Rassismuskritische Sensibilisierung in Bezug auf Sinti*zze und Rom*nja im Bereich Öffentlicher Dienst

Rassistische Einstellungen gegen Sinti*zze und Rom*nja sind unter Angehörigen der Mehrheitsbevölkerung stark verbreitet und weitgehend normalisiert. In staatlichen Behörden und Institutionen führt dieser unreflektierte Rassismus zu massiven Benachteiligungen und Diskriminierungen von Sinti*zze und Rom*nja. In Artikel 6 des Staatsvertrages zwischen dem Land Hessen und dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Hessen vom 22.9.2017 sind Maßnahmen gegen Diskriminierung und Vorurteile festgeschrieben.

Werden Sie den Artikel 6 Absatz 2 des Staatsvertrags umsetzen, indem Sie rassismuskritische Sensibilisierungsarbeit als verpflichtende Fortbildung im öffentlichen Dienst einführen?

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Der Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Verband Deutscher Sinti und Roma ist ein wichtiger Meilenstein, um jede Form von Diskriminierung von Sinti und Roma zu verhindern. Er ist klarer Ausdruck und Bekenntnis dazu, dass Sinti und Roma in unserer Gesellschaft selbstverständlich ihren Platz haben und eine Diskriminierung nicht geduldet wird.

Rassismuskritische Sensibilisierungsarbeit im öffentlichen Dienst findet umfassend statt. Es gibt bereits heute ein umfangreiches Fortbildungsangebot und auch teilweise verpflichtende Schulungsmaßnahmen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Hessen. Die Zentrale Fortbildung bietet im Jahresprogramm 2018 eine Vielzahl an Fortbildungsangeboten an, die die Umsetzung des Integrationsverständnisses der Hessischen Landesregierung und der interkulturellen Öffnung der Landesverwaltung unterstützen und die Kompetenz und Handlungsfähigkeit von Angehörigen der Landesverwaltung in interkulturellen Arbeitssituationen erhöhen. Führungskräfte haben durch ihre Vorbildfunktion und ihre Entscheidungsmöglichkeiten großen Einfluss auf das Klima und die zukünftige Aufstellung der Landesverwaltung. Deswegen ist für die Beschäftigten, die einen Lehrgang der Führungskräfteentwicklung (FKE) absolvieren, bereits seit 2015 das Fortbildungsmodul „Vielfalt und Unterschiedlichkeit als Führungsaufgabe“ bindend. Ziel ist, Führungskräfte für unterschiedliche Wahrnehmungen, kulturelle Werthaltungen und Prägungen zu sensibilisieren sowie die eigene Haltung im Umgang mit wachsender Unterschiedlichkeit und Vielfalt zu reflektieren und Vielfalt als Chance wahrzunehmen.

Wir stehen in ständigem Kontakt mit dem Landesverband der Sinti und Roma und werden uns selbstverständlich an die im Staatsvertrag festgehaltenen Vereinbarungen halten. Darüber hinaus streben wir an, den Einsatz der Handreichung „Sinti und Roma in Deutschland und die Rolle des Antiziganismus“ an hessischen Schulen verpflichtend zu machen.

Wir setzen uns dafür ein, in die Aus-, Fort- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst auch die Antidiskriminierungsarbeit zu integrieren. Wir haben bereits für einige Diskriminierungsmerkmale gezielt sensibilisiert.

Ja.

Wir Freie Demokraten setzen uns bzgl. der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie der Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen für eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein – diesbezüglich fordern wir Flexibilität, beispielsweise hinsichtlich des Anbietens von Teilzeitregelungen, Home-Office oder Kinderbetreuung in der Nähe des Arbeitsplatzes. Dies hilft besonders auch Frauen, Vollzeit tätig sein zu können.
Darüber hinaus hat Diskriminierung in der öffentlichen Verwaltung keinen Platz – da wir freiheitlich denken, setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass religiöse Symbole jeglicher Art im öffentlichen Dienst nicht vorhanden sind. Wir fordern darüber hinaus, dass das Land im Bereich „Diversity“ Vorreiter ist. Hessen muss dabei nicht nur Vorbildcharakter z.B. für ein verbindlich implementiertes Diversity Management übernehmen – es ist eben auch selbst ein wichtiger Arbeitgeber. Neben der allgemeinen Verwaltung betrifft dies ausdrücklich auch die hessische Polizei.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Rassismuskritische Sensibilisierung bezüglich Sinti*zze und Rom*nja im Bereich Bildung

Rassistische Einstellungen gegen Sinti*zze und Rom*nja sind unter Angehörigen der Mehrheitsbevölkerung stark verbreitet und weitgehend normalisiert. In Bildungseinrichtungen führt dieser unreflektierte Rassismus zu massiven Benachteiligungen und Diskriminierungen von Sinti*zze und Rom*nja. In Artikel 6 des Staatsvertrages zwischen dem Land Hessen und dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Hessen vom 22.9.2017 sind Maßnahmen gegen Diskriminierung und Vorurteile festgeschrieben.

Werden Sie den Artikel 6 Absatz 2 des Staatsvertrags umsetzen, indem Sie rassismuskritische Sensibilisierungsarbeit als festen Bestandteil der Ausbildung von Lehrkräften, Erzieher*innen und anderen Bildungsarbeiter*innen einführen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Artikel 6 Absatz 2 des Vertrages zwischen dem Land Hessen und dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Hessen, lautet: „Das Land setzt sich zusammen mit dem Landesverband dafür ein, Diskriminierung und Ausgrenzung durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. Ziel ist, Wissensdefizite über die Geschichte der Sinti und Roma sowie die Verfolgungsmaßnahmen in der Zeit des Nationalsozialismus nach Möglichkeit auf allen Bildungsebenen und in Behörden abzubauen und einen Geist der Toleranz und der gegenseitigen Achtung herzustellen.“ Diese gemeinsame Aufgabe wird im schulischen Bereich durch vielfältige Projekte und Initiativen umgesetzt, beispielsweise die Lehrerhandreichung „Sinti und Roma in Deutschland und die Rolle des Antiziganismus“, die Berücksichtigung der Verfolgungsgeschichte der Sinti und Roma im Geschichts- bzw. Politik- und Wirtschaftsunterricht und der im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der Landesregierung und der Philipps-Universität Marburg angebotenen interdisziplinären Seminare zum Thema „Geschichte und Kultur der Sinti und Roma in Deutschland“. Die Einführung einer „rassismuskritischen Sensibilisierungsarbeit als fester Bestandteil der Ausbildung von Lehrkräften, Erziehern und anderen Bildungsarbeitern“ ist ausweislich des Vertragstextes kein konstitutiver Auftrag des Staatsvertrages.

Wie unter 2.9. bereits dargestellt haben wir vor, die Handreichung „Sinti und Roma in Deutschland und die Rolle des Antiziganismus“ verpflichtend in den Unterricht einzuführen. Dies setzt natürlich voraus, dass alle Lehrkräfte entsprechend fortgebildet sind.

Wir setzen wir uns dafür ein, die Aus-, Fort- und Weiterbildungen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, darunter auch Lehrkräfte, durch Module zur Antidiskriminierung zu erweitern, wenn nicht bereits geschehen.

Ja, unbedingt.

Wir begrüßen den Staatsvertrag und sind der Überzeugung, dass die Umsetzung der hinterlegten Zeile gemeinsam mit dem Verband der Sinti und Roma im Dialog erarbeitet werden müssen. Die von Ihnen angesprochenen Themen sind jedoch von grundsätzlicher Bedeutung und müssen vor diesem Hintergrund auch interdisziplinär angelegt sein. Es macht nach unserer Auffassung wenig Sinn, diesbezüglich gesonderte Module zu entwickeln, die nicht im Gesamtkontext gesehen werden.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Schul-Mediator*innen aus der Sinti*zze und Rom*nja Community an Schulen

Rassistische Einstellungen gegen Sinti*zze und Rom*nja sind in Bildungseinrichtungen wie Schulen stark verbreitet und weitgehend normalisiert. Dies führt zur Benachteiligung und Diskriminierung von Roma- und Sinti-Schüler*innen und ihrer Familien. Programme mit Schul-Mediator*innen aus der Community der Sinti*zze und Rom*nja haben sich als wirksame Unterstützung im Abbau von Diskriminierung an Schulen erwiesen. In Artikel 4 des Staatsvertrages zwischen dem Land Hessen und dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Hessen vom 22.9.2017 werden Maßnahmen und Projekte zur Erreichung von Chancengleichheit im Bildungsbereich festgeschrieben und empfohlen.

Werden Sie den Artikel 4 Absatz 2 des Staatsvertrags umsetzen, indem Sie sich für die dauerhafte und flächendeckende Einstellung von Schul-Mediator*innen aus der Community der Sinti*zze und Rom*nja einsetzen?

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Artikel 4 Absatz 2 des Vertrages zwischen dem Land Hessen und dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Hessen lautet: „Das Land wird sich weiterhin intensiv dafür einsetzen, das Bildungsangebot für jugendliche und erwachsene Sinti und Roma zu verbessern, um Chancengleichheit für die Angehörigen der Minderheit auf allen Bildungsstufen (Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen) herzustellen. Vom Landesverband für die einzelnen Bildungsebenen entwickelte ergänzende Maßnahmen und Projekte werden begrüßt und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten unterstützt. Das Land appelliert an die einzelnen Bildungsträger bei Maßnahmen und Projekten mit den Vertretern des Landesverbandes zusammen zu arbeiten.“ Die Herstellung von Chancengleichheit erfolgt in Hessen durch ein leistungsgerechtes, begabungsorientiertes und durchlässiges Schulsystem, das für alle Schüler unabhängig von ihrer Herkunft ein optimales und materiell vorbildlich ausgestattetes Bildungs- und Unterrichtsangebot zur Verfügung stellt. Eine „dauerhafte und flächendeckende Einstellung von Schul-Mediatoren aus der Community der Sinti und Roma“ ist dagegen ausweislich des Vertragstextes kein konstitutiver Auftrag des Staatsvertrages.

Ja

Roma und Sinti sind eine anerkannte Minderheit in Deutschland, die in der Vergangenheit und besonders in der Zeit des Nationalsozialismus schreckliche Verbrechen erleiden mussten. Die Aufklärung darüber ist gerade für Schüler*innen wichtig. Wie im Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Verband Deutscher Sinti und Roma vereinbart, begrüßen und unterstützen wir vom Landesverband Deutscher Sinti und Roma entwickelte Maßnahmen und Projekte für die einzelnen Bildungsebenen. Mit einer Handreichung des Kultusministeriums bestärken wir Lehrer*innen darin, das Thema noch besser in den Unterricht zu integrieren.

Wenn Schul-Mediator*innen aus der Community der Sinti*zze und Rom*nja zum Abbau von Diskriminierung an den Schulen sinnvoll sind, werden wir ihren Einsatz unterstützen. Wir sehen auch die Notwendigkeit, junge Menschen aus den Communitys gesellschaftlicher Minderheiten oder Migrant*innen gezielt anzusprechen und als Lehrkräfte bzw. pädagogische Fachkräfte zu gewinnen.

Wir begrüßen den Staatsvertrag, aber sind der Überzeugung, dass die Umsetzung der hinterlegten Zeile gemeinsam mit dem Verband der Sinti und Roma im Dialog erarbeitet werden müssen. Dabei kann der Einsatz von Mediatoren eine sinnvolle und geeignete Maßnahme darstellen.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Bleiberecht und historische Verantwortung gegenüber Rom*nja

Die kumulative Diskriminierung und Verfolgung von Rom*nja durch nichtstaatliche Akteure wird in Deutschland nicht als Asylgrund anerkannt. Geflüchtete Rom*nja werden, teilweise nach jahrzehntelangem Aufenthalt in Deutschland, in Länder abgeschoben, in denen sie erneuter Verfolgung und massiven Diskriminierungen in allen Lebensbereichen ausgesetzt sind. Dasselbe gilt für ihre in Deutschland geborenen Kinder. „Durch die Verfolgung und den Völkermord während der Herrschaft der Nationalsozialisten ergibt sich eine historische und politische Verantwortung gegenüber den Angehörigen der Minderheit“, heißt es in der Präambel des Staatsvertrags zwischen dem Land Hessen und dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Hessen vom 22.9.2017.

Werden Sie sich dafür einsetzen, der historischen Verantwortung gerechter zu werden, indem Sie sich für eine Verbesserung der Bleibeperspektiven geflüchteter Rom*nja in Hessen einsetzen?

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Der Schutz von Minderheiten und die Anwendung des grundgesetzlichen Asylrechts sind Grundlagen unserer Rechts- und Werteordnung. Die CDU bekennt sich selbstverständlich zu den verfassungsrechtlichen Verpflichtungen dieses Landes. Mit dem Staatsvertrags zwischen dem Land Hessen und dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Hessen haben wir unsere besondere Verantwortung dieser Bevölkerungsgruppe gegenüber dokumentiert und wahrgenommen. Diskriminierungen von Sinti und Roma treten wir entschieden entgegen..
Im Bereich des Aufenthaltsrechtes der Sinti und Roma geht es um verschiedene Konstellationen. Oft handelt es sich zu einem großen Teil um EU-Bürger aus Rumänien und Bulgarien mit einem grundsätzlichen Recht auf Freizügigkeit. Dazu gehört aber nicht das Recht zur Einwanderung in unsere Sozialsysteme. Das Thema „Bleibeperspektive“ stellt sich bei diesem Personenkreis daher nur in bestimmten arbeits- und sozialhilferechtlichen Konstellationen, die kein Gegenstand landesrechtlicher Regelungen sind.
Soweit es sich bei den Menschen um Drittstaatsangehörige handelt, die in der EU/ Deutschland Asyl suchen, sind die nationalen bzw. europarechtlichen Asylregelungen anwendbar. Dabei werden wir selbstverständlich auch in Zukunft unsere humanitären und rechtlichen Verpflichtungen bei der Aufnahme von Menschen in Not achten – ohne Ansehen der Person oder Herkunft sondern klar auf Grundlage des Asyl- und Aufenthaltsrechts und der Genfer Flüchtlingskonvention. Eine Bevorzugung oder spezielle Bearbeitung von Asylgesuchen von Sinti und Roma durch das BAMF wäre europarechts- und verfassungswidrig.

Das Bleiberecht für Geflüchtete ist Bundesrecht. Wir werden uns in Regierungsverantwortung in Hessen dafür einsetzen, unserer besonderen Verantwortung für Roma gerecht zu werden.

Wir GRÜNE setzen uns für faire und schnelle Asylverfahren ein. Wir wollen die Rechtsberatung für alle Asylsuchenden ermöglichen, indem wir sie finanziell fördern. Wir setzen uns dafür ein, dass individuelle Fluchtgründe, mögliche politische Verfolgung durch einen Staat oder eine Gruppe gemäß dem Asylgesetz und der Genfer Flüchtlingskonvention genau im Asylgespräch erfasst wird und anerkannt wird. Dies gilt folgegemäß auch für geflüchtete Rom*nja. Mit dem Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Verband Deutscher Sinti und Roma hat die Landesregierung gezeigt, dass sie sich strukturell und dauerhaft für die Rechte von Sinti und Roma einsetzt. Wir wollen daran festhalten und werden den Landesverband entsprechend weiter fördern.

Ja, wir haben in zahlreichen parlamentarischen Initiativen gegen die Abschiebung von Roma in die angeblich sicheren Westbalkanstaaten protestiert und ein dauerhaftes Bleiberecht für die Betroffenen gefordert. Die Abschiebung von Angehörigen der Roma entspringt einer Atmosphäre des Antiziganismus und blendet die besondere historische Verantwortung Deutschlands für den Schutz von Sinti und Roma komplett aus. Roma müssen als verfolgte Bevölkerungsgruppe in Europa anerkannt werden und als solche Schutz erhalten. Die westlichen Balkanstaaten sind keine sicheren Herkunftsländer!

Die historische Verantwortung Deutschlands gegenüber allen Verfolgten während der Herrschaft des Nationalsozialismus steht für uns Freien Demokraten außer Frage. Dies vorausgeschickt, lässt sich feststellen, dass die Bleibeperspektiven geflüchteter Rom*nja in Hessen schlecht sind, weil sie in der Regel keinen Anspruch auf Asyl haben, sie in ihren Herkunftsländern nicht politisch verfolgt werden und auch nicht aus Kriegsgebieten zu uns kommen. Sie werden allerdings nach wie vor in ihren Herkunftsländern diskriminiert. Für alle Mitgliedstaaten der EU ist die Achtung der Minderheiten-Rechte ein Beitrittskriterium. Darüber hinaus müssen alle Mitgliedstaaten, in denen Rom*nja ansässig sind, bis zum Jahr 2020 Reformprogramme vorlegen, wie sie dieser Minderheit den Zugang zu Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsvorsorge und Wohnraum gewährleisten werden. Insofern bleibt zu hoffen, dass der Reformdruck der EU Wirkung zeigen wird. Davon abgesehen setzen wir Freie Demokraten uns schon sehr lange für ein Einwanderungsgesetz ein, das nach bestimmten Kriterien die reguläre Einwanderung in unseren Arbeitsmarkt zulässt.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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