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Perspektive der Landesantidiskriminierungsstelle

Thüringen hat mit der Landesantidiskriminierungsstelle, die in der Staatskanzlei angesiedelt ist, eine zentrale Anlauf- und Kompetenzstelle geschaffen. Ihr Mandat umfasst die Aufgabenbereiche Öffentlichkeitsarbeit, Prävention, Sensibilisierung, Erst- und Verweisberatung für Betroffene, Vernetzung und Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Akteuren.

  1. Wie schätzen Sie das Mandat und die aktuelle Ausstattung der Stelle ein?
  2. Wie werden Sie die Arbeit der Landesantidiskriminierungsstelle fortführen?
  3. Welche Pläne haben Sie bezüglich der institutionellen Anbindung, der zivilgesellschaftlichen Vernetzung, der Ausstattung und des Mandates der Landesantidiskriminierungsstelle für die kommende Legislatur?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir sprechen uns für eine unabhängige und niedrigschwellige Antidiskriminierungsstelle aus. Die Ausstattung ist nach Bedarf anzupassen.

Das Angebot der LADS muss weiter ausgebaut werden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich deshalb dafür ein, die Stelle mit besseren finanziellen Mitteln auszustatten. Die niedrigschwellige Erreichbarkeit der Stelle muss verbessert werden. Hinsichtlich der Unabhängigkeit wollen wir prüfen, ob die Stelle nicht besser bei den Beauftragten des Landtages angesiedelt werden sollte. Die LADS soll als koordinierende Stelle zusammen mit zivilgesellschaftlichen Netzwerkpartnern für ein flächendeckendes Antidiskriminierungsangebot sorgen. Um die Datengrundlage zu Diskriminierungsrealitäten in Thüringen zu verbessern, soll die Stelle entsprechende Forschungsvorhaben unterstützen.

DIE LINKE will die Arbeit und das Ausbau der Landesantidiskriminerungstelle mit erhörter Förderung weiter unterstützen. In den HH-Jahren 2018/2019 hatte der LADS als Projektmittel jeweils pro Jahr 180.000 EUR und für Öffentlichkeitsarbeit/Veranstaltungen 50.000 EUR sowie 250.000 EUR (2018) bzw. 200.000 EUR (2019) aus Mitteln zur Umsetzung des Integrationskonzeptes zur Verfügung. Das Mandat der LADS schließt die Initiierung, Begleitung sowie Förderung der Planung, Steuerung und Kontrolle von Projekten oder einzelner Prozesse im Themenfeld im Staatlichen und an der Schnittstelle zum nichtstaatlichen Beriech. Die Arbeit ist gerichtet auf Sensibilisierung der Gesellschaft, Präventionsarbeit, Beratung (Ersteinschätzung und Aufbau von internen/externen Beratungsstrukturen) Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit.  Zudem macht die LADS Beratung für Behörden und öffentliche Einrichtungen im Bereich der Umsetzung des AGG. Die LADS hält Kontakte zu vereinen und Verbände und fördert deren Vernetzung zu (nicht) staatlichen Einrichtungen und Institutionen. Außerdem initiiert, begleitet und fördert die LADS eine netzwerkorientierte und bedarfsgerechte Beratungsstruktur, beispielweise Thadine, ein Antidiskriminierungsnetzwerk. Die Zusammenarbeit mit diesem Netzwerk wird in der nächsten Periode ausgebaut werden, die LADS ist kein Ersatz für eine unabhängige Antidiskriminerungsstelle. Außerdem wollen eine Antirassismusbeauftragte/einen Antirassismusbeauftragten als Ansprechperson für Betroffene von Rassismus und Diskriminierung und für öffentliche Einrichtungen einsetzen. Zudem wollen wir einen Antirassismus-Beirat einrichten – als Beratungsgremium für die Landesregierung und zur Erarbeitung von Strategien gegen Rassismus und Diskriminierung. Der Beirat soll dann eine intensivere Zusammenarbeit sowohl mit der Landesantidiskriminierungsstelle als auch mit der unabhängigen Antidiskrimineriungstelle sowie zivilgesellschaftliche Antidiskriminierungsnetzwerke wie Thadine institutionalisieren.

Wir werden die Geschäftsstelle Antidiskriminierung weiterführen und finanziell absichern. Inwiefern es an der einen oder anderen Stelle weiterer Maßnahmen bedarf, werden wir prüfen. Eine ausreichende finanzielle Ausstattung ist für die Arbeitsfähigkeit der Geschäftsstelle natürlich Grundvoraussetzung.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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