Die LGBTI*-Community ist durchaus heterogen und einzelne Gruppen haben mit unterschiedlichen Herausforderungen und spezifischen Diskriminierungsformen zu kämpfen.
Welche vom Land geförderten Strukturen werden Sie einsetzen, um Maßnahmen zu treffen gegen die jeweils spezifische Diskriminierung von a) lesbisch und bisexuell orientierten Frauen, b) schwul orientierten Männern, c) trans* Personen, d) intersexuellen Personen?
Anfang des Jahres 2015 hat die Antidiskriminierungsstelle in Hessen ihre Arbeit mit dem Ziel aufgenommen, allen Menschen in Hessen ein diskriminierungsfreies und gleichberechtigtes Leben sowie Chancengleichheit zu ermöglichen. Mit der Antidiskriminierungsstelle wurden Beratungs-, Aufklärungs- und Präventionsangebote etabliert, um Diskriminierungen und Benachteiligungen zu verhindern und unbürokratische und schnelle Hilfe für betroffene Personen zu gewährleisten. Durch diese Angebote sowie durch Öffentlichkeitsarbeit wirkt die Antidiskriminierungsstelle aktiv in die Gesellschaft und fördert einen breiten gesellschaftlichen Konsens über die Akzeptanz verschiedener Lebensentwürfe, persönlicher Lebensumstände und individueller Merkmale. Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft oder aus rassistischen Gründen, wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität ist nicht hinnehmbar und muss auf allen gesellschaftlichen Ebenen begegnet werden. Mit dem Hessischen Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt konnten zudem erstmals umfangreiche Handlungsempfehlungen vorgelegt werden, um einen wichtigen Beitrag gegen die Diskriminierung von Lebensentwürfen zu leisten. |
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Auch wenn alle Gruppen mit unterschiedlichen Herausforderungen zu kämpfen haben, so verläuft Diskriminierung in vielen Fällen gleich. Auch hier werden wir prüfen, ob die unter 1.3 genannten regionalen Stellen geeignet sind bzw. welche spezifischen Beratungs- und Unterstützungsangebote erforderlich sind. |
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Um der in vielen Feldern weiter bestehenden Diskriminierung von LSBT*IQ-Personen begegnen zu können, haben wir in Regierungsverantwortung den ersten Hessischen Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt gemeinsam mit Community erarbeitet und beschlossen. Zudem fördern wir mit insgesamt rund 500.000 Euro jährlich Projekte, die zum Abbau von Vorurteilen beitragen und die Akzeptanz von Vielfalt stärken. Noch in diesem Jahr wird das Kompetenzzentrum Trans* und Diversität unter der Trägerschaft der dgti die Arbeit aufnehmen um Trans*Personen und Intersexuellen Beratung und Unterstützung zu bieten. Darüber hinaus haben wir vier Stellen durchgesetzt, um ein Netzwerk LSBT*IQ n Hessen mit Stellen in Nord-, Mittel- und Südhessen sowie im Rhein-Main-Gebiet aufzubauen. So werden wir eine flächendeckende Beratungs- und Empowermentstruktur etablieren. |
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Klar ist: Eine lesbische Frau wird anders diskriminiert als eine trans*Person sodass hier differenzierte Beratungsangebote vorhanden sein müssen. Hierauf muss bei der Einrichtung der Beratungsstellen geachtet werden. |
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Wir Freie Demokraten lehnen jede Form der Diskriminierung ab, unabhängig davon, worauf sich Diskriminierung im Einzelfall bezieht. Deshalb ist es uns wichtig, keine der Gruppen, die von Diskriminierung betroffen sind, besonders hervorzuheben, sondern die Strukturen und Maßnahmen fortzuführen und ggf. auszubauen, die sich mit jeder Form der Diskriminierung auseinandersetzen. Einzelne Gruppen besonders hervorzuheben und ihr Recht auf ein diskriminierungsfreies Leben zu betonen, führt nach unserer Auffassung wiederum zu einer gewissen Diskriminierung zum einen derer, die besonders im Fokus stehen, als auch derer, die gerade nicht so sehr im Fokus stehen. |
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Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen. |
Bewertung
So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.