Frauen als Vollzeitbeschäftigte in der hessischen Verwaltung

Die Frauenquote im unmittelbaren öffentlichen Dienst ist von 26% im Jahr 1960 auf 48% im Jahr 2007 gestiegen. Bei den 1,15 Mio. Teilzeitbeschäftigten im unmittelbaren öffentlichen Dienst im Jahr 2007 beträgt der Frauenanteil 82%, während der Frauenanteil bei den Vollzeitbeschäftigten bei 37% liegt. Man erkennt daran, dass die höheren Frauenquoten im öffentlichen Dienst mit dem größeren Anteil an Teilzeitbeschäftigten verknüpft sind, damit hat sich der Frauenanteil in den hessischen Verwaltungen verbessert, allerdings auf Grund der Arbeit von Frauen in Teilzeit.

Wie werden Sie Frauen in der hessischen Verwaltung dabei unterstützen, in Vollzeit tätig zur werden?

Die Gleichberechtigung aller Menschen ist für die CDU Hessen ein wichtiges Anliegen. Insbesondere auch die Förderung von Frauen zur praktischen Umsetzung dieses Ziels soll nicht nur Teil der hessischen Verfassung werden, sondern ist zudem ein Leitbild der CDU-geführten Landesregierung. Die praktische Frauenförderung in der hessischen Landesverwaltung hat dazu geführt, dass der Anteil von Frauen in allen Positionen und vor allem auch in leitenden Funktionen stetig steigt. Diesen Prozess werden wir – vor allem durch konsequente Umsetzung des Hesssichen Gleichberechtigungsgesetzes, weiterführen.

Das Land Hessen ist ein moderner und familienfreundlicher Arbeitgeber und möchte das auch in Zukunft für junge, motivierte Frauen bleiben. Die Förderung von Vollzeitarbeit bei Frauen erfolgt in der Landesverwaltung z.B. durch das Angebot von Telearbeitsplätzen, Gleitzeit und der Möglichkeit der Rückkehr zur Vollzeit im Rahmen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Unter unserer Führung hat Hessen außerdem als einziges Bundesland mit dem „Gütesiegel familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“ ein eigenes Instrument geschaffen, das es den Dienststellen ermöglicht, sich strukturiert mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu befassen und somit den Landesbediensteten die Vereinbarkeit zu erleichtern. Diesen Weg wollen wir weiter gehen und u.a. das Gütesiegel weiter ausbauen.

Auch die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag hat sich in dieser Legislaturperiode mit der Problematik der Teilzeitbeschäftigten im öffentlichen Dienst befasst und dabei insbesondere die Hessische Landesverwaltung unter die Lupe genommen. Erschreckt hat uns als SPD dabei, dass auch nach Übernahme zweier Ministerien durch Bündnis90/Die Grünen nach wie vor in 3 Ministerien der Landesregierung keine einzige Abteilungsleiterin vorhanden ist. Wir sind der Auffassung, dass insbesondere die öffentliche Verwaltung einen Beitrag dazu leisten muss, Frauen beruflich zu fördern und sie auch in Führungspositionen zu bringen. Der hohe Anteil an Teilzeitbeschäftigten ist unserer Auffassung nach darin begründet, dass viele Frauen nach wie vor die Care-Tätigkeiten in der Familie wahrnehmen und ihre Arbeitszeiten damit in Einklang bringen müssen. Erstrebenswert sind an dieser Stelle flexiblere Arbeitszeiten (ohne dass der Arbeitgeber dies ausnutzen kann) und eine Verbesserung der home office-Zeiten, die es Frauen UND Männern ermöglicht, Vollzeit zu arbeiten und sich die Tätigkeiten zu Hause gleichberechtigt zu teilen.

In der zu Ende gehenden Legislaturperiode haben wir mit der Novelle des Gleichberechtigungsgesetzes dafür gesorgt, den Aufstieg von Frauen in Führungspositionen noch stärker zu fördern, die Vereinbarkeit von Familie und Karriere zu erleichtern und die Arbeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in den Behörden zu stärken. Die Gründe dafür, dass besonders häufig Frauen in Teilzeit arbeiten, sind vielfältig, daher müssen wir an vielen Stellen ansetzen: Wir wollen, dass Frauen besser verdienen und nicht aufgrund des geringeren Lohns gegenüber ihrem Partner zurückstecken; wir wollen, dass Eltern ein gutes Betreuungsangebot für ihre Kinder finden können und wir wollen das Rückkehrrecht auf Vollzeit auch auf kleinere Betriebe ausweiten. Wir werden uns auch in der nächsten Legislatur dafür einsetzen, Frauen umfassend zu fördern, vor allem beim Aufstieg in Führungspositionen. Gleichzeitig wollen wir auch das Führen in Teilzeit ermöglichen, um auch den Frauen ein gutes Angebot zu machen, die nicht in einem Vollzeitarbeitsverhältnis stehen wollen.

Unbedingt. Erziehungs- und Pflegearbeit müssen gesellschaftlich anerkannt und bei der Arbeitszeitgestaltung stärker berücksichtigt werden. Die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Rückkehr in Vollzeitarbeit für Teilzeitbeschäftigte kann dabei ebenso helfen wie eine verkürzte, familiengerechte Regelarbeitszeit von 28-35 Std. pro Woche mit Lohn- und Personalausgleich. Wir wollen ein verbessertes Gleichstellungsgesetz in Hessen durchsetzen.

Wir Freie Demokraten setzen uns bzgl. der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie der Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen für eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein – diesbezüglich fordern wir Flexibilität, beispielsweise hinsichtlich des Anbietens von Teilzeitregelungen, Home-Office oder Kinderbetreuung in der Nähe des Arbeitsplatzes. Dies hilft besonders auch Frauen, Vollzeit tätig sein zu können.
Darüber hinaus hat Diskriminierung in der öffentlichen Verwaltung keinen Platz – da wir freiheitlich denken, setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass religiöse Symbole jeglicher Art im öffentlichen Dienst nicht vorhanden sind. Wir fordern darüber hinaus, dass das Land im Bereich „Diversity“ Vorreiter ist. Hessen muss dabei nicht nur Vorbildcharakter z.B. für ein verbindlich implementiertes Diversity Management übernehmen – es ist eben auch selbst ein wichtiger Arbeitgeber. Neben der allgemeinen Verwaltung betrifft dies ausdrücklich auch die hessische Polizei.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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