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Förderung eines diskriminierungssensiblen und vielfaltbewussten Kulturbetriebs

Kulturelle Einrichtungen haben die Möglichkeit, auf künstlerische und informative Weise gesellschaftliche Missstände und Diskriminierungen zu thematisieren. Gleichzeitig werden auch innerhalb des Kulturbetriebs diskriminierende Praxen reproduziert. Dazu gehört etwa, dass Menschen aus marginalisierten Bevölkerungsgruppen in Filmen, auf Bühnen oder in Museen personell wie thematisch unterrepräsentiert sind und /oder Zugangsmöglichkeiten fehlen.

  1. Werden Sie Fördermittel für Kulturbeiträge bereitstellen, die sich kritisch mit Vorurteilen auseinandersetzen, für Diskriminierung sensibilisieren oder gesellschaftliche Vielfalt in nicht stereotyper Weise darstellen?
  2. Wie werden Sie fördern, dass Kulturinstitutionen marginalisierte Bevölkerungsgruppen in ihrer Personalstruktur angemessen abbilden, ihre Perspektiven in den Angeboten und Inhalten repräsentieren und gruppenspezifische Zugangsbarrieren abbauen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das findet in der Kultur und Kunst bereits statt.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden sich dafür einsetzen, Fördermittel für Kulturbeiträge bereitzustellen, die sich kritisch mit Vorurteilen auseinandersetzen, für Diskriminierung sensibilisieren oder gesellschaftliche Vielfalt in nicht stereotyper Weise darstellen. Kunst und Kultur bringen Menschen zusammen, stärken den demokratischen Diskurs, stiften Identität und können die Angst vor der Globalisierung mindern. Sie sind keine Dekoration, sondern gehören ins Zentrum der Gesellschaft. Kunst und Kultur bilden den Resonanzraum für unser politisches und gesellschaftliches Denken und Handeln. Die Freiheit der Kunst ist für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht verhandelbar. Wir wollen darüber hinaus den Blick für die europäische, insbesondere die deutsche Kolonialgeschichte schärfen. Hierzu zählt für uns GRÜNE auch die Förderung von künstlerischen und nichtkünstlerischen Projekten zur Zeitgeschichte.

Kulturförderung muss für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fair, nachhaltig, dezentral, gendergerecht, partizipativ und barrierefrei sein und eine Gesellschaft der Vielen im Blick haben. Entscheidungsstrukturen – sei es in der Landesverwaltung, in Stiftungen oder Jurys – wollen wir gendergerecht besetzen. Kulturvereine sollen in Zukunft bei der Beantragung von Landes- und Bundesfördermitteln kompetenter beraten und unterstützt werden. Förderausschreibungen sollten niedrigschwellig und möglichst zweisprachig zugänglich sein.

Wir begrüßen die inklusiven Angebote im Bereich der Sozio- und Breitenkultur und auch der freien Szene und für den Bereich der kulturellen Bildung. Beim Blick auf die Theater festzustellen ist, dass sich die Theaterbetriebe sehr wohl inklusive und vielschichtig im Personal abbilden. Trotzdem möchten wir die Diversitätsansätze im Kulturbereich erhören.  Die wachsende Vielfalt in der Gesellschaft muss uns dazu anhalten, ein Konzept für Diversität im Kulturbereich zu entwickeln. Dazu werden wir Diversitäts- und Gleichstellungspläne auf den Weg bringen – mit konkreten Maßnahmen in den Bereichen Personal, Programm, Publikum und Zugänge.

 

Ja, wir werden Fördermittel auch für Kulturbeiträge bereitstellen, die sich kritisch mit Vorurteilen auseinandersetzen, für Diskriminierung sensibilisieren oder gesellschaftliche Vielfalt in nicht stereotyper Weise darstellen. Schwächen der Gesellschaft aufzuzeigen ist ureigenste Aufgabe von Kultur und wird genau aus diesen Gründen finanziell gefördert.

Welche Bevölkerungsgruppen sich in der Personalstruktur von Kulturinstitutionen wiederfinden, obliegt den jeweiligen Institutionen und ihren Personalakteuren. Für Kultureinrichtungen, die vom Land Thüringen als Arbeitsgeberin geführt werden, gelten die gleichen Antidiskriminierungsvorgaben wie für alle anderen Verwaltungseinrichtungen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Barrierefreiheit in Kultureinrichtungen

Kultureinrichtungen sollten für alle offen sein. Rollstuhlplätze sind mittlerweile an vielen Theatern und Bühnen vorhanden, für dicke Menschen geeignete Sitzmöglichkeiten fehlen hingegen. Oft sind beispielswiese die Sitzflächen zu schmal oder Armlehnen begrenzen die Stühle seitlich, so dass eine Vergrößerung der Abstände zwischen den Stühlen keinen Zugewinn an Komfort mit sich bringt.

Wie werden Sie Barrierefreiheit für alle in den Kultureinrichtungen sicherstellen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Barrierefreiheit ist für alle gesellschaftlichen Bereiche ein wichtiges Ziel.

Bei der Verwirklichung von Selbstbestimmung und gleichberechtigter Teilhabe gibt es für viele Menschen viele Hemmschwellen, Stolpersteine und Schranken. Diese Hindernisse ein wenig überwindbarer zu machen, die nötige Unterstützung zur Teilhabe zu ermöglichen, in Thüringen ein modernes Teilhaberecht im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu realisieren: das ist auch Aufgabe der Politik. Zur gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft gehören barrierefreie Zugänge zu Kultur- und Erholungsorten, zu Tourismus- und Freizeitangeboten, zu Spielstätten und Sportangeboten. Wir wollen eine Gesellschaft, in der alle Menschen in großer Selbstverständlichkeit miteinander leben können. Dafür setzen sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein.

DIE LINKE. will den Ausbau und Neubau von Jugendhäusern, -zentren und -klubs hinsichtlich Barrierefreiheit vorantreiben und fördern, um auch Kindern und Jugendlichen mit körperlichen Beeinträchtigungen Teilhabe zu ermöglichen. Außerdem wollen wir den fortgeschriebenen Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorantreiben, die Nachteilsausgleiche der sinnesbehinderten Menschen in ihrer Höhe anpassen, weitere Nachteilsausgleiche prüfen und uns dafür einsetzen, diese bundesweit einheitlich auf hohem Niveau festzusetzen.

Aus Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention ergibt sich, dass sich Kunst und Kultur ohne Abstriche auch für Menschen mit Behinderungen erschließen lassen müssen. Der Staat muss hier als Vorbild vorangehen und Barrierefreiheit in staatlichen Kulturinstitutionen herstellen. Hier sprechen wir einerseits von baulicher Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte Personen. Hier ist in Thüringen bereits vielerorts gute Arbeit geleistet worden. Kleinere private Einrichtungen haben oftmals aus finanziellen Gründen Schwierigkeiten entsprechende Baumaßnahmen umzusetzen, finden aber dann individuelle Lösungen, wenn der Bedarf da ist. Hier könnte der Freistaat Unterstützung bei der Baufinanzierung leisten.

Aber wir sprechen auch über Barrierefreiheit für seh- und hörbehinderte Menschen. Hier greift die barrierefreie Umsetzung viel tiefer in die künstlichere Darstellung ein, was ein viel umfangreicheres Umdenken in der Produktion von Kulturinhalten bedeutet. Der Freistaat Thüringen könnte hier dafür sorgen, dass die eigenen Kultureinrichtungen für neue Formate z.B. unter Einbeziehung audio-visueller Hilfsmittel sensibilisiert werden. Immer vorausgesetzt, dass die Ausübung der künstlerischen Freiheit erhalten bleibt.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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