Gendergerechte und inkludierende Sprache in Verwaltungsdokumenten

Die Sprache in Verwaltungsdokumenten verwendet anstelle von inkludierender Sprache, die alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigt, immer noch das generische Maskulinum.

Werden Sie in Verwaltungsdokumenten alle Geschlechter gleichermaßen zu berücksichtigen und wenn ja, wie?

Die CDU Hessen setzt sich dafür ein, dass Verwaltungsdokumente für alle Menschen gut lesbar und verständlich sind. Soweit dies im allgemeinen Sprachgebrauch die Verwendung des generischen Maskulinums erfordert, setzen wir uns dafür ein, diesen aus Gründen der allgemeinen Verständlichkeit von Sprache weiter zu verwenden.
Wir teilen diesbezüglich die Ansicht der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass es bei der Beurteilung eines Diskriminierungstatbestandes auf „die objektive Sicht eines verständigen Dritten [und] nicht die subjektive Sicht der betroffenen Person“ ankommt, so dass die Verwendung des generischen Maskulinums weder Persönlichkeitsrechte verletzt noch gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz oder den Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 des Grundgesetzes verstößt und auch „keine Geringschätzung gegenüber Personen zum Ausdruck [bringt], deren natürliches Geschlecht nicht männlich ist.“

Wir als SPD verwenden inkludierende Sprache und streben dies auch für Verwaltungsdokumente an.

Wir GRÜNE setzen uns für inkludierende Sprache ein. Deshalb verwenden wir als Partei den Gender-Star. Wir wollen weiterhin dafür werben, inkludierende Sprache zu nutzen und dies auch in der Öffentlichkeit besser bekannt zu machen. Dabei ist gerade in Verwaltungsdokumenten noch viel zu tun – hier wird zu oft nur das generische Maskulinum verwendet. Wir wollen dafür werben, verstärkt auf inkludierende Sprache zu achten.

Selbstverständlich.

Wir Freie Demokraten setzen uns bzgl. der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie der Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen für eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein – diesbezüglich fordern wir Flexibilität, beispielsweise hinsichtlich des Anbietens von Teilzeitregelungen, Home-Office oder Kinderbetreuung in der Nähe des Arbeitsplatzes. Dies hilft besonders auch Frauen, Vollzeit tätig sein zu können.
Darüber hinaus hat Diskriminierung in der öffentlichen Verwaltung keinen Platz – da wir freiheitlich denken, setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass religiöse Symbole jeglicher Art im öffentlichen Dienst nicht vorhanden sind. Wir fordern darüber hinaus, dass das Land im Bereich „Diversity“ Vorreiter ist. Hessen muss dabei nicht nur Vorbildcharakter z.B. für ein verbindlich implementiertes Diversity Management übernehmen – es ist eben auch selbst ein wichtiger Arbeitgeber. Neben der allgemeinen Verwaltung betrifft dies ausdrücklich auch die hessische Polizei.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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