Gewährleistung der Mobilität hochgewichtiger Menschen im Nahbereich

Breite Gänge und geeignete Sitzmöglichkeiten sind ein entscheidender Faktor dafür, dass hochgewichtige Menschen den öffentlichen Personennahverkehr uneingeschränkt nutzen können. Armlehnen, die nicht hochgeklappt werden können, Ritzen oder Giebel, wie sie sich beispielsweise zwischen Kunststoffschalensitzen ergeben, können ein schmerzhaftes Hindernis darstellen. In § 8 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ist das Ziel festgeschrieben, „bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.“ Bisher werden beim Begriff der Barrierefreiheit die Bedürfnisse des hochgewichtigen Körpers nicht mitgedacht, weshalb sich im Nahverkehrsplan des Landes Hessen keine entsprechenden Vorgaben finden.

  1. Wie werden Sie die Mobilität hochgewichtiger Menschen im Nahbereich sicherstellen?
  2. Wie werden Sie dafür Sorge tragen, dass beim Begriff der Barrierefreiheit über den Bereich des ÖPNV hinaus die Bedürfnisse des hochgewichtigen Körpers immer mitgedacht werden?

Die CDU Hessen spricht sich für einen weitestgehenden Abbau von Barrieren aus, wie ihn auch Art. 9 UN- Behindertenrechtskonvention vorsieht. Entsprechende Regelungen existieren auf Landesebene bereits (HessBGG bzw. HBO).

Alle Formen des ÖPNV müssen nach Möglichkeit in Verantwortung der Verkehrsverbünde/Aufgabenträger barrierefrei ausgestattet sein. Die jeweilige Ausgestaltung, z. B. gleichschwellige bzw. ausreichend breite Einstiege, mehrerer Rollstuhlstellplätze oder Aufzüge, kommt hierbei nicht nur körperlich eingeschränkten Menschen, sondern z. B. auch Familien mit Kindern zugute. Die Herstellung der Barrierefreiheit im ÖPNV wird dementsprechend mit höchster Priorität mit Fördersätzen zwischen 75 bis 85 Prozent (je nach Finanzkraft der Kommune) an den zuwendungsfähigen Baukosten gefördert. Die derzeitige bis 2019 laufende Rahmenvereinbarung über die Modernisierung und Qualitätsverbesserung von Personenbahnhöfen in Hessen sieht zudem vor, dass mit einem rund hälftig von DB Station & Service einerseits und Land, Verbünden und lokalen Aufgabenträgern andererseits bereitgestellten 258 Millionen Euro rund 90 Verkehrsstationen u. a. mit neuen Bahnsteigen, Aufzügen und Rampen ausgestattet werden. § 4 Abs. 6 Hessisches ÖPNVG legt u. a. fest, dass Fahrzeuge so gestaltet werden sollen, dass sie die Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung berücksichtigen und den Anforderungen an die Barrierefreiheit soweit wie möglich entsprechen. Auch vor dem Hintergrund des in § 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) formulierten Zieles, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 grundsätzlich eine vollständige Barrierefreiheit erreichen zu wollen, sehen wir keine Notwendigkeit, noch weiterreichende Anforderungen zu formulieren.

Im Nahverkehr gibt es bereits – jedoch nur in Einzelfällen – Sitze, die auf die Bedürfnisse hochgewichtiger Menschen ausgerichtet sind. Wir werden dafür sorgen, dass alle Anbieter des ÖPNV in Hessen bei zukünftigen Anschaffungen Barrierefreiheit in jeglicher Hinsicht mitdenken.

Wir wollen umfassende Barrierefreiheit, auch im ÖPNV, erreichen. Dabei sind die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung oftmals nicht weit von Bedürfnissen hochgewichtiger oder älterer Personen entfernt. Bereits jetzt sind in vielen Bussen breitere Sitze Standard, ebenso klappbare Armlehnen. Bei der Modernisierung der Busflotten ist uns wichtig, diese Bedürfnisse zu berücksichtigen.

Mobilität ist ein wichtiger Faktor bei der gesellschaftlichen Teilhabe. Selbstverständlich ist es notwendig, dass alle Menschen im öffentlichen Personennahverkehr bequem Platz finden. Darüber hinaus muss klar sein: Niemand darf von unserer Gesellschaft vor Barrieren gestellt werden. Dass hier auch hochgewichtige Menschen mitgedacht werden, hierfür setzen wir uns ein.

Es ist uns Freien Demokraten wichtig, dass jeder Einzelne eine selbstbestimmtes Leben führen kann, das gilt selbstverständlich auch für Menschen, die aufgrund ihres Körpergewichts Probleme haben, mobil zu bleiben. Wir werden deshalb bei allen Gesprächen und Initiativen, bei denen es um den Abbau von Barrieren geht, die Probleme schwergewichtiger Personen berücksichtigen. Dies gilt auch für den ÖPNV. Beim Personenbeförderungsgesetz handelt es sich um ein Bundesgesetz. Deshalb werden wir das Thema auf der Ebene unserer Bundestagsfraktion ansprechen.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
vollständige Detailansicht