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Personelle Situation in den Kreissälen verbessern

Um die bedarfs- und bedürfnisgerechte Versorgung und Betreuung von Schwangeren und Gebärenden in geburtshilflichen Abteilungen im Sinne einer Qualitätsbesetzung abzubilden, bedarf es eines Personalbemessungsinstruments für die Hebammenbetreuung in der Geburtshilfe. Dies könnte auf Bundesebene in einem Geburtshilfestärkungsgesetz festgeschrieben werden, während auf Landesebene Konzepte für die ambulante Hebammenversorgung entwickelt werden. Koordinierungsstellen könnten beispielsweise helfen, Bereitschaftsdienste und Notfallsprechstunden einzurichten und Hebammen zu vermitteln. Aktuell ermöglicht die Plattform www.hebammensuche-thueringen.de die Suche nach einer Hebamme im eigenen Umkreis.

  1. Wie stehen Sie zu diesen Ideen und werden Sie sie unterstützen?
  2. Werden Sie sich für die Verstetigung des Angebots www.hebammensuche-thueringen.de mittels einer finanziellen Förderung einsetzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Es muss sichergestellt sein, dass überall in Thüringen ein ausreichendes Angebot zur Geburtshilfe vorhanden ist.

In den Fokus werden wir außerdem die Arbeitsbedingungen der Hebammen und Entbindungspfleger in den Kliniken nehmen. Diese müssen sich nachhaltig verbessern. Wir brauchen im Rahmen der regulären Investitionsförderung für Krankenhäuser auch Programme, um gezielt den Ausbau von Kreißsälen in stark gefragten Kliniken in den Städten UND in Kliniken zu fördern, die das ländliche Umland versorgen.

Wir brauchen Anreize auch für freiberufliche Hebammen, damit es für Schwangere wieder einfacher wird, eine Hebamme für die Wochenbettbetreuung zu finden.

Die Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchte Hebammen, die in unter­versorgten Regionen arbeiten, im Rahmen ihrer Vergütung einen Sicherstellungszuschlag zahlen. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, in solchen Regionen tätig zu sein.

In der Legislatur 2014 bis 2019 ist es unter der rot-rot-grünen Regierung gelungen, die Ausbildungszahlen bei Hebammen und Geburtshelfern sowohl auf dem berufsbildenden als auch akademischen Pfad zu erhöhen. Auch Fortbildungen werden finanziell besser unterstützt. Am Runden Tisch „Geburt und Familie“ wurde ebenfalls die Aufnahme eines Personalschlüssels für Hebammen in die Rechtsverordnung nach § 4 Abs. 3 Thüringer Krankenhausgesetz thematisiert. Hier bedarf es noch weiterer Diskussionen. Derzeit ist es schwierig freie Hebammenstellen wieder zu besetzen. Vor diesem Hintergrund wurde auf Beschluss des Runden Tisches zunächst die Anzahl der Ausbildungs- und Studienplätze für Hebammen erhöht. Konkret bedeutet das, dass im Jahr 2017 ein zusätzlicher Ausbildungsgang an der Berufsbildenden Schule Gesundheit und Soziales Erfurt begonnen hat. Im Jahr 2018 starteten zwei Ausbildungsgänge. An der Ernst-Abbe-Hochschule Jena kann der Studiengang Geburtshilfe/Hebammenkunde nunmehr alle zwei Jahre (ursprünglich alle 3 Jahre) – der letzte startete Wintersemester 2018 – belegt werden. In den Jahren 2018 und 2019 wurden Kurse der 24-stündigen berufspädagogischen Fortbildung von freiberuflich tätigen Hebammen in Vorbereitung des Externates (Praxisanleitung) gefördert. Finanziell unterstützt wurde ebenfalls die praktische Ausbildung von Hebammenschülerinnen und –studentinnen  im Krankenhaus und im Externat.

Zu 2.: Ja.

Für uns gilt das Grundprinzip, dass die werdende Mutter im Mittelpunkt der gesundheitlichen und  geburtshilflichen  Versorgung  stehen  muss. Wir  halten  daran  fest,  dass  es  die freie Entscheidung   der   Gebärenden ist,   ob sie   in   einer   Geburtshilfeklinik   oder   in   einem Geburtshaus entbinden möchten, solange keine medizinischen Gründe dagegensprechen. Wir wollen   den Zugang   zu   einem   umfassenden   Vor- und   Nachsorgeangebot für   jeden gewährleistet  wissen.  Hierfür muss  die Erstellung  statistischer  Bestandsaufnahmen  zur genauen  Versorgungslage in  der  Geburtshilfe endlich  effektiv  Vorangetrieben  werden.  wozu eine    quantitative    Erfassung    freiberuflich    tätiger    Hebammen   notwendig ist.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Geschlechtergerechte Gesundheitspolitik und -forschung

Seit vielen Jahren ist bekannt, dass medizinische Forschung hauptsächlich auf Männer ausgerichtet ist. Forschung zu Gesundheitsthemen, die in besonderem Maße Frauen* betreffen, stecken noch in den Kinderschuhen bzw. bekommen zu wenig Aufmerksamkeit, was sich in der Versorgung zeigt. Es braucht eine Gesundheitsversorgung, die Geschlechterstereotype aufbricht, und sich an den individuellen Lebenswelten und -weisen sowie an den tatsächlichen gesundheitsbezogen Bedürfnissen und Bedarfen von Frauen* orientiert.

  1. Werden Sie das Thema Frauen*gesundheit in der Landesgesundheitskonferenz etablieren?
  2. Wie werden Sie dafür sorgen, dass die freie Wahl des Geburtsortes und die Versorgung von Schwangeren durch Hebammen gewährleisten werden?
  3. Wie werden Sie sicherstellen, dass Verhütungsmittel auch für einkommensschwache Menschen zugänglich sind?
  4. Wie stehen Sie zum Informationsrecht über die Möglichkeiten eines Schwangerschaftsabbruches bei ungewollter Schwangerschaft, das mit §219a kollidiert?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ja
Das Land stellt auch derzeit schon kostenfrei Verhütungsmittel zu Verfügung.

Die Landesgesundheitskonferenz (LGK) befasst sich mit Fragen der gesundheitlichen Lebensbedingungen, der gesundheitlichen Versorgung und der gesundheitlichen Lage in Thüringen. Selbstverständlich gehört dazu auch die Frauengesundheit. U.a. ist auch eine Vertreterin des Landesfrauenrates in der Organisation vertreten, um das Thema zu etablieren.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden sich in Thüringen gegen Einschränkungen der Wahlfreiheit für werdende Eltern engagieren, für faire Vor- und Nachsorge sowie Geburtsbedingungen für alle Familien kämpfen und sich dafür stark machen, dass mit den kommenden Haushalten genügend Mittel für die bessere Versorgung mit Hebammenleistungen verabschiedet werden.

Wir unterstützen den Antrag der unserer Bundestagsfraktion: Sozialhilfe-Empfänger*innen sollen die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel sowie Kondome erstattet bekommen. Denn selbstbestimmte Familienplanung ist ein Menschenrecht. Übergangsweise kann ein Landesprogramm Menschen mit geringem Einkommen beim Erwerb von Verhütungsmitteln unterstützen.

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist klar: Menschen haben das Recht auf körperliche Selbstbestimmung und Frauen sollen über ihre Schwangerschaften frei und ohne Kriminali­sierung entscheiden können. Sie haben ein Recht auf Information und freiwillige Beratung. Politik und Rechtsprechung müssen dieses hohe Gut schützen, wir brauchen eine vernünftige Bundesregelung dazu! Restriktive Regelungen haben zu keiner Zeit geholfen, werdendes Leben vor einem Abbruch der Schwangerschaft zu schützen. Nicht die strafrechtliche Verfolgung von Schwangerschaftsabbrüchen, sondern freiwillige, qualifizierte und ergebnisoffene Beratung ist geeignet, die Frauen bei ihrer Entscheidung zu unterstützen und ihnen in schwierigen Situatio­nen zur Seite zu stehen.

DIE LINKE. Thüringen möchte das Thema Frauengesundheit in den Landesgesundheitszielen verankern.

Wir bekennen uns zur freien Wahl, wo und wie Schwangere ihr Kind zur Weltbringen möchten.

Wir wollen für alle Frauen die vollständige Kostenübernahme für hormonelle wie hormonfreie Verhütungsmittel durch die Krankenkassen erreichen. Hierzu wollen wir im Bundesrat aktiv werden.

Wir möchten das Angebot und die Bedarfe für wohnortnahe Schwangerschaftsabbrüche umfassend evaluieren, um Lücken in der Versorgung zu schließen. DIE LINKE. Thüringen wird sich auch weiter für die Streichung des §219a und §218 StGB einsetzen und für Informationsfreiheit und Selbstbestimmung von Schwangeren eintreten.

Das Thema Frauengesundheit wird selbstverständlich in die Landesgesundheitskonferenz aufgenommen.

Wir werden die aktuelle Situation in Thüringen in Sachen Verhütungsmittelkostenübernahme prüfen.

Wir Freien Demokraten setzen uns für eine moderate Änderung des Paragrafen ein. Der Straftatbestand soll demnach nur noch Werbung unter Strafe stellen, die in grob anstößiger Weise erfolgt. Dass Frauen, die ungewollt schwanger werden, schnell und einfach kompetente Hilfe finden müssen, ist klar. Wichtig ist dabei, dass die Informationen sachlich und konnotationsfrei gehalten sind

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Geschlechtliche Vielfalt in der Aus- und Weiterbildung von medizinischen Fachkräften

Im Umgang in der gesundheitlichen Versorgung von Trans*- und Inter*personen ist zu beklagen, dass auf die spezifischen Bedürfnisse und Bedarfe nicht adäquat eingegangen wird. In den Curricula zur Aus- und Fortbildung von medizinischen Fachkräften sind Lehrinhalte zum Thema Trans*- und Intergeschlechtlichkeit oder geschlechtliche Vielfalt und chronische Erkrankungen nicht enthalten.

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um hier auf eine Bewusstseinsbildung hinzuwirken?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Trans*Menschen dürfen nicht weiter pathologisiert werden. Vielmehr muss ihre Gesundheits­versorgung auch in Deutschland besser gesichert werden. Dazu gehört auch die umfassende Einführung und das Wissen um die spezifischen Bedürfnisse von Trans* und Inter*personen in den Aus- und Fortbildungen der medizinischen Fachkräfte.

Das Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt enthält viele Maßnahmen, welche die Bewusstseinsbildung in der Medizin und Pflege betreffen. Da wir zur Umsetzung und Verstetigung des Landesprogramms stehen, können wir uns den Maßnahmen anschließen.

So unterstützen wir mit Blick auf die Fragestellung im Besonderen, dass Ärzt*innen, Therapeut*innen, Fachkräfte der ambulanten, teilstationären und stationären Pflege und sonstige Mitarbeiter*innen im Gesundheitswesen einschließlich der Gesundheitsämter für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt sowie die Belange von LSBTIQ*-Personen durch Fort- und Weiterbildung sowie in der Ausbildung sensibilisiert werden.

Wir wollen entsprechende Kompetenzen bzw. eine Sensibilisierung dafür in die Curricula zur Aus- und Fortbildung von medizinischen Fachkräften einbauen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Verbot genitalverändernder und/oder -zuweisender Operationen an Kindern

Noch immer werden in Deutschland und auch in Thüringen gentalverändernde und/oder -zuweisende Operationen an Kindern durchgeführt.

Werden Sie sich für ein Verbot von geschlechtsverändernden Operationen an Kindern einsetzen, die ohne medizinische Notwendigkeit und ohne deren ausdrücklichen Wunsch, ihre Zustimmung und vorherige ausführliche Information über deren Folgen durchgeführt werden sollen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das Widerspricht dem Kindeswohl.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprechen sich für ein Verbot von Konversionstherapien aus und setzen sich dafür ein, dass Trans*Menschen nicht mehr als psychisch krank klassifiziert werden. Operationen zur sogenannten „Geschlechtsanpassung und -zuweisung“ an intergeschlechtlichen Säuglingen und Kindern sind grundsätzlich zu verbieten.

Das Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt enthält viele Maßnahmen, welche die Bewusstseinsbildung in der Medizin und Pflege betreffen. Da wir zur Umsetzung und Verstetigung des Landesprogramms stehen, können wir uns den Maßnahmen anschließen.

So unterstützen wir mit Blick auf die Fragestellung im Besonderen, dass geschlechtsfestlegende und vereindeutigende Eingriffe an intergeschlechtlichen Menschen erst im einwilligungsfähigen Alter durchgeführt werden und nur nach ausreichender Information und persönlicher Einwilligung der betroffenen Person mit Ausnahme von medizinischen Notfällen sowie dass es ein Verbot geschlechtszuweisender/ kosmetischer Operationen an intergeschlechtlichen Kindern mit Ausnahme von medizinischen Notfällen gibt.

Ja. Das Selbstbestimmungsrecht der Kinder hat für uns oberste Priorität.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Barrierefreiheit im Gesundheitssystem

Die gesundheitliche Regelversorgung von eingeschränkten trans*- und intergeschlechtlichen Menschen sowie behinderten Frauen ist durch fehlende barrierefreie Praxen oft nicht gewährleistet. Besonders problematisch ist der Mangel an gynäkologischen Praxen, die über geeignete Behandlungsstühle und eine rollstuhlgerechte Toilette verfügen.

Werden Sie für niedergelassene Ärzt*innen Anreize schaffen, um in Zukunft ein flächendeckendes Netz an barrierefreien Praxen zu gewährleisten?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Patient*innen können sich mit Fragen dazu unter der Telefonnummer 03643/8084222 bei der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT) informieren. Darüber hinaus zeichnen sich gerade die neuen MVZ durch eine höhere Barrierefreiheit aus, dies ist auch bei der Einrichtung neuer Praxen bzw. Standorte zu bedenken.

Rot-Rot-Grün hat in der Legislatur von 2014 bis 2019 das Förderprogramm zur Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum finanziell verstärkt und um die Förderung von Barrierefreiheit ergänzt. Hier wollen wir auch zukünftig anknüpfen.

Ja. Barrierefreiheit ist Grundvoraussetzung für eine bestmögliche Teilhabe aller, auch am Gesundheitssystem. Barrierefreie Praxen sind daher auch in der Fläche notwendig. Darüber hinaus wollen wir über die Möglichkeiten der Telemedizin diskutieren, um gemeinsam mit den Vertretungen des Gesundheitssektors eine flächendeckende Versorgung auf modernstem Standard zu ermöglichen. Die Niederlassungsbarrieren für Ärztinnen und Ärzte wollen wir bearbeiten, um auch im ländlichen Raum eine medizinische Versorgung zu gewährleisten.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Schutzräume für von Gewalt betroffene Frauen* und ihre Kinder

Häusliche Gewalt gegen Frauen* und Mädchen* zieht sich durch alle gesellschaftlichen Schichten und ist auch in Deutschland ein Problem. Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention hat sich Deutschland verpflichtet, diesen Menschen angemessenen Schutz zu bieten. Im Moment stehen bundesweit und auch in Thüringen nicht genügend Plätze für eine Unterbringung zur Verfügung. Betroffene müssen daher oft abgewiesen werden. Dazu kommt eine dezentrale kommunale Finanzierung, die eine Unterbringung unabhängig vom Wohnort erschwert.

  1. Wie wird Ihre Partei hier die Istanbul-Konvention umsetzten?
  2. Werden Sie sich für eine bundesweite, einheitliche Finanzierung von Frauen*schutzräumen einsetzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ja.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehen die Istanbul-Konvention des Europarates als wichtigen Maßstab für alle Schritte zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Zur Umsetzung der Istanbul-Konvention müssen wir weiter auf den Gebieten Prävention, Intervention, Schutz arbeiten. Dazu brauchen wir eine gute Vernetzung der Expert*innen und Akteur*innen sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene. Wir haben in Thüringen ein gutes Netz aus Frauenhäusern. Damit haben wir viel für den Schutz von Frauen und ihren Kindern vor Gewalt erreicht. Dennoch gibt es Löcher in der Landkarte, die zu füllen sind. Wir setzen uns für die flächendeckende und auskömmliche Finanzierung für Frauenhäuser, Frauenzentren und Frauenberatungsstellen ein und werden auf dem Erhalt und Ausbau dieser gewachsenen Unterstützungslandschaft weiterbestehen. Damit fördern wir ein enges Beratungsnetz für Frauen und deren Kinder, die von Gewalt betroffen sind – unabhängig von Aufenthaltstitel und Wohnsitz. Die bauliche Erneuerung sowie den möglichst barrierefreien Ausbau von Frauenhäusern fördern wir ebenso wie ein enges Beratungsnetz für Frauen, die von Gewalt betroffen sind.

DIE LINKE. Thüringen steht für den Ausbau des Gewaltschutzes gemäß der Istanbul-Konvention (IK). Hierfür müssen die erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden und nachhaltige Strukturen aufgebaut werden.  Dafür ist es aus unserer Sicht notwendig, die bestehende Fördersystematik zu überarbeiten und gänzlich in die Finanzierungsstruktur des Landes zu überführen. Dies würde auch bisher existierende Probleme durch die dezentrale kommunale Finanzierung lösen. Zudem wollen wir den Maßnahmenplan gegen häusliche Gewalt weiterentwickeln.

Die Umsetzung der Istanbul-Konvention drängt. Rot-rot-grün hat in der Legislatur 2014 bis 2019 mit der Einrichtung einer Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt und deren Arbeit an der Fortschreibung des Maßnahmenplans gegen häusliche Gewalt, der Arbeit der Monitoringgruppe sowie mit der Einrichtung einer verfahrensunabhängigen Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt schon wichtige Schritte eingeleitet. Außerdem wurde die Finanzierung von Gewaltschutz sichergestellt und ausgebaut. Aber uns ist bewusst, dass es noch viel zu tun gibt. Hier wollen wir weiter vorankommen.

DIE LINKE.Thüringen steht für eine Fortführung, Sicherung und dem Ausbau von Gewaltschutzstrukturen unter dem besonderen Blick der Umsetzung der IK. Inwieweit der Bund für die Finanzierung mehr zur Verantwortung herangezogen werden kann, können die Vertreter*innen einer künftigen rot-rot-grünen Regierung in Thüringen auf Bundesebene abklären.

Wir Freie Demokraten werden uns für den Schutz von Menschen einsetzen, die von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind. Wir werden dafür sorgen, dass die Maßnahmen der Istanbul-Konvention in Thüringen umgesetzt werden. Dabei bauen wir stark auf die Zivilgesellschaft mit ihren Nicht-Regierungsorganisationen, die bereits in den vergangenen Jahren großartige Arbeit geleistet haben. Um die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Thüringen voranzubringen wollen wir gemeinsam mit den Akteuren vor Ort, offene Bedarf evaluieren und angemessene Zielsetzungen formulieren. Wir wollen uns für eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Stellen einsetzen.

Eine bundesweite, einheitliche Finanzierung von Frauenschutzräumen werden wir prüfen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Bestand der Frauenzentren in Thüringen sichern

Im Rahmen des Landesprogramms für solidarisches Zusammenleben der Generationen ist die Förderung der Frauenzentren auf die Kommunen übertragen wurden. Im LSZ wurde für Frauenzentren ab dem 01.01.2019 ein Bestandsschutz von zwei Jahren festgeschrieben. In Thüringen bieten 26 Frauenzentren ein kostenfreies und niedrigschwelliges Beratungsangebot für Frauen* in Lebenskrisen, nach Trennungen und Scheidung sowie bei der Aufarbeitung der Folgen von häuslicher und sexualisierter Gewalt an und vermitteln darüber hinaus an weitere Hilfesysteme. Zu ihren Aufgaben zählen zudem Präventionsangebote, Informations- und Bildungsveranstaltungen sowie frauen*politische Öffentlichkeitsarbeit.

  1. Wie werden Sie über die Zeit des Bestandschutz hinaus sicherstellen, dass die Frauenzentren als niedrigschwellige Angebote für hilfesuchende Frauen* in Thüringen erhalten bleiben?
  2. Welche Maßnahmen zur Sicherstellung der Beratungs- und Unterstützungsarbeit von Frauen* in Thüringen werden Sie umsetzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ja.

Die Thüringer Landschaft der Frauenzentren ist reichhaltig. Diese gilt es in ihrer Vielfalt zu erhalten und zu unterstützen. Dazu zählt eine strukturell und personell ausreichende Ausstattung. Mit der Förderung über das Landesprogramm für Solidarisches Zusammenleben ist die Chance dafür gegeben, allerdings werden wir die Entwicklung und die Umsetzung in den einzelnen Landkreisen und Städten gut beobachten, um den Bestand der für Thüringen so notwendigen Frauenzentrenlandschaft zu stärken.

DIE LINKE.Thüringen hat in das Wahlprogramm aufgenommen, dass Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen sowie Familien- und Frauenzentren ausfinanziert und fortgeführt werden sollen. Dies gilt für uns über den Bestandsschutz hinaus.

Dafür werden wir die Kommunen begleiten, dass diese die Frauenzentren auch künftig in die Sozialraumplanung mit aufnehmen werden und stocken das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ von jetzt 10 auf 20 Millionen Euro jährlich auf.

Wir brauchen ein flächendeckendes Netz an Hilfsangeboten für von Gewalt Betroffene in Thüringen. Dieses muss sowohl physische als auch die psychische Versorgung beinhalten. Wir wollen bestehende Strukturen und den Bedarf weiterer Angebote evaluieren. Darüber hinaus setzen wir auf eine Ergänzung aktueller Angebote in den Einrichtungen durch z.B. telefonische und digitale Hilfs- und Gesprächsangebote, die anonym und von überall wahrgenommen werden können. So schaffen wir ersten Kontakt zwischen den Beratungsstellung und den Betroffenen und senken die Hemmschwelle, auch persönlichen Kontakt aufzunehmen oder sich in Schutzunterkünfte zu begeben.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Einführung von Verwaltungspauschalen für Frauenzentren und -häuser

Während Jugend- und Kulturprojekten Verwaltungspauschalen gezahlt werden, müssen Frauenzentren und -häuser die Verwendung öffentlicher Mittel exakt und professionell nachweisen und werden vom Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMSFG) professionellen Tiefenprüfungen unterzogen.

  1. Wie bewerten Sie, dass Frauen*projekten professionelle Fach- und Verwaltungsarbeit abverlangt wirdd, aber der Verwaltungsanteil in der Finanzierung gänzlich unberücksichtigt bleibt?
  2. Werden Sie für Frauenzentren und -häuser analog zu Jugend- und Kulturprojekten Verwaltungspauschalen einführen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Da die Arbeit der Frauenzentren über die Handlungsfelder des LSZ über die Landkreise und kreisfreien Städte gefördert wird, sind die einzelnen Richtlinien Fördergrundlage.

Im kommenden Haushalt für das Jahr 2020 ist für die Arbeit der Frauenhäuser eine höhere Summe als in den vergangenen Jahren eingestellt. Die Richtlinien müssen überarbeitet werden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN würden es sehr begrüßen, wenn sowohl Frauenzentren als auch Frauenhäuser über eine Pauschale für Verwaltungsarbeit gefördert würden.

Wir möchten frauenpolitische Initiativen und Frauenprojekte in ihrer Arbeit unterstützen und sehen sie als gleichwertige Akteur*innen der Sozialpolitik. Wir lehnen daher eine Schlechterstellung ab.

Wir streben an die bestehende Fördersystematik zu überarbeiten und gänzlich in die Finanzierungsstruktur des Landes zu überführen. Hierbei kann auch die Problematik der Finanzierung des Verwaltungsanteils eine Rolle spielen sowie die Einführung von Verwaltungspauschalen.

Für die Beantragung, Bewilligung und Nachweisprüfung von Fördermitteln beim Land Thüringen müssen die bürokratischen Hemmnisse abgebaut werden. Für öffentliche Einrichtungen wie für private Firmen bzw. gemeinnützige Träger muss der bislang notwendige hohe Verwaltungsaufwand gesenkt werden, um die Effizienz des Fördermitteleinsatzes zu steigern. Diesen Grundsatz werden wir bei der weiteren Entwicklung von Fördermittelrichtlinien berücksichtigen und dafür sorgen, dass Aufwand und Nutzen der zugehören Dokumentation im Rahmen bleibt.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Schutz und Unterstützung für alle Hilfe suchenden Frauen*

Sucht und psychische Erkrankungen sind Ausschlusskriterien bei der Aufnahme ins Frauenhaus, doch gerade diese Frauen* sind häufig von Gewalt betroffen und brauchen Schutz.

  1. Wie werden Sie eine Versorgung aller Hilfe suchenden Frauen* sicherstellen?
  2. Werden Sie in der kommenden Legislatur ein Gesamtkonzept für Gewaltschutz und Prävention erarbeiten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ja.

Zu viele Frauen und Mädchen erleben Gewalt. Die Anzahl der Plätze in Frauenhäusern, die Hilfs- und Beratungsangebote reicht nicht für alle und oder passt nicht zu den jeweiligen Lebens­umständen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern spezifische Angebote für Frauen mit Behinderung, Migrantinnen, Frauen mit Kindern und pflegebedürftige Frauen. Geflüchtete Frauen und ihre Kinder brauchen Schutz, eventuell auch einen Wechsel zu Einrichtungen an anderen Orten. Wir fordern auf Bundesebene die finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern durch eine Beteiligung des Bundes.

Und wir brauchen wirksame Sicherheitskonzepte und eine gute Zusammenarbeit von Sicher­heitsbehörden mit Fachberatungsstellen für mehr Sicherheit und Schutz im öffentlichen Raum.

Die Istanbul-Konvention schreibt in Artikel 22 vor, dass „in angemessener geographischer Verteilung spezialisierte Hilfsdienste für sofortige sowie kurz-und langfristige Hilfe für alle Opfer von in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallenden Gewalttaten bereitzustellen oder für deren Bereitstellung zu sorgen“ sei. Ebenfalls enthält es die eindeutige Forderung Plätze in Frauenhäusern bedarfsgerecht auszubauen und die Konvention gilt ausdrücklich für alle Opfer von Gewalt gegen Frauen. Also auch für Frauen mit multiplen Problemlagen.

DIE LINKE.Thüringen fordert die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Thüringen. Dies bedeutet nicht nur einen bedarfsgerechten Ausbau von Plätzen in Gewaltschutzeinrichtungen, sondern auch das Bereitstellen von spezialisierten Hilfsdiensten unter Berücksichtigung von Barrierefreiheit und einem Zugang für alle Opfer von Gewalt an Frauen. Die Konvention sieht vor, dass es einer politischen Gesamtstrategie zum Gewaltschutz bedarf und nimmt auch Bezug auf Prävention. Eine solche Gesamtstrategie zu erarbeiten ist unser Ziel.

Wir brauchen ein flächendeckendes Netz an Hilfsangeboten für von Gewalt Betroffene in Thüringen. Dieses muss sowohl physische als auch die psychische Versorgung beinhalten. Wir wollen bestehende Strukturen und den Bedarf weiterer Angebote evaluieren. Darüber hinaus setzen wir auf eine Ergänzung aktueller Angebote in den Einrichtungen durch z.B. telefonische und digitale Hilfs- und Gesprächsangebote, die anonym und von überall wahrgenommen werden können. Das ermöglicht es auch Menschen zu helfen, die in der Unterbringung mit anderen Betroffenen gefährdend wirken können.

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Barrierefreie Unterstützungsangebote für Frauen*

Frauen* und Mädchen* mit Beeinträchtigung sind um ein Vielfaches mehr von Gewalt betroffen als Frauen* und Mädchen* ohne Beeinträchtigung. Sie sind wegen ihrer Beeinträchtigung und der damit verbundenen Lebensbedingungen besonders verletzbar, unter anderem weil sie im Alltag mehr auf andere Menschen angewiesen sind. Gewaltschutz und Unterstützungsangebote müssen darauf abgestimmt sein: Dies reicht vom barrierefreien Zugang bis zur Erweiterung der Konzepte bestehender Angebote. Diese werden dem noch nicht gerecht. Es braucht für Thüringen Leitlinien zur Prävention und Intervention bei Gewalt, aber auch Fortbildungsangebote für Sozialarbeiter*innen, Lehrer*innen, Ärzt*innen etc.

  1. Werden Sie dafür Sorge tragen, dass Beratungs- und Unterstützungsangebote auch von Frauen* und Mädchen* mit geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen genutzt werden können?
  2. Welche Maßnahmen werden Sie dafür konkret umsetzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ja. Das liegt aber auch in den Händen der Träger, die diese Angebote realisieren.

Im Bundeshaushalt wurden 2019 6 Mio. EUR für ein Investitions- und Sanierungsprogramm für Frauenhäuser und Beratungsstellen bereitgestellt. Laut Plänen des Bundesfrauenministeriums sollen für 2020 nochmal 30 Mio. EUR fließen. Dieses Bundesprogramm unterstützt die Barrierefreiheit des Hilfesystems gegen Gewalt an Frauen mit Behinderung. Das begrüßen wir, nehmen uns aber nicht aus unserer Thüringer Verantwortung. Denn es gibt Lücken, die wir füllen müssen: die Unterversorgung von Frauen mit Behinderungen im Bereich Gynäkologie, zu geringe Unterstützungs- und Wohnangebote für Mütter mit Lernschwierigkeiten, das hohe Armutsrisiko behinderter Frauen, Gewaltschutzprogramme für Frauen in den Werkstätten.

In unserem Wahlprogramm nehmen wir beim Punkt der Umsetzung der Istanbul-Konvention deutlich Bezug darauf, dass die Umsetzung mit besonderem Blick auf die Herstellung von Barrierefreiheit geschehen muss.

DIE LINKE. Thüringen setzt sich dafür ein, die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vollständig umzusetzen. Wir wollen Schritt für Schritt Inklusion, umfassende Barrierefreiheit sowie volle Teilhabe in allen Lebensbereichen erreichen. Menschen mit und ohne Behinderungen müssen gleichermaßen am gesellschaftlichen Leben teilhaben und politisch mitbestimmen dürfen. Die betrifft auch die Beratung und Unterstützung von Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigung. Außerdem wollen wir den fortgeschriebenen Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorantreiben.

Wir brauchen ein flächendeckendes Netz an Hilfsangeboten für von Gewalt Betroffene in Thüringen. Dieses muss sowohl physische als auch die psychische Versorgung beinhalten. Wir wollen bestehende Strukturen und den Bedarf weiterer Angebote evaluieren. Darüber hinaus setzen wir auf eine Ergänzung aktueller Angebote in den Einrichtungen durch z.B. telefonische und digitale Hilfs- und Gesprächsangebote, die anonym und von überall wahrgenommen werden können.

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Prostituiertenschutzgesetz sinnvoll anwenden

Seit in Kraft treten des Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) wurde die Aufgabe der Registrierung, also die Anmeldung, Beratung und Erlaubnis, von Prostituierten übergangsweise in die Zuständigkeit des Landesverwaltungsamtes gelegt. Seit Einführung des ProstSchG wurden viele der Sexarbeiter*innen in die Illegalität gedrängt, da die Regelungen des Gesetzes an der Lebenswirklichkeit der Sexarbeiter*innen vorbeigehen. Dazu gehört auch, dass Registrierung und Gesundheitsberatung ausschließlich in deutscher Sprache erfolgen, eine Sprachmittlung ist nicht vorgesehen.

  1. Wie werden Sie der Stigmatisierung und Illegalisierung von Sexarbeiter*innen entgegenwirken?
  2. Die bisherigen Regelungen zur Umsetzung des Gesetzes sind übergangsweise. Wann werden Sie die aktuellen Verfahrensweisen überarbeiten? Oder werden Sie sich zur Abschaffung des Gesetzes positionieren?
  3. Wie werden Sie dafür sorgen, dass Ansprechpartner*innen zur Registrierung und der Gesundheitsberatung entsprechend der Bedarfe der Sexarbeiter*innen sensibilisiert sind? Werden Sie dafür sorgen, dass eine Sprachmittlung an Registrierung und Gesundheitsberatung angebunden wird?
  4. Werden Sie sich für die Einrichtung einer sogenannten „Hurenberatung“ (psychosoziale Beratungsstelle) einsetzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das Prostitutionsschutzgesetz muss darauf hin evaluiert werden, ob es tatsächlich dem Schutz der Frauen oder lediglich ihrer Kontrolle dient. Letzteres ist aus unserer Sicht nicht legitim. Es braucht Beratungsangebote für Prostituierte.

Das Gesetz ist ein Bundesgesetz, ein Erlass spezieller landesrechtlicher Ausführungsvorschriften ist in Thüringen derzeit in Arbeit. Wir fordern: Das Recht der Sexarbeiter*innen auf sexuelle Selbstbestimmungsrecht muss gestärkt und verträgliche Arbeitsbedingungen müssen geschaf­fen werden! Wir unterstützen die Forderung von Terre des femmes, dass die Anmeldung von Prostituierten in Thüringen gebührenfrei möglich ist. Wir wollen, dass dieses Gesetz eine wirkliche Verbesserung für Sexarbeiter*innen darstellt.

Die Sprachmittlung wird durch das Programm des Migrationsministeriums abgesichert, das soll auch über diese Legislaturperiode hinaus abgesichert sein. Und wir fordern eine strukturierte und landesweite Behördenstruktur, mit entsprechend geschultem Personal und Themenwissen. Zu begrüßen ist – ein entsprechender Bedarf vorausgesetzt – die Einrichtung einer Huren­beratung bzw. die entsprechende Schulung der Fachkräfte in den Frauen- und Lesben-Beratungsstellen.

Die Fraktion DIE LINKE. im Thüringer Landtag hat die Ausführung des ProstSchG in Thüringen auf dem parlamentarischen Weg in Ausschusssitzungen und Kleinen Anfragen thematisiert. Wir teilen die Kritik der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag am bestehenden Gesetz. Bei der Umsetzung des ProstSchG in Thüringen ist uns die Gebührenfreiheit für Prostituierte und Sexarbeiter*innen bei Anmeldung und Beratung wichtig ebenso wie die angemessene Beratung und Registrierung ohne Sprachbarriere. Dolmetsching erfolgte in der bisherigen Praxis unserer Kenntnis nach über das Projekt SprIntpool sowie eine online Sprachmittler-Software.

Wir setzen uns für eine Fachberatungsstelle für Sexarbeiterinnen und -arbeiter und Betroffene von Zwangsprostitution ein, um sie zu schützen und zu stärken.  Wir wählen damit bewusst einen Weg, der auf die Selbstbestimmung von Sexarbeiterinnen und -arbeitern setzt.

Wir Freie Demokraten wollen Behörden, die es einfach haben und es den Menschen einfach machen. Wir wollen Bürokratie abbauen und lebensferne Verordnungen abschaffen. Statt mehr Verbote wollen wir mehr Vertrauen, Freiheit und Eigeninitiative. Prostituierte sollen in Thüringen sicher leben und arbeiten können. Es sollte ihnen aber freigestellt werden, welche Informations- und Beratungsleistungen sie in Anspruch nehmen wollen. Gerade Frauen, die unternehmerisch in der Prostitution tätig sind, müssen nicht an die Hand genommen werden. Kriminialität wird nicht durch bürokratische Drangsalierung bekämpft, sondern durch eine gut ausgestattete Polizei und Justiz, die gerade in den entsprechend frequentierten Regionen besonders für das Thema sensibilisiert ist.

Auch psychosoziale Beratungsleistungen müssen für Prostituierte anonym und barrierefrei zugänglich sein. Dafür zählt für uns auch entsprechende Sprachmittlung und eine Sensibilisierung der beratenden Akteure.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Subtile Formen der Diskriminierung von Frauen bekämpfen

Eine subtile Spielart von Diskriminierung ist beispielsweise ein positiver Sexismus, der Frauen in einem ‚mütterlich-warmherzigen‘ Rollenbild beschreibt und sie so in eine Rolle drängt, die nicht jeder Frau entspricht.

Wie werden Sie zur Verbreitung und Weiterentwicklung moderner Rollenbilder beitragen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ja.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kämpfen für Gleichberechtigung – das bedeutet auch, mit tradierten Rollenbildern von Frauen zu brechen. Letztlich soll jeder Mensch innerhalb der Grenzen des Rechts so leben können, wie er möchte – unabhängig vom Geschlecht und ohne dabei Nachteile zu erfahren. Wir brauchen mehr Frauen in beruflichen Führungspositionen und Programme, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Die jährlich stattfindenden Girls and Boys Days unterstützen wir, weil jungen Menschen damit eine Gelegenheit gegeben wird, aus tradierten Rollenbildern auszubrechen.

Die Verbreitung und Weiterentwicklung moderner Rollenbilder ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. In diese bringen wir uns mit unserer Positionierung gegen Sexismus, Gewalt und Geschlechterungleichheit ein. Diese Position liegt auch unserem politischen Handeln zu Grunde, zum Beispiel in dem wir  diskriminierungskritischen Lehr- und Lernkultur unterstützen oder mehr Frauen in Führungspositionen an Thüringer Hochschulen bringen wollen.

In der Legislatur 2014 bis 2019 haben wir den Landesfrauenrat Thüringen durch eine verlässliche Finanzierung gestärkt, dies wird auch weiterhin Bestandteil unserer politischen Arbeit sein. Der Landesfrauenrat Thüringen ist als Interessenvertretung von Frauen in Thüringen eine wichtige Struktur um gegen Sexismus und tradierte Rollenbilder in der Gesellschaft zu wirken.

Wir setzen uns dafür ein, dass in Schule, Ausbildung, Arbeitswelt und Kultur moderne Rollenbilder verbreitet und weiterentwickelt werden, indem alle Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht die Chance erhalten, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten. Dazu kann auch gehören, entsprechend eines tradierten Rollenbildes als alleinverdienender Handwerker Frau und Kinder zu ernähren.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Abschaffung des Ehegattensplittings im Steuerrecht

Die Lebensverhältnisse der Menschen haben sich in den letzten Jahren sehr verändert. Verschiedene Formen des Zusammenlebens wurden ausprobiert und haben sich bewährt. Das deutsche Steuerrecht fördert aber immer noch ein einziges Lebensmodell, unabhängig von geleisteter Sorgearbeit in Familien.

  1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das Steuerrecht und die Einteilung der Steuerklassen überprüft und an die gelebten Lebensmodelle der Menschen angepasst werden?
  2. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Menschen mit Erziehungsverantwortung steuerlich entlastet werden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ja. Dafür kämpft die SPD bereits seit vielen Jahren.

Seit vielen Jahren fordern BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abschaffung des Ehegattensplittings und die steuerliche Berücksichtigung verschiedener Formen des Zusammenlebens. Wir setzen dabei den Fokus auf die steuerliche Entlastung für Familien mit Kindern und haben ein Konzept mit Familienbudget und einem Familientarif erarbeitet. Dadurch wollen wir gezielt Kinderarmut bekämpfen und Familien sowie Menschen mit Erziehungsverantwortung steuerlich entlasten. Die Kompetenz zur Reform des Steuerrechts steht allerdings dem Bundesgesetzgeber und nicht dem Thüringer Landtag zu.

Das Steuerrecht fällt nicht in die gesetzgeberischen Kompetenzen Thüringens, daher hat unser Wahlprogramm oder auch die Arbeit der Fraktion DIE LINKE. im Thüringer Landtag darauf nur im beschränkten Maße Einfluss. Wir unterstützen die Forderungen der Steuerpolitik der Partei DIE LINKE auf Bundesebene. Eine Landesregierung hat auf diesem Gebiet nur geringe Einflussmöglichkeiten. DIE LINKE. Thüringen und Bodo Ramelow als Ministerpräsident, haben gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern unsere Möglichkeiten genutzt und uns im Bundesrat eingesetzt für die steuerfinanzierte Angleichung der sogenannten „Mütterrente“ und die gleiche Anrechnung der Kindererziehungszeiten – auch für Kinder, die vor 1992 geboren wurden. Diese Politik wollen wir fortsetzen und Zeiten der Erwerbslosigkeit und der Kindererziehung, besonders von Alleinerziehenden, sowie der Pflege besser absichern.

Aufgrund der Veränderungen im gesellschaftlichen Familienbild halten wir es für an der Zeit, dass die steuerrechtliche Abbildung entsprechend angepasst wird. Darüber hinaus muss das Steuerrecht vereinfacht und flexibilisiert werden.

Eine Entlastung der Menschen, die Kinder großziehen und so die Zukunft der Gesellschaft gewährleisten, werden wir Freie Demokraten immer unterstützen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Gerechtigkeitsfond für in der DDR geschiedene Frauen

Viele in der DDR geschiedene Frauen kämpfen seit der Wiedervereinigung für eine Anerkennung ihrer Leistungen und leben am Existenzminimum. Die Einrichtung eines Gerechtigkeitsfonds wäre für viele von ihnen eine spürbare Verbesserung.

  1. Wie sieht Ihre Partei die Problematik der in der DDR-Geschiedenen?
  2. Werden Sie einen solchen Gerechtigkeitsfond für Thüringen einrichten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ja. Dafür setzt sich die SPD bereits seit vielen Jahren ein.

Eine Regelung zugunsten der Frauen, die vor 1992 im Osten geschieden wurden, ist überfällig. Mit Blick auf das fortgeschrittene Alter der Betroffenen sind weitere Verzögerungen nicht hinnehmbar. Wir unterstützen die Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Antrag, dass für diese Frauen schnellstmöglich eine Regelung in Anlehnung an den Versorgungs­ausgleich eingeführt wird.

Wir unterstützen die Forderungen der Rentenpolitik der Partei DIE LINKE auf Bundesebene. Eine Landesregierung hat auf diesem Gebiet nur geringe Einflussmöglichkeiten. DIE LINKE. Thüringen und Bodo Ramelow als Ministerpräsident, haben gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern unsere Möglichkeiten genutzt und uns im Bundesrat eingesetzt für eine angemessene Rente für in der DDR geschiedene Frauen. DIE LINKE. Thüringen und die Fraktion DIE LINKE. im Thüringer Landtag haben sich stets für die Interessen und Anliegen dieser Frauen stark gemacht und gemeinsam mit ihnen versucht den Druck auf die Bundespolitik zu erhöhen und die Ungerechtigkeit zu beenden. Wir sehen hier die Bundespolitik eindeutig in der Verantwortung.

Die in der DDR geschiedenen Frauen sind eine von mehreren Gruppen, welche in Ihrer Altersvorsorge benachteiligt werden. Das Land Thüringen übernimmt in seinem Haushalt bereits unterschiedliche Ausgleichszahlungen.

Dabei ist die Bundesebene Verantwortlich für den Bereich der Rente und deren Bestimmungen. Aus diesen Grund ist es wenig zielführend, einen landeseigenen Fond einzurichten, da andere Bundesländer mit derselben Problematik konfrontiert sind. Nur die Übernahme der Problematik durch den Bund und eine Einbeziehung in die individuelle Berechnung der Rente stellt hierbei eine nachhaltige Lösung dar.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Situation alleinerziehender Mütter verbessern

Alleinerziehende Mütter sind in Deutschland besonders häufig von Armut betroffen. Dies liegt daran, dass es ihnen oft schwerfällt eine Arbeit zu finden, sie nicht die steuerlichen Vorteile voll ausschöpfen können, die Familien beanspruchen können und wenn sie Arbeit haben, dann oft in der Teilzeitfalle stecken.

  1. Wie werden Sie die Situation speziell für alleinerziehende Frauen verbessern?
  2. Ein großes Problem für alleinerziehende Frauen ist es, bezahlbaren Wohnraum für die Familie zu finden. Wie werden Sie diese Situation verbessern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ja. Das machen wir auch aktuell schon. Unterstützungsmöglichkeiten ergeben sich zum Beispiel im Rahmen der Umsetzung des Landesprogramms Solidarisches Zusammenleben der Generationen. Im Rahmen der kommunalen Sozialplanung werden Beratungs- und Unterstützungsangebote zu identifizieren und zu finanzieren. Wie die genau aussehen entscheiden die Kommunen.

Alleinerziehende Eltern leisten einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich ein für geeignete Präventionsangebote, Randzeitenbetreuung in Hort und Kindergarten, niedrigschwellige Angebote für Familienferien, um nur einige der zahlreichen notwendigen Maßnahmen zu nennen, die die Situation Alleinerziehender unterstützen. Wir fordern die Angleichung der Löhne über Tarifverträge in den unterschiedlichen Branchen sowie über ein neues Steuermodell für Ein-Eltern-Familien.

Und wir unterstützen die BÜNDNISGRÜNE Initiative für eine Kindergrundsicherung, die vom Einkommen der Eltern unabhängig gezahlt wird. Wir brauchen neue Antworten, neue Ideen für bezahlbares Wohnen, aber auch schärfere Regeln, um Mietwucher zu verhindern.

In unserem Wahlprogramm greifen wir die Problematiken, mit denen Alleinerziehende konfrontiert sind in verschiedenen Bereichen auf. Zum Beispiel im Bereich der sozialen Infrastruktur, der Kindergrundsicherung die wir erreichen wollen, der Unterstützung von Familien und Familienförderung in Stadt und Land, in der Arbeitsmarktpolitik. Hier konnten mit dem  unter Rot-Rot-Grün neu ausgerichteten Landesprogramm „Arbeit für Thüringen“ und der Integrationsrichtlinie 5200 Menschen auf dem Weg in eine existenzsichernde Beschäftigung unterstützt werden, insbesondere Langzeitarbeitslose, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen und Geflüchtete.

Die Situation Alleinerziehender in Thüringen hat die Fraktion DIE LINKE. im Thüringer Landtag gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen in einem großen Anhörungsverfahren im Gleichstellungsausschuss des Thüringer Landtags  gemacht, um von Verbände und Interessenvertretungen von Alleinerziehenden Einblick in deren Lebenssituation in Thüringen zu erhalten. Resultat aus dieser Anhörung war ein Plenarantrag, welcher Maßnahmen und Positionen zur Verbesserung der Situation Alleinerziehender bündelte – im Bereich Arbeitsmarkt, flexible Arbeitszeitmodelle, Steuergesetzgebung, Beratung- und Serviceangebote, Gesundheitspflege und Kinderbetreuung in Randzeiten. Wir wollen, dass diese Maßnahmen von unserer zukünftigen Fraktion im Thüringer Landtag und einer LINKEN in Regierung weiter verfolgt und vorangebracht werden.

DIE LINKE. Thüringen orientiert sich an den Zielen des gemeinnützigen Wohnungsbaus: bezahlbare Wohnungen für breite Teile der Bevölkerung zu schaffen. Wir greifen dazu auf alle Instrumente zurück, die der Landesregierung zur Verfügung stehen, um die Kommunen hierbei zu unterstützen. Die Förderung von bezahlbarem barrierefreien Wohnraum, sowohl beim Neubau als auch beim Umbau, werden wir fortsetzen.

Für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf wollen wir erweiterte und flexible Öffnungszeiten bei der Kinderbetreuung umsetzen sowie flächendeckend erschwingliche und zugleich hochwertige Betreuungsangebote schaffen und aufrechterhalten. Darüber hinaus setzen wir auf flexible Arbeitszeitmodelle, Langzeitkonten für Arbeitszeit sowie digitale Arbeitsplätze wie das Homeoffice. All diese New-Work-Ansätze scheitern heute oft noch an übermäßigen bürokratischen Hürden, welche wir spürbar reduzieren möchten.

Bezahlbares Wohnen für alle erreichen wir nur durch mehr Wohnraum im Angebot. Zusätzlicher Wohnraum muss von einer intelligenten Strukturpolitik begleitet werden, um Stadt und Land in Thüringen besser zu verknüpfen. Den Neubau von Wohnungen wollen wir Freie Demokraten attraktiver machen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Altersarmut von Frauen* entgegenwirken

Frauen* erleben durch Schwangerschaft, Elternzeit und die Pflege von Angehörigen häufig Brüche in der Berufsbiografie und arbeiten vielfach in gering bezahlten Berufen. Sie sind daher in hohem Maße von Altersarmut bedroht.

  1. Wie werden Sie dafür sorgen, dass die Rahmenbedingungen der Arbeitswelt den Lebensumständen entsprechend angepasst werden können?
  2. Wie werden Sie für Frauen* mit geringer Rente die gesellschaftliche Partizipation im Alter sicherstellen?
  3. Mit welchen konkreten Schritten werden Sie Altersarmut entgegenwirken?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Zum Beispiel durch die Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung. Darüber hinaus setzen wir uns für Gute Arbeit und gute Löhne aus. Ein angemessenes Lohnniveau ist die beste Vorsorge gegen Altersarmut.

Vor allem Rentnerinnen sind von Altersarmut betroffen. Aber ein gutes und selbstbestimmtes Leben im Alter ist für uns eine Frage der Gerechtigkeit und Würde. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern: Das Rentenniveau darf nicht weiter fallen und die Grundsicherung im Alter muss auf einen Betrag angehoben werden, der Teilhabe tatsächlich ermöglicht.

Weil gerade Frauen von ihrer eigenen Rente eher schlecht als recht leben können, müssen die Rahmenbedingungen so verändert werden, dass Frauen sich im Beruf genauso verwirklichen und sich eine eigene Alterssicherung aufbauen können wie Männer. Und Frauen und Männer sollen sich ihre in der Ehe erworbenen Rentenansprüche fair teilen.

Wir wollen, dass alle in Thüringen lebenden Menschen unabhängig vom Geschlecht frei von Armut sind und keine Angst vor einem sozialen Absturz haben müssen. DIE LINKE will eine grundsätzliche Neuausrichtung in der Rentenpolitik. Niemand darf im Alter arm sein, ganz gleich ob infolge von Berufsunfähigkeit, Zeiten von Arbeitslosigkeit oder Kindererziehung sowie Pflege und auch nicht in Abhängigkeit von der Dauer der Berufstätigkeit. Gute Arbeit – mitbestimmt und tariflich entlohnt– soll in allen Bereichen Wirklichkeit werden. DIE LINKE.

Thüringen steht dafür, dass die Tarifbindung gestärkt und ein höherer Mindestlohn ausgehandelt wird und unterschiedliche Löhne für die gleiche Arbeit in Ost und West und zwischen Männern und Frauen überwunden werden. Dies sind wichtige Bausteine, um einer Ungleichbehandlung am Arbeitsmarkt entgegen zu wirken. Besonders wichtig ist uns auch die Schließung der Rentenrechtslücke für in der DDR geschiedene Frauen (siehe Antwort Frage 8.9).

Gesellschaftliche Partizipation wollen wir mit der Weiterführung des Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ erreichen, welches Angebote orientiert an den konkreten Bedarfen der Unterstützenden, generationenübergreifend, das erhöhte Armutsrisiko von Frauen berücksichtigend, schafft.

Wir nehmen es nicht hin, dass Menschen in Armut leben. Jede und jeder soll im Alter in Würde leben können. Unser Einsatz für gute Arbeit und gute Löhne sowie einen gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 12 Euro pro Stunde ist zugleich ein Kampf um eine gute Rente. Wir setzen uns für eine solidarische Mindestrente von 1.050 Euro ein. Die gesetzliche Rente muss den Lebensstandard im Alter sichern und wirksam vor Armut schützen.

Wir unterstützen die Forderungen der Rentenpolitik der Partei DIE LINKE auf Bundesebene. Eine Landesregierung hat auf diesem Gebiet nur geringe Einflussmöglichkeiten.

Der wichtigste Schritt dazu ist der konsequente Abbau von sichtbaren und unsichtbaren Barrieren sowie die konsequente Bekämpfung von Diskriminierungen. Die sog. Teilzeitfalle, in die Frauen geraten, nimmt glücklicherweise bereits tendenziell ab. Frauen setzen heute nicht mehr so lange wie früher nach einer Geburt mit ihrer beruflichen Tätigkeit aus und Männer haben heute den Wunsch, mehr für ihre Kinder da zu sein. Die tradierten Rollenbilder lösen sich nach und nach auf. Elternzeit für Männer müssen wir dabei noch deutlich attraktiver gestalten. Wir setzen uns zudem für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein, indem wir uns u.a. für eine bessere qualitative Betreuung im Kita-Bereich mit einem guten Personalschlüssel einsetzen.

Um der Altersarmut generell Entgegenzuwirken setzen wir uns für eine Basisrente ein, welche ein Leben über dem Existenzminimums ermöglicht, dabei aber persönliche Anstrengungen in der Altersvorsorge würdigt.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Stärkung von Frauen mit Migrationshintergrund

Frauen, die aus Ländern wie Syrien, dem Irak oder Äthiopien geflohen sind, hatten oft nicht die Chance, eine umfassende Schulbildung zu erwerben. Dies zwingt sie auch in Deutschland in eine Abhängigkeit von ihrer*ihrem Partner*in oder macht es schwierig für sie, sich als alleinstehende Frau in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren.

Was werden Sie speziell für die Förderung von geflohenen Frauen tun?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Frauen mit Migrationshintergrund haben den gleichen Zugang zu Angeboten zur Beratung und Betreuung, wie Frauen ohne Migrationshintergrund. Beratungsstellen müssen dafür qualifiziert sein, dieses Angebot entsprechend umzusetzen.

Die Unterstützung von geflohenen Frauen halten wir für wichtig. Insbesondere im Bereich der Erwachsenenbildung gibt es hier bereits gute Ansätze, die es in Thüringen weiter umzusetzen gilt und die zukünftig zu stärken sind.

Geflüchtet Frauen und Frauen mit Migrationshintergrund gehören selbstverständlich in die Zielgruppe all unserer frauen- und geschlechterpolitischen Forderungen und Vorhaben. Wir wollen ihre spezifischen Bedarfe darin einbinden. Dies gilt für Gewaltschutz ebenso wie für die Frauenzentren wie bei Frauengesundheit und der Unterstützung Alleinerziehender.

Ebenso gilt dies für den flächendeckenden Ausbau einer qualifizierten, behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung und die Sicherstellung bedarfsgerechter Beratungs-, Unterstützungs- und Betreuungsangebote, welche wir schaffen wollen. Die Beratungs- und Netzwerkarbeit des Flüchtlingsrats Thüringen e.V. werden wir weiterhin institutionell fördern.

Frauen mit Migrationshintergrund sind oft von einer Mehrfachdiskriminierung betroffen. Jeder Mensch sollte ein selbstbestimmtes Leben führen können und ohne Einschränkungen am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Der Schlüssel liegt dabei in der Bildung, d.h. konkret u.a. in der Sprachförderung sowie Aus- und Weiterbildung. Die Angebote müssen dabei möglichst niedrigschwellig angeboten werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Gewaltschutz in der Pflege

Die Situationen für LSBTTIQ-Menschen, die sich in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, insbesondere in Pflegeeinrichtungen, befinden, ist für diese oft unzureichend. Präventive Maßnahmen zur Erhaltung der psychischen Gesundheit sind nur mangelhaft bis gar nicht in den Pflegekonzepten vorhanden. Menschen, die schwul, lesbisch oder bisexuell sind, müssen ihre Sexualität, und transgeschlechtlich oder intergeschlechtlich lebende ihre Körperlichkeit offenbaren. Sie sind somit gezwungen, sich im Alter oder bei Eintritt in diese Einrichtungen zu outen oder werden geoutet. Menschen, die heterosexuell sind oder einem heteronormativem Körperbild entsprechen, müssen dies nicht. Damit steigt der Druck, sich diskriminierenden Ereignissen auszusetzen. Trans* und Intergeschlechtlichkeit sind bisher nicht in den Konzepten der Gesundheitsversorgung auf Landesebene integriert.

  1. Wie werden Sie die genannten Personengruppen insbesondere im Rahmen der jungen Pflege und Alterspflege stärken, um im Gesundheitswesen Diskriminierungsfreiheit zu gewährleisten?
  2. Wie wollen Sie die Präventionsangebote auf Landesebene verbessen, um diese Zielgruppe zu stärken?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Dafür braucht es Beratungs- und Betreuungsstruktur.

Die Pflege in Deutschland steht unter gewaltigem Druck. Für die steigende Zahl Pflege­bedürftiger wird es immer schwieriger, eine gute und passende Versorgung sowie Unterstützung durch qualifizierte Pflegefachkräfte zu finden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen aber, dass Pflegefachleute in allen Bereichen in einer angemessenen Personalausstattung arbeiten. Das Fachkräftepotential muss durch attraktivere Arbeitsbedingungen sowie durch Nachquali­fizierungen von Pflegehelferinnen und -helfern zu Fachkräften gehoben werden. In diesem Zusammenhang ist auch für die Situation von LSBTTIQ-Menschen jeglichen Alters zu sensi­bilisieren. Auf Landesebene wäre eine Sensibilisierung durch Anträge aus der parlamentarischen Arbeit und Regierungsinitiativen zu unterstützen.

Das Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt enthält viele Maßnahmen, welche die Bewusstseinsbildung in der Medizin und Pflege betreffen. Da wir zur Umsetzung und Verstetigung des Landesprogramms stehen, können wir uns den Maßnahmen anschließen. So unterstützen wir mit Blick auf die Fragestellung im Besonderen, dass Ärzt*innen, Therapeut*innen, Fachkräfte der ambulanten, teilstationären und stationären Pflege und sonstige Mitarbeiter*innen im Gesundheitswesen einschließlich der Gesundheitsämter für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt sowie die Belange von LSBTIQ*-Personen durch Fort- und Weiterbildung sowie in der Ausbildung sensibilisiert werden.

Wir möchten auch hinweisen auf die Maßnahmen im Kapitel „Transidente Personen und Intergeschlechtliche im Gesundheitswesen“ und „Gesundheitspflege“, die wir in Bezug auf die Fragestellung herausstellen wollen.

Bei der Bekämpfung von Diskriminierung aller Art setzen wir auf Sensibilisierung in der Schule (z.B. Lehr- und Unterrichtsmaterialien) und in der Ausbildung (z.B. Sensibilisierung von Pflegekräften und Polizisten).

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Potentiale des Vereinssports für die Prävention und den Abbau von Diskriminierung nutzen

Der Vereinssport in Deutschland und Thüringen vermittelt Grundsätze und Werte, die einen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zum Abbau von Diskriminierung leisten. Zu ihnen zählen beispielsweise

  • gegenseitiger Respekt, Wertschätzung und Fair Play,
  • ein verantwortungsvoller Umgang mit Kindern und Jugendlichen
  • sowie eine Beteiligung und Mitbestimmung unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion und geistiger wie körperlicher Verfasstheit.

Im Vereinssport haben Gewalt, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Extremismus keinen Platz.

  1. Wie stehen Sie zu diesen Grundsätzen und Werten des Sports?
  2. Welche Bedeutung hat für Sie der organisierte Sport bei der Verankerung dieser Grundsätze und Werte in der Gesellschaft?
  3. Inwieweit streben Sie eine weitere Unterstützung des Sports bei diesen gesamtgesellschaftlichen Anliegen und Aufgaben an?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Dazu finanzieren wir auch derzeit schon Projekte, z.B. beim Landessportbund.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schätzen den organisierten Sport in Thüringen sehr. Die in Vereinssatzungen verankerten Grundsätze und Regeln sind ein wichtiges Fundament gelebter Demokratie und für den Zusammenhalt der Gesellschaft von besonderer Bedeutung.

Die Organisationen des Sports unter dem Dach des Landessportbundes sind für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Thüringen starke zivilgesellschaftliche Partner in der Entwicklung eines modernen Zusammenlebens. In Vereinen organisierter Sport hat enorme Reichweite und bringt vielfachen gesellschaftlichen Nutzen: Gesundheit, sozialen Zusammenhalt, Wertevermittlung, Integration, außerschulische Bildung sowie gesellschaftliche Teilhabe und Mitbestimmung mit demokratischen Mitteln. In den Sportvereinen gelingt Inklusion unkompliziert: Die Verschiedenheit der einzelnen Menschen nach Alter, Geschlecht, Religion, Herkunft, Behinderung oder sexueller Orientierung wird akzeptiert und mitgedacht. Der notwendige Wandel der vielfältigen Zivilgesellschaft ist im Sport oft bereits Realität.

Seit 2014 haben wir uns deshalb in der Landesregierung für eine verbesserte Unterstützung des organisierten Sports eingesetzt. 2015 haben wir das Thüringer Glücksspielgesetz geändert und die jährlichen Zuwendungen an den Landessportbund und seine Anschlussorganisationen um 770.000 EUR pro Jahr erhöht. So erhält der organisierte Sport jährlich bis zu 10,22 Mio. EUR aus den Spieleinsätzen der vom Land veranstalteten Lotterien. Daneben haben wir 2018 mit der rot-rot-grünen Koalition das Thüringer Sportfördergesetz novelliert und die unentgeltliche Nutzung von Sport- und Spielanlagen für den Vereinssport durchgesetzt. Gleichzeitig haben wir die finanzielle Unterstützung des Landes für die Sanierung von kommunalen und Vereins­sportstätten in den letzten Jahren angehoben.

Wir teilen diese Grundsätze und Werte. Der organisierte Sport ist für uns wichtiger Pfeiler für eine Verankerung dieser in der Gesellschaft. Sport trägt zum Zusammenhalt der Gesellschaft bei. Sport hält zur Fairness an. Sport leistet einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge. Sport fördert die Völkerverständigung.

Rot-Rot-Grün hat den Sport in Thüringen in den letzten Jahren gestärkt. Zum Beispiel garantiert das neue Sportfördergesetz Vereinen und Verbänden im Breitensport die kostenlose Nutzung von Sportanlagen für den Trainings- und Wettkampfbetrieb, es bestehen bessere Möglichkeiten für die finanzielle Ausstattung der Sportfachverbände und der Stadt-und Kreissportbünde durch die dauerhafte Erhöhung der finanziellen Mittel für den Landessportbund Thüringen und der Sanierungsstau bei Sportstätten konnte weiter abgebaut werden.

DIE LINKE. Thüringen steht dafür, das der Sport auch zukünftig weitere Unterstützung erhält. Das Sportfördergesetz muss in all seinen Bestandteilen ohne Abstriche umgesetzt werden und der Landessportbeirat zügig seine Arbeit aufnehmen. In Bezug auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt und den Abbau von Diskriminierung ist uns wichtig, dass die  in Thüringen vorhandenen Fanprojekte, etwa in Erfurt und Jena, werden weiterhin unterstützt. Zudem existiert auch im Sport eine Art Geschlechts­spezifisches Lohngefälle (Gender Pay Gap). Sportlerinnen erhalten trotz der­selben sportlichen Leistungen eine geringere monetäre Wertschätzung als Sportler, z.B. bei Entlohnung, Fördermittel oder Sach- und Geldpreisen. Wir wollen erreichen, dass die Wertschätzung und Anerkennung einer sportlichen Leistung bzw. Sportart nicht länger vom Geschlecht abhängig ist

Wir Freie Demokraten wissen um die Bedeutung der Sportvereine und ihrer Arbeit für die Förderung des sozialen Zusammenlebens. Wir stehen uneingeschränkt hinter den Werten des organisierten Sports und wertschätzen seine bedeutende Integrationsfunktion für unsere Gesellschaft. Sport bringt Menschen unabhängig von Geschlecht, Alter, sozialem Status, religiöser oder politischer Anschauung zusammen und lehrt gegenseitigen Respekt und Fair Play. Daher gilt unser Dank den ehrenamtlichen Helfern und Trainern, die Vereinsleben überhaupt erst möglich machen. Diese wollen wir unterstützen und ihnen Wertschätzung zuteilwerden lassen. Aktionen und Projekte der Sportvereine z.B. gegen Gewalt und Extremismus werden wir weiter unterstützen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Integrationsangebote für EU-Bürger*innen

Die EU-Freizügigkeit gilt im europäischen Binnenmarkt. Neben der Entsenderichtlinie und der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit können mobile Arbeitnehmer*innen in der EU von einer Vielzahl von Bildungsprojekten profitieren, wie beispielsweise Erasmus+ und dem Europäischen Freiwilligendienst. Für jene, die sich dauerhaft in Deutschland ansiedeln möchten, fehlen allerdings die hierfür erforderlichen Angebote. EU-Bürger*innen erhalten keine Förderung für Sprachkurse und die Teilnahme an Integrationskursen ist nur auf Sonderantrag möglich und meist kostenpflichtig.

  1. Wie werden Sie den Zusammenhalt der EU-Bürger*innen in den Aufnahmeländern stärken, d.h. Bürger*innen des Aufnahmelandes und EU-Migrant*innen einander näherbringen?
  2. Werden Sie EU-Bürger*innen den kostenfreien Besuch von Sprachkursen und Orientierungskursen ermöglichen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Sprachangebote und Angebote zur Integration müssen ausgebaut werden.

Zusammen mit vielen Menschen überall in Thüringen wurde ein Integrationskonzept entwickelt, dessen Ziele und Maßnahmen Integration für die kommenden Jahre gestaltet und in das wir weiter investieren werden. Zentral sind dabei für uns die Verbesserung des Spracherwerbs als Schlüssel zur Integration, das Nachholen von schulischer Bildung und die Arbeitsmark­tintegration von erwachsenen Migrant*innen, die Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung und Hilfe für traumatisierte Flüchtlinge und vieles mehr. Sprachkurse und Orientierungskurse sollen ohne Ansehen der Herkunft allen Menschen offen stehen, die entsprechende Förderangebote in Anspruch nehmen wollen. Selbstverständlich braucht es auch für EU-Bürger*innen entsprechende Angebote, die wir schaffen wollen.

Zur Sicherstellung eines gleichberechtigten Zugangs zu Bildung und Arbeit wollen wir ein flächendeckendes qualifiziertes Sprachkursangebot unabhängig des Aufenthaltsstatus implementieren und die Sprachförderung im Landesprogramm „Start Deutsch“ bis zum Sprachniveau B2 ausbauen. Einwandernden soll unabhängig ihres Aufenthaltsstatus der Weg in Kitas, Schulen, Berufsausbildungen und Universitäten offen stehen. Mit bedarfsgerechter Sprachförderung in den Bildungsstätten, mit Sensibilisierungen und Qualifizierungen der Mitarbeiter*innen im Bereich interkulturelle Kompetenz und Diversitymanagement und mit aufgabengerechter Personalausstattung folgen dem Anspruch des*der Einzelnen auch die praktischen Voraussetzungen für Inklusion und Bildungserfolg. Darüber hinaus soll der Aufenthalt in Deutschland zum vollumfänglichen Zugang zu Institutionen und Angeboten der Sozialberatung berechtigen. Wir wollen Kollegien und Eltern in den Bildungseinrichtungen, aber auch die Mitmenschen am Arbeitsplatz sensibilisieren sowie Erfahrungs- und Begegnungsräume schaffen. Der bereits erwähnte (siehe 1.7) geplante jährliche Willkommens- und Integrationsgipfel soll unter Beteiligung Betroffener und ihrer Selbstvertretungsorganisationen unsere Flüchtlings- und Integrationspolitik gemeinsam weiterentwickeln und nach den bestehenden Bedürfnissen ausrichten.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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