Die EU-Freizügigkeit gilt im europäischen Binnenmarkt. Neben der Entsenderichtlinie und der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit können mobile Arbeitnehmer*innen in der EU von einer Vielzahl von Bildungsprojekten profitieren, wie beispielsweise Erasmus+ und dem Europäischen Freiwilligendienst. Für jene, die sich dauerhaft in Deutschland ansiedeln möchten, fehlen allerdings die hierfür erforderlichen Angebote. EU-Bürger*innen erhalten keine Förderung für Sprachkurse und die Teilnahme an Integrationskursen ist nur auf Sonderantrag möglich und meist kostenpflichtig.
- Wie werden Sie den Zusammenhalt der EU-Bürger*innen in den Aufnahmeländern stärken, d.h. Bürger*innen des Aufnahmelandes und EU-Migrant*innen einander näherbringen?
- Werden Sie EU-Bürger*innen den kostenfreien Besuch von Sprachkursen und Orientierungskursen ermöglichen?
Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet. |
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Sprachangebote und Angebote zur Integration müssen ausgebaut werden. |
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Zusammen mit vielen Menschen überall in Thüringen wurde ein Integrationskonzept entwickelt, dessen Ziele und Maßnahmen Integration für die kommenden Jahre gestaltet und in das wir weiter investieren werden. Zentral sind dabei für uns die Verbesserung des Spracherwerbs als Schlüssel zur Integration, das Nachholen von schulischer Bildung und die Arbeitsmarktintegration von erwachsenen Migrant*innen, die Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung und Hilfe für traumatisierte Flüchtlinge und vieles mehr. Sprachkurse und Orientierungskurse sollen ohne Ansehen der Herkunft allen Menschen offen stehen, die entsprechende Förderangebote in Anspruch nehmen wollen. Selbstverständlich braucht es auch für EU-Bürger*innen entsprechende Angebote, die wir schaffen wollen. |
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Zur Sicherstellung eines gleichberechtigten Zugangs zu Bildung und Arbeit wollen wir ein flächendeckendes qualifiziertes Sprachkursangebot unabhängig des Aufenthaltsstatus implementieren und die Sprachförderung im Landesprogramm „Start Deutsch“ bis zum Sprachniveau B2 ausbauen. Einwandernden soll unabhängig ihres Aufenthaltsstatus der Weg in Kitas, Schulen, Berufsausbildungen und Universitäten offen stehen. Mit bedarfsgerechter Sprachförderung in den Bildungsstätten, mit Sensibilisierungen und Qualifizierungen der Mitarbeiter*innen im Bereich interkulturelle Kompetenz und Diversitymanagement und mit aufgabengerechter Personalausstattung folgen dem Anspruch des*der Einzelnen auch die praktischen Voraussetzungen für Inklusion und Bildungserfolg. Darüber hinaus soll der Aufenthalt in Deutschland zum vollumfänglichen Zugang zu Institutionen und Angeboten der Sozialberatung berechtigen. Wir wollen Kollegien und Eltern in den Bildungseinrichtungen, aber auch die Mitmenschen am Arbeitsplatz sensibilisieren sowie Erfahrungs- und Begegnungsräume schaffen. Der bereits erwähnte (siehe 1.7) geplante jährliche Willkommens- und Integrationsgipfel soll unter Beteiligung Betroffener und ihrer Selbstvertretungsorganisationen unsere Flüchtlings- und Integrationspolitik gemeinsam weiterentwickeln und nach den bestehenden Bedürfnissen ausrichten. |
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Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten. |
Bewertung
So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.
CDU | SPD | GRÜNE | DIE LINKE | FDP | AfD | |
Sensibilität für Problemlage | ||||||
Konkretion der Maßnahme | ||||||
Effektivität der Maßnahme | ||||||
Bewertung insgesamt |