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Inklusion und Bildungsgerechtigkeit

Vielfalt im Klassenzimmer ist Ziel und Realität zugleich. Kinder mit unterschiedlichen sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Zugehörigkeiten und Zuschreibungen kommen hier während einer prägenden Lebensphase zusammen. Wie Kinder diese Phase erleben, welche Möglichkeiten sie erhalten oder ihnen versagt bleiben, stellt die Weichen für ihr weiteres Leben.

  1. Wie stellen Sie sicher, dass der Bildungserfolg für alle Kinder trotz verschiedener Hintergründe und Fähigkeiten garantiert wird, insbesondere beim Zugang zur Schule und Schulübergängen, speziell dem ins Gymnasium?
  2. Wie stellen Sie sicher, dass Maßnahmen zur Förderbedarfsfeststellung diskriminierungsfrei erfolgen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir setzen auf ein inklusives Schulsystem. Das Kind soll im Mittelpunkt stehen und die Schule die individuellen Bedarfen des berücksichtigen. Aus unserer Sicht ist ein Ausbau der Thüringer Gemeinschaftsschule der richtige Weg, das sie eine möglichst späte Selektion im Bildungssystem ermöglicht.

Das Ziel von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist, dass jede und jeder den jeweils bestmöglichen Schulabschluss erreichen kann. Dazu werden wir die Qualität von Schule verbessern, indem wir die Schulentwicklung voranbringen, einen schulischen Qualitätsrahmen schaffen und die externe Evaluierung ausbauen. Programme zu gewaltfreien Konfliktlösungsstrategien sollen ausgebaut und die Stellen für Schulsozialarbeit bis 2025 verdoppelt werden, damit an jeder Schule künftig Schulsozialarbeit zur Verfügung stehen kann.

Den Rechtsanspruch auf individuelle Förderung und das Recht auf gemeinsamen Unterricht werden wir weiter umsetzen, die Voraussetzungen für inklusiven Unterricht weiter verbessern und das Elternwahlrecht konsequent stärken. Dazu gilt es, die Lehrer*innenbildung konsequent an Inklusion auszurichten, gleichberechtigte multiprofessionelle Teams an Schulen einzurichten und den Entwicklungsplan Inklusion umzusetzen. Die Förderbedarfsfeststellung soll weiterhin professionell auf einer wissenschaftlich fundierten Basis erfolgen. Insbesondere gilt es, zukünftig Lehrkräfte für den professionellen Umgang mit Vielfalt aus-, fort- und weiterzubilden, so dass sie geeignete Förder- und Unterstützungsangebote entwickeln können.

Sprache ist der wichtigste Schlüssel zu gelungener Integration. Die Kapazitäten für die schulische Sprachförderung wollen wir erhöhen, mitgebrachte Sprachkompetenzen stärker anerkennen und die Programme „Start Deutsch“ und „Start Bildung“ in die Berufsschulen integrieren. Die Schulpflicht soll erweitert werden, bis ein erster Schulabschluss erreicht ist oder das 18. Lebensjahr vollendet ist. Das pädagogisch unwirksame Sitzenbleiben wollen wir abschaffen.

Die LINKE. Thüringen setzt sich für ein Bildungswesen ein, dass jedem Kind vollkommen ungeachtet seiner Herkunft entsprechend seiner individuellen Anlagen, Interessen und Fähigkeiten die besten Bildungschancen ermöglicht. Das neue Schulgesetz trägt deswegen in allen Teilen dem inklusiven Ansatz der Bildung Rechnung, wobei die Grundsätze der individuellen Förderung und der Antidiskriminierung gleich in den ersten Paragraphen geregelt sind. Verschiedene Bestimmungen im Gesetz untersetzen das, so für das Gymnasium §7(2) Nachteilsausgleich und Hilfsmittel bzgl. der Aufnahmeprüfung. Um Kindern mit Migrationshintergrund den Weg ans Gymnasium zu erleichtern, haben wir die Anerkennung der Herkunftssprache als zweite Fremdsprache gesetzlich verankert.
Zur Frage 2 wäre wichtig, zu wissen, welche Diskriminierungserfahrungen während der Feststellung eines möglichen Förderbedarfs hier konkret gemeint sind. Wenn es solche gibt, so muss vorgebeugt und dagegen interveniert werden. Hierbei laden wir sie ein diese Bedarfe aufzuzeigen und gemeinsam mit uns Lösungsstrategien zu entwickeln und umzusetzen

Wir Freie Demokraten bauen auf die Kompetenz der Pädagoginnen und Pädagogen vor Ort in den Schulen. Jedes Kind soll die Chance erhalten, ganz individuelle Förderung zu erfahren. Das geht nur mit kompetenten und motivierten Lehrerinnen und Lehrern. Gemeinsam mit der Schulleitung und den Eltern sollen sie auch weiterhin speziellen Förderbedarf ermitteln und umsetzen können. Hierfür bietet unser Konzept der „selbstverantwortlichen  Schule“ viele Ansätze, um möglichst unkompliziert zusätzliches Personal in die Bildungsarbeit einzubeziehen. Wir vertrauen darauf, dass durch den regelmäßigen Austausch im Lehrerkollegium Diskriminierung entgegengewirkt wird.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Barrierefreiheit im Gesundheitssystem

Die gesundheitliche Regelversorgung von eingeschränkten trans*- und intergeschlechtlichen Menschen sowie behinderten Frauen ist durch fehlende barrierefreie Praxen oft nicht gewährleistet. Besonders problematisch ist der Mangel an gynäkologischen Praxen, die über geeignete Behandlungsstühle und eine rollstuhlgerechte Toilette verfügen.

Werden Sie für niedergelassene Ärzt*innen Anreize schaffen, um in Zukunft ein flächendeckendes Netz an barrierefreien Praxen zu gewährleisten?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Patient*innen können sich mit Fragen dazu unter der Telefonnummer 03643/8084222 bei der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT) informieren. Darüber hinaus zeichnen sich gerade die neuen MVZ durch eine höhere Barrierefreiheit aus, dies ist auch bei der Einrichtung neuer Praxen bzw. Standorte zu bedenken.

Rot-Rot-Grün hat in der Legislatur von 2014 bis 2019 das Förderprogramm zur Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum finanziell verstärkt und um die Förderung von Barrierefreiheit ergänzt. Hier wollen wir auch zukünftig anknüpfen.

Ja. Barrierefreiheit ist Grundvoraussetzung für eine bestmögliche Teilhabe aller, auch am Gesundheitssystem. Barrierefreie Praxen sind daher auch in der Fläche notwendig. Darüber hinaus wollen wir über die Möglichkeiten der Telemedizin diskutieren, um gemeinsam mit den Vertretungen des Gesundheitssektors eine flächendeckende Versorgung auf modernstem Standard zu ermöglichen. Die Niederlassungsbarrieren für Ärztinnen und Ärzte wollen wir bearbeiten, um auch im ländlichen Raum eine medizinische Versorgung zu gewährleisten.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Barrierefreie Unterstützungsangebote für Frauen*

Frauen* und Mädchen* mit Beeinträchtigung sind um ein Vielfaches mehr von Gewalt betroffen als Frauen* und Mädchen* ohne Beeinträchtigung. Sie sind wegen ihrer Beeinträchtigung und der damit verbundenen Lebensbedingungen besonders verletzbar, unter anderem weil sie im Alltag mehr auf andere Menschen angewiesen sind. Gewaltschutz und Unterstützungsangebote müssen darauf abgestimmt sein: Dies reicht vom barrierefreien Zugang bis zur Erweiterung der Konzepte bestehender Angebote. Diese werden dem noch nicht gerecht. Es braucht für Thüringen Leitlinien zur Prävention und Intervention bei Gewalt, aber auch Fortbildungsangebote für Sozialarbeiter*innen, Lehrer*innen, Ärzt*innen etc.

  1. Werden Sie dafür Sorge tragen, dass Beratungs- und Unterstützungsangebote auch von Frauen* und Mädchen* mit geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen genutzt werden können?
  2. Welche Maßnahmen werden Sie dafür konkret umsetzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ja. Das liegt aber auch in den Händen der Träger, die diese Angebote realisieren.

Im Bundeshaushalt wurden 2019 6 Mio. EUR für ein Investitions- und Sanierungsprogramm für Frauenhäuser und Beratungsstellen bereitgestellt. Laut Plänen des Bundesfrauenministeriums sollen für 2020 nochmal 30 Mio. EUR fließen. Dieses Bundesprogramm unterstützt die Barrierefreiheit des Hilfesystems gegen Gewalt an Frauen mit Behinderung. Das begrüßen wir, nehmen uns aber nicht aus unserer Thüringer Verantwortung. Denn es gibt Lücken, die wir füllen müssen: die Unterversorgung von Frauen mit Behinderungen im Bereich Gynäkologie, zu geringe Unterstützungs- und Wohnangebote für Mütter mit Lernschwierigkeiten, das hohe Armutsrisiko behinderter Frauen, Gewaltschutzprogramme für Frauen in den Werkstätten.

In unserem Wahlprogramm nehmen wir beim Punkt der Umsetzung der Istanbul-Konvention deutlich Bezug darauf, dass die Umsetzung mit besonderem Blick auf die Herstellung von Barrierefreiheit geschehen muss.

DIE LINKE. Thüringen setzt sich dafür ein, die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vollständig umzusetzen. Wir wollen Schritt für Schritt Inklusion, umfassende Barrierefreiheit sowie volle Teilhabe in allen Lebensbereichen erreichen. Menschen mit und ohne Behinderungen müssen gleichermaßen am gesellschaftlichen Leben teilhaben und politisch mitbestimmen dürfen. Die betrifft auch die Beratung und Unterstützung von Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigung. Außerdem wollen wir den fortgeschriebenen Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorantreiben.

Wir brauchen ein flächendeckendes Netz an Hilfsangeboten für von Gewalt Betroffene in Thüringen. Dieses muss sowohl physische als auch die psychische Versorgung beinhalten. Wir wollen bestehende Strukturen und den Bedarf weiterer Angebote evaluieren. Darüber hinaus setzen wir auf eine Ergänzung aktueller Angebote in den Einrichtungen durch z.B. telefonische und digitale Hilfs- und Gesprächsangebote, die anonym und von überall wahrgenommen werden können.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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