Stärkung von Frauen mit Migrationshintergrund

Frauen, die aus Ländern, wie Syrien, dem Irak oder Äthiopien geflohen sind, hatten oft nicht die Chance, eine umfassende Schulbildung zu erwerben. Dies zwingt sie, auch in Deutschland in eine Abhängigkeit von ihrer*ihrem Partner*in oder macht es schwierig für sie, sich als alleinstehende Frau in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren.

Was werden Sie speziell für die Förderung von geflohenen Frauen tun?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU-geführte Hessische Landesregierung fördert seit Ende 2017 vier Beratungszentren, die sich in Hessen um traumatisierte und psychisch belastete Geflüchtete sowie Opfer von Folter und Gewalt kümmern. Für jedes Zentrum stellt das Land Hessen bis zu 400.000 Euro pro Jahr zur Verfügung.

Die Unterstützung der Frauen in allen Landesteilen durch Frauenhäuser, Interventionsstellen und Beratung für Frauen nach sexualisierter Gewalt ist zudem ein wichtiger Schwerpunkt des 2015 ins Leben gerufenen Sozialbudgets. Im Jahr 2018 werden die freiwilligen Leistungen im Rahmen des Sozialbudgets um etwa 43 Prozent auf rund 100 Millionen Euro und im Jahr 2019 auf 118,5 Millionen Euro erhöht. Mit zusätzlichen Mitteln für die Intervention bei häuslicher Gewalt, der Unterstützung von Beratungsstellen nach sexueller Gewalt und für Frauenhäuser kommt Hessen seiner Verantwortung nach, Maßnahmen gegen Gewalt zu ergreifen und Hilfsangebote für Frauen dauerhaft zu erhalten und zu etablieren sowie eine fachkundige Versorgung der Betroffenen zu gewährleisten.

Zugewanderte und geflüchtete Frauen sind oftmals in mehrfacher Hinsicht benachteiligt. Wir werden diese Frauen deshalb gezielt fördern. Sie sollen ein selbstbestimmtes Leben führen können und am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dazu gehören neben der Sprachförderung Aus- und Weiterbildung sowie Partizipationsangebote und Nachbarschaftsprojekte. Damit die Frauen diese Angebote auch nutzen können, muss es eine gute soziale Infrastruktur und kostenfreie frühkindliche Bildungsangebote geben. Die zum Teil nur schwer erreichbaren Frauen brauchen niederschwellige Angebote wie z.B. Familienzentren, die an Kitas angesiedelt sind.

In der vergangenen Legislaturperiode haben wir mit den beiden Aktionsplänen zur Integration von Flüchtlingen und Bewahrung des gesellschaftlichen Zusammenhalts mit einem umfangreichen finanziellen Volumen von 2,9 Milliarden Euro bundesweit einzigartig auf die neue Migrationssituation reagiert. Dabei haben wir uns auch dafür eingesetzt, die Integrationsprogramme für Geflüchtete auch für Frauen attraktiv zu gestalten. So wurde bei den Arbeits-, Ausbildungs- und Sprachprogrammen Kinderbetreuung während der Kurse ermöglicht, damit auch Eltern an den Kursen teilnehmen können. Außerdem fördern wir im Rahmen des Landesprogramms WIR Modellprojekte, die sich mit der spezifischen Lebenssituation geflüchteter Frauen auseinandersetzen und Konzepte für bessere Integrationschancen erarbeiten. Wir wollen dieses Engagement ausbauen und weiterhin dafür sorgen, dass Frauen und Mädchen mit Fluchthintergrund gleiche Integrationsbedingungen erhalten.

Der Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten soll Frauen, die Kinder haben, die Teilnahme an Fortbildungen ermöglichen, insbesondere zum Spracherwerb. Mit flexiblen Qualifikationsanalysen – etwa durch Arbeitsproben – müssen auch informell erworbene Qualifikationen gewürdigt werden. Hierzu ist das hessische Anerkennungsgesetz ggf. zu überarbeiten. Frauen, die bereits über eine berufliche Qualifikation verfügen, benötigen Unterstützung durch Fachsprachenkurse und fachspezifische Fortbildungsangebote.

Wir Freie Demokraten sehen im Spracherwerb und in der Aus- und Weiterbildung von Migranten den Schlüssel für eine gelingende Integration. Dies gilt selbstverständlich auch für die zugewanderten Frauen. Das hessische InteA-Programm an Berufsschulen bietet leider nur Jugendlichen im Alter von 16 bis 18 Jahren ein auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Lernprogramm an. Wir Freie Demokraten fordern, InteA bis zum Alter von 25 Jahren zu öffnen. Wir wollen verhindern, dass junge Menschen, die die Zugangskriterien nicht erfüllen, keine Chance auf Bildung und einen Arbeitsplatz haben. Dazu gehören selbstverständlich auch die geflohenen Frauen. Darüber hinaus wollen wir die verschiedenen Förderprogramme in diesem Bereich so verzahnen und ergänzen, dass niemand aufgrund seines Alters oder seiner Vorbildung von einem selbstbestimmten Leben ausgeschlossen wird. Wir Freie Demokraten stehen für Chancengerechtigkeit und diese wollen wir auch umsetzen.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Verdrängung von Migrantinnen* und geflüchteten Frauen* aus den Innenstädten

Unter den vorherrschenden Bedingungen auf den städtischen Wohnungsmärkten haben heute vor allem Migrantinnen* und insbesondere geflüchtete Frauen* keinen ausreichenden Zugang zu bezahlbarem Wohnraum. In der Folge von zunehmenden Gentrifizierungsprozessen wird einer Verdrängung in die städtischen Randgebiete Vorschub geleistet, die den Betroffenen die Möglichkeit auf soziale, kulturelle, politische sowie ökonomische Teilhabe erschwert. Die Konsequenzen dieses sozialen Ausschlusses führen beispielsweise zu einem eingeschränkten Zugang zu Sprachförderungsangeboten, Bildungsangeboten sowie sozialen, kulturellen und politischen Aktivitäten.

  1. Wie wird Ihre Partei soziales Wohnen für Migrantinnen* und geflüchtete Frauen* im Stadtinneren sicherstellen?
  2. Was unternehmen Sie konkret gegen die Privatisierung von Wohnraum und für den Ausbau des Sozialwohnraums?
  3. Wie werden Sie Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt auf Landesebene begegnen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU-geführte Landesregierung setzt sich besonders in den Ballungsgebieten und den Universitätsstädten für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ein. Privater und öffentlicher Wohnungsbau müssen dabei zusammen betrachtet werden, da die Herausforderung gemeinschaftliche Anstrengungen aller Akteure erfordert. Mit der Allianz für Wohnen hat die CDU-geführte Landesregierung daher ein Gremium geschaffen, dass alle Akteure des Wohnungsbaus auf das gemeinsame Ziel der Bereitstellung ausreichend Wohnraums ausrichtet. Durch die Umsetzung des Masterplan Wohnen, zudem unter anderem die Bereitstellung von Fördermitteln in Höhe von 1,7 Milliarden Euro gehört, werden wir den ganzheitlichen Ansatz zur Schaffung nachfragegerechten Wohnraums weiterverfolgen, damit für jeden Hessen ein passendes Angebot verfügbar ist. Dabei schaffen wir gemischte Strukturen mit Menschen unterschiedlichen Einkommens. Diese vielfältigen Angebote richten sich an alle Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen gleichermaßen. Eine Fixierung auf einen speziellen Personenkreis würden wir als unzulässige Diskriminierung anderer förderberechtigter Personengruppen. Betrachten und lehnen dies daher ab.
Diskriminierungen am Wohnungsmarkt lehnen wir – wie alle Formen der Diskriminierung – entschieden ab. Gerade in den öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften stellen wir sicher, dass Diskriminierungen nicht stattfinden. Bei privaten Vermietern ist die Kontrolle einzelner Vermietungsprozesse kaum leistbar. Neben der Stärkung der Nachfrageseite am Mietmarkt durch eine Verbreiterung des Angebots setzen wir daher hier vor allem auf Information und Sensibilisierung von Vermietern – unter anderem im Rahmen der RESPEKT-Kampagne der Landesregierung.

Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ist die soziale Frage des nächsten Jahrzehnts. Unter den CDU-Regierungen der letzten 19 Jahre wurde die Zahl der Sozialwohnungen in Hessen mehr als halbiert! Darüber hinaus fehlt Wohnraum für die Menschen, die über der Einkommensgrenze für Sozialwohnungen liegen, aber dennoch keine Reichtümer verdienen und die die im Ballungsraum heute geforderten Mietpreise nicht bezahlen können.
Wir werden eine Bauoffensive starten. Öffentliche Grundstücke wollen wir günstig für den Wohnungsbau zur Verfügung stellen. Wir werden mehr Mittel für den sozialen Wohnungsbau bereitstellen und dafür sorgen, dass der Anteil der Sozialwohnungen steigt und nicht sinkt.
Von diesen Maßnahmen werden alle Gruppen, die es derzeit auf dem Wohnungsmarkt besonders schwer haben (MigrantInnen, Behinderte, aber auch SeniorInnen, Alleinerziehende, Familien mit mehreren Kindern, Geringverdienende) profitieren.
Wir werden außerdem prüfen, ob mit einem Landesantidiskriminierungsgesetz im Bereich der Wohnungsraumversorgung trotz Bundeszuständigkeit für das Mietrecht Verbesserungen erzielt werden können.

Wir wollen, dass sich alle Menschen in Hessen mit gutem und bezahlbarem Wohnraum versorgen können. Deshalb hat die aktuelle Landesregierung mit zahlreichen Maßnahmen begonnen, für mehr bezahlbaren und angemessenen Wohnraum zu sorgen. Bis zum Jahr 2020 stehen insgesamt 1,7 Mrd. Euro für den sozialen Wohnungsbau bereit. Mit diesen Fördermitteln können rund 20.000 Wohnungen für insgesamt 60.000 Menschen gebaut werden. Auch die Nassauische Heimstätte, an er das Land maßgeblich beteiligt ist, trägt etwa durch geringe Durchschnittsmieten und energetische und soziale Quartiersentwicklung dazu bei. Wir haben ihr Eigenkapital um 50 Millionen Euro erhöht, sodass weitere bezahlbare Wohnungen geschaffen werden können. Es wird also mehr gebaut, es wird schneller gebaut und die Mittel aus der Sozialwohnraumförderung werden gut in Anspruch genommen. Dennoch muss hier weiterhin viel getan werden – deshalb werden wir uns für die Fortsetzung und weitere Verstärkung dieser Fördermaßnahmen einsetzen. Eine weitere Möglichkeit, um freie Wohnflächen zu aktivieren, ist ein Management für Wohnungstausch, von dem gerade ältere Menschen und Familien profitieren könnten. Wegen der weiterhin steigenden Preise bei Neuvermietungen bleiben oft besonders ältere Menschen in ihren Wohnungen oder Häusern wohnen, auch wenn diese für sie als Einzelperson inzwischen zu groß und oft auch zu teuer geworden sind. Die Nassauische Heimstätte bietet hier bereits entsprechende Programme an, die den Anreiz für einen Umzug erhöhen. Wir wollen diese Angebote entsprechend aufgreifen und ausweiten.

Der Bestand an Sozialwohnungen in Hessen stark gesunken, von 177.545 Ende 1999 auf gerade noch etwas mehr als 85.000 Wohnungen Ende 2017. Auch der Stand der offiziell registrierten anspruchsberechtigten Haushalte, die nicht mit einer Sozialwohnung versorgt werden können, ist mit über 51.000 so hoch wie nie. Wir fordern daher – für die Unterbringung geflüchteter Menschen und anderer bedürftiger Personen – in unseren Anträgen den Bau von 10.000 Sozialwohnungen sowie weiteren 2.000 Studierendenwohnungen pro Jahr. Zugleich fordern wir wirksame Maßnahmen gegen Zweckentfremdung, damit etwa leer stehende Büroräume in Wohnungen umgewandelt werden können, sowie eine verbesserte Mietpreisbremse.
Damit Flüchtlinge überhaupt die Möglichkeit haben, sich auch im städtischen Raum niederzulassen, wollen wir die diskriminierenden Wohnsitzauflagen abschaffen. Den Diskriminierungsschutz wollen wir durch einen Ausbau der Beratungsstellen gegen Diskriminierung und ein hessisches Antidiskriminierungsgesetz erweitern. Damit Betroffene ihre Rechte wahrnehmen können, wollen wir einen Rechtsmittelfonds einrichten. Nach dem Beispiel Berlins wollen wir zudem eine intervenierende Fach- und Koordinierungsstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt einrichten.

Der knappe und teure Wohnraum in den Ballungsgebieten trifft alle Bevölkerungsgruppen, die über geringe Einkommen verfügen.
Die Gründe für den fehlenden Wohnraum sind vielfältig und reichen von einem verstärkten Zuzug aus den ländlichen Regionen in die Städte über zu wenig ausgewiesene Baugebiete bis hin zu zahlreichen Bauauflagen, die das Bauen extrem verteuern. Für uns Freie Demokraten ist es wichtig, günstige Voraussetzungen für private Bauinvestitionen zu schaffen, ohne die die Nachfrage nach Wohnungen nicht im notwendigen Ausmaß befriedigt werden kann. Der soziale Wohnungsbau stellt für uns Freie Demokraten eine wichtige Ergänzung zum privaten Angebot dar.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Bleiberecht und historische Verantwortung gegenüber Rom*nja

Die kumulative Diskriminierung und Verfolgung von Rom*nja durch nichtstaatliche Akteure wird in Deutschland nicht als Asylgrund anerkannt. Geflüchtete Rom*nja werden, teilweise nach jahrzehntelangem Aufenthalt in Deutschland, in Länder abgeschoben, in denen sie erneuter Verfolgung und massiven Diskriminierungen in allen Lebensbereichen ausgesetzt sind. Dasselbe gilt für ihre in Deutschland geborenen Kinder. „Durch die Verfolgung und den Völkermord während der Herrschaft der Nationalsozialisten ergibt sich eine historische und politische Verantwortung gegenüber den Angehörigen der Minderheit“, heißt es in der Präambel des Staatsvertrags zwischen dem Land Hessen und dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Hessen vom 22.9.2017.

Werden Sie sich dafür einsetzen, der historischen Verantwortung gerechter zu werden, indem Sie sich für eine Verbesserung der Bleibeperspektiven geflüchteter Rom*nja in Hessen einsetzen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Der Schutz von Minderheiten und die Anwendung des grundgesetzlichen Asylrechts sind Grundlagen unserer Rechts- und Werteordnung. Die CDU bekennt sich selbstverständlich zu den verfassungsrechtlichen Verpflichtungen dieses Landes. Mit dem Staatsvertrags zwischen dem Land Hessen und dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Hessen haben wir unsere besondere Verantwortung dieser Bevölkerungsgruppe gegenüber dokumentiert und wahrgenommen. Diskriminierungen von Sinti und Roma treten wir entschieden entgegen..
Im Bereich des Aufenthaltsrechtes der Sinti und Roma geht es um verschiedene Konstellationen. Oft handelt es sich zu einem großen Teil um EU-Bürger aus Rumänien und Bulgarien mit einem grundsätzlichen Recht auf Freizügigkeit. Dazu gehört aber nicht das Recht zur Einwanderung in unsere Sozialsysteme. Das Thema „Bleibeperspektive“ stellt sich bei diesem Personenkreis daher nur in bestimmten arbeits- und sozialhilferechtlichen Konstellationen, die kein Gegenstand landesrechtlicher Regelungen sind.
Soweit es sich bei den Menschen um Drittstaatsangehörige handelt, die in der EU/ Deutschland Asyl suchen, sind die nationalen bzw. europarechtlichen Asylregelungen anwendbar. Dabei werden wir selbstverständlich auch in Zukunft unsere humanitären und rechtlichen Verpflichtungen bei der Aufnahme von Menschen in Not achten – ohne Ansehen der Person oder Herkunft sondern klar auf Grundlage des Asyl- und Aufenthaltsrechts und der Genfer Flüchtlingskonvention. Eine Bevorzugung oder spezielle Bearbeitung von Asylgesuchen von Sinti und Roma durch das BAMF wäre europarechts- und verfassungswidrig.

Das Bleiberecht für Geflüchtete ist Bundesrecht. Wir werden uns in Regierungsverantwortung in Hessen dafür einsetzen, unserer besonderen Verantwortung für Roma gerecht zu werden.

Wir GRÜNE setzen uns für faire und schnelle Asylverfahren ein. Wir wollen die Rechtsberatung für alle Asylsuchenden ermöglichen, indem wir sie finanziell fördern. Wir setzen uns dafür ein, dass individuelle Fluchtgründe, mögliche politische Verfolgung durch einen Staat oder eine Gruppe gemäß dem Asylgesetz und der Genfer Flüchtlingskonvention genau im Asylgespräch erfasst wird und anerkannt wird. Dies gilt folgegemäß auch für geflüchtete Rom*nja. Mit dem Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Verband Deutscher Sinti und Roma hat die Landesregierung gezeigt, dass sie sich strukturell und dauerhaft für die Rechte von Sinti und Roma einsetzt. Wir wollen daran festhalten und werden den Landesverband entsprechend weiter fördern.

Ja, wir haben in zahlreichen parlamentarischen Initiativen gegen die Abschiebung von Roma in die angeblich sicheren Westbalkanstaaten protestiert und ein dauerhaftes Bleiberecht für die Betroffenen gefordert. Die Abschiebung von Angehörigen der Roma entspringt einer Atmosphäre des Antiziganismus und blendet die besondere historische Verantwortung Deutschlands für den Schutz von Sinti und Roma komplett aus. Roma müssen als verfolgte Bevölkerungsgruppe in Europa anerkannt werden und als solche Schutz erhalten. Die westlichen Balkanstaaten sind keine sicheren Herkunftsländer!

Die historische Verantwortung Deutschlands gegenüber allen Verfolgten während der Herrschaft des Nationalsozialismus steht für uns Freien Demokraten außer Frage. Dies vorausgeschickt, lässt sich feststellen, dass die Bleibeperspektiven geflüchteter Rom*nja in Hessen schlecht sind, weil sie in der Regel keinen Anspruch auf Asyl haben, sie in ihren Herkunftsländern nicht politisch verfolgt werden und auch nicht aus Kriegsgebieten zu uns kommen. Sie werden allerdings nach wie vor in ihren Herkunftsländern diskriminiert. Für alle Mitgliedstaaten der EU ist die Achtung der Minderheiten-Rechte ein Beitrittskriterium. Darüber hinaus müssen alle Mitgliedstaaten, in denen Rom*nja ansässig sind, bis zum Jahr 2020 Reformprogramme vorlegen, wie sie dieser Minderheit den Zugang zu Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsvorsorge und Wohnraum gewährleisten werden. Insofern bleibt zu hoffen, dass der Reformdruck der EU Wirkung zeigen wird. Davon abgesehen setzen wir Freie Demokraten uns schon sehr lange für ein Einwanderungsgesetz ein, das nach bestimmten Kriterien die reguläre Einwanderung in unseren Arbeitsmarkt zulässt.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Sexuelle Orientierung, sexuelle Identität und Geschlecht als Fluchtgrund

Viele Menschen fliehen vor Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung, der sexuellen Identität oder des Geschlechts nach Deutschland.

  1. Welche Schritte werden Sie unternehmen, um die Anerkennung von LGBTI-Identität als Asylgrund in Hessen sicherzustellen?
  2. Geflüchtete Menschen mit LGBTI*-Hintergrund erfahren teilweise auch in Unterkünften Diskriminierung. Wie stellen sie sicher, dass geflüchtete Menschen mit LGBTI*-Hintergrund sich in Deutschland sicher fühlen können?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu Frage 1: Ein „eigener Asylgrund für die LGBTI-Community“ ist aus unserer Sicht in der Praxis und rechtlich nicht erforderlich, da das europäische Flüchtlingsrecht die Flüchtlingseigenschaft nach Art. 2 Buchstabe d) der Qualifikationsrichtlinie 2011/95/EU auch in Bezug auf die Zugehörigkeit zu einer bestimmten „sozialen Gruppe“ gewährt und darüber auch auf geschlechtliche Identität und die sexuelle Orientierung (Erwägungsgrund 30). Bei Vorliegen einer entsprechenden Verfolgung wird demnach Flüchtlingsschutz bzw. mindestens subsidiärer Schutz gewährt.

Zu Frage 2: Als freiheitliche Gesellschaft dulden wir keine Gewalt und Hetze gegen Flüchtlinge. Wir akzeptieren keinen Fremdenhass. Die hessischen Sicherheitsbehörden treten jeglicher Form von rechtsextremistischer Hetze oder Gewalt mit aller Entschlossenheit und Härte entgegen. Gleiches gilt für Diskriminierung und Gewalt bestimmter Personengruppen in den Flüchtlingsunterkünften.
Um dies sicherzustellen und das Recht durchzusetzen, werden wir u.a. dafür sorgen, dass in den Gemeinschaftsunterkünften und Einrichtungen des Landes dauerhaft Polizei vor Ort ist. Darüber hinaus werden die Landesbediensteten weiterhin entsprechend dem Hausrecht in Einrichtungen gegenüber aggressiven und randalierenden Asylantragstellern angemessene Maßnahmen ergreifen. Dies dient auch dem Schutz der großen Mehrheit der Geflüchteten in den Einrichtungen, die sich rechtskonform verhalten und insb. dem Minderheitenschutz.

Auch das Asylrecht ist Bundesrecht. Die derzeitige Rechtslage gibt Homosexuellen das Recht auf Asyl, wenn sie in ihrem Herkunftsland wegen ihrer sexuellen Identität verfolgt werden und ihnen gravierende Folgen drohen, so dass eine Menschenrechtsverletzung vorliegt.
Vulnerable Gruppen unter Geflüchteten, zu denen auch Menschen mit LGBTI-Identität gehören, wollen wir in besonders geschützten Einrichtungen unterbringen.

Wir GRÜNE wollen faire und transparente Asylverfahren. Bereits jetzt ist im Asylgesetz durch die Genfer Flüchtlingskonvention geregelt, dass auch die sexuelle Orientierung ein individueller Verfolgungsgrund sein kann. Das heißt, dass das Bundesamt für Migration und Flucht (BAMF) dieses Merkmal als Fluchtgrund anerkennen kann. Auch wir wissen, dass es in der Praxis hier noch oft zu Problemen kommt. Auch deshalb setzen wir uns für eine unabhängige Verfahrensberatung ein, um die Asylverfahren besser und die Asylentscheidungen rechtssicherer zu machen. Außerdem wollen wir die Fürsorge für queere Geflüchtete weiter verstärken, die gewachsene und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Rainbow Refugees fortsetzen und uns für eigene Schutzräume für diese besonders gefährdete Gruppen einsetzen. Bereits jetzt haben wir erreicht, dass die Beschäftigten der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen und der Asylverwaltung zu diesem Thema sensibilisiert und qualifiziert werden. Unterstützung für queere Geflüchtete leistet in Hessen das Beratungsnetzwerk für LSBT*IQ-Geflüchtete der hessischen AIDS-Hilfen und Rainbow-Refugee-Gruppen. Diese Arbeit fördert das Land aktuell mit 150.000 Euro.

Schwule, lesbische und transsexuelle Flüchtlinge werden vielfach in ihren Herkunftsländern verfolgt, diskriminiert und gesellschaftlich und familiär geächtet. Immer noch wird Homosexualität in mehr als 75 Ländern strafrechtlich verfolgt und in acht Ländern steht auf gleichgeschlechtliche Liebe die Todesstrafe. Sexuelle Orientierung muss als Fluchtgrund umfassend akzeptiert werden. Das Grundrecht auf Asyl muss wiederhergestellt werden!
Bei den hessischen Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete fordern wir schon seit Jahren verbindliche Mindeststandards für eine menschenwürdige Unterbringung und ein wirksames Gewaltschutzkonzept. Die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften darf nur eine temporäre Lösung sein. Geflüchtete haben ein Recht auf angemessenen Wohnraum!

Der Asylanspruch von geflüchteten Personen wird durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf Bundesebene geprüft. Die Mitarbeiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge werden für diese besonderen Fluchtgründe sensibilisiert. Wir Freie Demokraten fordern in diesem Zusammenhang eine(n) Sonderbeauftragte(n) für LSBTI beim BAMF, die/der entsprechend ausgebildet ist und mit der nötigen Sensibilität diese Funktion ausübt.
Für die Sicherheit in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes wurden Standards definiert, erarbeitet und umgesetzt, die die Sicherheit in den Aufnahmeeinrichtungen erhöht haben. Dabei ging es auch um eine geeignete Unterbringung und Betreuung besonders schutzbedürftiger Personen in z.B. geschlechtergetrennten Wohnräume und sanitären Einrichtungen sowie Rückzugsmöglichkeiten. All dies gehört seit Jahren zu den Standards der Erstaufnahme in Hessen. Auch wenn es für geflüchtete Personen, die zu der Personengruppe der LSBT*IQ gehören, eine große Überwindung kostet, sich fremden Menschen in der Aufnahmeeinrichtung anzuvertrauen, gibt es jedoch keine andere Möglichkeit, als beispielsweise das medizinische Personal auf die besondere eigene Situation hinzuweisen.

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Geschlechtsspezifische Diskriminierung von Frauen* mit Migrations- und Fluchtgeschichte

Die Benachteiligung von Frauen* mit Migrations- und Fluchtgeschichte beschränkt sich oftmals nicht nur auf geschlechtsspezifische Diskriminierungen: Frau* zu sein, nicht-deutsch bzw. nicht weiß zu sein, einer benachteiligten sozialen Milieu anzugehören hohen Alters und/oder mit einer Behinderung zu leben, homo-, trans-, oder intersexuell zu sein, und andere Faktoren führen dazu, dass viele gesellschaftliche Ausschlüsse ineinander verschränkt bzw. intersektional erlebt werden und den Alltag der Frauen* prägen. Trotz des seit 2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) erleben Frauen* mit Flucht- und Migrationsgeschichte nach wie vor strukturelle und institutionelle  Diskriminierung die sich vor allem in diskriminierenden Gesetzgebungen wie z.B. der Residenzpflicht, verdachtsunabhängigen Polizeikontrollen, Asylgesetzverschärfungen oder dem eingeschränkten Zugang zum Bildungs-, Arbeits- und Gesundheitssystem zeigt. Die prekäre Situation der Frauen* verschärft sich durch einen Mangel an bedarfsorientierten Beratungs- und Begleitangeboten. Diese sollten auch integrierte Sprachmittlerinnen* und, bei Bedarf, Kinderbetreuung miteinschließen.

  1. Welche Maßnahmen zum Schutz von Frauen* mit Flucht- und Migrationsgeschichte vor geschlechtsspezifischer Diskriminierung werden Sie ergreifen?
  2. In welcher Form werden Organisationen von Frauen* mit Flucht- und Migrationserfahrung Teil des Monitoring-Prozesses dieser Maßnahmen sein?
  3. Wie werden Sie Organisationen von Frauen* mit Flucht- und Migrationserfahrung sowie Kontakt- und Beratungsstellen politisch und finanziell stärken?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Jede Form von Gewalt gegen Frauen oder Diskriminierung muss bekämpft werden. Es darf keine Toleranz geben, bei Menschenhandel, Zwangsverheiratung, Zwangsprostitution, Stalking oder häuslicher und sexualisierter Gewalt. Darüber hinaus ist die Unterstützung der Frauen in allen Landesteilen durch Frauenhäuser, Interventionsstellen und Beratung für Frauen nach sexualisierter Gewalt ein wichtiger Schwerpunkt des 2015 ins Leben gerufenen Sozialbudgets. Mit zusätzlichen Mitteln für die Intervention bei häuslicher Gewalt, der Unterstützung von Beratungsstellen nach sexueller Gewalt und für Frauenhäuser kommt Hessen seiner Verantwortung nach, Maßnahmen gegen Gewalt zu ergreifen und Hilfsangebote für Frauen dauerhaft zu erhalten und zu etablieren sowie eine fachkundige Versorgung der Betroffenen zu gewährleisten.

Die doppelte oder gar dreifache Diskriminierung von Frauen mit Migrations- und/oder Fluchtgeschichte ist uns bewusst. Wie unter 6.1. bereits dargestellt wollen wir diese Frauen besonders fördern.

In Hessen gibt es eine spezielle Erstaufnahmeeinrichtung in Rotenburg an der Fulda, in der Plätze für allein geflüchtete Frauen und ihre Kinder reserviert sind. Mit dem Projekt „Step by Step“ wurde gezielt traumatisierten weiblichen Geflüchteten und ihren Kindern Angebote der psychosozialen Hilfe gemacht. Dies wurde mittlerweile ausgeweitet, sodass es vier regionale psychosoziale Zentren gibt, die psychosoziale Unterstützungsangebote für Geflüchtete unterbreiten. Aus den Mitteln des Landesintegrationsprogrammes „WIR“ fördern wir speziell innovative Modellprojekte für geflüchtete Frauen. Wir GRÜNE halten an dieser Förderung fest und wollen uns auch in der nächsten Legislaturperiode dafür einsetzen, diese Angebote für noch mehr geflüchtete oder migrierte Frauen und Mädchen zu öffnen.

Mit Beratungsangeboten sowie effektiven Antidiskriminierungsmaßnahmen muss die Mehrheitsgesellschaft für das Problem der Mehrfachdiskriminierung sensibilisiert und die Betroffenen über ihre Rechte informiert werden. Auf die vielfältigen Diskriminierungsformen – sei es im Asylverfahren, bei der Wohnungs- oder Arbeitssuche oder durch widerrechtliches Racial Profiling durch die Polizei – muss mit Beratungsangeboten für die Betroffenen, aber auch mit Informations- und Fortbildungsangeboten etwa für Behörden sowie einem verbesserten Rechtsschutz reagiert werden. Dazu müssen auch bestehende Lücken im gesetzlichen Antidiskriminierungsschutz geschlossen und Migrantenorganisationen im Sinne eines Empowerments besser gefördert werden. Die vom Land eingerichtete Antidiskriminierungsstelle reicht wegen der personellen Unterbesetzung und der fehlenden Unabhängigkeit kaum aus, den vielfältigen Formen von Diskriminierung effektiv zu begegnen. Wir fordern daher unabhängige und regionale Beratungsstellen für einen einfacheren Zugang zur Antidiskriminierungsberatung. Zu einem effektiven Diskriminierungsschutz in Hessen gehört auch die Einrichtung eines Rechtshilfefonds für Betroffene von Diskriminierung.

Um dem erhöhten Schutzbedürfnis von Frauen und Kindern Rechnung zu tragen, wurde eine Unterkunft in Darmstadt speziell für allein geflüchtete Frauen und Kinder geschaffen. Darüber hinaus gibt es vielfältige Angebote des Landes sowie zahlreicher Organisationen, die sich speziell um Frauen mit Migrationshintergrund kümmern. Die Residenzpflicht und andere Vorschriften und gesetzlichen Regelungen beziehen sich gleichermaßen auf Männer wie Frauen, wobei hier keinesfalls diskriminierende Absichten dahinter stehen. Grund für diese und andere Regelungen sind meist verfahrenstechnischer Art oder haben mit der Zuständigkeit, auch in finanzieller Hinsicht, zu tun. Asylgesetzverschärfungen oder der Zugang zu Integrationsleistungen haben wiederum etwas mit den Bleiberechtsperspektiven zu tun. Denn es ist nicht sinnvoll, mit Integrationsleistungen zu beginnen, wenn Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten ohnehin keine Bleibeperspektive haben. Wir Freie Demokraten halten die derzeitige finanzielle Ausstattung von vom Land Hessen geförderten Kontakt- und Beratungsstellen für ausreichend, sind jedoch offen für konkrete Hinweise, falls dies an der ein oder anderen Stelle nicht der Fall sein sollte.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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