die Notwendigkeit, im Rahmen der Aus- und Weiterbildung und der Informationen der Schulen z.B. durch Informationen durch das Ministerium und die Schulverwaltung auf die gültige Rechtslage hinzuweisen und dafür Sorge zu tragen, dass diese umgesetzt wird.

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Schul-Mediator*innen aus der Sinti*zze und Rom*nja Community an Schulen

Rassistische Einstellungen gegen Sinti*zze und Rom*nja sind in Bildungseinrichtungen wie Schulen stark verbreitet und weitgehend normalisiert. Dies führt zur Benachteiligung und Diskriminierung von Roma- und Sinti-Schüler*innen und ihrer Familien. Programme mit Schul-Mediator*innen aus der Community der Sinti*zze und Rom*nja haben sich als wirksame Unterstützung im Abbau von Diskriminierung an Schulen erwiesen. In Artikel 4 des Staatsvertrages zwischen dem Land Hessen und dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Hessen vom 22.9.2017 werden Maßnahmen und Projekte zur Erreichung von Chancengleichheit im Bildungsbereich festgeschrieben und empfohlen.

Werden Sie den Artikel 4 Absatz 2 des Staatsvertrags umsetzen, indem Sie sich für die dauerhafte und flächendeckende Einstellung von Schul-Mediator*innen aus der Community der Sinti*zze und Rom*nja einsetzen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Artikel 4 Absatz 2 des Vertrages zwischen dem Land Hessen und dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Hessen lautet: „Das Land wird sich weiterhin intensiv dafür einsetzen, das Bildungsangebot für jugendliche und erwachsene Sinti und Roma zu verbessern, um Chancengleichheit für die Angehörigen der Minderheit auf allen Bildungsstufen (Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen) herzustellen. Vom Landesverband für die einzelnen Bildungsebenen entwickelte ergänzende Maßnahmen und Projekte werden begrüßt und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten unterstützt. Das Land appelliert an die einzelnen Bildungsträger bei Maßnahmen und Projekten mit den Vertretern des Landesverbandes zusammen zu arbeiten.“ Die Herstellung von Chancengleichheit erfolgt in Hessen durch ein leistungsgerechtes, begabungsorientiertes und durchlässiges Schulsystem, das für alle Schüler unabhängig von ihrer Herkunft ein optimales und materiell vorbildlich ausgestattetes Bildungs- und Unterrichtsangebot zur Verfügung stellt. Eine „dauerhafte und flächendeckende Einstellung von Schul-Mediatoren aus der Community der Sinti und Roma“ ist dagegen ausweislich des Vertragstextes kein konstitutiver Auftrag des Staatsvertrages.

Ja

Roma und Sinti sind eine anerkannte Minderheit in Deutschland, die in der Vergangenheit und besonders in der Zeit des Nationalsozialismus schreckliche Verbrechen erleiden mussten. Die Aufklärung darüber ist gerade für Schüler*innen wichtig. Wie im Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Verband Deutscher Sinti und Roma vereinbart, begrüßen und unterstützen wir vom Landesverband Deutscher Sinti und Roma entwickelte Maßnahmen und Projekte für die einzelnen Bildungsebenen. Mit einer Handreichung des Kultusministeriums bestärken wir Lehrer*innen darin, das Thema noch besser in den Unterricht zu integrieren.

Wenn Schul-Mediator*innen aus der Community der Sinti*zze und Rom*nja zum Abbau von Diskriminierung an den Schulen sinnvoll sind, werden wir ihren Einsatz unterstützen. Wir sehen auch die Notwendigkeit, junge Menschen aus den Communitys gesellschaftlicher Minderheiten oder Migrant*innen gezielt anzusprechen und als Lehrkräfte bzw. pädagogische Fachkräfte zu gewinnen.

Wir begrüßen den Staatsvertrag, aber sind der Überzeugung, dass die Umsetzung der hinterlegten Zeile gemeinsam mit dem Verband der Sinti und Roma im Dialog erarbeitet werden müssen. Dabei kann der Einsatz von Mediatoren eine sinnvolle und geeignete Maßnahme darstellen.

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