Zielgruppenspezifische LGBTI*-Beratung

Die LGBTI*-Community ist durchaus heterogen und einzelne Gruppen haben mit unterschiedlichen Herausforderungen und spezifischen Diskriminierungsformen zu kämpfen.

Welche vom Land geförderten Strukturen werden Sie einsetzen, um Maßnahmen zu treffen gegen die jeweils spezifische Diskriminierung von a) lesbisch und bisexuell orientierten Frauen, b) schwul orientierten Männern, c) trans* Personen, d) intersexuellen Personen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Anfang des Jahres 2015 hat die Antidiskriminierungsstelle in Hessen ihre Arbeit mit dem Ziel aufgenommen, allen Menschen in Hessen ein diskriminierungsfreies und gleichberechtigtes Leben sowie Chancengleichheit zu ermöglichen. Mit der Antidiskriminierungsstelle wurden Beratungs-, Aufklärungs- und Präventionsangebote etabliert, um Diskriminierungen und Benachteiligungen zu verhindern und unbürokratische und schnelle Hilfe für betroffene Personen zu gewährleisten. Durch diese Angebote sowie durch Öffentlichkeitsarbeit wirkt die Antidiskriminierungsstelle aktiv in die Gesellschaft und fördert einen breiten gesellschaftlichen Konsens über die Akzeptanz verschiedener Lebensentwürfe, persönlicher Lebensumstände und individueller Merkmale. Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft oder aus rassistischen Gründen, wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität ist nicht hinnehmbar und muss auf allen gesellschaftlichen Ebenen begegnet werden.

Mit dem Hessischen Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt konnten zudem erstmals umfangreiche Handlungsempfehlungen vorgelegt werden, um einen wichtigen Beitrag gegen die Diskriminierung von Lebensentwürfen zu leisten.

Auch wenn alle Gruppen mit unterschiedlichen Herausforderungen zu kämpfen haben, so verläuft Diskriminierung in vielen Fällen gleich. Auch hier werden wir prüfen, ob die unter 1.3 genannten regionalen Stellen geeignet sind bzw. welche spezifischen Beratungs- und Unterstützungsangebote erforderlich sind.
Darüber hinaus wollen wir prüfen, inwieweit vorhandene spezifische Beratungs- und Selbsthilfeorganisationen mit entsprechender finanzieller und organisatorischer Unterstützung durch das Land solche Aufgaben übernehmen können.

Um der in vielen Feldern weiter bestehenden Diskriminierung von LSBT*IQ-Personen begegnen zu können, haben wir in Regierungsverantwortung den ersten Hessischen Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt gemeinsam mit Community erarbeitet und beschlossen. Zudem fördern wir mit insgesamt rund 500.000 Euro jährlich Projekte, die zum Abbau von Vorurteilen beitragen und die Akzeptanz von Vielfalt stärken. Noch in diesem Jahr wird das Kompetenzzentrum Trans* und Diversität unter der Trägerschaft der dgti die Arbeit aufnehmen um Trans*Personen und Intersexuellen Beratung und Unterstützung zu bieten. Darüber hinaus haben wir vier Stellen durchgesetzt, um ein Netzwerk LSBT*IQ n Hessen mit Stellen in Nord-, Mittel- und Südhessen sowie im Rhein-Main-Gebiet aufzubauen. So werden wir eine flächendeckende Beratungs- und Empowermentstruktur etablieren.

Klar ist: Eine lesbische Frau wird anders diskriminiert als eine trans*Person sodass hier differenzierte Beratungsangebote vorhanden sein müssen. Hierauf muss bei der Einrichtung der Beratungsstellen geachtet werden.

Wir Freie Demokraten lehnen jede Form der Diskriminierung ab, unabhängig davon, worauf sich Diskriminierung im Einzelfall bezieht. Deshalb ist es uns wichtig, keine der Gruppen, die von Diskriminierung betroffen sind, besonders hervorzuheben, sondern die Strukturen und Maßnahmen fortzuführen und ggf. auszubauen, die sich mit jeder Form der Diskriminierung auseinandersetzen. Einzelne Gruppen besonders hervorzuheben und ihr Recht auf ein diskriminierungsfreies Leben zu betonen, führt nach unserer Auffassung wiederum zu einer gewissen Diskriminierung zum einen derer, die besonders im Fokus stehen, als auch derer, die gerade nicht so sehr im Fokus stehen.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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LGBTI*-Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt

In der aktuellen Legislaturperiode wurde der Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt in Zusammenarbeit mit der LGBTI*-Community erarbeitet und teilweise durch Projekte umgesetzt.

  1. Wie werden Sie gewährleisten, dass die Ziele des Aktionsplans weiterhin umgesetzt werden?
  2. Welche Maßnahmen werden Sie für eine Verstetigung des Aktionsplans treffen?
  3. Wie werden Sie deutlich machen, dass das Themenfeld „Sexuelle Vielfalt – sexuelle Orientierung + Identität“ eine hohe Priorität für sie hat?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Hessische Landesregierung hat den Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt sukzessive umgesetzt und dies dokumentiert. Darüber hinaus wird der Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt als offener Prozess verstanden, der fortgeschrieben und gegebenenfalls nachjustiert werden muss. Auch dieser Weg soll partizipativ und unter Einbeziehung weiterer zivilgesellschaftlicher Gruppen und engagierter Einzelpersonen beschritten werden, um gemeinsam einen Beitrag zu einem respektvollen Miteinander zu leisten.
Das Land Hessen investiert in den Jahren 2018 und 2019 insgesamt 500.000 Euro zusätzlich zu den Mitteln des Aktionsplans für Akzeptanz und Vielfalt für die Schaffung von vier regionalen Netzwerken mit Standorten in Nord-, Süd und Mittelhessen sowie im Rhein-Main-Gebiet. Diese Netzwerke werden einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Selbstorganisation zu stärken und die Kooperationen mit öffentlichen und privaten Trägern, z. B. aus den Bereichen psychosoziale Beratung, Gesundheitsversorgung und Pädagogik in allen Teilen Hessens auf eine stabile Grundlage zu stellen.

Die finanziellen Mittel für die Umsetzung des Aktionsplans belaufen sich in den Haushalten für 2018 bzw. 2019 auf 1,1 bzw. 1,25 Mio. €. Diesen Mittelansatz halten wir für ausreichend, werden aber prüfen, inwieweit es sinnvoll ist, Maßnahmen und Projekte zu verstetigen. Eine reine Projektfinanzierung halten wir auch an dieser Stelle für nicht zielführend.

Wir wollen den erfolgreichen Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt, den wir durchgesetzt haben und der in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl von Forschungsvorhaben, Unterstützungsmaßnahmen und Förderprojekten ermöglicht hat, in bewährter Weise gemeinsam mit der Community weiter entwickeln und finanziell bedarfsgerecht ausstatten. Das Themenfeld „Sexuelle Vielfalt – sexuelle Orientierung + Identität“ als Teil der gesellschaftlichen Emanzipationsbewegungen ist seit unserer Gründung für uns besonders relevant und wird auch weiterhin hohe Priorität genießen.

DIE LINKE will den Aktionsplan in Zusammenarbeit mit der LGBTI* Community weiter entwickeln und für schnellere Umsetzung sorgen. Viele Handlungsfelder wurden noch nicht berücksichtigt. Bundes- und kommunalpolitische Fragen wurden ausgeklammert. Und ein Plan hat wenig Wirkung, wenn er nicht umgesetzt wird. Der Plan muss evaluiert und zusammen mit der Community weiterentwickelt werden. Hier werden wir in der nächsten Legislaturperiode Druck machen. Allerdings brauchen wir tragfähige rechtliche Regelungen. Ein Aktionsplan kann ein Landesantidiskriminierungsgesetz nicht ersetzen.

Für uns Freie Demokraten steht es außer Frage, dass wir in der nächsten Legislaturperiode den Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt fortschreiben wollen. Wir betrachten den Aktionsplan nicht als einen statischen, unveränderlichen Katalog von Vorhaben. Unsere Gesellschaft entwickelt sich weiter, sie ist dynamisch und deshalb muss Politik in allen Bereichen diesen Prozess widerspiegeln. Aus diesem Grund wollen wir zusammen mit der Community auf diese gesellschaftlichen Entwicklungen reagieren und sind selbstverständlich auch offen für Anregungen, in welcher Art und Wiese der Aktionsplan noch verbessert werden kann.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Umgang mit den Folgen von #metoo in Hessen

Die Vorwürfe vieler Frauen gegen den Produzenten Harvey Weinstein haben über die Grenzen Hollywoods hinaus, die #metoo-Debatte ausgelöst. Hierbei ging es um Sexismus und um Gewalt von Männern gegen Frauen. In den sozialen Netwerken wurden zahlreiche Fälle mit einem Bezug zu Hessen öffentlich gemacht.

Werden Sie die #metoo-Debatte in Hessen aufbereiten und wenn ja, wie?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Millionen Frauen sind weltweit von Gewalt betroffen. Wir wollen diesen Frauen Mut machen, sich Hilfe zu holen. Die Kultur des Schweigens und des Wegsehens muss überwunden und das Thema weiter in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt werden. Jede Form von Gewalt gegen Frauen oder Diskriminierung muss nämlich bekämpft werden.

Die Unterstützung von Frauen in allen Landesteilen durch Frauenhäuser, Interventionsstellen und Beratung für Frauen nach sexualisierter Gewalt ist ein wichtiger Schwerpunkt des 2015 ins Leben gerufenen Sozialbudgets. Mit zusätzlichen Mitteln für die Intervention bei häuslicher Gewalt, der Unterstützung von Beratungsstellen nach sexueller Gewalt und für Frauenhäuser kommt Hessen seiner Verantwortung nach, Maßnahmen gegen Gewalt zu ergreifen und Hilfsangebote für Frauen dauerhaft zu erhalten und zu etablieren sowie eine fachkundige Versorgung der Betroffenen zu gewährleisten.

Die SPD befindet sich in regelmäßigen Gesprächen mit Beratungs- und Interventionsstellen, die im Bereich sexuelle Gewalt tätig sind. Niemand, der sich hier im regelmäßigem Austausch befindet, kann davon überrascht sein, dass Sexismus, aber auch Gewalt gegen Frauen, insbesondere bei einem vorhandenen Machtgefälle auf der Tagesordnung stehen. Die Fraktion der SPD hat in der letzten Legislaturperiode zahlreiche Initiativen in den Hessischen Landtag eingebracht, die wir als Partei vollends unterstützen. Enttäuscht waren wir insbesondere, dass unser Haushaltsantrag zur Verbesserung der finanziellen Situation von Frauenhäusern, Beratungs- und Interventionsstellen sowie zur Unterstützung der Frauennotrufe und zur Ermöglichung der flächendeckenden medizinischen Soforthilfe nach Vergewaltigung von der schwarz-grünen Mehrheit im Landtag abgelehnt wurde. Wir begrüßen und unterstützen die #metoo-Debatte, die einen Beitrag dazu leisten kann, dass Sexismus und Gewalt gegen Frauen gesellschaftlich geächtet wird.

Die #metoo-Debatte hat viele Arten sexualisierter Diskriminierung und Gewalt mit großer medialer Präsenz offen gelegt. Studien zeigen, dass fast jede dritte Frau Erfahrungen mit sexualisierter Gewalt hatte – und wiederum fast jede Frau kennt anzügliche Sprüche und übergreifende Anmache aus ihrem Alltag. Wir haben dafür gesorgt, dass Frauen, die von Gewalt betroffen sind, besser geholfen wird und sie in ihren Rechten gestärkt werden. In der zu Ende gehenden Legislaturperiode haben wir durchgesetzt, dass landesweit Frauenhäuser und Interventionsstellen finanziell besser ausgestattet werden, im Bundesrat die „Nein heißt Nein“-Debatte voran getrieben und uns immer wieder auch in Landtagsdebatten für die Rechte von Frauen öffentlich eingesetzt und diese stark gemacht, so haben wir z.B. die „Pink Pussy Hat“-Aktion begleitet.

Wir müssen das System sexualisierter Machtausübung aufbrechen und patriarchale Strukturen überwinden. Viele Frauen und Mädchen unterliegen patriarchalen Gesellschafts- und Familienverhältnissen und erleben Zwang und Gewalt bis hin zu Vergewaltigung und Mord. Frauen müssen vor Diskriminierung und Gewalt geschützt werden. Zur Förderung der Gleichberechtigung muss Frauen- und Gleichstellungspolitik weiterhin ein eigenständiger Politikbereich bleiben, mit entsprechenden personellen materiellen und finanziellen Ressourcen. Selbstverwaltete Frauenprojekte sind unverzichtbar.

Fälle von sexuellen Übergriffen an Frauen in Hessen in der Vergangenheit, müssen auf zwei verschiedenen Ebenen geklärt und ggf. geahndet werden. Sofern es sich um beweisbare strafrechtliche Tatbestände handelt, die noch nicht verjährt sind, sind unsere Ermittlungsbehörden dafür zuständig. Darüber hinaus müssen diese Fälle von Sexismus und Gewalt von den Institutionen und Unternehmen aufgearbeitet werden, in denen sie stattgefunden haben.
Die Politik sollte hier nur eingreifen, wenn staatliche Institutionen betroffen sind.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Unisex-Toiletten in Schulen, Hochschulen und Landesbehörden

In vielen Schulen, Hochschulen und Landesbehörden gibt es bislang ausschließlich nach Geschlechtern getrennte Toiletten für Männer und Frauen sowie Behindertentoiletten. Menschen, die sich weder als männlich noch weiblich verorten, werden gezwungen hierbei doch eine Zuordnung vorzunehmen. Auch Personen, die sich in einem anderen Geschlecht verorten, als ihnen von ihren Mitmenschen zugeschrieben wird, erleben immer wieder Irritationen und Anfeindungen, wenn sie die für sie passende Toilette aufsuchen.

  1. Werden Sie sich dafür einsetzen, einige Toiletten in Hochschulen und Schulen so zu beschildern, dass diese von allen Geschlechtern benutzt werden könnten?
  2. Werden Sie das in den Ihnen unterstehenden Landesbehörden einzelne Toiletten als Unisex-Toiletten ausweisen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Beschilderung von Toiletten muss nicht landesweit für alle Institutionen von der Politik geregelt werden. Wir setzen hier auf die institutionelle Selbstverwaltung.
Die Hochschulen in Hessen können in eigener Zuständigkeit unter Berücksichtigung der Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung und der Technischen Regeln für Arbeitsstätten entscheiden, ob durch Umbenennung von Einzelpersonenanlagen, den Umbau von Mehrpersonenanlagen und/oder die Nutzung von Behindertentoiletten die Einrichtung entsprechender Sanitäranlagen möglich ist.
Träger der Schulen bzw. der Schulbauten sind i. d. R. die kreisfreien Städte und Landkreise. Die kommunalen Schulträger wiederum üben ihre Rechte und Pflichten als Selbstverwaltungsangelegenheiten aus.
Eine einheitliche Vorgabe für die Landesbehörden ist aufgrund der jeweils unterschiedlichen Standortgegebenheiten bzw. Gebäudevoraussetzungen nicht zweckmäßig.

Wir werden alle Landeseinrichtungen auffordern, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Toiletten als Unisex-Toiletten auszuweisen, soweit dies nicht mit einem zu großen Aufwand verbunden ist. Bei Neubauten sollten Unisex-Toiletten vorgesehen werden.

Wir treiben die bessere Verwirklichung des Persönlichkeitsrechts intersexueller Menschen seit langem voran. Auch im Hinblick auf die Einführung des dritten Geschlechts durch das Bundesverfassungsgericht muss diese Debatte noch stärker auch öffentlich geführt werden. Auch für Trans*personen sind Toiletten in öffentlichen Gebäuden ein Thema. In der Debatte sind unterschiedliche Lösungsansätze bekannt. Die Ausgestaltung von Toilettenräumen sollte so umgesetzt werden, dass die Interessen aller geschlechtlicher Identitäten gewahrt sind. Wir werben für mehr Akzeptanz und die Unisexnutzung von Toiletten, wie sie in Zügen und Flugzeugen längst üblich ist. Ein erster Schritt wurde von uns GRÜNEN bereits durch die Neuregelung des Hessischen Gaststättengesetz verwirklicht, das ausdrücklich Unisex-Toiletten als Möglichkeit in Gaststätten vorsieht.

Unisex-Toiletten sind in anderen Ländern Usus. Solange einzelne Toiletten in eigenen abschließbaren Räumen befindlich sind, gibt es keinen Grund diese einem bestimmten Geschlecht zu zuordnen. Für die Einrichtung von Unisex-Toiletten im öffentlichen Raum, den Behörden und in Unternehmen setzen wir uns ein.

Wir Freie Demokraten setzen uns bzgl. der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie der Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen für eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein – diesbezüglich fordern wir Flexibilität, beispielsweise hinsichtlich des Anbietens von Teilzeitregelungen, Home-Office oder Kinderbetreuung in der Nähe des Arbeitsplatzes. Dies hilft besonders auch Frauen, Vollzeit tätig sein zu können.
Darüber hinaus hat Diskriminierung in der öffentlichen Verwaltung keinen Platz – da wir freiheitlich denken, setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass religiöse Symbole jeglicher Art im öffentlichen Dienst nicht vorhanden sind. Wir fordern darüber hinaus, dass das Land im Bereich „Diversity“ Vorreiter ist. Hessen muss dabei nicht nur Vorbildcharakter z.B. für ein verbindlich implementiertes Diversity Management übernehmen – es ist eben auch selbst ein wichtiger Arbeitgeber. Neben der allgemeinen Verwaltung betrifft dies ausdrücklich auch die hessische Polizei.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Frauen als Vollzeitbeschäftigte in der hessischen Verwaltung

Die Frauenquote im unmittelbaren öffentlichen Dienst ist von 26% im Jahr 1960 auf 48% im Jahr 2007 gestiegen. Bei den 1,15 Mio. Teilzeitbeschäftigten im unmittelbaren öffentlichen Dienst im Jahr 2007 beträgt der Frauenanteil 82%, während der Frauenanteil bei den Vollzeitbeschäftigten bei 37% liegt. Man erkennt daran, dass die höheren Frauenquoten im öffentlichen Dienst mit dem größeren Anteil an Teilzeitbeschäftigten verknüpft sind, damit hat sich der Frauenanteil in den hessischen Verwaltungen verbessert, allerdings auf Grund der Arbeit von Frauen in Teilzeit.

Wie werden Sie Frauen in der hessischen Verwaltung dabei unterstützen, in Vollzeit tätig zur werden?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Gleichberechtigung aller Menschen ist für die CDU Hessen ein wichtiges Anliegen. Insbesondere auch die Förderung von Frauen zur praktischen Umsetzung dieses Ziels soll nicht nur Teil der hessischen Verfassung werden, sondern ist zudem ein Leitbild der CDU-geführten Landesregierung. Die praktische Frauenförderung in der hessischen Landesverwaltung hat dazu geführt, dass der Anteil von Frauen in allen Positionen und vor allem auch in leitenden Funktionen stetig steigt. Diesen Prozess werden wir – vor allem durch konsequente Umsetzung des Hesssichen Gleichberechtigungsgesetzes, weiterführen.

Das Land Hessen ist ein moderner und familienfreundlicher Arbeitgeber und möchte das auch in Zukunft für junge, motivierte Frauen bleiben. Die Förderung von Vollzeitarbeit bei Frauen erfolgt in der Landesverwaltung z.B. durch das Angebot von Telearbeitsplätzen, Gleitzeit und der Möglichkeit der Rückkehr zur Vollzeit im Rahmen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Unter unserer Führung hat Hessen außerdem als einziges Bundesland mit dem „Gütesiegel familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“ ein eigenes Instrument geschaffen, das es den Dienststellen ermöglicht, sich strukturiert mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu befassen und somit den Landesbediensteten die Vereinbarkeit zu erleichtern. Diesen Weg wollen wir weiter gehen und u.a. das Gütesiegel weiter ausbauen.

Auch die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag hat sich in dieser Legislaturperiode mit der Problematik der Teilzeitbeschäftigten im öffentlichen Dienst befasst und dabei insbesondere die Hessische Landesverwaltung unter die Lupe genommen. Erschreckt hat uns als SPD dabei, dass auch nach Übernahme zweier Ministerien durch Bündnis90/Die Grünen nach wie vor in 3 Ministerien der Landesregierung keine einzige Abteilungsleiterin vorhanden ist. Wir sind der Auffassung, dass insbesondere die öffentliche Verwaltung einen Beitrag dazu leisten muss, Frauen beruflich zu fördern und sie auch in Führungspositionen zu bringen. Der hohe Anteil an Teilzeitbeschäftigten ist unserer Auffassung nach darin begründet, dass viele Frauen nach wie vor die Care-Tätigkeiten in der Familie wahrnehmen und ihre Arbeitszeiten damit in Einklang bringen müssen. Erstrebenswert sind an dieser Stelle flexiblere Arbeitszeiten (ohne dass der Arbeitgeber dies ausnutzen kann) und eine Verbesserung der home office-Zeiten, die es Frauen UND Männern ermöglicht, Vollzeit zu arbeiten und sich die Tätigkeiten zu Hause gleichberechtigt zu teilen.

In der zu Ende gehenden Legislaturperiode haben wir mit der Novelle des Gleichberechtigungsgesetzes dafür gesorgt, den Aufstieg von Frauen in Führungspositionen noch stärker zu fördern, die Vereinbarkeit von Familie und Karriere zu erleichtern und die Arbeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in den Behörden zu stärken. Die Gründe dafür, dass besonders häufig Frauen in Teilzeit arbeiten, sind vielfältig, daher müssen wir an vielen Stellen ansetzen: Wir wollen, dass Frauen besser verdienen und nicht aufgrund des geringeren Lohns gegenüber ihrem Partner zurückstecken; wir wollen, dass Eltern ein gutes Betreuungsangebot für ihre Kinder finden können und wir wollen das Rückkehrrecht auf Vollzeit auch auf kleinere Betriebe ausweiten. Wir werden uns auch in der nächsten Legislatur dafür einsetzen, Frauen umfassend zu fördern, vor allem beim Aufstieg in Führungspositionen. Gleichzeitig wollen wir auch das Führen in Teilzeit ermöglichen, um auch den Frauen ein gutes Angebot zu machen, die nicht in einem Vollzeitarbeitsverhältnis stehen wollen.

Unbedingt. Erziehungs- und Pflegearbeit müssen gesellschaftlich anerkannt und bei der Arbeitszeitgestaltung stärker berücksichtigt werden. Die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Rückkehr in Vollzeitarbeit für Teilzeitbeschäftigte kann dabei ebenso helfen wie eine verkürzte, familiengerechte Regelarbeitszeit von 28-35 Std. pro Woche mit Lohn- und Personalausgleich. Wir wollen ein verbessertes Gleichstellungsgesetz in Hessen durchsetzen.

Wir Freie Demokraten setzen uns bzgl. der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie der Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen für eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein – diesbezüglich fordern wir Flexibilität, beispielsweise hinsichtlich des Anbietens von Teilzeitregelungen, Home-Office oder Kinderbetreuung in der Nähe des Arbeitsplatzes. Dies hilft besonders auch Frauen, Vollzeit tätig sein zu können.
Darüber hinaus hat Diskriminierung in der öffentlichen Verwaltung keinen Platz – da wir freiheitlich denken, setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass religiöse Symbole jeglicher Art im öffentlichen Dienst nicht vorhanden sind. Wir fordern darüber hinaus, dass das Land im Bereich „Diversity“ Vorreiter ist. Hessen muss dabei nicht nur Vorbildcharakter z.B. für ein verbindlich implementiertes Diversity Management übernehmen – es ist eben auch selbst ein wichtiger Arbeitgeber. Neben der allgemeinen Verwaltung betrifft dies ausdrücklich auch die hessische Polizei.

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Gendergerechte und inkludierende Sprache in Verwaltungsdokumenten

Die Sprache in Verwaltungsdokumenten verwendet anstelle von inkludierender Sprache, die alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigt, immer noch das generische Maskulinum.

Werden Sie in Verwaltungsdokumenten alle Geschlechter gleichermaßen zu berücksichtigen und wenn ja, wie?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU Hessen setzt sich dafür ein, dass Verwaltungsdokumente für alle Menschen gut lesbar und verständlich sind. Soweit dies im allgemeinen Sprachgebrauch die Verwendung des generischen Maskulinums erfordert, setzen wir uns dafür ein, diesen aus Gründen der allgemeinen Verständlichkeit von Sprache weiter zu verwenden.
Wir teilen diesbezüglich die Ansicht der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass es bei der Beurteilung eines Diskriminierungstatbestandes auf „die objektive Sicht eines verständigen Dritten [und] nicht die subjektive Sicht der betroffenen Person“ ankommt, so dass die Verwendung des generischen Maskulinums weder Persönlichkeitsrechte verletzt noch gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz oder den Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 des Grundgesetzes verstößt und auch „keine Geringschätzung gegenüber Personen zum Ausdruck [bringt], deren natürliches Geschlecht nicht männlich ist.“

Wir als SPD verwenden inkludierende Sprache und streben dies auch für Verwaltungsdokumente an.

Wir GRÜNE setzen uns für inkludierende Sprache ein. Deshalb verwenden wir als Partei den Gender-Star. Wir wollen weiterhin dafür werben, inkludierende Sprache zu nutzen und dies auch in der Öffentlichkeit besser bekannt zu machen. Dabei ist gerade in Verwaltungsdokumenten noch viel zu tun – hier wird zu oft nur das generische Maskulinum verwendet. Wir wollen dafür werben, verstärkt auf inkludierende Sprache zu achten.

Selbstverständlich.

Wir Freie Demokraten setzen uns bzgl. der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie der Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen für eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein – diesbezüglich fordern wir Flexibilität, beispielsweise hinsichtlich des Anbietens von Teilzeitregelungen, Home-Office oder Kinderbetreuung in der Nähe des Arbeitsplatzes. Dies hilft besonders auch Frauen, Vollzeit tätig sein zu können.
Darüber hinaus hat Diskriminierung in der öffentlichen Verwaltung keinen Platz – da wir freiheitlich denken, setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass religiöse Symbole jeglicher Art im öffentlichen Dienst nicht vorhanden sind. Wir fordern darüber hinaus, dass das Land im Bereich „Diversity“ Vorreiter ist. Hessen muss dabei nicht nur Vorbildcharakter z.B. für ein verbindlich implementiertes Diversity Management übernehmen – es ist eben auch selbst ein wichtiger Arbeitgeber. Neben der allgemeinen Verwaltung betrifft dies ausdrücklich auch die hessische Polizei.

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Weiterbildung des öffentlichen Dienstes bezüglich nicht-binärer Menschen

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Geschlechtseintrag für nicht-binäre Personen, sind die Bedürfnisse von intersexuellen Menschen stärker in die öffentliche Wahrnehmung gerückt. Trotzdem existieren innerhalb der Gesellschaft, aber auch im öffentlichen Dienst, noch große Unsicherheiten und nur wenig Wissen.

Werden Sie gemeinsam mit Vertreter*innen der Community Fortbildungen und Informationsmaterialen für den öffentlichen Dienst zum Umgang mit Menschen, die sich weder männlich noch weiblich verorten, entwickeln und anbieten?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Im Rahmen des Hessischen Aktionsplans für Akzeptanz und Vielfalt, der gemeinsam mit den Selbstvertretungsorganisationen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans* Inter* und queeren Personen erarbeitet wurde, wird aktuell an der Aufnahme der Themen Trans* und Inter* in die Verwaltungsausbildung gearbeitet. Diesen Prozess werden wir mit dem Ziel fortsetzen, dass eine Diskriminierung dieser Menschen im Allgemeinen und im öffentlichen Dienst im Besonderen verhindert wird.

Ja.

Wir setzen uns dafür ein, in die Aus-, Fort- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst auch die Antidiskriminierungsarbeit zu integrieren. Wir haben bereits für einige Diskriminierungsmerkmale gezielt sensibilisiert.

Ja.

Wir Freie Demokraten setzen uns bzgl. der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie der Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen für eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein – diesbezüglich fordern wir Flexibilität, beispielsweise hinsichtlich des Anbietens von Teilzeitregelungen, Home-Office oder Kinderbetreuung in der Nähe des Arbeitsplatzes. Dies hilft besonders auch Frauen, Vollzeit tätig sein zu können.
Darüber hinaus hat Diskriminierung in der öffentlichen Verwaltung keinen Platz – da wir freiheitlich denken, setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass religiöse Symbole jeglicher Art im öffentlichen Dienst nicht vorhanden sind. Wir fordern darüber hinaus, dass das Land im Bereich „Diversity“ Vorreiter ist. Hessen muss dabei nicht nur Vorbildcharakter z.B. für ein verbindlich implementiertes Diversity Management übernehmen – es ist eben auch selbst ein wichtiger Arbeitgeber. Neben der allgemeinen Verwaltung betrifft dies ausdrücklich auch die hessische Polizei.

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Selbstbestimmte Geschlechtsansprache und Namensverwendung in Schulen und Hochschulen

Namens- und Geschlechtseintragsänderungen sind äußerst langwierige Prozesse. Währenddessen werden Trans* und nicht-binäre Menschen an Hochschulen und Schulen häufig noch dem falschen Geschlecht und einem nicht selbstgewählten Namen angesprochen. Das wirkt sich negativ auf die Lebensqualität, den Studienalltag und damit die Leistungsfähigkeit der Personen aus.

Werden Sie Hochschulen und Schulen ermutigen und auffordern – soweit möglich – unabhängig vom Abschluss der formellen Namens- und/oder Geschlechtseintragsänderung Trans* und nicht-binäre Menschen bereits mit ihrem selbstgewählten Namen und in ihrem Geschlecht anzusprechen sowie Zeugnisse und Schüler- bzw. Studierendenausweise darauf auszustellen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Ansprache von Schülern und die Beurkundung von Zeugnissen und Schülerausweisen auf den Namen der betreffenden Person erfolgt in Hessen nach der allgemein verbindlichen Maßgabe des Personenstandsgesetzes (PStG) in seiner derzeit gültigen Fassung. Davon abweichende Maßnahmen sind nicht beabsichtigt.

Wir werden Schulen und Hochschulen ermutigen, auf die Bedürfnisse von trans*- und nicht-binären Menschen einzugehen und deren Wünsche möglichst zu berücksichtigen, beispielsweise bei der persönlichen Ansprache.

Zur Frage der Namens- bzw. Geschlechtseintragungsänderung vor Abschluss des formellen Verfahrens in offiziellen Dokumenten gibt es innerhalb der SPD keine abgestimmte Position. Die Angelegenheit betrifft Bundesrecht, wird aber von uns als Landespolitik begleitet. Nach einer Entscheidung auf Bundesebene werden wir selbstverständlich alle Schritte in die Wege leiten, um landesrechtliche Anpassungen vorzunehmen.

Wir GRÜNE setzen uns dafür ein, das Transsexuellengesetz auf Bundesebene zu ändern und den Namens- und Geschlechtseintragunsprozess zu erleichtern.

Ja. Es ist nicht nur rechtlich möglich, den Wunschnamen und sogar das Wunschgeschlecht von Kindern oder Hochschülern in Zeugnisse und andere (Hoch)schuldokumente einzutragen, sondern entspräche einem respektvollen Umgang und kann zum Schutz notwendig sein. Denn eine Person wird gegen deren Willen geoutet, wenn sie sich schon gemäß seines gefühlten Geschlechts nennt und kleidet, und andere gar nicht um dessen Transidentität wissen.

Eine Sensibilisierung kann durch Informationen und Zusammenarbeit erreicht werden. Dies beinhaltet jedoch eine gesamtgesellschaftliche Diskussion, die selbstverständlich auch Schulen und Hochschulen mit einbeziehen muss.

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Berücksichtigung geschlechtlicher Vielfalt im Lehrplan Sexualerziehung

Der Hessische Lehrplan Sexualerziehung sieht die Behandlung der Bereiche Transsexualität, geschlechtliche Identität erst im Alter von 10-12 Jahren vor. Transidente Kinder haben ihre Selbsterkenntnis jedoch im Durchschnitt bereits in einem Alter von 8,5 Jahren. Intersexualität wird bei den Themen und Inhalten gar nicht erwähnt. Beim Thema Gleichberechtigung kommt der Teil transidenter/intersexueller Menschen, die sich als weder männlich noch weiblich verorten nicht vor. Gerade transidente und intersexuelle Kinder sind jedoch vor der Pubertät bei einem ablehnenden Umfeld in ihrer psychischen Gesundheit extrem gefährdet.

  1. Werden Sie den Lehrplan für Sexualerziehung bei den Themen Transidentität/Intersexualität um altersgerechte Lehrinhalte ab dem Einschulungsalter ergänzen?
  2. Werden Sie den Lehrplan für Sexualerziehung so anpassen, dass er Menschen, die sich weder als männlich noch weiblich verorten, ausdrücklich miteinschließt?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu Frage 1: Nein. Ein altersgerechter Lehrinhalt für sechsjährige Schüler schließt jede Form der Frühsexualisierung aus.

Zu Frage 2: Nein.

Die SPD Hessen hält den Lehrplan für Sexualerziehung für uneingeschränkt richtig und hat dies auch im Landtag immer wieder bekräftigt. Wir wollen ein Gütesiegel „Schule der Vielfalt“ einführen und an den Schulen endlich ein Klima der Offenheit und Akzeptanz für verschiedene Lebensentwürfe schaffen. Wichtig ist uns, dass das Thema Vielfalt auch tatsächlich in allen Facetten im Unterricht besprochen und alle im AGG genannten Merkmale behandelt werden. Die Umsetzung des Lehrplans für Sexualerziehung wollen wir evaluieren und auf dieser Basis über weitere Ergänzungen beraten.

Die behutsame Modernisierung des Hessischen Lehrplans Sexualerziehung ist unser Verdienst. Seither erst kommen andere Familienformen wie z.B. Alleinerziehende, Patchworkfamilien oder gleichgeschlechtliche Paare überhaupt vor. Als Ziel des Lehrplans ist ausgeführt, die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intersexuellen Menschen (LSBT*IQ) im Schulunterricht zu fördern. Über die Vielfalt sexueller Orientierungen und Geschlechtsidentitäten soll daher im Unterricht informiert werden. Ausdrücklich sind also auch Trans- und Intersexualität Teil des Lehrplans. Schülerinn*innen soll ein offenes, diskriminierungsfreies und wertschätzendes Verständnis für die Verschiedenheit und Vielfalt partnerschaftlicher Beziehungen, sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten in unserer Gesellschaft vermittelt werden. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass der Lehrplan Sexualerziehung die Breite der Gesellschaft vermittelt und aktuell bleibt.

1. Sexualerziehung in der ersten Klasse stehen wir skeptisch gegenüber. Schon Kinder in der dritten und vierten Klasse fühlen sich mit dem Thema „Sexualität“ oftmals noch überfordert. Aber wir stimmen uneingeschränkt zu, dass Transidentität und Intersexualität wichtiger Bestandteil des Lehrplans sein müssen.
2. Unbedingt!

Das Thema Sexualpädagogik sowie Aufklärung haben in der Grundschule ihre Berechtigung, da sie von den Kindern auf vielfältige Art und Weise in die Einrichtungen hineingetragen werden – und zwar mit einer ganz natürlichen Neugier und Wissbegierde. Deshalb müssen altersgerechte Angebote erarbeitet und ggf. auch anlassbezogen realisiert werden. Es ist dementsprechend notwendig, dass die pädagogischen Fachkräfte und Lehrerinnen und Lehrer auf diese Themen eingehen können und diese kindgerecht erklären und vermitteln können. Vor diesem Hintergrund ist auch notwendig, Materialien zu entwickeln, die die Vermittlung und Auseinandersetzung unterstützen. Im Zuge dessen gilt es auch die Lehrinhalte zu überprüfen und ggf. anzupassen, jedoch bedarf es unserer Ansicht nach nicht immer einer neuen Vorgabe, sondern viel wichtiger sind ein positives und offenen Schulklima und ein fächerübergreifender Ansatz, der Themen auch anlassbezogen aufgreifen und vermitteln kann.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Sicherheit von Frauen

Frauen werden immer häufiger Opfer von häuslicher Gewalt. Zudem zeigen Statistiken, dass Frauen sich meistens erheblich unsicherer im öffentlichen Raum fühlen als Männer.

Wie werden Sie – speziell für Frauen – die Sicherheit erhöhen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Hessen ist sicher. Gemessen an den aktuellen Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das vergangene Jahr zeigt sich, dass Hessen bundesweit auf Platz 3 der sichersten Bundesländer ist und 2017 so wenig Straftaten wie noch nie und mit 62,8 % die höchste Aufklärungsquote seit Beginn der Polizeilichen Kriminalstatistik aufgezeichnet wurden. Trotzdem versuchen wir diese Zahlen noch weiter zu verbessern. Insbesondere in der Folge der Ereignisse in der Silvesternacht 2015/16 in Köln und anderen Großstädten ist das Thema der Sicherheit von Frauen u.a. bei Großveranstaltungen, aber auch ein eher subjektiv geprägtes Unsicherheitsgefühl in Teilen der Gesellschaft aufgekommen. Wir haben darauf mit verschiedenen Maßnahmen reagiert. Die hessische Polizei bspw. wirkt gemeinsam mit Veranstaltern darauf hin, dass u.a. bei Großveranstaltungen entsprechende Sicherheitserwägungen berücksichtigt werden. Instrumente sind hierbei auch die Nutzung von Videoüberwachungsanlagen oder die Be- und Ausleuchtung neuralgischer Punkte. Auch das Sicherheitsprogramm KOMPASS setzt dort an: Hier können Kommunen in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden, der Bevölkerung und weiteren Partnern, individuelle Lösungen für kommunale Sicherheitsfragen erarbeiten und umsetzen. So genannte „Angsträume“ – die gerade für Frauen oft ein Problem und alltägliche Einschränkungen bedeuten – können bspw. durch mehr Beleuchtung, regelmäßige Kontrollen oder Videoüberwachung verhindert werden.

Für uns ist es wichtig, dass wir keinen Raum für Diskriminierung lassen. Auch deshalb haben wir in unser Wahlprogramm aufgenommen, dass Hessen ein Landesdiskriminierungsgesetz braucht.
Uns geht es darum, ein gesellschaftliches Klima zu schaffen, in dem Gewalt gegen Frauen geächtet wird. Zeitgleich wollen wir eine stärkere Unterstützung der Frauenhäuser, Frauennotrufe und Beratungsstellen, wie durch Haushaltsanträge im Hessischen Landtag belegt.

Wir haben in Hessen bereits viel für den Schutz von Frauen vor Gewalt erreicht. Wir haben erstmals eine flächendeckende Förderung für Frauenhäuser und Interventionsstellen in ganz Hessen umgesetzt und sie finanziell besser ausgestattet. Zudem haben wir uns auf der Bundesebene für die Einführung des Prinzips „Nein heißt Nein“ im Sexualstrafrecht stark gemacht. Auch in der nächsten Wahlperiode setzen wir uns dafür ein, diese Angebote aufrechtzuerhalten. Außerdem wollen wir den Erhalt, die bauliche Erneuerung sowie den möglichst barrierefreien Ausbau von Frauenhäusern fördern und ein enges Beratungsnetz für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, weiter unterstützen. Nach sexueller Gewalt soll es eine öffentliche Finanzierung bei Behandlung, Beweisaufnahme und Beweissicherung auch ohne Anzeige geben.

Jeder Mensch ist – unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung und Lebensentwurf – effektiv vor Gewalt zu schützen. Dies muss als bundespolitische Pflichtaufgabe anerkannt und rechtlich verbindlich verankert werden. Sicherer, schneller und bedarfsgerechter Schutz und qualifizierte Hilfe, zum Beispiel in Frauenhäusern und anderen Schutzräumen sowie Beratungsstellen, müssen den Betroffenen zugänglich sein – unabhängig von körperlichen Beeinträchtigungen, ihrem Aufenthaltsstatus oder ihrer Lebenssituation. Staatliche Behörden wie Polizei, Gerichte und Ämter sowie die Notaufnahmen von Krankenhäusern müssen für das Thema Gewalt gegen Frauen noch stärker und intensiver durch kontinuierliche Fortbildungen sensibilisiert werden.

Wir Freie Demokraten sehen ein Sicherheitsbedürfnis – sowohl bei Bürgerinnen als auch bei Bürgern in Hessen. Wir unterscheiden daher nicht in Personengruppen, in weiblich oder männlich, in jung oder alt, in homo- oder heterosexuell, da wir glauben, dass alle Bürgerinnen und Bürger durch den Wunsch, in Sicherheit und in Freiheit leben zu können, vereint sind.
Um dies zu gewährleisten, fordert die FDP-Fraktion in Hessen 1500 neue Polizeistellen bis 2022 sowie eine deutlich verbesserte Ausrüstung der Polizeikräfte. Darüber hinaus stehen wir für die Videoüberwachung an neuralgischen Punkten, um die Verfolgung und Aufklärung von Straftaten zu verbessern.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Kopftuchtragende Rechtsrefendarinnen

Das Land Hessen verbietet Rechtsreferendarinnen im Vorbereitungsdienst an Gerichten mit dem Verweis auf das staatliche Neutralitätsgebot das Tragen eines Kopftuches bei Tätigkeiten die „nach Außen“ gerichtet sind. Diese Praxis wird als einseitig und diskriminierend kritisiert. Das Tragen eines Kopftuches sei ein Glaubensgebot, das mit der Neutralität des Gerichtes und der Unabhängigkeit der Entscheidungsfindung nicht im Konflikt stehe.

Werden Sie diese diskriminierende Praxis beenden?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hält das Kopftuchverbot für Referendarinnen für gerechtfertigt, weil nur dadurch die Neutralität des Rechtsstaats gewahrt werden kann. Eine diskriminierende Praxis gibt es in Hessen nicht. Eine Diskriminierung wäre nur gegeben, wenn diese Regelung ohne sachlichen Grund getroffen worden wäre oder aufgrund sachfremder Erwägungen erfolgen würde. Wie in vielen Bereichen unseres Rechtsstaats müssen auch hier verschiedene Rechte mit Verfassungsrang gegeneinander abgewogen werden. Auf der einen Seite steht die Religionsfreiheit. An dieser Stelle kann dahinstehen, ob das Kopftuch ein ausschließlich religiöse Zeichen ist oder, wie von vielen Frauenrechtlerinnen und auch Islamwissenschaftlerinnen und – wissenschaftlern bewertet, ein Symbol patriarchischer Strukturen, das über eine religiöse Auslegungen legitimiert wird. Denn auf der anderen Seite stehen wichtige Rechtsgüter wie die Neutralitätspflicht des Staates und auch die negative Religionsfreiheit gegenüber, die im hier beschriebenen Fall überwiegen. Der von Ihnen beschriebene Eingriff wird zudem auf ein Minimum begrenzt. So besteht ein Verbot zum Tragen des Kopftuchs nur in den seltenen Konstellationen, in denen die betroffene Referendarin als Vertreterin des Staates auftritt, beispielsweise beim Sitzungsdienst für die Staatsanwaltschaft oder im Rahmen einer durch sie durchgeführten Beweisaufnahme. Die entsprechende Regelung wurde vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof und vom Bundesverfassungsgericht überprüft. Nach Auffassung der Gerichte gilt das staatliche Neutralitätsgebot ausnahmslos auch für Rechtsreferendarinnen. Wenn also das höchste deutsche Gericht als Hüterin unserer Verfassung eine solche Entscheidung trifft, können wir nicht nachvollziehen, wie man von einer diskriminierenden Praxis sprechen kann.

Wie oben bereits mehrfach ausgeführt, werden wir alle hessischen Gesetze an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts anpassen.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Fall der hessischen Rechtsreferendarin entschieden, dass das Tragen eines Kopftuchs im Gerichtssaal sowohl den Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Gerichts als auch deren negative Glaubensfreiheit beeinträchtigt. Es hat also das Recht, aus Glaubensgründen ein Kopftuch zu tragen, in diesem Fall als nachrangig gegenüber den verfassungsrechtlich geschützten Rechten anderer Personen angesehen. Es handelt sich bei dieser Entscheidung um das Ergebnis einer Abwägung gegenläufiger Verfassungsgüter durch das höchste deutsche Gericht. Von einer „diskriminierenden Praxis“ kann deshalb nicht gesprochen werden.

Der politische Streit um das Kopftuchverbot im Öffentlichen Dienst ist eine Schaufenster-Debatte: Es gab bisher lediglich zwei bekannte Fälle, in denen im Öffentlichen Dienst in Hessen ein Kopftuch getragen wurde. Dennoch war die Frage sofort Gegenstand von ministeriellen Verordnungen und Landtagsdebatten. Aktuell will die FDP ein Burka-Verbot im Schulgesetz verankern, obwohl noch nie in Hessen ein Mädchen vollverschleiert zum Unterricht erschienen ist. Als LINKE wollen wir einen säkularen, weltanschaulich neutralen Staat – auch in Bayern, wo nun per Dekret in allen öffentlichen Gebäuden Kreuze aufgehängt werden müssen. Diese Form des Religions- und Kulturkampfes lehnen wir ab. Entscheidend ist für uns nicht, was Menschen glauben oder auf dem Kopf tragen, sondern ihr Verhalten und was sie im Kopf haben. Es gibt aus unserer Sicht mangels Problem keinen Grund für ein Kopftuch- oder Burka-Verbot. Es ist schade, dass hierüber so viel und so erfolgreich anti-muslimische Stimmung gemacht wird.

Die Objektivität und die Unabhängigkeit sind wesentliche Eckpfeiler unserer Justiz. Um diese Eckpfeiler gegenüber allen Verfahrensbeteiligten zu wahren, fordern wir ein Verbot des offenen Zeigens religiöser Symbole aller Verfahrensbeteiligten vor Gericht. Um den Eindruck zu vermeiden, andere Aspekte als die objektive Betrachtung des Rechts könnten Einfluss auf die Rechtsfindung haben, lehnen wir daher Kopftücher auf der Richterbank ab – dies betrifft dann auch Rechtsreferendarinnen, die im Rahmen des Vorbereitungsdienstes auf der Richterbank sitzen oder die staatsanwaltliche Sitzungsvertretung wahrnehmen.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Geschlechtliche Vielfalt im Rundfunkrat

Der Rundfunkrat ist das wichtigste Kontrollgremium des Hessischen Rundfunks. Darüber hinaus berät er auch den*die Intendant*in bei der Programmgestaltung. Es ist daher wichtig, dass gesellschaftliche Vielfalt hier repräsentiert wird.

Setzen Sie sich dafür ein, dass der Rundfunkrat des Hessischen Rundfunk ein transidentes und/oder intersexuelles Mitglied bekommt?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Der Rundfunkrat setzt sich aus Mitgliedern verschiedener Vereinigungen zusammen, die eine breite Repräsentanz verschiedener Gesellschaftsbereiche abbilden. Diese entsenden eigenständig und ohne spezielle Vorgaben ihre Vertreter. Dies hat sich bewährt und sollte weiterhin so betrieben werden.
Die CDU-geführte Landesregierung hat sich in der vergangenen Legislaturperiode entschieden, mit dem hessischen Jugendring und einem Vertreter der muslimischen Glaubensrichtungen zwei weitere Sitze im Rundfunkrat zu schaffen. Uns ist bewusst, dass eine Vielzahl weiterer Institutionen Interesse an der Mitarbeit im Rundfunkrat angemeldet haben.
Im Sinne der Arbeitsfähigkeit des Gremiums und vor dem Hintergrund, dass die zentralen Anliegen des Lesben- und Schwulenverbands, der sich ebenfalls um einen Sitz bemüht hat, auf Ziele wie die Verhinderung von Diskriminierung und die Förderung von Akzeptanz und Toleranz für Minderheiten zielen, die von der ganz überwiegenden Mehrheit der Mitglieder des Rundfunkrates (so zum Beispiel auch von den Vertretern der CDU-Landtagsfraktion) geteilt und vertreten werden, konnte dem Wunsch des Verbandes auf Mitgliedschaft nicht Rechnung getragen werden.

Wir werden die Zusammensetzung des Rundfunkrats einer grundsätzlichen Prüfung unterziehen. Eine erhebliche Erweiterung des Gremiums würde u.E. dazu führen, dass die Arbeitsfähigkeit gefährdet ist. Allerdings wollen wir sicherstellen, dass alle relevanten gesellschaftlichen Gruppen im Rundfunkrat vertreten sind. Dazu hätte u.E. unbedingt eine Vertretung der Behindertenorganisationen gehört und wir hatten deshalb eine entsprechende gesetzliche Änderung gefordert. Leider hat die Mehrheit aus CDU und Grünen diesen Antrag abgelehnt.

Wir GRÜNE treten für einen vielfältig besetzten Rundfunkrat ein, der unsere Gesellschaft widerspiegelt. Wir haben für neue Besetzungsregeln gesorgt, damit der Rundfunkrat künftig geschlechtergerechter besetzt wird. Zusätzlich sind als Ergebnis unseres Koalitionsvertrags eine Vertretung der muslimischen Glaubensgemeinschaften sowie der Hessische Jugendring aufgenommen worden. Die Amtszeit des aktuellen HR-Rundfunkrats endet am 31. Dezember 2020, sodass im Vorfeld sicherlich erneut über seine Besetzung diskutiert werden wird.

DIE LINKE setzt sich dafür ein, die Zusammensetzung des Rundfunkrates regelmäßig zu prüfen und anzupassen, um dem Prinzip der Vertretung durch relevante gesellschaftliche Gruppen zu entsprechen. Diese Grundsatzposition schließt ein, dass wir uns für ein transidentes und/oder intersexuelles Mitglied im Rundfunkrat einsetzen.

Die Freien Demokraten setzen sich für eine gesellschaftlich ausgewogene Zusammensetzung des Rundfunkrates ein. Dabei ist zu beachten, dass gemäß § 5 des HR Gesetzes der Rundfunkrat die Allgemeinheit vertritt und dessen Mitglieder nicht Vertreter einer Partei, einer Konfession, eines Standes oder einer Organisation sind und sie an Aufträge und Weisungen nicht gebunden sind. Eine Mitgliedschaft im Rundfunkrat ist nicht an eine bestimmte sexuelle Identität gebunden. Die FDP sieht eine weitere Aufstockung der Mitgliederzahl im Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks kritisch.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Situation alleinerziehender Mütter

Alleinerziehende Mütter sind in Deutschland besonders häufig von Armut betroffen. Dies liegt daran, dass es ihnen oft schwerfällt eine Arbeit zu finden, sie nicht die steuerlichen Vorteile voll ausschöpfen können, die Familien beanspruchen können und, wenn sie Arbeit haben, dann oft in der Teilzeitfalle stecken.

  1. Wie werden Sie, die Situation speziell für alleinerziehende Frauen verbessern?
  2. Ein großes Problem für alleinerziehende Frauen ist es, bezahlbaren Wohnraum für die Familie zu finden. Wie werden Sie diese Situation verbessern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu Frage 1: Für alleinerziehende Frauen ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine besondere Herausforderung und spielt eine entscheidende Rolle für die Möglichkeit, ein Beschäftigungsverhältnis eingehen zu können. Wir wollen, dass alleinerziehenden Frauen ein Angebot vorfinden, das ihnen diese Vereinbarkeit ermöglicht. Dazu gehört der entschlossene Ausbau des Betreuungsangebots für Kinder unter 3 Jahren, die sechsstündige Beitragsfreiheit in allen drei Kindergartenjahren in Hessen, die zum 1.8.18 eingeführt wurde und die wir weiter ausbauen möchten und die Unterrichtsgarantie und der Pakt für den Nachmittag sowie der Ausbau der Ganztagsschulen, die ein gutes und verlässliches Betreuungsangebot darstellen. Auf dieser Grundlage wollen wir die Potenziale alleinerziehender Mütter für den Arbeitsmarkt nutzen. Die hervorragende wirtschaftliche Lage in Hessen bringt weibliche Fachkräfte häufiger in die Position, mit ihren Arbeitgebern Arbeitszeitmodelle zu vereinbaren, die Kind und Beruf vereinbaren. Wir setzen uns dafür ein, dass noch mehr Arbeitgeber diese Möglichkeiten erkennen und flexiblere Arbeitszeitmodelle anbieten und die Chancen der Digitalisierung ergreifen. Das Land nimmt hierbei seine Vorbildrolle wahr.

Zu Frage 2: Unser Ziel bleibt, alle Menschen in Hessen mit angemessenem Wohnraum zu versorgen. Dafür brauchen wir in einigen Regionen ein breiteres Angebot, gerade an bezahlbarem Wohnraum. Nie hat eine Landesregierung mehr für bezahlbaren Wohnungsbau getan, als wir dies derzeit umsetzen. Mit rund 1,7 Milliarden Euro bis 2020 stehen in Hessen Fördermittel in historischen Höchstständen bereit. Durch die Umsetzung des Masterplan Wohnen werden wir den ganzheitlichen Ansatz zur Schaffung nachfragegerechten Wohnraums weiterverfolgen, damit für jeden Hessen ein passendes Angebot verfügbar ist.

Die Benachteiligung von alleinerziehenden Frauen hängt meist damit zusammen, dass sich Betreuungszeiten an Kitas und Schulen nicht mit den zur Verfügung stehenden Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten vereinbaren lassen. Hierfür wollen wir in Zusammenarbeit mit Kommunen und Jobcentern geeignete Möglichkeiten schaffen und Alleinerziehenden Vorrang bei der Auswahl passender Betreuungsangebote und Schulen mit entsprechenden Angeboten zu geben. Darüber hinaus wollen wir, dass auch die frühkindliche Bildung zukünftig kostenfrei ist und zwar für alle Kinder vom 1.Lebensjahr an und für alle Betreuungszeiten.

Will man Alleinerziehende stärken, bedarf es eines Bündels von Maßnahmen. Hohe Priorität hat, dass Alleinerziehende ihre eigene Existenz sichern können. Dazu gehören die Existenzsicherung während einer Ausbildung – auch in einer Teilzeitausbildung, das Ende der Minijobschleifen, ein starkes Gesetz gegen Lohnungerechtigkeit zwischen Frauen und Männern, echte Wiedereinstiegshilfen nach der Babypause und vor allem auch der flächendeckende Ausbau und die Verbesserung der Kitas und Ganztagsschulen. In Hessen haben wir bereits viel erreicht – vor allem in der Kinderbetreuung und der Nachmittagsbetreuung in der Grundschule haben wir in der zu Ende gehenden Legislatur viel bewegt – mehr Plätze, mehr Qualität und den Einstieg in die Beitragsfreiheit. Mit dem Pakt für den Nachmittag ermöglichen wir hessenweit die Nachmittagsbetreuung von Schulkindern. Wir haben den Verband alleinerziehender Mütter und Väter mit Landesgeldern unterstützt. Zur Frage des bezahlbaren Wohnraums siehe unten bzgl. der Verdrängung von Migrant*innen und geflüchteten Frauen* aus den Innenstädten.

Wir setzen uns für eine verkürzte, familiengerechte Wochenarbeitszeit mit 28 – 35 Stunden pro Woche als neue Regelarbeitszeit mit Lohn- und Personalausgleich ein. Wir wollen ein verbessertes Gleichstellungsgesetz in Hessen durchsetzen. In Behörden und in der Landesverwaltung wollen wir dafür sorgen, dass Benachteiligungen abgebaut werden und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert wird. Außerdem fordern wir das Recht der Rückkehr von Teilzeit in Vollzeit.
Die Familienleistungen müssen neu geregelt werden, es kann nicht sein, dass Paare ohne Kinder steuerlich besser gestellt sind als Einelternfamilien. Die Einführung einer Kindergrundsicherung, die garantiert, dass kein Kind unter dem Existenzminimum leben muss und weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut, wie die kostenlose oder kostengünstige Nutzung der Infrastruktur (Kitas, Bildung, Freizeit- und Kulturangebote, öffentlicher Nahverkehr, etc.), verringern deutlich die Sorgen von Alleinerziehenden.
Der soziale Wohnungsbau muss wieder belebt werden, mindestens 10.000 neue Sozial- und 2000 Studierendenwohnungen müssen jährlich in Hessen geschaffen werden, die Sozialbindung darf nicht mehr auslaufen. Das Land muss dafür Flächen zur Verfügung stellen, öffentliche Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften sollen gefördert werden.

Alleinerziehende gehören zu der Bevölkerungsgruppe mit dem höchsten Armutsrisiko. Wir Freie Demokraten wollen den flächendeckenden Ausbau der Krippenplätze vorantreiben, von denen in Hessen 23.000 Plätze fehlen, damit insbesondere die Alleinerziehenden die Möglichkeit haben, ganztags einer Berufstätigkeit nachzugehen. Darüber hinaus setzen wir uns für eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten und für die Nutzung der digitalen Möglichkeiten ein, die es in vielen Berufssparten erlauben, Zeiten auch an einem Home Office Arbeitsplatz zu verbringen.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Information von Arbeitgebern über das Verbot anhand eines Kopftuches zu diskriminieren

Der Europäische Gerichtshof hat im März 2017 unter eng definierten Bedingungen ein Kopftuchverbot in der Privatwirtschaft für zulässig erklärt. Durch die fehlende inhaltliche Differenzierung in der Berichterstattung hat dies bei einigen Arbeitgeber*innen zu dem Trugschluss geführt, dass jedwede Ablehnung einer Bewerberin aufgrund ihres Kopftuches keinen Verstoß gegen das AGG darstellt.

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um Arbeitgeber*innen in Hessen über die Rechtslage aufzuklären?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Da die Rechtslage eindeutig ist, wird seitens der CDU Hessen kein weiterer gesonderter politischer Handlungsspielraum und -bedarf gesehen. Für die Information der Unternehmen ist vor allem die Privatwirtschaft in der Pflicht, angemessene Antworten zu geben, die von Seiten der Politik nur begleitet werden können. Dies kann im Bedarfsfall z.B. in Form von Gesprächen mit Verbänden geschehen. Die Durchsetzung des Rechts erfolgt in den üblichen rechtsstaatlichen Verfahren.

Im Zusammenhang mit der Änderung der hessischen Gesetze, die wir unter 2.4. und anderen Punkten angeführt haben, sowie mit der Erarbeitung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes können wir uns vorstellen, eine Informationskampagne zu starten, die auch die oben genannte Problematik aufgreifen sollte. Näheres dazu werden wir mit den in diesem Bereich tätigen Organisationen besprechen.

Uns sind keine Fälle bekannt, wonach bei hessischen Arbeitgeber*innen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu dem Trugschluss geführt hat, dass jedwede Ablehnung einer Bewerberin aufgrund ihres Kopftuches keinen Verstoß gegen das AGG darstelle. Sollten uns aber konkrete Fälle bekannt werden, würden wir in geeigneter Form, beispielsweise durch Öffentlichkeitsarbeit der Partei oder durch parlamentarische Initiativen der Landtagsfraktion, auf die Pflicht zur Einhaltung geltender Gesetze aufmerksam machen.

Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände müssen über Formen der Diskriminierung bei der Personalauswahl – nicht nur bei Kopftuch tragenden Bewerberinnen – und über geeignete Gegenstrategien informiert werden. Dazu ist ein Dialogprozess erforderlich. Insbesondere muss die Privatwirtschaft aber für die Differenzierung in dem Urteil sensibilisiert werden. Das Tragen eines Kopftuches für sich alleine darf nicht verboten werden, nur unter bestimmten Voraussetzungen das Tragen aller sichtbaren religiösen und politischen Zeichen.

In den Medien wurde das Urteil des EuGH mit großem Interesse aufgenommen und durchaus differenziert dargestellt. Wir gehen davon aus, dass die Privatwirtschaft Urteile, die wichtig für sie sind, nicht nur zur Kenntnis nimmt, sondern sehr genau analysiert.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Frauen in Männer-dominierten Berufen

In Berufen im Handwerk, im IT-Bereich oder Ingenieurswesen, ist der Anteil von Frauen immer noch sehr niedrig und oft sind Frauen auf Konferenzen kaum sichtbar. Dies führt dazu, dass Frauen kaum ermutigt werden, sich diese Berufe zuzutrauen und einen solchen Beruf zu wählen.

  1. Wie werden Sie, Frauen in nicht-akademischen, in der Hauptsache durch Männer dominierten Berufen, wie im traditionellen Handwerk dabei unterstützen diese Berufswahl zu treffen?
  2. Wie werden Sie Frauen in MINT-Fächern dabei unterstützen, Professuren zu bekleiden zu können?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu Frage 1: Grundsätzlich gilt die Berufsfreiheit, die für uns ein hohes Gut darstellt. Männer und Frauen sollen die Karrierewege offenstehen, die ihren Interessen und Neigungen entsprechen. Dafür bietet unser Schul- und Ausbildungssystem die besten Voraussetzungen.
In diesem Rahmen ist uns insgesamt daran gelegen, die Anerkennung beruflicher Ausbildung – gerade auch im Handwerk – zu steigern und insgesamt mehr junge Menschen für diesen Berufszweig zu interessieren; unabhängig vom Geschlecht.

Da aber gerade bei jungen Frauen große Potenziale für die Nachwuchsgewinnung von Handwerk und MINT-Berufen liegen, haben wir vielfältige Maßnahmen ins Leben gerufen, um vor allem Mädchen für diese Berufe zu interessieren. Eine frühzeitige Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung, die Beratung und Veranstaltungen, die für Mädchen und Jungen ein breites Berufswahlspektrum eröffnen, werden bereitgestellt. In diesem Sinne wurde auf CDU-Initiative hin u.a. auch erstmals im Jahr 2002 der „Girls‘ Day“ in Hessen ins Leben gerufen. In dessen Rahmen vor allem technische und naturwissenschaftliche Unternehmen, und Betriebe mit technischen oder naturwissenschaftlichen Abteilungen und Ausbildungen, Hochschulen und Forschungszentren sowie Handwerksbetriebe ihre Türen öffnen, um den Mädchen Einblicke in die unterschiedlichsten Bereiche der oftmals männlich dominierten Berufsbilder zu gewähren. Diese Initiative fand dieses Jahr nun schon zum siebzehnten Mal statt.

Zu Frage 2: Die CDU fördert bereits seit vielen Jahren die vielfältigen Gleichstellungsmaßnahmen der Hochschulen: Wir haben in den Hochschulpakt 2011-2015 und auch in den aktuellen Hochschulpakt 2016-2020 sowie in die mit den Hochschulen geschlossenen Zielvereinbarungen gesonderte Vereinbarungen zur Frauenförderung aufgenommen. So verbessern wir weiter die Chancengleichheit. Ebenso honorieren wir Gleichstellungserfolge an den Hochschulen mit einer erhöhten Budgetierung, zum Beispiel für Absolventinnen und Promotionen von Frauen in MINT-Fächern. In jüngster Zeit haben wir hessische Hochschulen zusätzlich mit dem so genannten „Professorinnenprogramm“ in diesem Anliegen unterstützt.

Indem man Frauen fördert und versucht auf gesetzlichem Wege Gleichberechtigung herzustellen, soweit dies möglich ist. Auch hier kann der erste Anknüpfungspunkt nur sein, ein gesellschaftliches Klima zu schaffen, in dem sich Frauen frei fühlen, jeden Beruf zu ergreifen, der sie interessiert.

Wir GRÜNE führen seit vielen Jahren den Girls‘ Day durch, um junge Frauen und Mädchen für den oftmals noch männlich geprägten „Politiker“-Beruf zu begeistern. Außerdem wollen wir Angebote unterstützen, die das Selbstbewusstsein von Kindern fördern, ihr Rollenrepertoire erweitern und sie bestärken, für ihre Rechte und körperliche Selbstbestimmung einzutreten. Außerdem wollen wir, dass Frauen und Mädchen sich der Tragweite ihrer Berufswahl oder der Entscheidung für Teilzeitarbeit für ihre Altersversorgung bewusst sind. Daher wollen wir Jobcenter und Personalabteilungen sensibilisieren, die Existenzsicherung von Frauen bei Beratungsgesprächen in den Fokus zu stellen. Für Frauen sollen spezifische Qualifizierungen angeboten werden, die ihnen den beruflichen Aufstieg oder den Wechsel in besser bezahlte Berufsfelder ermöglichen. Mit entsprechenden Kampagnen, Curricula und Angeboten der Jugendberufshilfe wollen wir Mädchen und junge Frauen neugierig machen auf Technik, Naturwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Managementaufgaben, IT sowie neue Medien und Politik.

Die Stereotype von Männer- und Frauenberufen müssen aufgebrochen werden. Die Betriebe müssen Voraussetzungen schaffen, dass junge Frauen ihre Ausbildung in einem handwerklichen und männerdominierten Beruf machen können. Sie sollten bei ihren Ausschreibungen ganz besonders Wert auf weibliche Bewerber legen und deutlich machen, dass dieser Beruf genauso gut für sie geeignet ist. Ein wichtiges Kriterium bei der Berufswahl sind Vorbilder. Mädchen und Frauen in Handwerksberufen sollten bei Ausbildungsmessen, schulischen Veranstaltungen und in der Öffentlichkeitsarbeit präsent sein. Wesentlich ist eine gute Berufsvorbereitung. Diese sollte in der Schule im Rahmen eines polytechnischen Unterrichts beginnen. Nicht nur kognitive, sondern kreative, körperliche, handwerkliche, soziale Fähigkeiten sollten in der Schule entwickelt werden. Dies erweitert den Blick auf die eigenen Fähigkeiten. Praktika in unterschiedlichen Bereichen können wie der Girls‘ Day eine Hilfe sein. Die Berufsberatung sollte besonders das Augenmerk auf diese Thematik haben und die Eltern einbeziehen, die in der Berufswahl eine gewichtige Rolle spielen.
Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz wird uns erst in vielen Jahrzehnten zu annähernd gleichen beruflichen Situationen von Frauen und Männern bringen, wenn die Entwicklung in dem Tempo weiter geht. Deshalb brauchen wir bessere gesetzliche Grundlagen, u.a. eine 50-prozentige Quotierung auch an den Hochschulen. Frauenbeauftragte brauchen mehr Rechte. Es ist außerdem notwendig, unbefristete, existenzsichernde Arbeitsplätze für (Post)Doktorand*innen zu schaffen und eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen.

Der Anteil weiblicher Auszubildender stagniert im MINT-Bereich seit vielen Jahren um die 10 Prozent. Deshalb ist es positiv, dass es in vielen Schulen bereits gezielte Projekte gibt, insbesondere Mädchen und junge Frauen für IT-Technik und insgesamt für die sogenannten MINT-Berufe zu interessieren und mit veralteten Vorstellungen aufzuräumen. Diese Projekte an Schulen wollen wir ausweiten, auch im Hinblick darauf, diese Berufe in der Praxis kennenzulernen. Das Nachwuchsbarometer hat herausgefunden, dass bei jungen Frauen teils ganz falsche Vorstellungen bestehen, was die Arbeit im MINT-Bereich betrifft. Da hieß es zum Beispiel, dass die Arbeiten besonders unfallgefährdet und gesundheitsgefährlich seien. Außerdem sei es ständig kalt und die Jobs eher kontaktarm. Gerade bei jungen Frauen stecken viel zu viele archaische Bilder und Stereotypen über MINT in den Köpfen, die heute überholt sind. Darüber hinaus wollen wir berufliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten schaffe und die berufliche mit der akademischer Ausbildung besser verzahnen. Da gibt es bereits hochinteressante Modelle, wie das duale Studium oder beim Handwerk gar das triale Studium, also Geselle, Meister plus Bachelor-Studium.
An den Hochschulen wurden bereits mit Erfolg Maßnahmen ergriffen, um den exorbitanten Studienabbruch in den MINT-Fächern zu verringern. Wenn es gelingt, über den frühen Kontakt mit dem MINT-Bereich, verstärkt Frauen zu gewinnen, dann werden auch – bei entsprechender Qualifikation – künftig mehr Frauen mit Professuren zu finden sein.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Frauen in Führungspositionen

Weil Frauen durch die Erziehung von Kindern oft in die Teilzeitfalle geraten, steigen sie seltener in Führungspositionen auf. Andere Gründe hierfür sind beispielsweise die Nicht-Vereinbarkeit von Familie und Beruf, dass Frauen, wegen eines tradierten Rollenbildes oft nicht zugetraut wird, sich durchsetzen zu können und dass Frauen ihren Führungsanspruch aus Angst vor Anfeindungen oft nicht adäquat äußern können.

Wie werden Sie Frauen dabei unterstützen, in Führungspositionen zu gelangen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Als CDU Hessen setzen wir uns dafür ein, dass Frauen genauso oft in Führungspositionen vertreten sind wie Männer. Der öffentliche Dienst soll eine Vorreiterposition einnehmen. Klare rechtliche Rahmenbedingungen gegen jede Form der Diskriminierung bei der Arbeitsplatzvergabe werden im Zusammenspiel mit der hervorragenden Ausbildung gerade junger Frauen an unseren Schulen und Hochschulen und dem hohen Fachkräftebedarf am hessischen Arbeitsmarkt auf Grund der ausgezeichneten wirtschaftlichen Lage unseres Landes dazu führen, dass die Nachfrage privatwirtschaftlicher Unternehmen nach weiblichen Arbeits- und Führungskräften weiter steigt. Diesen Prozess wollen wir durch Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. von Familie und Pflege, die erfahrungsgemäß hauptsächlich Frauen vor besondere Herausforderungen stellt, unterstützten. Die Unterrichtsgarantie, der Pakt für den Nachmittag, die Beitragsfreistellung im Kindergarten, Maßnahmen zur Arbeitszeitflexibilisierung und viele weitere Maßnahmen tragen hierzu bei. Starre Quoten halten wir dabei nicht für das geeignete Mittel.

Siehe Antwort auf 2.7

Wir GRÜNE haben in der zu Ende gehenden Legislaturperiode gemeinsam mit unserem Koalitionspartner das Hessische Gleichberechtigungsgesetz erneuert. Dabei waren uns drei Punkte besonders wichtig: Mehr Frauen den Aufstieg in Führungspositionen zu ermöglichen, die Vereinbarkeit von Familie und Karriere zu erleichtern und die Rechte von Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten zu stärken. Mit verbindlichen Frauenförderplänen in den Behörden erreichen wir, dass sich früh und intensiv mit der Förderung von Arbeitnehmerinnen auseinander gesetzt wird. Durch Modelle wie „Führen in Teilzeit“, frühe Übertragung von Führungsaufgaben an Frauen und gezieltes Coaching wollen wir den Weg dafür ebnen, dass mehr Frauen in Führungspositionen gelangen. In der nächsten Legislaturperiode wollen wir diesen Weg weiter gehen: Wir setzen uns für eine geschlechtergerechte Leistungsbeurteilung ein, wollen die Kinderbetreuungsmöglichkeiten und die Flexibilität am Arbeitsplatz ausbauen und die Familienarbeit noch stärker anerkennen.

Zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf brauchen wir ein neues Normalarbeitsverhältnis mit einer verkürzten, familiengerechten Wochenarbeitszeit von 28 – 35 Stunden bei vollem Lohn- und notwendigem Personalausgleich. Dies gilt auch für Führungspositionen, die durchaus auch in Teilzeit oder durch Jobsharing ausgeübt werden können. Erziehungs- und Pflegearbeit müssen gesellschaftlich anerkannt und bei der Arbeitszeitgestaltung stärker berücksichtigt werden. Der Rechtsanspruch auf Rückkehr zur Vollzeitarbeit für Teilzeitbeschäftigte muss eingeführt werden.
Hessen braucht gute Kinderbetreuung mit ausreichenden Ganztagsplätzen und einem guten Personalschlüssel, so dass Eltern ohne schlechtes Gewissen sich den beruflichen Aufgaben zuwenden können. Echte Ganztagsschulen fördern darüber hinaus die umfassende Bildung und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und schaffen die Voraussetzungen für eine positive berufliche Entwicklung. Sie sind aber auch für die gleichberechtigte Berufsausübung von Frauen- und Männern wesentlich.
Wir brauchen ein Entgeltgleichheitsgesetz und nicht nur – wie heute – die Möglichkeit nach dem Gehalt von Kollegen fragen zu können. Führungspositionen sollten quotiert werden, Frauenförderpläne sollte es in allen Betrieben geben. Sie sollen nicht nur Zielzahlen enthalten, sondern auch die Maßnahmen, wie Frauen unterstützt werden können, um Führungspositionen zu besetzen. Die Rechte von Frauenbeauftragten sollten erweitert und auch in der Privatwirtschaft verankert werden.

In den letzten Jahren hat die Vollzeittätigkeit von Frauen deutlich zugenommen. Ein wichtiger Grund hierfür ist die demografische Entwicklung und die Situation der Rente. Die sog. Teilzeitfalle, in die Frauen geraten, nimmt tendenziell ab. Frauen setzen heute nicht mehr so lange wie früher nach einer Geburt mit ihrer beruflichen Tätigkeit aus und Männer haben heute den Wunsch, mehr für ihre Kinder da zu sein. Die tradierten Rollenbilder lösen sich nach und nach auf. Deutlich wird dies auch an dem steigenden Bedarf an Krippen- und Kitaplätzen mit längeren Öffnungszeiten. Wir Freie Demokraten vertreten die Auffassung, dass wir der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie den Aufstiegsmöglichkeiten von Frauen am besten damit dienen, indem wir uns für den vollständigen Ausbau der Krippenplätze einsetzen und für eine bessere qualitative Betreuung im Kita-Bereich mit einem besseren Personalschlüssel. Wenn Frauen ihre Kinder gut und auch so lange wie nötig gut betreut wissen, dann ist dies die beste Frauenförderung. Die Rahmenbedingungen müssen stimmen, damit Frauen, die heute besser denn je ausgebildet sind, ihre Karrierechancen auch nutzen können.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Verbesserung der Chancen von dicken Menschen auf dem Arbeitsmarkt

Dicke Menschen haben bei gleicher Qualifikation und Leistungsfähigkeit erheblich schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Ihre Körperform ist mit einer Reihe von Vorurteilen verknüpft, die einer Wahrnehmung als Leistungsträger entgegenstehen. Frauen sind hiervon in besonderem Maße betroffen. In einer experimentellen Studie der Universität Tübingen trauten ihnen nur zwei Prozent der befragten Personaler*innen einen prestigeträchtigen Beruf wie Ärztin oder Architektin zu.

  1. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um bestehende Vorurteile auf Arbeitgeberseite abzubauen?
  2. Wie werden Sie die zusätzlichen Herausforderungen, denen sich dicke Frauen auf dem Arbeitsmarkt gegenübersehen, in den „Trialog Chancengleichheit Hessen“ einbringen?
  3. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass dicke Frauen durch die Beauftragten für Chancengleichheit (BCA) bei der Arbeitssuche zusätzlich unterstützt werden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Wir als CDU Hessen verurteilen Diskriminierung in jeder Form und halten den Diskriminierungskatalog des Art 3, Abs. 3 GG insoweit für nicht vollständig. Auch andere, real existierende Diskriminierungsgründe müssen abgebaut werden. Dies ist für uns Ausdruck unseres christlichen Menschenbildes und der unveräußerlichen Würde jedes Menschen. Inwieweit für besonders dicke Menschen weiterer Handlungsbedarf besteht, werden wir prüfen. Gesprächen über die Problematik im Trialog Chancengleichheit stehen wir offen gegenüber.

Die Benachteiligung bestimmter Menschen auf dem Arbeitsmarkt erfasst viele Gruppen. MigrantInnen, Frauen, Menschen mit Behinderungen, dicke Menschen und viele andere mehr haben bei Bewerbungen in aller Regel schlechtere Karten. Wir wollen ein hessisches Landesantidiskriminierungsgesetz, dass Benachteiligung im öffentlichen Dienst verhindert und das auch in den privaten Bereich hineinwirkt. Das Land muss hier Vorbildcharakter haben und auch öffentliche Stellen in Bundeszuständigkeit zu diskriminierungsfreiem Verhalten auffordern.
Wir setzen in diesem Zusammenhang auch auf eine Informationskampagne, die für ein Hessen der Vielfalt wirbt. Näheres werden wir mit den in diesem Bereich tätigen Organisationen und Verbänden erarbeiten.

Wir setzen uns dafür ein, mehr anonymisierte Bewerbungsverfahren zu nutzen. So können wir erreichen, dass Bewerber*innen nicht aufgrund ihres Aussehens, eines öffentlich getragenen religiösen Merkmals, ihres Namens oder Alters nicht zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden. Wir lehnen alle Formen der Diskriminierung ab, sehen aber auch in der Zivilgesellschaft die Notwendigkeit, sich stärker mit dem Thema zu befassen.

Die Festlegung eines Normgewichtes und eines Normaussehens hat viel mit wirtschaftlichen Interessen zu tun. Damit gewinnt man gerade Frauen, sich allen Mühen zu unterziehen, dieser Norm zu entsprechen und medizinische Produkte, Kleidung, etc. zu erwerben, um der Norm nahe zu kommen. Dies führt zu einem eingeschränkten Selbstbewusstsein.
Vorurteile bei Arbeitgeber*innen können in diesem Fall am ehesten mit Informationen aufgeweicht werden. Wichtig ist zu vermitteln, dass Dicksein nicht mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit zusammenhängt.
Insgesamt muss dieses Thema aus seiner tabuisierten Position herausgeholt werden. Über Gründe, Ursachen, Erkrankungen, Leistungen, Lebensfreude sollte umfassend informiert und diskutiert werden. Dies ist bereits in den Schulen erforderlich, wo es nicht nur darum gehen soll, Adipositas zu bekämpfen, sondern ein gutes Selbstgefühl zu seinem Körper zu entwickeln.
Es wäre günstig, wenn die im Trialog beteiligten Organisationen an Unterstützung von Frauen arbeiten würden, so dass diese selbstbewusst ihre Körperfülle thematisieren können. In einem Bewerbungsverfahren wird den Vorurteilen von Arbeitgebern damit die Spitze genommen.
Gleichzeitig sollten die Organisationen Arbeitgeber mit dieser Thematik konfrontieren. Dies wäre auch für die BCA eine sinnvolle Herangehensweise. Sie kann auch im Einzelfall Frauen im Bewerbungsverfahren mit Arbeitgebergesprächen unterstützen.

Nach wie vor muss es der Privatwirtschaft natürlich frei stehen, das Personal einzustellen, das sie für das geeignetste hält.
Doch viele Faktoren tragen heute dazu bei, dass Unternehmen in zunehmendem Maße offener dafür werden, auch solche Personen einzustellen, die mit Vorurteilen zu kämpfen haben. Einerseits sind dies ganz pragmatische Gründe, wie der zunehmende Fachkräftemangel, der den Unternehmen in vielen Branchen zu schaffen macht oder beispielsweise der Generationenwechsel an der Spitze der Unternehmen, der sich bemerkbar macht. Junge Unternehmer etablieren verstärkt eine andere, offenere Unternehmenskultur. Wir Freie Demokraten setzen uns sowohl in unseren Gesprächen mit der Privatwirtschaft, als auch in den verschiedenen Gremien auf Landesebene, grundsätzlich für den Abbau von Diskriminierungen ein. Im Übrigen sind wir der Auffassung, dass ein diskriminierungsfreier Umgang mit den Menschen in ihrer individuellen Unterschiedlichkeit einen gesamtgesellschaftlichen Dialog erfordert, um ein Umdenken zu bewirken.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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