Flächendeckende Beratung und Unterstützung für Betroffene

Ein effektiver Diskriminierungsschutz braucht wohnortnahe, barrierefreie, unabhängige und professionelle Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen, die Diskriminierung erleben und ihr Recht auf Gleichbehandlung einfordern wollen. In Hessen wird, finanziert über das Hessische Ministerium für Soziales und Integration, seit 2016 eine solche Struktur aufgebaut. Darüber hinaus gibt es nur wenige Angebote auf kommunaler Ebene.

  1. Wie werden Sie den schrittweisen Aufbau einer flächendeckenden Beratungs- und Unterstützungsstruktur voranbringen?
  2. Welche Mittel werden Sie hierfür im Landeshaushalt bereitstellen?
  3. Welche konkreten Ziele und Eckpunkte haben Sie für die Entwicklung des Beratungsangebotes bis zum Ende der kommenden Legislatur?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Wir setzen uns für eine Fortsetzung und den weiteren Ausbau des ADiBe-Beratungsnetzwerkes ein. Die CDU verfolgt seit Jahren einen ganzheitlichen Ansatz aus Prävention und Repression in der Bekämpfung von jeder Art von Diskriminierung und Extremismus. So stehen im Doppelhaushalt 2018/2019 pro Jahr rund 4,7 Millionen Euro zur Verfügung. Hinzu kommt rund eine Million aus Bundesmitteln.

Der schrittweise Aufbau einer flächendeckenden Infrastruktur zur Prävention und Bekämpfung von Diskriminierung gleich welcher Art setzt voraus, dass wir zunächst die Antidiskriminierungsstelle im Ministerium entsprechend ausstatten, damit diese in der Lage ist, die regionale Struktur beim Aufbau zu unterstützen. Welche Mittel dafür erforderlich sind, können wir derzeit nicht beziffern. Wir streben an, bis zum Ende der Legislaturperiode in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt wenigstens eine Anlauf- und Beratungsstelle einzurichten.

Wir GRÜNE werden auch in der nächsten Legislaturperiode am Ausbau der flächendeckenden Beratungs- und Unterstützungsstruktur die externe Beratung als Angebot der Antidiskriminierungsstelle aufrecht erhalten. Wir haben im aktuellen Doppelhaushalt die Förderung regionaler Antidiskriminierungsnetzwerke verankert. So werden Antidiskriminierungs-Netzwerkstellen in Nord-, Mittel-, und Südhessen sowie im Rhein-Main-Gebiet eingerichtet, um die Antidiskriminierungsarbeit in die Fläche zu tragen. Dies werden wir auch in der kommenden Legislatur weiter unterstützen und fördern.

Es müssen die notwendigen Mittel in die Hand genommen werden, um flächendeckend unabhängige Beratungsstellen mit hauptamtlich arbeitenden Teams zu schaffen. Damit dies gelingt, sollten zunächst zentrale Beratungsstellen und – um diese herum in der Fläche – Anlaufstellen geschaffen werden, die die Betroffenen erstberaten und dann weiter vermitteln können. Es dürfen keine Hürden bestehen, die Wege müssen kurz sein. Bei der Einrichtung des Beratungsangebotes sollten alle Diskriminierungsmerkmale und Zielgruppen berücksichtigt werden.

Seit dem Jahr 2016 wird eine Beratungs- und Unterstützungsstruktur aufgebaut, die zwar erreichbar ist, aber in der Regel nicht als wohnortnah bezeichnet werden kann. Diese Struktur muss nach einiger Zeit evaluiert werden, d.h. es wird zu überprüfen sein, in welchem Umfang die Beratungsstellen genutzt werden und wo die Personen wohnen, die die Beratungsstellen aufsuchen. Ferner muss auch überprüft werden, wie viele Personen sich per Telefon oder per E-Mail an die Beratungsstellen wenden und ob die Beratungsstellen letztendlich ausreichend sind oder nicht. In einer Zeit, in der sich im medizinischen Bereich die Telemedizin zunehmend als unterstützendes Angebot etabliert, muss in diesem Zusammenhang dann auch geprüft werden, ob es sinnvoll und möglich ist, auch hier digitale Beratungsstunden anzubieten.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Beratungs- und Hilfsangebote für von Gewichtsdiskriminierung betroffene Menschen

Die Antwort des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main auf die Anfrage A 226 “Stigmatisierung übergewichtiger Menschen in Frankfurt?“ hat gezeigt, dass es keine spezialisierten Beratungs- und Hilfsangebote für von Gewichtdiskriminierung betroffene Menschen in der Kommune gibt. Es ist davon auszugehen, dass sich die Situation für Hessen insgesamt ähnlich darstellt.

  1. Wie werden Sie die Entstehung spezialisierter regionaler Träger in Hessen fördern?
  2. Wie werden Sie die Einrichtung von Beratungs- und Hilfsangeboten für von Gewichtdiskriminierung betroffene Menschen fördern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Einrichtung kommunaler Hilfs- und Beratungsaufgabe ist eine Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Auf Landesebene existiert mit der Hessischen Antidiskriminierungsstelle eine Anlaufstelle, die für alle Formen von Antidiskriminierung sensibilisiert und gut informiert ist. Die Förderung in diesem Bereich ist aus unserer Sicht auskömmlich.

Wir werden prüfen, ob die von uns geplanten regionalen Beratungs- und Anlaufstellen (siehe 1.3.) diese Aufgabe mit übernehmen können oder ob es spezieller Beratungs- und Hilfsangebote bedarf.

Alle Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, können sich an die Antidiskriminierungsstelle im Ministerium für Soziales und Integration oder an das externe Beratungsangebot wenden. Damit haben wir ein landesweites Beratungs- und Unterstützungsangebot für alle Menschen geschaffen, die sich von Diskriminierung betroffen fühlen. Beide Stellen beraten nach den Diskriminierungsmerkmalen des AGG.

Die einzurichtenden flächendeckenden Beratungsstellen sollen zwar zielgruppenspezifisch, aber insgesamt für jede Form der Diskriminierung zuständig sein und so auch Hilfe leisten bei wegen Gewichtsdiskriminierung betroffenen Menschen.

Auch Menschen, die unter einem starken Übergewicht leiden und deshalb von Diskriminierung betroffen sind, können sich an ADiBe-Stellen wenden und sich dort beraten und unterstützen lassen. Nach Auffassung der Freien Demokraten ist es nicht angezeigt, für jede der unterschiedlichen von Diskriminierung betroffenen Gruppen ein eigenes spezielles Beratungsnetz aufzubauen.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Zielgruppenspezifische LGBTI*-Beratung

Die LGBTI*-Community ist durchaus heterogen und einzelne Gruppen haben mit unterschiedlichen Herausforderungen und spezifischen Diskriminierungsformen zu kämpfen.

Welche vom Land geförderten Strukturen werden Sie einsetzen, um Maßnahmen zu treffen gegen die jeweils spezifische Diskriminierung von a) lesbisch und bisexuell orientierten Frauen, b) schwul orientierten Männern, c) trans* Personen, d) intersexuellen Personen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Anfang des Jahres 2015 hat die Antidiskriminierungsstelle in Hessen ihre Arbeit mit dem Ziel aufgenommen, allen Menschen in Hessen ein diskriminierungsfreies und gleichberechtigtes Leben sowie Chancengleichheit zu ermöglichen. Mit der Antidiskriminierungsstelle wurden Beratungs-, Aufklärungs- und Präventionsangebote etabliert, um Diskriminierungen und Benachteiligungen zu verhindern und unbürokratische und schnelle Hilfe für betroffene Personen zu gewährleisten. Durch diese Angebote sowie durch Öffentlichkeitsarbeit wirkt die Antidiskriminierungsstelle aktiv in die Gesellschaft und fördert einen breiten gesellschaftlichen Konsens über die Akzeptanz verschiedener Lebensentwürfe, persönlicher Lebensumstände und individueller Merkmale. Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft oder aus rassistischen Gründen, wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität ist nicht hinnehmbar und muss auf allen gesellschaftlichen Ebenen begegnet werden.

Mit dem Hessischen Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt konnten zudem erstmals umfangreiche Handlungsempfehlungen vorgelegt werden, um einen wichtigen Beitrag gegen die Diskriminierung von Lebensentwürfen zu leisten.

Auch wenn alle Gruppen mit unterschiedlichen Herausforderungen zu kämpfen haben, so verläuft Diskriminierung in vielen Fällen gleich. Auch hier werden wir prüfen, ob die unter 1.3 genannten regionalen Stellen geeignet sind bzw. welche spezifischen Beratungs- und Unterstützungsangebote erforderlich sind.
Darüber hinaus wollen wir prüfen, inwieweit vorhandene spezifische Beratungs- und Selbsthilfeorganisationen mit entsprechender finanzieller und organisatorischer Unterstützung durch das Land solche Aufgaben übernehmen können.

Um der in vielen Feldern weiter bestehenden Diskriminierung von LSBT*IQ-Personen begegnen zu können, haben wir in Regierungsverantwortung den ersten Hessischen Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt gemeinsam mit Community erarbeitet und beschlossen. Zudem fördern wir mit insgesamt rund 500.000 Euro jährlich Projekte, die zum Abbau von Vorurteilen beitragen und die Akzeptanz von Vielfalt stärken. Noch in diesem Jahr wird das Kompetenzzentrum Trans* und Diversität unter der Trägerschaft der dgti die Arbeit aufnehmen um Trans*Personen und Intersexuellen Beratung und Unterstützung zu bieten. Darüber hinaus haben wir vier Stellen durchgesetzt, um ein Netzwerk LSBT*IQ n Hessen mit Stellen in Nord-, Mittel- und Südhessen sowie im Rhein-Main-Gebiet aufzubauen. So werden wir eine flächendeckende Beratungs- und Empowermentstruktur etablieren.

Klar ist: Eine lesbische Frau wird anders diskriminiert als eine trans*Person sodass hier differenzierte Beratungsangebote vorhanden sein müssen. Hierauf muss bei der Einrichtung der Beratungsstellen geachtet werden.

Wir Freie Demokraten lehnen jede Form der Diskriminierung ab, unabhängig davon, worauf sich Diskriminierung im Einzelfall bezieht. Deshalb ist es uns wichtig, keine der Gruppen, die von Diskriminierung betroffen sind, besonders hervorzuheben, sondern die Strukturen und Maßnahmen fortzuführen und ggf. auszubauen, die sich mit jeder Form der Diskriminierung auseinandersetzen. Einzelne Gruppen besonders hervorzuheben und ihr Recht auf ein diskriminierungsfreies Leben zu betonen, führt nach unserer Auffassung wiederum zu einer gewissen Diskriminierung zum einen derer, die besonders im Fokus stehen, als auch derer, die gerade nicht so sehr im Fokus stehen.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Verwaltungen als Schnittstelle zu den Bürger*innen

Die Entscheidungen und das Verhalten von Verwaltungen haben einen großen Einfluss auf das Leben von Menschen. In Studien und in der Antidiskriminierungsberatung wird regelmäßig von Diskriminierungserfahrungen im Kontakt mit staatlichen Stellen berichtet. Gleichzeitig fällt es Betroffenen gerade in diesem Lebensbereich schwer, ihre Rechte einzufordern.

  1. Welches Konzept verfolgt Ihre Partei, um einen diskriminierungssensiblen Umgang der Verwaltung in ihren Abläufen und Strukturen sowie in der Interaktion mit den Bürger*innen sicherzustellen?
  2. Wo sehen Sie Regelungsbedarfe und welche konkreten Maßnahmen planen Sie in der kommenden Legislatur?
  3. Werden Sie ein Beschwerdemanagement für Diskriminierung mit Eckpunkten wie konkrete und qualifizierte Ansprechpartner*innen, transparentes Verfahren, proaktive Bewerbung für Verwaltungen und Behörden mit direktem Kund*innenkontakt einführen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Bekämpfung von allen Formen der Diskriminierung ist ein wichtiges Anliegen der CDU Hessen und der CDU-geführten Landesregierung und unmittelbarer Ausdruck unseres christlichen Menschenbildes und der unveräußerlichen Würde jedes Menschen.

In diesem Sinne wurde unlängst die Hessische Antidiskriminierungsstrategie beschlossen, die eine Vielzahl an ressortübergreifenden und –spezifischen Maßnahmen in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung umfasst. Die Landesverwaltung wird damit ihrer Vorbildfunktion zur Bekämpfung jeder Form von Diskriminierung gerecht. Wir verfolgen dabei einen ganzheitlichen Ansatz, der neben dem Verwaltungshandeln auf aktive Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit setzt, um jeder Form von Diskriminierung, Hass und Ausgrenzung entgegenzuwirken. Der Kampf gegegn Diskriminierung ist und bleibt eine Daueraufgabe. Die Umsetzung und Weiterentwicklung aller diskriminierungsbekämpfender Maßnahmen bleibt integraler Teil unserer Politik.

Was das Beschwerdemanagement anbelangt, ist mit der Hessischen Antidiskriminierungsstelle eine Anlaufstelle geschaffen worden, die den Betroffenen in ihrer jeweiligen Situation Unterstützung bietet. Durch die Implementierung eines Bevollmächtigten für Integration und Antidiskriminierung der Landesregierung mit Kabinettsrang wird eine ständige Verzahnung mit den politischen Entscheidungsträgern sichergestellt.

Wir werden ein hessisches Landesantidiskriminierungsgesetz auf den Weg bringen, das die Verwaltungsbehörden an die Gleichbehandlungsgrundsätze bindet, mit dem Ziel der Verhinderung und Beseitigung jeder Form von Diskriminierung sowie die Förderung der Wertschätzung einer Kultur der Vielfalt.
Dieses Gesetz muss eine deutliche Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Landes sowie flächendeckende Anlauf- und Beratungsstellen im ganzen Land vorsehen. Darüber hinaus muss es ein Screening aller Rechtsvorschriften vorsehen, die Beteiligung von Verbänden und ein Verbandsklagerecht regeln. Wir wollen darüber hinaus Schadenersatzregelungen treffen und Antidiskriminierung als Führungsaufgabe sowie in einem Leitfaden für den Umgang mit BürgerInnen verankern.

Mit der Antidiskriminierungsstrategie der Landesregierung haben sich alle Ministerien und die Staatskanzlei auf ein Leitbild und Konzept zur konkreten Umsetzung hessischer Antidiskriminierungsmaßnahmen verständigt. Die Bestandsaufnahme der Ressorts hat gezeigt, dass sich die Landesverwaltung bereits heute bewusst mit den verschiedenen Diskriminierungsformen auseinandersetzt. Die Antidiskriminierungsstrategie muss konsequent und ressortübergreifend umgesetzt werden. Wir haben mit der Antidiskriminierungsstelle zudem eine zentrale Anlaufstelle, an die sich auch Behörden, die Hilfestellungbenötigen und alle Bürger*innen, wenn sie sich diskriminiert fühlen, wenden können. Diese Arbeit wollen wir in der nächsten Legislaturperiode weiter ausbauen.

Hier wird das Landesantidiskriminierungsgesetz hineinwirken. Bei der Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt hat die öffentliche Verwaltung Vorbildfunktion. Auch ein gutes Beschwerdemanagement und transparente Verfahren sind in einer modernen Verwaltung unabdingbar.

Wir Freie Demokraten setzen uns bzgl. der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie der Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen für eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein – diesbezüglich fordern wir Flexibilität, beispielsweise hinsichtlich des Anbietens von Teilzeitregelungen, Home-Office oder Kinderbetreuung in der Nähe des Arbeitsplatzes. Dies hilft besonders auch Frauen, Vollzeit tätig sein zu können.
Darüber hinaus hat Diskriminierung in der öffentlichen Verwaltung keinen Platz – da wir freiheitlich denken, setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass religiöse Symbole jeglicher Art im öffentlichen Dienst nicht vorhanden sind. Wir fordern darüber hinaus, dass das Land im Bereich „Diversity“ Vorreiter ist. Hessen muss dabei nicht nur Vorbildcharakter z.B. für ein verbindlich implementiertes Diversity Management übernehmen – es ist eben auch selbst ein wichtiger Arbeitgeber. Neben der allgemeinen Verwaltung betrifft dies ausdrücklich auch die hessische Polizei.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Landesverwaltung als Arbeitgeberin

Die Hessische Verwaltung ist eine große Arbeitgeberin. Als solche ist sie für einen effektiven Diskriminierungsschutz ihrer Mitarbeiter*innen und für Chancengleichheit von Bewerber*innen verantwortlich. Damit hat sie eine Vorbildfunktion für andere Arbeitgeber*innen.

  1. Wie beurteilen Sie die aktuelle Qualität des Diskriminierungsschutzes für Mitarbeiter*innen der Hessischen Verwaltung und Landesbetriebe?
  2. Welche Schritte planen Sie, um die Schutzgebote und weiterführenden Handlungsmöglichkeiten wie Positive Maßnahmen, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) angelegt sind, umzusetzen?
  3. Werden Sie AGG-Beschwerdestellen in den Landesverwaltungen und -betrieben flächendeckend einrichten und ihre Arbeit evaluieren?
  4. Werden Sie in der Landesverwaltung und den Landesbetrieben anonymisierte Bewerbungsverfahren einführen?
  5. Was sind die Eckpunkte Ihres ministerienübergreifenden Diversity Mainstreaming Konzeptes?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Bekämpfung von Diskriminierung ist ein wichtiges Anliegen der CDU-geführten Landesregierung. Selbstverständlich gilt dies auch für den effektiven Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes. Aus Sicht der CDU Hessen handelt das Land Hessen hier vorbildhaft. Das Land setzt aus unserer Sicht bereits heute alle erforderlichen Maßnahmen um, die im AGG angelegt sind, so dass es hier keinen Nachholbedarf gibt. Dies gilt auch für das Beschwerdemanagement.
Gesonderte Beratungs-, Unterstützung- und Förderangebote gibt es zudem unter anderem für Frauen und Menschen mit Behinderung. Das Land Hessen organisiert regelmäßig interne Fortbildungen und weitere öffentliche Veranstaltungen zur Charta der Vielfalt und ihren Dimensionen Geschlecht, Nationalität, ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Orientierung und Identität. Anonymisierte Bewerbungsverfahren sind derzeit nicht geplant.

Aktuell lässt der Diskriminierungsschutz sehr zu wünschen übrig. Allein die Tatsachen, dass es kein wirksames Hessisches Gleichberechtigungsgesetz gibt und in manchen Ministerien die Führungsebenen frauenfreie Zonen sind, belegen, dass Hessen beim Diskriminierungsschutz innerhalb der eigenen Belegschaft großen Nachholbedarf hat. Wir werden sowohl ein wirksames Gleichberechtigungsgesetz als auch ein Landesantidiskriminierungsgesetz auf den Weg bringen, damit Hessen in diesem Bereich nach vorne kommt. Beide Gesetze werden Beschwerdestellen vorsehen, in beiden Gesetzen werden Evaluierungsvorschriften verankert. Anonymisierte Bewerbungsverfahren werden wir einführen.
Eckpunkte eines Diversity Mainstreaming Konzeptes sind für uns die Definition von Zielen, Vorgaben für die Personalauswahl zur Vermeidung von Diskriminierung und Sicherung bzw. Ausbau der Vielfalt, die Evaluierung von Maßnahmen und die Verankerung der Verantwortung der Führungsebene.

Für uns ist Antidiskriminierungspolitik Menschenrechtspolitik. Deshalb haben wir in Regierungsverantwortung viel dafür getan, den Diskriminierungsschutz auszubauen und hessenweit auf ein gutes Niveau zu bringen. Auch die Mitarbeiter*innen der hessischen Verwaltung profitieren davon, z.B. durch das Gleichberechtigungsgesetz, durch die Unterzeichnung der Charta der Vielfalt, durch den Beitritt zur Koalition gegen Diskriminierung etc. Mit der Vorlage der Antidiskriminierungsstrategie der Landesregierung haben wir einen weiteren wichtigen Schritt getan, um Maßnahmen und Programme der Antidiskriminierung fest in der Verwaltung zu verankern. In allen hessischen Ressorts und der Staatskanzlei gibt es bereits Beschwerdestellen im Sinne des AGG. Darüber hinaus können sich die Beschäftigten auch an die Antidiskriminierungsstelle wenden oder das externe Beratungsangebot nutzen Wir GRÜNE setzen uns dafür ein, mehr anonymisierte Bewerbungsverfahren zu nutzen. Wichtiges Element unserer Antidiskriminierungsstrategie ist ihr horizontaler Ansatz, mit dem verschiedene Diskriminierungsformen gleichrangig behandelt werden. Dafür stehen die verschiedenen Vielfaltsdimensionen wie die interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung, die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen oder auch die Erarbeitung und Umsetzung des Aktionsplans für Akzeptanz und Vielfalt. Weitere Projekte sind das audit Familie und Beruf, das nicht gezielt eine Dimension adressiert, sondern auf mehrere Vielfaltsmerkmale der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zielt.

Diversity Mainstreaming dient dem Ziel eine Kultur der Wertschätzung von Vielfalt zu schaffen und ist Teil des Prozesses einer notwendigen Verwaltungsreform. Als proaktives Instrument reagiert Diversity Mainstreaming nicht auf Diskriminierungen im Einzelfall, sondern zielt auf die Veränderung sozialer Prozesse. Ziel ist die Stärkung der Kompetenzen der Verwaltung im Umgang mit vielfältigen Beschäftigten und Kund/innen. Zu diesem Zweck sind Strukturen und Machtverhältnisse in den Blick zu nehmen, die zur Unterrepräsentanz bestimmter Gruppen, insbesondere in Führungspositionen, und zur einseitigen Ausrichtung von Angeboten an bestimmten Gruppen geführt haben. Nur auf diese Weise lassen sich strukturelle und institutionelle Diskriminierungen wirksam abbauen. Adressat*innen sind daher nicht Diskriminierende und Diskriminierte, sondern Personen, die aufgrund ihrer institutionellen Stellung in der Lage sind, die genannten Strukturen zu beeinflussen.
Solange die Strukturen noch sind, wie sie sind, bieten sich anonymisierte Bewerbungsverfahren an, um Diskriminierungen im Bewerbungsverfahren zu verhindern.

Wir Freie Demokraten setzen uns bzgl. der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie der Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen für eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein – diesbezüglich fordern wir Flexibilität, beispielsweise hinsichtlich des Anbietens von Teilzeitregelungen, Home-Office oder Kinderbetreuung in der Nähe des Arbeitsplatzes. Dies hilft besonders auch Frauen, Vollzeit tätig sein zu können.
Darüber hinaus hat Diskriminierung in der öffentlichen Verwaltung keinen Platz – da wir freiheitlich denken, setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass religiöse Symbole jeglicher Art im öffentlichen Dienst nicht vorhanden sind. Wir fordern darüber hinaus, dass das Land im Bereich „Diversity“ Vorreiter ist. Hessen muss dabei nicht nur Vorbildcharakter z.B. für ein verbindlich implementiertes Diversity Management übernehmen – es ist eben auch selbst ein wichtiger Arbeitgeber. Neben der allgemeinen Verwaltung betrifft dies ausdrücklich auch die hessische Polizei.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Beschwerdemanagement für Diskriminierung an Schulen und Hochschulen

Schulen und Hochschulen sind für Schüler*innen und Studierende in vielerlei Hinsicht vergleichbar mit einem Arbeitsplatz. Hier verbringen sie viel Zeit in sozialen Bezügen, die sie sich nur begrenzt aussuchen können. Anders als im Arbeitsbereich ist im Bildungsbereich die Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Umfeldes weit weniger klar geregelt: Schulen verfügen in der Regel über keine expliziten Anlaufstellen und klar geregelten Verfahren – Betroffenen ist nicht bekannt, an wen sie sich wenden können und was die nächsten Schritte sind. Lehrer*innen sind in der Bewältigung oftmals auf sich gestellt. In Bereich der Hochschulen werden Anlauf- und Beratungsstrukturen teilweise gerade erst aufgebaut.

  1. Werden Sie Schulen und Hochschulen verpflichten, Konzepte zum Beschwerdemanagement für Diskriminierung zu entwickeln und bei der Umsetzung unterstützen?
  2. Wie stellen Sie sicher, dass Schüler*innen und Eltern, Studierende und Mitarbeiter*innen von Bildungseinrichtungen wissen, an wen sie sich im Falle einer Diskriminierungserfahrung wenden können?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu Frage 1: Nein. Die CDU tritt dafür ein, Schulen von entbehrlichen bürokratischen Belastungen zu befreien und Lehrkräften und Schulleitungen durch die Straffung und Abschaffung von Berichtspflichten größere Freiräume für ihre originären pädagogischen Aufgaben zu ermöglichen.

Zu Frage 2: Wie in allen schulischen Angelegenheiten stehen Schulleiter und Lehrkräfte den Schülern und Eltern auch im Falle einer Diskriminierungserfahrung als vertrauensvolle Ansprechpartner zur Verfügung. Die hessischen Schulen sind nach ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag grundsätzlich verpflichtet dafür Sorge zu tragen, jegliche Form der Ausgrenzung sowie verbale und non-verbale Gewalt zwischen Schülern zu verhindern und für deren seelische und körperliche Unversehrtheit zu sorgen. Die gesetzliche Stellung der verbeamteten und angestellten Lehrer begründet dabei ein besonderes Vertrauens-, Obhuts- und Schutzverhältnis zwischen Lehrkräften und Schülern.

Wir halten es für erforderlich, dass Hochschulen über eine Beschwerde- oder Antidiskriminierungsstelle verfügen und Schulen eine/n Verantwortliche/n für Vielfalt benennen, an die sich Betroffene wenden können. Sofern es keine Konzepte zum Beschwerdemanagement für Diskriminierung gibt, werden wir Schulen und Hochschulen dabei unterstützen, diese zu entwickeln. Für Schulen wollen wir ein Programm zur Implementierung eines Vielfaltkonzepts auflegen. In diesem Rahmen werden wir ein Gütesiegel „Schule der Vielfalt“ einführen, für das sich Schulen bewerben können. Angelehnt an bestehende Initiativen unterzeichnen Projektschulen eine Selbstverpflichtungserklärung. Die von den Schulen beauftragten Lehrkräfte für Vielfalt werden wir fortbilden, vernetzen und für ihre Arbeit entlasten.

An Universitäten gibt es bereits jetzt durch entsprechende Landesgesetze eine Schwerbehindertenvertretung und eine Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte. An diese Stellen können sich Studierende wenden, wenn sie sich diskriminiert fühlen. Im Land wollen wir weiterhin die Arbeit der von uns eingerichteten Antidiskriminierungsstelle und des externen Beratungsangebotes g stärken, die für alle Menschen offen stehen. Zusätzlich bieten die Asten in der Regel Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen zu verschiedenen Formen der Diskriminierung an, z.B. zu LSBT*IQ-Themen. Wir GRÜNE finden, dass die Selbstverwaltung an den Universitäten eine gute Grundlage bietet, die entsprechenden Angebote für von Diskriminierung betroffenen Menschen zu gestalten. Ein gutes Beispiel ist die Initiative ArbeiterKind.de, die sich für Studierende aus Nichtakademiker-Haushalten stark macht.

1. Es gibt bereits Schulen und Hochschulen, die Beschwerdestellen eingerichtet haben. Dies begrüßt DIE LINKE außerordentlich. Nicht nur wünschenswert, sondern notwendig wäre die Einrichtung von Antidiskriminierungsstellen an allen Bildungseinrichtungen. Das Kultusministerium und das Ministerium für Wissenschaft und Kunst sind an dieser Stelle aufgefordert, entsprechende Konzepte zu entwickeln und Ressourcen bereit zu stellen.
2. Bildungseinrichtungen müssen ihre Antidiskriminierungskonzepte und Anlaufstellen natürlich bewerben und offensiv anbieten.

Eine Verpflichtung allein wird die vorangestellten Probleme nicht beheben. Vielmehr geht es doch um die Verbesserung von Kommunikationsstrukturen, die Bereitstellung von Informationen, das Problembewusstsein vor Ort sowie die Realisierung eines positiven Schul- aber auch Hochschulklimas, das sich grundsätzlich mit den Thematiken auseinandersetzt und unter Einbeziehung von allen Beteiligten Wege findet, dass auf direktem Wege ein Beschwerdemanagement realisiert wird, welches nicht nur Informationen sammelt, sondern auch den Betroffenen weiterhelfen kann. Wir vertrauen darauf, dass die Schulen und Hochschulen auch mit Unterstützung und Vernetzung Konzepte und Maßnahmen auf den Weg bringen können, die die Informationen verbessern können. Hier kann das Kultusministerium unterstützend tätig werden.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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