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Geschlechtergerechte, diskriminierungsfreie Sprache

Sprache schafft Wirklichkeit. Eine geschlechtergerechte, diskriminierungsfreie Sprache kann dazu beitragen, Menschen vor Diskriminierung zu schützen. Der Staat muss bei diesem Thema seiner Vorbildwirkung nachkommen.

  1. Wie stehen Sie zu einer geschlechtergerechten, diskriminierungsfreien Sprache?
  2. Werden Sie sich für deren konsequente Anwendung in den behördlichen Dienststellen, Erlassen und Rechtsvorschriften, amtlichen Schreiben, Stellenausschreibungen und bei der Gestaltung von Vordrucken einsetzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir werden in der Arbeit der Partei eine geschlechtergerechte Sprache.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für inkludierende Sprache ein. Deshalb verwenden wir als Partei den Gender-Star. Wir wollen weiterhin dafür werben, inkludierende Sprache zu nutzen und dies auch in der Öffentlichkeit besser bekannt zu machen. Dabei ist gerade in Verwaltungs­dokumenten noch viel zu tun – hier werben wir dafür, Formulare und Texte in einer möglichst geschlechtsneutralen inkludierende Sprache zu verfassen.

DIE LINKE.Thüringen legt in den eigenen Dokumenten und Veröffentlichungen Wert auf eine geschlechtsneutrale und diskriminierungsfreie Sprache und nutzt ansonsten stets die weibliche und männliche Form. Außerdem wollen wir auch auf die Benutzung einfacher Sprache achten. In unserem Wahlprogramm zur Landtagswahl 2019 haben wir aufgenommen, dass wir uns für eine geschlechtsneutrale Sprache bzw. für eine die Vielfalt der Geschlechter widerspiegelnde Sprache in der öffentlichen Verwaltung einsetzen werden.

Im §28 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes ist festgelegt, dass Behörden und Dienststellen bei Erlass von Rechtsvorschriften, Verwaltungsvorschriften, bei der Gestaltung von Vordrucken, in amtlichen Schreiben und bei Stellenausschreibungen soweit wie möglich geschlechtsneutrale Bezeichnungen zu wählen haben. Die von der rot-rot-grünen Regierung ernannte Beauftragte für die Gleichstellung von Mann und Frau des Landes Thüringen, Frau Katrin Christ-Eisenwinder, hat dazu einen Leitfaden mit Empfehlungen zur Verwendung gendersensibler Sprache veröffentlicht, um die Anwendung den Behörden und Dienststellen nahe zu bringen und zu vereinfachen.

In Sprache wird gewachsene Diskriminierung oftmals sehr deutlich. Insofern unterstützen wir einen offenen Diskurs über die Veränderung von Sprache, um Diskriminierung zu vermeiden. Wir wollen dabei aber nicht das Kind mit dem Bade ausschütten. Bei der Neuerstellung von Vorlagen und Erlassen sollte eine geschlechtsneutrale Ansprache gewählt werden. Eine Überarbeitung aller existierenden Dokumente sollte unter dem Aspekt der Effizienz geprüft werden. Allerdings darf die geschlechterneutrale Ansprache nicht zulasten der Verständlichkeit gehen. Zumal Sprache auch eine Verständnisbarriere sein kann, wenn sie zu kompliziert ist. Wenn wir die Wahl haben zwischen einfacher oder geschlechtergerechter Sprache entscheiden wir Freie Demokraten uns für einfache Sprache.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Gendergerechte und inkludierende Sprache in Verwaltungsdokumenten

Die Sprache in Verwaltungsdokumenten verwendet anstelle von inkludierender Sprache, die alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigt, immer noch das generische Maskulinum.

Werden Sie in Verwaltungsdokumenten alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigen und wenn ja, wie?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ja. Schriftlich.

In der rechtsförmlichen Sprache sollte sich zumindest die Verwendung sowohl der weiblichen als auch der männlichen Form (z.B. Bürgerinnen und Bürger) wiederfinden. Schreiben und Vordrucke sollen Frauen ausdrücklich benennen. Überall wo es möglich ist, sollen neutrale Formulierungen verwendet werden, also z.B. Lehrende, Teilnehmende, Studierende… Allein schon wegen der vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Verpflichtung des Staates, die Geschlechtsangabe „divers“ im Geburtenregister zu ermöglichen, ist mittlerweile die Verwen­dung geschlechtergerechter Sprache in Gesetzestexten und Verwaltungsdokumenten zwingend.

Wir führen in unserem Programm zur Landtagswahl aus, dass wir uns für eine geschlechtsneutrale Sprache bzw. für eine die Vielfalt der Geschlechter widerspiegelnde Sprache in der öffentlichen Verwaltung einsetzen.

DIE LINKE. Thüringen steht für die Akzeptanz und Anerkennung vielfältiger Lebensweisen, geschlechtlicher Identitäten und sexueller Orientierungen. Wir wollen dazu beitragen, dass Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, Trans*- und Intersexuelle und queere Menschen (LSBTTIQ*) selbstbestimmt und diskriminierungsfrei leben können. Das Achten auf geschlechtsneutrale Sprache bzw. die Verwendung einer die Vielfalt der Geschlechter widerspiegelnde Sprache ist hierfür ein wichtiger Baustein.

Außerdem beinhaltet das Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt folgende Maßnahme, deren Umsetzung wir unterstützen: „Umstellung der Formulare auf das Weglassen des Geschlechtseintrags soweit geschlechtsneutral möglich entsprechend der Vorbereitung auf die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017“.

Wir werden uns dafür einsetzen, dass Verwaltungsdokumente möglichst so formuliert sind, dass sie nicht einzelne Gruppen von Menschen diskriminieren. Das Gendern mit Hilfe von Hilfskonstruktionen, die der Systematik der Grammatik unserer Sprache widersprechen, sehen wir aus Gründen der Verkomplizierung der Sprache jedoch kritisch. Wir sehen in Passivkonstruktionen und substantivierten Aktivpartizipien mögliche Alternativen zum generischen Maskulinum. Verwaltungssprache sollte zwar alle Geschlechter gleichermaßen ansprechen, aber auch so einfach wie möglich verständlich sein.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Inklusion und Bildungsgerechtigkeit

Vielfalt im Klassenzimmer ist Ziel und Realität zugleich. Kinder mit unterschiedlichen sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Zugehörigkeiten und Zuschreibungen kommen hier während einer prägenden Lebensphase zusammen. Wie Kinder diese Phase erleben, welche Möglichkeiten sie erhalten oder ihnen versagt bleiben, stellt die Weichen für ihr weiteres Leben.

  1. Wie stellen Sie sicher, dass der Bildungserfolg für alle Kinder trotz verschiedener Hintergründe und Fähigkeiten garantiert wird, insbesondere beim Zugang zur Schule und Schulübergängen, speziell dem ins Gymnasium?
  2. Wie stellen Sie sicher, dass Maßnahmen zur Förderbedarfsfeststellung diskriminierungsfrei erfolgen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir setzen auf ein inklusives Schulsystem. Das Kind soll im Mittelpunkt stehen und die Schule die individuellen Bedarfen des berücksichtigen. Aus unserer Sicht ist ein Ausbau der Thüringer Gemeinschaftsschule der richtige Weg, das sie eine möglichst späte Selektion im Bildungssystem ermöglicht.

Das Ziel von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist, dass jede und jeder den jeweils bestmöglichen Schulabschluss erreichen kann. Dazu werden wir die Qualität von Schule verbessern, indem wir die Schulentwicklung voranbringen, einen schulischen Qualitätsrahmen schaffen und die externe Evaluierung ausbauen. Programme zu gewaltfreien Konfliktlösungsstrategien sollen ausgebaut und die Stellen für Schulsozialarbeit bis 2025 verdoppelt werden, damit an jeder Schule künftig Schulsozialarbeit zur Verfügung stehen kann.

Den Rechtsanspruch auf individuelle Förderung und das Recht auf gemeinsamen Unterricht werden wir weiter umsetzen, die Voraussetzungen für inklusiven Unterricht weiter verbessern und das Elternwahlrecht konsequent stärken. Dazu gilt es, die Lehrer*innenbildung konsequent an Inklusion auszurichten, gleichberechtigte multiprofessionelle Teams an Schulen einzurichten und den Entwicklungsplan Inklusion umzusetzen. Die Förderbedarfsfeststellung soll weiterhin professionell auf einer wissenschaftlich fundierten Basis erfolgen. Insbesondere gilt es, zukünftig Lehrkräfte für den professionellen Umgang mit Vielfalt aus-, fort- und weiterzubilden, so dass sie geeignete Förder- und Unterstützungsangebote entwickeln können.

Sprache ist der wichtigste Schlüssel zu gelungener Integration. Die Kapazitäten für die schulische Sprachförderung wollen wir erhöhen, mitgebrachte Sprachkompetenzen stärker anerkennen und die Programme „Start Deutsch“ und „Start Bildung“ in die Berufsschulen integrieren. Die Schulpflicht soll erweitert werden, bis ein erster Schulabschluss erreicht ist oder das 18. Lebensjahr vollendet ist. Das pädagogisch unwirksame Sitzenbleiben wollen wir abschaffen.

Die LINKE. Thüringen setzt sich für ein Bildungswesen ein, dass jedem Kind vollkommen ungeachtet seiner Herkunft entsprechend seiner individuellen Anlagen, Interessen und Fähigkeiten die besten Bildungschancen ermöglicht. Das neue Schulgesetz trägt deswegen in allen Teilen dem inklusiven Ansatz der Bildung Rechnung, wobei die Grundsätze der individuellen Förderung und der Antidiskriminierung gleich in den ersten Paragraphen geregelt sind. Verschiedene Bestimmungen im Gesetz untersetzen das, so für das Gymnasium §7(2) Nachteilsausgleich und Hilfsmittel bzgl. der Aufnahmeprüfung. Um Kindern mit Migrationshintergrund den Weg ans Gymnasium zu erleichtern, haben wir die Anerkennung der Herkunftssprache als zweite Fremdsprache gesetzlich verankert.
Zur Frage 2 wäre wichtig, zu wissen, welche Diskriminierungserfahrungen während der Feststellung eines möglichen Förderbedarfs hier konkret gemeint sind. Wenn es solche gibt, so muss vorgebeugt und dagegen interveniert werden. Hierbei laden wir sie ein diese Bedarfe aufzuzeigen und gemeinsam mit uns Lösungsstrategien zu entwickeln und umzusetzen

Wir Freie Demokraten bauen auf die Kompetenz der Pädagoginnen und Pädagogen vor Ort in den Schulen. Jedes Kind soll die Chance erhalten, ganz individuelle Förderung zu erfahren. Das geht nur mit kompetenten und motivierten Lehrerinnen und Lehrern. Gemeinsam mit der Schulleitung und den Eltern sollen sie auch weiterhin speziellen Förderbedarf ermitteln und umsetzen können. Hierfür bietet unser Konzept der „selbstverantwortlichen  Schule“ viele Ansätze, um möglichst unkompliziert zusätzliches Personal in die Bildungsarbeit einzubeziehen. Wir vertrauen darauf, dass durch den regelmäßigen Austausch im Lehrerkollegium Diskriminierung entgegengewirkt wird.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Anerkennung sprachlicher Vielfalt in der Schule

Kinder, die nicht in Deutschland geboren sind, sprechen oft noch nicht in ausreichendem Maße Deutsch. Sie verwenden daher bisweilen ihre Herkunftssprache, um zu kommunizieren. In vielen Schulen in Thüringen werden sie aufgrund ihrer Herkunft und Sprachkenntnisse diskriminiert. Es gibt Fälle, in denen die Verwendung der Muttersprache verboten ist.

  1. Werden Sie sicherstellen, dass Kinder mit Migrationshintergrund die Sprache ihres Herkunftslandes erhalten bleibt?
  2. Planen Sie, neue Lösungen für den Unterricht von Herkunftssprachen für migrantische Kinder zu entwickeln und dabei migrantische Lehrer*innen und Expert*innen in die Planungs- und Entscheidungsprozesse einzubeziehen?
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das Sicherzustellen kann nicht nur durch den Staat, sondern muss vor allem durch das familiäre Umfeld sichergestellt werden.

Die Anerkennung von sprachlicher Vielfalt und der jeweiligen Herkunftssprache im schulischen Kontext halten wir für wichtig. Selbstverständlich braucht es entsprechende Lehrkräfte dafür, die wir sukzessive gewinnen wollen. Neben der intensiven Förderung in Deutsch als Zweitsprache, die wir allerdings für prioritär halten, wollen wir auch den Unterricht in den jeweiligen Herkunftssprachen als ergänzendes Wahlfach unterstützen.

Nach Entscheidung der Kultusministerkonferenz gehört der herkunftssprachliche Unterricht zu den Standards der Interkulturellen Bildung und Erziehung (IBE). Die Anerkennung und die Möglichkeit zur Pflege der Herkunftssprache für Menschen mit Migrationshintergrund sind uns wichtig. Wir möchten uns in der kommenden Legislatur der Herausforderung des gestiegenen Bedarfs nach herkunftssprachlichem Unterricht stellen und gemeinsam mit Betroffenenorganisationen und Bildungsexpert*innen (z.B. dem Bundesausschuss Migration, Diversity und Antidiskriminierung der GEW) Konzepte entwickeln, die ermöglichen, dass auch in Thüringen ein Teil des zu erteilenden Unterrichts in der Herkunftssprache erteilt werden kann. Bezüglich der Ausbildung und Gewinnung von Lehrkräften für herkunftssprachlichen Unterricht benötigt Thüringen Erfahrungen aus anderen Bundesländern.

Mehrsprachigkeit ist etwas Besonderes und sollte daher grundsätzlich erhalten und gefördert werden. Aus unserer Sicht sollte der Fokus im Unterricht an Thüringer Schulen auch in Zukunft auf dem Erlernen von Deutsch und Englisch liegen. Unser Konzept der „selbstverantwortlichen Schule“ lässt aber auch hier Raum, bei besonderem Bedarf in den jeweiligen Schulen ganz eigene Sprachausbildung zu organisieren. Wenn Schulen selbst über Personal, Budget und Inhalt entscheiden können, stellt das Lehrangebot einer seltenen Sprache sicher einen Mehrwert dar. Darüber hinaus vertrauen wir auch auf die Fähigkeit der jeweiligen Community, den Erhalt der Muttersprache selbstorganisiert zu ermöglichen. Dafür gibt es bereits heute gute Beispiele.

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Selbstbestimmte Geschlechtsansprache und Namensverwendung in Schulen und Hochschulen

Namens- und Geschlechtseintragsänderungen sind äußerst langwierige Prozesse. Währenddessen werden trans* und nicht-binäre Menschen an Hochschulen und Schulen häufig noch mit dem falschen Geschlecht und einem nicht selbstgewählten Namen angesprochen. Das wirkt sich negativ auf die Lebensqualität, den Studienalltag und damit die Leistungsfähigkeit der Personen aus.

Werden Sie Hochschulen und Schulen ermutigen und auffordern – soweit möglich – unabhängig vom Abschluss der formellen Namens- und/oder Geschlechtseintragsänderung trans* und nicht-binäre Menschen bereits mit ihrem selbstgewählten Namen und in ihrem Geschlecht anzusprechen sowie Zeugnisse und Schüler*innen- bzw. Studierendenausweise darauf auszustellen?

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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir unterstützen, dass Menschen unabhängig von ihrer geschlechtlichen Orientierung in Thüringen frei leben können. Das soll auch in den Thüringer Schulen und Hochschulen gelebt werden. Darauf wie Einzelpersonen agieren kann aber nicht vollumfänglich staatlich kontrolliert werden.

Sprache schafft nicht nur Bewusstsein, sondern ist auch Ausdruck von Machtverhältnissen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen daher auch bei Geschäftsordnungen und Gesetzestexten für die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache, die tatsächlich alle anspricht und nicht nur „mitmeint“. Daher ist es für uns selbstverständlich, dass dort, wo es möglich ist, die Erfassung der Geschlechtsidentität durch die jeweilige Person erfolgt und nicht von außen zugeschrieben wird. Dafür braucht es auch eine Sensibilisierung in den Behörden. Daher setzen wir uns dafür ein, dass die Landesantidiskriminierungsstelle (LADS) Mittel für öffentlichkeitswirksame Kampagnen, zum Beispiel gegen Sexismus, Rassismus oder für LSBTIQ*-Rechte, erhält, um viele Thüringer*innen mit diesen Themen erreichen zu können. In Zukunft wollen wir auch die vielfaltssensible Fort- und Weiterbildung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sowie der öffentlichen Verwaltung insgesamt zur Aufgabe der LADS machen.

Was die Verwendung der selbstgewählten Namen und des Geschlechts und die Ansprache in Unterricht und Alltag angeht, so gibt es hier auf jeden Fall einen Ermessensspielraum der Einrichtungen und Pädagog*innen bzw. Hochschullehrer*innen, der unseres Erachtens genutzt werden sollte. In diesem Sinne würden wir Verantwortliche auf jeden Fall ermutigen, entsprechend den geäußerten Wünschen von trans* und nicht binären Menschen zu verfahren, auch schon vor den amtlich vollzogenen Anerkennungsverfahren. Beim Ausstellen schriftlicher Ausweise etwa muss sicher in den meisten Fällen aus Gründen der Rechtsverbindlichkeit auf die vollzogene amtliche Änderung gewartet werden.

Wir Freie Demokraten unterstützen gern Bildungseinrichtungen und Vertreter der Betroffenen bei einem offenen und konstruktiven Diskurs, um eine praktikable Lösung für die Ansprache und Namensgebung zu finden. Beim Ausstellen von amtlichen Papieren und Urkunden ist immer auch abzuwägen, inwiefern durch die Verwendungen des „nicht amtlichen“ Namens der Person Nachteile entstehen können. Hier ist immer sicherzustellen, dass die Zuordnung entsprechend möglich bleibt.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Prostituiertenschutzgesetz sinnvoll anwenden

Seit in Kraft treten des Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) wurde die Aufgabe der Registrierung, also die Anmeldung, Beratung und Erlaubnis, von Prostituierten übergangsweise in die Zuständigkeit des Landesverwaltungsamtes gelegt. Seit Einführung des ProstSchG wurden viele der Sexarbeiter*innen in die Illegalität gedrängt, da die Regelungen des Gesetzes an der Lebenswirklichkeit der Sexarbeiter*innen vorbeigehen. Dazu gehört auch, dass Registrierung und Gesundheitsberatung ausschließlich in deutscher Sprache erfolgen, eine Sprachmittlung ist nicht vorgesehen.

  1. Wie werden Sie der Stigmatisierung und Illegalisierung von Sexarbeiter*innen entgegenwirken?
  2. Die bisherigen Regelungen zur Umsetzung des Gesetzes sind übergangsweise. Wann werden Sie die aktuellen Verfahrensweisen überarbeiten? Oder werden Sie sich zur Abschaffung des Gesetzes positionieren?
  3. Wie werden Sie dafür sorgen, dass Ansprechpartner*innen zur Registrierung und der Gesundheitsberatung entsprechend der Bedarfe der Sexarbeiter*innen sensibilisiert sind? Werden Sie dafür sorgen, dass eine Sprachmittlung an Registrierung und Gesundheitsberatung angebunden wird?
  4. Werden Sie sich für die Einrichtung einer sogenannten „Hurenberatung“ (psychosoziale Beratungsstelle) einsetzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das Prostitutionsschutzgesetz muss darauf hin evaluiert werden, ob es tatsächlich dem Schutz der Frauen oder lediglich ihrer Kontrolle dient. Letzteres ist aus unserer Sicht nicht legitim. Es braucht Beratungsangebote für Prostituierte.

Das Gesetz ist ein Bundesgesetz, ein Erlass spezieller landesrechtlicher Ausführungsvorschriften ist in Thüringen derzeit in Arbeit. Wir fordern: Das Recht der Sexarbeiter*innen auf sexuelle Selbstbestimmungsrecht muss gestärkt und verträgliche Arbeitsbedingungen müssen geschaf­fen werden! Wir unterstützen die Forderung von Terre des femmes, dass die Anmeldung von Prostituierten in Thüringen gebührenfrei möglich ist. Wir wollen, dass dieses Gesetz eine wirkliche Verbesserung für Sexarbeiter*innen darstellt.

Die Sprachmittlung wird durch das Programm des Migrationsministeriums abgesichert, das soll auch über diese Legislaturperiode hinaus abgesichert sein. Und wir fordern eine strukturierte und landesweite Behördenstruktur, mit entsprechend geschultem Personal und Themenwissen. Zu begrüßen ist – ein entsprechender Bedarf vorausgesetzt – die Einrichtung einer Huren­beratung bzw. die entsprechende Schulung der Fachkräfte in den Frauen- und Lesben-Beratungsstellen.

Die Fraktion DIE LINKE. im Thüringer Landtag hat die Ausführung des ProstSchG in Thüringen auf dem parlamentarischen Weg in Ausschusssitzungen und Kleinen Anfragen thematisiert. Wir teilen die Kritik der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag am bestehenden Gesetz. Bei der Umsetzung des ProstSchG in Thüringen ist uns die Gebührenfreiheit für Prostituierte und Sexarbeiter*innen bei Anmeldung und Beratung wichtig ebenso wie die angemessene Beratung und Registrierung ohne Sprachbarriere. Dolmetsching erfolgte in der bisherigen Praxis unserer Kenntnis nach über das Projekt SprIntpool sowie eine online Sprachmittler-Software.

Wir setzen uns für eine Fachberatungsstelle für Sexarbeiterinnen und -arbeiter und Betroffene von Zwangsprostitution ein, um sie zu schützen und zu stärken.  Wir wählen damit bewusst einen Weg, der auf die Selbstbestimmung von Sexarbeiterinnen und -arbeitern setzt.

Wir Freie Demokraten wollen Behörden, die es einfach haben und es den Menschen einfach machen. Wir wollen Bürokratie abbauen und lebensferne Verordnungen abschaffen. Statt mehr Verbote wollen wir mehr Vertrauen, Freiheit und Eigeninitiative. Prostituierte sollen in Thüringen sicher leben und arbeiten können. Es sollte ihnen aber freigestellt werden, welche Informations- und Beratungsleistungen sie in Anspruch nehmen wollen. Gerade Frauen, die unternehmerisch in der Prostitution tätig sind, müssen nicht an die Hand genommen werden. Kriminialität wird nicht durch bürokratische Drangsalierung bekämpft, sondern durch eine gut ausgestattete Polizei und Justiz, die gerade in den entsprechend frequentierten Regionen besonders für das Thema sensibilisiert ist.

Auch psychosoziale Beratungsleistungen müssen für Prostituierte anonym und barrierefrei zugänglich sein. Dafür zählt für uns auch entsprechende Sprachmittlung und eine Sensibilisierung der beratenden Akteure.

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Integrationsangebote für EU-Bürger*innen

Die EU-Freizügigkeit gilt im europäischen Binnenmarkt. Neben der Entsenderichtlinie und der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit können mobile Arbeitnehmer*innen in der EU von einer Vielzahl von Bildungsprojekten profitieren, wie beispielsweise Erasmus+ und dem Europäischen Freiwilligendienst. Für jene, die sich dauerhaft in Deutschland ansiedeln möchten, fehlen allerdings die hierfür erforderlichen Angebote. EU-Bürger*innen erhalten keine Förderung für Sprachkurse und die Teilnahme an Integrationskursen ist nur auf Sonderantrag möglich und meist kostenpflichtig.

  1. Wie werden Sie den Zusammenhalt der EU-Bürger*innen in den Aufnahmeländern stärken, d.h. Bürger*innen des Aufnahmelandes und EU-Migrant*innen einander näherbringen?
  2. Werden Sie EU-Bürger*innen den kostenfreien Besuch von Sprachkursen und Orientierungskursen ermöglichen?
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Sprachangebote und Angebote zur Integration müssen ausgebaut werden.

Zusammen mit vielen Menschen überall in Thüringen wurde ein Integrationskonzept entwickelt, dessen Ziele und Maßnahmen Integration für die kommenden Jahre gestaltet und in das wir weiter investieren werden. Zentral sind dabei für uns die Verbesserung des Spracherwerbs als Schlüssel zur Integration, das Nachholen von schulischer Bildung und die Arbeitsmark­tintegration von erwachsenen Migrant*innen, die Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung und Hilfe für traumatisierte Flüchtlinge und vieles mehr. Sprachkurse und Orientierungskurse sollen ohne Ansehen der Herkunft allen Menschen offen stehen, die entsprechende Förderangebote in Anspruch nehmen wollen. Selbstverständlich braucht es auch für EU-Bürger*innen entsprechende Angebote, die wir schaffen wollen.

Zur Sicherstellung eines gleichberechtigten Zugangs zu Bildung und Arbeit wollen wir ein flächendeckendes qualifiziertes Sprachkursangebot unabhängig des Aufenthaltsstatus implementieren und die Sprachförderung im Landesprogramm „Start Deutsch“ bis zum Sprachniveau B2 ausbauen. Einwandernden soll unabhängig ihres Aufenthaltsstatus der Weg in Kitas, Schulen, Berufsausbildungen und Universitäten offen stehen. Mit bedarfsgerechter Sprachförderung in den Bildungsstätten, mit Sensibilisierungen und Qualifizierungen der Mitarbeiter*innen im Bereich interkulturelle Kompetenz und Diversitymanagement und mit aufgabengerechter Personalausstattung folgen dem Anspruch des*der Einzelnen auch die praktischen Voraussetzungen für Inklusion und Bildungserfolg. Darüber hinaus soll der Aufenthalt in Deutschland zum vollumfänglichen Zugang zu Institutionen und Angeboten der Sozialberatung berechtigen. Wir wollen Kollegien und Eltern in den Bildungseinrichtungen, aber auch die Mitmenschen am Arbeitsplatz sensibilisieren sowie Erfahrungs- und Begegnungsräume schaffen. Der bereits erwähnte (siehe 1.7) geplante jährliche Willkommens- und Integrationsgipfel soll unter Beteiligung Betroffener und ihrer Selbstvertretungsorganisationen unsere Flüchtlings- und Integrationspolitik gemeinsam weiterentwickeln und nach den bestehenden Bedürfnissen ausrichten.

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Psychosoziale Versorgung von Geflüchteten

Ein großer Teil der in Deutschland lebenden geflüchteten Menschen hat in unterschiedlichsten Formen Gewalt erfahren. Das erlebte Trauma stellt eine starke psychische Belastung dar, weshalb die Betroffenen gesundheitlich Unterstützung benötigen. Der Bedarf an psychosozialer Versorgung, beispielsweise in Form einer Psychotherapie, übersteigt jedoch bei weitem die vorhandenen Kapazitäten im Gesundheitssystem. Hinzu kommt, dass die Versorgung oft scheitert, weil die Kosten für Dolmetschungsleistungen nicht übernommen werden.

  1. Werden Sie die Kostenübernahme von Dolmetschungsleistungen im Gesundheitsbereich, insbesondere bei Psychotherapien, garantieren?
  2. Wie werden Sie eine ausreichende psychosoziale Versorgung für Geflüchtete sicherstellen?
  3. Werden Sie sich für die Aufenthaltssicherung von traumatisierten Geflüchteten und Überlebenden von Folter, Krieg und sexualisierter Gewalt einsetzen?
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Ja.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für eine umfassende medizinische Versorgung von Geflüchteten ein. Das schließt selbstverständlich notwendige Dolmetschleistungen ein. Durch eine institutionelle Landesförderung wollen wir die psychosoziale Versorgung weiter absichern. Auf Bundesebene setzen wir uns für die Aufenthaltssicherung von besonders vulnerablen Gruppen ein.

Ein umfassendes Screening besonderer Schutzbedarfe bereits in der Erstaufnahme sowie die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Begleitung und Unterstützung besonders schutzbedürftiger Personen sind ebenso Bestandteil eines umfassenden Gewaltschutzkonzeptes wie die Schulung der Beschäftigten und die Einführung eines Beschwerdemanagementsystems für die Bewohnerinnen und Bewohner in der Erstaufnahmeeinrichtung. Geflüchtete Kinder, Jugendliche und junge Volljährige sollen entsprechend den Bedarfen und Bedürfnissen psychosoziale Beratung und Therapie sowie fachliche Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, auch über das 18. Lebensjahr hinaus, erhalten. Zudem soll das Angebot Schritt für Schritt auf den gesamten Personenkreis der Geflüchteten erweitert werden. Uns ist bewusst, dass es an psychotherapeutischen Angeboten (Ärzt*innen, Therapeut*innen, Therapieplätze)  im Gesundheitssystem fehlt und setzen uns daher für einen Ausbau dieser ein. Thüringen braucht mehr Spezialist*innen für die genannten Traumata. Daher wollen wir auf Fachverbände zugehen, um gemeinsam Strategien und Angebote zu entwickeln, sodass sich mehr Therapeut*innen für die Arbeit mit traumatisierten Geflüchteten spezialisieren. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit den Kostenträger*innen und Psychosozialen Zentren wie Refugio Thüringen e.V. Lösungen suchen, die die Kostenerstattung für psychosoziale und -therapeutische Angebote für Geflüchtete entbürokratisieren und damit eine bessere Versorgung ermöglichen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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