Selbstbestimmte Geschlechtsansprache und Namensverwendung in Schulen und Hochschulen

Namens- und Geschlechtseintragsänderungen sind äußerst langwierige Prozesse. Währenddessen werden Trans* und nicht-binäre Menschen an Hochschulen und Schulen häufig noch dem falschen Geschlecht und einem nicht selbstgewählten Namen angesprochen. Das wirkt sich negativ auf die Lebensqualität, den Studienalltag und damit die Leistungsfähigkeit der Personen aus.

Werden Sie Hochschulen und Schulen ermutigen und auffordern – soweit möglich – unabhängig vom Abschluss der formellen Namens- und/oder Geschlechtseintragsänderung Trans* und nicht-binäre Menschen bereits mit ihrem selbstgewählten Namen und in ihrem Geschlecht anzusprechen sowie Zeugnisse und Schüler- bzw. Studierendenausweise darauf auszustellen?

Die Ansprache von Schülern und die Beurkundung von Zeugnissen und Schülerausweisen auf den Namen der betreffenden Person erfolgt in Hessen nach der allgemein verbindlichen Maßgabe des Personenstandsgesetzes (PStG) in seiner derzeit gültigen Fassung. Davon abweichende Maßnahmen sind nicht beabsichtigt.

Wir werden Schulen und Hochschulen ermutigen, auf die Bedürfnisse von trans*- und nicht-binären Menschen einzugehen und deren Wünsche möglichst zu berücksichtigen, beispielsweise bei der persönlichen Ansprache.

Zur Frage der Namens- bzw. Geschlechtseintragungsänderung vor Abschluss des formellen Verfahrens in offiziellen Dokumenten gibt es innerhalb der SPD keine abgestimmte Position. Die Angelegenheit betrifft Bundesrecht, wird aber von uns als Landespolitik begleitet. Nach einer Entscheidung auf Bundesebene werden wir selbstverständlich alle Schritte in die Wege leiten, um landesrechtliche Anpassungen vorzunehmen.

Wir GRÜNE setzen uns dafür ein, das Transsexuellengesetz auf Bundesebene zu ändern und den Namens- und Geschlechtseintragunsprozess zu erleichtern.

Ja. Es ist nicht nur rechtlich möglich, den Wunschnamen und sogar das Wunschgeschlecht von Kindern oder Hochschülern in Zeugnisse und andere (Hoch)schuldokumente einzutragen, sondern entspräche einem respektvollen Umgang und kann zum Schutz notwendig sein. Denn eine Person wird gegen deren Willen geoutet, wenn sie sich schon gemäß seines gefühlten Geschlechts nennt und kleidet, und andere gar nicht um dessen Transidentität wissen.

Eine Sensibilisierung kann durch Informationen und Zusammenarbeit erreicht werden. Dies beinhaltet jedoch eine gesamtgesellschaftliche Diskussion, die selbstverständlich auch Schulen und Hochschulen mit einbeziehen muss.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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