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Verwaltung als Schnittstelle zu den Bürger*innen

Die Entscheidungen und das Verhalten von Verwaltungen haben einen großen Einfluss auf das Leben von Menschen. In Studien und in der Antidiskriminierungsberatung wird regelmäßig von Diskriminierungserfahrungen im Kontakt mit staatlichen Stellen berichtet. Gleichzeitig fällt es Betroffenen gerade in diesem Lebensbereich schwer, ihre Rechte einzufordern.

  1. Welches Konzept verfolgt Ihre Partei, um einen diskriminierungssensiblen Umgang der Verwaltung in ihren Abläufen und Strukturen sowie im direkten Kontakt mit den Bürger*innen sicherzustellen?
  2. Wo sehen Sie Regelungsbedarfe und welche konkreten Maßnahmen planen Sie in der kommenden Legislatur?
  3. Werden Sie ein Beschwerdemanagement für Diskriminierung einführen? Wie wird dieses sicherstellen, dass konkrete und qualifizierte Ansprechpartner*innen zur Verfügung stehen? Wie werden Sie dafür Sorge tragen, dass das Verfahren transparent ist, bei allen Verwaltungen und Behörden mit direktem Kund*innenkontakt eingeführt wird und die Bürger*innen hiervon Kenntnis erhalten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

An dieser Stelle möchten wir auf den Abschlussbericht der Enquetekommission verweisen. Diskriminierung und Rassismus dürfen in der Öffentlichen Verwaltung keinen Platz haben.

In Thüringen gibt es bereits die Thüringer Landesantidiskriminierungsstelle (LADS). Diese ist bei der Staatskanzlei angesiedelt und hat damit die Möglichkeit, eine abgestimmte Strategie zwischen allen Ministerien und der Verwaltung zu verfolgen und umzusetzen. Eine dieser Strategien ist das Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt. Damit wurden bereits zahlreiche Maßnahmen angestoßen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen, dass bestehende Projekte im Bereich der Antidiskrimi­nierungsarbeit gestärkt werden und die LADS ausgebaut und weiterentwickelt wird. Dazu wollen wir vor allem die Unabhängigkeit und niedrigschwellige Erreichbarkeit der LADS verbessern. Damit soll die Stelle ihre Aufgaben als Prüf- und Beschwerdestelle und als Koordinierungsstelle für Behörden und zivilgesellschaftliche Organisationen besser erfüllen können. Darüber hinaus halten wir eine Aufgaben-Erweiterung der LADS für notwendig: Es ist wichtig, eine Datengrundlage zu Diskriminierungsfällen in Thüringen zu bekommen. Hier sollte die LADS nicht nur Vorfälle erfassen und auswerten, sondern auch Studien umsetzen, die Diskriminierung speziell in Thüringen untersuchen. In Zukunft wollen wir auch die vielfaltssensible Fort- und Weiterbildung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sowie der öffentlichen Verwaltung insgesamt zur Aufgabe der LADS machen.

Damit die Landesantidiskriminierungsstelle all diese wichtigen Aufgaben auch wirklich erfüllen kann, werden wir uns für eine wesentlich umfangreichere Ausstattung der Stelle einsetzen.

Um einen diskriminierungssensiblen Umgang der Verwaltung in ihren Abläufen und Strukturen sowie im direkten Kontakt mit den Bürger*innen sicherzustellen, diskutiert DIE LINKE die Anregung aus der Enquetekommission, ein Fort- und Weiterbildungsangebot bezüglich aller Diskriminierungsdimensionen aus dem AGG sowie sozioökonomischer Status und Geschlechtsidentität für die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes zu entwickeln und die bereits bestehenden Angebote zu evaluieren. Da Fort- und Weiterbildungen als Sensibilisierungs- und Präventionsmaßnahmen besonders gut geeignet sind, sollte geprüft werden, welche Möglichkeiten es gibt, die Beschäftigten zur Teilnahme an den Angeboten zu verpflichten oder die Teilnahme bei deren Beurteilungen zu berücksichtigen. Außerdem arbeiten In diesem Bereich in Thüringen u.a. der Beauftragte für Menschen mit Behinderung, die Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlingen, und die Beauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann. Um eine diskriminerungssensiblen Umgang der Verwaltung zu erhöhen wollen wir auch eine Antirassismusbeauftragte/einen Antirassismusbeauftragten als Ansprechperson für Betroffene von Rassismus und Diskriminierung und für öffentliche Einrichtungen einsetzen. Zudem wollen wir einen Antirassismus-Beirat einrichten – als Beratungsgremium für die Landesregierung und zur Erarbeitung von Strategien gegen Rassismus und Diskriminierung.  Diese Stellen sollen zusammen die Regelungsbedarfe, auch im Bereich Beschwerdemanagement, feststellen und konkreten Maßnahmen entwickeln.

Der Staat hat beim Kampf gegen Diskriminierungen Vorbildfunktion. In Bezug auf Diskriminierungen durch die Verwaltung sehen wir vor allem regelmäßige Sensibilisierung als Teil der Lösung. Besonderen Regelungsbedarf sehen wir im Bereich des Beschwerdemanagements. Wir wollen daher dort ansetzen und Hürden abbauen, die bisher verhindern, Fehlverhalten zur Sprache zu bringen. Wir Freie Demokraten werden gemeinsam mit dem oder der Antidiskriminierungsbeauftragten beim Thüringer Landtag dafür sorgen, dass Bedienstete in der Verwaltung regelmäßig für bewusste und unbewusste Diskriminierung sensibilisiert werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Landesverwaltung als Arbeitsgeberin

Die Thüringer Verwaltung ist eine große Arbeitgeberin. Als solche ist sie für einen effektiven Diskriminierungsschutz ihrer Mitarbeiter*innen und für Chancengleichheit von Bewerber*innen verantwortlich. Damit hat sie eine Vorbildfunktion für andere Arbeitgeber*innen.

  1. Welche Schritte planen Sie, um die Schutzgebote und weiterführenden Handlungsmöglichkeiten wie Positive Maßnahmen, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) angelegt sind, umzusetzen?
  2. Werden Sie AGG-Beschwerdestellen in den Landesverwaltungen und -betrieben flächendeckend einrichten und ihre Arbeit evaluieren?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die konkrete Umsetzung muss in den einzelnen Verwaltungen, Ministerien und Dienststellen realisiert werden. Alle Angebote sollten regelmäßig mit Blick auf ihre Wirksamkeit und Weiterentwicklung zur evaluieren.

Da sich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nur auf die Erwerbstätigkeit und das Privat­recht beschränkt, wollen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Lücken im Bereich des öffentlichen Handelns, wie beispielsweise im staatlichen Bildungswesen oder bei den Sicherheitsbehörden, durch die Schaffung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes schließen. So wollen wir den Schutz vor Diskriminierungen jeglicher Erscheinungsform, egal ob aufgrund rassistischer Zuschreibungen, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität oder des sozialen Status, verbessern und Chancengleichheit herstellen. Mit diesem Gesetz werden wir auch die Beschwerdestellen und deren Zuständigkeiten definieren. Im Rahmen der Stärkung der LADS könnte man dieser auch diese Funktion zuweisen. Eine Evaluierung der Maßnahmen werden wir nach einem angemessenen Zeitraum vornehmen.

DIE LINKE fordert die Erhebung von Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten zu den Beschäftigten des Thüringer Landesdienstes bezüglich aller Merkmale des AGG und des sozioökonomischen Status, Sprache sowie der gelebten Geschlechtsidentität. Auf der Grundlage der aus der Studie resultierenden Erkenntnisse zu Chancengerechtigkeit, Vielfalt und Diskriminierung kann dann ein fundiertes Diversity Management für den Landesdienst entwickelt werden.  Außerdem kann die Studie ein wichtiges Werkzeug werden, in der Evaluierung der AGG-Beschwerdestellen in der Landesverwaltung. Im Rahmen des Personalentwicklungskonzeptes 2025 fördert die Thüringer Staatkanzlei die Erstellung einer Studie mit dem Titel „Vielfalt entscheidet Thüringen“ (VET). Mit der Studie können die Diskriminierungsrealitäten innerhalb der Landesverwaltung differenziert erfasst, die bisherige Antidiskriminierungsarbeit wissenschaftlich evaluiert und weitere Maßnahmen zum Abbau von Diskriminierung entwickelt werden. Die Durchführung des Projektes steht bislang allerdings noch aus. Die AGG-Beschwerdestellen werden von dem Landesantidiskriminierungsstelle in der Staatskanzlei evaluiert.

Aus unserer Sicht gibt es in allen Verwaltungsbereichen eine Antidiskriminierungsstelle, die sich effektiv um den Diskriminierungsschutz der Mitarbeitenden kümmert. Wie die jeweilige Umsetzung aussieht, kann pauschal nicht beantwortet werden. Darüber hinaus ist die Gleichstellungsbeauftragte des Landes auch für Bedienstete der Thüringer Verwaltungen ansprechbar.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Landesverwaltung als Diversity-Vorbild

Die thüringische Landesverwaltung hat den Auftrag, die Vielfältigkeit der thüringischen Bevölkerung in ihrer eigenen Personalstruktur widerzuspiegeln. Damit steht sie in der Verantwortung, hierauf proaktiv hinzuwirken.

  1. Was sind die Eckpunkte Ihres ministerienübergreifenden Diversity Mainstreaming Konzeptes?
  2. Werden Sie in der Landesverwaltung und den Landesbetrieben anonymisierte Bewerbungsverfahren einführen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir wollen die anonymisierte Bewerbung im Rahmen eines Modells erproben und ggf. auf die gesamte Verwaltung ausweiten.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen bei der Personalgewinnung für den öffentlichen Dienst diversity-orientierte Ansätze nutzen und so die Repräsentativität in der Beschäftigtenstruktur hinsichtlich unterschiedlicher Vielfaltsdimensionen wie beispielsweise bei Mitarbeiter*innen mit Migrationshintergrund in der öffentlichen Verwaltung und in sozialen Einrichtungen verbessern. Dafür braucht es mehr Antirassismus- und Diversitätstrainings sowie Angebote an Schulungen für kultursensibles Verhalten in Behörden, Kitas, Schulen und Krankenhäusern, also an Orten, an denen Menschen häufig mit Zugewanderten und Geflüchteten arbeiten. Genauso ist für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft die Integrations- und Kulturarbeit der Migrant*innen­organisationen unverzichtbar. Wir werden sie weiter fördern und dafür auch die professionelle Ehrenamtskoordinierung verstetigen. Auch das Netz der Migrations-Beratungsstellen (Migranetz) soll flächendeckend ausgebaut werden. In einem partizipativen Prozess wollen wir zusammen mit zivilgesellschaftlichen Institutionen einen Landesaktionsplan gegen Rassismus und Diskriminierung erarbeiten.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützen schon länger die Forderung nach anonymisierten Bewerbungsverfahren. Die „Prüfung, Erprobung und ggf. Umsetzung“ von anonymisierten Bewerbungsverfahren fand sich deshalb auch als Maßnahme im Thüringer Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt wider. Wir werden die Ergebnisse dieser Maßnahme in der kommenden Legislaturperiode evaluieren und auf die flächendeckende Umsetzung der anonymisierten Bewerbungsverfahren in der Landesverwaltung und den Landesbetrieben drängen.

Als Landespartei kann DIE LINKE nicht ein Konzept für alle Ministerien entwickeln und umsetzen. Allerdings unterstützen wir die neuen Diversity-Ansätze, die in der Verwaltung angeregt werden. Unter dem Thüringer lntegrationskonzepts liegen die Grundlagen für ein Diversity-Management-Konzept der Landesverwaltung. Wir befürworten den Teilkonzept des Personalentwicklungskonzeptes der Landesverwaltung (PEK 2025), die u.a. die  Erhebung von Antidiskriminierungs-und Gleichstellungsdaten sowie Einstellungen, Erfahrungen und Maßnahmen Einzelner und von Behörden zum Thema Diskriminierung innerhalb der Thüringer Landesverwaltung vorsieht.

Im Rahmen der Arbeit der Enquetekommission zu Rassismus und Diskriminierungen in Thüringen diskutieren wir anonymisierte Bewerbungsverfahren für die Landesverwaltung und fordert eine Initiative zur Etablierung von anonymen Bewerbungsverfahren auf dem Arbeitsmarkt zu ergreifen. Diese soll sich sowohl an Unternehmen der Privatwirtschaft als auch den öffentlichen Dienst richten.     Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dürfen Bewerber*innen keine Benachteiligungen im Bewerbungsprozess wegen der im AGG aufgeführten Diskriminierungsdimensionen erfahren. Wie zahlreiche Studien belegen, kommt es trotz dieser eindeutigen Rechtslage dennoch weiterhin zu Diskriminierungen, vor allem auch bezüglich des Merkmals der Herkunft. Für den ersten Schritt des Einstellungsverfahrens, die Einladung zum Bewerbungsgespräch, steht mit dem anonymen Bewerbungsverfahren ein geeignetes Instrument zur Herstellung von mehr Chancengleichheit für alle Bewerber*innen zur Verfügung. Die Anonymisierung wird nach der Einladung zum Bewerbungsgespräch aufgehoben. Die Personalverantwortlichen erhalten bis zu diesem Zeitpunkt keine Kenntnis von etwaigen Diskriminierungsmerkmalen der Bewerber*innen. Für die Arbeitgeberseite ergibt für diese Phase des Bewerbungsverfahrens der positive Nebeneffekt, durch die Anonymisierung gar keine Rechtsverstöße gegen das AGG begehen zu können. Auch aus wirtschaftlichen Gründen bietet sich das anonymisierte Verfahren an, da sich in einer vielfältigen Gesellschaft das Arbeitskräftereservoir besser ausschöpfen lässt.

Für uns muss die Landesverwaltung auch Vorbild in Bezug des Diversity Managements sein, wobei wir feste Quoten in diesem Bereich ablehnen. Diversity bedeutetet für uns die Anerkennung, Respektierung und Wertschätzung aller Menschen unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung, ihrem Lebensalter, ihrer physischen oder psychischen Fähigkeiten oder anderer Merkmale. Die Vielfalt aus allen Menschen mit ihren Stärken und Schwächen macht unser Land einzigartig. Diese Vielfalt sollte sich auch in den Ministerien widerspiegeln. Diskriminierungen im Bewerbungsprozess wollen wir abbauen, wobei wir anonymisierte Bewerbungsverfahren nicht für zielführend halten. Ebenso oft, wie es aufgrund von Vorurteilen ungerechtfertigte Ablehnungen gibt, stellen weitsichtige Vorgesetzte Menschen „trotz“ ihrer persönlichen Umstände ein, um Chancen zu bieten. Wir bauen hier auf eine Sensibilisierung von Führungskräften für die Gefahr der Diskriminierung und entsprechende Fortbildungen. Darüber hinaus wollen wir mit einem umfangreichen Personalentwicklungskonzept dafür sorgen, dass Führungsarbeit in der Verwaltung moderner und zeitgemäßer wird. Dazu zählt auch die individuelle Arbeit mit den Mitarbeitern und situative Führungskompetenz.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Verwaltung als Auftraggeberin und Vertragspartnerin

Der Freistaat Thüringen ist ein bedeutsamer Auftrag- und Fördermittelgeber, beispielsweise in den Bereichen Infrastruktur, Wohnungsbau, Forschung, Soziale Hilfen und Kultur. Durch die Gestaltung von Ausschreibungen, Förderrichtlinien, vertraglicher Rahmenbedingungen etc. kann das Land Anreize zur Umsetzung und Sicherstellung eines wirksamen Diskriminierungsschutzes auf Seiten der Auftragnehmer*innen und Fördermittelempfänger*innen setzen. Im Thüringer Vergabegesetz wird bereits das Gebot gleicher Bezahlung bei gleichwertiger Arbeit eingefordert.

Werden Sie weitere Aspekte des Diskriminierungsschutzes im Thüringer Vergabegesetz sowie in Förderrichtlinien und Ausschreibungen verankern?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Nein. Bislang ist nicht klar, wie das im Rahmen einer Vergabe kontrolliert werden soll.

In Thüringen wurde das Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Thüringer Vergabegesetz – ThürVgG) erst im Juli 2019 novelliert. Für die kommende Legislaturperiode ist deshalb keine erneute Reform geplant, da zunächst die Änderungen wirken und später evaluiert werden müssen. Bei der aktuellen Novellierung haben wir alle Unternehmen dazu verpflichtet, sich an einen allgemeingültigen Tarifvertrag bzw. einen branchenspezifischen repräsentativen Tarifvertrag oder an einen Mindestlohn von 11,42 EUR bei der Vergütung der Mitarbeiter*innen zu halten. Dadurch werden auch die Antidiskriminierungsvereinbarungen der jeweiligen Tarifverträge bei den Vergaben mit beachtet. Das Land berücksichtigt darüber hinaus ökologische und soziale Kriterien bei der Auftragsvergabe und verfolgt mit dem Lebens­zyklusprinzip einen ganzheitlichen und ökologisch nachhaltigen Ansatz bei der Beschaffung von Gütern. Die sozialen Kriterien umfassen beispielsweise Maßnahmen wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder ob Menschen mit Behinderung im Unternehmen tätig sind.

2. Im Rahmen der Arbeit der Enquetekommission zu Rassismus und Diskriminierungen in Thüringen diskutieren wir anonymisierte Bewerbungsverfahren für die Landesverwaltung und fordert eine Initiative zur Etablierung von anonymen Bewerbungsverfahren auf dem Arbeitsmarkt zu ergreifen. Diese soll sich sowohl an Unternehmen der Privatwirtschaft als auch den öffentlichen Dienst richten. Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dürfen Bewerber*innen keine Benachteiligungen im Bewerbungsprozess wegen der im AGG aufgeführten Diskriminierungsdimensionen erfahren. Wie zahlreiche Studien belegen, kommt es trotz dieser eindeutigen Rechtslage dennoch weiterhin zu Diskriminierungen, vor allem auch bezüglich des Merkmals der Herkunft. Für den ersten Schritt des Einstellungsverfahrens, die Einladung zum Bewerbungsgespräch, steht mit dem anonymen Bewerbungsverfahren ein geeignetes Instrument zur Herstellung von mehr Chancengleichheit für alle Bewerber*innen zur Verfügung. Die Anonymisierung wird nach der Einladung zum Bewerbungsgespräch aufgehoben. Die Personalverantwortlichen erhalten bis zu diesem Zeitpunkt keine Kenntnis von etwaigen Diskriminierungsmerkmalen der Bewerber*innen. Für die Arbeitgeberseite ergibt für diese Phase des Bewerbungsverfahrens der positive Nebeneffekt, durch die Anonymisierung gar keine Rechtsverstöße gegen das AGG begehen zu können. Auch aus wirtschaftlichen Gründen bietet sich das anonymisierte Verfahren an, da sich in einer vielfältigen Gesellschaft das Arbeitskräftereservoir besser ausschöpfen lässt.

Wir Freie Demokraten stehen für einen schlanken Staat und den Abbau unnötiger Bürokratie. Wir setzen uns für ein Vergabegesetz ein, dass ohne vergabefremde Kriterien auskommt. Die Berücksichtigung von Diskriminierungsschutz ist für uns ein vergabefremdes Kriterium und hat nichts mit der einzukaufenden Leistung zu tun. Darüber hinaus stellt sich für uns die Frage, in welcher Form Unternehmen einen entsprechenden Diskriminierungsschutz nachweisen sollen. Das gleiche gilt für Förderrichtlinien. Die Standards im Diskriminierungsschutz sollen durch das Engagement und den Einsatz der Betroffenen entstehen, die sich vor Ort in ihren Betrieben für ein faires Miteinander einsetzen. Das Land Thüringen kann über entsprechende Programme die Betroffenen unterstützen und für die Gefahr der Diskriminierung sensibilisieren. Die Einbeziehung solcher Themen in allgemeine Verwaltungsabläufe wie das Vergabewesen führt automatisch zu einer Diskriminierung kleinerer Betriebe, die sich die dafür notwendige Dokumentation z.B. im Diskriminierungsschutz nicht leisten können.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Weiterbildung des öffentlichen Dienstes bezüglich nicht-binärer Menschen

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Geschlechtseintrag für nicht-binäre Personen sind die Bedürfnisse von intersexuellen Menschen stärker in die öffentliche Wahrnehmung gerückt. Trotzdem existieren innerhalb der Gesellschaft, aber auch im öffentlichen Dienst, noch große Unsicherheiten und nur wenig Wissen.

Werden Sie gemeinsam mit Vertreter*innen der Community Fortbildungen und Informationsmaterialen für den öffentlichen Dienst zum Umgang mit Menschen, die sich weder männlich noch weiblich verorten, entwickeln und anbieten?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das Fort- und Weiterbildungsangbot für den Öffentlichen Dienst im Bereich Diskriminierung und Rassismus ist zu verstärken.

Die Aus-, Fort- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst sollte künftig selbstverständlich auch die Antidiskriminierungsarbeit und den Umgang mit Menschen, die sich nicht männlich und nicht weiblich verorten, beinhalten.

DIE LINKE.Thüringen möchte das Thüringer Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt verstetigen. Damit die im Landesprogramm enthaltenen Maßnahmen volle Umsetzung erfahren können, wird das Landesprogramm besser finanziell ausgestattet und die Koordinierungsstelle ausgebaut.

Das Landesprogramm umfasst auch Maßnahmen zur Sensibilisierung für das Thema Diversität im Hinblick auf sexuelle und geschlechtliche Vielfalt sowie Verweis auf entsprechende Beratungsangebote für das Arbeitsleben und Schulungen für Personal- und Betriebsräte und Personalabteilungen zu Diversitätsbewusstsein in der öffentlichen Verwaltung unter Berücksichtigung des AGG.

Mit dem Ausbau der Koordinierungsstelle für LSBTIQ*-Arbeit in Thüringen erhoffen wir uns, dass die Aufklärungs- und Bildungsangebote auch für den öffentlichen Dienst gestärkt werden.

Wir Freie Demokraten werden entsprechende Vorstöße der Betroffenen unterstützen. Den Rahmen und Umfang entsprechender Fortbildung erarbeiten wir gern mit der Community.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Gendergerechte und inkludierende Sprache in Verwaltungsdokumenten

Die Sprache in Verwaltungsdokumenten verwendet anstelle von inkludierender Sprache, die alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigt, immer noch das generische Maskulinum.

Werden Sie in Verwaltungsdokumenten alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigen und wenn ja, wie?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ja. Schriftlich.

In der rechtsförmlichen Sprache sollte sich zumindest die Verwendung sowohl der weiblichen als auch der männlichen Form (z.B. Bürgerinnen und Bürger) wiederfinden. Schreiben und Vordrucke sollen Frauen ausdrücklich benennen. Überall wo es möglich ist, sollen neutrale Formulierungen verwendet werden, also z.B. Lehrende, Teilnehmende, Studierende… Allein schon wegen der vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Verpflichtung des Staates, die Geschlechtsangabe „divers“ im Geburtenregister zu ermöglichen, ist mittlerweile die Verwen­dung geschlechtergerechter Sprache in Gesetzestexten und Verwaltungsdokumenten zwingend.

Wir führen in unserem Programm zur Landtagswahl aus, dass wir uns für eine geschlechtsneutrale Sprache bzw. für eine die Vielfalt der Geschlechter widerspiegelnde Sprache in der öffentlichen Verwaltung einsetzen.

DIE LINKE. Thüringen steht für die Akzeptanz und Anerkennung vielfältiger Lebensweisen, geschlechtlicher Identitäten und sexueller Orientierungen. Wir wollen dazu beitragen, dass Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, Trans*- und Intersexuelle und queere Menschen (LSBTTIQ*) selbstbestimmt und diskriminierungsfrei leben können. Das Achten auf geschlechtsneutrale Sprache bzw. die Verwendung einer die Vielfalt der Geschlechter widerspiegelnde Sprache ist hierfür ein wichtiger Baustein.

Außerdem beinhaltet das Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt folgende Maßnahme, deren Umsetzung wir unterstützen: „Umstellung der Formulare auf das Weglassen des Geschlechtseintrags soweit geschlechtsneutral möglich entsprechend der Vorbereitung auf die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017“.

Wir werden uns dafür einsetzen, dass Verwaltungsdokumente möglichst so formuliert sind, dass sie nicht einzelne Gruppen von Menschen diskriminieren. Das Gendern mit Hilfe von Hilfskonstruktionen, die der Systematik der Grammatik unserer Sprache widersprechen, sehen wir aus Gründen der Verkomplizierung der Sprache jedoch kritisch. Wir sehen in Passivkonstruktionen und substantivierten Aktivpartizipien mögliche Alternativen zum generischen Maskulinum. Verwaltungssprache sollte zwar alle Geschlechter gleichermaßen ansprechen, aber auch so einfach wie möglich verständlich sein.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Gesichertes Niederlassungsrecht für EU-Bürger*innen

Pol*innen erfahren immer wieder Diskriminierungen seitens deutscher Behörden. Ihnen wird beispielsweise die Wohnanmeldung in Thüringen verweigert, obwohl sie als EU-Bürger*innen das Recht haben, sich nach Erfüllung der grundlegenden Anforderungen in einem beliebigen EU-Land aufzuhalten. Dadurch wird ihnen der betreffende Zeitraum nicht für die erforderliche fünfjährige Aufenthaltsdauer in Deutschland angerechnet, die für den Erwerb der vollen Rechte auf Ansprüche nach SGB II und SGB XII erforderlich ist. Infolgedessen arbeiten sie häufig ohne amtliche Registrierung oder als entsandte Arbeitnehmer*innen und haben somit eine schlechtere soziale Absicherung und Arbeitssituation.

Werden Sie diese Fälle einer Verweigerung der Registrierung untersuchen? Wie werden Sie sicherstellen, dass sich solche Vorfälle nicht wiederholen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das liegt in der Verantwortung der Ausländerbehörden der kommunalen Gebietskörperschaften. Im Rahmen von Weiterbildung des Landesverwaltungsamt werden diese regelmäßig über die gültige Rechtslage informiert. Wir wünschen uns, dass es dazu eine möglichst einheitlich Praxis, um Sicherheit für die Betroffenen zu haben. Die Umsetzung obliegt aber den Kommunen.

Ein Leben ohne jegliche soziale Absicherung trifft die Schwächsten am stärksten und hat soziale Verelendung, Schutzlosigkeit und prekärste Lebensverhältnisse zur Folge. Das darf nicht sein.

EU-Bürger*innen müssen sich für Aufenthalte von über drei Monaten bei den zuständigen Behörden anmelden. Sollten uns Vorgänge bekannt werden, dass dies EU-Bürger*innen (und hier ist das Herkunftsland zweitrangig) verwehrt wurde, werden wir uns selbstverständlich dafür einsetzen, diese Vorgänge zu prüfen und dem Ergebnis entsprechende Schritte zur Abwendung dieser Praktiken fordern.

Wir bedauern es sehr, dass solche Vorfälle vorkommen und verurteilen jedes diskriminierendes Handeln.

Wir möchten an dieser Stelle auf die Maßnahmen zu Antidiskriminierung im ersten Abschnitt und die Sensibilisierung der öffentlichen Verwaltung verweisen.

Zudem wollen wir das aktive und passive Wahlrecht für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger auf kommunaler Ebene einführen. Ziel ist es eine Beteiligung an den Kommunalwahlen zu ermöglichen, sofern der Lebensmittelpunkt seit 5 Jahren in Thüringen liegt.

Ja. Insbesondere innerhalb der Europäischen Union darf es derartige Diskriminierungen nicht geben. Wir werden diese Vorfälle daher untersuchen und bei Bestätigung entsprechende Maßnahmen auf den Weg bringen, damit EU-Recht konsequent angewandt wird.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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