Unisex-Toiletten in Schulen, Hochschulen und Landesbehörden

In vielen Schulen, Hochschulen und Landesbehörden gibt es bislang ausschließlich nach Geschlechtern getrennte Toiletten für Männer und Frauen sowie Behindertentoiletten. Menschen, die sich weder als männlich noch weiblich verorten, werden gezwungen hierbei doch eine Zuordnung vorzunehmen. Auch Personen, die sich in einem anderen Geschlecht verorten, als ihnen von ihren Mitmenschen zugeschrieben wird, erleben immer wieder Irritationen und Anfeindungen, wenn sie die für sie passende Toilette aufsuchen.

  1. Werden Sie sich dafür einsetzen, einige Toiletten in Hochschulen und Schulen so zu beschildern, dass diese von allen Geschlechtern benutzt werden könnten?
  2. Werden Sie das in den Ihnen unterstehenden Landesbehörden einzelne Toiletten als Unisex-Toiletten ausweisen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Beschilderung von Toiletten muss nicht landesweit für alle Institutionen von der Politik geregelt werden. Wir setzen hier auf die institutionelle Selbstverwaltung.
Die Hochschulen in Hessen können in eigener Zuständigkeit unter Berücksichtigung der Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung und der Technischen Regeln für Arbeitsstätten entscheiden, ob durch Umbenennung von Einzelpersonenanlagen, den Umbau von Mehrpersonenanlagen und/oder die Nutzung von Behindertentoiletten die Einrichtung entsprechender Sanitäranlagen möglich ist.
Träger der Schulen bzw. der Schulbauten sind i. d. R. die kreisfreien Städte und Landkreise. Die kommunalen Schulträger wiederum üben ihre Rechte und Pflichten als Selbstverwaltungsangelegenheiten aus.
Eine einheitliche Vorgabe für die Landesbehörden ist aufgrund der jeweils unterschiedlichen Standortgegebenheiten bzw. Gebäudevoraussetzungen nicht zweckmäßig.

Wir werden alle Landeseinrichtungen auffordern, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Toiletten als Unisex-Toiletten auszuweisen, soweit dies nicht mit einem zu großen Aufwand verbunden ist. Bei Neubauten sollten Unisex-Toiletten vorgesehen werden.

Wir treiben die bessere Verwirklichung des Persönlichkeitsrechts intersexueller Menschen seit langem voran. Auch im Hinblick auf die Einführung des dritten Geschlechts durch das Bundesverfassungsgericht muss diese Debatte noch stärker auch öffentlich geführt werden. Auch für Trans*personen sind Toiletten in öffentlichen Gebäuden ein Thema. In der Debatte sind unterschiedliche Lösungsansätze bekannt. Die Ausgestaltung von Toilettenräumen sollte so umgesetzt werden, dass die Interessen aller geschlechtlicher Identitäten gewahrt sind. Wir werben für mehr Akzeptanz und die Unisexnutzung von Toiletten, wie sie in Zügen und Flugzeugen längst üblich ist. Ein erster Schritt wurde von uns GRÜNEN bereits durch die Neuregelung des Hessischen Gaststättengesetz verwirklicht, das ausdrücklich Unisex-Toiletten als Möglichkeit in Gaststätten vorsieht.

Unisex-Toiletten sind in anderen Ländern Usus. Solange einzelne Toiletten in eigenen abschließbaren Räumen befindlich sind, gibt es keinen Grund diese einem bestimmten Geschlecht zu zuordnen. Für die Einrichtung von Unisex-Toiletten im öffentlichen Raum, den Behörden und in Unternehmen setzen wir uns ein.

Wir Freie Demokraten setzen uns bzgl. der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie der Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen für eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein – diesbezüglich fordern wir Flexibilität, beispielsweise hinsichtlich des Anbietens von Teilzeitregelungen, Home-Office oder Kinderbetreuung in der Nähe des Arbeitsplatzes. Dies hilft besonders auch Frauen, Vollzeit tätig sein zu können.
Darüber hinaus hat Diskriminierung in der öffentlichen Verwaltung keinen Platz – da wir freiheitlich denken, setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass religiöse Symbole jeglicher Art im öffentlichen Dienst nicht vorhanden sind. Wir fordern darüber hinaus, dass das Land im Bereich „Diversity“ Vorreiter ist. Hessen muss dabei nicht nur Vorbildcharakter z.B. für ein verbindlich implementiertes Diversity Management übernehmen – es ist eben auch selbst ein wichtiger Arbeitgeber. Neben der allgemeinen Verwaltung betrifft dies ausdrücklich auch die hessische Polizei.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Sensibilisierung von Lehrer*innen für Vielfalt und gegen Diskriminierung

Lehrer*innen kommt bei Diskriminierungen in der Schule eine entscheidende Rolle zu. Einerseits können sie selbst für Diskriminierungen verantwortlich sein, andererseits ist es ihre Aufgabe, Schüler*innen für Diskriminierung zu sensibilisieren, sowie bei konkreten Diskriminierungen zwischen Schüler*innen verbindlich und zugleich konstruktiv einzuschreiten.

  1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Lehrer*innen im Rahmen ihrer Hochschulausbildung Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität vermittelt werden?
  2. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität von Lehrer*innen kontinuierlich im Rahmen von zertifizierten Fortbildungen gestärkt werden und Anreizstrukturen für eine Teilnahme ausbauen?
  3. Werden Sie sich dafür einsetzen, die Diversität auf Seiten der Lehrer*innen explizit zu fördern und zu erhöhen, um die Vielfalt innerhalb der Bevölkerung abzubilden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu Frage 1: In der Hessischen Lehrkräfteakademie existiert bereits eine Arbeitsgruppe, die das Thema Vielfalt speziell für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst aufbereitet. Im Vordergrund des Lehramtsstudiums muss jedoch immer die fachwissenschaftliche, fachdidaktische und erziehungswissenschaftliche Ausbildung der angehenden Lehrkräfte stehen. Die Festlegung der hierfür erforderlichen Studieninhalte und Module obliegt dabei einer an den Vorgaben des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes orientierten und die unterschiedlichen Interessen sorgfältig abwägenden Entscheidungsfindung der pädagogisch einschlägig vorgebildeten Fachkräfte an den Schulen, Universitäten und Staatlichen Studienseminaren.

Zu Frage 2: Bereits heute ist die Thematik in ausreichendem Maße in Fortbildungsangeboten für Lehr- und Führungskräfte verankert. Grundsätzlich umfassen die Angebote der Lehrkräfteakademie und privater Anbieter eine große Bandbreite an gleichermaßen wichtigen Themen, die sich an der jeweiligen Bedarfslage der Schulen ausrichten. Für besondere Anreize zur Teilnahme an Fortbildungen in einem bestimmten Themenfeld besteht daher keine Veranlassung.

Zu Frage 3: Nein. Es wird in diesem Zusammenhang auf den verfassungsrechtlich verankerten Grundsatz der freien Studien- und Berufswahl verwiesen.

Wir setzen uns dafür ein, dass künftig der Umgang mit Vielfalt an Schulen verpflichtend in jeder Lehramtsausbildung vermittelt werden muss. Wir halten hierzu einen Wiederaufbau und Ausbau der staatlichen Lehrkräftefort- und Weiterbildung grundsätzlich für erforderlich. Dazu gehört, dass die Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität von Lehrer*innen gestärkt wird. Wir wollen Schulen in die Lage versetzen, sich auf die Vielfalt unserer Gesellschaft einzustellen. Deshalb setzen wir uns für die Verankerung eines Vielfaltansatzes im Schulprofil unter Beachtung der entsprechenden Kriterien des AGG und einer Willkommenskultur im schulischen Alltag ein, die für alle Schülerinnen und Schüler, alle Lehrkräfte und alle sonstigen an der Schule tätigen Personen gleichermaßen gilt.
Darüber hinaus befürworten wir die Erstellung von Nachweisen durch Schulleitungen über erfolgte Maßnahmen zur Sensibilisierung für Vielfalt und wollen die Inanspruchnahme von Fortbildungsmaßnahmen, die den Vielfaltansatz vermitteln, fördern.

Ausgrenzung und Diskriminierung haben an hessischen Schulen keinen Platz. Gerade Lehrkräfte stehen in der besonderen Verantwortung, die freie Entfaltung der Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen und Diskriminierungen jeder Art entgegenzutreten. Daher wollen wir in der Lehreraus- und -weiterbildung auch weiterhin verstärkt für das Thema Antidiskriminierung und für gesellschaftliche Vielfalt und Respekt sensibilisieren. Denn auch Schüler*innen machen die Erfahrung, dass Menschen vielfältig und unterschiedlich sind.

1. Natürlich müssen Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität schon in der Ausbildung vermittelt werden. Dies werden wir auch in der anstehenden Novellierung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes berücksichtigen.
2. Fort- und Weiterbildungen sind unerlässliche Bestandteile des Lehrberufs. Gesellschaftliche Veränderungen spiegeln sich auch in den Schulen, daher ist es wichtig und notwendig, dass Lehrkräfte durch Fortbildungen ständig in die Lage versetzt werden, diese Veränderungen zu verstehen und ihnen entsprechend zu begegnen.
3. DIE LINKE setzt sich in allen Bereichen für Gleichbehandlung, soziale Gerechtigkeit und Antidiskriminierung ein. Das Geschlecht und die sexuelle Ausrichtung dürfen keine Entscheidungskriterien für oder gegen Menschen sein. Auch im Lehrberufen nicht.

Wir Freien Demokraten sind der Überzeugung, dass diese Grundsätze des freiheitlichen und toleranten Zusammenlebens im Rahmen der Aus- und Weiterbildung vermittelt werden müssen, jedoch bedarf es nicht zwingend neuer Module oder zusätzlicher voneinander losgelöster Programmpunkte, sondern vielmehr müssen die Themen fächerübergreifend und interdisziplinär vermittelt werden. Zudem sind wir der Auffassung, dass diese wichtigen Anliegen in der Schule aber auch im Bereich der Hochschule gelebt werden müssen, denn hier bedarf es der konsequenten Verbindung von Theorie und Praxis.
Bezugnehmend auf die Diversität von Lehrkräften begrüßen wir, wenn sich die Vielfalt der Bevölkerung auch in den Schulen abbildet, aber wir sind Verfechter der im Grundgesetz verankerten Berufsfreiheit und möchten, dass der Lehrerberuf und die Ausbildung an sich so attraktiv gestaltet werden, dass er für viele aus Berufung und Interesse gewählt wird, denn hier geht es um die Zukunft der Kinder und Jugendlichen.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Beschwerdemanagement für Diskriminierung an Schulen und Hochschulen

Schulen und Hochschulen sind für Schüler*innen und Studierende in vielerlei Hinsicht vergleichbar mit einem Arbeitsplatz. Hier verbringen sie viel Zeit in sozialen Bezügen, die sie sich nur begrenzt aussuchen können. Anders als im Arbeitsbereich ist im Bildungsbereich die Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Umfeldes weit weniger klar geregelt: Schulen verfügen in der Regel über keine expliziten Anlaufstellen und klar geregelten Verfahren – Betroffenen ist nicht bekannt, an wen sie sich wenden können und was die nächsten Schritte sind. Lehrer*innen sind in der Bewältigung oftmals auf sich gestellt. In Bereich der Hochschulen werden Anlauf- und Beratungsstrukturen teilweise gerade erst aufgebaut.

  1. Werden Sie Schulen und Hochschulen verpflichten, Konzepte zum Beschwerdemanagement für Diskriminierung zu entwickeln und bei der Umsetzung unterstützen?
  2. Wie stellen Sie sicher, dass Schüler*innen und Eltern, Studierende und Mitarbeiter*innen von Bildungseinrichtungen wissen, an wen sie sich im Falle einer Diskriminierungserfahrung wenden können?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu Frage 1: Nein. Die CDU tritt dafür ein, Schulen von entbehrlichen bürokratischen Belastungen zu befreien und Lehrkräften und Schulleitungen durch die Straffung und Abschaffung von Berichtspflichten größere Freiräume für ihre originären pädagogischen Aufgaben zu ermöglichen.

Zu Frage 2: Wie in allen schulischen Angelegenheiten stehen Schulleiter und Lehrkräfte den Schülern und Eltern auch im Falle einer Diskriminierungserfahrung als vertrauensvolle Ansprechpartner zur Verfügung. Die hessischen Schulen sind nach ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag grundsätzlich verpflichtet dafür Sorge zu tragen, jegliche Form der Ausgrenzung sowie verbale und non-verbale Gewalt zwischen Schülern zu verhindern und für deren seelische und körperliche Unversehrtheit zu sorgen. Die gesetzliche Stellung der verbeamteten und angestellten Lehrer begründet dabei ein besonderes Vertrauens-, Obhuts- und Schutzverhältnis zwischen Lehrkräften und Schülern.

Wir halten es für erforderlich, dass Hochschulen über eine Beschwerde- oder Antidiskriminierungsstelle verfügen und Schulen eine/n Verantwortliche/n für Vielfalt benennen, an die sich Betroffene wenden können. Sofern es keine Konzepte zum Beschwerdemanagement für Diskriminierung gibt, werden wir Schulen und Hochschulen dabei unterstützen, diese zu entwickeln. Für Schulen wollen wir ein Programm zur Implementierung eines Vielfaltkonzepts auflegen. In diesem Rahmen werden wir ein Gütesiegel „Schule der Vielfalt“ einführen, für das sich Schulen bewerben können. Angelehnt an bestehende Initiativen unterzeichnen Projektschulen eine Selbstverpflichtungserklärung. Die von den Schulen beauftragten Lehrkräfte für Vielfalt werden wir fortbilden, vernetzen und für ihre Arbeit entlasten.

An Universitäten gibt es bereits jetzt durch entsprechende Landesgesetze eine Schwerbehindertenvertretung und eine Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte. An diese Stellen können sich Studierende wenden, wenn sie sich diskriminiert fühlen. Im Land wollen wir weiterhin die Arbeit der von uns eingerichteten Antidiskriminierungsstelle und des externen Beratungsangebotes g stärken, die für alle Menschen offen stehen. Zusätzlich bieten die Asten in der Regel Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen zu verschiedenen Formen der Diskriminierung an, z.B. zu LSBT*IQ-Themen. Wir GRÜNE finden, dass die Selbstverwaltung an den Universitäten eine gute Grundlage bietet, die entsprechenden Angebote für von Diskriminierung betroffenen Menschen zu gestalten. Ein gutes Beispiel ist die Initiative ArbeiterKind.de, die sich für Studierende aus Nichtakademiker-Haushalten stark macht.

1. Es gibt bereits Schulen und Hochschulen, die Beschwerdestellen eingerichtet haben. Dies begrüßt DIE LINKE außerordentlich. Nicht nur wünschenswert, sondern notwendig wäre die Einrichtung von Antidiskriminierungsstellen an allen Bildungseinrichtungen. Das Kultusministerium und das Ministerium für Wissenschaft und Kunst sind an dieser Stelle aufgefordert, entsprechende Konzepte zu entwickeln und Ressourcen bereit zu stellen.
2. Bildungseinrichtungen müssen ihre Antidiskriminierungskonzepte und Anlaufstellen natürlich bewerben und offensiv anbieten.

Eine Verpflichtung allein wird die vorangestellten Probleme nicht beheben. Vielmehr geht es doch um die Verbesserung von Kommunikationsstrukturen, die Bereitstellung von Informationen, das Problembewusstsein vor Ort sowie die Realisierung eines positiven Schul- aber auch Hochschulklimas, das sich grundsätzlich mit den Thematiken auseinandersetzt und unter Einbeziehung von allen Beteiligten Wege findet, dass auf direktem Wege ein Beschwerdemanagement realisiert wird, welches nicht nur Informationen sammelt, sondern auch den Betroffenen weiterhelfen kann. Wir vertrauen darauf, dass die Schulen und Hochschulen auch mit Unterstützung und Vernetzung Konzepte und Maßnahmen auf den Weg bringen können, die die Informationen verbessern können. Hier kann das Kultusministerium unterstützend tätig werden.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Selbstbestimmte Geschlechtsansprache und Namensverwendung in Schulen und Hochschulen

Namens- und Geschlechtseintragsänderungen sind äußerst langwierige Prozesse. Währenddessen werden Trans* und nicht-binäre Menschen an Hochschulen und Schulen häufig noch dem falschen Geschlecht und einem nicht selbstgewählten Namen angesprochen. Das wirkt sich negativ auf die Lebensqualität, den Studienalltag und damit die Leistungsfähigkeit der Personen aus.

Werden Sie Hochschulen und Schulen ermutigen und auffordern – soweit möglich – unabhängig vom Abschluss der formellen Namens- und/oder Geschlechtseintragsänderung Trans* und nicht-binäre Menschen bereits mit ihrem selbstgewählten Namen und in ihrem Geschlecht anzusprechen sowie Zeugnisse und Schüler- bzw. Studierendenausweise darauf auszustellen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Ansprache von Schülern und die Beurkundung von Zeugnissen und Schülerausweisen auf den Namen der betreffenden Person erfolgt in Hessen nach der allgemein verbindlichen Maßgabe des Personenstandsgesetzes (PStG) in seiner derzeit gültigen Fassung. Davon abweichende Maßnahmen sind nicht beabsichtigt.

Wir werden Schulen und Hochschulen ermutigen, auf die Bedürfnisse von trans*- und nicht-binären Menschen einzugehen und deren Wünsche möglichst zu berücksichtigen, beispielsweise bei der persönlichen Ansprache.

Zur Frage der Namens- bzw. Geschlechtseintragungsänderung vor Abschluss des formellen Verfahrens in offiziellen Dokumenten gibt es innerhalb der SPD keine abgestimmte Position. Die Angelegenheit betrifft Bundesrecht, wird aber von uns als Landespolitik begleitet. Nach einer Entscheidung auf Bundesebene werden wir selbstverständlich alle Schritte in die Wege leiten, um landesrechtliche Anpassungen vorzunehmen.

Wir GRÜNE setzen uns dafür ein, das Transsexuellengesetz auf Bundesebene zu ändern und den Namens- und Geschlechtseintragunsprozess zu erleichtern.

Ja. Es ist nicht nur rechtlich möglich, den Wunschnamen und sogar das Wunschgeschlecht von Kindern oder Hochschülern in Zeugnisse und andere (Hoch)schuldokumente einzutragen, sondern entspräche einem respektvollen Umgang und kann zum Schutz notwendig sein. Denn eine Person wird gegen deren Willen geoutet, wenn sie sich schon gemäß seines gefühlten Geschlechts nennt und kleidet, und andere gar nicht um dessen Transidentität wissen.

Eine Sensibilisierung kann durch Informationen und Zusammenarbeit erreicht werden. Dies beinhaltet jedoch eine gesamtgesellschaftliche Diskussion, die selbstverständlich auch Schulen und Hochschulen mit einbeziehen muss.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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