Zielgruppenspezifische LGBTI*-Beratung

Die LGBTI*-Community ist durchaus heterogen und einzelne Gruppen haben mit unterschiedlichen Herausforderungen und spezifischen Diskriminierungsformen zu kämpfen.

Welche vom Land geförderten Strukturen werden Sie einsetzen, um Maßnahmen zu treffen gegen die jeweils spezifische Diskriminierung von a) lesbisch und bisexuell orientierten Frauen, b) schwul orientierten Männern, c) trans* Personen, d) intersexuellen Personen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Anfang des Jahres 2015 hat die Antidiskriminierungsstelle in Hessen ihre Arbeit mit dem Ziel aufgenommen, allen Menschen in Hessen ein diskriminierungsfreies und gleichberechtigtes Leben sowie Chancengleichheit zu ermöglichen. Mit der Antidiskriminierungsstelle wurden Beratungs-, Aufklärungs- und Präventionsangebote etabliert, um Diskriminierungen und Benachteiligungen zu verhindern und unbürokratische und schnelle Hilfe für betroffene Personen zu gewährleisten. Durch diese Angebote sowie durch Öffentlichkeitsarbeit wirkt die Antidiskriminierungsstelle aktiv in die Gesellschaft und fördert einen breiten gesellschaftlichen Konsens über die Akzeptanz verschiedener Lebensentwürfe, persönlicher Lebensumstände und individueller Merkmale. Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft oder aus rassistischen Gründen, wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität ist nicht hinnehmbar und muss auf allen gesellschaftlichen Ebenen begegnet werden.

Mit dem Hessischen Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt konnten zudem erstmals umfangreiche Handlungsempfehlungen vorgelegt werden, um einen wichtigen Beitrag gegen die Diskriminierung von Lebensentwürfen zu leisten.

Auch wenn alle Gruppen mit unterschiedlichen Herausforderungen zu kämpfen haben, so verläuft Diskriminierung in vielen Fällen gleich. Auch hier werden wir prüfen, ob die unter 1.3 genannten regionalen Stellen geeignet sind bzw. welche spezifischen Beratungs- und Unterstützungsangebote erforderlich sind.
Darüber hinaus wollen wir prüfen, inwieweit vorhandene spezifische Beratungs- und Selbsthilfeorganisationen mit entsprechender finanzieller und organisatorischer Unterstützung durch das Land solche Aufgaben übernehmen können.

Um der in vielen Feldern weiter bestehenden Diskriminierung von LSBT*IQ-Personen begegnen zu können, haben wir in Regierungsverantwortung den ersten Hessischen Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt gemeinsam mit Community erarbeitet und beschlossen. Zudem fördern wir mit insgesamt rund 500.000 Euro jährlich Projekte, die zum Abbau von Vorurteilen beitragen und die Akzeptanz von Vielfalt stärken. Noch in diesem Jahr wird das Kompetenzzentrum Trans* und Diversität unter der Trägerschaft der dgti die Arbeit aufnehmen um Trans*Personen und Intersexuellen Beratung und Unterstützung zu bieten. Darüber hinaus haben wir vier Stellen durchgesetzt, um ein Netzwerk LSBT*IQ n Hessen mit Stellen in Nord-, Mittel- und Südhessen sowie im Rhein-Main-Gebiet aufzubauen. So werden wir eine flächendeckende Beratungs- und Empowermentstruktur etablieren.

Klar ist: Eine lesbische Frau wird anders diskriminiert als eine trans*Person sodass hier differenzierte Beratungsangebote vorhanden sein müssen. Hierauf muss bei der Einrichtung der Beratungsstellen geachtet werden.

Wir Freie Demokraten lehnen jede Form der Diskriminierung ab, unabhängig davon, worauf sich Diskriminierung im Einzelfall bezieht. Deshalb ist es uns wichtig, keine der Gruppen, die von Diskriminierung betroffen sind, besonders hervorzuheben, sondern die Strukturen und Maßnahmen fortzuführen und ggf. auszubauen, die sich mit jeder Form der Diskriminierung auseinandersetzen. Einzelne Gruppen besonders hervorzuheben und ihr Recht auf ein diskriminierungsfreies Leben zu betonen, führt nach unserer Auffassung wiederum zu einer gewissen Diskriminierung zum einen derer, die besonders im Fokus stehen, als auch derer, die gerade nicht so sehr im Fokus stehen.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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LGBTI*-Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt

In der aktuellen Legislaturperiode wurde der Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt in Zusammenarbeit mit der LGBTI*-Community erarbeitet und teilweise durch Projekte umgesetzt.

  1. Wie werden Sie gewährleisten, dass die Ziele des Aktionsplans weiterhin umgesetzt werden?
  2. Welche Maßnahmen werden Sie für eine Verstetigung des Aktionsplans treffen?
  3. Wie werden Sie deutlich machen, dass das Themenfeld „Sexuelle Vielfalt – sexuelle Orientierung + Identität“ eine hohe Priorität für sie hat?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Hessische Landesregierung hat den Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt sukzessive umgesetzt und dies dokumentiert. Darüber hinaus wird der Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt als offener Prozess verstanden, der fortgeschrieben und gegebenenfalls nachjustiert werden muss. Auch dieser Weg soll partizipativ und unter Einbeziehung weiterer zivilgesellschaftlicher Gruppen und engagierter Einzelpersonen beschritten werden, um gemeinsam einen Beitrag zu einem respektvollen Miteinander zu leisten.
Das Land Hessen investiert in den Jahren 2018 und 2019 insgesamt 500.000 Euro zusätzlich zu den Mitteln des Aktionsplans für Akzeptanz und Vielfalt für die Schaffung von vier regionalen Netzwerken mit Standorten in Nord-, Süd und Mittelhessen sowie im Rhein-Main-Gebiet. Diese Netzwerke werden einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Selbstorganisation zu stärken und die Kooperationen mit öffentlichen und privaten Trägern, z. B. aus den Bereichen psychosoziale Beratung, Gesundheitsversorgung und Pädagogik in allen Teilen Hessens auf eine stabile Grundlage zu stellen.

Die finanziellen Mittel für die Umsetzung des Aktionsplans belaufen sich in den Haushalten für 2018 bzw. 2019 auf 1,1 bzw. 1,25 Mio. €. Diesen Mittelansatz halten wir für ausreichend, werden aber prüfen, inwieweit es sinnvoll ist, Maßnahmen und Projekte zu verstetigen. Eine reine Projektfinanzierung halten wir auch an dieser Stelle für nicht zielführend.

Wir wollen den erfolgreichen Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt, den wir durchgesetzt haben und der in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl von Forschungsvorhaben, Unterstützungsmaßnahmen und Förderprojekten ermöglicht hat, in bewährter Weise gemeinsam mit der Community weiter entwickeln und finanziell bedarfsgerecht ausstatten. Das Themenfeld „Sexuelle Vielfalt – sexuelle Orientierung + Identität“ als Teil der gesellschaftlichen Emanzipationsbewegungen ist seit unserer Gründung für uns besonders relevant und wird auch weiterhin hohe Priorität genießen.

DIE LINKE will den Aktionsplan in Zusammenarbeit mit der LGBTI* Community weiter entwickeln und für schnellere Umsetzung sorgen. Viele Handlungsfelder wurden noch nicht berücksichtigt. Bundes- und kommunalpolitische Fragen wurden ausgeklammert. Und ein Plan hat wenig Wirkung, wenn er nicht umgesetzt wird. Der Plan muss evaluiert und zusammen mit der Community weiterentwickelt werden. Hier werden wir in der nächsten Legislaturperiode Druck machen. Allerdings brauchen wir tragfähige rechtliche Regelungen. Ein Aktionsplan kann ein Landesantidiskriminierungsgesetz nicht ersetzen.

Für uns Freie Demokraten steht es außer Frage, dass wir in der nächsten Legislaturperiode den Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt fortschreiben wollen. Wir betrachten den Aktionsplan nicht als einen statischen, unveränderlichen Katalog von Vorhaben. Unsere Gesellschaft entwickelt sich weiter, sie ist dynamisch und deshalb muss Politik in allen Bereichen diesen Prozess widerspiegeln. Aus diesem Grund wollen wir zusammen mit der Community auf diese gesellschaftlichen Entwicklungen reagieren und sind selbstverständlich auch offen für Anregungen, in welcher Art und Wiese der Aktionsplan noch verbessert werden kann.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Sichtbarkeit lesbischer Frauen

In Zeiten, in denen der Aktivismus Frauen-liebender Frauen zugenommen hat, dienen sogenannte Dyke Märsche dazu, die lesbische Sichtbarkeit zu erhöhen. Die lesbische Community wird gemeinhin als ‘häuslich’ bezeichnet. Dyke Märsche wollen mit diesem Klischee aufräumen. Dennoch: Im öffentlichen Leben sind lesbische Frauen kaum sichtbar, so dass es kaum Rollenbilder für junge Lesben gibt, wie diese ihr Leben gestalten können

Was werden Sie politikgesteuert zur Sichtbarkeit lesbischer Frauen beitragen, damit junge Lesben Vorbilder finden und lesbisches Leben ein selbstverständlicher Bestandteil des öffentlichen Lebens wird?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Mit der seit 2015 bestehenden Antidiskriminierungsstelle werden in Hessen verstärkt Beratungs-, Aufklärungs- und Präventionsangebote etabliert, um Diskriminierungen und Benachteiligungen zu verhindern und unbürokratische und schnelle Hilfe für betroffene Personen zu gewährleisten. Durch diese Angebote sowie durch Öffentlichkeitsarbeit wirkt die Antidiskriminierungsstelle aktiv in die Gesellschaft und fördert einen breiten gesellschaftlichen Konsens über die Akzeptanz verschiedener Lebensentwürfe, persönlicher Lebensumstände und individueller Merkmale. Diese wichtige Arbeit werden wir auch künftig nach Kräften unterstützen.

Lesbische Frauen sind oft doppelt von Diskriminierung betroffen, als Frau und aufgrund ihrer Homosexualität. Ziel muss es sein, Gleichberechtigung von Frauen so zu erzielen mit der Konsequenz, dass homosexuelle Frauen ihr Leben genauso frei gestalten können wie heterosexuelle Männer.

Der Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt wurde durch die GRÜNE Regierungsbeteiligung in Hessen beschlossen. Er stärkt die Sichtbarkeit von LSBT*IQ Personen und treibt die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in der Gesellschaft weiter voran. Durch die enge Zusammenarbeit mit der LSBT*IQ Community beim Erstellen und der Weiterentwicklung des Aktionsplans stellen wir sicher, dass niemand außen vor bleibt. Die Förderung einer Vielzahl lesbischer Projekte – z.B. von LIBS, Frauenmuseum, Broken Rainbow u.a. – trug bereits in den vergangenen Jahren bessere Sichtbarkeit lesbischer Lebensweisen bei. Auch bei der Aufarbeitung der Verfolgung und Repression lesbischer und schwuler Lebensweisen in Hessen wurde lesbisches Leben und die damit verbundene Unterdrückung in der Zeit von 1945 bis 1985 einbezogen, analysiert und beschrieben.

Die lesbische Community sollte selbstbestimmt über ihre Sichtbarkeit entscheiden. Eine politische Steuerung der Sichtbarkeit einer Community halten wir nicht für zielführend. Sollte Unterstützung in der Organisation erwünscht sein, sind wir aber jederzeit selbstverständlich ansprechbar.

Es ist nach Auffassung der Freien Demokraten nicht die Aufgabe der Politik, bestimmte Gruppen der Gesellschaft besonders hervorzuheben, mit dem Ziel, bestimmte Rollenbilder zu etablieren. Politik hat nach unserem Verständnis die Aufgabe, die Rahmenbedingungen dafür zu setzen, dass sich solche Rollenbilder in der Gesellschaft diskriminierungsfrei entwickeln können.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Differenzierte Erfassung von Hassverbrechen gegen LGBTI*

Innerhalb der Statistik zur politisch motivierten Kriminalität werden Hassverbrechen bezüglich der sexuellen Identität und der geschlechtlichen Identität (transident, intersexuell) in einer Kategorie erfasst.

Werden Sie sich dafür einsetzen, die Daten in Hessen getrennt nach Merkmalen zu erfassen und zu veröffentlichen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Straftaten im Bereich der Hasskriminalität werden bereits – auch in Bezug auf die sexuelle Orientierung – bundesweit von den Polizeibehörden der Länder erhoben und über die Landeskriminalämter dem Bundeskriminalamt zur bundesweiten Erfassung und Auswertung übermittelt. In Hessen werden diese Daten unabhängig von der PKS in einer eigenen Statistik, dem Kriminalpolizeilichen Meldedienst, erfasst und bereits jetzt anlassbezogen veröffentlicht.

Uns als SPD ist es wichtig, dass die Hassverbrechen gegen LGBTI* umfänglich erfasst werden. Wir setzen uns dafür ein, dass die Polizeibeamtinnen und –beamten weiter sensibilisiert werden, um Straftaten, die sich gegen LGBTI* richten, als Hassverbrechen anzuerkennen.

Wir setzen uns für eine diskriminierungsfreie Erfassung, Aufarbeitung und Darstellung der Daten in der polizeilichen Kriminalstatistik ein, verweisen in diesem Zusammenhang aber auch darauf, dass die LSBT*I-Community sich lange dafür eingesetzt hat, solche Merkmale polizeilich nicht zu erfassen.

Die Einführung eines Tatmotivs „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ differenziert nach der jeweiligen betroffenen Gruppe wäre eine Möglichkeit, um die Dimension von Hasskriminalität endlich zu erfassen und ihr zu begegnen. Dennoch ist die Polizeistatistik nur eine sogenannte „Ausgangsstatistik“, da sie lediglich Strafanzeigen und mögliche Verdächtige erfasst und bleibt damit wenig aussagekräftig. DIE LINKE spricht sich seit Jahren für eine „Verlaufsstatistik“ aus, in welcher Strafanzeigen, Verdächtige, Ermittlungsverfahren und Ausgang des Gerichtsverfahrens zusammen gebracht werden. De fakto weiß nämlich heute niemand, wie viele Strafanzeigen am Ende mit einem Verfahren und Verurteilungen enden! Zudem plädieren wir dafür, zu einzelnen Phänomenbereichen „Dunkelfeldstudien“ durchzuführen, denn viele Straftaten werden gar nicht angezeigt.

Bzgl. der Erfassung von Straftaten in der Kriminalstatistik setzt sich die FDP-Fraktion für Transparenz ein. Je genauer die Straftaten einzelnen Milieus oder Gruppierungen zugeordnet werden können, desto eher können präventive Maßnahmen vorgenommen werden.
Für uns gilt der Grundsatz „keine Toleranz für die Feinde unserer freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung“ – unabhängig davon, ob diese aus dem rechten, linken oder islamistischen Spektrum, aus dem Inland oder Ausland kommen.

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Sicherheit von lesbischen Frauen

Statistiken zeigen, dass Frauen sich erheblich unsicherer im öffentlichen Raum fühlen als Männer. Dies gilt in besonderem Maße für lesbische Frauen, die auf Grund ihrer sexuellen Orientierung Opfer von Gewalt werden.

Wie werden Sie – speziell für lesbische Frauen – die Sicherheit erhöhen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Präventionsförderung und der Gewaltschutz zählen aber auch grundsätzlich zu den wichtigsten staatlichen Aufgaben überhaupt. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, Frauen und deren Kinder präventiv zu schützen, sie aber auch zu unterstützen, wenn sie Opfer von Gewalt – egal welcher Form – geworden sind und traumatisierende Erfahrungen innerhalb oder außerhalb ihrer Familienstrukturen erleiden mussten. Dieser Bereich ist und bleibt ein Schwerpunkt unserer Arbeit. Häusliche Gewalt ist im Bereich der Gewalt gegen Frauen leider weiterhin ein großes Thema, das wir weiter konsequent bekämpfen werden. Hier möchten wir unsere Beamtinnen und Beamten weiter sensibilisieren. Der Arbeitskreis Häusliche Gewalt der hessischen Polizei hat die Überarbeitung der Handlungsleitlinien „Häusliche Gewalt und Gewalt im sozialen Nahraum“ abgeschlossen und mit der Umsetzung und damit einhergehenden Sensibilisierung der Polizeibeamtinnen und -beamten in den Polizeipräsidien begonnen. Die Leitlinien informieren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im schwierigen Arbeitsfeld der Bekämpfung von Häuslicher Gewalt und Gewalt im sozialen Nahraum über Intervention und Ermittlung, gesetzliche Regelungen, insbesondere HSOG und GewSchG, Verhinderung von (weiteren) Gewalttätigkeiten, Sicherung der Strafverfolgung, Hilfe für die Opfer und Abstimmung polizeilicher Maßnahmen und zivilgerichtlicher Hilfe. Darüber hinaus sensibilisieren sie zu einem professionellen Umgang mit Opfern und Zeugen, bieten gezielte Hilfestellungen als Grundlage für effektives Handeln und setzen ein klares Signal für gewalttätige Personen und die Gesellschaft.

Darüber hinaus werden vielfältige Modellprojekte finanziert, die sich für einen besseren Schutz von Frauen vor Gewalt und für die gesundheitliche Versorgung von Gewaltopfern einsetzen und an unterschiedlichen Zeitpunkten der präventiven Intervention ansetzen , wie beispielsweise die Analyse und der Ausbau der Präventionsarbeit im Bereich der Cyberkriminalität, von der insbesondere auch Frauen betroffen sind. Hessen war unter Führung der CDU treibende Kraft bei der Einführung einer Strafbarkeit für „Stalking“. Unsere eben formulierten Bemühungen sind natürlich unabhängig von sexueller Orientierung. In Bezug auf die spezifische Situation lesbischer Frauen innerhalb und außerhalb der hessischen Polizei wurde schon im Jahre 2010 die „Rahmenkonzeption für die Einrichtung von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen bei der hessischen Polizei“ umgesetzt und damit die Funktion der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen (AgL) geschaffen. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen (AgL) sollen homosexuellen Polizeibediensteten in dienstlichen Zusammenhängen, insbesondere bei Diskriminierungen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, vertrauensvoll zur Seite stehen und sie bei der Wahrnehmung ihrer Interessen innerhalb der Behörde unterstützen. Sie leisten darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zur Offenheit und Toleranz der hessischen Polizei und ihrer Bediensteten gegenüber homosexuellen Lebensweisen und einen diskriminierungsfreien Umgang mit Homosexuellen.

Neben dieser nach innen gerichteten Zielstellung fungieren die AgL als Bindeglied zwischen homosexuellen Bürgerinnen und Bürgern und der hessischen Polizei. In dieser Rolle arbeiten sie aktiv darauf hin, innerhalb der schwul-lesbischen Bevölkerung sowie entsprechenden Initiativen und Organisationen („Gay-Community“) für Vertrauen gegenüber der Polizei zu werben und Vorbehalte auszuräumen. Sie stehen auch Opfern antilesbisch / antischwuler Gewalt als Ansprechpartner zur Verfügung und bieten zugleich allen Organisationseinheiten der Polizei Unterstützung bei der Bearbeitung von Vorgängen im Zusammenhang mit antischwuler/-lesbischer Gewalt bzw. im Zusammenhang mit gleichgeschlechtlicher Lebensweise.

Für uns ist es wichtig, dass wir keinen Raum für Diskriminierung lassen. Lesbische Frauen sind an dieser Stelle doppelt betroffen. Auch deshalb haben wir in unser Wahlprogramm aufgenommen, dass Hessen ein Landesdiskriminierungsgesetz braucht. Uns geht es darum, ein gesellschaftliches Klima zu schaffen, in dem Gewalt gegen Frauen geächtet wird. Zeitgleich wollen wir eine stärkere Unterstützung der Frauenhäuser, Frauennotrufe und Beratungsstellen, wie durch Haushaltsanträge im Hessischen Landtag belegt.

Wie bereits beschrieben haben wir viel erreicht, um Frauen besser vor Gewalt zu schützen. Speziell für lesbische Frauen fördern wir eine Beratungsstelle, die Lesben und transidente Frauen bei häuslicher Gewalt unterstützt. Diese wollen wir auch in der nächsten Wahlperiode weiter fördern.

Wir wollen, dass die vielfältigen Lebensweisen rechtlich gleichgestellt werden und setzen uns für ihre gesellschaftliche Akzeptanz ein. Alle Formen von Gewalt und Gewaltverherrlichungen gegen Frauen, Kinder und LSBTIQ-Menschen – in den unterschiedlichsten Medien – müssen konsequent geahndet werden.

Wir Freie Demokraten sehen ein Sicherheitsbedürfnis – sowohl bei Bürgerinnen als auch bei Bürgern in Hessen. Wir unterscheiden daher nicht in Personengruppen, in weiblich oder männlich, in jung oder alt, in homo- oder heterosexuell, da wir glauben, dass alle Bürgerinnen und Bürger durch den Wunsch, in Sicherheit und in Freiheit leben zu können, vereint sind.
Um dies zu gewährleisten, fordert die FDP-Fraktion in Hessen 1500 neue Polizeistellen bis 2022 sowie eine deutlich verbesserte Ausrüstung der Polizeikräfte. Darüber hinaus stehen wir für die Videoüberwachung an neuralgischen Punkten, um die Verfolgung und Aufklärung von Straftaten zu verbessern.

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Altern unterm Regenbogen

Im Rahmen der Ausbildung von Altenpfleger*innen wird nicht speziell auf die Pflege von Menschen des LGBTQI*-Spektrums eingegangen. Wenn Menschen des LGBTQI*-Spektrums in heteronormativ geprägte Altenheime einziehen, beispielsweise als Paar, kann dies zu Spannungen und homofeindlichen Reaktionen führen.

Wie werden Sie Pflegende auf die Pflege von Menschen des LGBTQI*-Spektrums vorbereiten?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Ein gutes und den persönlichen Lebensumständen des einzelnen pflegebedürftigen Menschen angemessenes Pflegeangebot ist Ziel unserer Anstrengungen. Wir wollen alles tun, um die Pflege zukunftsfähig zu machen. Die Verbesserung der Ausbildung, eine hohe Qualität und eine ausreichende Personalausstattung mit fairer Bezahlung stehen dabei im Fokus. Kultur- und Geschlechtersensibilität sind ergänzende besondere Herausforderungen, denen wir uns stellen.
Im Hessischen Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen werden Ziele und Anforderungen an eine zeitgemäße Leistungserbringung normiert. So wird in § 1 Abs. 1 Nr. 3 das Ziel formuliert, dass betreuungs- und pflegebedürftige Menschen „in ihrer Selbständigkeit und Selbstbestimmung, auch hinsichtlich Religion, Kultur und Weltanschauung sowie ihrer geschlechtsspezifischen Erfordernisse, zu achten und zu fördern“ sind. Dies schließt die besonderen Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen des LGBTQI*-Spektrums ausdrücklich mit ein. Entsprechende Anforderungen werden sowohl an die Leistungserbringer gestellt als auch im Rahmen der gebündelten Pflegeausbildung und Weiterbildung vermittelt.

Die Pflege steht vor großen Herausforderungen. Wir brauchen nicht nur dringend mehr Fachkräfte, wir brauchen vor allem Pflegekräfte, die die Bedürfnisse bei der Pflege von Migrantinnen und Migranten kennen und natürlich auch Pflegekräfte, die das LGBTQI*Spektrum kennen. Wir werden gemeinsam mit den Altenpflegeschulen entsprechende Rahmenrichtlinien für die Ausbildung von Pflegekräften entwickeln und die Altenpflegeeinrichtungen in Hessen entsprechend sensibilisieren.

Wir GRÜNE setzen uns für eine breite Sensibilisierung und Qualifizierung aller Berufsgruppen ein, die mit LSBT*IQ-Personen arbeiten. Deswegen wollen wir auch die Sensibilität für ihre spezifischen Bedarfe in Alter und Pflege erhöhen. Gleichzeitig sollen die Angebote auch für LSBT*IQ-Personen im Seniorenalter ausgebaut werden. Die Aufnahme des Themas in die Lehrpläne der Pflegeausbildung begrüßen wir. Die Broschüre „Anders altern“ des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration ist eine gute Information für Fachkräfte und Einrichtungsträger. Zudem wurde ein Projekt eines Altenheims aus Mitteln unseres Aktionsplans für Akzeptanz und Vielfalt gefördert, um die spezielle Pflegesituation von LSBT*IQ Personen zu bearbeiten.

Dies sollte Teil des Curriculums werden. Genauso wie andere Themen der Vielfalt, Gender, Kultur, Religion, etc. gehört dies in die Ausbildung. Heterosexuelle haben oft wenig Ahnung von Bedürfnissen und Gewohnheiten von Menschen des LGBTQI* Spektrums. Informationen helfen Vorurteile abzubauen und Sicherheit im Umgang aufzubauen. Allerdings ist es ebenfalls notwendig an der Haltung des Pflegepersonals zu arbeiten. Wenn diese sich – auch aus persönlichen Gründen – unsicher fühlen, kann es oft zu Ablehnung führen. Deshalb ist eine selbstreflexive Erarbeitung des Themas erforderlich. Dies gilt aber nicht nur für Altenpflegekräfte, sondern für alle Beteiligten im Altenhilfe- und Gesundheitswesen.

Auch im Bereich der Altenpflege ist die Auseinandersetzung mit der Unterschiedlichkeit der Menschen natürlich notwendig, so wie dies überall in unserer Gesellschaft stattfinden muss. Inwiefern es pflegebedürftige Personen aus dem LGBTQI-Spektrum gibt, die sich nicht korrekt betreut fühlen und dies darauf zurückführen ist, dass hier ein diskriminierendes Verhalten der Pflegekräfte vorliegt, ist uns nicht bekannt. Sollte dies der Fall sein, so bitten wir um entsprechende Hinweise. Die Ausbildung von Pflegehilfs- und Pflegefachkräften beinhaltet selbstverständlich auch die Anleitung zu einem sensiblen und wertschätzenden Umgang mit jedem Pflegebedürftigen.

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Sexuelle Orientierung, sexuelle Identität und Geschlecht als Fluchtgrund

Viele Menschen fliehen vor Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung, der sexuellen Identität oder des Geschlechts nach Deutschland.

  1. Welche Schritte werden Sie unternehmen, um die Anerkennung von LGBTI-Identität als Asylgrund in Hessen sicherzustellen?
  2. Geflüchtete Menschen mit LGBTI*-Hintergrund erfahren teilweise auch in Unterkünften Diskriminierung. Wie stellen sie sicher, dass geflüchtete Menschen mit LGBTI*-Hintergrund sich in Deutschland sicher fühlen können?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu Frage 1: Ein „eigener Asylgrund für die LGBTI-Community“ ist aus unserer Sicht in der Praxis und rechtlich nicht erforderlich, da das europäische Flüchtlingsrecht die Flüchtlingseigenschaft nach Art. 2 Buchstabe d) der Qualifikationsrichtlinie 2011/95/EU auch in Bezug auf die Zugehörigkeit zu einer bestimmten „sozialen Gruppe“ gewährt und darüber auch auf geschlechtliche Identität und die sexuelle Orientierung (Erwägungsgrund 30). Bei Vorliegen einer entsprechenden Verfolgung wird demnach Flüchtlingsschutz bzw. mindestens subsidiärer Schutz gewährt.

Zu Frage 2: Als freiheitliche Gesellschaft dulden wir keine Gewalt und Hetze gegen Flüchtlinge. Wir akzeptieren keinen Fremdenhass. Die hessischen Sicherheitsbehörden treten jeglicher Form von rechtsextremistischer Hetze oder Gewalt mit aller Entschlossenheit und Härte entgegen. Gleiches gilt für Diskriminierung und Gewalt bestimmter Personengruppen in den Flüchtlingsunterkünften.
Um dies sicherzustellen und das Recht durchzusetzen, werden wir u.a. dafür sorgen, dass in den Gemeinschaftsunterkünften und Einrichtungen des Landes dauerhaft Polizei vor Ort ist. Darüber hinaus werden die Landesbediensteten weiterhin entsprechend dem Hausrecht in Einrichtungen gegenüber aggressiven und randalierenden Asylantragstellern angemessene Maßnahmen ergreifen. Dies dient auch dem Schutz der großen Mehrheit der Geflüchteten in den Einrichtungen, die sich rechtskonform verhalten und insb. dem Minderheitenschutz.

Auch das Asylrecht ist Bundesrecht. Die derzeitige Rechtslage gibt Homosexuellen das Recht auf Asyl, wenn sie in ihrem Herkunftsland wegen ihrer sexuellen Identität verfolgt werden und ihnen gravierende Folgen drohen, so dass eine Menschenrechtsverletzung vorliegt.
Vulnerable Gruppen unter Geflüchteten, zu denen auch Menschen mit LGBTI-Identität gehören, wollen wir in besonders geschützten Einrichtungen unterbringen.

Wir GRÜNE wollen faire und transparente Asylverfahren. Bereits jetzt ist im Asylgesetz durch die Genfer Flüchtlingskonvention geregelt, dass auch die sexuelle Orientierung ein individueller Verfolgungsgrund sein kann. Das heißt, dass das Bundesamt für Migration und Flucht (BAMF) dieses Merkmal als Fluchtgrund anerkennen kann. Auch wir wissen, dass es in der Praxis hier noch oft zu Problemen kommt. Auch deshalb setzen wir uns für eine unabhängige Verfahrensberatung ein, um die Asylverfahren besser und die Asylentscheidungen rechtssicherer zu machen. Außerdem wollen wir die Fürsorge für queere Geflüchtete weiter verstärken, die gewachsene und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Rainbow Refugees fortsetzen und uns für eigene Schutzräume für diese besonders gefährdete Gruppen einsetzen. Bereits jetzt haben wir erreicht, dass die Beschäftigten der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen und der Asylverwaltung zu diesem Thema sensibilisiert und qualifiziert werden. Unterstützung für queere Geflüchtete leistet in Hessen das Beratungsnetzwerk für LSBT*IQ-Geflüchtete der hessischen AIDS-Hilfen und Rainbow-Refugee-Gruppen. Diese Arbeit fördert das Land aktuell mit 150.000 Euro.

Schwule, lesbische und transsexuelle Flüchtlinge werden vielfach in ihren Herkunftsländern verfolgt, diskriminiert und gesellschaftlich und familiär geächtet. Immer noch wird Homosexualität in mehr als 75 Ländern strafrechtlich verfolgt und in acht Ländern steht auf gleichgeschlechtliche Liebe die Todesstrafe. Sexuelle Orientierung muss als Fluchtgrund umfassend akzeptiert werden. Das Grundrecht auf Asyl muss wiederhergestellt werden!
Bei den hessischen Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete fordern wir schon seit Jahren verbindliche Mindeststandards für eine menschenwürdige Unterbringung und ein wirksames Gewaltschutzkonzept. Die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften darf nur eine temporäre Lösung sein. Geflüchtete haben ein Recht auf angemessenen Wohnraum!

Der Asylanspruch von geflüchteten Personen wird durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf Bundesebene geprüft. Die Mitarbeiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge werden für diese besonderen Fluchtgründe sensibilisiert. Wir Freie Demokraten fordern in diesem Zusammenhang eine(n) Sonderbeauftragte(n) für LSBTI beim BAMF, die/der entsprechend ausgebildet ist und mit der nötigen Sensibilität diese Funktion ausübt.
Für die Sicherheit in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes wurden Standards definiert, erarbeitet und umgesetzt, die die Sicherheit in den Aufnahmeeinrichtungen erhöht haben. Dabei ging es auch um eine geeignete Unterbringung und Betreuung besonders schutzbedürftiger Personen in z.B. geschlechtergetrennten Wohnräume und sanitären Einrichtungen sowie Rückzugsmöglichkeiten. All dies gehört seit Jahren zu den Standards der Erstaufnahme in Hessen. Auch wenn es für geflüchtete Personen, die zu der Personengruppe der LSBT*IQ gehören, eine große Überwindung kostet, sich fremden Menschen in der Aufnahmeeinrichtung anzuvertrauen, gibt es jedoch keine andere Möglichkeit, als beispielsweise das medizinische Personal auf die besondere eigene Situation hinzuweisen.

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