Ein wirksamer Diskriminierungsschutz braucht eine stabile rechtliche Grundlage. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) war ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Gleichzeitig bestehen relevante rechtliche Schutzlücken in zentralen Lebensbereichen, die in den Regelungsbereich der Länder fallen. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Bildung und staatliches Handeln. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) kann hier einen wichtigen Beitrag leisten. Dessen Ausarbeitung wird auch im Zwischenbericht der Enquete-Kommission gegen Rassismus als notwendige Maßnahme gefordert.
- Werden Sie in der kommenden Legislaturperiode ein Landesantidiskriminierungsgesetz erarbeiten und verabschieden?
- Welche inhaltlichen Eckpunkte wird dieses LADG haben?
- Wie werden Sie dabei die Ergebnisse verschiedener Evaluationen des AGG und die darin formulierten Verbesserungsbedarfe berücksichtigen (u.a. Fristenregelung, Verbandsklagerecht, offene Merkmalsliste, einheitliches Schutzniveau)?
CDU | SPD | GRÜNE | DIE LINKE | FDP | AfD | |
Bewertung insgesamt |
Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet. |
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Ja. Orientierung kann das Antidiskriminierungsgesetz in Berlin sein. Aktuelle Ergebnisse aus dem AGG sind aus unserer Sicht in der Gesetzgebung zu berücksichtigen. |
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Die Schutzlücken des AGG im Bildungsbereich und im Behördenrecht können nur durch ein Landesantidiskriminierungsgesetz geschlossen werden. Wir wollen deshalb ein Thüringer LADG auf den Weg bringen. Das Gesetz soll sowohl ein Klagerecht für Betroffene im Fall von öffentlich-rechtlichem Handeln als auch ein Verbandsklagerecht beinhalten. Der Katalog der Diskriminierungsgründe soll im Vergleich zum AGG um das Merkmal des sozialen Status erweitert werden. Weiterhin sollen in dem Gesetz die Zuständigkeiten und Kompetenzen der Landesantidiskriminierungsstelle geregelt werden. |
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Wir wollen ein Landesantidiskriminierungsgesetz, das Schutz vor rassistischer Diskriminierung, vor Diskriminierungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der sexuellen Identität und des sozialen Status bietet. Das Landesantidiskriminierungsgesetz soll Schutzlücken des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) schließen – insbesondere die bestehenden Lücken bei der Diskriminierung durch hoheitliches Handeln. Es soll auch ein Verbandsklagerecht, verlängerte Klagefristen und Beweislasterleichterungen für von Diskriminierung Betroffenen enthalten. Auf Bundesebene wollen wir uns für die Novellierung des AGG einsetzen. Wir haben uns mit den verschiedenen Stellungnahmen und Evaluationen von zivilgesellschaftlichen Beratungsstellen und Dachverbänden zum AGGs befasst. |
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Wir wollen die Kompetenzen aller Thüringer Beauftragten gegen Diskriminierung bestimmter gesellschaftlicher Gruppen zu einem zentralen Antidiskriminierungsbeauftragten zusammenfassen. Um Antidiskriminierung als gesellschaftliche Querschnittsaufgabe zu unterstreichen und die ministerielle Unabhängigkeit des Beauftragten sicherzustellen, soll seine Position direkt beim Thüringer Landtag angesiedelt werden. Dieser erhält dann die entsprechenden Kompetenzen, die Notwendigkeit einer gesonderten Gesetzgebung zu prüfen und ggf. mit den Akteuren in den Verbänden umzusetzen. |
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Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten. |