Die Antwort des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main auf die Anfrage A 226 “Stigmatisierung übergewichtiger Menschen in Frankfurt?“ hat gezeigt, dass es keine spezialisierten Beratungs- und Hilfsangebote für von Gewichtdiskriminierung betroffene Menschen in der Kommune gibt. Es ist davon auszugehen, dass sich die Situation für Hessen insgesamt ähnlich darstellt.
- Wie werden Sie die Entstehung spezialisierter regionaler Träger in Hessen fördern?
- Wie werden Sie die Einrichtung von Beratungs- und Hilfsangeboten für von Gewichtdiskriminierung betroffene Menschen fördern?
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Die Einrichtung kommunaler Hilfs- und Beratungsaufgabe ist eine Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Auf Landesebene existiert mit der Hessischen Antidiskriminierungsstelle eine Anlaufstelle, die für alle Formen von Antidiskriminierung sensibilisiert und gut informiert ist. Die Förderung in diesem Bereich ist aus unserer Sicht auskömmlich. |
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Wir werden prüfen, ob die von uns geplanten regionalen Beratungs- und Anlaufstellen (siehe 1.3.) diese Aufgabe mit übernehmen können oder ob es spezieller Beratungs- und Hilfsangebote bedarf. |
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Alle Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, können sich an die Antidiskriminierungsstelle im Ministerium für Soziales und Integration oder an das externe Beratungsangebot wenden. Damit haben wir ein landesweites Beratungs- und Unterstützungsangebot für alle Menschen geschaffen, die sich von Diskriminierung betroffen fühlen. Beide Stellen beraten nach den Diskriminierungsmerkmalen des AGG. |
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Die einzurichtenden flächendeckenden Beratungsstellen sollen zwar zielgruppenspezifisch, aber insgesamt für jede Form der Diskriminierung zuständig sein und so auch Hilfe leisten bei wegen Gewichtsdiskriminierung betroffenen Menschen. |
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Auch Menschen, die unter einem starken Übergewicht leiden und deshalb von Diskriminierung betroffen sind, können sich an ADiBe-Stellen wenden und sich dort beraten und unterstützen lassen. Nach Auffassung der Freien Demokraten ist es nicht angezeigt, für jede der unterschiedlichen von Diskriminierung betroffenen Gruppen ein eigenes spezielles Beratungsnetz aufzubauen. |
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Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen. |
Bewertung
So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.
CDU | SPD | GRÜNE | DIE LINKE | FDP | AfD | |
Sensibilität für Problemlage |
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Konkretion der Maßnahme |
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Effektivität der Maßnahme |
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Bewertung insgesamt |
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